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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1437
OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07 (https://dejure.org/2007,1437)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.2007 - 10 UF 166/07 (https://dejure.org/2007,1437)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 10 UF 166/07 (https://dejure.org/2007,1437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Sonderbedarf für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderbedarf und medizinische Behandlung

  • Judicialis

    BGB § 1612 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612 Abs. 2 Nr. 1
    Kieferorthopädische Behandlungskosten als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Geschiedener Vater muss sich an kieferorthopädischer Behandlung seines Sohnes beteiligen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Geschiedener Vater muss sich an kieferorthopädischer Behandlung seines Sohnes beteiligen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kieferorthopädische Behandlung ist Sonderbedarf

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind Sonderbedarf

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kind braucht kieferorthopädische Behandlung - Unterhaltspflichtiger Vater muss einen Teil der Kosten übernehmen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Geschiedener Vater muss sich an kieferorthopädischer Behandlung seines Sohnes beteiligen

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kieferorthopädische Behandlung des Sohnes: Geschiedener Vater muss sich beteiligen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschiedener Vater muss sich an kieferorthopädischer Behandlung seines Sohnes beteiligen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 378
  • MDR 2008, 570
  • FamRZ 2008, 1884
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2003 - 8 WF 186/03

    Kriterien zur Zumutbarkeit der Aufnahme einer Nebenverdienertätigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07
    OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27. Oktober 2003 - 8 WF 18603 - FuR 2004, 307).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1992 - 2 UF 235/91

    Unterhalt; Sonderbedarf; Kieferorthopäde

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07
    Nach der - soweit ersichtlich (selbst in der Literatur) ohne ausdrückliche Gegenstimmen gebliebenen - obergerichtlichen Rechtsprechung stellen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung regelmäßig Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29. August 1980 3 WF 19080 - FamRZ 1981, 76. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 1992 - 2 UF 23591 - FamRZ 1992, 1317.
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung zu Konfirmationskosten diese nicht als Sonderbedarf qualifiziert hat (Urteil vom 15. Februar 2006 - XII ZR 404 - NJW 2006, 1509), gibt dies für den hier zu entscheidenden ganz wesentlich anderen Sachverhalt nichts her, noch zumal der Bundesgerichtshof in einer - nicht etwa aufgegeben - älteren Entscheidung bereits die Geltendmachung von Kosten medizinischer - auch orthopädischer - Behandlung über einen längeren Zeitraum als Sonderbedarf bestätigt hatte (vgl. Urteil vom 11. November 1981 - IVb ZR 60880 - NJW 1982, 328).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04

    Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung zu Konfirmationskosten diese nicht als Sonderbedarf qualifiziert hat (Urteil vom 15. Februar 2006 - XII ZR 404 - NJW 2006, 1509), gibt dies für den hier zu entscheidenden ganz wesentlich anderen Sachverhalt nichts her, noch zumal der Bundesgerichtshof in einer - nicht etwa aufgegeben - älteren Entscheidung bereits die Geltendmachung von Kosten medizinischer - auch orthopädischer - Behandlung über einen längeren Zeitraum als Sonderbedarf bestätigt hatte (vgl. Urteil vom 11. November 1981 - IVb ZR 60880 - NJW 1982, 328).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 WF 190/80
    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07
    Nach der - soweit ersichtlich (selbst in der Literatur) ohne ausdrückliche Gegenstimmen gebliebenen - obergerichtlichen Rechtsprechung stellen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung regelmäßig Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29. August 1980 3 WF 19080 - FamRZ 1981, 76. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 1992 - 2 UF 23591 - FamRZ 1992, 1317.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 4 UF 176/19

    Kosten der kieferorthopädischen Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Bei dem aus einer kieferorthopädischen Behandlung resultierenden Zusatzbedarf handelt es sich um Sonderbedarf im Sinne des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB, also um einen unregelmäßigen, vorher nicht abschätzbaren außerordentlich hohen Bedarf, der nicht auf Dauer besteht und daher zu einem einmaligen, jedenfalls aber zeitlich begrenzten Ausgleich neben dem regelmäßig geschuldeten Barunterhalt führt (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 76; FuR 2004, 307; OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 1317; OLG Celle, FamRZ 2008, 1884; OLG Köln, JAmt 2010, 576).

    Soweit der geltend gemachte Sonderbedarf angemessen ist und dem unterhaltsberechtigten Kind eine Finanzierung des Sonderbedarfs aus dem laufenden Unterhalt nicht zumutbar ist, haften beide Eltern für den Sonderbedarf ebenso wie für regelmäßigen Mehrbedarf anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2008, 1884; OLG Köln, JAmt 2010, 576; Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 10. Aufl. 2019, § 6, Rdnr. 13 f. mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2010 - 4 UF 55/10

    Kieferorthopädische Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Die Antragstellerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die nicht von der Krankenkasse erstatteten Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Behandlung eines Kindes unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf darstellen können (OLG Celle NJW-RR 2008, 378; OLG Köln, Urteil vom 15.06.2010, 4 UF 19/10; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 76; OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1317; Reinken, Mehrbedarf und Sonderbedarf des Kindes, FamFR 2010, 27; a. A.: Wendl/Scholz, 7. Aufl., 2008, § 6 Rz. 14: Mehrbedarf).
  • KG, 30.01.2017 - 13 UF 125/16

    Unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf eines minderjährigen Kindes: Übernahme der

    Tatsächlich hat denn auch die Rechtsprechung die Kosten kieferorthopädischer Behandlungsmaßnahmen wiederholt als Sonderbedarf angesehen (vgl. etwa OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 4 UF 55/10, FamRZ 2011, 570 [bei juris LS, Rz. 22]; OLG Celle, Urteil vom 14. Dezember 2007 - 10 UF 166/07, FamRZ 2008, 1884 [bei juris LS] sowie die weiteren Nachweise bei Palandt/Brudermüller, BGB [76. Aufl. 2017], § 1613 Rn. 11).
  • OLG Köln, 15.06.2010 - 4 UF 19/10
    Die kieferorthopädischen Behandlungskosten stellen regelmäßig Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (vgl. OLG Celle FamRZ 2008, 1884, 1885 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Denn sie haben sich so kurzfristig abgezeichnet, dass aus dem laufenden Unterhalt keine ausreichenden Rücklagen mehr hätten gebildet werden können (vgl. hierzu OLG Celle FamRZ 2008, 1884, 1885).

  • OLG Schleswig, 24.11.2011 - 10 UF 220/10

    Höhe des Kindesunterhalts bei besonders günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen

    Kieferorthopädische Behandlungskosten stellen Sonderbedarf dar (OLG Celle FamRZ 2008, 1884 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht;

    Denn diese Ausgaben (ebenso wie etwa die Kosten einer Krankenversicherung) sind von den Eltern des Klägers diesem im Rahmen eines Anspruchs auf einen angemessenen Unterhalt gem. § 1610 BGB geschuldet (vgl. OLG Koblenz - Senat für Familiensachen -, Urt. v. 19.01.2010 - 11 UF 620/09 -, juris; s. auch zum Anspruch auf Übernahme kieferorthopädischer Behandlungskosten als unter unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i. S. d. § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB: OLG Celle - Senat für Familiensachen -, Urt. v. 04.12.2007 - 10 UF 166/07 - m. w. Nachw., juris).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 4 U 126/08

    Voller Kaufpreis vs. 3,5%-Bürgschaft bei Besitzübergabe: Unwirksam!

    Denn Bürgschaften im Sinne von § 7 Abs. 1 MaBV sind Bürgschaften, die sicherstellen sollen, dass der Erwerber bei einem Scheitern oder einer nicht vollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung seine nicht durch entsprechende Leistungen und damit Vergütungsansprüche des Bauträgers verbrauchten Vorauszahlungen zurück erhält (BGH NJW 2008, 1729 = BauR 2008, 986; NJW-RR 2008 378 = BauR 2008, 1885; NJW 2003, 285 = BauR 2003, 243).
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 312/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6260
OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 312/07 (https://dejure.org/2008,6260)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2008 - 33 Wx 312/07 (https://dejure.org/2008,6260)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 33 Wx 312/07 (https://dejure.org/2008,6260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuung: Eignung des Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eignung des Betreuers, Vermögenssorge bei Aufnahme in den Haushalt

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 1
    Vermögenssorge bei Aufnahme der pflegedürftigen Betroffenen in Haushalt der mit ihr verwandten Betreuerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eignung für die Bestellung zur Betreuerin für Vermögenssorge bei Aufnahme der verwandten und zu betreuenden Person in den eigenen Haushalt; Aufnahme einer Betroffenen in den Haushalt der Betreuerin zur Sicherstellung einer ausreichenden Pflege; Berücksichtigung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 570
  • FGPrax 2008, 69
  • FamRZ 2008, 1115
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.12.2007 - 6 WF 232/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16420
OLG Zweibrücken, 19.12.2007 - 6 WF 232/07 (https://dejure.org/2007,16420)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.12.2007 - 6 WF 232/07 (https://dejure.org/2007,16420)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 6 WF 232/07 (https://dejure.org/2007,16420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erzwingung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten durch Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld bzw. Vorführung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 380 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 613 Abs. 2; ; FGG § 13 a Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 570
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    aa) Während der Betroffene mangels gesetzlicher Grundlage nicht gezwungen werden kann, vor einem Sachverständigen zum Zwecke der Exploration zu erscheinen (vgl. die Ausführungen unter III 3), steht dem Gericht eine Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung, wenn es das persönliche Erscheinen des Betroffenen zum Zwecke der gerichtlichen Anhörung erzwingen will (so die ganz herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Lehre, vgl. OLG Zweibrücken MDR 2008, 570; OLG Bremen FamRZ 1989, 306; KG OLGZ 1988, 418, 422; BayObLG …
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