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Rechtsprechung
   OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3045
OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07 (https://dejure.org/2007,3045)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.08.2007 - 1 WF 203/07 (https://dejure.org/2007,3045)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. August 2007 - 1 WF 203/07 (https://dejure.org/2007,3045)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 406, 42 ZPO
    Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren, Einflussnahme auf die Vorgehensweise des Richters

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung eines Ablehnungsantrages bzgl. eines Sachverständigen wegen Befangenheit bei Überschreitung des Gutachterauftrages; Ablehnung eines Sachverständigen wegen Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren und die Vorgehensweise des Richters; Erstellung ...

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigenablehnung wegen Befangeheit aufgrund einer Überschreitung des Gutachterauftrages; Sachverständigenablehnung wegen Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren und die Vorgehensweise des Richters; Anspruch auf das Sorgerecht ehelicher Kinder; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenablehnung wegen Auftragsüberschreitung

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 406

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 406
    Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung des Gutachterauftrages und Einflussnahme auf Verfahren und Vorgehensweise des Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung wegen Überschreitung des Auftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 406, 42 ZPO
    Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren, Einflussnahme auf die Vorgehensweise des Richters

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Familienrechtsprozess - Wann ist der Sachverständige befangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 164
  • FamRZ 2008, 1003
  • FamRZ 2008, 284
  • BauR 2007, 2118
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

    Auszug aus OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07
    Dabei soll der Umgangsberechtigte dem Kind unbefangen und natürlich entgegentreten können, weshalb der Umgang grundsätzlich nicht in Gegenwart des anderen Elternteils oder sonstiger Dritter Personen oder an sogenannten "neutralen Orten" stattzufinden hat (BGHZ 51, 219, 224; Erman-Michalski a. a. O. Rn. 24).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07
    Mit dieser "Anweisung" hat der Sachverständige unzulässigerweise dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrgenommen (vgl. OLG Celle, VersR 2003, 1593 m w N) und dem Amtsgericht am 23.11.2006 den von ihm für richtig gehaltenen Weg gewiesen, auf dem das Amtsgericht ihm gefolgt ist, ohne das Gutachten des Sachverständigen zu kennen und ohne den Parteien rechtliches Gehör zu gewähren.
  • KG, 16.03.2006 - 19 WF 5/06

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit des Sachverständigen aufgrund

    Auszug aus OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07
    Der Antragsgegner kann aus dem Gutachten des Sachverständigen die Besorgnis herleiten, dass dieser gegenüber ihm bei der Erstellung seines familienpsychologischen Gutachtens nicht die gebotene Neutralität gewahrt und ihm nicht unvereingenommen gegenüber steht (KG, FamRZ 2006, 1214).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG Naumburg, 30.12.2011 - 10 W 69/11

    Sachverständigenablehnung im Arzthaftungsprozess: Befangenheitsbesorgnis bei

    Soweit es die - hier einschlägige - Fallgruppe des Verhaltens des Sachverständigen im Prozess anbetrifft, kann es die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen, wenn er über das Beweisthema und den Gutachtenauftrag hinausgeht, ohne zuvor gegenüber dem Gericht eine Ergänzung des Beweisbeschlusses angeregt zu haben (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.03.1993, Az. 8 W 5/93, zitiert nach juris; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; Musielak/Huber, 8. Aufl., § 406 ZPO, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung

    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig seien (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 7 WF 15/16

    Ablehnung eines Sachverständigen in Familiensachen bei Überschreitung des

    Eine solche unsachliche Grundhaltung kann sich daraus ergeben, dass der Sachverständige Maßnahmen ergreift, die von seinem Gutachterauftrag nicht gedeckt sind (BGH, NJW-RR 2013, 851 Rdn. 11 [BGH 11.04.2013 - VII ZB 32/12] ), indem er etwa dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrnimmt (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198, 1999 [OLG Köln 30.12.1986 - 20 W 65/86] ; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG Jena, FamRZ 2008, 284, juris Rdn. 60 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Mai 2015, 9 W 130/15, juris Rdn. 7; BeckOK-ZPO/Scheuch, § 406 Rdn. 24.3).
  • OLG Naumburg, 14.09.2011 - 4 WF 51/11

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich beauftragten Sachverständigen im

    Allein diese eigenmächtige Erweiterung des laut amtgerichtlichem Beschluss gerade nur beschränkt erteilten und auch gerade angesichts der damit verbundenen Zusatzkosten nicht nach freiem Ermessen der Gutachterin erweiterungsfähigen Aufgabenkreises rechtfertigt zur Genüge die aus Sicht des - auch sonst und generell von der Sachverständigen sich unter Druck gesetzt fühlenden - Antragsgegners begründete Besorgnis der Befangenheit (so nam. auch. OLG Thüringen, Beschluss vom 02. August 2007, Az.: 1 WF 203/07, zitiert nach juris), ohne dass es auf eine beabsichtigte oder auch nur der Sachverständigen mögliche bzw. nicht mögliche Mediation im eigentlichen Sinne ankäme.
  • OLG Brandenburg, 18.05.2021 - 12 W 14/21

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im

    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 12.09.2011 - 4 WF 51/11

    Sorgerechtsverfahren: Ablehnung eines Sachverständigen wegen eigenmächtiger

    Allein diese eigenmächtige Erweiterung des laut amtgerichtlichem Beschluss gerade nur beschränkt erteilten und auch gerade angesichts der damit verbundenen Zusatzkosten nicht nach freiem Ermessen der Gutachterin erweiterungsfähigen Aufgabenkreises rechtfertigt zur Genüge die aus Sicht des - auch sonst und generell von der Sachverständigen sich unter Druck gesetzt fühlenden - Antragsgegners begründete Besorgnis der Befangenheit (so nam. auch. OLG Thüringen , Beschluss vom 02. August 2007, Az.: 1 WF 203/07, zitiert nach juris ), ohne dass es auf eine beabsichtigte oder auch nur der Sachverständigen mögliche bzw. nicht mögliche Mediation im eigentlichen Sinne ankäme.
  • OLG Brandenburg, 05.06.2019 - 12 W 14/19

    Ablehnung eines Gutachters wegen Befangenheit

    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 2 WF 319/07

    Ablehnung eines Sachverständigen: Vorschlag des Sachverständigen, den

    Geht ein Sachverständiger mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtenauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag (Thüringer Oberlandesgericht, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 2.8.2007 zu 1 WF 203/07, S. 2, iuris-Datenbank).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18

    Feststellung von Mängeln an einer Heizungsanlage

  • OLG Dresden, 19.06.2013 - 20 WF 565/13
  • OLG Jena, 28.12.2012 - 6 W 422/12
  • OLG Frankfurt, 04.11.2022 - 3 WF 68/22

    Ablehnung einer Sachverständigen im Kindschaftsverfahren

  • LG Schweinfurt, 17.01.2017 - 12 O 728/14

    Zur erfolgreichen Ablehnung eines Sachverständigen als befangen

  • KG, 26.10.2015 - 10 W 74/15

    Squeeze-out W.O.M. World of Medicine AG

  • LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2018 - 8 O 53/16

    Ablehnung eines Gerichtssachverständigen

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.09.2007 - 6 W 82/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8149
OLG Celle, 05.09.2007 - 6 W 82/07 (https://dejure.org/2007,8149)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2007 - 6 W 82/07 (https://dejure.org/2007,8149)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2007 - 6 W 82/07 (https://dejure.org/2007,8149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung bei unverwertbarem Gutachten? (IBR 2007, 655)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 164
  • BauR 2007, 1943
  • BauR 2008, 135
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.05.1998 - 11 W 864/98

    Ablehnung eines Sachverständigen: Verliert er seinen Entschädigungsanspruch?

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 6 W 82/07
    doch noch ganz oder teilweise verwertet werden sollte, müsste ein neuer Antrag auf Festsetzung einer Entschädigung geltend gemacht werden (vgl. OLG München, MDR 1998, 1123).
  • OLG Koblenz, 14.11.2012 - 14 W 621/12

    Vergütungspflicht für ein Sachverständigengutachten bei Weitergabe des Auftrags

    Die Unverwertbarkeit des Gutachtens lässt keinen Raum für eine Vergütung, weil sie in einer groben Fahrlässigkeit begründet ist (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 760).
  • OLG Koblenz, 08.12.2009 - 14 W 769/09

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen

    Es ist anerkannt, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ohne Rücksicht auf die inhaltliche Qualität seiner gutachterlichen Leistungen keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und er dies, bedingt durch grob fahrlässige Versäumnisse, zu vertreten hat (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 2008, 760; OLG Naumburg 10 W 15/07 - Beschluss vom 18.07.2007; LG Wuppertal VersR 2007, 1675; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 8 JVEG Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 18.06.2014 - 14 W 334/14

    Vergütungsanspruch eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten

    Es war jedoch auch schon zuvor anerkannt, dass ein gerichtlicher Sachverständiger keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und ihm dieserhalb ein gravierender subjektiver Vorwurf gemacht werden muss (Senat VersR 2010, 647 ; OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632).
  • OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12

    Vergütung trotz Befangenheit: Versäumnis des Gerichts!

    Es ist anerkannt, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ohne Rücksicht auf die fachliche Qualität seiner Leistungen keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und er dies, bedingt durch grob fahrlässige Versäumnisse, zu vertreten hat (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 2008, 760; OLG Naumburg 10 W 15/07 - Beschluss vom 18.07.2007; LG Wuppertal VersR 2007, 1675; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 8 JVEG Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 08.07.2013 - 14 W 372/13

    Sachverständiger abgelehnt: Vergütungsanspruch bleibt bestehen

    Allerdings ist anerkannt, dass ein gerichtlicher Sachverständiger ohne Rücksicht auf die inhaltliche Qualität seiner gutachterlichen Leistungen keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und er dies, bedingt durch gravierende subjektive Versäumnisse, zu vertreten hat (Senat VersR 2010, 647 ; OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 8 JVEG Rn. 9).
  • LG Bad Kreuznach, 08.10.2009 - 3 OH 7/08

    Kein Vergütungsanspruch bei Unverwertbarkeit des Gutachtens

    Verschuldet ein Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig die Unverwertbarkeit seines Gutachtens, steht dem eine Vergütung hierfür grundsätzlich nicht zu (vgl. etwa OLG München, a.a.O.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.07.2007, Az.: 10 W 15/07; Thüringer OLG, Beschluss vom 02.06.08, Az.: 4 W 198/08; OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007, Az.: 6 W 82/07; so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2004, Az.: 14 W 119/04; vgl. speziell zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.04.2007, Az.: 6 W 34/06 - im konkreten Fall verneinend - LG Wuppertal, Beschluss vom 21.01.2006, Az.: 6 T 650/06, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 16.07.2010 - 19 W 23/10

    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs eines Sachverständigen

    Sofern das OLG Celle in seinem von den Klägern angeführten Beschluss vom 05.09.2007 - 6 W 82/07 - das Unterlassen einer derartigen Nachfrage als grob fahrlässig bewertet hat, hat es maßgeblich darauf abgestellt, dass der dortige Sachverständige seinen Mitarbeiter nicht nur für Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung einsetzen wollte und deshalb ohne Weiteres erkennbar war, dass eine zu besorgende Befangenheit jenes Mitarbeiters das Gutachten des Sachverständigen unverwertbar machen würde.
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 14 W 703/10

    Gutachten unverwertbar: Keine Vergütung!

    Es ist anerkannt, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und er dies, bedingt durch grob fahrlässige Versäumnisse, zu vertreten hat (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 2008, 760; LG Wuppertal VersR 2007, 1675; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 8 JVEG Rn. 9).
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Rechtsprechung
   KG, 27.07.2007 - 8 W 43/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24811
KG, 27.07.2007 - 8 W 43/07 (https://dejure.org/2007,24811)
KG, Entscheidung vom 27.07.2007 - 8 W 43/07 (https://dejure.org/2007,24811)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 8 W 43/07 (https://dejure.org/2007,24811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

    Die von den Beklagten vertretene Auffassung, ein Anerkenntnis aufgrund eines im Laufe des Prozesses schlüssig oder substantiiert gewordenen Anspruchs sei sofort erklärt, wenn es jedenfalls in dem nächsten Schriftsatz oder sogar erst in der nächsten mündlichen Verhandlung nach Stellung des geänderten Klageantrages abgegeben werde (so KG, Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07, BeckRS 2007, 19510; ebenso Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 "Klageänderung"), überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    An der vom Kammergericht Berlin (Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07, MDR 2008, 164) früher vertretenen abweichenden Auffassung hat die nunmehr einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung, welche auch im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.05.2006 (VI ZB 64/05, NJW 2006, 2490, dort Rn. 20 f.) ergangen ist, nicht festgehalten.
  • OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses

    cc) Der Ansicht (KG Beschl. v. 27. Juli 2007 - 8 W 43/07 - bei juris), der Beklagte könne stets nach Klagänderung in der folgenden Verhandlung noch sofort anerkennen, tritt der Senat entgegen.
  • LG Berlin, 22.09.2015 - 67 T 67/15

    Wohnraummiete: Voraussetzungen einer Modernisierungsankündigung;

    Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nicht nur dann vor, wenn der Beklagte innerhalb der Frist zur Klageerwiderung den Anspruch vorbehaltlos anerkennt, sondern auch dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erst während des Prozesses eintreten und der Beklagte daraufhin im nächsten Schriftsatz (BGH, NJW-RR 2004, 999; OLG München, Beschluss vom 09.07.2010 - 20 W 1546/10, juris Rn. 5; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, ZPO, 17. Edition, § 93 Rn. 94) oder - wenn schon zuvor Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt gewesen ist - vor Stellung bzw. Wiederholung eines Sachantrags (BGH, NJW-RR 2006, 773 (775); KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07 -, juris LS) vorbehaltlos anerkennt.
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