Rechtsprechung
BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch
- openjur.de
Konkurrentenklage; Wiederherstellungsanspruch
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Konkurrentenstreit und Konkurrentenklage; Voraussetzungen für den Abbruch eines Besetzungsverfahrens; Neuausschreibung einer Stelle; Vereitelung des einstweiligen Rechtsschutzes eines Mitbewerbers; Fehlen einer der ursprünglichen Ausschreibung entsprechenden Stelle
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 135; ; BGB § 136; ; BGB § 157; ; BGB § 162 Abs. 2; ; BRRG § 126; ; ZPO §§ 935 ff.
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitsrecht: BAG: Zur Konkurrentenklage und zum Wiederherstellungsanspruch beim öffentlichen Arbeitgeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrentenstreit und Konkurrentenklage; Voraussetzungen für den Abbruch eines Besetzungsverfahrens; Neuausschreibung einer Stelle; Vereitelung des einstweiligen Rechtsschutzes eines Mitbewerbers; Wiederherstellungsanspruch; Fehlen einer der ursprünglichen Ausschreibung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Konkurrentenklage und Wiederherstellungsanspruch beim öffentlichen Arbeitgeber
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Konkurrentenklage
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 07.03.2007 - 1 Ca 150/06
- LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Papierfundstellen
- BAGE 130, 107
- MDR 2009, 1228
- NZA 2009, 901
- JR 2010, 459
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (20)
- BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (…st. Rspr., vgl. Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 25, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34;… 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 21, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33; 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 101, 153).Einem zu Unrecht übergangenen Bewerber kann ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederherstellung zustehen, wenn durch das Verhalten der Verwaltung ein effektiver Rechtsschutz verhindert worden ist oder wenn ein öffentlicher Arbeitgeber und ein eingestellter Bewerber kollusiv zusammenwirken (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 5 der Gründe, BAGE 101, 153).
bb) Wendet sich der unterlegene Bewerber im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Besetzung eines Amtes mit einem Konkurrenten, hat er auch ohne ausdrückliche gerichtliche Entscheidung einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 5 der Gründe, BAGE 101, 153).
- BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06
Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (…st. Rspr., vgl. Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 25, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34; 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 21, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33; 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 101, 153).Diesem Anspruch ist grundsätzlich genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - zu 1 der Gründe, NJW 1990, 501; Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 28, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33).
Der Betroffene kann vielmehr verlangen, verfahrensrechtlich und materiellrechtlich so gestellt zu werden, als sei die einstweilige Verfügung beachtet und das Bewerbungsverfahren noch nicht beendet worden (Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 30, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33).
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Dieser Verfahrensabhängigkeit der Grundrechtsdurchsetzung ist bei der Anwendung und Auslegung der Vorschriften über den einstweiligen Rechtsschutz Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - zu B I 1 a und b der Gründe, ZBR 2004, 45).Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächliche und wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfG 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - Rn. 12, ZBR 2004, 45).
- BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07
Konkurrentenklage - Schadensersatz
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung (st. Rspr., zuletzt Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 23 f., AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34).Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (st. Rspr., vgl. Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 25, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34;… 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 21, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33; 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 101, 153).
- BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98
Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Der Dienstherr darf ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Einstellung oder Beförderung absehen (vgl. BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 26, NVwZ-RR 2000, 172).Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - aaO.).
- OVG Sachsen, 14.05.2004 - 3 BS 265/03
Abbruch eines Auswahlverfahrens, Bewerbungsverfahrensanspruch
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Wurde einem Bewerber bereits eine Auswahlentscheidung mitgeteilt, so ist das Stellenbesetzungsverfahren auf der Grundlage der ihn begünstigenden Auswahlentscheidung fortzuführen (Sächsisches OVG 14. Mai 2004 - 3 BS 265/03 - zu 1 der Gründe, DÖD 2005, 116).Der von einem sachlichen Grund getragene Abbruch des Auswahlverfahrens hat zwangsläufig zur Folge, dass die zuvor mitgeteilte Auswahlentscheidung gegenstandslos wird (Sächsisches OVG 14. Mai 2004 - 3 BS 265/03 - DÖD 2005, 116).
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Der Betroffene hat einen Anspruch auf Wiederherstellung, wenn die Verwaltung durch ihr Verhalten rechtzeitigen vorläufigen Rechtsschutz verhindert oder sich über dessen erfolgreiche Inanspruchnahme hinweggesetzt hat (vgl. BVerwG 21. August 2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 19, BVerwGE 118, 370). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Ist die im Streit stehende Stelle allerdings in einem geordneten Verfahren besetzt worden, bleibt dem unterlegenen Bewerber danach sowohl die erfolgreiche Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes als auch Rechtsschutzes in der Hauptsache versagt (BVerfG 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - zu B I 1 a der Gründe, ZBR 2002, 427). - BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87
Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Der Dienstherr darf grundsätzlich das ausgeschriebene statusrechtliche Amt mit der ihm zugeordneten Planstelle und dem Dienstposten nicht nochmals vergeben (BVerwG 9. März 1989 - 2 C 4.87 - juris Rn. 18, ZBR 1989, 281). - BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Diesem Anspruch ist grundsätzlich genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - zu 1 der Gründe, NJW 1990, 501;… Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 28, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33). - BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02
Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des …
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch …
- BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von …
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
- BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 6 A 1136/08
Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen im …
- LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens - Widerspruch gegen …
- BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94
Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung
- LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
Konkurrentenklage
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06
Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage
- BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14
Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG
Denn mit der Neuausschreibung einer Stelle wird ein neues Auswahlverfahren eingeleitet, was zugleich den Abbruch des noch laufenden früheren Stellenbesetzungsverfahrens zur Folge hat (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 21, BAGE 130, 107) .Aus diesem Grund darf das Auswahlverfahren nur aus sachlichen Gründen abgebrochen werden (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 23, aaO) .
- BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 347/09
Konkurrentenklage - Auswahlverfahren - Abbruch
Der Bewerberverfahrensanspruch verdichtet sich nur dann zu einem Besetzungsanspruch, wenn das Auswahlverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und die Auswahl nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zugunsten des Anspruchstellers ausgefallen war oder hätte ausfallen müssen (Senat 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 18, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 70 = EzA GG Art. 33 Nr. 36) .(2) Der Abbruch des Besetzungsverfahrens wirkt nur dann in der Weise, dass er die Ansprüche nach Art. 33 Abs. 2 GG beseitigt, wenn er aus sachlichen Gründen erfolgt (Senat 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 23, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 70 = EzA GG Art. 33 Nr. 36) .
Die Vereitelung des Bewerberverfahrensanspruchs eines Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG ist unzulässig (vgl. Senat 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 23, aaO) .
- BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule
Die Bestimmung begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien (Senat 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 15, BAGE 130, 107) .
- BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19
Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer
Der Bewerbungsverfahrensanspruch verdichtet sich nur dann zu einem Besetzungsanspruch, wenn das Auswahlverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und die Auswahl nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zugunsten des Anspruchstellers ausgefallen ist oder hätte ausfallen müssen (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 249/17 - Rn. 13; 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 18, BAGE 130, 107) . - BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz
Nur der am besten geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle hat einen Besetzungsanspruch (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 15, BAGE 130, 107; 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - zu A II 2 a aa (1) der Gründe, BAGE 104, 295) . - BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 249/17
Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens
Der Bewerbungsverfahrensanspruch verdichtet sich nur dann zu einem Besetzungsanspruch, wenn das Auswahlverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und die Auswahl nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zugunsten des Anspruchstellers ausgefallen war oder hätte ausfallen müssen (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 18, BAGE 130, 107) . - BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23
Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung
Ein Anspruch auf Übertragung der begehrten Stelle kann sich unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben, sofern sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig rechtmäßige Entscheidung eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes ist, weil jede andere Entscheidung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 14, BAGE 130, 107; für einen Schadensersatzanspruch vgl. BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 326/20 - Rn. 22, BAGE 175, 281) . - LAG Hessen, 23.04.2010 - 3 Sa 47/09
Darlegungs- und Beweislast bei Einstellungsanspruch - Dokumentationsgebot - …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Kammer folgt, kann sich ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben, sofern sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil jede andere Entscheidung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn 14, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 70 = EzA GG Art. 33 Nr. 2).Nur der am besten geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle hat einen Besetzungsanspruch (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn 15, a. a. O.; BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn 23 f., AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn 39, BAGE 121, 67 = AP ZPO 1977 § 233 Nr. 83 = EzA Art. 33 GG Nr. 30; BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - zu A. II. 2. a) aa) (1) d.Gr., BAGE 104, 295 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 59 = EzA GG Art. 33 Nr. 25).
Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn 34, a. a. O.;… BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn 25, a. a. O., BAG 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn 21, MDR 2008, 576).
Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der öffentlich-rechtliche Dienstherr den effektiven Rechtsschutz des Bewerbers verhindert oder wenn ein öffentlicher Arbeitgeber und ein eingestellter Bewerber kollusiv zusammenwirken (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn 36, a. a. O.;… BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn 26, a. a. O.).
- LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem …
Diese Beeinträchtigung der Rechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG wird dadurch kompensiert, dass sie die endgültige Besetzung der Stelle durch Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zeitweilig verhindern können (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08, juris Rn. 34).Nach den Rechtsgedanken aus § 162 Abs. 2 BGB sowie §§ 135, 136 BGB kann der Dienstherr einem zu Unrecht übergangenen Bewerber nicht mit Erfolg entgegenhalten, er könne dessen Bewerberverfahrensanspruch nicht mehr erfüllen, weil die Stelle schon besetzt sei, wenn er den effektiven Rechtsschutz vereitelt (BAG 24.03.2009 a.a.O. Rn. 38).
Eine Frist von zwei Tagen genügt dabei den Anforderungen jedenfalls nicht (BAG 24.03.2009 a.a.O. Rn. 37).
- LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
Ablehnung einer Bewerberin wegen Teilzeit - Einstweilige Verfügung - Sicherung …
Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für den beruflichen Aufstieg innerhalb des öffentlichen Dienstes ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - AP Nr. 62 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - AP Nr. 69 zu Art. 33 GG ).
Nur der am besten geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle hat einen Besetzungsanspruch ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).
Art. 33 Abs. 2 GG umfasst nicht nur die Einstellung, sondern auf die Beförderung und den Aufstieg ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG) .
Er ist dann im Nachhinein verfahrensrechtlich und materiellrechtlich so zu stellen, als sei die einstweilige Verfügung beachtet worden ( BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - BAGE 130, 107 ff. unter III. 3. der Gründe ).
- BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz
- BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule
- BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09
Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung
- LAG Köln, 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19
Einstweiliges Verfügungsverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Fachlehrer; …
- LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 1305/09
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; unbegründete Klage auf Fortsetzung des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - 10 Sa 163/18
Wachpolizist - charakterliche Eignung
- LAG Hamm, 30.06.2022 - 11 Sa 39/22
- LAG Köln, 27.06.2012 - 9 Sa 20/12
Verbot der Altersdiskriminierung; Wirksamkeit der tarifliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2022 - 26 Sa 91/22
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens - Auswahl durch politisches Gremium - …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06
Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des …
- ArbG Düsseldorf, 21.09.2018 - 13 Ca 1518/18
Entfristungsklage - Wirksamkeit sachgrundloser Befristung
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 15 SaGa 2383/11
Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil - sachfremde Erwägungen - einstweilige …
- LAG München, 31.03.2011 - 4 Sa 1162/10
Konkurrentenstreit, öffentlicher Dienst
- ArbG Münster, 06.12.2018 - 2 Ga 27/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 2 SaGa 10/15
Abbruch eines Auswahlverfahrens
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 5 SaGa 3/23
Einstweilige Verfügung - öffentlichen Dienst - Verhinderung einer endgültigen …
- ArbG Bonn, 14.06.2018 - 3 Ca 406/18
BAMF verliert Verfahren über die Entfristung einer Bonner Mitarbeiterin
- ArbG Potsdam, 18.07.2017 - 5 Ga 12/17
Konkurrentenklage, Fortführung Stellenbesetzungsverfahren
- LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2012 - 6 Sa 475/11
Konkurrentenklage, Besetzungsanspruch, Auswahlentscheidung, Wiederholung
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
Konkurrentenklage - vorläufige Übertragung des Dienstpostens an Mitbewerber
- LAG München, 16.11.2016 - 10 SaGa 14/16
Konkurrentenklage; vorgeschobene Bewerbung mit dem alleinigen Ziel, eine …
- ArbG Düsseldorf, 20.01.2010 - 8 Ga 1/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung einer …
- BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 358/11
Zugang zum öffentlichen Amt - Seiteneinstieg für Lehrkräfte - Ausschluss wegen …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14
Stellenausschreibung; Einstellung eines Angestellten; einstweilige …
- ArbG Düsseldorf, 16.12.2016 - 14 Ga 77/16
Konkurrentenklage, Auswahl, Ermessen, Einer-Liste, Vorauswahl, Verengung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 6 A 1966/08
Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens nach Zurückziehung …
- LAG Hamm, 27.09.2018 - 17 Sa 484/18
Anspruch einer Arbeitnehmerin im Jobcenter auf Teilnahme an …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 5 Sa 1679/15
Sachgrundbefristung während eines Auswahlverfahrens - vorübergehende Besetzung
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2020 - 7 Sa 1305/19
Schadensersatz wegen Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs aus Art 33 Abs 2 …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 6 Ta 40/17
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Bewerberverfahrensanspruch - Verlängerung …
- LAG Baden-Württemberg, 19.08.2016 - 1 Ta 6/16
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Konkurrentenklage - …
- ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
Bewerbungsverfahren: Anforderungen an dienstliche Beurteilung
- LAG Hamm, 27.04.2016 - 5 Sa 1449/15
Klage auf Einbeziehung in eine Besetzungsverfahren für eine Beförderungsstelle im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 1 E 404/10
Anspruch auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 5 Sa 1343/22
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens - Ermessensreduzierung auf Null bei der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12
Einstweilige Verfügung - Bewerbungsverfahrensanspruch
- LAG Köln, 22.12.2011 - 13 SaGa 10/11
Konkurrentenklage; Verbot der Besetzung einer Stelle als Wissenschaftlicher …
- LAG Düsseldorf, 17.03.2011 - 13 Sa 39/11
Ausschluss vom Seiteneinstieg in den Schuldienst bei nichtbestandener …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 2 Sa 131/16
Konkurrentenklage - Besetzungsanspruch
- LAG München, 10.08.2023 - 3 SaGa 14/23
Einstweiliges Verfügungsverfahren, Konkurrentenstreitverfahren, …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2020 - 2 Sa 227/19
Konkurrentenklage - Auswahlverfahren - Übertragung einer Stelle - Hochschuldienst
- ArbG Münster, 02.03.2018 - 4 Ga 5/18
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 18 Sa 1152/16
Stellenbesetzungsverfahren - Besetzungsanspruch - Neuausschreibung
- LAG Hessen, 12.09.2014 - 14 Sa 138/14
Umfang der Rechtskraft der Feststellung des Untergangs des …
- LAG Hamm, 26.05.2023 - 6 SaGa 3/23
Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Rechtsschutz gegen den …
- LAG Thüringen, 20.07.2021 - 1 Sa 71/20
Bewerbungsverfahrensanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11
Umfang des Direktionsrechts des öffentlichen Arbeitgebers
- LAG Hessen, 25.08.2009 - 3 SaGa 1175/09
Einstweilige Verfügung hinsichtlich Stellenbesetzung
- LAG Thüringen, 24.02.2011 - 6 SaGa 8/10
Untersagung einer Stellenbesetzung beim Thüringer Landesamt für Statistik; …
- LAG Hessen, 06.01.2023 - 3 Sa 1677/21
Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags; Bestimmtheit des Streitgegenstands; …
- LAG Hamm, 19.09.2019 - 11 SaGa 47/19
- LAG Hamm, 04.07.2019 - 11 SaGa 13/19
- VG Greifswald, 14.09.2017 - 6 A 2308/16
Besetzung des Vorstandspostens der Landesforstanstalt; Anspruch auf eine erneute …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - 6 B 1031/10
Streitwert für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 1 E 405/10
Anspruch auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren …
- ArbG Köln, 03.07.2019 - 18 Ga 47/19
- ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
Berechtigung zum Abbruch eines internen Stellenbesetzungsverfahrens i.R.d. …
- ArbG Münster, 24.07.2018 - 3 Ca 288/18
Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages auf Grundlage der …
- ArbG Münster, 21.05.2019 - 2 Ga 7/19
- ArbG Nordhausen, 10.05.2023 - 2 Ga 5/23
Einstweilige Verfügung - Konkurrentenklage - Untersagung der Besetzung einer …
- VG Ansbach, 24.03.2021 - AN 16 E 21.00210
Konkurrentenrechtsstreit unter Tarifbeschäftigten
- ArbG Münster, 24.07.2018 - 3 Ca 287/18
Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages ab …
- ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16
Einstweilige Verfügung zur Blockade ausgeschriebener Stellen.
- ArbG Münster, 26.02.2020 - 2 Ga 4/20
- LAG Thüringen, 26.01.2012 - 6 Sa 393/10
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Arbeitszeitverlängerung nach § …
- VG Gera, 17.05.2016 - 2 K 574/15
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Bewerbungsverfahrensanspruch bei Anbahnung …
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 2 K 14.345
Recht der Bundesbeamten; sachlicher Grund für den Abbruch eines …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.12.2016 - 6 SaGa 6/16
Einstweilige Verfügung, Stellenbesetzung, Konkurrentenklage
Rechtsprechung
BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug - Rechtsweg
- openjur.de
Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug; Rechtsweg
- verkehrslexikon.de
Zur Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Regressforderungen der Versicherung eines Leasingfahrzeugs
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsweg bei Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Leasingfirmenfahrzeug - Beschädigung durch Arbeitnehmer
- Judicialis
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3d; ; ArbGG § 3; ; VVG 2008 § 44; ; VVG 2008 § 86
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d; VVG a. F. § 67; VVG a. F. § 75; AKB § 15
Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Mit Anmerkung: Christian Tomson - rechtsportal.de
Rechtsweg bei Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Anspruch eines Dritten auf Schadenersatz gegen den Arbeitnehmer ? Keine andere Beurteilung bezüglich geleaster Betriebsmittel und auf die Versicherung übergegangenen Ansprüchen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtsweg
Besprechungen u.ä.
- bld.de (Entscheidungsbesprechung)
Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (Christian Tomson; VersR 2009, 1529)
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 19.06.2008 - 4 Ca 226/08
- LAG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ta 538/08
- BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
Papierfundstellen
- BAGE 131, 213
- MDR 2009, 1228
- NZA 2009, 919
- VersR 2009, 1528
- DB 2009, 2556
- AnwBl 2009, 255
- JR 2012, 311
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.04.1959 - II ZR 126/57
Schadensersatzpflicht des beauftragten Fahrers eines fremden Kfz bei leichter …
Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.;… Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17). - LAG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ta 538/08
Rechtsweg: Hat der Arbeitnehmer mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung …
Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Februar 2009 - 2 Ta 538/08 - aufgehoben. - BGH, 28.11.1957 - II ZR 325/56
Anwendbarkeit der Rückgriffsbestimmung des § 158f Versicherungsvertragsgesetz ( …
Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.;… Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17).
- OLG Köln, 19.03.2003 - 11 U 166/02
Forderungsübergang zu Gunsten des den Versicherungsnehmer entschädigenden …
Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
Ebenso wenig kommt es darauf an, ob im Streitfall Eigen- und Fremdversicherung zusammentreffen und danach Ansprüche auch des Leasingnehmers (Arbeitgebers) übergehen könnten (vgl. OLG Köln 19. März 2003 - 11 U 166/02 -). - BGH, 11.07.1960 - II ZR 254/58
Personen-Kautionsversicherung
Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.;… Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17). - OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
Ob es darüber hinaus für den Anspruchsübergang allein auf die Leistung der Versicherung ankommt (…so Hormuth in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 22 Rn. 41 mwN) oder ob bei einer Zahlung an den Versicherungsnehmer die Kenntnis des Versicherten vom Versicherungsverhältnis maßgeblich ist (so OLG München 26. Juni 1987 - 10 U 3046/86 - NJW-RR 1988, 34, 35), bedarf keiner Entscheidung.
- BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 262/10
Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung
Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
bb) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .
Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
- BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 585/10
Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung
Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
bb) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .
Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
- BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 732/10
Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung
Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
b) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .
Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
- BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 731/10
Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung
Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
b) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .
Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .
- LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 922/14
Schadensersatzanspruch wegen der Belastung mit einer Verbindlichkeit i.R.d. …
Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1). - LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater …
Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1). - LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 926/14
Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater …
Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 -). - LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 925/14
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Belastung mit einer …
Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 -). - LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 927/14
Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater …
Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1). - LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2011 - 8 O 4916/11
Rechtswegzuständigkeit für den Regressanspruch des Kaskoversicherer gegen den …
Dieses Ergebnis steht in Einklang mit dem Beschluss des BAG vom 07.07.2009 (VersR 2009, 1528), wo eine entsprechende Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in einer ähnlichen Konstellation nur deshalb verneint worden war, weil dort nicht ein Fahrzeug des Arbeitgebers beschädigt worden war, sondern das vom Arbeitnehmer beschädigte Fahrzeug im Eigentum eines Dritten - des Leasinggebers - stand.