Rechtsprechung
OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der zu gewährenden Vergütung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Umfang der Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Notwendigkeit einer vorrangigen Verrechnung der anteilig anzurechnenden Geschäftsgebühr auf die Differenz ...
- Judicialis
RVG § 58 Abs. 2; ; VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 58 Abs. 2; RVG -VV Vorbemerkung 3 Abs. 4
Verrechnung der Geschäftsgebühr bei bewilligter Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 11.12.2007 - 78 F 481/07
- OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08
Papierfundstellen
- MDR 2008, 947
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 27.04.2006 - 6 WF 32/06
Prozesskostenhilfevergütung des beigeordneten Anwalts: Anrechnung der …
Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08
Der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr ist von der aus der Staatskasse im Rahmen der Beiordnung zu zahlenden Vergütung nur dann abzusetzen, wenn sich keine Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung gibt und auch keine Auslagen entstanden sind, die nicht aus der Staatskasse erstattet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2006, JurBüro 2007, 149; Enders, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfe im nachfolgenden Rechtsstreit, JurBüro 2005, Seite 281 ff.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einerseits vertreten, dass § 58 Abs. 2 RVG auch auf Zahlungen im Zusammenhang mit der Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anwendbar sei, was für Verfahren, in denen Wertgebühren nach § 13 RVG entstehen, zu Folge haben soll, dass eine Zahlung auf die Geschäftsgebühr nur auf den Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse angerechnet wird, soweit sie die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung übersteigt (Oberlandesgericht Frankfurt…, Beschluss vom 17. Februar 2014, 18 W 93/13, Rn. 6; Oberlandesgericht Koblenz…, Beschluss vom 30. Juli 2012, 14 W 360/12, Rn. 10; Oberlandesgericht Oldenburg…, Beschluss vom 1. September 2011, 13 W 29/11, Rn. 10; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 17; Oberlandesgericht Braunschweig…, Beschluss vom 22. März 2011, 2 W 18/11, Rn. 11; Oberlandesgericht Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Mai 2010, 2 WF 33/10, Rn. 26; Oberlandesgericht München…, Beschluss vom 10. Dezember 2009, 11 W 2649/09, Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. März 2008, 15 WF 9/08, Rn. 14;… ebenso Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 45;… Ahlmann, in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage 2015, § 58 Rn. 26;… Kießling, in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage 2018, § 58 Rn. 23;… Sommerfeldt, in BeckOK RVG, Stand 1. September 2020, § 58 Rn. 6a;… Groß, in: Groß, Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage 2018, § 58 RVG Rn. 3;zu Betragsrahmengebühren: Hessisches Landessozialgericht…, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 36). - OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der …
Der Senat vermag der Ansicht nicht zu folgen, dass die für den Fall des § 58 Abs. 2 RVG vorgesehene vorrangige Verrechnung der anteilig anzurechnenden Geschäftsgebühr auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und Wahlanwaltsvergütung auch dann vorzunehmen ist, wenn die Geschäftsgebühr noch nicht gezahlt worden ist (vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 03.03.2008, 15 WF 9/08, MDR 2008, 947). - LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09
Prozesskostenhilfe, Streitwert, Wertfestsetzung, Geschäftsgebühr, …
Mit dem am 20. Oktober 2009 eingegangenen, als Erinnerung verstandenen Rechtsmittel wandte sich der Klägervertreter gegen diese Kürzung u. a. mit Hinweis auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 03.03.2008, Az. 15 WF 9/08.Die erkennende Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein folgt insoweit nicht der Ansicht des Klägervertreters sowie des OLG Schleswig (vom 03.03.2008 - 15 WF 9/08), wonach sich aus § 58 Abs. 2 RVG ergeben soll, dass Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien.
- OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09
Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe; …
Der Gegenauffassung, wonach unabhängig davon, ob der Anwalt Zahlungen auf die Geschäftsgebühr erhalten hat, diese gemäß § 58 Abs. 2 RVG oder jedenfalls nach dem Rechtsgedanken dieser Bestimmung zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Vergütung für den beigeordneten Rechtsanwalt zu verrechnen ist (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.03.2008, AZ: 15 W 9/08, Tz. 14 = OLGR Schleswig 2008, 457-458, KG, Beschluss vom 13.01.2008, AZ: 1 W 496/08, Tz. 7 = KGR Berlin 2009, 268-269), folgt der Senat nicht. - OVG Hamburg, 19.02.2009 - 3 So 197/08
Rechtsanwaltsgebühren; Terminsgebühr bei zwei gleichzeitig terminierten Sachen; …
Insbesondere stellt die Regelung des § 58 Abs. 3 RVG keine die anteilige Anrechnung der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr regelnde Bestimmung dar (a.A. OLG Schleswig, Beschl. v. 3.3.2008, MDR 2008, 947). - OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der …
Der Senat vermag der Ansicht nicht zu folgen, dass die für den Fall des § 58 Abs. 2 RVG vorgesehene vorrangige Verrechnung der anteilig anzurechnenden Geschäftsgebühr auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und Wahlanwaltsvergütung auch dann vorzunehmen ist, wenn die Geschäftsgebühr noch nicht gezahlt worden ist (vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 03.03.2008, 15 WF 9/08, MDR 2008, 947). - LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09
Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der …
Die Beschwerdekammer vermag auch nicht der Ansicht zu folgen, nach der gemäß § 58 Abs. 2 RVG Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien (so aber OLG Schleswig vom 3. März 2008 - 15 WF 9/08 -, MDR 2008, 947; Enders, JurBüro 2005, 281). - OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der …
Die verschiedenen Modelle haben jeweils eine unterschiedliche Vergütungshöhe zur Folge: Teilweise wird vertreten, dass die Geschäftsgebühr gemäß § 58 Abs. 2 RVG oder jedenfalls nach dem Rechtsgedanken dieser Bestimmung zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Vergütung für den beigeordneten Rechtsanwalt zu verrechnen sei (so etwa: OLG Schleswig, Beschl. v. 03.03.2008 - 15 WF 9/08 -, juris Rdnr. 14). - LAG Hessen, 12.06.2009 - 13 Ta 303/09
Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der …
Die Beschwerdekammer vermag auch nicht der Ansicht zu folgen, nach der gemäß § 58 Abs. 2 RVG Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien (so aber OLG Schleswig vom 3. März 2008 - 15 WF 9/08 -, MDR 2008, 947; Enders, JurBüro 2005, 281). - LAG Hessen, 28.04.2009 - 13 Ta 115/09
Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der …
Die Beschwerdekammer vermag auch nicht der Ansicht zu folgen, nach der gemäß § 58 Abs. 2 RVG Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien (so aber OLG Schleswig vom 3. März 2008 - 15 WF 9/08 -, MDR 2008, 947; Enders, JurBüro 2005, 281). - LAG Hessen, 26.10.2009 - 13 Ta 530/09
Kürzung der Verfahrensgebühr wegen außergerichtlich entstandener Geschäftsgebühr
- OLG Koblenz, 13.05.2009 - 11 WF 385/09
Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung vorgerichtlich angefallener …
- LAG Hessen, 10.05.2010 - 13 Ta 177/10
Rechtsanwaltsgebühren - Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr
- OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 8 WF 211/08
Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr …
- OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 10 W 120/08
- LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10
Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei …
- LAG Hessen, 19.04.2010 - 13 Ta 104/10
Kostenfestsetzung - Anrechnung von Gebühren - Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr
- OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 258/08
Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich …
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - II-8 WF 301/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Verjährung des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Rechtsanwaltes gegenüber der Staatskasse; Anwendbarkeit der regelmäßigen Verjährungsfrist auf Ansprüche gegenüber der Staatskasse; Verjährungsbeginn für Honoraransprüche des Rechtsanwaltes mit Fälligkeit der ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
Zur Verjährung des Vergütungsanspruchs des im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 644 ZPO beigeordneten Rechtsanwalts - Beginn der Verjährungsfrist; willkürliche Verjährungseinrede
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 15.11.2007 - 20 F 122/02
- OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - II-8 WF 301/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 947
- FamRZ 2008, 1008
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70
Begriff der Entstehung des Anspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 8 WF 301/07
Entstanden ist der Anspruch, sobald er erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (BGHZ 55, 340, 341;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. München 2008, § 199 Rdn. 3 m.w.N.). - AG Mülheim/Ruhr, 15.11.2007 - 20 F 122/02
Auszahlung der Prozesskostenhilfevergütung hinsichtlich Verjährung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 8 WF 301/07
wird die Beschwerde der Rechtsanwälte L. und Partner vom 5. Dezember 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15. November 2007 - 20 F 122/02 - zurückgewiesen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - L 19 AS 879/20
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Festsetzung der …
Der Erhebung der Verjährungseinrede steht auch nicht der Einwand unzulässige Rechtsauübung entgegen, § 242 BGB (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - II-8 WF 301/07, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.1992 - 4 WF 40/92).Denn insoweit sind nur Fristüberschreitungen von wenigen Tagen, allenfalls Wochen, nicht aber von Monaten beachtlich (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - II-8 WF 301/07).
- LAG Köln, 17.11.2011 - 7 Ta 30/11
Verjährung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs bei konkludentem Ruhensantrag
Der Anspruch auf die Anwaltsvergütung unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (für den PKH-Anwalt: OLG Düsseldorf MDR 2008, 947; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG § 8 Rdnr.42). - OLG Koblenz, 30.11.2011 - 14 W 702/11
Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung der Staatskasse gegenüber …
Ihr steht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (hierzu OLG Düsseldorf AGS 2008, 397). - LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - L 3 R 85/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter …
Dass der Verjährungseintritt auch in Fällen der Vergütungsfestsetzung gemäß § 55 RVG anwendbar sei, habe u.a. das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 17. Januar 2008 (Az. II-8 WF 301/07, juris) entschieden.