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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08   

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https://dejure.org/2009,1460
BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08 (https://dejure.org/2009,1460)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - VI ZB 53/08 (https://dejure.org/2009,1460)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08 (https://dejure.org/2009,1460)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Feststellung des Gewinnentgangs durch ein Sachverständigengutachten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden entgangenen Gewinns nach § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) - Pflicht eines Antragstellers zum Vortrag ausreichender Anknüpfungspunkte durch einen Sachverständigen für die begehrte ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - entgangener Gewinn

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 487; ; BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 842; ; BGB § 843

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Ermittlung des dem Antragsteller entgangenen Gewinns als Feststellung des Aufwands für die Beseitigung eines Personenschadens durch selbstständiges Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden entgangenen Gewinns nach § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung ( ZPO ); Pflicht eines Antragstellers zum Vortrag ausreichender Anknüpfungspunkte durch einen Sachverständigen für die begehrte ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Personenschaden: Schätzung des entgangenen Gewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgangener Gewinn im Sachverständigenbeweis

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Nach Personenschäden ist die Feststellung des entgangenen Gewinns im selbstständigen Beweisverfahren zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Entgangener Gewinn feststellbar? (IBR 2009, 1393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 946
  • MDR 2010, 39
  • NZV 2010, 22
  • VersR 2010, 133
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen zwar im Allgemeinen für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2004 - VI ZR 138/03 - VersR 2004, 874, 875 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • OLG Nürnberg, 29.05.2008 - 5 W 506/08

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen bezüglich einer fehlerhaft

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Demgemäß handelt es sich bei dem entgangenen Gewinn um einen "Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens" im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, der alle anfallenden Kosten für eine notwendige Leistung in Geld oder Zeit zur Minderung eines Personenschadens, auch durch einen Dritten, erfasst (vgl. OLG Nürnberg VersR 2009, 803, 805; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. § 485 Rn. 13; MünchKommZPO/-Schreiber, 3. Aufl., § 485 Rn. 16; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 485 Rn. 12).
  • BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07

    Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Der Begriff des Personenschadens bezieht sich somit auch auf den erlittenen Erwerbsschaden oder entgangenen Gewinn und erfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senat BGHZ 176, 109 Rn. 9; vgl. auch OLG Oldenburg VersR 1967, 900, 901; Erman/Ebert, BGB, 12. Aufl., § 252 Rn. 1 ff.; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 4 Rn. 1, 56 ff.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 8. Aufl., Rn. 1; Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 80 Rn. 27).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist ihm darüber hinaus gemäß § 843 BGB Schadensersatz durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 - VersR 2006, 521).
  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 6/87

    Richterliche Schätzung unfallbedingt entgangener Verdienstmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 10.11.2015 - VI ZB 11/15

    Selbständiges Beweisverfahren: Substantiierung der im Einleitungsantrag zu

    a) Es kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens im vorliegenden Fall gemäß § 485 ZPO statthaft ist (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 21. Januar 2003 - VI ZB 51/02, BGHZ 153, 302, 306 f.; vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6; vom 24. September 2013 - VI ZB 12/13, BGHZ 198, 237 Rn. 18).

    Nur so ist der Verfahrensgegenstand zweifelsfrei abgrenzbar und hat der Sachverständige eine Grundlage für die ihm übertragene Tätigkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 10; BAG, EzA § 485 ZPO 2002 Nr. 1 Rn. 28).

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Dem Gericht ist es grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, MDR 2005, 162).
  • OLG Köln, 15.05.2019 - 5 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Beweisanordnung

    Dem Gericht ist es grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (BGH, VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, NJW-RR 2010, 946 Rn. 6; Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488).
  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Ein solcher liegt nicht nur in dem Verlust von Arbeitseinkommen; der Erwerbsschaden umfasst vielmehr alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f.; vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9; siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7).
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 38/13

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der Begutachtung von entgangenem

    ee) Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2009 (VI ZB 53/08, NJW-RR 2010, 946 Rn. 6 f) folgt - entgegen der Auffassung der Beschwerde - kein weitergehendes Verständnis von § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO.
  • BGH, 30.06.2015 - VI ZR 379/14

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger:

    (1) Ein Geschädigter kann einerseits als Erwerbsschaden alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen geltend machen, die er erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, aaO Rn. 13; vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9; vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f.; siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7 mwN).
  • OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22

    Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit

    Insbesondere ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 4 f mwN).

    Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009, aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 8 W 18/17, juris Rn. 43 mwN).

    Das Beweisgericht hat weder die Schlüssigkeit des Anspruchsvorbringens noch die Beweiserheblichkeit oder die Beweisbedürftigkeit der festzustellenden Tatsachen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6); das rechtliche Interesse entfällt nicht dadurch, dass das selbständige Beweisverfahren sich nicht auf alle beweisbedürftigen Tatsachen erstreckt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 4 f).

    Dieser materiellrechtliche Gesichtspunkt spielt für die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens schon deshalb keine Rolle, weil in diesem die Schlüssigkeit des Anspruchsvorbringens nicht zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6).

    Der Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens im Sinne dieser Vorschrift erfasst alle anfallenden Kosten für eine notwendige Leistung in Geld oder Zeit zur Minderung eines Personenschadens, auch durch einen Dritten (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7 mwN; vgl. Anders/Gehle/Bünnigmann, ZPO, 80. Aufl., § 485 Rn. 13).

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 1133/08

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Beschäftigten durch Konkurrentin; unbegründete

    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung (vgl. BGH Urteil v. 20.10.2009 - VI ZB 53/08 - MDR 2010, 39-41 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 12.06.2017 - 1 W 51/17

    Unzulässige Fragen in einem selbständigen Beweisverfahren

    Nur so ist der Verfahrensgegenstand zweifelsfrei abgrenzbar und hat der Sachverständige eine Grundlage für die ihm übertragene Tätigkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 10 BAG, EzA § 485 ZPO 2002 Nr. 1 Rn. 28).
  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 183/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags

  • OLG Saarbrücken, 05.05.2021 - 2 W 11/21

    Ein Beweisantrag im selbständigen Beweisverfahren kann darauf gerichtet sein, die

  • OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15

    Voraussetzungen der Schätzung eines unfallbedingten Verdienstausfallschadens

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 W 25/13

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

  • OLG Köln, 09.02.2017 - 1 W 3/17

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens betreffend die Zulässigkeit von

  • OLG Nürnberg, 07.03.2011 - 12 W 456/11

    Selbstständiges Beweisverfahren; Schadenersatzanspruch: rechtliches Interesse des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 48/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein selbstständiges Beweisverfahren in einer

  • OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der

  • LG Baden-Baden, 21.07.2021 - 3 T 45/21

    Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss möglich?

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

  • OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10

    Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer

  • OLG Hamm, 26.07.2022 - 7 U 52/22

    Nutzungsausfall, Nutzungswille, Indizien, Verdienstausfall

  • OLG Hamm, 28.10.2022 - 9 U 33/21

    Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit aufgrund als Folge erlittenen Verkehrsunfalls;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10

    Schadensersatz - Nichtabschluss eines arbeitsvertraglich zugesagten Sparvertrags

  • KG, 25.05.2022 - 7 W 3/22

    Selbstständiges Beweisverfahren: Erstreckung der Beweisaufnahme auf die

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1173
OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08 (https://dejure.org/2009,1173)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.2009 - 6 U 218/08 (https://dejure.org/2009,1173)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 (https://dejure.org/2009,1173)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Ja, ich bin damit einverstanden..." - Eine als so genannte "Opt-in"-Klausel vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung ist unwirksam, wenn sie so allgemein gehalten ist, dass sie ohne einen konkreten Bezug die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen ...

  • openjur.de

    §§ 307, 305 BGB; § 7 UWG; §§ 1, 9 UKlaG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Opt-In-Klauseln unterliegen der AGB-Kontrolle und müssen auf bestimmte Waren und Anbieter begrenzt sein - Telefonwerbung

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 307
    Vorformulierte Klausel bezüglich Einverständnis mit Werbung unwirksam

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorformulierte Klausel, durch die der Kunde sein Einverständnis mit Werbung erklärt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung des Einverständnisses mit Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS; Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • adresshandel-und-recht.de

    Opt-In Einwilligungserklärung bei Gewinnspielen rechtswidrig

  • info-it-recht.de

    "Opt-In"-Einwilligung in Telefonwerbung (AGB-Klausel / Transparenzgebot)

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1; ; BGB §§ ... 305 ff.; ; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 307 Abs. 3 S. 1; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; UKlaG § 9 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Wo kommt die Werbung her?

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksam: Vorformulierte Klausel bezüglich Einverständnis mit Werbung

  • wkblog.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksam: Vorformulierte Klausel bezüglich Einverständnis mit Werbung

  • rechtsportal.de

    BGB § 305; BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung des Einverständnisses mit Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS; Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Opt-In"-Einwilligung in Telefonwerbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    Indem Sie sich bei uns registrieren, sind Sie mit Werbung einverstanden?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Werbemails - SMS-Werbung - Telefonwerbung - Werbung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Datenschutz - Einwilligungserklärung - E-Mail-Werbung - SMS-Werbung - Telefonwerbung - Werbung

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Allgemeine Opt-in-Klausel ist unwirksam

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine vorformulierte Klausel, durch die der Kunde sein Einverständnis mit unbestimmter telefonischer Werbung, Werbung per E-Mail oder per SMS erklärt, ist unwirksam und damit abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine vorformulierte Klausel, durch die der Kunde sein Einverständnis mit unbestimmter telefonischer Werbung, Werbung per E-Mail oder per SMS erklärt, ist unwirksam und damit abmahnfähig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Einwilligungserklärung über Zusendung weiterer Werbung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Telefonwerbung, Opt-In-Einwilligung, unangemessene Benachteiligung, Opt-In-Verfahren, Opt In

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pauschale Einwilligungserklärung bei Internet-Gewinnspielen unwirksam

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Allgemeine "Opt-in"-Klausel ist unwirksam

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Telefonwerbung und Opt-in

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 39
  • MMR 2009, 470
  • MIR 2009, Dok. 132
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    a) §§ 305 ff. BGB sind ihrem Schutzzweck entsprechend auch auf vom Verwender vorformulierte einseitige Erklärungen des anderen Teils anzuwenden, die im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis stehen (BGH GRUR 2008, 1010, 1011 - Payback; BGH GRUR 2000, 818, 819 - "Telefonwerbung VI").

    Entscheidend ist, dass der Verwender - wie im vorliegenden Fall - bei der abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in gleicher Weise in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat (BGH GRUR 2000, 818, 819 - "Telefonwerbung VI").

    Ob dieser Auffassung uneingeschränkt zuzustimmen ist oder der Auffassung der Vorzug gebührt, dass nur diejenige vorformulierte Einverständniserklärung zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, die auch über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfasst (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - "Telefonwerbung VI"; OLG Köln WRP 2008, 1130 = GRUR-RR 2008, 316 und Urteil vom 5.12.2008 - 6 U 114/08, nicht veröffentlicht; ebenso Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Aufl., § 7 Rn. 140), kann der Senat offenlassen.

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    b) Nach der Rechtsprechung des IV. Zivilsenates (BGH NJW 1999, 2279, 2282) sowie des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGHZ 141, 124, 128 = NJW 1999, 1864 f.) schließt der Schutz der Privatsphäre wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus.

    Die Unangemessenheit wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass die vorformulierte Einverständniserklärung jederzeit widerruflich ist (so aber Graf von Westphalen, BB 1999, 1131, 1132; Imping, MDR 1999, 857), denn damit wird die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre in unzulässiger Weise auf den Betroffenen verlagert (BGHZ 141, 124, 129 = NJW 1999, 1864, 1865; BGH NJW 1999, 2279, 2282).

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    a) §§ 305 ff. BGB sind ihrem Schutzzweck entsprechend auch auf vom Verwender vorformulierte einseitige Erklärungen des anderen Teils anzuwenden, die im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis stehen (BGH GRUR 2008, 1010, 1011 - Payback; BGH GRUR 2000, 818, 819 - "Telefonwerbung VI").

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der "Payback"-Entscheidung (BGH GRUR 2008, 1010 ff.).

  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    b) Nach der Rechtsprechung des IV. Zivilsenates (BGH NJW 1999, 2279, 2282) sowie des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGHZ 141, 124, 128 = NJW 1999, 1864 f.) schließt der Schutz der Privatsphäre wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus.

    Die Unangemessenheit wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass die vorformulierte Einverständniserklärung jederzeit widerruflich ist (so aber Graf von Westphalen, BB 1999, 1131, 1132; Imping, MDR 1999, 857), denn damit wird die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre in unzulässiger Weise auf den Betroffenen verlagert (BGHZ 141, 124, 129 = NJW 1999, 1864, 1865; BGH NJW 1999, 2279, 2282).

  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    Vielmehr hat sie noch im Rechtsstreit die Zulässigkeit der benutzten Klausel verteidigt und war nicht bereit, eine uneingeschränkte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (vgl. BGH NJW-RR 2001, 485, 487).
  • LG Köln, 22.10.2008 - 26 O 5/08

    Unzureichende Einwilligungserklärung bei Gewinnspielen

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    I.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2008 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 5/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 100.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel im Rahmen von Gewinnspielen zu verwenden, ausgenommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), wenn dies geschieht wie folgt:.
  • OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    Ob dieser Auffassung uneingeschränkt zuzustimmen ist oder der Auffassung der Vorzug gebührt, dass nur diejenige vorformulierte Einverständniserklärung zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, die auch über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfasst (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - "Telefonwerbung VI"; OLG Köln WRP 2008, 1130 = GRUR-RR 2008, 316 und Urteil vom 5.12.2008 - 6 U 114/08, nicht veröffentlicht; ebenso Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Aufl., § 7 Rn. 140), kann der Senat offenlassen.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 6 U 114/08

    Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Pflichtverletzung bei Abschlussprüfung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    Ob dieser Auffassung uneingeschränkt zuzustimmen ist oder der Auffassung der Vorzug gebührt, dass nur diejenige vorformulierte Einverständniserklärung zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, die auch über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfasst (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - "Telefonwerbung VI"; OLG Köln WRP 2008, 1130 = GRUR-RR 2008, 316 und Urteil vom 5.12.2008 - 6 U 114/08, nicht veröffentlicht; ebenso Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Aufl., § 7 Rn. 140), kann der Senat offenlassen.
  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    Treu und Glauben verpflichten den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen, damit dieser sich bei Vertragsschluss hinreichend über die rechtliche Tragweite der Vertragsbedingungen klar werden kann (BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 12).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

    Entscheidend ist, dass der Verwender - wie im vorliegenden Fall - bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat (vgl. BGH, GRUR 2000, 818 -Telefonwerbung VI - [juris Rn. 17 m.w.N.]; BGHZ 141, 124 [juris Rn. 12]; OLG Köln, OLGR 2009, 741 [juris Rn. 10]).

    Nach der bisherigen - neueren - Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte sind vorformulierte Einverständnisklauseln jedenfalls dann nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfassen (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 741 [juris Rn. 15]; OLG Dresden, BeckRS 2011, 03063 [unter II. A. III. 2 b]) oder über den erkennbaren Zweck eines Gewinnspiels hinausgehen (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2009, 436 [juris Rn. 20]).

  • OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung von E-Mail-Werbung: Darlegungs- und Beweislast

    Ein derartiges Ansinnen ist jedenfalls im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zivilrechtlich unwirksam und verstößt in entsprechender Weise gegen Wettbewerbsrecht (ebenso OLG Köln, Urt. v. 29.04.09, 6 U 218/08).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Vielmehr wurde ausweislich des mit der Anlage B5 zur Verfassungsbeschwerdeschrift übersandten Screenshots des Gewinnspiels die Teilnahme an diesem vom Akzeptieren der Teilnahmebedingungen abhängig gemacht, was nach der von der Beschwerdeführerin selbst angeführten Rechtsprechung (u. a. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 - MMR 2009, 470; KG, Urteil vom 26. August 2010 - 23 U 34/10 - NJW 2011, 466) für die Bejahung eines Vertragsverhältnisses ausreicht.
  • KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle bei einer vorgedruckten

    Ein Vertragsverhältnis wäre nur dann anzunehmen, wenn die angesprochenen Verbraucher, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, eine rechtsgeschäftliche Erklärung, etwa eine Zustimmung zu bestimmten Teilnahmebedingungen, hätten abgeben müssen, wie es bei den vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Karlsruhe und OLG Köln (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 302, 303; OLGR Köln 2009, 741 Rz. 9) der Fall war.
  • LG Bonn, 10.01.2012 - 11 O 49/11

    Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich Werbeanrufe bei Fehlen einer wirksamen

    Anschließend an die Schutzzwecküberlegungen unter Ziffer 2. unterliegt eine von dem Werbenden vorformulierte Einwilligungserklärung der Zulässigkeitskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305ff. BGB (OLG Köln MMR 2009, 470f.; Köhler/Bornkamm, aaO., § 7 Rd.137; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 7 Rd.54 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 226/08

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung von E-Mail-Werbung: Darlegungs- und Beweislast

    Ein derartiges Ansinnen ist jedenfalls im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zivilrechtlich unwirksam und verstößt in entsprechender Weise gegen Wettbewerbsrecht (ebenso OLG Köln, Urt. v. 29.04.09, 6 U 218/08).
  • VG Köln, 28.03.2011 - 21 L 285/11

    Möglichkeit einer Abrechnung und Einziehung von Entgelten für von Kunden

    vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 29/10 -, Juris, Rn. 65, OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 -, MMR 2009, 470 = Juris, Rn. 15, jeweils m.w.N. .
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 6 W 93/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1489
OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 6 W 93/09 (https://dejure.org/2009,1489)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2009 - 6 W 93/09 (https://dejure.org/2009,1489)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2009 - 6 W 93/09 (https://dejure.org/2009,1489)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Missbräuchliche Anspruchsverfolgung durch Vielabmahnerin - Steht der üblicherweise erzielte Nettoertrag und Geschäftsumfang des abmahnenden Verfügungsklägers in keinem Verhältnis zu den durch die Prozessaktivität erzeugten Kosten, kann eine tatsächliche Vermutung für die ...

  • openjur.de

    § 8 UWG

  • Telemedicus

    Indizien für missbräuchliche Massenabmahnung

  • Telemedicus

    Indizien für missbräuchliche Massenabmahnung

  • webshoprecht.de

    Beweislast eines Vielabmahners für fehlenden Rechtsmissbrauch bei entferntem Gerichtsstand

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Massenabmahnung bei geringem Umsatz, § 8 Abs. 4 UWG

  • kanzlei.biz

    Keine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Vielabmahnern

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 4

  • kanzlei.biz

    Keine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Vielabmahnern

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Abmahnung bei bewusster Kostenbelastung rechtsmissbräuchlich

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht erlässt keine einstweiligen Verfügungen bei missbräuchlicher Abmahnung von Wettbewerbsverstößen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen und Unterlassungsansprüche als Hobby?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Abmahnungsmissbrauch bei reinem Gebühreninteresse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine einstweiligen Verfügungen bei missbräuchlicher Abmahnung

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Abmahnungsmissbrauch bei fliegendem Gerichtsstand durch Kostenlast

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reines Gebührenerzielungsinteresse rechtsmissbräuchlich

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Missbräuchliche Abmahnungen von Wettbewerbsverstößen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine einstweiligen Verfügungen bei missbräuchlicher Abmahnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine einstweiligen Verfügungen bei missbräuchlicher Abmahnung von Wettbewerbsverstößen - Bewusste Belastung der abgemahnten Konkurrenz mit hohen Abmahn- und Anwaltskosten nicht zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 39
  • MIR 2009, Dok. 198
 
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