Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.11.2009 | OLG München, 04.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07   

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BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07 (https://dejure.org/2009,3240)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - I ZR 191/07 (https://dejure.org/2009,3240)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07 (https://dejure.org/2009,3240)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen Rechtsinhabers, dessen Rechtsnachfolger oder des gesetzlichen oder gewillkürten Prozessstandschafters als materiell Berechtigte; Beendigung der Rechtshängigkeit eines für erledigt erklärten ...

  • tis-gdv.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen Rechtsinhabers, dessen Rechtsnachfolger oder des gesetzlichen oder gewillkürten Prozessstandschafters als materiell Berechtigte; Beendigung der Rechtshängigkeit eines für erledigt erklärten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur Klage des Berechtigten hemmt die Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtshängigkeit bei einseitiger Erledigungserklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungshemmung durch den Prozessstandschafter

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Hemmung der Verjährung nur durch Anspruchsinhaber

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur Klage des Berechtigten hemmt die Verjährung! (IBR 2010, 1144)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2270
  • MDR 2010, 588
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 385/98

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahme eines Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    BGB/Grothe, 5. Aufl., § 204 Rdn. 17; Bamberger/Roth/Henrich, BGB, 3. Aufl., § 204 Rdn. 8; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 204 Rdn. 9; Staudinger/Peters, BGB [2004], § 204 Rdn. 7; zu § 209 Abs. 1 a. F.: BGH, Urt. v. 16.9.1999 - VII ZR 385/98, NJW 1999, 3707).

    Berechtigter i. S. von § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist neben dem ursprünglichen Rechtsinhaber und seinem Rechtsnachfolger aber auch der gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschafter (BGH NJW 1999, 3707 f.; Staudinger/Peters aaO § 204 Rdn. 9 f.; MünchKomm. BGB/Grothe aaO § 204 Rdn. 17).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    Der Beweis für den Umfang und den Wert einer verlorengegangenen Sendung unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO (BGH, Urt. v. 2.4. 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Tz. 24 m. w. N.).

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Umfangs einer Sendung anhand von vorgelegten Lieferscheinen und dazu korrespondieren Rechnungen bilden, wobei es nicht erforderlich ist, dass sowohl Lieferscheine als auch korrespondierende Rechnungen zum Nachweis vorgelegt werden (BGH TranspR 2009, 262 Tz. 24).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 164/96

    Bewaffneter Raub eines mit Zigaretten beladenen LKW als unabwendbares Ereignis

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Unvermeidbarkeit i. S. von Art. 17 Abs. 2 CMR nur anzunehmen ist, wenn der Frachtführer darlegt und gegebenenfalls beweist, dass der Schaden auch bei Anwendung der äußersten dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BGH, Urt. v. 13.11.1997 - I ZR 157/95, TranspR 1998, 250 = VersR 1998, 872; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 164/96, TranspR 1999, 59, 61 = VersR 1999, 469).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, Urt. v. 30.10.2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 Tz. 13 = VersR 2009, 1141 m. w. N.), folgt jedenfalls aus § 39 Satz 1 ZPO, weil der Beklagte zur Sache verhandelt hat, ohne das Fehlen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu rügen (vgl. BGHZ 120, 334, 337; 134, 127, 132 ff.).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 290/97

    Vermeidbarkeit des Verlustes von Transportgut

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    Die Revision berücksichtigt nicht genügend, dass es sich bei der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR um eine verschuldensunabhängige Haftung mit der Möglichkeit des Unabwendbarkeitsbeweises handelt (BGH, Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 290/97, TranspR 2000, 407, 408 = VersR 2000, 1437).
  • BGH, 13.11.1997 - I ZR 157/95

    Vermeidbarkeit eines Raubüberfalls auf einen fahrenden Lastzug in Italien

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Unvermeidbarkeit i. S. von Art. 17 Abs. 2 CMR nur anzunehmen ist, wenn der Frachtführer darlegt und gegebenenfalls beweist, dass der Schaden auch bei Anwendung der äußersten dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BGH, Urt. v. 13.11.1997 - I ZR 157/95, TranspR 1998, 250 = VersR 1998, 872; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 164/96, TranspR 1999, 59, 61 = VersR 1999, 469).
  • BGH, 30.10.2008 - I ZR 12/06

    Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch ( HGB ) bei Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, Urt. v. 30.10.2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 Tz. 13 = VersR 2009, 1141 m. w. N.), folgt jedenfalls aus § 39 Satz 1 ZPO, weil der Beklagte zur Sache verhandelt hat, ohne das Fehlen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu rügen (vgl. BGHZ 120, 334, 337; 134, 127, 132 ff.).
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, Urt. v. 30.10.2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 Tz. 13 = VersR 2009, 1141 m. w. N.), folgt jedenfalls aus § 39 Satz 1 ZPO, weil der Beklagte zur Sache verhandelt hat, ohne das Fehlen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu rügen (vgl. BGHZ 120, 334, 337; 134, 127, 132 ff.).
  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    War dies der Fall, wäre die Berechtigung nicht durch die einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Klägerin entfallen, da diese Erklärung nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs beendet; dieser bleibt vielmehr weiterhin verfahrensrechtlich die Hauptsache (BGH, Urt. v. 1.6. 1990 - V ZR 48/89, NJW 1990, 2682; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rdn. 29 a. E.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rdn. 34; Prütting/Gehrlein/Hausherr, ZPO, § 91a Rdn. 46).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
    Die Vorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen (BGHZ 161, 138, 141).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    aa) Die durch die Zustellung des Mahnbescheides bewirkte Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB setzt voraus, dass der materiell Berechtigte den Anspruch geltend macht (vgl. zu § 209 Abs. 1 und 2 aF BGH, Urteil vom 16. September 1999 - VII ZR 385/98, NJW 1999, 3707; zu § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, TranspR 2010, 200 Rn. 28 und Urteil vom 9. Dezember 2010 - III ZR 56/10, NJW 2011, 2270 Rn. 9; zu § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB BGH, Versäumnisurteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 71/11, NJW-RR 2013, 1169 Rn. 12; MünchKomm.BGB/Grothe, 7. Aufl., § 204 Rn. 17; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 204 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Ihrer Anwendung steht entgegen, dass die Klägerin weder bei Klageerhebung noch zu einem späteren Zeitpunkt vor Ablauf der Regelverjährung (31. Dezember 2006) Berechtigte der fraglichen Schadensersatzansprüche gewesen bzw. geworden ist (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 29.10.2009 - I ZR 191/07 , NJW 2010, 2270 [2271}. Rz. 38).
  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der

    Davon abgesehen sollte § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB aber der Vorschrift des § 209 Abs. 1 BGB a.F. weiterhin entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, NJW 2010, 2270 Rn. 38 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/6040, S. 113).
  • BGH, 24.02.2022 - VII ZR 13/20

    Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung: Begriff der "Berechtigung"; Hemmung

    § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt eine Klage des Berechtigten voraus, obwohl dies - anders als noch in § 209 Abs. 1 BGB a.F. - im Gesetzeswortlaut nicht zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - III ZR 56/10 Rn. 9, NJW 2011, 2193; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07 Rn. 38, NJW 2010, 2270).

    Berechtigter im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist deshalb neben dem Rechtsinhaber und seinem Rechtsnachfolger auch der gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschafter (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07 Rn. 38, NJW 2010, 2270).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Abtretung der Klageforderung vor

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil die von der Beklagten erhobene Verjährungseinrede für unbegründet erachtet und die geltend gemachte Schadensersatzforderung in Höhe von 2.000 EUR für Transportkosten gekürzt worden war (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, TranspR 2010, 200).

    Aus dem ersten Revisionsurteil des Senats vom 29. Oktober 2009 ergibt sich bereits, dass der Beklagte der Klägerin für den Verlust des Gutes gemäß Art. 17 Abs. 1 CMR in Verbindung mit Art. 1260 Codice Civile Schadensersatz schuldet und dass der zu ersetzende Schaden sich gemäß Art. 23 Abs. 1 CMR auf 60.767,52 EUR beläuft (BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 17, 25 bis 31).

    Ebenso steht fest, dass der Beklagte sich nicht mit Erfolg auf den Haftungsausschlussgrund des Art. 17 Abs. 2 CMR berufen kann (BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 18 bis 24).

    Die von der N.  Italia an die Klägerin abgetretene Forderung unterliegt gemäß Art. 28 Abs. 4 EGBGB aF dem italienischen Recht (vgl. BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 27).

    Da die der Einziehungsermächtigung zugrundeliegende Schadensersatzforderung der N.  Italia gegen den Beklagten dem italienischen Recht unterliegt (vgl. Rn. 17), beurteilt sich die Wirksamkeit einer Forderungsabtretung gemäß Art. 33 Abs. 2 EGBGB aF ebenso nach italienischem Recht (vgl. BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 27).

    Dementsprechend ist im Streitfall für die Verjährungshemmung maßgeblich, dass die Klägerin bei Einreichung der Klage am 1. August 2006 im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB berechtigt war, den streitgegenständlichen Schadensersatzanspruch geltend zu machen (vgl. BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 47).

    c) Durch die einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Klägerin ist ihre materielle Berechtigung nicht entfallen, da diese Erklärung nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs beendet (BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 47).

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 206/08

    Hilfsweise Erledigungserklärung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess - Wella

    Bei der einseitigen Erledigungserklärung bleibt der für erledigt erklärte Anspruch verfahrensrechtlich die Hauptsache (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, NJW 2010, 2270 Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 16 U 79/17

    Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer

    Ob einer Klage verjährungshemmende Wirkung zukommt, beurteilt sich nach der Frage, ob der Kläger nach materiellem Recht zur Geltendmachung des Anspruchs im eigenen Namen befugt ist (BGH, Urteil vom 29.10.2009 - I ZR 191/07, Rz. 38; Urteil vom 03.07.1980 - IVa ZR 38/80, Rz. 16).
  • BGH, 12.06.2014 - I ZR 50/13

    Haftung eines Paketdienstes: Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der

    Nach der neueren Senatsrechtsprechung unterliegt der Beweis für den Umfang und den Wert einer verlorengegangenen Sendung stets der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 24; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, TranspR 2010, 200 Rn. 31; BGH, TranspR 2013, 192 Rn. 16).
  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    Auch die Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass der in Bezug auf den verjährenden Anspruch materiell Berechtigte Klage erhebt; dementsprechend hemmt die Klage eines Nichtberechtigten den Lauf der Verjährung nicht (BGH 9. Dezember 2010 - III ZR 56/10 - Rn. 9; 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07 - Rn. 38) .
  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 71/11

    Verjährungshemmung für Ansprüche auf Baumängelbeseitigung durch selbständiges

    Hinsichtlich der Mängelbeseitigungsansprüche der Wohnungseigentümer sei am 10. April 2007 Verjährung eingetreten, weil der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens vom 5. April 2007 die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB mangels materieller Berechtigung der den Antrag stellenden Wohnungseigentümergemeinschaft nicht habe herbeiführen können (Bezug auf BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, NJW 2010, 2270).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 3 U 49/10

    CMR-Haftung: Schadensersatz wegen Verlust von Transportgut aus abgetretenem

  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16

    Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während

  • OLG Köln, 07.05.2014 - 16 U 217/12

    Hemmung der Verjährung von der Eigentümergemeinschaft zustehenden

  • OLG Koblenz, 02.11.2011 - 1 U 1380/10

    Freisetzen von Asbestfasern ist Gesundheitsverletzung!

  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 38/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer des Rechtsmittelführers nach

  • OLG Frankfurt, 06.12.2022 - 11 U 149/21

    Hemmung der Verjährung des Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs zwischen

  • BGH, 10.10.2022 - VIa ZR 184/22

    VW-Dieselskandal: Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung eines nach

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 U 99/11
  • OLG Koblenz, 17.12.2010 - 10 U 1417/09

    Privatversicherungsrecht: Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus einer privaten

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 145/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Materielle Berechtigung des

  • OLG Schleswig, 22.04.2022 - 1 U 36/21

    Diesel-Abgasskandal: Verjährungshemmende Wirkung durch in Sammelklage abgetretene

  • OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14

    Auslegung der Sicherungsabtretung von Forderungen

  • OLG Dresden, 31.03.2010 - 1 U 1446/09

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • LAG Nürnberg, 14.05.2013 - 6 Sa 613/12

    Urlaubsabgeltung - Arbeitslosengeld - Anspruchsübergang - Rechtskraft -

  • OLG Celle, 21.07.2016 - 16 U 192/15

    Schlussrechnung vollständig und vorbehaltlos bezahlt: Leistung abgenommen!

  • OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Diebstahl von

  • BGH, 04.12.2012 - VIII ZR 4/12

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen eines Normsonderkunden gegen den

  • OLG Köln, 12.01.2022 - 5 U 62/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe

  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 37/21

    Richten der Beschwer eines Rechtsmittelführers nach einer einseitigen

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.03.2013 - 12 O 3998/12

    Abtretung von Bezügeforderungen an einen Treuhänder

  • OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11

    Haftung des Frachtführers für den Verlust eines mit Solarmodulen beladenen

  • KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13

    VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom

  • OLG Brandenburg, 18.07.2012 - 7 U 92/11

    Gläubigeranfechtung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Notwendige

  • OLG Oldenburg, 08.11.2022 - 2 U 59/22

    Abnahme trotz nicht unterschriebenem Abnahmeprotokoll?

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2013 - 6 U 218/11

    Ausgleichsansprüche von Kommanditisten einer GmbH & Co KG untereinander nach

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2012 - 6 U 217/11

    Ausgleichsansprüche des Kommanditisten wegen Inanspruchnahme durch den

  • OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 3 U 196/20

    VW-Dieselskandal: Keine Verjährung bei Kauf im März 2012 und Klageerhebung im

  • LG Mönchengladbach, 24.02.2017 - 7 O 29/15
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 7 Sa 534/15

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • LG Düsseldorf, 26.01.2016 - 6 O 251/13
  • LG Hamburg, 17.11.2016 - 409 HKO 40/14

    Transportrecht: Schadensersatz wegen Transportschadens; Zulässigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 18 U 30/10

    Haftung des Frachtführers für den Verlust von Transportgut

  • LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13

    Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!

  • VK Bund, 26.04.2022 - VK 2-34/22

    Keine Antragsbefugnis einer Bewerbergemeinschaft bei Teilnahme eines

  • LG Düsseldorf, 18.08.2017 - 40 O 37/16
  • LG Hamburg, 28.02.2020 - 418 HKO 71/19

    Frachtführerhaftung für Ladungsverlust im grenzüberschreitenden

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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3168
BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08 (https://dejure.org/2009,3168)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 (https://dejure.org/2009,3168)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2009 - I ZB 101/08 (https://dejure.org/2009,3168)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auswärtige Rechtsanwalt in der Kostenerstattung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Auswärtiger Rechtsanwalt VIII

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1882
  • MDR 2010, 588
  • GRUR 2010, 14
  • GRUR 2010, 367
  • DB 2010, 8
  • DB 2010, 842
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).

    Solche besonderen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschl. v. 23.1. 2007 - I ZB 42/06, GRUR 2007, 726 Tz. 14 = WRP 2007, 957 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI; BGH NJW-RR 2009, 283 Tz. 7).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1071 Tz. 11, 13 f.; NJW-RR 2009, 283 Tz. 8).

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1071 Tz. 11, 13 f.; NJW-RR 2009, 283 Tz. 8).

  • BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    Solche besonderen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschl. v. 23.1. 2007 - I ZB 42/06, GRUR 2007, 726 Tz. 14 = WRP 2007, 957 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI; BGH NJW-RR 2009, 283 Tz. 7).

    Denn für die Kostenerstattung kommt es auf die tatsächliche Organisation eines an einem Rechtsstreit beteiligten Unternehmens an und nicht darauf, welche Unternehmensorganisation unter Erstattungsgesichtspunkten zweckmäßiger oder günstiger gewesen wäre (BGH GRUR 2007, 726 Tz. 14 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    Im Hinblick auf die gewählte Betriebsorganisation hat es der Bundesgerichtshof für die Erstattung der Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts auch ausreichen lassen, wenn ein Versicherer bei streitig werdenden Leistungsablehnungen die Sache nicht mehr im eigenen Unternehmen weiterbearbeitet, sondern sie zur selbständigen Bearbeitung an einen externen Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung übernimmt (BGH, Beschl. v. 28.6. 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Tz. 9 ff.).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).
  • BGH, 07.11.2023 - VIII ZB 9/23

    Zur Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts am dritten Ort.

    (1) Handelt es sich um eine Sache, deren vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, sind die Reisekosten, die dem Unternehmen durch die Beauftragung eines am Bearbeitungsort ansässigen Rechtsanwalts entstanden sind, nach denselben Grundsätzen zu erstatten wie sonst im Fall der Beauftragung eines am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008  VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Rn. 7; vom 12. November 2009 - I ZB 101/08, NJW 2010, 1882 Rn. 11; vom 13. September 2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2014 - 15 W 9/14

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Darüber hinausgehende Reisekosten sind hingegen nur ausnahmsweise zu erstatten, wenn besondere Gründe vorliegen, wobei eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit allein nicht ausreicht und die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts am dritten Ort eine Reisekostenerstattung in voller Höhe nur rechtfertigt, wenn ein geeigneter Rechtsanwalt am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei nicht beauftragt werden kann (BGH, GRUR 2010, 367 - Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; NJW-RR 2012, 697; OLG Düsseldorf, OLGR 2008, 233).

    Denn für die Kostenerstattung kommt es auf die tatsächliche Organisation des Unternehmens an und nicht darauf, welche Unternehmensorganisation unter Erstattungsgesichtspunkten zweckmäßiger oder günstiger gewesen wäre (BGH, GRUR 2007, 726 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI; GRUR 2010, 367 - Auswärtiger Rechtsanwalt VIII).

    Daher können die Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sein, wenn ein Unternehmen sie bereits vorprozessual zur selbstständigen Bearbeitung an einen externen Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung übernimmt (BGH, NJW 2006, 3008; BGH, GRUR 2010, 367 - Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2014 - 20 W 18/14).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, werden wegen der Begrenzung der Kostenerstattung auf die Reisekosten des am Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts nicht betroffen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).
  • OLG München, 04.02.2020 - 11 W 1542/19

    Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort

    Der (schillernde) Begriff "Hausanwalt" mag hier nicht fernliegen - andererseits sind die Voraussetzungen des BGH-Beschlusses vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05 (jährlich 120 bis 150 Gerichtsverfahren, Mandatierung in allen Fällen streitig werdender Leistungsablehnungen ohne weitere Instruktionen usw. usw.) hier nicht gegeben, insbesondere genügt eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant gerade nicht, um die Beauftragung eines Rechtsanwalts "am dritten Ort" kostenrechtlich zu rechtfertigen (eindeutig BGH, Beschl. v. 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9 a.E.; Beschl. v. 12.11.2009 - I ZB 101/08 Tz 12; Beschl. v. 20.05.2008 - IIX ZB 92/07 Tz 8).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang

    Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).

    Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2010 - 24 W 66/10

    Erstattung der Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalts

    Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur "sachangemessenen" Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).

  • OLG München, 12.06.2012 - 11 W 58/12

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen

    Richtig ist auch, dass selbst eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt hieran nichts ändert, vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.11.2009 - I ZB 101/08 Tz. 12, ferner ist vom BGH mehrfach entschieden, dass eine bereits vorprozessuale Tätigkeit der später eingeschalteten auswärtigen Anwaltskanzlei eine entsprechende Erstattungsfähigkeit grundsätzlich nicht zu begründen vermag (Beschl. v. 20.12.2011, a.a.O., Tz. 11; Beschl. v. 22.2.2007 - VII ZB 93/06 Tz. 14; Madert/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 26).

    Unter besonderen Voraussetzungen sind von diesem Grundsatz jedoch Ausnahmen möglich, siehe z. B. BGH, Beschl. v. 7.6.2011 - VIII ZB 102/08 Tz. 9 ff.; Beschl. v. 12.11.2009 - I ZB 101/08 Tz. 10 ff.; Madert/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 28 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 W 79/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von im Heimatland des Schutzrechtsinhabers

    Für die Erstattung der Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts kann es daher ausreichen, wenn ein Unternehmen streitige Angelegenheiten nicht mehr im eigenen Unternehmen weiterbearbeitet, sondern sie zur selbstständigen Bearbeitung an einen externen Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung übernimmt (BGH, GRUR 2010, 367 Rn. 12 - Auswärtiger Rechtsanwalt VIII).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 8 W 270/10

    Zu der Erstattung von Reisekosten, wenn auswärtiger Rechtsanwalt routinemäßig mit

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof es nach der gewählten Betriebsorganisation als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung gebilligt, wenn ein Versicherer bei streitig werdender Leistungsablehnung die Sache nicht mehr im eigenen Unternehmen weiterbearbeitet, sondern sie zur selbstständigen Bearbeitung an einen externen Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung wahrnimmt (BGH, Beschluss vom 28.6.2006 a.a.O.; Beschluss vom 12.11.2009, I ZB 101/08, NJW 2010, 1882 - auswärtiger Rechtsanwalt VIII).
  • LG Düsseldorf, 31.08.2015 - 14 Qs 34/15

    Entstehung der Verfahrensgebühr bzgl. Ausführung des Auftrages zur Verteidigung

  • LG Köln, 20.01.2012 - 3 O 346/09

    Erstattungsfähigkeit eines nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen

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Rechtsprechung
   OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10796
OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10 (https://dejure.org/2010,10796)
OLG München, Entscheidung vom 04.02.2010 - 31 Wx 13/10 (https://dejure.org/2010,10796)
OLG München, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 31 Wx 13/10 (https://dejure.org/2010,10796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des Erstgerichts über Abhilfe oder Nichtabhilfe; schwere Mängel des Nichtabhilfeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung wegen schwerer Mängel

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 1 S. 1
    Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung wegen schwerer Mängel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 588
  • FamRZ 2010, 1000
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 110/03

    Abhilfeverfahren

    Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10
    7 3. Weist das Nichtabhilfeverfahren schwere Mängel auf, so kann das Beschwerdegericht, gegebenenfalls unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfe- bzw. Vorlageverfügung, die Sache an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2000, 412; Prütting/Helms/-Abramenko § 68 Rn. 12; Keidel/Sternal § 68 Rn. 34; zum zivilprozessualen Abhilfeverfahren: OLG Hamm MDR 2004, 412; Zöller/Heßler § 572 Rn. 4 m.w.N.; Baumbach/-Hartmann § 572 Rn. 10; MünchKommZPO/Lipp § 572 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12

    Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes nach § 287 ZPO Abs. 2 ZPO analog

    Dass es insgesamt an einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts fehlt, hindert eine Entscheidung des Senats in der Sache ebenfalls nicht, da insoweit in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG das Beschwerdegericht das Verfahren zurückverweisen kann, aber nicht muss (vgl. OLG München, FamRZ 2010, 1000; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 69 Rn 14).
  • OLG München, 19.01.2022 - 31 Wx 366/17

    Spruchverfahren Squeeze out DAB Bank

    Grundsätzlich nicht erforderlich ist hingegen ein Eingehen auf alle Ausführungen des/der Beschwerdeführer (vgl. Senat, Beschl. v. 04.02.2010 - 31 Wx 13/10, MDR 2010, 588 zum Nachlassrecht), was insbesondere bei Spruchverfahren angesichts des Umfangs der Beschwerdebegründung im Übrigen andernfalls nicht nur zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen, sondern auch das Ziel der Spruchverfahrensnovelle, die lange Verfahrensdauer zu verkürzen (vgl. BT-Drs. 15/371 S. 1, 11), vollständig konterkarieren würde.

    Dies gilt vorliegend um so mehr, als die wesentlichen Rügen bereits im Rahmen der rund 150 Seiten umfassenden Ausgangsentscheidung ausführlich thematisiert wurden (vgl. Senat, Beschl. v. 04.02.2010 - 31 Wx 13/10, MDR 2010, 588 zum Nachlassrecht).

  • OLG München, 14.12.2021 - 31 Wx 190/20

    Maßgeblichkeit des Börsenkurses für die Ermittlung der Barabfindung und der

    Grundsätzlich nicht erforderlich ist hingegen ein Eingehen auf alle Ausführungen der Beschwerdeführer (vgl. Senat, Beschluss vom 04.02.2010 - 31 Wx 13/10, MDR 2010, 588 zum Nachlassrecht), was insbesondere bei Spruchverfahren angesichts des Umfangs der Beschwerdebegründung im Übrigen andernfalls nicht nur zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen, sondern auch das Ziel der Spruchverfahrensnovelle, die lange Verfahrensdauer zu verkürzen (vgl. BT-Drs. 15/371 S. 1, 11), vollständig konterkarieren würde.

    Dies gilt vorliegend um so mehr, als dass die wesentlichen Rügen bereits im Rahmen der knapp 300 Seiten umfassenden Ausgangsentscheidung ausführlich thematisiert wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 04.02.2010 - 31 Wx 13/10, MDR 2010, 588 zum Nachlassrecht).

  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Weist das Nichtabhilfeabhilfeverfahren schwere Mängel auf, kann das Beschwerdegericht die Sache an das Grundbuchamt zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben (zu 1. und 2.: Anschluss an OLG München - 31. Zivilsenat - vom 4.2.2010, 31 Wx 13/10).

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber erkennen lassen, dass der Erstrichter/Rechtspfleger das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 4.2.2010, 31 Wx 13/10 m.w.N. - zur Veröffentlichung bestimmt; ebenso OLG München Rpfleger 2004, 167; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1551).

  • OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19

    Festsetzung des Geschäftswerts für das Erbscheinserteilungsverfahren

    Die angefochtene Entscheidung wie auch die Nichtabhilfeentscheidung müssen erkennen lassen, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen, geprüft und berücksichtigt wurde (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. OLG München FamRZ 2010, 1000; zuletzt vgl. nur BeckRS 2019, 2904; 2019, 158).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 5.3.2012 - 3 Wx 57/11; OLG Köln, BeckRS 2012, 01113; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Hamm, BeckRS 2010, 18308; OLG München, BeckRS 2010, 03282; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O.).
  • KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11

    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Insoweit hätte das Grundbuchamt, das sich im Rahmen des Nichtabhilfeverfahrens mit dem Beschwerdevorbringen auseinandersetzen muss (OLG München, MDR 2010, 588) zur Begründung des Nichtabhilfebeschlusses nicht mehr schlicht auf den angefochtenen Beschluss verweisen dürfen.
  • OLG München, 13.07.2017 - 31 Wx 229/16

    Anforderungen an Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber jedenfalls erkennen lassen, dass der Erstrichter das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Verpflichtung zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. Senatsbeschluss in FamRZ 2010, 1000; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653).
  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

    Der Senat gibt die Sache zur Nachholung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens an das Amtsgericht zurück (vgl. zu dieser Möglichkeit OLG München FamRZ 2010, 1000; Keidel/Sternal, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 68 Rn. 34; Bahrenfuss/Rüntz, FamFG, 2009, § 38 Rn. 26; Burandt /Rojahn, Erbrecht, 2011, § 68 FamFG Rn. 4; sowie zu den Parallelvorschriften der ZPO: OLGR Köln 2007, 570; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 572 Rn. 4).

    Nachw.) ist es auch im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG geboten, die Entscheidung über die Frage der Abhilfe durch einen Beschluss zu treffen, welcher den Beteiligten bekannt zu geben und jedenfalls dann, wenn der Beschwerdeführer nach Erlass der angefochtenen Entscheidung seinen Vortrag ergänzt hat, zu begründen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 43; OLG München FamRZ 2010, 1000; Prütting/Helms/ Abramenko, FamFG, 2009, § 68, Rdn. 11; Bahrenfuss/Joachim, FamFG, 2009, § 68, Rdn. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 68 Rdn. 10; Bassenge/Roth/Gottwald, a.a.O.; Keidel/Sternal, a.a.O.; Burandt/Rojahn, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 3 Wx 94/10

    Öffentlich beglaubtigte Abtretungserklärung enthält grundsätzlich konkludente

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber erkennen lassen, dass der Erstrichter/Rechtspfleger das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. OLG München - 31 Wx 13/10 m.w.N. - vom 04.02.2010; Senat -I- 3 Wx 51/10 vom 18.03.2010).
  • OLG Celle, 22.08.2016 - 2 W 184/16

    Umfang der vom Vollstreckungsgläubiger zu tragenden Vollstreckungskosten; Pflicht

  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

  • LG Kleve, 15.04.2013 - 4 T 84/13

    Abhilfeverfahren, notwendiger Inhalt

  • OLG Celle, 05.11.2012 - 13 Verg 9/11

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers im

  • LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11

    Unterbringungsverfahren: Dauer einer einstweiligen Anordnung

  • OLG München, 07.03.2019 - 31 Wx 146/19

    Nichtabhilfeentscheidung

  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Rechtspflegers; Verzinslichkeit

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 Wx 259/16

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung

  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 15 W 30/20

    Festsetzung eines Streitwerts in Wettbewerbsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 3 Wx 138/15

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Registergerichts

  • LG Verden, 24.06.2010 - 1 T 76/10

    Nichteinhaltung der Mindestanforderungen des Abhilfeverfahrens, Beschwerderecht

  • OLG Celle, 09.03.2020 - 11 W 1/20

    Montrealer Übereinkommen / Luftfahrttypische Gefahr / Service-Wagen

  • KG, 28.11.2014 - 9 W 139/13

    Beschwerdeverfahren in Notarkostensachen: Zurückverweisung an das Erstgericht zur

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 3 Wx 225/13

    Verfahren des Gerichts bei fehlender Begründung einer Beschwerde im FG-Verfahren

  • OLG Hamm, 20.12.2010 - 15 W 664/10

    Rechtliche Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach § 75 GBO

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2013 - 3 Wx 121/13
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 3 Wx 269/11

    Anforderungen an die Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11

    Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

  • LG Düsseldorf, 22.10.2018 - 25 T 526/18

    Begründung der Beschwerde im Abhilfeverfahren i.R.d. Festsetzung der Vergütung

  • OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10

    Anforderungen an die Form der Nichtabhilfeentscheidung im Verfahren nach dem

  • LG Kleve, 23.07.2013 - 4 T 158/13

    Abhilfeverfahren, Verfahrensmangel, Verfahrenspfleger, Stellungnahme

  • OLG Hamm, 06.04.2021 - 15 W 119/21

    Durchführung eines Abhilfeverfahrens; Verpflichtung zur Selbstkorrektur einer

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 3 Wx 248/13

    Gehörsverletzung durch Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamtes

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