Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08   

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https://dejure.org/2009,2396
BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08 (https://dejure.org/2009,2396)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - V ZB 54/08 (https://dejure.org/2009,2396)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08 (https://dejure.org/2009,2396)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 113, 115
    Frist für sofortige Beschwerde gegen Teilungsplan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung eines der sofortigen Beschwerde unterliegenden Teilungsplans; Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Teilungsplan

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Notwendigkeit der Zustellung von Beschlüssen über die Ausführung des Teilungsplans und daraus resultierender Beginn der Beschwerdefrist erst mit Zustellung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft; Teilungsplan; Zustellung; Beschwerdefrist; Teilungsversteigerung

  • Judicialis

    ZPO § 329 Abs. 3; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 793

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 329 Abs. 3; ZPO § 569 Abs. 1; ZPO § 793
    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung eines der sofortigen Beschwerde unterliegenden Teilungsplans; Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Teilungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschluss über Aufstellung oder Ausführung des Teilungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1427
  • MDR 2009, 769
  • Rpfleger 2009, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 25.11.1999 - 8 W 140/99
    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Schließlich zeigten die Bestimmungen über das insolvenzrechtliche Verteilungsverfahren, dass Einwendungen nur im Termin oder innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden könnten (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226; OLG Koblenz OLGR 1997, 278; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427, OLG Schleswig SchlHA 1983, 194; im Ergebnis ebenso: Stöber, 18. Aufl., § 113 Anm. 6.3; Dassler/Schiffhauer/Hintzen/ Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 113 Rdn. 14; Hock/Mayer/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 4. Aufl., Rdn. 791; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 876 Rdn. 4).

    Aus dem Umstand, dass das Zwangsversteigerungsgesetz verschiedene Vorschriften über die Zustellung von Beschlüssen und Verfügungen enthält (z.B. §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 32, 41 Abs. 1, 85 Abs. 2, 88, 105 Abs. 2 ZVG), kann daher nicht geschlossen werden, dass für die Heranziehung des § 329 Abs. 3 ZPO in den nach diesem Gesetz durchzuführenden Verfahren generell kein Raum sei (a.A. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427).

    Eine solche kann insbesondere nicht der für den Widerspruch geltenden Vorschrift des § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO entnommen werden, wonach der Widersprechende die Klageerhebung gegen den anderen Gläubiger binnen einer Frist von einem Monat nachweisen muss, welche "mit dem Terminstag beginnt" (so aber OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227).

    Die Festlegung eines von § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO abweichenden Fristbeginns für die Einlegung der sofortigen Beschwerde kann auch nicht der Vorschrift des § 98 ZVG mit der Überlegung entnommen werden, der Gesetzgeber hätte eine gleichlautende Bestimmung für das Verteilungsverfahren vorgesehen, wenn er das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in diesem Zusammenhang geregelt hätte (a.A. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227).

  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 80/06

    Änderung des Teilungsplans nach Anmeldung aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Sie können nach allgemeinen Grundsätzen mit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) gerügt werden (vgl. Senat , Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745; Urt. v. 23. Juni 1972, V ZR 125/70, WM 1972, 1032; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 115 Anm. 3.1; § 113 Anm. 6.3).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Verfahrensbeteiligten regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Aufstellung oder Änderung eines Teilungsplans mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird (vgl. Senat, BGHZ 170, 378, 381 Rdn. 7 sowie Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745, 746).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1994 - 11 W 182/94

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist einer sofortigen Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Schließlich zeigten die Bestimmungen über das insolvenzrechtliche Verteilungsverfahren, dass Einwendungen nur im Termin oder innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden könnten (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226; OLG Koblenz OLGR 1997, 278; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427, OLG Schleswig SchlHA 1983, 194; im Ergebnis ebenso: Stöber, 18. Aufl., § 113 Anm. 6.3; Dassler/Schiffhauer/Hintzen/ Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 113 Rdn. 14; Hock/Mayer/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 4. Aufl., Rdn. 791; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 876 Rdn. 4).

    Aus dem Umstand, dass das Zwangsversteigerungsgesetz verschiedene Vorschriften über die Zustellung von Beschlüssen und Verfügungen enthält (z.B. §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 32, 41 Abs. 1, 85 Abs. 2, 88, 105 Abs. 2 ZVG), kann daher nicht geschlossen werden, dass für die Heranziehung des § 329 Abs. 3 ZPO in den nach diesem Gesetz durchzuführenden Verfahren generell kein Raum sei (a.A. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Verfahrensbeteiligten regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Aufstellung oder Änderung eines Teilungsplans mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird (vgl. Senat, BGHZ 170, 378, 381 Rdn. 7 sowie Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745, 746).
  • OLG Schleswig, 05.07.1983 - 10 UF 183/82

    Vorläufige Eilentscheidung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Hauptverfahren;

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Schließlich zeigten die Bestimmungen über das insolvenzrechtliche Verteilungsverfahren, dass Einwendungen nur im Termin oder innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden könnten (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226; OLG Koblenz OLGR 1997, 278; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427, OLG Schleswig SchlHA 1983, 194; im Ergebnis ebenso: Stöber, 18. Aufl., § 113 Anm. 6.3; Dassler/Schiffhauer/Hintzen/ Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 113 Rdn. 14; Hock/Mayer/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 4. Aufl., Rdn. 791; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 876 Rdn. 4).
  • BGH, 23.06.1972 - V ZR 125/70

    Recht auf Befriedigung aus dem Erlös der Zwangsversteigerung - Berechtigung zum

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Sie können nach allgemeinen Grundsätzen mit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) gerügt werden (vgl. Senat , Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745; Urt. v. 23. Juni 1972, V ZR 125/70, WM 1972, 1032; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 115 Anm. 3.1; § 113 Anm. 6.3).
  • OLG Hamm, 15.04.1985 - 15 W 75/85

    Erinnerung gegen Festsetzung eines Teilungsplanes und Änderung der Teilungsmasse;

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Insbesondere sei die Vorschrift des § 98 ZVG, die nur für die Zuschlagsbeschwerde gelte, nicht einschlägig (so OLG Hamm Rpfleger 1985, 453; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 113 Rdn. 10; Eickmann, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, 2. Aufl., § 20 II 3.; Storz/Kiderlen, Praxis der Teilungsversteigerung, 4. Aufl. , C 9.2.3; Perger, Rpfleger 1991, 45, 46; Klawikowski, Rpfleger 1996, 528).
  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Eine analoge Anwendung von Sondervorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes ist zwar zulässig, wo das Gesetz planwidrige Regelungslücken enthält (vgl. Senat , Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 48/06, WM 2007, 1841, 1844 Rdn. 21).
  • BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07

    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Diese Vorschrift gilt, da das Zwangsversteigerungsgesetz als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist (§ 869 ZPO, vgl. Senat , Beschl. v. 28. Februar 2008, V ZB 107/07, WM 2008, 1567, 1568), grundsätzlich auch für die nach diesem Gesetz durchzuführenden Verfahren (Stöber, ZVG, 18. Aufl. § 3 Anm. 1.4; Storz, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 10. Aufl., S. 302).
  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    (1) Aus § 869 ZPO, wonach die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung durch ein besonderes Gesetz geregelt werden, folgt, dass das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist und deren Vorschriften auch auf das Zwangsversteigerungsverfahren Anwendung finden, soweit sich nicht aus dem genannten Gesetz etwas anderes ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146 Rn. 21; Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, NJW-RR 2009, 1427 Rn. 13; zur Zwangsverwaltung vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2019 - V ZB 154/18, WM 2020, 22 Rn. 9).
  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14

    Widerspruch gegen den Teilungsplan nach Grundstückszwangsversteigerung: Nachweis

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Verfahrensbeteiligten regelmäßig - und auch hier - nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Ausführung eines Teilungsplans mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird (vgl. zur Aufstellung oder Änderung des Teilungsplans Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, Rn. 23 mwN, insoweit nur in juris veröffentlicht).
  • BGH, 10.10.2019 - V ZB 154/18

    Keine entsprechende Anwendung des § 850i ZPO im Zwangsverwaltungsverfahren;

    Zwar folgt aus § 869 ZPO, wonach die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung durch ein besonderes Gesetz geregelt werden, dass das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist und deren Vorschriften, namentlich die des Buches 8, auch auf das Zwangsverwaltungsverfahren Anwendung finden, soweit sich nicht aus dem genannten Gesetz etwas anderes ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, NJW-RR 2009, 1427 Rn. 13; Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146 Rn. 21).
  • LG Tübingen, 22.04.2016 - 5 T 73/16

    Versteigerungserlös bereits ausgezahlt: Sofortige Beschwerde unzulässig!

    Die wohl herrschende Meinung (vgl. BGH, Beschl. v. 19.02.2009 -V ZB 54/08, NJW-RR 2009, 1427-1428) hält die sofortige Beschwerde für statthaft, wenn mit ihr ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften gerügt wird, wozu auch unberücksichtigte Rechte gezählt werden.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - 24 W 109/11

    Anordnung eines Zwangsmittels in Abwesenheit der beklagten Partei; Lauf der

    Denn eine nach § 329 Abs. 3 ZPO erforderliche Zustellung muss, wie der Vergleich mit den Regelungen in Abs. 1 und Abs. 2 der Vorschrift deutlich macht, unabhängig davon stattfinden, ob es sich um einen verkündeten oder einen nicht verkündeten Beschluss handelt (BGH, NJW-RR 2009, 1427 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329 Rdnr. 27).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1576
BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08 (https://dejure.org/2009,1576)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 769
  • MDR 2009, 769
  • NZI 2009, 381
  • WM 2009, 809
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 59/07

    Zum Risiko der Insolvenzanfechtung bei einer Transaktion innerhalb eines

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08
    Für den Dritten muss hierbei erkennbar gewesen sein, dass es sich um eine Leistung des Schuldners gehandelt hat (BGHZ 142, 284, 287 ; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2008 - IX ZR 59/07, WM 2008, 2178, 2179 f Rn. 21).

    Zutreffend meint zwar die Revisionserwiderung, dass die mittelbare Zuwendung entscheidend von einem vorgefassten und auch verwirklichten Plan des Schuldners gekennzeichnet ist, einen Vermögensgegenstand an den Empfänger zu verschieben, ohne dass es auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der einzelnen Zahlungsvorgänge ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2008, aaO Rn. 25).

    Geht es - wie hier - um die Zahlung einer Geldsumme, muss der Rechtsnachfolger die einzelnen Geldscheine oder Münzen erhalten haben, die aufgrund der Anfechtung her auszugeben sind (BGHZ 100, 36, 41 ; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2008 aaO S. 2179 Rn. 11).

  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08
    Als Rechtshandlungen des Schuldners anfechtbar sind allerdings auch mittelbare Zuwendungen, bei denen der Schuldner Vermögensbestandteile mit Hilfe einer Mittelsperson an den gewünschten Empfänger verschiebt, ohne mit diesem äußerlich in unmittelbare Rechtsbeziehungen zu treten (BGHZ 38, 44, 46 ; 72, 39, 41 f ; 142, 284, 287 ; 174, 228, 236 f Rn. 25).

    Für den Dritten muss hierbei erkennbar gewesen sein, dass es sich um eine Leistung des Schuldners gehandelt hat (BGHZ 142, 284, 287 ; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2008 - IX ZR 59/07, WM 2008, 2178, 2179 f Rn. 21).

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung;

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08
    Geht es - wie hier - um die Zahlung einer Geldsumme, muss der Rechtsnachfolger die einzelnen Geldscheine oder Münzen erhalten haben, die aufgrund der Anfechtung her auszugeben sind (BGHZ 100, 36, 41 ; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2008 aaO S. 2179 Rn. 11).
  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08
    Als Rechtshandlungen des Schuldners anfechtbar sind allerdings auch mittelbare Zuwendungen, bei denen der Schuldner Vermögensbestandteile mit Hilfe einer Mittelsperson an den gewünschten Empfänger verschiebt, ohne mit diesem äußerlich in unmittelbare Rechtsbeziehungen zu treten (BGHZ 38, 44, 46 ; 72, 39, 41 f ; 142, 284, 287 ; 174, 228, 236 f Rn. 25).
  • BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 18/62

    Konkursanfechtung bei Geschäftsübernahme

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08
    Als Rechtshandlungen des Schuldners anfechtbar sind allerdings auch mittelbare Zuwendungen, bei denen der Schuldner Vermögensbestandteile mit Hilfe einer Mittelsperson an den gewünschten Empfänger verschiebt, ohne mit diesem äußerlich in unmittelbare Rechtsbeziehungen zu treten (BGHZ 38, 44, 46 ; 72, 39, 41 f ; 142, 284, 287 ; 174, 228, 236 f Rn. 25).
  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZR 149/77

    Konkursanfechtung bei Erbanteilsverkürzung

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08
    Als Rechtshandlungen des Schuldners anfechtbar sind allerdings auch mittelbare Zuwendungen, bei denen der Schuldner Vermögensbestandteile mit Hilfe einer Mittelsperson an den gewünschten Empfänger verschiebt, ohne mit diesem äußerlich in unmittelbare Rechtsbeziehungen zu treten (BGHZ 38, 44, 46 ; 72, 39, 41 f ; 142, 284, 287 ; 174, 228, 236 f Rn. 25).
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 16/08
    Auch das von der Revisionserwiderung herangezogene Senatsurteil vom 12. Februar 2004 (IX ZR 70/03, NJW 2004, 2163) beruht auf dieser Grundlage, indem es die tarifvertraglich zur Einziehung von Sozialkassenbeiträgen der Arbeitgeber ausschließlich ermächtigten Stellen für die Deckungsanfechtung "wie Insolvenzgläubiger" behandelt (aaO S. 2164 unter II. 2. b) und danach trotz Weiterleitung der fremdnützig eingezogenen Leistungen an die insoweit berechtigten Sozialkassen als Rückgewährschuldner gemäß § 143 Abs. 1 InsO angesehen hat.
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 201/13

    Insolvenzanfechtung nach Tilgung einer an ein Inkassobüro abgetretenen Forderung

    a) Als Rechtshandlungen des Schuldners anfechtbar sind auch mittelbare Zuwendungen, bei denen der Schuldner Vermögensbestandteile mit Hilfe einer Mittelsperson an den gewünschten Empfänger verschiebt, ohne mit diesem äußerlich in unmittelbare Rechtsbeziehungen zu treten (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, NZI 2009, 381 Rn. 7; vom 19. Januar 2012 - IX ZR 2/11, BGHZ 192, 221 Rn. 30).

    Deshalb kommt eine Anfechtung nur gegen den Erstempfänger als primäres Glied der Leistungskette in Betracht (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, NZI 2009, 381 Rn. 8; vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132 Rn. 33).

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08

    Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

    Im Blick auf die hier gegebene Leistungskette (vgl. BGH, Urt. v. 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, ZInsO 2009, 768 f Rn. 8) kann eine Gläubigerbenachteiligung nicht wegen vorrangiger Ansprüche der Bank in Abrede gestellt werden.
  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

    Eine Rechtshandlung des Schuldners liegt aber dann vor, wenn der Schuldner der anwesenden Vollziehungsperson zur Vermeidung eines - mangels pfändbarer Gegenstände voraussichtlich erfolglosen - Pfändungsversuchs einen Scheck über den geforderten Betrag übergibt (BGH, Beschl. v. 19. Februar 2009, aaO Rn. 5).

    Für den Dritten muss hierbei erkennbar gewesen sein, dass es sich um eine Leistung des Schuldners gehandelt hat (BGHZ 142, 284, 287 ; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2008 - IX ZR 59/07, WM 2008, 2178, 2179 f Rn. 21; v. 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, WM 2009, 809 Rn. 7).

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 233/08

    Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den

    Denn in der hiernach denkbaren Leistungskette vollzieht sich die Anfechtung für jede Leistungshandlung der Kette getrennt (vgl. BGH, Urt. v. 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, WM 2009, 809, 810 Rn. 11).

    Deshalb würde es sich um eine mittelbare Zuwendung des Arbeitgebers an die Einzugsstelle durch eine fiktiv unmittelbar aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erbrachte Zahlung handeln (vgl. BGH, Urt. v. 19. Februar 2009, a.a.O.).

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 2/11

    Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft;

    Angesichts der Doppelwirkung der von der Schuldnerin geleisteten Zahlung ist keine mittelbare Zuwendung des Organträgers gegeben, bei welcher der Organträger Vermögensbestandteile mit Hilfe einer Mittelsperson an den gewünschten Empfänger verschiebt, ohne mit diesem äußerlich in unmittelbare Rechtsbeziehungen zu treten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, WM 2009, 809 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14

    Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr

    Geht es - wie hier - um die Zahlung einer Geldsumme, muss der Rechtsnachfolger die einzelnen Geldscheine oder Münzen erhalten haben, die auf Grund der Anfechtung herauszugeben sind (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, NZI 2009, 381 mwN), was bei dem hier gegebenen Zahlungsfluss ausgeschlossen ist.

    Die Mietzahlungen wurden nicht vom Schuldner mit Hilfe einer Mittelsperson an den gewünschten Empfänger verschoben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, NZI 2009, 381 Rn. 7).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 16/18

    Baumarkt - Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur

    Gegner einer Deckungsanfechtung nach §§ 130, 131 InsO kann allein ein Insolvenzgläubiger sein, an den der Insolvenzschuldner geleistet hat (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, NZI 2009, 381 Rn. 8; vom 3. April 2012 - XI ZR 39/11, NJW 2012, 2507 Rn. 37).
  • BGH, 15.09.2014 - II ZR 442/13

    Insolvenzanfechtung: Begründung eines Anspruchs wegen eines existenzvernichtenden

    Deshalb kommt eine Anfechtung nur gegen den Erstempfänger als primäres Glied der Leistungskette in Betracht (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08, WM 2009, 809 Rn. 8; Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132 Rn. 33; Urteil vom 3. April 2014 - IX ZR 201/13, ZIP 2014, 1032 Rn. 26).
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZR 85/06

    Insolvenzanfechtung bei Leistung an Dritten

    Zwar ist das Berufungsgericht in seiner Auslegung des § 145 Abs. 2 InsO von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 100, 36, 41; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2008 - IX ZR 59/07, WM 2008, 2178, 2179 Rn. 11; v. 19. Februar 2009 - IX ZR 16/08 unter II. 2. z.V.b.) abgewichen.
  • OLG Dresden, 05.11.2014 - 13 U 408/14

    Zwangsverwalter ist kein Vertreter des Grundpfandrechtsgläubigers

    Tatsächlich erwuchs ihr jedoch allenfalls ein Vorteil durch Verrechnungen oder Umbuchungen von Buchgeldern (BGH, Urteil vom 19.02.2009 - IX ZR 16/08).
  • LG Köln, 09.12.2009 - 13 S 230/09

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen der Arbeitnehmeranteile zu den

  • OLG Brandenburg, 28.08.2020 - 7 U 119/19

    Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen an eine gesetzliche Krankenversicherung

  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 12 U 27/12

    Insolvenzanfechtung einer Zahlung an eine Inkassogesellschaft

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