Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 19.12.2007

Rechtsprechung
   KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07   

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KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07 (https://dejure.org/2007,7423)
KG, Entscheidung vom 06.12.2007 - 12 W 83/07 (https://dejure.org/2007,7423)
KG, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 12 W 83/07 (https://dejure.org/2007,7423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Verfahrensaussetzung bei Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der Vorgreiflichkeit ; Vorliegen der Vorgreiflichkeit bei Geltendmachung bzw. Feststellung von Gegenrechten zur Klageforderung i.R. einer Feststellungswiderklage in einem weiteren ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen Widerklage in einem weiteren Rechtsstreit; Vorgreiflichkeit; Verfahrens- und Ermessensfehler; Ermessensmißbrauch; Feststellungswiderklage; Zug-um-Zug-Verurteilung; Bestehen von Gegenrechten

  • Judicialis

    ZPO § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Überprüfung der Vorgreiflichkeit im Rahmen eines gegen eine Verfahrensauseinandersetzung gerichteten Beschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 283
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 10.10.2006 - 8 W 55/06

    Grenzen der Nachprüfbarkeit einer Aussetzungsentscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07
    Bejaht es diese, handelt das Gericht bei der anschließenden Entscheidung darüber, ob es wegen dieser Vorgreiflichkeit das Verfahren aussetzt, im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens (BGH NJW-RR 2007, 307; KG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 8 W 55/06 - KGR 2007, 112 = MDR 2007, 736).

    Voll überprüfbar ist dagegen, ob die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt (KG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 8 W 55/06 - KGR 2007, 112 = MDR 2007, 736; Beschluss vom 11. Juni 2007 - 12 W 17/07 - ).

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Auszug aus KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07
    Bejaht es diese, handelt das Gericht bei der anschließenden Entscheidung darüber, ob es wegen dieser Vorgreiflichkeit das Verfahren aussetzt, im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens (BGH NJW-RR 2007, 307; KG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 8 W 55/06 - KGR 2007, 112 = MDR 2007, 736).
  • OLG München, 22.08.2002 - 14 W 150/02

    Zulässigkeit einer Aussetzung im Urkundenprozess; Umfang der Nachprüfung eines

    Auszug aus KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07
    Das Beschwerdegericht darf die vorinstanzliche Ermessensentscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler überprüfen (Baumbach u. a., a.a.O., § 252, Rn 8; Zöller, a.a.O., § 252, Rn 3; LAG Nürnberg, NZA-RR 2003, 602; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 1966; OLG München, JurBüro 2003, 154; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 780).
  • KG, 11.06.2007 - 12 W 17/07

    Gewerberaummietverhältnis: Aussetzung des Widerklageverfahrens bis zur

    Auszug aus KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07
    Voll überprüfbar ist dagegen, ob die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt (KG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 8 W 55/06 - KGR 2007, 112 = MDR 2007, 736; Beschluss vom 11. Juni 2007 - 12 W 17/07 - ).
  • LAG Nürnberg, 27.02.2003 - 7 Ta 13/03

    Aussetzung der Verhandlung - Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung durch das

    Auszug aus KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07
    Das Beschwerdegericht darf die vorinstanzliche Ermessensentscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler überprüfen (Baumbach u. a., a.a.O., § 252, Rn 8; Zöller, a.a.O., § 252, Rn 3; LAG Nürnberg, NZA-RR 2003, 602; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 1966; OLG München, JurBüro 2003, 154; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 780).
  • OLG Brandenburg, 22.05.2006 - 3 W 27/06

    Voraussetzungen einer Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit: Ermessensüberprüfung

    Auszug aus KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07
    Das Beschwerdegericht darf die vorinstanzliche Ermessensentscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler überprüfen (Baumbach u. a., a.a.O., § 252, Rn 8; Zöller, a.a.O., § 252, Rn 3; LAG Nürnberg, NZA-RR 2003, 602; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 1966; OLG München, JurBüro 2003, 154; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 780).
  • OLG Jena, 10.07.2000 - 7 W 346/00
    Auszug aus KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07
    Von dieser Entscheidung ist die Entscheidung über den hier vorliegenden Rechtsstreit abhängig, weil das Landgericht Berlin bei seiner Beurteilung des Gegenanspruch der Beklagten an die Entscheidung aus München gebunden ist, die insoweit in Rechtskraft erwächst (anders als in dem vom OLG Jena NJW-RR 2001, 503, entschiedenen Fall).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1984 - 2 W 26/84

    Aussetzung des Aufhebungsverfahrens"

    Auszug aus KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07
    Das Beschwerdegericht darf die vorinstanzliche Ermessensentscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler überprüfen (Baumbach u. a., a.a.O., § 252, Rn 8; Zöller, a.a.O., § 252, Rn 3; LAG Nürnberg, NZA-RR 2003, 602; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 1966; OLG München, JurBüro 2003, 154; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 780).
  • OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 W 16/21

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    Das Beschwerdegericht prüft uneingeschränkt, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2021 - I-4 W 17/21 -, Rn. 5, juris) und damit die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 7, juris).

    Dem Beschwerdegericht ist es daher verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    Das Beschwerdegericht prüft uneingeschränkt, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2021 - I-4 W 17/21 -, Rn. 5, juris) und damit die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 7, juris).

    Dem Beschwerdegericht ist es daher verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Braunschweig, 28.06.2022 - 4 W 20/22

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    Das Beschwerdegericht prüft uneingeschränkt, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2021 - I-4 W 17/21 -, Rn. 5, juris) und damit die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 7, juris).

    Dem Beschwerdegericht ist es daher verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Braunschweig, 15.12.2022 - 4 W 28/22

    Aussetzung; EuGH-Vorlage; Vorlagebeschluss; Vorabentscheidungsverfahren;

    Das Beschwerdegericht prüft uneingeschränkt, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2021 - I-4 W 17/21 -, Rn. 5, juris) und damit die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 7, juris).

    Dem Beschwerdegericht ist es daher verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Braunschweig, 28.06.2022 - 4 W 13/22

    Aussetzungsbeschluss unter Bezugnahme auf EuGH-Vorlage eines fremden Verfahrens -

    Das Beschwerdegericht prüft uneingeschränkt, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2021 - I-4 W 17/21 -, Rn. 5, juris) und damit die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 7, juris).

    Dem Beschwerdegericht ist es daher verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13

    Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (BGH, NJW-RR 2006, 1289; NJW 2009, 2539; ZIP 2011, 493; NJW-RR 2011, 327; Senat, Beschluss vom 31.01.2013 - I-2 W 1/13; OLG Köln, OLGR 1998, 89; KG, KGR 2008, 354; InstGE 11, 192; OLG Jena, GRUR-RR 2012, 89; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rdnr. 3).
  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder der Gewährleistung

    Die Verfassungsbeschwerde lässt zudem eine Auseinandersetzung damit vermissen, dass die Beschwerdeführerin selbst im Fall einer Aussetzung des Verfahrens über ihre hier vorrangig auf Bescheidung gerichtete Klage nach § 148 ZPO die Möglichkeit hätte, diese Aussetzung mit der sofortigen Beschwerde nach § 252 ZPO anzugreifen (vgl. BAG, NZA 2009, S. 1436; KG, MDR 2008, S. 283).
  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 10 W 423/22
    Das Beschwerdegericht prüft uneingeschränkt, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2021 - I-4 W 17/21 -, Rn. 5, juris) und damit die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 7, juris).

    Dem Beschwerdegericht ist es daher verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2020 - 5 W 10/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundsprozess

    Die Anordnung steht im Ermessen des Gerichts, nachdem dieses - noch ohne ein Ermessen - festgestellt hat, dass die erforderliche Abhängigkeit (Vorgreiflichkeit) vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 4, juris).
  • OLG München, 08.07.2008 - 1 W 982/08

    Verfahrensaussetzung: Vorgreiflichkeit eines Betragsverfahrens nach positivem

    Das Beschwerdegericht darf die vorinstanzliche Ermessensentscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler prüfen, voll überprüfbar ist jedoch, ob die tatbestandliche Voraussetzung für die Eröffnung des Ermessens, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt (vgl. KG Berlin MDR 2008, 283).

    Das Beschwerdegericht darf die vorinstanzliche Ermessensentscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler prüfen, voll überprüfbar ist jedoch, ob die tatbestandliche Voraussetzung für die Eröffnung des Ermessens, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt (vgl. KG Berlin MDR 2008, 283).

  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

  • KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10

    Aussetzung des Verfahrens: Geltendmachung einer zweitrangigen Teilforderung aus

  • KG, 17.12.2012 - 23 W 55/12

    Verfahrensaussetzung bei Mitumfassung der mit einer Leistungsklage geltend

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07   

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https://dejure.org/2007,22979
OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.06.1999 - 28 W 3063/99
    Auszug aus OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07
    In derartigen Fällen ist der betreffende Richter aber verpflichtet, die Umstände dieses persönlichen Verhältnisses den Parteien mitzuteilen (vgl. hierzu KG in NJW-RR 2000, 1164 [KG Berlin 11.06.1999 - 28 W 3063/99] ).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Hierzu gehören insbesondere private Gespräche über den Gegenstand des Rechtsstreits (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165), die unterbliebene oder verspätete Offenlegung der persönlichen Beziehung (KG, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2008, 175 f.; OLG München, NJW 2014, 3042, 3043) oder ein eigenes Mandatsverhältnis (KG, NJW-RR 2014, 572, 573), nicht aber die abstrakte Erörterung einer den Rechtsstreit betreffenden Rechtsfrage (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 3552), die langjährige Zusammenarbeit im Vorstand eines Vereins (OLG Frankfurt, OLGR 2003, 217, 218), eine frühere Tätigkeit des Richters als Stationsreferendar und das daraus resultierende Duz-Verhältnis (BGH, NJW-RR 2007, 776, 777) oder der Umstand, dass der ehemalige Vorsitzende des erkennenden Senats zu den vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei gehört (BGH, NJW 2011, 1358, 1359 f.).
  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).
  • OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15

    Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen

    Hier ergibt die Wertung aber, dass für einen ruhig und vernünftig denkenden Verfahrensbeteiligten Anlass bestand, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, weil ein nicht unbedeutendes persönliches Verhältnis nicht offen gelegt wurde (vgl. auch: OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007 - 3 U 30/07 - BeckRS 2008, 00384).
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