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   OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - I-24 U 38/09   

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OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - I-24 U 38/09 (https://dejure.org/2009,15062)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2009 - I-24 U 38/09 (https://dejure.org/2009,15062)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - I-24 U 38/09 (https://dejure.org/2009,15062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 127; BGB § 125 S. 2
    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Übermittlung einer Kündigung per Einschreiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Dienstvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formzwang bei Kündigung eines Dienstvertrags? (IBR 2010, 1219)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 616
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 U 38/09
    Deswegen ist bei einer solchen Klausel regelmäßig nur die Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart; dagegen kann ihr Zugang auch in anderer Weise als durch einen Einschreibebrief wirksam erfolgen (vgl. zur Miete BGH NJW 2004, 1320; zum Vereinsaustritt BGH NJW-RR 1996, 866).

    Des weiteren ist inzwischen allgemein anerkannt, dass die Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) zur Wahrung einer gewillkürten Schriftform im Sinne von § 127 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW 2004, 1320 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 U 38/09
    Er ist auch nach den überzeugenden Erwägungen des Landgerichts zu den erhobenen Beweisen nicht anzuzweifeln, zumal die Beweiswürdigung durch den Senat nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; Beschluss vom 28. Mai 2009, Az. I-24 U 151/08, veröffentlicht bei Juris; Beschluss vom 17. März 2009; Az. I-24 U 94/08, n.v.).
  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 U 38/09
    Deswegen ist bei einer solchen Klausel regelmäßig nur die Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart; dagegen kann ihr Zugang auch in anderer Weise als durch einen Einschreibebrief wirksam erfolgen (vgl. zur Miete BGH NJW 2004, 1320; zum Vereinsaustritt BGH NJW-RR 1996, 866).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 24 U 191/05

    Zu den Voraussetzungen eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 U 38/09
    Er ist auch nach den überzeugenden Erwägungen des Landgerichts zu den erhobenen Beweisen nicht anzuzweifeln, zumal die Beweiswürdigung durch den Senat nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; Beschluss vom 28. Mai 2009, Az. I-24 U 151/08, veröffentlicht bei Juris; Beschluss vom 17. März 2009; Az. I-24 U 94/08, n.v.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11

    Pflicht zur Zahlung des Mietzinses bei Vermietung einer Enklave ohne rechtlich

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 83/11

    Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521; MDR 2010, 616; Urt. v. 05.09.2011 - I-24 U 4/11, MDR 2012, 140 und juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 24 U 4/12

    Zustandekommen einer Bürgschaftsverpflichtung

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 24 U 147/11

    Anforderungen an die Erklärung der Kündigung eines Mietvertrages

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 144/12

    Verhältnis von rückständigen Mietzinsforderungen zu geltend gemachten

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; 2012, 834 f.; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2017 - 24 U 100/16
    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlende Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (Vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2007, 20 f.; 2009, 727; 2009, 731; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; 2012, 834 f.; Zöller/Hessler, ZPO, 29. Aufl., § 529 Rdnr. 2 ff. m.w.N.).
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