Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3179
OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08 (https://dejure.org/2008,3179)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.03.2008 - 15 WF 9/08 (https://dejure.org/2008,3179)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. März 2008 - 15 WF 9/08 (https://dejure.org/2008,3179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der zu gewährenden Vergütung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Umfang der Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Notwendigkeit einer vorrangigen Verrechnung der anteilig anzurechnenden Geschäftsgebühr auf die Differenz ...

  • Judicialis

    RVG § 58 Abs. 2; ; VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 58 Abs. 2; RVG -VV Vorbemerkung 3 Abs. 4
    Verrechnung der Geschäftsgebühr bei bewilligter Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 947
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.04.2006 - 6 WF 32/06

    Prozesskostenhilfevergütung des beigeordneten Anwalts: Anrechnung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08
    Der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr ist von der aus der Staatskasse im Rahmen der Beiordnung zu zahlenden Vergütung nur dann abzusetzen, wenn sich keine Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung gibt und auch keine Auslagen entstanden sind, die nicht aus der Staatskasse erstattet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2006, JurBüro 2007, 149; Enders, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfe im nachfolgenden Rechtsstreit, JurBüro 2005, Seite 281 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einerseits vertreten, dass § 58 Abs. 2 RVG auch auf Zahlungen im Zusammenhang mit der Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anwendbar sei, was für Verfahren, in denen Wertgebühren nach § 13 RVG entstehen, zu Folge haben soll, dass eine Zahlung auf die Geschäftsgebühr nur auf den Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse angerechnet wird, soweit sie die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung übersteigt (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014, 18 W 93/13, Rn. 6; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 30. Juli 2012, 14 W 360/12, Rn. 10; Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2011, 13 W 29/11, Rn. 10; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 17; Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 22. März 2011, 2 W 18/11, Rn. 11; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2010, 2 WF 33/10, Rn. 26; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Dezember 2009, 11 W 2649/09, Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. März 2008, 15 WF 9/08, Rn. 14; ebenso Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 45; Ahlmann, in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage 2015, § 58 Rn. 26; Kießling, in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage 2018, § 58 Rn. 23; Sommerfeldt, in BeckOK RVG, Stand 1. September 2020, § 58 Rn. 6a; Groß, in: Groß, Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage 2018, § 58 RVG Rn. 3;zu Betragsrahmengebühren: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der

    Der Senat vermag der Ansicht nicht zu folgen, dass die für den Fall des § 58 Abs. 2 RVG vorgesehene vorrangige Verrechnung der anteilig anzurechnenden Geschäftsgebühr auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und Wahlanwaltsvergütung auch dann vorzunehmen ist, wenn die Geschäftsgebühr noch nicht gezahlt worden ist (vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 03.03.2008, 15 WF 9/08, MDR 2008, 947).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09

    Prozesskostenhilfe, Streitwert, Wertfestsetzung, Geschäftsgebühr,

    Mit dem am 20. Oktober 2009 eingegangenen, als Erinnerung verstandenen Rechtsmittel wandte sich der Klägervertreter gegen diese Kürzung u. a. mit Hinweis auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 03.03.2008, Az. 15 WF 9/08.

    Die erkennende Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein folgt insoweit nicht der Ansicht des Klägervertreters sowie des OLG Schleswig (vom 03.03.2008 - 15 WF 9/08), wonach sich aus § 58 Abs. 2 RVG ergeben soll, dass Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien.

  • OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09

    Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe;

    Der Gegenauffassung, wonach unabhängig davon, ob der Anwalt Zahlungen auf die Geschäftsgebühr erhalten hat, diese gemäß § 58 Abs. 2 RVG oder jedenfalls nach dem Rechtsgedanken dieser Bestimmung zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Vergütung für den beigeordneten Rechtsanwalt zu verrechnen ist (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.03.2008, AZ: 15 W 9/08, Tz. 14 = OLGR Schleswig 2008, 457-458, KG, Beschluss vom 13.01.2008, AZ: 1 W 496/08, Tz. 7 = KGR Berlin 2009, 268-269), folgt der Senat nicht.
  • OVG Hamburg, 19.02.2009 - 3 So 197/08

    Rechtsanwaltsgebühren; Terminsgebühr bei zwei gleichzeitig terminierten Sachen;

    Insbesondere stellt die Regelung des § 58 Abs. 3 RVG keine die anteilige Anrechnung der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr regelnde Bestimmung dar (a.A. OLG Schleswig, Beschl. v. 3.3.2008, MDR 2008, 947).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der

    Der Senat vermag der Ansicht nicht zu folgen, dass die für den Fall des § 58 Abs. 2 RVG vorgesehene vorrangige Verrechnung der anteilig anzurechnenden Geschäftsgebühr auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und Wahlanwaltsvergütung auch dann vorzunehmen ist, wenn die Geschäftsgebühr noch nicht gezahlt worden ist (vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 03.03.2008, 15 WF 9/08, MDR 2008, 947).
  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Beschwerdekammer vermag auch nicht der Ansicht zu folgen, nach der gemäß § 58 Abs. 2 RVG Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien (so aber OLG Schleswig vom 3. März 2008 - 15 WF 9/08 -, MDR 2008, 947; Enders, JurBüro 2005, 281).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der

    Die verschiedenen Modelle haben jeweils eine unterschiedliche Vergütungshöhe zur Folge: Teilweise wird vertreten, dass die Geschäftsgebühr gemäß § 58 Abs. 2 RVG oder jedenfalls nach dem Rechtsgedanken dieser Bestimmung zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Vergütung für den beigeordneten Rechtsanwalt zu verrechnen sei (so etwa: OLG Schleswig, Beschl. v. 03.03.2008 - 15 WF 9/08 -, juris Rdnr. 14).
  • LAG Hessen, 12.06.2009 - 13 Ta 303/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Beschwerdekammer vermag auch nicht der Ansicht zu folgen, nach der gemäß § 58 Abs. 2 RVG Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien (so aber OLG Schleswig vom 3. März 2008 - 15 WF 9/08 -, MDR 2008, 947; Enders, JurBüro 2005, 281).
  • LAG Hessen, 28.04.2009 - 13 Ta 115/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Beschwerdekammer vermag auch nicht der Ansicht zu folgen, nach der gemäß § 58 Abs. 2 RVG Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien (so aber OLG Schleswig vom 3. März 2008 - 15 WF 9/08 -, MDR 2008, 947; Enders, JurBüro 2005, 281).
  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 13 Ta 530/09

    Kürzung der Verfahrensgebühr wegen außergerichtlich entstandener Geschäftsgebühr

  • OLG Koblenz, 13.05.2009 - 11 WF 385/09

    Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung vorgerichtlich angefallener

  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 13 Ta 177/10

    Rechtsanwaltsgebühren - Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr

  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 8 WF 211/08

    Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 10 W 120/08
  • LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10

    Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei

  • LAG Hessen, 19.04.2010 - 13 Ta 104/10

    Kostenfestsetzung - Anrechnung von Gebühren - Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr

  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 258/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - II-8 WF 301/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4783
OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - II-8 WF 301/07 (https://dejure.org/2008,4783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2008 - II-8 WF 301/07 (https://dejure.org/2008,4783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - II-8 WF 301/07 (https://dejure.org/2008,4783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Rechtsanwaltes gegenüber der Staatskasse; Anwendbarkeit der regelmäßigen Verjährungsfrist auf Ansprüche gegenüber der Staatskasse; Verjährungsbeginn für Honoraransprüche des Rechtsanwaltes mit Fälligkeit der ...

  • Judicialis

    BGB §§ 195 ff.; ; BRAGO § 16 S. 1; ; RVG § 8 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Verjährung des Vergütungsanspruchs des im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 644 ZPO beigeordneten Rechtsanwalts - Beginn der Verjährungsfrist; willkürliche Verjährungseinrede

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 947
  • FamRZ 2008, 1008
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 8 WF 301/07
    Entstanden ist der Anspruch, sobald er erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (BGHZ 55, 340, 341; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. München 2008, § 199 Rdn. 3 m.w.N.).
  • AG Mülheim/Ruhr, 15.11.2007 - 20 F 122/02

    Auszahlung der Prozesskostenhilfevergütung hinsichtlich Verjährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 8 WF 301/07
    wird die Beschwerde der Rechtsanwälte L. und Partner vom 5. Dezember 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15. November 2007 - 20 F 122/02 - zurückgewiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - L 19 AS 879/20

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Festsetzung der

    Der Erhebung der Verjährungseinrede steht auch nicht der Einwand unzulässige Rechtsauübung entgegen, § 242 BGB (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - II-8 WF 301/07, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.1992 - 4 WF 40/92).

    Denn insoweit sind nur Fristüberschreitungen von wenigen Tagen, allenfalls Wochen, nicht aber von Monaten beachtlich (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - II-8 WF 301/07).

  • LAG Köln, 17.11.2011 - 7 Ta 30/11

    Verjährung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs bei konkludentem Ruhensantrag

    Der Anspruch auf die Anwaltsvergütung unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (für den PKH-Anwalt: OLG Düsseldorf MDR 2008, 947; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG § 8 Rdnr.42).
  • OLG Koblenz, 30.11.2011 - 14 W 702/11

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung der Staatskasse gegenüber

    Ihr steht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (hierzu OLG Düsseldorf AGS 2008, 397).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - L 3 R 85/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Dass der Verjährungseintritt auch in Fällen der Vergütungsfestsetzung gemäß § 55 RVG anwendbar sei, habe u.a. das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 17. Januar 2008 (Az. II-8 WF 301/07, juris) entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht