Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener Anzeige der zu erwartenden Kosten

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener Anzeige der zu erwartenden Kosten

  • IWW
mehr
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenvergütung - Kürzung bei Kostenüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Sachverständigenvergütung bei Anforderung einer weiteren Vorschusszahlung unter Verletzung der Hinweispflicht des § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO - erhebliche Überschreitung des Auslagenvorschusses?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständige - Honorarkürzung wegen Verletzung der Anzeigepflicht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Sachverständigengutachten - Überschrittener Kostenansatz: Was nun?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Sachverständigengutachten - Überschrittener Kostenansatz: Was nun?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzung der Vergütung bei Überschreitung des Kostenrahmens? (IBR 2007, 1372)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Sachverständigengutachten - Überschrittener Kostenansatz: Was nun? - Zugleich Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 12.11.2007, Az.: 8 W 452/02" von Redaktion PA, original erschienen in: PA 2008, 61 - 62.

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart, 08.10.2007 - 12 OH 10/06
  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2008, 652
  • BauR 2007, 2119
  • IBR 2007, 1372
  • ZfBR 2008, 48 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • KG, 04.05.2011 - 22 U 59/09  

    Sachverständige - Freiwillige Kürzung der Kosten bis zur Erheblichkeitsgrenze

    Eine erhebliche Überschreitung im Sinne dieser Vorschrift liegt regelmäßig schon vor, wenn die entstandenen Kosten den angeforderten Auslagenvorschuss um 20%-25% übersteigen (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652 m. w. N.aus der Rechtsprechung; Zöller-Greger, 23. Aufl., § 407a Rz. 3), Die Überschreitung ist auch nicht deshalb unerheblich, weil der Sachverständige seine Berechnung von sich aus gekürzt und lediglich die Auszahlung einer Vergütung in Höhe von 3709, 36 EUR geltend macht.

    Eine Kürzung der Vergütung unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Heranziehung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auchbei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Festsetzung unterbunden worden wäre, Steht fest, dass die Parteien auf die Einholung des Gutachtens trotz der erheblichen Kostensteigerung bestanden hätten, ist der Sachverständige vollständig und ohne Abschläge zu vergüten (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652).

    Selbst wenn die Parteien bei einem rechtzeitigen Hinweis des Sachverständigen auf die Klärung der Beweisfrage verzichtet hätten, ist die Sachverständigenvergütung nicht auf den eingezahlten Vorschussbetrag, sondern allenfalls auf 120% bis 125% dieses Betrages zu reduzieren (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652, 653; OLG Nürnberg, MDR 2003, 479).

  • OLG Koblenz, 08.12.2009 - 14 W 769/09  

    Sachverständige - Vergütungsanspruch nach Ablehnung wegen Befangenheit?

    Daraus wären nur dann entsprechende Folgerungen zu ziehen, wenn eine Anzeige zum Entzug oder zur Beschränkung des Gutachterauftrags geführt hätte (OLGR Celle 2008, 182; OLGR Stuttgart 2008, 275); dafür fehlt ein greifbarer Anhalt.
  • LG Heidelberg, 09.09.2009 - 3 T 13/09  

    Sachverständige - Kein Hinweis auf Kostensteigerung: Keine höhere Entschädigung!

    Die Kürzung der gesamten Sachverständigenvergütung auf den angeforderten Auslagenvorschuss unter Hinzurechnung eines Aufschlags von 20 % (Zöller, ZPO, 27. Auflage § 413 Randziffer 6 mit weiteren Nachweisen) ist nicht zu beanstanden (vgl. OLG Stuttgart MDR 2008, 652).

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - I-24 W 93/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg, 26.07.2007 - 3 O 329/04
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - I-24 W 93/07

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2008, 652



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Saarbrücken, 22.01.2009 - 5 W 273/08  

    Vorsteuerabzug bei Selbstvertretung von Rechtsanwälten in berufsbezogenen

    Nur dann, wenn die Tätigkeit ein Außengeschäft, also eine private, nicht berufliche Angelegenheit des Anwalts betrifft, fällt Umsatzsteuer an und ist durch den Gegner zu erstatten (vgl. BGH, Beschl. v. 25.11.2004 - I ZB 16/04, NJW-RR 2005, 363 (364); OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 152 (153); Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, 7008 VV, Rdnr. 27 m. w. N.; Zöller, Zivilprozessordnung, 28. Auflage, § 91 ZPO, Rdnr. 13 "Umsatzsteuer").
  • KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09  

    Umsatzsteuerpflicht der Rechtsanwaltsvergütung für die gerichtliche

    Die Beschwerdegegner können sich insoweit auch nicht auf die Regelung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO berufen, denn diese setzt das Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht voraus (OLG Düsseldorf, MDR 2008, 652 ), an der es hier gerade fehlt.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 12 W 134/08  
    Darauf, dass sich der Beklagte im Kostenfestsetzungsantrag gemäß § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO als nicht vorsteuerabzugsberechtigt bezeichnet hat, kommt es nicht an, weil diese Erklärung nicht maßgeblich ist für die Frage, ob überhaupt ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft vorlag (vgl. OLG Düsseldorf vom 12.11.2007, MDR 2008, 652).
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