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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,390
BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09 (https://dejure.org/2010,390)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2010 - VI ZB 59/09 (https://dejure.org/2010,390)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - VI ZB 59/09 (https://dejure.org/2010,390)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 412 ZPO, § 485 ZPO, § 492 Abs 1 ZPO, § 567 Abs 1 ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel im Erkenntnisverfahren gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen zahnärztlichen Gutachtens; Weiteres Gutachten zur Streitvermeidung als Voraussetzung für eine über den verfahrenseinleitenden Antrag hinausgehende Beweiserhebung

  • rewis.io

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens

  • ra.de
  • rewis.io

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 412; ZPO § 485; ZPO § 492 Abs. 1; ZPO § 567 Abs. 1
    Kein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 412; ZPO § 492; ZPO § 567 Abs. 1
    Rechtsmittel im Erkenntnisverfahren gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen zahnärztlichen Gutachtens; Weiteres Gutachten zur Streitvermeidung als Voraussetzung für eine über den verfahrenseinleitenden Antrag hinausgehende Beweiserhebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kein Rechtsmittel gegen verweigertes weiteres Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitgutachten im selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens! (IBR 2010, 729)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 767
  • FamRZ 2010, 732
  • VersR 2010, 1241
  • AnwBl 2010, 146
  • BauR 2010, 932
  • ZfBR 2010, 449
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
    c) Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens besteht im Hauptsacheverfahren gemäß § 412 ZPO nur ausnahmsweise, nämlich bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten und dann, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (BGHZ 53, 245, 258; Senatsurteile vom 5. Dezember 1961 - VI ZR 261/60 - VersR 1962, 231, 232; vom 9. Februar 1971 - VI ZR 142/69 - VersR 1971, 472, 473 und vom 4. März 1980 - VI ZR 6/79 - VersR 1980, 533 f.; BGH, Urteil vom 18. März 1974 - III ZR 48/73 - VersR 1974, 804, 806 f.).

    Hinsichtlich der Frage, ob die Einholung eines weiteren Gutachtens geboten ist, ist dem Tatrichter ein Ermessensspielraum eingeräumt (§§ 144, 411 Abs. 3, 412 ZPO), bei dessen Ausübung er die Grundsätze der freien Beweiswürdigung, die sachfremde Erwägungen verbieten (§ 286 ZPO), zu beachten hat (Senatsurteil vom 4. März 1980 - VI ZR 6/79 - aaO, S. 533).

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04

    Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
    Während der Senat die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens für zulässig erachtet hat (Senatsbeschluss BGHZ 164, 94, 95), hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass gegen die gerichtliche Anforderung eines Auslagenvorschusses im selbständigen Beweisverfahren - wie auch im Hauptsacheverfahren - ein Rechtsmittel nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - VIII ZB 56/08 - NJW-RR 2009, 1433, 1434).

    Dieses Antragsrecht besteht deshalb auch im selbständigen Beweisverfahren (Senatsbeschluss BGHZ 164, 94, 96 f.).

  • BGH, 12.09.2002 - III ZB 43/02

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zulassung der

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann nicht durch Zulassung einer Anfechtung unterworfen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02 - VersR 2003, 1007; vom 27. Januar 2004 - VI ZB 33/03 - MDR 2004, 698, 699 und vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 18/08 - Rn. 4, AGS 2009, 599; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2002 - III ZB 43/02 - VersR 2003, 482, 483; vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488 f.; vom 8. Mai 2003 - I ZB 40/02 - VersR 2004, 761 und vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03 - VersR 2005, 427).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Das gilt erst recht, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig gewesen ist (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 3 mwN; BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 57/10, WuM 2012, 47 Rn. 4; vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09, MDR 2011, 746).

    Es besteht - ebenso wie bei der Entscheidung über die Einholung eines weiteren Gutachtens (dazu Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 5 ff.) - kein Grund, den Parteien im selbständigen Beweisverfahren ein Beschwerderecht gegen die Ablehnung einer Anordnung nach § 142 Abs. 1 ZPO einzuräumen.

    Würde den Parteien im selbständigen Beweisverfahren ein Beschwerderecht eingeräumt, erhielten sie daher ein Rechtsmittel, das ihnen bei einer Beweiserhebung in der Hauptsache nicht zur Verfügung stünde (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 7 zu der Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO).

    (1) Die Tätigkeit des mit dem selbständigen Beweisverfahren beauftragten Gerichts beschränkt sich auf die Entgegennahme und formelle Prüfung des Antrags (§§ 487, 490 ZPO), die Ladung des Gegners (§ 491 ZPO) und die Durchführung der Beweisaufnahme nach Maßgabe des § 492 ZPO (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010, aaO, Rn. 8).

    Auch eine Beweiswürdigung findet nicht statt (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 8).

  • OLG Köln, 15.05.2019 - 5 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Beweisanordnung

    Auch eine Beweiswürdigung findet nicht statt (BGH, VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 8).
  • BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19

    Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft

    Dies gilt zumal dann, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70 [juris Rn. 5]); Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, 15 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 11. September 2008 - I ZB 36/07, NJW-RR 2009, 424 Rn. 13; Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 3; BGH, NJW-RR 2011, 142 Rn. 5; NJW-RR 2011, 143 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10, NJW-RR 2011, 577 Rn. 6; Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 23/16, VersR 2017, 908 Rn. 6).
  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 42/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die

    Gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010, VI ZB 59/09, BauR 2010, 932 = ZfBR 2010, 449).

    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, BauR 2010, 932 = ZfBR 2010, 449).

    Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 9. Februar 2010 (VI ZB 59/09, BauR 2010, 932 = ZfBR 2010, 449) bereits entschieden.

  • BGH, 15.01.2020 - VII ZB 96/17

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung zur Anweisung des gerichtlich bestellten

    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09 Rn. 3, BauR 2011, 1366 = NZBau 2011, 420; Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 Rn. 3, BauR 2010, 932).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2018 - 13 W 14/18

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des

    Andererseits hat er entschieden, dass gegen die gerichtliche Anforderung eines Auslagenvorschusses im selbstständigen Beweisverfahren - wie auch im Hauptsacheverfahren - ein Rechtsmittel nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - VIII ZB 56/08, NJW-RR 2009, 1433) und ebenso wenig gegen die im selbstständigen Beweisverfahren ergangene Entscheidung, mit der ein Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO zurückgewiesen worden ist (BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VI ZB 59/09, MDR 2010, 767; Beschluss vom 20.04.2011 - VII ZB 42/09, MDR 2011, 746 und Beschluss vom 17.08.2011 - VIII ZB 57/10; WuM 2012, 47).

    Hat dieser Antrag im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg, ist das Unterlassen einer weiteren Begutachtung, das einen revisiblen Verfahrensfehler darstellen kann, im Rechtsmittelverfahren überprüfbar (BGH, Beschluss vom 09.02.2010 a.a.O. m.w.N.).

    Die Partei hat nämlich zur Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung auch im selbstständigen Beweisverfahren vorlegen kann (BGH, Beschluss vom 09.02.2010 a.a.O. m.w.N.).

    Die Rechtsbeschwerde ist unstatthaft, wenn es an einer beschwerdefähigen Entscheidung fehlt (BGH, Beschluss vom 09.02.2010 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 3 mwN; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09, MDR 2011, 746).

    Die Versagung der Anfechtung liegt bei Anwendung zivilprozessualer Maßstäbe auch deshalb nahe, weil die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren nicht weiter gehen als im Hauptsacheverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, aaO Rn. 7).

  • BGH, 28.01.2020 - IX ZB 86/19

    Antrag auf Aussetzung eines Insolvenzverfahrens

    Das gilt insbesondere, wenn bereits das Rechtsmittel zu dem Beschwerdegericht nicht statthaft gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, DS 2010, 397 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 64/10

    Versagung eines Rechtsbehelfs gegen eine das selbstständige Beweisverfahren

    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 3 mwN; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09, MDR 2011, 746).

    Die Versagung der Anfechtung liegt bei Anwendung zivilprozessualer Maßstäbe auch deshalb nahe, weil die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren nicht weiter gehen als im Hauptsacheverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, aaO Rn. 7).

  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13

    Antrag auf Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen

    Zwar ist gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben (BGH BauR 2010, 932, juris Rn. 5 ff.; Senatsbeschluss vom 23.9.2010, MDR 2011, 319).
  • BGH, 17.08.2011 - VIII ZB 57/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZB 10/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsbeschwerde bei einem Beschwerdewert von unter

  • OLG Frankfurt, 07.03.2011 - 19 W 11/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit eines einem Antrag auf

  • OLG Koblenz, 20.07.2017 - 10 W 319/17

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

  • OLG Saarbrücken, 01.06.2012 - 4 W 86/12

    Selbstständiges Beweisverfahren: Verfahrensbeendigung wegen der Nichtnutzung

  • OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 10 W 39/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel bei Ablehnung der Einholung eines

  • OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19

    Sofortige Beschwerde gegen Beendigung des selbständiges Beweisverfahrens

  • OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 4 W 17/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unberechtigter Löschung eines Posts:

  • OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2011 - 5 W 138/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer weiteren

  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 11 W 3/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ergänzung

  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 8 W 29/19

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Anweisung an den Sachverständigen

  • OLG München, 03.05.2018 - 28 W 589/18

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens

  • OLG Naumburg, 05.11.2019 - 12 W 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen fehlende Anweisung des Gerichts im selbständigen

  • OLG Stuttgart, 10.06.2011 - 6 U 130/10

    Hinweisbeschluss gemäß 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Feststellung der Geschäftsfähigkeit

  • OLG Bamberg, 14.04.2015 - 4 W 32/15

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Feststellung der Beendigung des

  • OLG Köln, 27.02.2013 - 16 W 1/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Ladung eines Sachverständigen

  • OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15

    Sachverständiger wird nicht angewiesen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

  • OLG Naumburg, 08.03.2022 - 2 W 4/22

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens im

  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 19 T 75/12

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Stattfinden einer

  • OLG Koblenz, 06.10.2011 - 5 W 570/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Anordnung an den

  • OLG Naumburg, 05.04.2023 - 2 W 46/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Ladung des gerichtlichen

  • LG Mannheim, 08.04.2013 - 1 OH 7/11

    Antrag auf Einholung eines Obergutachtens unzulässig!

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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,93
BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,93)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - V ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,93)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - V ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,93)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 FamFG, § 18 Abs 3 S 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 70 Abs 3 S 2 FamFG, § 71 Abs 2 S 1 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren; Eröffnung des ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 574; FamFG § 18; FamFG § 68 Abs. 3; FamFG § 70; FamFG § 71 Abs. 2; FamFG § 81 Abs. 1; FamFG § 420
    Anwendung von § 574 ZPO bei Rechtsbeschwerde gegen Verweigerung von Verfahrenskostenhilfen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe in Freiheitsentziehungssachen; Frist zur Nachholung einer versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Erfordernis einer Zuleitung des Sicherungshaftantrags der beteiligten Behörde vor der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ZPO § 574, FamFG § ... 18 Abs. 1, FamFG § 71 Abs. 2 S. 1, FamFG § 68 Abs. 3 S. 2, FamFG § 420, FamFG § 81 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 57 Abs. 1, AufenthG § 57 Abs. 2, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1, EMRK Art. 5 Abs. 2, EMRK Art. 6 Abs. 3 Bst. e, KostO § 128 c Abs. 3
    Rechtsbeschwerde, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Verfahrenskostenhilfe, Rechtsbeschwerdebegründung, Haftantrag, schriftliche Übersetzung, Dolmetscherkosten, Zurückschiebungshaft, Anhörung, rechtliches Gehör, Dolmetscher

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren; Eröffnung des ...

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren; Eröffnung des ...

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe in Freiheitsentziehungssachen; Frist zur Nachholung einer versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Erfordernis einer Zuleitung des Sicherungshaftantrags der beteiligten Behörde vor der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die persönliche Anhörung des Betroffenen bei der Sicherungshaft

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzungsfrist § 18 FamFG

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 323
  • NJW 2010, 10
  • MDR 2010, 767
  • FGPrax 2010, 154
  • FamRZ 2010, 809
  • DÖV 2010, 704
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Entscheidend ist, ob der Betroffene auf Grund der Übersetzung in der Lage ist, den Haftgrund zu verstehen und seine Rechte zu wahren (EGMR, Urt. v. 5. April 2001, aaO; vgl. zu Strafverfahren BVerfG NJW 2004, 50, 51).

    Wegen dieser Zweckrichtung besteht der Anspruch im gesamten Verfahren und nicht etwa nur in der eigentlichen Hauptverhandlung (BVerfG NJW 2004, 50, 51).

  • OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 20 W 169/84
    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Der Betroffene kannte den Sachverhalt schon aus dem parallelen Strafverfahren, in dem aus den von der beteiligten Behörde angeführten Gründen Untersuchungshaft angeordnet worden war, und konnte deshalb, anders als die Betroffenen in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Fällen (OLG Frankfurt/Main NJW 1985, 1294; NVwZ 1996, Beilage 5 zu Heft 5/1996, S. 40) von dem Haftantrag nicht überrascht sein.

    Der Betroffene hat sich - wiederum anders als im Fall des Oberlandesgericht Frankfurt/Main (NJW 1985, 1294) - durch seinen Verfahrensbevollmächtigten auch zur Sache geäußert.

  • EGMR, 05.04.2001 - 26899/95

    H.B. c. SUISSE

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Diese Unterrichtung muss aber nicht schriftlich, sie kann auch mündlich erfolgen (EGMR, Urt. v. 21. Februar 1990 - van der Leer ./. Niederlande, Serie A Nr. 170 S. 13 Nr. 27 f.; Urt. v. 5. April 2001, Beschwerde Nr. 26899/95 - H. B. ./. Schweiz Nr. 47 f.; Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Aufl., Art. 5 Rdn. 25; Grabenwarter, EMRK, 4. Aufl., § 21 Rdn. 27).

    Entscheidend ist, ob der Betroffene auf Grund der Übersetzung in der Lage ist, den Haftgrund zu verstehen und seine Rechte zu wahren (EGMR, Urt. v. 5. April 2001, aaO; vgl. zu Strafverfahren BVerfG NJW 2004, 50, 51).

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Es durfte zwar auf Grund der freiheitssichernden Funktion von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Zurückschiebungshaft nur anordnen, wenn es den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und für die Haftanordnung eine ausreichende tatsächliche Grundlage hatte (BVerfG NVwZ 2008, 304, 305).

    Die vollständige Ausländerakte ist regelmäßig auch notwendige Grundlage der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft (BVerfG NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2660; Beschlussempfehlung zum FamFG in BT-Drucks. 16/9733 S. 299).

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Im Hinblick auf ein unabweisbares praktisches Bedürfnis ist nämlich anerkannt, dass dies auch in der hier gewählten Weise geschehen kann, die Dauer der Sicherungshaft festzulegen und zu bestimmen, dass die Haft nicht mit der Wirksamkeit der Entscheidung beginnt, sondern erst im Anschluss an eine bereits bestehende Untersuchungshaft (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Keidel/Budde, aaO, § 425 Rdn. 4; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 425 Rdn. 8 ff.).

    Davon kann aber, auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 36 f. - Helmers gegen Schweden), nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, zur Veröff.

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Das nach § 62 Abs. 1 FamFG erforderliche Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung folgt bei einer Freiheitsentziehung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 200; Senat, BGHZ 153, 18, 20).

    Der Zeitpunkt, zu dem das Gericht des ersten Rechtszugs dem Betroffenen nach § 23 Abs. 2 FamFG den Haftantrag der beteiligten Behörde zuzuleiten hat, bestimmt sich einerseits danach, was zu der dem Richter im Freiheitsentziehungsverfahren obliegenden Sachaufklärung erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201), andererseits danach, was den Betroffenen in die Lage versetzt, das ihm von Verfassungs wegen zukommende rechtliche Gehör auch effektiv wahrzunehmen (BVerfGE 64, 135, 145; BVerfG NJW 2004, 1095, 1097).

  • OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05

    Kostentragung für die Beiziehung eines Dolmetschers während der Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Nicht anders als ein Angeklagter im Strafverfahren kann der Betroffene seine Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren aber effektiv nur wahrnehmen, wenn ihm jedenfalls in der nach § 420 FamFG vorgeschriebenen Anhörung unentgeltlich ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird (OLG Celle StV 2005, 452; LG Lübeck StraFo 2004, 130 f.; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 419 Rdn. 3; in der Bewertung trotz abweichender Entscheidung ähnlich: OLG Düsseldorf JMBl NW 1986, 59, 60).
  • LG Lübeck, 10.02.2004 - 3 T 43/04

    Inhaftnahme bei Anordnung einer Abschiebungshaft; Sicherung der Zurückschiebung

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Nicht anders als ein Angeklagter im Strafverfahren kann der Betroffene seine Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren aber effektiv nur wahrnehmen, wenn ihm jedenfalls in der nach § 420 FamFG vorgeschriebenen Anhörung unentgeltlich ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird (OLG Celle StV 2005, 452; LG Lübeck StraFo 2004, 130 f.; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 419 Rdn. 3; in der Bewertung trotz abweichender Entscheidung ähnlich: OLG Düsseldorf JMBl NW 1986, 59, 60).
  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79

    Öztürk ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Damit soll sichergestellt werden, dass er ein faires Verfahren erhält (EGMR NJW 1979, 1091, 1092 - Luedicke, Belkacem und Koc ./. Deutschland; NJW 1985, 1273, 1275 - Öztürk ./. Deutschland; EKMR, NJW 1978, 477).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Damit soll sichergestellt werden, dass er ein faires Verfahren erhält (EGMR NJW 1979, 1091, 1092 - Luedicke, Belkacem und Koc ./. Deutschland; NJW 1985, 1273, 1275 - Öztürk ./. Deutschland; EKMR, NJW 1978, 477).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08

    ATOZ III

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

  • OLG Frankfurt, 20.04.2004 - 20 W 140/04

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Bekanntgabe einer

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

  • OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit,

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08

    Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der

  • EGMR, 19.12.1989 - 9783/82

    KAMASINSKI v. AUSTRIA

  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85

    HELMERS c. SUÈDE

  • EGMR, 29.03.1990 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS (ARTICLE 50)

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 197/07

    Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung - Beginn der Begründungsfrist für

  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Die Regelung in § 18 FamFG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde nicht zwei Wochen, sondern einen Monat beträgt (im Anschluss an BGH, 4. März 2010, V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 und BGH, 29. Mai 2008, IX ZB 197/07, NJW 2008, 3500).

    Die Regelung in § 18 FamFG muss, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung (dazu Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1463), verfassungskonform ausgelegt werden (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9 mwN).

    Er hat dabei aber übersehen, dass das frühere Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine besondere Begründungsfrist kannte und § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (ebenso wie § 234 ZPO) durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) um eine besondere Monatsfrist bei der Versäumung der Begründungsfrist ergänzt worden ist, um der ansonsten entstehenden verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Verkürzung der Frist für eine bedürftige Partei entgegenzuwirken (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9).

    Es gilt vielmehr die Monatsfrist des § 71 Abs. 2 Satz 1 FamFG (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9).

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Demgemäß richtet sich die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 ZPO (BGHZ 184, 323 = FGPrax 2010, 154 Rn. 5).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Diese Verweisung auf die Zivilprozessordnung setzt sich im Rechtsbeschwerdeverfahren fort (BGHZ 184, 323 = FGPrax 2010, 154 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1615
BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07 (https://dejure.org/2010,1615)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2010 - VI ZB 56/07 (https://dejure.org/2010,1615)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2010 - VI ZB 56/07 (https://dejure.org/2010,1615)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Abs 4 ZPO
    Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 127 Abs. 4
    Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten einer Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 4
    Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im Prozesskostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - PKH:Außergerichtliche Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten der PKH-Beschwerde

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im Prozesskostenhilfeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 767
  • FamRZ 2010, 808
  • VersR 2010, 832
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nach dem im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwendenden § 127 Abs. 4 ZPO (BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07, MDR 2010, 767) nicht statt.
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des

    Gerichtskosten werden für die Beschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 4 ZPO; BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07 - VersR 2010, 832).
  • BGH, 31.08.2017 - III ZB 37/17

    Prozesskostenhilfebewilligung im Mahnverfahren: Mutwilligkeit der beabsichtigten

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (§ 127 Abs. 4 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07, VersR 2010, 832 Rn. 4).
  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit der

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da außergerichtliche Kosten im Verfahren über eine Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07, MDR 2010, 767; Senat, Beschluss vom 15. März 2011 - V ZB 177/10, WM 2011, 901 Rn. 25).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da außergerichtliche Kosten im Verfahren über eine Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07, MDR 2010, 767; Senat, Beschluss vom 15. März 2011 - V ZB 177/10, WM 2011, 901 Rn. 25).

  • BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12

    Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit

    Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden gem. § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet (BGH 9. März 2010 - VI ZB 56/07 - MDR 2010, 767) .
  • OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
    So verhält sich denn auch keiner der beiden von der Kostenfestsetzungsbeschwerde erwähnten Gerichtsentscheide (BGH zu VI ZB 56/07, OLG Celle zu 15 WF 42/02) zu den Kosten des Rügeverfahrens.

    Auch wenn es für das Anhörungsrügeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren - wie das Oberlandesgericht in seinem angefochtenen Beschluss zutreffend darlegt - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt, durfte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung nicht unberücksichtigt lassen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in einem nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (BGH, Beschl. v. 23.03.2006, NZI 2006, 341; Beschl. v. 09.03.2010 - VI ZB 56/07 - Juris Rn. 4).

  • OLG Brandenburg, 04.11.2020 - 11 W 27/20

    Auszahlung der Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung Sofortige

    Danach ist die Erstattung gegnerischer Kosten im Rahmen des Erstbeschwerdeverfahrens - ebenso wie in der Eingangsinstanz (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO) und in einem eventuell statthaften Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 09.03.2010 - VI ZB 56/07, LS und Rdn. 4, juris = BeckRS 2010, 7273) - stets ausgeschlossen (vgl. Bendtsen in Poller/Härt/Köpf, Gesamtes Kostenhilferecht, 3. Aufl., ZPO § 127 Rdn. 99; Groß, BerH/PKH/VKH, 14. Aufl., § 127 Rdn. 74; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 127 Rdn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18

    Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auch wenn es für das Anhörungsrügeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren - wie das Oberlandesgericht in seinem angefochtenen Beschluss zutreffend darlegt - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt, durfte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung nicht unberücksichtigt lassen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in einem nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (BGH, Beschluss vom 23. März 2006, NZI 2006, 341; Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07 - juris, Rn. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - L 6 R 131/11

    Ergänzungsbeschluss, PKH-Beschwerde, Entbehrlichkeit einer

    Außergerichtliche Kosten werden jedenfalls gemäß § 127 Abs. 4 ZPO, der hier über § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG zur Anwendung gelangt, in keinem Fall erstattet, auch nicht zu Lasten der Staatskasse, unabhängig davon, ob die Beschwerde des Klägers (hier der Klägerin) Erfolg hat (vgl nur Wax in Münchener Kommentar zu ZPO, 2. Auflage 2000, RdNr 51 zu § 127 und Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl 2004, RdNr 26 zu § 127 und RdNr 39 zu § 118, jeweils mwN, und Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09. März 2010 - VI ZB 56/07, juris RdNr 4).
  • BGH, 10.01.2013 - KZB 62/12

    Statthaftigkeit einer Beschwerde vor dem BGH gegen einen Prozesskostenhilfe

    Außergerichtliche Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind nicht zu erstatten (§ 127 Abs. 4 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, NJW 2006, 1597 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 9. März 2010, VI ZB 56/10, VersR 2010, 832 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 11 W 34/20
  • SG Berlin, 06.04.2011 - S 180 SF 2301/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erstattung der

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