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   OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - I-24 U 102/07   

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https://dejure.org/2007,5371
OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - I-24 U 102/07 (https://dejure.org/2007,5371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2007 - I-24 U 102/07 (https://dejure.org/2007,5371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - I-24 U 102/07 (https://dejure.org/2007,5371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Rechtsberatungsvertrages über eine Vertretung durch einen Rechtsassessor; Geltendmachung von Anwaltsgebühren bei Leistungserbringung durch Assessor; Vertragsabschluss und sogenanntes unternehmensbezogenes Geschäft; Wirksamkeit eines Anwaltsvertrages und ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; BGB §... 134; ; BGB § 123 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB §§ 164 ff; ; BGB § 613; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1; ; RBerG Art. 1 § 3 Nr. 2; ; RBerG Art. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; RBerG Art. 1 § 6 Abs. 2; ; RBerG Art. 1 § 8; ; RVG § 5; ; BRAO § 12 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honoraranspruch des Rechtsanwalts - unwirksamer Anwaltsvertrag bei Mandatserledigung durch juristischen Kanzleimitarbeiter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 414
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 26.02.1992 - 3 Ss 5/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Maßgeblich ist, ob der Rechtsassessor in Wahrheit, nämlich in der praktischen Umsetzung der Zusammenarbeit mit der Klägerin nicht weisungsabhängig, sondern von ihr ganz unabhängig und damit der Sache nach völlig selbständig (und dann geschäftsmäßig) fremde Rechtsangelegenheiten besorgt (vgl. OLG Stuttgart NJW 1992, 3051; Erbs/Kohlhaas/Senge, aaO, § 1 Rn 22 und § 6 Rn 7; Henssler/Prütting/Weth, aaO Rn 13).

    Zu einer gegenteiligen Rechtsauffassung veranlasst auch nicht das schon zitierte Urteil des OLG Stuttgart (NJW 1992, 3051).

  • BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Beschränkungen ergeben sich im Einzelfall nur aus verfahrensrechtlichen (z. B. § 78 Abs. 1 ZPO iVm § 52 Abs. 1 BRAO und § 157 Abs. 2 S. 1 ZPO, vgl. BVerfG NJW 2005, 966 m.w.N.), haftungsrechtlichen (z. B. §§ 611, 613, 280 Abs. 1 BGB, vgl. BGH NJW 1981, 2741, 2743) oder standesrechtlichen Gründen (z. B. § 53 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 BRAO), die jedoch auf die hier zu prüfende Frage nach der Wirksamkeit des Vertrags ohne Einfluss sind.

    Im Zweifel hatte die Klägerin gemäß § 613 BGB jedenfalls die Rechtsdiensthauptleistung persönlich zu erbringen (vgl. BGH NJW 1981, 2741, 2743).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 248/95

    Rechtsnatur von Honorarforderungen einer Anwaltssozietät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Es bleibt auch jedem Vertragspartner grundsätzlich unbenommen, sich dabei gemäß §§ 164ff BGB rechtsgeschäftlich vertreten zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 516), was z. B. im Falle der Mandatsannahme durch einen einzelnen Berufsträger namens der Rechsanwaltssozietät ohnehin der Regelfall ist (vgl. BGH NJW 1996, 2859, 2860).
  • BGH, 12.12.1983 - II ZR 238/82

    Anspruch auf Schadensersatz aus Forderungsabtretungen wegen nicht erhaltener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Das beruht auf dem anerkannten Grundsatz, dass im Rechtsverkehr derjenige als der Vertragspartner angesehen wird, der sich dem interessierten Publikum als der Unternehmens- oder Berufsträger und damit eben als diejenige (natürliche oder juristische) Person vorstellt, die über die beanspruchte (Dienst)Leistung verfügt (so genanntes unternehmensbezogenes Geschäft; vgl. BGH NJW 1984, 1347, 1348; sh. auch Senat OLGR 2007, 540 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 250/02

    Anforderungen an die Darlegung der Mandatserteilung im Vergütungsprozeß des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Wie bei jedem sonstigen Vertragsschluss auch, können die dazu notwendigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen auch konkludent abgegeben werden (vgl. BGH NJW 2003, 3564, 3565; NJW 2004, 3630, 3631).
  • BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 1356/02

    Zurückweisung eines Rechtsreferendars als Prozessbevollmächtigter im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Beschränkungen ergeben sich im Einzelfall nur aus verfahrensrechtlichen (z. B. § 78 Abs. 1 ZPO iVm § 52 Abs. 1 BRAO und § 157 Abs. 2 S. 1 ZPO, vgl. BVerfG NJW 2005, 966 m.w.N.), haftungsrechtlichen (z. B. §§ 611, 613, 280 Abs. 1 BGB, vgl. BGH NJW 1981, 2741, 2743) oder standesrechtlichen Gründen (z. B. § 53 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 BRAO), die jedoch auf die hier zu prüfende Frage nach der Wirksamkeit des Vertrags ohne Einfluss sind.
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99

    Treuhänderische Mitverpflichtung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    aa) Gehen Berufsträger ihrer anwaltlichen Tätigkeit in einer Kanzlei nach, tritt aber nur einer von ihnen dem rechtssuchenden Publikum als Kanzleiinhaber entgegen (dokumentiert durch die äußeren Umstände, etwa durch Kanzleischilder, Briefköpfe, Stempel, Formulare, Einträge in Register und Verzeichnisse etc.), kommt das Mandat in der Regel nur mit dem Berufsträger zustande, der diese Stellung auch nach außen vertritt (vgl. BGH NJW 2000, 1333).
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Geschäftsmäßig im Sinne des Verbotsgesetzes handelt nämlich nur derjenige, der die Rechtsbesorgung selbständig betreibt (vgl. BGHZ 38, 71 = NJW 1963, 441; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, R 55, § 1 RBerG Rn 22 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Ein auf geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gerichteter Vertrag durch einen nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Berater, der auch über keine behördliche Erlaubnis zur Rechtsbesorgung verfügt, führt zu dessen Nichtigkeit (vgl. BGH NJW 2006, 2260, 2261f m.w.N.) und löst auch keine vertraglichen Vergütungsansprüche aus (vgl. BGH NJW 2000, 1560, 1562).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - 24 U 144/06

    Vorliegen eines unternehmensbezogenen Mietvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
    Das beruht auf dem anerkannten Grundsatz, dass im Rechtsverkehr derjenige als der Vertragspartner angesehen wird, der sich dem interessierten Publikum als der Unternehmens- oder Berufsträger und damit eben als diejenige (natürliche oder juristische) Person vorstellt, die über die beanspruchte (Dienst)Leistung verfügt (so genanntes unternehmensbezogenes Geschäft; vgl. BGH NJW 1984, 1347, 1348; sh. auch Senat OLGR 2007, 540 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

  • OVG Hamburg, 05.01.2000 - 2 Bs 280/99
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 46/96

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Begriff

  • BVerwG, 10.12.1999 - 8 KSt 17.99

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung - Unrichtigkeit der dem Kostenansatz

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen

    Richtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es im Honorarprozess beweisrechtlich zu Lasten des Rechtsanwalts geht, wenn unstreitige oder bewiesene Tatsachen bei Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit bezogen auf die umstrittene Mandatserteilung ambivalent bleiben, so dass ihnen eine unverwechselbare Indizfunktion für den Vertragsabschluss nicht zukommt (vgl. BGH NJW 1991, 2084, 2085; 2003, 3564, 3565; 2004, 3630, 3631 sub I.2; Senat, MDR 2008, 414 = OLGR 2008, 335 sub I.1a; Urt. v. 14.11.2006. Az. I-24 U 266/03 [n.v.]).
  • OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10

    Wettbewerbsverstoß: Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt

    Diese Vorschrift regelt hingegen nicht die Frage, in welchem Rahmen und Umfang ein Assessor überhaupt als Vertreter des Rechtsanwalts tätig werden darf; diese ist nach den hierfür einschlägigen Regelungen des RDG bzw. der die Vertretungsbefugnis regelnden Prozessordnungen zu beantworten (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2008, 414).
  • LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22

    Sittenwidrigkeit des durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten

    Dabei geltend für das Zustandekommen die allgemeinen Regeln, §§ 145 ff. BGB, eine bestimmte Form ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 17-03-1988 - IX ZR 43/87), insbesondere kann der Anwalt den Antrag auf Mandatsübernahme konkludent annehmen (BGH BeckRS 2003, 07598; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 04415; BGH NJOZ 2011, 1736) (vgl. Hamm, Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch, 12. Auflage 2022, § 53, Rn. 6).
  • LG Bonn, 30.03.2010 - 10 O 213/09

    Nichtigkeit, Rechtsberatungsgesetzt, Assessor

    Dabei liegt nur dann unerlaubte Rechtsberatung vor, wenn der Assessor in Wahrheit, nämlich in der praktischen Umsetzung der Zusammenarbeit nicht weisungsabhängig, sondern von einer solchen ganz unabhängig und damit der Sache nach völlig selbständig und damit geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheit besorgt (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2008, 414).
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