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   BGH, 02.10.2007 - III ZR 16/07   

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https://dejure.org/2007,1666
BGH, 02.10.2007 - III ZR 16/07 (https://dejure.org/2007,1666)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2007 - III ZR 16/07 (https://dejure.org/2007,1666)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - III ZR 16/07 (https://dejure.org/2007,1666)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Heimträgers zur Anpassung seiner Leistungen an einen erhöhten (oder verringerten) Betreuungsbedarf eines Bewohners durch eine einseitige Erklärung; Begründen einer besonderen Obhutspflicht eines Heimträgers aufgrund der Aufnahme eines Bewohners in das Heim; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entgelterhöhung bei Heimvertrag; erhöhter Betreuungsbedarf und Entgelterhöhung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsanpassung nach HeimG, erhöhter Betreuungsbedarf

  • Judicialis

    HeimG § 6; ; HeimG § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HeimG § 6; HeimG § 7
    Erhöhungsverlangen des Heimträgers muss transparent und rechtzeitig gestellt sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 6 § 7
    Anspruch des Heimträgers auf Anpassung der Vergütung wegen zusätzlicher Pflegeleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Weitergehende Pflegeleistung von Heimträger ohne Vertragsanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Vergütungsänderung bei Leistungsanpassung nach § 6 Abs. 1 HeimG

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anpassung des Betreuungsbedarfs eines Bewohners

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Pflegeversicherung - Pflegeheim - Heimvertrag - Wann darf der Träger des Pflegeheimes das Entgelt erhöhen?

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 3 HeimG
    Keine Anwendung des § 7 Abs. 3 HeimG bei der Anpassung des Betreuungsbe- darfs eines Bewohners [Betreuungsbedarf, Anpassung des Betreuungsbedarfs, Heimgesetz, Leistungsanpassung, soziale Pflegeversicherung]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1818
  • MDR 2008, 15
  • FamRZ 2007, 2063
  • VersR 2008, 128
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 411/04

    Heimvertragsklauel zu Unterkunft und Verpflegung

    Auszug aus BGH, 02.10.2007 - III ZR 16/07
    Da sich der Bewohner im Allgemeinen in einer Lage befindet, in der er des Schutzes bedarf, ist es nur konsequent, dass der Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 Satz 2 HeimG die entsprechende Anwendung der Bestimmungen in § 5 Abs. 3 Satz 3 und 4 HeimG angeordnet hat, um auch in diesem Stadium die Vertragsbeziehung möglichst transparent zu gestalten (vgl. hierzu Senatsurteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 411/04 - NJW-RR 2005, 777 f).
  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04

    Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

    Auszug aus BGH, 02.10.2007 - III ZR 16/07
    Dem stehen die in § 6 Abs. 2 HeimG zum Ausdruck gekommenen Schutzüberlegungen des Gesetzgebers zugunsten der betroffenen Heimbewohner entgegen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04 - NJW 2005, 3633, 3635).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Ob nämlich, wie die Beklagte meint, das Heim unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 2.10.2007 - III ZR 16/07) keine höheren Heimkosten gegenüber der Klägerin geltend machen kann, kann ohne die erforderlichen Feststellungen zu den maßgebenden Verträgen nicht beurteilt werden.
  • SG Braunschweig, 11.03.2015 - S 32 SO 144/13

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter; Übernahme von Kosten für einen

    Den vom Bundessozialgericht herausgestellten Schutzgedanken teilt auch der Bundesgerichtshof, der die Bewohner im Verhältnis zur Einrichtung in der Regel als schutzwürdig ansieht (BGH, Urteil vom 02.10.2007, Aktenzeichen: III ZR 16/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des

    Eine den Anforderungen des § 6 Abs. 2 des Heimgesetzes (in der bis zum 30. September 2009 geltenden Neufassung durch Bekanntmachung vom 5. November 2001 <BGBl. I S. 2970>; vgl. ab 1. Oktober 2009 § 8 Abs. 3 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes vom 29. Juli 2009 <BGBl. I S. 2319>) genügende Willenserklärung, wonach der Heimträger die Änderungen der Art, des Inhalts und des Umfangs der Leistungen sowie der Vergütung (schriftlich) darzustellen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. Oktober 2007 - III ZR 16/07 - ; ferner BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 ), erscheint indes, jedenfalls was die die Vergangenheit betreffenden Nachberechnungen in den vier Rechnungen vom 1. Juli 2009 für die Monate März bis Juni 2009 betrifft, zweifelhaft.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 6 U 182/14

    Wirksamkeit von Klauseln über Entgelt- oder Vergütungsveränderungen in einem

    Die § 9 WBVG zugrunde liegende Fallgestaltung ist indes eine gänzlich andere (so schon zu §§ 6, 7 HeimG: BGH, Urt. v. 2.10.2007 - III ZR 16/07, NJW 2008, 1818 f./juris Tz. 8).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.09

    Heimaufsicht; Entgelterhöhung; Entgeltanpassung; Pflegeversicherung; Mangel;

    Entgegen der Auffassung der Revision handelt es sich um einen Fall der Entgelterhöhung gemäß § 7 Abs. 1 HeimG und nicht um eine Entgeltanpassung im Sinne von § 6 Abs. 1 HeimG, für die die Bestimmung des § 7 Abs. 3 HeimG nicht anwendbar ist (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2007 - III ZR 16.07 - NJW 2008, 1818-1819).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 12 (20) SO 37/09

    Sozialhilfe

    Die Pflegeeinrichtung könne nach dem Heimgesetz in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 02.10.2007, III ZR 16/07) zivilrechtlich erst eine erhöhte Pflegestufe zulässiger geltend machen, wenn sie die Änderung dem Heimbewohner (und damit letztlich auch dem Träger der Sozialhilfe) angeboten bzw. die einseitige Anpassung des Vertrages dem Heimbewohner (bzw. dem jeweiligen Kostenträger) angekündigt habe.
  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 80/16

    Rückforderung von Entgelt für geleistete Pflege nach rückwirkender Aufhebung

    Vielmehr hätte es der Beklagten oblegen, die zusätzlich zu erbringenden Leistungen der Pflege und Betreuung nach der Pflegestufe II im Unterschied zu den bisher erbrachten Leistungen der Pflegeklasse I anzugeben (vgl. BGH, NJW 2008, S. 1818 f. Rn. 11, zum inhaltsgleichen § 6 Abs. 2 HeimG).
  • SG Berlin, 27.08.2012 - S 90 SO 1638/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Wohnheimen -

    Eine Vergütungspflicht des Klägers zu 2) der von der Klägern zu 1) behaupteten höheren Leistungserbringung besteht damit bislang nicht mangels entsprechend Vertragsanpassung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2.10.2007, Az. III ZR 16/07 (veröffentlicht in NJW 2008, 1818)).
  • BGH, 31.03.2011 - III ZR 154/10

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Der Senat hat in der dem angegriffenen Beschluss zugrunde liegenden Beratung die Angriffe der Nichtzulassungsbeschwerde, auf die auch die Anhörungsrüge gestützt wird, in vollem Umfang geprüft und, da das Berufungsgericht nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit des Beklagten die Grundsätze des Senatsurteils vom 2. Oktober 2007 (III ZR 16/07, NJW 2008, 1818) zutreffend auf die Anpassung des Heimentgelts angewendet hat, für nicht durchgreifend erachtet.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.12.2009 - L 4 P 5125/09 PKH-B
    Auch hiernach war der Betreiber eines Pflegeheims berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung heraufzusetzen, wenn der Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung nach einer höheren Stufe bezog (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 02. Oktober 2007, III ZR 16/07, NJW 2008, 1818 f.; Bundestags-Drucksache 14/5399 S. 23).
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