Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - I-10 W 85/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der einer Partei entstandenen notwendigen Kosten bei Streitgenossen mit nur einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten für den Fall eines späteren Hinzutretens eines weiteren Streitgenossen
- Judicialis
BGB § 247; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569; ; RVG § 7 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1; RVG § 7 Abs. 1; RVG -VV Nr. 1008
Kostentragung bei einem obsiegendem und einem unterliegenden Streitgenossen mit einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2008, 594
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 3/04
Umfang der Kostenerstattung zu Gunsten des obsiegenden Streitgenossen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 10 W 85/07
Dieser Rechtssprechung hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 22.01.2004 - I-10 W 3/04 angeschlossen. - BGH, 05.07.2005 - VIII ZB 114/04
Umfang der erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten bei teilweisem Obsiegen und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 10 W 85/07
Wiederholt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass als notwendige Kosten, die einer Partei entstanden sind und auf deren Erstattung sie nach § 91 Abs. 1 ZPO Anspruch hat, bei Streitgenossen mit nur einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten grundsätzlich für den obsiegenden Streitgenossen nur der seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechende Bruchteil der Anwaltskosten festgesetzt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 20.02.2006 - II ZB 3/05; Beschluss vom 05.07.2005 - VIII ZB 114/04; Beschluss vom 17.07.2003 - I ZB 13/03; Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02). - BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 10 W 85/07
Wiederholt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass als notwendige Kosten, die einer Partei entstanden sind und auf deren Erstattung sie nach § 91 Abs. 1 ZPO Anspruch hat, bei Streitgenossen mit nur einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten grundsätzlich für den obsiegenden Streitgenossen nur der seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechende Bruchteil der Anwaltskosten festgesetzt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 20.02.2006 - II ZB 3/05; Beschluss vom 05.07.2005 - VIII ZB 114/04; Beschluss vom 17.07.2003 - I ZB 13/03; Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02). - BGH, 17.07.2003 - I ZB 13/03
Erstattung von Anwaltsgebühren bei unterschiedlichem Obsiegen und Unterliegen von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 10 W 85/07
Wiederholt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass als notwendige Kosten, die einer Partei entstanden sind und auf deren Erstattung sie nach § 91 Abs. 1 ZPO Anspruch hat, bei Streitgenossen mit nur einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten grundsätzlich für den obsiegenden Streitgenossen nur der seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechende Bruchteil der Anwaltskosten festgesetzt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 20.02.2006 - II ZB 3/05; Beschluss vom 05.07.2005 - VIII ZB 114/04; Beschluss vom 17.07.2003 - I ZB 13/03; Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02). - BGH, 20.02.2006 - II ZB 3/05
Kostenerstattung im Streitgenossenprozess
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 10 W 85/07
Wiederholt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass als notwendige Kosten, die einer Partei entstanden sind und auf deren Erstattung sie nach § 91 Abs. 1 ZPO Anspruch hat, bei Streitgenossen mit nur einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten grundsätzlich für den obsiegenden Streitgenossen nur der seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechende Bruchteil der Anwaltskosten festgesetzt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 20.02.2006 - II ZB 3/05; Beschluss vom 05.07.2005 - VIII ZB 114/04; Beschluss vom 17.07.2003 - I ZB 13/03; Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02).
- OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess
Die Auslagenpauschale ist nur einmal anzusetzen, weil die Beklagten so zu behandeln sind, als sei der gemeinsame Rechtsanwalt gemäß § 7 RVG in derselben Angelegenheit tätig geworden (entgegen OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, MDR 2008, 594 ohne Begründung). - OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter als einfacher …
Die Auslagenpauschale ist nur einmal anzusetzen, weil der Erstbeklagte so zu behandeln ist, als sei der gemeinsame Rechtsanwalt gemäß § 7 RVG in derselben Angelegenheit tätig geworden (entgegen OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, MDR 2008, 594 ohne Begründung). - OLG Koblenz, 30.09.2010 - 14 W 539/10
Bezug auf dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit durch Aufträge verschiedener …
Der Gleichklang der Interessen fand auch darin Ausdruck, dass eine Verfahrenstrennung unterblieb und die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft in beiden Instanzen offenbar als unproblematisch angesehen wurden (vgl. OLGR Düsseldorf 2008, 196). - OLG Koblenz, 30.09.2010 - 14 W 540/10
Gebühren bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer
Der Gleichklang der Interessen fand auch darin Ausdruck, dass eine Verfahrenstrennung unterblieb und die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft in beiden Instanzen offenbar als unproblematisch angesehen wurden (vgl. OLGR Düsseldorf 2008, 196).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 02.10.2007 - 1 W 176/07 - 37 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz: Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahren in Abhängigkeit von der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 26.06.2007 - 12 O 22/07
- OLG Saarbrücken, 02.10.2007 - 1 W 176/07 - 37
Papierfundstellen
- MDR 2008, 594
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenkostenhilfe für eine …
Aufgrund der Abhängigkeit eines Verfügungsantrages von vorheriger Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe die Eilbedürftigkeit zu verneinen wäre mit Art. 19 Abs. 4; 20 Abs. 1; 103 Abs. 1 GG unvereinbar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.10.2007 - 1 W 176/07). - KG, 10.05.2013 - 17 WF 60/13
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe für …
Die Relevanz der von der Mutter zitierten Entscheidung des OLG Saarbrücken (MDR 2008, 594 ) für den vorliegenden Fall erschließt sich nicht.