Weitere Entscheidung unten: BAG, 07.07.2009

Rechtsprechung
   BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08   

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https://dejure.org/2009,1086
BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 (https://dejure.org/2009,1086)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 (https://dejure.org/2009,1086)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 (https://dejure.org/2009,1086)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrentenstreit und Konkurrentenklage; Voraussetzungen für den Abbruch eines Besetzungsverfahrens; Neuausschreibung einer Stelle; Vereitelung des einstweiligen Rechtsschutzes eines Mitbewerbers; Fehlen einer der ursprünglichen Ausschreibung entsprechenden Stelle

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 135; ; BGB § 136; ; BGB § 157; ; BGB § 162 Abs. 2; ; BRRG § 126; ; ZPO §§ 935 ff.

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: BAG: Zur Konkurrentenklage und zum Wiederherstellungsanspruch beim öffentlichen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreit und Konkurrentenklage; Voraussetzungen für den Abbruch eines Besetzungsverfahrens; Neuausschreibung einer Stelle; Vereitelung des einstweiligen Rechtsschutzes eines Mitbewerbers; Wiederherstellungsanspruch; Fehlen einer der ursprünglichen Ausschreibung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenklage und Wiederherstellungsanspruch beim öffentlichen Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Konkurrentenklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 107
  • MDR 2009, 1228
  • NZA 2009, 901
  • JR 2010, 459
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (st. Rspr., vgl. Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 25, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34; 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 21, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33; 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 101, 153).

    Einem zu Unrecht übergangenen Bewerber kann ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederherstellung zustehen, wenn durch das Verhalten der Verwaltung ein effektiver Rechtsschutz verhindert worden ist oder wenn ein öffentlicher Arbeitgeber und ein eingestellter Bewerber kollusiv zusammenwirken (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 5 der Gründe, BAGE 101, 153).

    bb) Wendet sich der unterlegene Bewerber im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Besetzung eines Amtes mit einem Konkurrenten, hat er auch ohne ausdrückliche gerichtliche Entscheidung einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 5 der Gründe, BAGE 101, 153).

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (st. Rspr., vgl. Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 25, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34; 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 21, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33; 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 101, 153).

    Diesem Anspruch ist grundsätzlich genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - zu 1 der Gründe, NJW 1990, 501; Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 28, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33).

    Der Betroffene kann vielmehr verlangen, verfahrensrechtlich und materiellrechtlich so gestellt zu werden, als sei die einstweilige Verfügung beachtet und das Bewerbungsverfahren noch nicht beendet worden (Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 30, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Dieser Verfahrensabhängigkeit der Grundrechtsdurchsetzung ist bei der Anwendung und Auslegung der Vorschriften über den einstweiligen Rechtsschutz Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - zu B I 1 a und b der Gründe, ZBR 2004, 45).

    Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächliche und wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfG 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - Rn. 12, ZBR 2004, 45).

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung (st. Rspr., zuletzt Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 23 f., AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34).

    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (st. Rspr., vgl. Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 25, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34; 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 21, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33; 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 101, 153).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Der Dienstherr darf ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Einstellung oder Beförderung absehen (vgl. BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 26, NVwZ-RR 2000, 172).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - aaO.).

  • OVG Sachsen, 14.05.2004 - 3 BS 265/03

    Abbruch eines Auswahlverfahrens, Bewerbungsverfahrensanspruch

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Wurde einem Bewerber bereits eine Auswahlentscheidung mitgeteilt, so ist das Stellenbesetzungsverfahren auf der Grundlage der ihn begünstigenden Auswahlentscheidung fortzuführen (Sächsisches OVG 14. Mai 2004 - 3 BS 265/03 - zu 1 der Gründe, DÖD 2005, 116).

    Der von einem sachlichen Grund getragene Abbruch des Auswahlverfahrens hat zwangsläufig zur Folge, dass die zuvor mitgeteilte Auswahlentscheidung gegenstandslos wird (Sächsisches OVG 14. Mai 2004 - 3 BS 265/03 - DÖD 2005, 116).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Der Betroffene hat einen Anspruch auf Wiederherstellung, wenn die Verwaltung durch ihr Verhalten rechtzeitigen vorläufigen Rechtsschutz verhindert oder sich über dessen erfolgreiche Inanspruchnahme hinweggesetzt hat (vgl. BVerwG 21. August 2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 19, BVerwGE 118, 370).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Ist die im Streit stehende Stelle allerdings in einem geordneten Verfahren besetzt worden, bleibt dem unterlegenen Bewerber danach sowohl die erfolgreiche Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes als auch Rechtsschutzes in der Hauptsache versagt (BVerfG 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - zu B I 1 a der Gründe, ZBR 2002, 427).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Der Dienstherr darf grundsätzlich das ausgeschriebene statusrechtliche Amt mit der ihm zugeordneten Planstelle und dem Dienstposten nicht nochmals vergeben (BVerwG 9. März 1989 - 2 C 4.87 - juris Rn. 18, ZBR 1989, 281).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
    Diesem Anspruch ist grundsätzlich genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - zu 1 der Gründe, NJW 1990, 501; Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 28, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 64 = EzA GG Art. 33 Nr. 33).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 6 A 1136/08

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen im

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07

    Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens - Widerspruch gegen

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

  • LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02

    Konkurrentenklage

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Denn mit der Neuausschreibung einer Stelle wird ein neues Auswahlverfahren eingeleitet, was zugleich den Abbruch des noch laufenden früheren Stellenbesetzungsverfahrens zur Folge hat (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 21, BAGE 130, 107) .

    Aus diesem Grund darf das Auswahlverfahren nur aus sachlichen Gründen abgebrochen werden (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 23, aaO) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 347/09

    Konkurrentenklage - Auswahlverfahren - Abbruch

    Der Bewerberverfahrensanspruch verdichtet sich nur dann zu einem Besetzungsanspruch, wenn das Auswahlverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und die Auswahl nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zugunsten des Anspruchstellers ausgefallen war oder hätte ausfallen müssen (Senat 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 18, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 70 = EzA GG Art. 33 Nr. 36) .

    (2) Der Abbruch des Besetzungsverfahrens wirkt nur dann in der Weise, dass er die Ansprüche nach Art. 33 Abs. 2 GG beseitigt, wenn er aus sachlichen Gründen erfolgt (Senat 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 23, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 70 = EzA GG Art. 33 Nr. 36) .

    Die Vereitelung des Bewerberverfahrensanspruchs eines Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG ist unzulässig (vgl. Senat 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 23, aaO) .

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Die Bestimmung begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien (Senat 24. März 2009 -  9 AZR 277/08  - Rn. 15, BAGE 130, 107) .
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Rechtsprechung
   BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1631
BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 (https://dejure.org/2009,1631)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 (https://dejure.org/2009,1631)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 5 AZB 8/09 (https://dejure.org/2009,1631)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug - Rechtsweg

  • openjur.de

    Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug; Rechtsweg

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Regressforderungen der Versicherung eines Leasingfahrzeugs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leasingfirmenfahrzeug - Beschädigung durch Arbeitnehmer

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3d; ; ArbGG § 3; ; VVG 2008 § 44; ; VVG 2008 § 86

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d; VVG a. F. § 67; VVG a. F. § 75; AKB § 15
    Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Mit Anmerkung: Christian Tomson

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg bei Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Anspruch eines Dritten auf Schadenersatz gegen den Arbeitnehmer ? Keine andere Beurteilung bezüglich geleaster Betriebsmittel und auf die Versicherung übergegangenen Ansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (Christian Tomson; VersR 2009, 1529)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 213
  • MDR 2009, 1228
  • NZA 2009, 919
  • VersR 2009, 1528
  • DB 2009, 2556
  • AnwBl 2009, 255
  • JR 2012, 311
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1959 - II ZR 126/57

    Schadensersatzpflicht des beauftragten Fahrers eines fremden Kfz bei leichter

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.; Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17).
  • LAG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ta 538/08

    Rechtsweg: Hat der Arbeitnehmer mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Februar 2009 - 2 Ta 538/08 - aufgehoben.
  • BGH, 28.11.1957 - II ZR 325/56

    Anwendbarkeit der Rückgriffsbestimmung des § 158f Versicherungsvertragsgesetz (

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.; Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17).
  • OLG Köln, 19.03.2003 - 11 U 166/02

    Forderungsübergang zu Gunsten des den Versicherungsnehmer entschädigenden

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob im Streitfall Eigen- und Fremdversicherung zusammentreffen und danach Ansprüche auch des Leasingnehmers (Arbeitgebers) übergehen könnten (vgl. OLG Köln 19. März 2003 - 11 U 166/02 -).
  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 254/58

    Personen-Kautionsversicherung

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.; Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17).
  • OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Ob es darüber hinaus für den Anspruchsübergang allein auf die Leistung der Versicherung ankommt (so Hormuth in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 22 Rn. 41 mwN) oder ob bei einer Zahlung an den Versicherungsnehmer die Kenntnis des Versicherten vom Versicherungsverhältnis maßgeblich ist (so OLG München 26. Juni 1987 - 10 U 3046/86 - NJW-RR 1988, 34, 35), bedarf keiner Entscheidung.
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 262/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .

    Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    bb) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .

    Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 585/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .

    Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    bb) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .

    Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 732/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .

    Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    b) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .

    Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 731/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .

    Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    b) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .

    Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 922/14

    Schadensersatzanspruch wegen der Belastung mit einer Verbindlichkeit i.R.d.

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1).
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1).
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 926/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 -).
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 925/14

    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Belastung mit einer

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 -).
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 927/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2011 - 8 O 4916/11

    Rechtswegzuständigkeit für den Regressanspruch des Kaskoversicherer gegen den

    Dieses Ergebnis steht in Einklang mit dem Beschluss des BAG vom 07.07.2009 (VersR 2009, 1528), wo eine entsprechende Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in einer ähnlichen Konstellation nur deshalb verneint worden war, weil dort nicht ein Fahrzeug des Arbeitgebers beschädigt worden war, sondern das vom Arbeitnehmer beschädigte Fahrzeug im Eigentum eines Dritten - des Leasinggebers - stand.
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