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   BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08   

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https://dejure.org/2009,242
BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08 (https://dejure.org/2009,242)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - III ZR 28/08 (https://dejure.org/2009,242)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08 (https://dejure.org/2009,242)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 249, 675
    Schadensersatz aus Beratungsvertrag über Immobilienanlage im Wege der Kaufpreiserstattung durch die Beraterin gegen Übereignung des Anlageobjekts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens in Form des Abschlusses eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten; Höhe und Berechnung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches bei Wahl des "großen" ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 249
    Haftung für fehlerhafte Anlageberatung auch auf großen Schadensersatz gegenüber Immobilienvermittler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung einer Immobilie nur Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage; § 249 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anlageberatung; Schadensersatz; Kapitalanlage; positive Vertragsverletzung; Kaufpreiserstattung gegen Übereignung der Kapitalanlage; Schrottimmobilien; Eigentumswohnung; Vermögensschädigung; unrentable Anlage

  • RA Kotz

    Anlageberatung (fehlerhafte) - Übereignung der Kapitalanlage

  • Betriebs-Berater

    Naturalrestitution auch bei Beteiligung Dritter

  • Judicialis

    BGB § 249

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Zulässigkeit des großen Schadensersatzes (Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung der aufgrund fehlerhafter Beratung erworbenen Kapitalanlage)

  • streifler.de

    Anlegerrecht: Fehlerhafte Anlageberatung: Naturalrestitution auch bei Beteiligung Dritter

  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung für fehlerhafte Anlageberatung durch Dritte: Haftungsausfüllung im Wege der Naturalrestitution; Vorteilsausgleichung (§ 249 I BGB)

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlerhafte Anlageberatung: Naturalrestitution auch bei Beteiligung Dritter

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schuldhafte Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens in Form des Abschlusses eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten; Höhe und Berechnung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches bei Wahl des "großen" ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Schuldhafte Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens in Form des Abschlusses eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten; Höhe und Berechnung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches bei Wahl des "großen" ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz aus Beratungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Erstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 249, 675
    Schadensersatz aus Beratungsvertrag über Immobilienanlage im Wege der Kaufpreiserstattung durch die Beraterin gegen Übereignung des Anlageobjekts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beraterhaftung beim Bauherrenmodell

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 249 Ca, Cb
    Zum Umfang der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung beim Kauf einer Immobilie

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang des Schadensersatzes für den durch fehlerhafte Anlageberatung bei Abschluss eines Kaufvertrags über eine Immobilie Geschädigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falschberatung und Kaufvertrag bereits vollzogen: Rückabwicklung gegenüber Berater? (IMR 2009, 176)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 603
  • ZIP 2009, 870
  • MDR 2009, 508
  • VersR 2009, 543
  • WM 2009, 540
  • BB 2009, 801
  • DB 2009, 1349
  • BauR 2009, 865
  • NZG 2009, 353
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Der durch eine fehlerhafte Anlageberatung Geschädigte kann seinen im Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über eine Immobilie mit einem Dritten bestehenden Schaden auch gegenüber dem beratenden Unternehmen in der Weise geltend machen, dass er die Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage verlangt; dies entspricht dem im allgemeinen Schadenersatzrecht geltenden Prinzip des Vorteilsausgleichs und bedarf keines besonderen Antrags und keiner Einrede des Schuldners (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170).

    Der Anspruch der Kläger ist von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihnen aus dem aufgrund der fehlerhaften Beratung geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden; dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (vgl. BGHZ 27, 241, 248 f ; Senatsurteile BGHZ 158, 188, 200 sowie vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170, 171 ; Schiemann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249, Rn. 143).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der - wie im Streitfall - im Abschluss eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Geschäft festhalten, hier die Eigentumswohnung also behalten, und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen, oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übereignung der Kaufsache geltend machen will (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00 - NJW 2001, 2163, 2165 und vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02 - NJW 2004, 1868, 1869, 1870) .
  • BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07

    Amtshaftung des Notars bei Nichtbestehen eines Mietverhältnisses hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Damit sollte erkennbar nur diese, die Höhe und Berechnung der Schadenersatzforderung betreffende, rechtliche Beurteilung einer höchstrichterlichen Entscheidung zugänglich gemacht werden (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 4. September 2008 - III ZR 331/07 - WuM 2008, 681, 682 Rn. 8).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03

    Belehrungspflichten des Notars bei isolierter Beurkundung der Vertragsannahme

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Der Anspruch der Kläger ist von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihnen aus dem aufgrund der fehlerhaften Beratung geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden; dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (vgl. BGHZ 27, 241, 248 f ; Senatsurteile BGHZ 158, 188, 200 sowie vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170, 171 ; Schiemann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249, Rn. 143).
  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Der Anspruch der Kläger ist von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihnen aus dem aufgrund der fehlerhaften Beratung geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden; dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (vgl. BGHZ 27, 241, 248 f ; Senatsurteile BGHZ 158, 188, 200 sowie vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170, 171 ; Schiemann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249, Rn. 143).
  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der - wie im Streitfall - im Abschluss eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Geschäft festhalten, hier die Eigentumswohnung also behalten, und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen, oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übereignung der Kaufsache geltend machen will (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00 - NJW 2001, 2163, 2165 und vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02 - NJW 2004, 1868, 1869, 1870) .
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung dem Geschädigten neben einem Ersatzanspruch nicht die Vorteile verbleiben dürfen, die ihm durch das schädigende Ereignis zugeflossen sind (vgl. Senatsurteil vom 13. November 2012 - XI ZR 334/11, WM 2013, 24 Rn. 21; BGH, Urteile vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, WM 2009, 540 Rn. 14 und vom 18. Dezember 1981 - V ZR 207/80, WM 1982, 428, 429).

    Solange Ersatzanspruch und Vorteil - wie hier bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - nicht gleichartig sind, muss der Schädiger Schadensersatz nur Zug um Zug gegen Herausgabe des Vorteils leisten (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 13. November 2012 aaO; BGH, Urteile vom 12. Mai 1958 - II ZR 103/57, BGHZ 27, 241, 248 f. und vom 15. Januar 2009 aaO mwN).

    Insbesondere bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schädigers (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 1958 aaO, vom 18. Dezember 1981 - V ZR 207/80, WM 1982, 428, 429 und vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, WM 2009, 540 Rn. 14).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    aa) Der Senatsrechtsprechung steht insbesondere nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 16. Januar 1991 - VIII ZR 14/90, NJW-RR 1991, 599, 600; vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868, 1870 und vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, NJW-RR 2009, 603 Rn. 10 ff. mwN) bei einer Haftung wegen Verletzung (vor-)vertraglicher Pflichten auch in Drei-Personen-Verhältnissen ein Wahlrecht desjenigen besteht, der im Vertrauen auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben eines mit ihm vertraglich verbundenen Schädigers enttäuscht wurde und in diesem Zusammenhang eine vertragliche Bindung mit einem Dritten eingegangen ist.

    Der Anspruchsinhaber ist danach gerade nicht darauf beschränkt, den zweiten Weg zu wählen, sondern kann sich für eine (möglichst) umfassende Naturalrestitution entscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, aaO mwN und vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, NJW-RR 2009, 603 Rn. 13 f.).

    Der Anspruch der Klägerin ist daher von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihr aus den aufgrund des Verhaltens der Beklagten geschlossenen Darlehensverträgen erwachsen sind, diesen herausgegeben werden (vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, aaO Rn. 14 und vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03, MDR 2005, 322; jeweils mwN).

  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 160/17

    Makleralleinauftrag: Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen

    Andererseits kann er auch an dem Vertrag mit dem Dritten insgesamt festhalten und vom Schädiger lediglich Entschädigung seines enttäuschten Vertrauens fordern; er kann also verlangen, so gestellt zu werden, wie es der von ihm aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens des Schädigers angenommenen Situation entsprochen hätte (BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - VIII ZR 14/90, NJW-RR 1991, 599, 600 [juris Rn. 21]; Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868, 1870 [juris Rn. 28 f.]; Urteil vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, NJW-RR 2009, 603 Rn. 10 bis 14, mwN).

    Der Anspruchsinhaber ist danach gerade nicht darauf beschränkt, den zweiten Weg zu wählen, sondern kann sich für eine (möglichst) umfassende Naturalrestitution entscheiden (vgl. BGH, NJW 2004, 1868, 1870 [juris Rn. 29], mwN; BGH, NJW-RR 2009, 603 Rn. 13 f.; Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275 Rn. 28 f.).

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