Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 23.06.2010

Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2010 - XII ZB 167/10   

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https://dejure.org/2010,2013
BGH, 04.08.2010 - XII ZB 167/10 (https://dejure.org/2010,2013)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - XII ZB 167/10 (https://dejure.org/2010,2013)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - XII ZB 167/10 (https://dejure.org/2010,2013)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, § 276 Abs 1 S 2 Nr 2 FamFG, § 276 Abs 2 S 2 FamFG
    Verfahrenspflegerbestellung: Bestellungsbedürfnis im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten; Anforderungen an die Begründung für eine Nichtbestellung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896; FamFG § 276
    Anforderungen an die Begründung der Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers bei beabsichtigter Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen aufgrund der Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten; Anforderungen an die Begründung für eine Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers, Anforderungen an die Begründung für eine Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers, Voraussetzungen der Bestellung

  • rewis.io

    Verfahrenspflegerbestellung: Bestellungsbedürfnis im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten; Anforderungen an die Begründung für eine Nichtbestellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfahrenspflegerbestellung: Bestellungsbedürfnis im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten; Anforderungen an die Begründung für eine Nichtbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen aufgrund der Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten; Anforderungen an die Begründung für eine Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Verfahrenspfleger in Betreuungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 2
  • MDR 2010, 1278
  • FGPrax 2010, 287
  • FGPrax 2011, 287
  • FamRZ 2010, 1648
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Zweibrücken, 20.07.1999 - 4 T 167/99
    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - XII ZB 167/10
    Auch dass die Bestellung sich wörtlich auf alle Angelegenheiten bezieht, ist für die Verfahrenspflegerbestellung nach § 276 FamFG nicht erforderlich (zur anders gelagerten Frage des Wahlrechtsausschlusses - etwa gemäß § 13 BWahlG - vgl. LG Zweibrücken BtPrax 1999, 244; VG Saarland BtPrax 2009, 254).
  • VG Saarlouis, 26.06.2009 - 11 L 527/09

    Zum Wahlrechtsausschluss wegen Anordnung der Betreuung

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - XII ZB 167/10
    Auch dass die Bestellung sich wörtlich auf alle Angelegenheiten bezieht, ist für die Verfahrenspflegerbestellung nach § 276 FamFG nicht erforderlich (zur anders gelagerten Frage des Wahlrechtsausschlusses - etwa gemäß § 13 BWahlG - vgl. LG Zweibrücken BtPrax 1999, 244; VG Saarland BtPrax 2009, 254).
  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 203/14

    Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2014, XII ZB 289/13, FamRZ 2014, 648; vom 7. August 2013, XII ZB 223/13, FamRZ 2013, 1648; vom 28. September 2011, XII ZB 16/11, FamRZ 2011, 1866 und vom 4. August 2010, XII ZB 167/10, FamRZ 2010, 1648).

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2014 - XII ZB 289/13 - FamRZ 2014, 648 Rn. 6 f.; vom 7. August 2013 - XII ZB 223/13 - FamRZ 2013, 1648 Rn. 10; vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 8 und vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 9 f.).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2014 - XII ZB 289/13 - FamRZ 2014, 648 Rn. 6; vom 7. August 2013 - XII ZB 223/13 - FamRZ 2013, 1648 Rn. 11; vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 9 und vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 13).

    Eine Verfahrenspflegschaft ist nur dann nicht anzuordnen, wenn sie nach den gegebenen Umständen einen rein formalen Charakter hätte (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 223/13 - FamRZ 2013, 1648 Rn. 13; vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 13 und vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 15).

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 16/11

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Für einen in diesem Sinne umfassenden Verfahrensgegenstand spricht, dass die vom Gericht getroffene Maßnahme die Betreuung auf Aufgabenkreise erstreckt, die in ihrer Gesamtheit alle wesentlichen Bereiche der Lebensgestaltung des Betroffenen umfassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. August 2010, XII ZB 167/10, FamRZ 2010, 1648).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse den Betroffenen in seiner konkreten Lebenssituation keinen nennenswerten eigenverantwortlichen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 13).

    Eine Verfahrenspflegschaft ist nur dann nicht anzuordnen, wenn sie einen rein formalen Charakter hätte (Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 15).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 223/13

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 28. September 2011, XII ZB 16/11, FamRZ 2011, 1866 und vom 4. August 2010, XII ZB 167/10, FamRZ 2010, 1648).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse den Betroffenen in seiner konkreten Lebenssituation keinen nennenswerten eigenverantwortlichen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 9 und vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 13).

    Eine Verfahrenspflegschaft ist nur dann nicht anzuordnen, wenn sie nach den gegebenen Umständen einen rein formalen Charakter hätte (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 13 und vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 15).

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 280/11

    Beschwerde im Betreuerbestellungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Diese Voraussetzungen lagen zwar im Verfahren vor dem Amtsgericht vor, weil der erstinstanzliche Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen ließ (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 11 ff.; vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 9 und vom 7. August 2013 - XII ZB 223/13 - FamRZ 2013, 1648 Rn. 11).

    Nach dem Umfang der amtsgerichtlichen Ermittlungen war jedenfalls bei ex-ante-Betrachtung davon auszugehen, dass die von der anzuordnenden Betreuung erfassten Aufgabenkreise in ihrer Gesamtheit alle wesentlichen Bereiche der Lebensgestaltung der Betroffenen umfassen und die einzelnen, verbliebenen Befugnisse der Betroffenen in ihrer konkreten Lebenssituation keinen nennenswerten eigenverantwortlichen Handlungsspielraum mehr belassen würden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 13; vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 9 und vom 7. August 2013 - XII ZB 223/13 - FamRZ 2013, 1648 Rn. 11).

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Eine Verfahrenspflegschaft ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers allerdings dann nicht anzuordnen, wenn die Verfahrenspflegerbestellung "einen rein formalen Charakter hätte" (Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 15 unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/7158 S. 36).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 510/20

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Bei Vorliegen derartiger Beeinträchtigungen verstößt die Annahme, dass die Betroffene dazu in der Lage sei, ihre Rechte selbst wahrzunehmen, gegen Denkgesetze (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 280/11 - FamRZ 2014, 378 Rn. 12 und vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 16).
  • BGH, 28.05.2014 - XII ZB 705/13

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Verfahrenspflegerbestellung bei

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist in der Regel erforderlich, wenn der Verfahrensgegenstand eine Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010, XII ZB 167/10, FamRZ 2010, 1648 und vom 7. August 2013, XII ZB 223/13, FamRZ 2013, 1648).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats aufgrund der Bedeutung des Verfahrensgegenstands die Bestellung eines Verfahrenspflegers in der Regel schon dann erforderlich, wenn der Verfahrensgegenstand eine Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 11 f.; vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 9 und vom 7. August 2013 - XII ZB 223/13 - FamRZ 2013, 1648 Rn. 11).

  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 249/19

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Möglichkeit zur Anordnung

    Maßgeblich für die hier zu beantwortende Frage der Bestellung eines Verfahrenspflegers ist, ob die Erweiterung des Aufgabenkreises aus Sicht des Betreuungsgerichts eine umfassende Betreuung als möglich erscheinen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 11).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 59/13

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse den Betroffenen in seiner konkreten Lebenssituation keinen nennenswerten eigenverantwortlichen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 9 und vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 13).

    Eine Verfahrens-pflegschaft ist nur dann nicht anzuordnen, wenn sie nach den gegebenen Umständen einen rein formalen Charakter hätte (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2011 - XII ZB 16/11 - FamRZ 2011, 1866 Rn. 13 und vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 15).

  • BGH, 29.07.2011 - XII ZB 19/11
    Eine Verfahrenspflegschaft ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers allerdings dann nicht anzuordnen, wenn die Verfahrenspflegerbestellung "einen rein formalen Charakter hätte" (Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 15 unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/7158 S. 36).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09 - 91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3965
OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09 - 91 (https://dejure.org/2010,3965)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.06.2010 - 1 U 365/09 - 91 (https://dejure.org/2010,3965)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 1 U 365/09 - 91 (https://dejure.org/2010,3965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de

    § 8 Abs. 4 UWG
    Gleiches Recht für alle - Berufsverband, der nur Nicht-Mitglieder abmahnt, handelt rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs durch einen Berufsverband

  • kanzlei.biz

    Wenn abmahnen, dann alle

  • Glücksspiel & Recht

    Verfolgung von Glücksspiel-Verstößen nur bei Nicht-Mitgliedern rechtsmissbräuchlich

  • info-it-recht.de

    Ein Berufsverband (hier: Gewinn- und Glücksspielwesen) handelt rechtsmißbräuchlich, wenn er Verstöße eigener Mitglieder ignoriert und nur Nichtmitglieder abmahnt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs durch einen Berufsverband

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ein Verband handelt rechtsmissbräuchlich, wenn dieser nur Nichtmitglieder abmahnt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch durch einen Berufsverband

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Missbräuchliche Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen durch Berufsverband

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Verfolgung von Verstößen gegen Glücksspielwesen nur bei Nicht-Mitgliedern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1278
  • GRUR-RR 2011, 20
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in einzelnen Entscheidungen die Annahme von Rechtsmissbrauch wegen sachfremder Erwägungen durchaus in die Beurteilung einbezogen; in den zur Entscheidung stehenden Fällen - die sich von dem vorliegenden grundlegend unterscheiden - sah er die betreffenden Voraussetzungen indes aus tatsächlichen Gründen nicht als gegeben an (vgl. BGH GRUR 1997, 537 - Lifting-Creme; GRUR 1997, 681 - Produktwerbung; GRUR 1999, 515 - Bonusmeilen).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in einzelnen Entscheidungen die Annahme von Rechtsmissbrauch wegen sachfremder Erwägungen durchaus in die Beurteilung einbezogen; in den zur Entscheidung stehenden Fällen - die sich von dem vorliegenden grundlegend unterscheiden - sah er die betreffenden Voraussetzungen indes aus tatsächlichen Gründen nicht als gegeben an (vgl. BGH GRUR 1997, 537 - Lifting-Creme; GRUR 1997, 681 - Produktwerbung; GRUR 1999, 515 - Bonusmeilen).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in einzelnen Entscheidungen die Annahme von Rechtsmissbrauch wegen sachfremder Erwägungen durchaus in die Beurteilung einbezogen; in den zur Entscheidung stehenden Fällen - die sich von dem vorliegenden grundlegend unterscheiden - sah er die betreffenden Voraussetzungen indes aus tatsächlichen Gründen nicht als gegeben an (vgl. BGH GRUR 1997, 537 - Lifting-Creme; GRUR 1997, 681 - Produktwerbung; GRUR 1999, 515 - Bonusmeilen).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen

    Neben dem im Gesetz ausdrücklich genannten Fall, dass die Rechtsverfolgung vorwiegend der Gebührenerzielung dient, stellt sich die Rechtsverfolgung auch dann als missbräuchlich dar, wenn sie maßgeblich von der Absicht getragen ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20 - Behinderungsabsicht; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 8 Rn. 4.20; vgl. auch BGH, GRUR 2006, 243 Tz. 19 - MEGA SALE).
  • LG Köln, 13.12.2023 - 84 O 132/23
    Neben dem im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen stellt sich die Rechtsverfolgung auch dann als missbräuchlich dar, wenn sie maßgeblich von der Absicht getragen ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20 - Behinderungsabsicht; vgl. auch BGH, GRUR 2006, 243 Tz. 19 - MEGA SALE).
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    Neben dem im Gesetz ausdrücklich genannten Fall, dass die Rechtsverfolgung vorwiegend der Gebührenerzielung dient - wofür im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte sprechen, auch die Beklagten berufen sich nicht auf eine solche Motivation der Klägerin - stellt sich die Rechtsverfolgung auch dann als missbräuchlich dar, wenn sie maßgeblich von der Absicht getragen ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (KG, Urteil vom 30.3. 2009 - 24 U 145/08 - GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.6. 2010 - 1 U 365/09 - GRUR-RR 2011, 20 - Behinderungsabsicht; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 8 Rn. 4.20).
  • LG Köln, 26.01.2022 - 81 O 35/21

    Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich

    Neben dem im Gesetz ausdrücklich genannten Fall, dass die Rechtsverfolgung vorwiegend der Gebührenerzielung dient, stellt sich die Rechtsverfolgung auch dann als missbräuchlich dar, wenn sie maßgeblich von der Absicht getragen ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20 - Behinderungsabsicht; Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 8c UWG Rn. 11 f.; vgl. auch BGH, GRUR 2006, 243 Tz. 19 - MEGA SALE).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10

    Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes

    Zur Verteidigung dieses Standpunkts wird angeführt, dass eine planmäßige Verschonung eigener Mitglieder jedenfalls missbräuchlich sei, wenn daraus erkennbar werde, dass das Vorgehen maßgeblich von der Absicht geprägt ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.06.2010 - 1 U 365/09-91, S. 5) oder das staatliche System der Glücksspielorganisation anzugreifen, obgleich dieses Lizenzsystem gerade den vom BVerfG aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09, S. 20).
  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen

    Denn die Frage, ob dem Kläger die Geltendmachung seiner Unterlassungsansprüche wegen Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG zu versagen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (Rechtsmissbrauch verneint: OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16 und Urteil v. 1.12.2010, BeckRS 2010, 29407; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 301 und GRUR-RR 2011, 14; Rechtsmissbrauch bejaht: OLG Naumburg, Urteil v. 6.11.2009, BeckRS 2010, 20441; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 17), so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige

    Auch wenn der Kläger den bestehenden Rechtszustand für europarechtswidrig hält oder eine Änderung der Rechtslage anstrebt, nimmt ihm dies nicht die Befugnis, sich auf die geltenden Wettbewerbsvorschriften zu berufen (a.A. wohl: OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2010 - 10 U 91/09.HS; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2010 - 1 U 365/09-91).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2011 - 6 U 93/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbeaussage über die hautverjüngende Wirkung

    Allerdings soll es missbräuchlich sein, wenn ein Verband grundsätzlich nur gegen Außenstehende und nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, deren Wettbewerbsverstöße vielmehr planmäßig duldet (OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 f.- Behinderungsabsicht; OLG Frankfurt WRP 1996, 213, 214).
  • LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14

    Mietwagenfirmen müssen ihre Fahrzeuge am Firmensitz abstellen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Geltendmachung maßgeblich von der Absicht getragen ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

    Auch wenn der Kläger den bestehenden Rechtszustand für europarechtswidrig hält oder eine Änderung der Rechtslage anstrebt, nimmt ihm dies nicht die Befugnis, sich auf geltende Wettbewerbsvorschriften zu berufen (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 79 - zitiert nach juris; a.A. wohl: OLG Naumburg, Urteil vom 23.6.2010 - 10 U 91/09 (Hs); OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.6.2010 - 1 U 365/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

  • LG Köln, 06.01.2022 - 84 O 19/21
  • LG Köln, 20.06.2018 - 84 O 45/18

    Werbeaussagen eines Unternehmens zur Zahlung einer Entschädigung der

  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

  • LG Köln, 20.06.2018 - 84 O 4518
  • LG Köln, 26.01.2022 - 84 O 60/21
  • LG Köln, 07.10.2015 - 84 O 98/15

    Überwiegen von sachfremden Zielen als Missbrauch i.R.d. Ausspruchs von

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