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   BGH, 10.12.2009 - VII ZB 41/09   

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https://dejure.org/2009,2790
BGH, 10.12.2009 - VII ZB 41/09 (https://dejure.org/2009,2790)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09 (https://dejure.org/2009,2790)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09 (https://dejure.org/2009,2790)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich erwachsenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei einem Anwaltswechsel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei jeweils unterschiedlich tätigen Rechtsanwälten

  • Anwaltsblatt

    § 2 RVG
    Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr bei unterschiedlichen Anwälten

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei jeweils unterschiedlich tätigen Rechtsanwälten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer Geschäftsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr, wenn diese von verschiedenen Anwälten verdient wurden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung bei Anwaltswechsel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Gebührenanrechnung bei zwischenzeitlichem Anwaltswechsel

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 2 RVG
    Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr bei unterschiedlichen Anwälten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anderer Anwalt im selbständigen Beweisverfahren als vorgerichtlich: Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr! (IBR 2010, 1056)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 293
  • FamRZ 2010, 370
  • AnwBl 2010, 295
  • AnwBl Online 2010, 78
  • Rpfleger 2010, 240
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 41/09
    a) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die einem Rechtsanwalt vorgerichtlich erwachsene Geschäftsgebühr in Anwendung der Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG VV teilweise auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr anzurechnen ist und der Prozessgegner sich im Kostenfestsetzungsverfahren auf diese Anrechnung berufen kann (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323).

    Entscheidend für die Anrechnung und damit für die von selbst einsetzende Kürzung der Verfahrensgebühr ist nämlich, ob der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hat (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07, aaO).

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 41/09
    Unabhängig davon, ob § 15 a RVG auf das vor seinem Inkrafttreten eingeleitete und zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendete Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07, NJW 2009, 3101; Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, in Juris dokumentiert), besteht kein Anlass die Verfahrensgebühr nur deshalb zu kürzen, weil eine Partei vorprozessual einen anderen Anwalt hatte, der allein die Geschäftsgebühr verdient hat.
  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 41/09
    Unabhängig davon, ob § 15 a RVG auf das vor seinem Inkrafttreten eingeleitete und zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendete Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07, NJW 2009, 3101; Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, in Juris dokumentiert), besteht kein Anlass die Verfahrensgebühr nur deshalb zu kürzen, weil eine Partei vorprozessual einen anderen Anwalt hatte, der allein die Geschäftsgebühr verdient hat.
  • BGH, 26.10.2017 - V ZB 188/16

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit von zwei Verfahrensgebühren bei

    Die Vorschrift ist im Streitfall nicht einschlägig, weil die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2014 - VII ZB 8/14, NJW 2014, 3518 Rn. 19 mwN; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, JurBüro 2010, 190, 191 zu der Anrechnungsvorschrift gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG).

    Da es insoweit um die Kosten des Rechtsstreits geht, ist nur ein Anwaltswechsel innerhalb des gerichtlichen Verfahrens angesprochen (vgl. OLG München, NJW 2009, 1220; OLG Koblenz, MDR 2009, 533; OLG Celle, BauR 2016, 545; MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 83, Hansens, ZfSch 2010, 220).

    bb) Diese Sichtweise steht nicht im Widerspruch dazu, dass nach allgemeiner, auch von dem Senat geteilter Auffassung einer Partei, die vorprozessual von einem anderen Rechtsanwalt vertreten wird als im Rechtsstreit, die Erstattung der gerichtlichen Verfahrensgebühr (in Höhe der Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG) nicht mit der Begründung versagt werden kann, die anwaltlichen Gebühren wären entsprechend geringer gewesen, wenn die außergerichtlich tätigen Bevollmächtigten auch mit der Führung des Rechtsstreits beauftragt worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, JurBüro 2010, 190, 191; OLG Koblenz, MDR 2009, 533; OLG München, NJW 2009, 1220).

  • BGH, 07.12.2022 - VIII ZR 81/21

    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten; Beauftragung eines

    Hat der erstmals im gerichtlichen Verfahren tätige Rechtsanwalt eine solche Gebühr nicht verdient, weil er - wie vorliegend - außergerichtlich noch nicht tätig geworden ist, scheidet eine Anrechnung dagegen aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; vom 26. Oktober 2017 - V ZB 188/16, NJW 2018, 625 Rn. 14).
  • BGH, 27.08.2014 - VII ZB 8/14

    Kostenfestsetzungsverfahren nach Hauptsacheprozess einer

    Werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im anschließenden Hauptsacheverfahren mitumfasst und sind die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden, scheidet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 RVG-VV aus (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009, VII ZB 41/09, JurBüro 2010, 190, 191).

    Eine Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG scheidet aus, wenn - wie hier auf Klägerseite - die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, JurBüro 2010, 190, 191, zur Anrechnungsvorschrift gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, aaO, VV Vorb. 3 Rn. 327; Keller in Riedel/Sußbauer, aaO, VV Teil 3 Vorbem. 3 Rn. 73; Enders, JurBüro 2013, 113, 114; a.M. OLG Hamburg, MDR 2007, 559).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23

    Zur Erstattungsfähigkeit und Anrechnung der Kosten des in einer

    Wie die Beklagten zu Recht geltend machen, dient die Anrechnungsvorschrift dagegen nicht dem Schutz des Prozessgegners (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 13).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren daher nur in Betracht, wenn der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, juris Rn. 10, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11).

    Es muss auch im Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine Anrechnung zu erfolgen haben (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; siehe auch BGH, Beschluss vom 22.01.2008 VIII ZB 57/07, juris Rn. 11).

    Der prozessual tätige Anwalt muss sich die von einem anderen, vorprozessual tätigen Anwalt verdiente Gebühr nicht anrechnen lassen (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11).

    Denn es besteht kein Anlass, die Verfahrensgebühr nur deshalb zu kürzen, weil eine Partei vorprozessual einen anderen Anwalt hatte, der allein die Geschäftsgebühr verdient hat (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 11; Beschluss vom 26.10.2017 - V ZB 188/16, juris Rn. 14; zu entsprechenden Anrechnungsbestimmungen, vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14, juris Rn. 19; Beschluss vom 26.10.2017 -V ZB 188/16, juris Rn. 6, jeweils zu Vorbem. 3 Abs. 5 W RVG; Urteil vom 21.07.2016 - IX ZR 57/15, juris Rn. 10, zu Vorbem. 3 Abs. 6 W WG).

  • BGH, 21.12.2017 - IX ZB 31/16

    Rechtsanwaltskosten: Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren und dem

    a) Mit Recht hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass die Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren nach Nr. 3307 Satz 1 VV RVG nicht gemäß Satz 2 dieser Bestimmung auf die Verfahrensgebühr für das nachfolgende streitige Verfahren anzurechnen ist, wenn die Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient sind (vgl. zur Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG: BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, JurBüro 2010, 190, 191; zur Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG: BGH, Beschluss vom 27. August 2014 - VII ZB 8/14, NJW 2014, 3518 Rn. 19; vom 26. Oktober 2017 - V ZB 188/16, zVb Rn. 6; zur Anrechnung nach Nr. 3307 VV RVG: Mayer/Kroiß/Gierl, RVG, 7. Aufl., Nr. 3307 VV RVG Rn. 10).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZR 57/15

    Rechtsanwaltsgebühren nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht:

    Eine Anrechnung scheidet daher aus, wenn die erstgenannte Verfahrensgebühr von einem anderen Rechtsanwalt verdient worden war (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, MDR 2010, 293, 294; vom 27. August 2014 - VII ZB 8/14, NJW 2014, 3518 Rn. 19).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZB 16/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr des

    Die Anrechnung hat ihren Grund darin, dass dem schon vorprozessual mit der Sache befassten und hierfür vergüteten Prozessbevollmächtigten im Hinblick auf den erfahrungsgemäß geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwand nur eine gekürzte Vergütung zugebilligt werden solle (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 6, 9).
  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2373/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

    Da der Beschwerdeführerin auch unter Berücksichtigung ihrer Schadensminderungsobliegenheit freigestanden hätte, vorgerichtlich einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen als mit der gerichtlichen Geltendmachung (unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09 -), könne bei vorgerichtlicher Beauftragung eines Inkassobüros nichts anderes gelten.

    b) Die Entscheidung beruht auch auf dem Verstoß, da ein der Beschwerdeführerin günstigerer Ausgang insbesondere unter Berücksichtigung der durch sie im fachgerichtlichen Verfahren zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09 -, juris, Rn. 11 ff.) nicht ausgeschlossen werden kann.

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 17/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Die Anrechnung hat ihren Grund darin, dass dem schon vorprozessual mit der Sache befassten und hierfür vergüteten Prozessbevollmächtigten im Hinblick auf den erfahrungsgemäß geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwand nur eine gekürzte Vergütung zugebilligt werden solle (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 6, 9).
  • BGH, 20.03.2012 - XI ZB 28/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Die Anrechnung hat ihren Grund darin, dass dem schon vorprozessual mit der Sache befassten und hierfür vergüteten Prozessbevollmächtigten im Hinblick auf den erfahrungsgemäß geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwand nur eine gekürzte Vergütung zugebilligt werden soll (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, juris Rn. 6, 9).
  • AG Plön, 10.11.2011 - 2 C 645/11

    Generelle Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten des Mahnverfahrens bis zu einem

  • AG Bremen, 06.11.2020 - 8 C 273/20

    Anrechnung vorgerichtlicher Inkassokosten auf Verfahrensgebühr späterer

  • OLG München, 15.03.2016 - 11 W 414/16

    Keine Anrechnung der außergerichtlichen Kosten für das Mahnverfahren auf das

  • OLG Celle, 07.09.2015 - 2 W 194/15

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten infolge Anwaltswechsel nach Zurückverweisung

  • FG Hamburg, 19.11.2015 - 3 KO 226/15

    Kostenrecht - Streitwert für Gewinnfeststellung - Vorverfahrens-Kosten -

  • AG Stuttgart, 21.05.2021 - 35 C 998/21

    Kostenerstattung bei Anwaltswechsel

  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 22/11

    Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf eine

  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 23/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr des Prozessbevollmächtigten

  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 19/11

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr bei Entstehen dieser

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.01.2015 - 3 KO 887/14

    Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr

  • OLG Köln, 10.12.2012 - 17 W 109/12

    Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Berücksichtigung eines

  • BGH, 20.03.2012 - XI ZB 27/11

    Berechnung der erstinstanzlichen Verfahrensgebühr bzw. Anrechnung der

  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 25 W 298/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

  • BGH, 20.03.2012 - XI ZB 20/11

    Teilweise Anrechnung der für die vorgerichtliche Tätigkeit eines

  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 15 C 21.1584

    Kostenfestsetzung für außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • BGH, 20.03.2012 - XI ZB 21/11

    Berechnung der erstinstanzlichen Verfahrensgebühr bzw. Anrechnung der

  • OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 6 W 107/20

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im selbständigen

  • OLG Hamm, 30.07.2010 - 25 W 11/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

  • OLG Hamm, 03.08.2010 - 25 W 113/10

    Begriff des Vollstreckungstitels i.S. von § 15a Abs. 2 2. Alt. RVG

  • AG Berlin-Kreuzberg, 09.05.2022 - 4 C 15/22
  • AG Stuttgart, 27.11.2020 - 35 C 1982/20

    Anforderungen an die Darlegungspflicht im Rahmen einer Klage auf Zahlung eines

  • OLG Hamm, 31.08.2010 - 25 W 206/10

    Anwendung des § 15 a RVG auf sog. "Altfälle"

  • OLG Hamm, 25.06.2010 - 25 W 661/09

    Anwendung der Regelung des § 15a RVG auf sogenannte Altfälle

  • VG Regensburg, 05.03.2021 - RN 6 M 21.85

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Mangel, Vollmacht, Erinnerung, Verfahren,

  • AG Stuttgart, 22.02.2011 - 41 C 2946/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

  • FG Niedersachsen, 08.05.2012 - 3 KO 1/12

    Erstattungsfähigkeit der vom Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellten

  • AG Stuttgart, 25.01.2012 - 41 C 2946/10

    Ablehnung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Wechsel

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