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   LG Hildesheim, 27.08.2009 - 4 O 376/08   

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https://dejure.org/2009,34112
LG Hildesheim, 27.08.2009 - 4 O 376/08 (https://dejure.org/2009,34112)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 27.08.2009 - 4 O 376/08 (https://dejure.org/2009,34112)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 27. August 2009 - 4 O 376/08 (https://dejure.org/2009,34112)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • prewest.de PDF, S. 30

    §§ 535, 536 BGB
    Gewerberaummiete; Lebensmittel-Ladenlokal mit Kellerräumen; vereinbarte Nutzfläche; gif-Richtlinien; DIN 277

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flächenberechnung der Nutzflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04

    Gewerberaummiete: Mietmangel bei Flächenabweichung und Berechnung der tatsächlich

    Auszug aus LG Hildesheim, 27.08.2009 - 4 O 376/08
    Wenn der Mieter die Flächenberechnung per Vertragsschluss nicht hinterfragt, und zur Art der Berechnung nichts ausdrücklich vereinbart, muss er sich damit abfinden, dass der Vermieter ihm die Mietfläche durch eine zulässige und mögliche Berechnung nachweist ( KG vom 30.09.2005, 12 U 213/04 , BeckRS 2005 14162).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Wenn der Mieter von Gewerberäumen die Flächenberechnung bei Vertragsschluss nicht hinterfragt und zur Art der Berechnung nichts ausdrücklich vereinbart, muss er sich regelmäßig damit abfinden, dass der Vermieter ihm die Mietfläche durch eine zulässige und mögliche Berechnung nachweist (KG, Urt. v. 22.10.2001 - 20 U 3713/00, GE 2002, 257; Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, KG 2006, 175; LG Hildesheim, Urt. v. 27.08.2009 - 4 O 376/08, MDR 2010, 316).
  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 179/10

    Gewerblicher Mieter hat nur bei der Mitmietung einer Außenfläche Anspruch auf

    Der Mieter einer Gewerbeeinheit kann nicht erwarten, dass der Nutzflächenberechnung die für Wohnraum geltenden Berechnungsmethoden der §§ 42 - 44 der II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung zugrunde liegen (Anschluss an KG, Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, NJOZ 2006, 4612, 4615; LG Hildesheim, Urt. v. 27.08.2009 - 4 O 376/08).

    Der Mieter einer Gewerbeeinheit kann nicht erwarten, dass der Nutzflächenberechnung die für Wohnraum geltenden Berechnungsmethoden der §§ 42 - 44 der II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung zugrunde liegen (zutreffend KG, Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, NJOZ 2006, 4612, 4615; LG Hildesheim, Urt. v. 27.08.2009 - 4 O 376/08; Schmidt-Futterer/ Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, Anh. zu § 556a Rn. 24).

    Scheidet nach dem Gesagten die Zugrundelegung einer bestimmten Berechnungsmethode aus, genügt es entgegen der Auffassung der Klägerin, wenn der Vermieter dem Mieter die Mietfläche durch eine zulässige und mögliche Berechnung nachweist (vgl. KG, Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, NJOZ 2006, 4612, 4615; LG Hildesheim, Urt. v. 27.08.2009 - 4 O 376/08).

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