Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.05.2010

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - I ZR 178/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,197
BGH, 11.02.2010 - I ZR 178/08 (https://dejure.org/2010,197)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - I ZR 178/08 (https://dejure.org/2010,197)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - I ZR 178/08 (https://dejure.org/2010,197)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Half-Life 2

    UrhG § 17 Abs. 2, § 69c Nr. 3 Satz 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Half-Life 2 - Einschränkungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verkehrsfähigkeit eines Werkes, die sich nicht aus dem Verbreitungsrecht des Urhebers als solchem ergeben, berühren nicht den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz.

  • openjur.de

    §§ 17 Abs. 2, 69c Nr. 3 UrhG
    Zulässigkeit der Bindung eines auf DVD vertriebenen Computerspiels an einen Online-Account zu Nutzung; Erschöpfung des Verbreitungsrechts

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Half-Life 2

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 UrhG, § 69c Nr 3 S 2 UrhG, § 307 BGB, §§ 307 ff BGB
    Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen: Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Programmierung eines Computerspiels zur Online-Nutzung; Inhaltskontrolle für eine Allgemeine Geschäftsbedingung zur Untersagung der Weitergabe eines Online eröffneten Benutzerkontos ...

  • Telemedicus

    Half-Life 2

  • Telemedicus

    Half-Life 2

  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes bei Bindung an Steam-Account

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglicher Verstoß gegen den Erschöpfungsgrundsatz des § 69c Nr. 3 S. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bei praktischer Unmöglichkeit der Weiterveräußerung eines zugangsgeschützten Computerspiels nach bereits einmaliger Nutzung durch den Ersterwerber; Anforderungen an eine ...

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Grundregel der Anknüpfung an den Erfolgsort - Verletzung der Verbraucherinteressen

  • debier datenbank

    §§ 17 Abs. 2, 69c Nr. 3 S. 2 UrhG

  • rewis.io

    Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen: Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Programmierung eines Computerspiels zur Online-Nutzung; Inhaltskontrolle für eine Allgemeine Geschäftsbedingung zur Untersagung der Weitergabe eines Online eröffneten Benutzerkontos ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen: Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Programmierung eines Computerspiels zur Online-Nutzung; Inhaltskontrolle für eine Allgemeine Geschäftsbedingung zur Untersagung der Weitergabe eines Online eröffneten Benutzerkontos ...

  • streifler.de

    Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts beim Computerspiel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglicher Verstoß gegen den Erschöpfungsgrundsatz des § 69c Nr. 3 S. 2 Urheberrechtsgesetz ( UrhG ) bei praktischer Unmöglichkeit der Weiterveräußerung eines zugangsgeschützten Computerspiels nach bereits einmaliger Nutzung durch den Ersterwerber; Anforderungen an eine ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Half-Life 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Bindung eines Verbrauchers an Onlinespiel-Benutzeraccount

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Verbraucher dürfen zur Nutzung eines Onlinespiels an einen Benutzer-Account im Internet zwangsgebunden werden

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Half-Life 2

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Hersteller eines Computerspiels kann die Nutzung von der Zuweisung einer individuellen Online-Kennung abhängig machen und einen Weiterverkauf der Kennung verbieten - Half-Life 2

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    AGB zum Vertrieb des Computerspiels »Half Life 2«

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung World of Warcraft - Bedeutung für das Softwareurheberrrecht

  • heise.de (Pressebericht, 12.02.2010)

    Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen Spielehersteller

  • heise.de (Pressemeldung)

    Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen Spielehersteller

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Half-Life 2

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Computerspiel "Half-Life 2" kann nur mit individueller Kennung gespielt werden - diese Einschränkung ist zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hersteller von "Half-Life 2" kann Nutzung von Steam-Kennung abhängig machen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsgrads

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Half-Life 2

  • pcgames.de (Kurzinformation)

    Lizenzierung eines Computerspiels durch zwingende Bindung an Benutzerkonto zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzung eines Steam-Accounts für PC-Spiel "Half-Life 2" zulässig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Vertriebsplattform Steam als Voraussetzung für Computerspiel Half-Life 2 zulässig

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Spiele dürfen dauerhaft an einen Account gebunden werden

  • paluka.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Verbot der Weitergabe von auf DVD-Rom gekaufter Software - (Half-Life 2)

  • golem.de (Pressemeldung, 15.02.2010)

    Spieleverkauf in Steam: Valve gewinnt vor Bundesgerichtshof

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Zu unübertragbaren Nutzeraccounts bei Computerspielen

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Bindung von online vertriebenen Spielen an nicht übertragbare User Accounts zulässig

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Faktisches Weitergabeverbot für Software zulässig (Half-Life 2)

  • kaesler.eu (Kurzinformation)

    Unverkäuflichkeit von Accounts ist nicht unvereinbar mit dem Erschöpfungsgrundsatz

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Zwangs-Accounts bei PC-Spielen rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gebrauchte Software: Ein großer Markt, viele findige Geschäftsleute und jede Menge Fragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2661
  • MDR 2010, 1071
  • GRUR 2010, 822
  • GRUR Int. 2010, 880
  • MMR 2010, 771
  • MIR 2010, Dok. 114
  • K&R 2010, 581
  • ZUM 2010, 796
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - I ZR 178/08
    Das Berufungsgericht ist im Ergebnis mit Recht davon ausgegangen, dass die Klage eines Verbraucherschutzvereins, mit der er Unterlassung der Verwendung einer missbräuchlichen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Verbrauchern begehrt, keine vertraglichen Ansprüche, sondern eine unerlaubte Handlung zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08, NJW 2009, 3371 Tz. 18, 22 = WRP 2009, 1545).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - I ZR 178/08
    Innerhalb eines einheitlichen Wirtschaftsraums soll das mit Zustimmung des Berechtigten durch Veräußerung in Verkehr gebrachte Werkstück ungeachtet des urheberrechtlichen Schutzes frei zirkulieren dürfen (vgl. BGHZ 144, 232, 238 - Parfumflakon).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Es liegen danach regelmäßig verschieden ausgestaltete Verträge über unterschiedliche Computerprogramme vor (vgl. Völzmann-Stickelbrock in Festschrift Eisenhardt, 2007, S. 327, 330 f.; Weber in Brandi-Dohrn/Lejeune aaO S. 207; Psczolla, Onlinespielrecht, 2008, S. 85 und 88 f.; Striezel, Der Handel mit virtuellen Gegenständen aus Onlinewelten, 2010, S. 199, 203 und 218; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - I ZR 178/08, GRUR 2010, 822 Rn. 24 = WRP 2010, 1174 - Half-Life 2).
  • LG Berlin, 21.01.2014 - 15 O 56/13

    Erschöpfungsgrundsatz nicht bzgl. Übertragbarkeit von Nutzerkonten -

    Der Bundesgerichtshof wies die Klage durch rechtskräftiges Urteil vom 11. Februar 2010 (I ZR 178/08 - Half-Life 2) zurück.

    Insbesondere steht ihr nicht die Rechtskraft des klageabweisen­den Urteils des Bundesgerichtshofes vom 11. Februar 2010 (I ZR 178/08 - Half-Life2, zit. nach Juris) entgegen.

    Der BGH hat dazu in der Entscheidung vom 11. Februar 2010 (I ZR 178/08), die eine nahezu identische Klausel betraf, die im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Computerspiels auf einem Datenträger verwendet wurde, ausführlich begründet, dass der Erschöpfungsgrundsatz dem Verbot der Übertragung des Benutzerkontos nicht entgegensteht.

  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

    Der Informationsträger ändere nichts an der Sachqualität der verkörperten geistigen Leistung (BGH a.a.O. [Tz. 16]; m. krit. Anm. Müller-Hengstenberg NJW 2000, 3545; für kaufrechtliches Gewährleistungsrecht auch, irrelevant, ob digitales Produkt per Download oder auf Datenträger erworben: Alpmann/Pieper in jurisPK-BGB, 5. Aufl. [2010], § 474, 41; D. Schmidt in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Aufl. [2008], § 453, 20 zum Verkauf von Standardsoftware ohne Datenträger über Internet; wegen § 453 könne die Verbindung der Software mit einem Datenträger dahinstehen: Weidenkaff in Palandt a.a.O. § 433, 9; Schmidt in Wolf/Lindacher/Pfeiffer a.a.O. S. 215; Vertrags-typus [ob Kauf-, Lizenz-, Dienst- oder typengemischter Vertrag beim {auch} Herunterladen eines Computerspiels] offen gelassen von Vorinstanz in BGH MMR 2010, 771 [Tz. 16] - Half-Life 2 ).

    In der von der Beklagten für sich in Bezug genommenen BGH-Entscheidung MMR 2010, 771 - Half-Life 2 war allerdings nur der Erwerb eines auf einer DVD-ROM verkörperten Computerprogramms, nicht aber der Vorgang einer heruntergeladenen, also unkörperlichen Programmkopie Streitgegenstand (BGH a.a.O. [Tz. 17] - Half-Life 2 ; vgl. auch Anm. Heydn MMR 2010, 773, 774).

  • LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11

    Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden

    Wie die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einschränkbarkeit der Nutzungsmöglichkeiten sogar bei verkörperten Vervielfältigungsstücken zeigt (BGH, MMR 2010, 771, 773, Tz. 21 - Half Life 2), fällt das Interesse an einem Sekundärmarkt nicht oder allenfalls mittelbar in den Schutzbereich der urheberrechtlichen Erschöpfung.
  • KG, 27.08.2015 - 23 U 42/14

    Keine Übertragbarkeit von Steam-Nutzerkonten

    Ein Inverkehrbringen oder ein "Erstverkauf einer Programmkopie" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG liegen nicht vor, wenn ein Teil des für die Nutzung des Computerspiels erforderlichen Programmcodes stets auf den Servern des Plattform-Betreibers verbleibt und dieser Teil dem Nutzer aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses nur vorübergehend für die Spielzeit durch Online-Zugriff auf die Server des Betreibers zur Verfügung gestellt wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Februar 2010, I ZR 178/08 - Half Life 2; Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012, C-128/11 - Used-Soft).
  • LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10

    Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig

    aa) Zu diesen Grundgedanken gehört auch der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nach § 17 Abs. 2 UrhG, der im Interesse des freien Warenverkehrs die ungehinderte Weiterverbreitung rechtmäßig in den Verkehr gebrachter Vervielfältigungsstücke erlaubt (offen gelassen in: BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 772, Tz. 16 - Half Life 2), § 17 Abs. 2 UrhG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muss (BGH, GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon).

    bb) Wie der BGH vor kurzem zum Vertrieb von Computerprogrammen auf DVD festgestellt hat, können Werkstücke so gestaltet werden, dass nur eine bestimme Nutzung möglich ist und die Weiterveräußerung wegen der eingeschränkt ausgestalteten Nutzungsmöglichkeit ausscheidet, "weil wegen der beschränkten Nutzungsmöglichkeiten ein nennenswertes Interesse nachfolgender Erwerber nicht besteht" (BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 773, Tz. 21 - Half Life 2).

    Der Zweiterwerb eines Datenträgers mit einem urheberrechtlich geschützten Computerprogramm begründet auch unter dem Gesichtspunkt der Erschöpfung keinen Anspruch auf die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für das Programm, wenn der Rechteinhaber die Weitergabe eines zur Softwarenutzung erforderlichen Benutzerkontos verboten hat (vgl. BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 773, Tz. 22 - Half Life 2).

    Wie die zitierte Rechtsprechung des BGH zur Einschränkbarkeit der Nutzungsmöglichkeiten sogar bei verkörperten Vervielfältigungsstücken zeigt (BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 773, Tz. 21 - Half Life 2), fällt das Interesse an einem Sekundärmarkt nicht oder allenfalls mittelbar in den Schutzbereich der urheberrechtlichen Erschöpfung.

  • KG, 10.08.2015 - 23 U 42/14

    Hinweisbeschluss zur Aussichtslosigkeit der Berufung wegen der Übertragung von

    Ein Inverkehrbringen oder ein "Erstverkauf einer Programmkopie" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG liegen nicht vor, wenn ein Teil des für die Nutzung des Computerspiels erforderlichen Programmcodes stets auf den Servern des Plattform-Betreibers verbleibt und dieser Teil dem Nutzer aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses nur vorübergehend für die Spielzeit durch Online-Zugriff auf die Server des Betreibers zur Verfügung gestellt wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Februar 2010, I ZR 178/08, NJW 2010, 2661 - Half Life 2; Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012, C-128/11, NJW 2012, 2565 - Used-Soft).(Rn.5).

    Der Eintritt der Erschöpfung hat zur Folge, dass die weitere Verbreitung des körperlichen Werkstücks (mit Ausnahme des Vermietens) das ausschließlich dem Urheber zustehende Verbreitungsrecht (§ 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 69c Nr. 3 Satz 1 UrhG) nicht verletzt und daher von ihm auch nicht nach § 97 Abs. 1 UrhG untersagt werden kann (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - I ZR 178/08 -, Rn. 19, juris).

    Es ist urheberrechtlich unbedenklich, wenn der Urheber sein Werk oder Werkstücke, die sein Werk verkörpern, so gestaltet, dass diese nur auf bestimmte Art und Weise genutzt werden können, und die Weiterveräußerung des Originals des Werks oder von ihm in Verkehr gebrachter Werkstücke durch den Ersterwerber infolge ihrer konkreten Ausgestaltung eingeschränkt ist oder faktisch ganz ausscheidet, weil wegen der beschränkten Nutzungsmöglichkeiten ein nennenswertes Interesse nachfolgender Erwerber nicht besteht" (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - I ZR 178/08 -, Rn. 21, juris).

  • OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die

    Es wird für jede Weiterverbreitung frei, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwieweit der Rechteinhaber einer weiteren Verbreitung zugestimmt hat (BGH, Urteile vom 6. Juli 2000 - I ZR 244/97 - OEM-Version; 11. Februar 2010 - I ZR 178/08 - Half-Life 2).

    Da die Firma A... die Vervielfältigungsstücke (CD) des von ihr entwickelten Computerprogramms "A... A..." über berechtigte Händler in den Verkehr gebracht hat, ist zwar bezüglich dieser CD´s Erschöpfung eingetreten (vgl. BGH Urteil vom 11. Februar 2010, aaO; Huppertz CR 2006, 145 ff.).

  • OLG München, 02.07.2015 - U 3427/14

    World of Warcraft - Urheberrechtsverletzung durch Vervielfältigung der

    Mit dem Kauf der Software erhält der Kunde nur eines von mehreren zum bestimmungsgemäßen Spielbetrieb erforderlichen Elementen (vgl. BGH NJW 2010, 2661, Tz. 11 - Half life 2).
  • LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13

    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Computerspielvertreibers durch

    Dabei geht das Gericht nicht wie die Antragstellerin davon aus, dass die Kunden der Antragstellerin zunächst einen Kaufvertrag über die Box abschließen und anschließend einen Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des B..net-Servers für die Durchführung des Spiels Diablo III. Denn mit der DVD wird jedenfalls auch ein in derselben verkörpertes Computerprogramm erworben (vgl. BGH, Urteil vom 11.2.2010, Az. I ZR 178/08, Rz. 17 - Half-Life 2 - zit.n.juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1094
BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07 (https://dejure.org/2010,1094)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2010 - I ZR 177/07 (https://dejure.org/2010,1094)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07 (https://dejure.org/2010,1094)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Folienrollos

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 253

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Folienrollos - Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage, wenn der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung betreffend eines kerngleichen Verhaltens eine Abschlusserklärung abgibt.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Folienrollos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 UWG, § 253 ZPO
    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung - Folienrollos

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGH bestätigt Unzulässigkeit eines wettbewerbsrechtlichen "Doppelverbotes"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Untersagung einer weiteren Äußerung gerichteten weiteren Unterlassungsklage bei vorheriger Untersagung einer kerngleichen Äußerung und Begehr der isolierten Untersagung der weiteren Äußerung

  • kanzlei.biz

    Abschlusserklärung gilt auch für kerngleiche Verstöße

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Zum Rechtsschutzbedürfnigs einer weiteren Unterlassungsklage nach Abgabe einer Abschlusserklärung - Folienrollos

  • rewis.io

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung - Folienrollos

  • rewis.io

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung - Folienrollos

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Untersagung einer weiteren Äußerung gerichteten weiteren Unterlassungsklage bei vorheriger Untersagung einer kerngleichen Äußerung und Begehr der isolierten Untersagung der weiteren Äußerung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Folienrollos

  • datenbank.nwb.de

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung - Folienrollos

  • ibr-online

    Wiederholte Unterlassungsklagen und Rechtschutzbedürfnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    § 12 Abs. 2 UWG
    Die Abgabe der Abschlusserklärung nimmt weiteren Unterlassungsklagen von "kerngleichen” Verstößen das Rechtsschutzbedürfnis

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage bei kerngleichen Verstößen, die durch eine Unterlassungsverfügung abgedeckt sind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschlusserklärung und weiterer Unterlassungsanspruch

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Grund für weitere Unterlassungsklage bei kerngleicher Äußerung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Rechtsschutzbedürfnis einer weiteren Unterlassungsklage nach Abgabe einer Abschlusserklärung - Folienrollos

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Folienrollos

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Rechtschutzbedürfnis bei Unterlassungsverfügung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsklage bei kerngleichem Verstoß und vorheriger Abgabe einer Abschlusserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1071
  • GRUR 2010, 855
  • MIR 2010, Dok. 096
  • BB 2010, 1738
  • K&R 2010, 586
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    b) Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Abschlussschreibens besteht, wenn es zur Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1973 - I ZR 5/72, GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; Urt. v. 4.3.2008 - VI ZR 176/07, GRUR-RR 2008, 368 = WRP 2008, 805; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 3.73; Teplitzky aaO Kap. 43 Rdn. 31).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Das Verbot eines Unterlassungstitels umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 46/07, GRUR 2010, 253 Tz. 30 = WRP 2010, 241 - Fischdosendeckel, m.w.N., zum Abdruck in BGHZ vorgesehen; Teplitzky aaO Kap. 57 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Die Reichweite eines Unterlassungstitels ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der gesamten Entscheidung, gegebenenfalls auch unter Heranziehung der Klage- oder Antragsbegründung, zu ermitteln (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 37 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III; Fezer/Büscher aaO § 12 Rdn. 365; Teplitzky aaO Kap. 57 Rdn. 5).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    b) Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Abschlussschreibens besteht, wenn es zur Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1973 - I ZR 5/72, GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; Urt. v. 4.3.2008 - VI ZR 176/07, GRUR-RR 2008, 368 = WRP 2008, 805; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 3.73; Teplitzky aaO Kap. 43 Rdn. 31).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass sich in einem solchen Fall ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten weder aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG noch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 683 Satz 1, §§ 677, 670 BGB ergibt (BGH, Urt. v. 7.10.2009 - I ZR 216/07, GRUR 2010, 257 Tz. 9, 13 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Urt. v. 21.1.2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Tz. 8, 10 = WRP 2010, 525 - Kräutertee).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Bei einem Unterlassungstenor, der auf die konkrete Verletzungsform beschränkt ist, haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 165 Tz. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Dies gilt auch bei Berücksichtigung des Umstands, dass bei einem eng auf die konkrete Verletzungsform beschränkten Verbot einer erweiternden Auslegung im Hinblick auf kerngleiche Verletzungshandlungen enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.2009 - I ZR 58/07, GRUR 2010, 454 Tz. 12 = WRP 2010, 640 - Klassenlotterie, m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Da die Klage somit zum maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtshängigkeit (vgl. BGHZ 83, 12, 15 f.) unzulässig war, hat sich der Rechtsstreit durch die Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung der Beklagten in der Berufungsverhandlung nicht erledigt.
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    a) Erkennt der Unterlassungsschuldner durch eine Abschlusserklärung eine gegen ihn ergangene Unterlassungsverfügung als nach Bestandskraft und Wirkung einem entsprechenden Hauptsachetitel gleichwertig an, wird dadurch das Rechtsschutzinteresse für eine Hauptsacheklage beseitigt, weil sie einen dem Unterlassungstitel gleichwertigen Vollstreckungstitel entstehen lässt (vgl. BGHZ 181, 373 Tz. 14 - Mescher weis, m.w.N.; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl, § 12 Rdn. 170; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rdn. 2.16; Retzer in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 647; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdn. 58).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass sich in einem solchen Fall ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten weder aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG noch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 683 Satz 1, §§ 677, 670 BGB ergibt (BGH, Urt. v. 7.10.2009 - I ZR 216/07, GRUR 2010, 257 Tz. 9, 13 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Urt. v. 21.1.2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Tz. 8, 10 = WRP 2010, 525 - Kräutertee).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    In diesem Fall haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 17 = WRP 2010, 1035 - Folienrollos, mwN).
  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

    Die Reichweite eines daraufhin ergehenden Unterlassungstitels wird durch die in die Urteilsformel aufgenommene Kopie und die zur Auslegung heranzuziehende Antragsbegründung und Begründung der gerichtlichen Entscheidung näher umschrieben (BGH, GRUR 2010, 855, TZ. 17, 19 - Folienrollos).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    aa) Der Erlass einer einstweiligen Verfügung steht der Verfolgung des im Eilverfahren nur vorläufig titulierten Anspruchs im Hauptsacheverfahren nicht entgegen, solange nicht der Schuldner eine Abschlusserklärung abgegeben hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2009 - I ZR 146/07, BGHZ 181, 373 Rn. 14 - Mescher weis; Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 16 = WRP 2010, 1035 - Folienrollos, mwN).
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