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   OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09   

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https://dejure.org/2010,21426
OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09 (https://dejure.org/2010,21426)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.02.2010 - 15 UF 160/09 (https://dejure.org/2010,21426)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 15 UF 160/09 (https://dejure.org/2010,21426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Unterhaltstitels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung der Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Unterhaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 752
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09
    So hat auch der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 28.05.2008 - XII ZB 34/05 FamRZ 2008, Seite 1428 ) den im dortigen Verfahren angegriffenen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss dahingehend abgeändert und insbesondere mit der Formulierung wie folgt neu gefasst: "Die Festsetzung des laufenden Unterhalts erfolgt unter der Bedingung, dass der Antragsteller Unterhaltsvorschussleistungen für das Kind erbringt.

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28.05.2008 ( XII ZB 34/05, FamRZ 2008, Seite 1428 ) der Formulierung nach die einfache Bestätigung der Kreiskasse über den gezahlten Unterhaltsvorschuss genügen lassen.

  • OLG Schleswig, 21.05.2007 - 15 WF 136/07

    Klauselerteilung für Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09
    Keine Klauselerteilung bei Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren für zukünftig fällig werdenden Unterhalt (Änderung der Senatsrechtsprechung gegenüber SchlHA 2008, 125 f = OLGR Schleswig 2008, 242 f).

    Soweit der Senat im Jahr 2007 in anderer Besetzung eine andere Auffassung vertreten hat (Beschluss vom 21.05.2007 -15 WF 136/07, SchlHA 2008, Seite 125), hält er in seiner jetzigen Besetzung hieran nicht mehr fest.

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09
    Der Anspruchsübergang nach § 7 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz steht materiell-rechtlich unter der aufschiebenden Bedingung der künftigen Leistungsgewährung (BGH vom 28.05.2008 - XII ZB 104/06, FamRZ 2008, Seite 1433 ).

    Der Nachweis des Forderungsübergangs stellt einen Umstand dar, der in der Sphäre des Landes liegt und dem der Nachweis der Leistung unschwer möglich ist (vgl. OLG Stuttgart vom 05.04.2006 -15 WF 110/06, FamRZ 2006 Seite 1769 - das Rechtsmittel gegen diese Entscheidung hat der BGH als unzulässig verworfen, BGH vom 28.05.2008 - XII ZB 104/06, FamRZ 2008, Seite 1433 ).

  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06

    Vereinfachte Festsetzung von Kindesunterhalt: Klage der Unterhaltsvorschusskasse

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09
    Der Nachweis des Forderungsübergangs stellt einen Umstand dar, der in der Sphäre des Landes liegt und dem der Nachweis der Leistung unschwer möglich ist (vgl. OLG Stuttgart vom 05.04.2006 -15 WF 110/06, FamRZ 2006 Seite 1769 - das Rechtsmittel gegen diese Entscheidung hat der BGH als unzulässig verworfen, BGH vom 28.05.2008 - XII ZB 104/06, FamRZ 2008, Seite 1433 ).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel der Unterhaltsvorschusskasse:

    Der gemäß § 7 Abs. 4 UVG zugunsten des Landes ergangene Unterhaltstitel beziehe sich folglich nicht auf den zukünftig zu zahlenden Kindesunterhalt (OLG Koblenz FamRZ 2014, 872; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1909 f.; OLG Hamm FamRZ 2012, 910; OLG Schleswig MDR 2010, 752 und FamRZ 2008, 1092 f.; OLG Köln FamRZ 2003, 107; OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 529).
  • OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Diese aufschiebende Bedingung ist auch in die Beschlussformel der dem Antrag auf Festsetzung künftiger Leistungen stattgebenden Entscheidung aufzunehmen (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O., OLG Schleswig, MDR 2010, 752; vgl. auch die Fassung des Tenors bei BGH, FamRZ 2008, 1428; a.A. möglicherweise OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796/1797).

    Die Aufnahme der Bedingung in die Beschlussformel hat zur Folge, dass die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen stattgebenden Beschluss den Nachweis des antragstellenden Landes voraussetzt, dass die Bedingung eingetreten ist, dass es also die Festsetzung erreichende Unterhaltsvorschussleistungen laufend gezahlt hat (§ 726 ZPO, vgl. BGH, FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG; OLG Schleswig, MDR 2010, 752 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Entscheidung OLGReport 2008, 242; OLG Stuttgart, a.a.O.).

    Ausreichend ist aber auch jede andere Zeugnisurkunde (§ 418 Abs. 1 ZPO) der zahlenden Behörde, die mit Dienstsiegel und Unterschrift Höhe und Art der Leistung urkundlich bezeugt (vgl. OLG Schleswig, MDR 2010, 752; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 727 Rn. 42 Fn. 217 m.w.N.).

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