Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 01.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3919
OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07 (https://dejure.org/2008,3919)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.01.2008 - 5 W 134/07 (https://dejure.org/2008,3919)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 5 W 134/07 (https://dejure.org/2008,3919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sachverständigenablehnung: Wahrnehmung nebenberuflicher Lehraufträge an derselben Universitätsklinik wie der in Anspruch genommene Arzt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 1 ZPO; § 406 Abs. 5 ZPO
    Enge nebenberufliche Zusammenarbeit zwischen einem Sachverständigen und einer der Parteien in einem Krankenhaus als Rechtfertigung für die Besorgnis der Befangenheit; Anforderungen an die Ablehnung eines Sachverständigen wegen einer Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enge nebenberufliche Zusammenarbeit zwischen einem Sachverständigen und einer der Parteien in einem Krankenhaus als Rechtfertigung für die Besorgnis der Befangenheit; Anforderungen an die Ablehnung eines Sachverständigen wegen einer Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406
    Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen nebenberuflicher Tätigkeit an einem auch den beklagten Arzt nebenberuflich beschäftigenden Uni-Klinikum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 1; ZPO § 406 Abs. 1
    Besorgnis de Befangenheit eines Sachverständigen bei Wahrnehmung eines Lehrauftrages an derselben Universitätsklinik wie der in Anspruch genommene Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 335
  • MDR 2008, 335 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 2009, 238
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01

    Arzthaftungsprozess - Ablehnung des Sachverständigen - Beamter des beklagten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07
    Allein maßgeblich dabei ist die Sicht der Parteien (OLG München, MDR 2002, 291).

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Sachverständige und der Beklagte zu 1. auf ihr Nebenamt bezogen für den denselben Dienstherrn tätig sind (vgl. dazu: OLG München MDR 2002, 291.

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07
    Für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die bei einer Partei ein auch nur subjektives Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann (BGH NJW 1975, 1363.
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07
    Derartige Umstände sind nicht geeignet, die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen zu begründen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 406, Rn. 14. OLG Frankfurt, FamRZ 1980, 932. OLG München, Rpfleger 190, 303. OLG Celle, NJW-RR 2003, 135), sondern sind ggf. nach § 411 Abs. 4 ZPO geltend zu machen.
  • OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 1/92

    Selbständiges Beweisverfahren - Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07
    Auch eine enge und nicht nur zeitlich weit zurückliegende wissenschaftliche Zusammenarbeit kann hinreichender Anlass für die Besorgnis einer Befangenheit sein (OLG Düseldorf, MDR 2005, 42. OLG Köln, VersR 1993, 72).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07
    BGH NJW-RR 1987, 893.
  • OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 140/03

    Keine isolierte Geltendmachung einzelner Ansprüche nach Beendigung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07
    Auch eine enge und nicht nur zeitlich weit zurückliegende wissenschaftliche Zusammenarbeit kann hinreichender Anlass für die Besorgnis einer Befangenheit sein (OLG Düseldorf, MDR 2005, 42. OLG Köln, VersR 1993, 72).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2005 - 5 W 1834/05

    Ablehnung eines Gutachters in Arzthaftungsprozess wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07
    OLG Nürnberg, MDR 2006, 469).
  • OLG Hamm, 03.03.1980 - 6 UF 636/79
    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07
    Derartige Umstände sind nicht geeignet, die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen zu begründen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 406, Rn. 14. OLG Frankfurt, FamRZ 1980, 932. OLG München, Rpfleger 190, 303. OLG Celle, NJW-RR 2003, 135), sondern sind ggf. nach § 411 Abs. 4 ZPO geltend zu machen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07 - 74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6011
OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07 - 74 (https://dejure.org/2007,6011)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.10.2007 - 5 W 215/07 - 74 (https://dejure.org/2007,6011)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 5 W 215/07 - 74 (https://dejure.org/2007,6011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer beantragten Stundungsanordnung bei Untätigkeit des Antragstellers

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung zur zinslosen Stundung von monatlichen Versicherungsbeiträgen; Klage auf Feststellung des Bestehens einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anforderungen an eine ...

  • Judicialis

    BUZ § 1 Abs. 5; ; BUZ § 1 Abs. 5 Satz 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO §§ 567 ff; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 335
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten

    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung", vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; Vollkommer, in: Zöller, ZPO 33. Aufl. § 940 Rn. 4; Drescher, in: MünchKomm-ZPO 5. Aufl., § 935 Rn. 18 ff.; § 940, Rn. 10).

    Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416; Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23; Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13).

  • KG, 01.04.2010 - 2 W 36/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen Gesellschafter und

    Bei den von dieser Rechtsprechung entschiedenen Fällen der Selbstwiderlegung variierten die Zeiträume, die der Antragsteller von der Anlassgabe an bis zur Antragstellung hat verstreichen lassen und die die Rechtsprechung als ausreichend für die Selbstwiderlegung angesehen hat, zwischen 18 und 36 Monaten ( OLG Brandenburg , a.a.O.: fast 3 Jahre; OLG Hamm , a.a.O.: mehr als 18 Monate; OLG Celle , a.a.O.: fast 21 Monate; OLG Düsseldorf , a.a.O.: insgesamt 27 Monate; ähnlich OLG Saarbrücken , Beschluss vom 1.10.2007 - 5 W 215/07, für die Selbstwiderlegung der gesetzlichen Dringlichkeitsvermutung im Bereich von § 1 Abs. 5 BUZ: über 1 Jahr).
  • OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11

    Vorwegnahme der Hauptsache - Einstweilige Unterlassungsverfügung bei

    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.2007, 5 W 215/07, MDR 2008, 335 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 49/84, NJW 1985, 1295; vgl. für den Fall einer fast vollständig ausgenutzten einmonatigen Berufungsbegründungsfristverlängerung: KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, 8 U 249/08, MDR 2009, 888 m. w. N.).
  • AG Düsseldorf, 28.08.2017 - 233 C 326/17

    Widerlegen der Vermutung der Dringlichkeit bei Stellen eines Antrags auf Erlass

    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; vgl. u.a. MüKo/ZPO-Heinze 3. Aufl., § 940 Rn 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 940 Rn 4 jew. mwN; aus der Rechtspr. statt vieler OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Saarbrücken, MDR 2008, 335).
  • LG Frankenthal, 08.01.2013 - 6 O 425/12

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Berichts auf der Homepage

    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; vgl. u.a. MüKo/ZPO-Heinze 3. Aufl., § 940 Rn 10; Zöller-Vollkommer, ZPO , 29. Aufl., § 940 Rn 4 jew. m.w.N.; aus der Rechtspr. statt vieler OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Saarbrücken, MDR 2008, 335 ).
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