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   OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09   

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OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09 (https://dejure.org/2009,10278)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.11.2009 - 3 U 1317/09 (https://dejure.org/2009,10278)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. November 2009 - 3 U 1317/09 (https://dejure.org/2009,10278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 586 Abs. 2 Satz 1, 580 Nr. 7b, 167, 586 Abs. 1 ZPO

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung einer Restitutionsklage; Anforderungen an die Aussagekraft einer neuen Beweisurkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 586 Abs. 1; ZPO § 586 Abs. 2 S. 1; ZPO § 167
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung einer Restitutionsklage; Anforderungen an die Aussagekraft einer neuen Beweisurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bautzen - 2 O 540/08
  • OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 344
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    a) Nach dieser Vorschrift findet die Restitutionsklage statt, wenn die Partei "eine andere Urkunde auffindet ..., die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde." Das setzt schon auf der Zulässigkeitsebene des gegebenenfalls dreistufig verlaufenden Wiederaufnahmeverfahrens voraus, dass die Partei die Eignung des neuen urkundlichen Beweismittels für eine ihr günstigere Entscheidung schlüssig darlegt (vgl. BVerwG NJW 1982, 2204).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06

    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    Überdies ist auch bei materiellen Ausschlussfristen anerkannt, dass sie durch einen spät gestellten Prozesskostenhilfeantrag nur dann rechtzeitig gehemmt werden können, wenn bei Gericht innerhalb der Ausschlussfrist auch die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2, Abs. 4 ZPO nebst Belegen eingegangen ist (BGHZ 98, 295 und 170, 108; BGH NJW 2007, 441).
  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    Darüber hinaus wird die Wiederaufnahme nach § 580 Nr. 7 b ZPO, wie nicht zuletzt ein systematischer Vergleich mit sämtlichen anderen sehr strengen Restitutionstatbeständen ergibt, nur dann zugelassen, wenn das nachträglich verfügbar gewordene Beweismittel die Unrichtigkeit des Urteils angesichts seines besonderen Beweiswertes augenscheinlich offenbart (BGHZ 38, 333).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    Im Streitfall ist der Beklagten die Klageschrift nicht alsbald nach Einreichung, sondern aufgrund einer im Verantwortungsbereich der Kläger liegenden Verzögerung von mehr als 14 Tagen (vgl. BGH NJW 2004, 3775 m.w.N.) erst am 13.01.2009 zugestellt worden.
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    Überdies ist auch bei materiellen Ausschlussfristen anerkannt, dass sie durch einen spät gestellten Prozesskostenhilfeantrag nur dann rechtzeitig gehemmt werden können, wenn bei Gericht innerhalb der Ausschlussfrist auch die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2, Abs. 4 ZPO nebst Belegen eingegangen ist (BGHZ 98, 295 und 170, 108; BGH NJW 2007, 441).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    Insoweit bestehen keine Bedenken, dieselben Anforderungen zugrunde zu legen, die die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung an Prozesskostenhilfegesuche bedürftiger Parteien für die beabsichtigte Einlegung befristeter Rechtsmittel (BGH FamRZ 2005, 2062 und 2006, 1522, jeweils m.w.N.) und auch von Verfassungsbeschwerden (BVerfG NJW 2000, 3344) stellt.
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    Überdies ist auch bei materiellen Ausschlussfristen anerkannt, dass sie durch einen spät gestellten Prozesskostenhilfeantrag nur dann rechtzeitig gehemmt werden können, wenn bei Gericht innerhalb der Ausschlussfrist auch die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2, Abs. 4 ZPO nebst Belegen eingegangen ist (BGHZ 98, 295 und 170, 108; BGH NJW 2007, 441).
  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    Insoweit bestehen keine Bedenken, dieselben Anforderungen zugrunde zu legen, die die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung an Prozesskostenhilfegesuche bedürftiger Parteien für die beabsichtigte Einlegung befristeter Rechtsmittel (BGH FamRZ 2005, 2062 und 2006, 1522, jeweils m.w.N.) und auch von Verfassungsbeschwerden (BVerfG NJW 2000, 3344) stellt.
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
    Insoweit bestehen keine Bedenken, dieselben Anforderungen zugrunde zu legen, die die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung an Prozesskostenhilfegesuche bedürftiger Parteien für die beabsichtigte Einlegung befristeter Rechtsmittel (BGH FamRZ 2005, 2062 und 2006, 1522, jeweils m.w.N.) und auch von Verfassungsbeschwerden (BVerfG NJW 2000, 3344) stellt.
  • OLG Celle, 22.08.2016 - 2 W 184/16

    Umfang der vom Vollstreckungsgläubiger zu tragenden Vollstreckungskosten; Pflicht

    Das Abhilfeverfahren dient dem Zweck, Beschwerden auf möglichst einfachem Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409) bzw. ein weiteres Beschwerdeverfahren durch die Vorschaltung einer Selbstkontrolle zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt MDR 2010, 344 f.).

    Eine Nichtabhilfeentscheidung, die sich im Wesentlichen darauf reduziert, nur auf die Ausgangsentscheidung Bezug zu nehmen bzw. eine floskelhafte Begründung enthält, ist einer fehlenden Begründung grundsätzlich gleichzusetzen (vgl. OLG Frankfurt MDR 2010, 344 f.; vgl. auch OLG München MDR 2010, 588 f. zum FamFG).

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11

    Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

    Das Abhilfeverfahren dient dem Zweck, Beschwerden auf möglichst einfachem Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409) bzw. ein weiteres Beschwerdeverfahren durch die Vorschaltung einer Selbstkontrolle zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt MDR 2010, 344 f.).

    Eine Nichtabhilfeentscheidung, die sich im Wesentlichen darauf reduziert, nur auf die Ausgangsentscheidung Bezug zu nehmen bzw. eine floskelhafte Begründung enthält, ist einer fehlenden Begründung grundsätzlich gleichzusetzen (vgl. OLG Frankfurt MDR 2010, 344 f.; vgl. auch OLG München MDR 2010, 588 f. zum FamFG).

  • OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13

    FamFG-Beschwerdeverfahren: Berücksichtigung neuen Vorbringens durch das

    Insbesondere neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, muss berücksichtigt werden (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.11.2009, 11 W 59/09, MDR 2010, 344 m. w. N.; im Übrigen ständ. Rspr. des Senats).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2011 - 2 U 102/10

    Begriff der Zustellung demnächst; Wahrung der Frist für die Einreichung einer

    Zu diesen anzuwendenden allgemeinen Vorschriften gehört nach der überwiegenden, zum Teil ausdrücklich, zum Teil stillschweigend vertretenen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, auch die Vorauszahlungspflicht des § 12 GKG (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Dresden, Beschluss vom 25.11.2009, Az.: 3 U 1317/09, BeckRS 2010, 02220 - beck-online; LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2004, Az.: 4a O 321/02, BeckRS 2008, 18123 - beck-online; Zöller-Greger, ZPO, 27.Aufl., § 585 Rdnr.16; Musielak, ZPO, 7.Aufl., § 586 Ziff. III; Meller-Hannich/Schneider in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 2. Aufl., § 586 Rdnr.15, Binz/Petzold/Börndorfer/Zimmermann, Gerichtskostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, § 12 GKG; a.A.: Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 12 GKG Rdnr. 4; Meyer, Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens, 11. Aufl., § 12 GKG Rdnr. 7).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Zwar ist sie im Fall einer unverschuldeten Versäumung der Monatsfrist des § 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 586 Abs. 1 ZPO - anders als bei der Ausschlussfrist des § 586 Abs. 2 S. 2 ZPO - grundsätzlich möglich (Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 153 Rn. 14; OLG Dresden, Beschl. v. 25. November 2009 - 3 U 1317/09 -, juris Rn. 7 und Hanseatisches OLG Bremen, Beschl. v. 10. Juli 2008 - 1 U 40/08 -, juris Rn. 2 [jeweils in Zusammenhang mit einem Prozesskostenhilfeantrag]; offen demgegenüber: BVerwG, Beschl. v. 09. März 1995 - 2 WBW 1/94 -, juris Rn. 14).
  • OLG Rostock, 22.12.2011 - 3 W 205/11

    Streitwertbeschwerde: Anforderungen an die Nichtabhilfeprüfung; Streitwert bei

    Insbesondere neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, muss berücksichtigt werden (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.11.2009, 11 W 59/09, MDR 2010, 344 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 27.07.2010 - 4a O 255/09

    Nachsendeantrag

    Diese Vorschrift ist entgegen der Auffassung der Restitutionskläger auch im Restitutionsverfahren anwendbar (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25.11.2009, Az.: 3 U 1317/09; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage 2008, § 12 Rn 4 Ziffer A. I. 1.).
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