Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 06.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18814
OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09 (https://dejure.org/2009,18814)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.04.2009 - 5 W 282/09 (https://dejure.org/2009,18814)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. April 2009 - 5 W 282/09 (https://dejure.org/2009,18814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage aus einer Gewinnzusage im Falle einer als aussichtslos erscheinenden Realisierung der Zwangsvollstreckung; Vorliegen von Mutwilligkeit im Falle der Erhebung einer Klage trotz fehlender Realisierungsmöglichkeit der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 661 a; ZPO § 114
    Mutwilligkeit einer Klage aus Gewinnzusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1; BGB § 661a
    Mutwilligkeit der Klage wegen einer Gewinnzusage bei fehlender Realisierungsmöglichkeit in der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe für aussichtslose Klage auf Gewinnzusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 825
  • VersR 2009, 1427
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09
    Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann nicht davon ausgegangen werden, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen einträglich sind (OLGR Dresden 2004, 294; auch OLGR Hamm 2005, 409; zweifelnd OLGR Hamm 2005, 223).
  • OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04

    Prozesskostenhilfe für Klage aus § 661a BGB gegen eine im Ausland ansässige

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09
    Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann nicht davon ausgegangen werden, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen einträglich sind (OLGR Dresden 2004, 294; auch OLGR Hamm 2005, 409; zweifelnd OLGR Hamm 2005, 223).
  • LG Essen, 09.07.2014 - 12 O 102/14

    Erfolgsprognose bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von

    Nach allgemeinen Erfahrungswerten ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen erfolgversprechend sind (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 1427; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; dahin tendierend auch OLG Hamm, OLGR 2005, 409).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.05.2009 - 5 W 287/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17919
OLG Koblenz, 06.05.2009 - 5 W 287/09 (https://dejure.org/2009,17919)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.05.2009 - 5 W 287/09 (https://dejure.org/2009,17919)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 5 W 287/09 (https://dejure.org/2009,17919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Aufforderung zur erneuten Vorlage eines ausgefüllten Antragsvordrucks auf Prozesskostenhilfe; Rechtmäßigkeit eines Entzugs von Prozesskostenhilfe im Falle der Nichtbeachtung einer Aufforderung zur erneuten Vorlage eines Antragsvordrucks ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Prozesskostenhilfe wegen Unterbleibens der erneuten Vorlage eines ausgefüllten Antragsvordrucks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 825
  • FamRZ 2009, 1506
  • Rpfleger 2009, 576
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 23.08.1996 - 15 WF 741/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2009 - 5 W 287/09
    Dabei lässt der Senat offen, ob der Antragsteller die fehlenden Erklärungen durch die Einreichung der Unterlagen in der Beschwerdeinstanz wirksam nachgeholt hat (siehe dazu OLG Koblenz, JurBüro 1997, 368 ) und seine aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Gewährung von Prozesskostenhilfe weiterhin rechtfertigen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2009 - 1 Ta 17/09

    Pflichten des Prozesskostenhilfeempfängers im Nachverfahren - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2009 - 5 W 287/09
    Jedoch steht aufgrund der Gesetzesfassung fest, dass ein Anspruch auf nochmaliges Ausfüllen des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 2 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf diese Vorschrift verweist , sondern lediglich bestimmt, dass die Partei sich zu erklären habe, ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist (LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 20.02.2009 Az.1 Ta 17/09).
  • OLG Koblenz, 05.05.1999 - 13 WF 219/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2009 - 5 W 287/09
    Ausschließlich die Sanktionswirkung für nicht rechtzeitige Mitwirkungshandlungen bei gleichzeitig nicht ordnungsgemäßem Verlangen kann aber in einem solchen Fall die Aufhebung nicht rechtfertigen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 104 ).
  • LAG Hamm, 12.04.2010 - 14 Ta 657/09

    Umfang der Erklärungspflicht und Form der Erklärungen im Nachprüfungsverfahren

    Nach überwiegender Auffassung sowohl in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LAG Bremen, 12. Juni 1990, 1 Ta 68/90, BB 1990, 2196; Hessisches LAG, 24. September 2002, 16 Ta 443/02, juris; LAG Köln, 23. Juni 2003, 3 Ta 115/03, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 23. Januar 1998, 4 Ta 237/97, NZA-RR 1998, 560; 20. Februar 2009, 1 Ta 17/09, juris) als auch in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (vgl. OLG Brandenburg, 22. Januar 1996, 10 WF 97/95, FamRZ 1996, 806; 24. Juli 2007, 10 WF 187/07, MDR 2007, 1391; OLG Braunschweig, 31. März 2009, 3 WF 31/09, FamRZ 2009, 1507; OLG Dresden, 30. Juni 1997, 20 WF 165/97, FamRZ 1998, 250; OLG Karlsruhe, 12. Oktober 2005, 1 W 60/05, OLGR Karlsruhe 2006, 609; OLG Koblenz, 9. Dezember 1998, 1 W 815/98, FamRZ 1999, 1144; 6. Mai 2009, 5 W 287/09, MDR 2009, 825; OLG Köln, 9. Juni 2006, 4 WF 93/06, OLGR K4 2006, 875; OLG Saarbrücken, 26. März 2009, 6 WF 34/09, OLGR Saarbrücken 2009, 581; OLG Sachsen-Anhalt, 8. Juni 1999, 3 WF 76/99, FamRZ 2000, 761; 6. August 1999, 3 WF 90/99, FamRZ 2000, 1224; a.A. nur OLG Koblenz, 23. August 1996, 15 WF 741/96, JurBüro 1997, 368) sowie der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG NRW, 23. Oktober 2008, 14 E 1158/08, juris) und in der Literatur (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Auflage, 2010, § 120 ZPO Rn. 29, § 124 Rn. 39; HK-ZPO/Pukall, 3. Auflage, 2009, § 120 Rn. 18, § 124 Rn. 8; MüKoZPO/Motzer, 3. Auflage, 2008, § 120 Rn. 19; Musielak/Fischer, ZPO, 7. Auflage, 2009, § 120 Rn. 14, § 124 Rn. 6; Schoreit/Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, 9. Auflage, 2008, § 124 ZPO, Rn. 17; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage, 2004, § 121 Rn. 34; Zöller/Geimer, ZPO, 28.Auflage, 2010, § 120 ZPO Rn. 28a, § 124 Rn. 10a; a.A. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 5. Auflage, 2010, Rn. 400) besteht keine Verpflichtung der Partei zur Verwendung des nach § 117 Abs. 3 ZPO eingeführten Formulars im Rahmen der Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO.

    Insbesondere lässt sich dem Gesetzeswortlaut des § 120 Abs. 4 ZPO mit keinem Wort entnehmen, dass die Partei bei ihrer Erklärung über eine Änderung ihrer Verhältnisse das für den erstmaligen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 117 Abs. 4 ZPO zu verwendende Formular benutzen muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 20. Februar 2009, a.a.O.; OLG Brandenburg, 24. Juli 2007, a.a.O.; OLG Koblenz, 6. Mai 2009, a.a.O.).

    § 120 Abs. 4 ZPO verweist nicht auf diese Bestimmung (vgl. LAG Köln, 23. Juni 2003, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, 23. Januar 1998, a.a.O.; 20. Februar 2009, a.a.O.; OLG Koblenz, 6. Mai 2009, a.a.O.).

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