Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 22.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07   

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https://dejure.org/2010,952
BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07 (https://dejure.org/2010,952)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - VII ZR 225/07 (https://dejure.org/2010,952)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 (https://dejure.org/2010,952)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 InsO, § 85 InsO, § 239 Abs 2 ZPO, § 240 ZPO
    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung einer vor Verfahrenseröffnung abgetretene Forderung; Beendigung der Unterbrechung bei Entfallen des Massebezugs; Ladung des Insolvenzverwalters im Fall der Verzögerung der Verfahrensaufnahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Rechtsstreits über eine Forderung bei Abtretung dieser Forderung durch den Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Automatische Beendigung des Rechsstreits bei Entfallen des Massebezugs während des Insolvenzverfahrens; Möglichkeit einer ...

  • rewis.io

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung einer vor Verfahrenseröffnung abgetretene Forderung; Beendigung der Unterbrechung bei Entfallen des Massebezugs; Ladung des Insolvenzverwalters im Fall der Verzögerung der Verfahrensaufnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung einer vor Verfahrenseröffnung abgetretene Forderung; Beendigung der Unterbrechung bei Entfallen des Massebezugs; Ladung des Insolvenzverwalters im Fall der Verzögerung der Verfahrensaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung eines Rechtsstreits über eine Forderung bei Abtretung dieser Forderung durch den Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Automatische Beendigung des Rechsstreits bei Entfallen des Massebezugs während des Insolvenzverfahrens; Möglichkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsstreit durch Insolvenz unterbrochen? (IBR 2010, 307)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1351
  • ZIP 2010, 646
  • MDR 2010, 836
  • NZI 2010, 19
  • NZI 2010, 298
  • DB 2010, 727
  • DB 2010, 8
  • BauR 2010, 814
  • ZfBR 2010, 369
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03

    Voraussetzungen für Zugehörigkeit einer an Erfüllung statt abgetretenen Forderung

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Der Senat muss auch nicht entscheiden, ob allein das Prozessführungsrecht der Schuldnerin aus § 265 Abs. 2 ZPO dazu führt, dass die Insolvenzmasse betroffen ist (so RGZ 66, 181, 183 zum Konkursrecht), oder ob als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1968 - VII ZR 93/67, BGHZ 50, 397, 399; Urteil vom 12. März 1986 - VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206; OLG Koblenz, ZIP 1995, 1033 ff.; OLG Rostock, ZIP 2004, 1523 f.).

    Denn der Massebezug im Sinne der § 240 ZPO, § 35 InsO wurde im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung dadurch hergestellt, dass die Abtretung der Forderung nach insolvenzrechtlichen Vorschriften anfechtbar war (OLG Rostock, ZIP 2004, 1523, 1524; OLG Rostock, OLGR 2007, 661; Naraschewski, EWiR 2005, 191; Windel in Jaeger, InsO, § 85 Rdn. 13).

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Außerdem endet die Unterbrechung mit Aufnahme des Rechtsstreits durch den Schuldner oder Gegner, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung freigegeben hat (BGH, Urteil vom 8. Januar 1962 - VII ZR 65/61, BGHZ 36, 258, 261 f.).

    Die Feststellung der Beendigung der Unterbrechung bedürfte dann unter Umständen der gerichtlichen Ermittlung und Prüfung von Fristen und Hemmungstatbeständen, was der Rechtssicherheit und Klarheit entgegenstehen würde und systemwidrig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1962 - VII ZR 65/61, BGHZ 36, 258, 262).

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Eine aus mehreren Teilen bestehende Rechtsübertragung ist gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung als ein einheitliches Ganzes zu erfassen; die Gläubiger werden durch den Abschluss unmittelbar benachteiligt, wenn der rechtsgeschäftliche Vorgang insgesamt die Zugriffsmöglichkeit für die Gläubiger verschlechtert (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - IX ZR 153/93, BGHZ 128, 184).
  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Nachdem zwischen den Parteien Streit um die Frage der Unterbrechung bestand, war hierüber durch Zwischenurteil zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1981 - II ZR 129/80, BGHZ 82, 209).
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 336/01

    Unentgeltlichkeit der Überlassung der Arbeitskraft eines angestellten

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Zugleich wird damit der Rückgewähranspruch gemäß § 143 Abs. 1 InsO fällig (BGH, Urteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96, BGHZ 135, 140, 151; Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 336/01, ZIP 2004, 671; Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 96/04, BGHZ 171, 38, 44; HK-InsO/Kreft, 6. Aufl., § 129 Rdn. 82).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Das wäre der Fall, wenn die Schuldnerin nicht mehr Partei des Rechtsstreits wäre, obwohl der Insolvenzverwalter das Verfahren noch nicht aufgenommen hat (so BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445; BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - VIII B 346/04, ZSteu 2009, R 1150; abweichend BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - XI ZB 28/08, ZInsO 2009, 432 unter Verweis auf Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rdn. 1).
  • OLG Rostock, 02.03.2007 - 3 W 130/05

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sicherungsabtretung; Insolvenzverwaltung: Anspruch

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Denn der Massebezug im Sinne der § 240 ZPO, § 35 InsO wurde im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung dadurch hergestellt, dass die Abtretung der Forderung nach insolvenzrechtlichen Vorschriften anfechtbar war (OLG Rostock, ZIP 2004, 1523, 1524; OLG Rostock, OLGR 2007, 661; Naraschewski, EWiR 2005, 191; Windel in Jaeger, InsO, § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Das wäre der Fall, wenn die Schuldnerin nicht mehr Partei des Rechtsstreits wäre, obwohl der Insolvenzverwalter das Verfahren noch nicht aufgenommen hat (so BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445; BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - VIII B 346/04, ZSteu 2009, R 1150; abweichend BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - XI ZB 28/08, ZInsO 2009, 432 unter Verweis auf Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rdn. 1).
  • OLG Koblenz, 08.06.1995 - 5 U 1598/93
    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Der Senat muss auch nicht entscheiden, ob allein das Prozessführungsrecht der Schuldnerin aus § 265 Abs. 2 ZPO dazu führt, dass die Insolvenzmasse betroffen ist (so RGZ 66, 181, 183 zum Konkursrecht), oder ob als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1968 - VII ZR 93/67, BGHZ 50, 397, 399; Urteil vom 12. März 1986 - VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206; OLG Koblenz, ZIP 1995, 1033 ff.; OLG Rostock, ZIP 2004, 1523 f.).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
    Zugleich wird damit der Rückgewähranspruch gemäß § 143 Abs. 1 InsO fällig (BGH, Urteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96, BGHZ 135, 140, 151; Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 336/01, ZIP 2004, 671; Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 96/04, BGHZ 171, 38, 44; HK-InsO/Kreft, 6. Aufl., § 129 Rdn. 82).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

  • RG, 04.06.1907 - VII 379/06

    Konkurs; Aufnahme d. Verf. Aktiengesellschaft; Verschulden d. Vorstandes

  • BFH, 16.10.2009 - VIII B 346/04

    Keine Einsichtnahme des Gemeinschuldners in die finanzgerichtlichen Prozessakten

  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

    Das Landesarbeitsgericht hat den Streit der Parteien über eine Verfahrensfortsetzung nach einer Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO zu Recht durch Zwischenurteil entschieden (BGH 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - Rn. 6 mwN; vgl. für die Unterbrechung nach § 352 InsO BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 18) .

    Notwendige, von Amts wegen zu prüfende (BGH 11. Februar 2020 - VII ZR 225/07 - Rn. 10) Vorfrage für eine solche Entscheidung ist jedoch, ob das Verfahren überhaupt unterbrochen worden ist.

  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21

    Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer

    (2) Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang offengelassen, ob dies in jedem Fall der Abtretung einer konkurs- beziehungsweise insolvenzbefangenen Forderung gilt oder ob als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Konkurs- beziehungsweise Insolvenzmasse betroffen wird (BGH, Urteil vom 30. September 1968 - VII ZR 93/67, BGHZ 50, 397 [juris Rn. 11 f.]; Urteil vom 12. März 1986 - VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206 [juris Rn. 19]; Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07, ZIP 2010, 646 [juris Rn. 8]).

    Gleiches gilt, wenn der Zedent im Fall des Prozessverlusts Regressansprüche als Insolvenzforderung anmelden kann (OLG Koblenz, ZIP 1995, 1033 [juris Rn. 21]) oder wenn im Hinblick auf den Forderungsübergang insolvenzrechtliche Anfechtungstatbestände in Betracht kommen (BGH, ZIP 2010, 646 [juris Rn. 8]; OLG Rostock, ZIP 2004, 1523 [juris Rn. 25 bis 29]).

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 11/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Insolvenzverwalter - Klage

    Ungeachtet dessen besteht ein Massebezug aber auch in Fällen, in denen der Schuldner eine Forderung vor Insolvenzeröffnung abgetreten hat, die Abtretung aber nach insolvenzrechtlichen Vorschriften anfechtbar ist (BGH Zwischenurteil vom 11.2.2010 - VII ZR 225/07 - ZIP 2010, 646 = juris RdNr 8) .

    In diesem Sinne ist auch der BGH davon ausgegangen, dass nur eine ausdrückliche Freigabe durch den Insolvenzverwalter zum Erlöschen des Insolvenzbeschlags, zur Wiedererlangung der Verfügungsbefugnis des Schuldners über den Gegenstand und letztlich zur Beseitigung des in § 240 ZPO angeordneten Prozesshindernisses führt (BGH Urteil vom 21.4.2005 - IX ZR 281/03 - BGHZ 163, 32 = juris RdNr 12; zur erforderlichen Rechtssicherheit für die Annahme, die Unterbrechung eines Rechtsstreits sei beendet, s auch BGH Zwischenurteil vom 11.2.2010 - VII ZR 225/07 - ZIP 2010, 646 = juris RdNr 17) .

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 119/19

    Nachlassinsolvenz - Rechtsnachfolge

    Das berechtigt den Verwalter nach Rüchgewähr der Forderung, sie als Partei kraft Amtes für den Forderungsinhaber weiterzuverfolgen (BGH 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - Rn. 8) .
  • OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09

    Forderung vor Insolvenz abgetreten: Wer kann Prozess führen?

    Gleiches gilt, wenn eine sonstige Regressforderung des Zessionars im Zusammenhang mit der abgetretenen Forderung in Betracht kommt, oder wenn der Insolvenzverwalter wegen Anfechtung nach den Vorschriften des BGB oder der InsO oder aufgrund sonstiger Gründe die Unwirksamkeit der Abtretung geltend machen und die Rückgewähr der Forderung zur Masse verlangen kann (BGH ZIP 2010, 646; OLG Rostock OLGR 2004, 279).

    Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes nach der InsO ( vgl. hierzu BGH ZIP 2010, 646) sind gleichfalls nicht schlüssig dargetan.

    Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der rechtsgeschäftliche Vorgang insgesamt die Zugriffsmöglichkeit für die Gläubiger verschlechtert (BGH ZIP 2010, 646), wobei Gegenleistungen zu berücksichtigen sind ( Rogge aaO § 129 Rz. 73, § 133 Rz. 47).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH ZIP 2010, 646; BGHZ 50, 397).

  • BGH, 15.05.2014 - IX ZR 287/12

    Unterbrechung eines Rechtsstreits bei Insolvenzeröffnung im Falle der

    Aufgenommen werden kann der Rechtsstreit bei Unterbrechung wegen eines in der Person der Hauptpartei liegenden Grundes nur durch diese, denn andernfalls hätte die infolge des Unterbrechungsgrundes nicht handlungsfähige Hauptpartei keine Möglichkeit der Aufnahme zu widersprechen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07, ZInsO 2010, 588 Rn. 23 ff; Wieczorek/Schütze/Mansel, aaO Rn. 81).
  • BGH, 31.01.2023 - II ZR 169/22

    Entscheidung durch Zwischenurteil bei Streitigkeit der Unterbrechungswirkung

    Deswegen und zur Wahrung der Verfahrensrechte aus Art. 103 Abs. 1 GG sind auch Erklärungen des nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Prozessbevollmächtigten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom11. Februar 2010 - VII ZR 225/07, ZIP 2010, 646 Rn. 10).
  • LAG Köln, 03.07.2020 - 4 Sa 330/19

    Negative Feststellungsklage; Rückdeckungsversicherung; Pfandrecht;

    Die Übertragung der streitigen Rückdeckungsversicherung auf die Beklagte zu 2.) am 30.06.2014 ist eine gemäß §§ 133 Abs. 4, 138 InsO anfechtbare Handlung, die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Anfechtungsanspruch verbunden mit einem Rückgewähranspruch begründet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07, Rn. 8 mwN, NZI 2010, 298 [299]).
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 11 U 228/10
    Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes nach der InsO ( vgl. hierzu BGH ZIP 2010, 646) sind gleichfalls nicht schlüssig dargetan.

    Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der rechtsgeschäftliche Vorgang insgesamt die Zugriffsmöglichkeit für die Gläubiger verschlechtert (BGH ZIP 2010, 646), wobei Gegenleistungen zu berücksichtigen sind ( Rogge aaO § 129 Rz. 73, § 133 Rz. 47).

  • OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 107/10

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines geschlossenen Anwaltsvertrages

    Die Unterbrechungswirkung gem. § 240 ZPO entfällt zwar mit der Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses im Internet (§ 9 InsO; BGH NJW-RR 2010, 1351-1353), die hier im Juni 2004 (Herr C) bzw. November 2004 (Herr S) erfolgte.
  • OLG Rostock, 14.11.2012 - 1 U 138/12

    Prozessunterbrechung durch Insolvenzverfahren: Rechtsmittel bei Feststellung der

  • LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20

    Wiedereinstellungsanspruch; Insolvenzforderung

  • BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen

  • OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18

    Rechtsstellung des Streithelfers nach Überleitung des klägerischen Anspruchs auf

  • BPatG, 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05

    Patenteinspruchsverfahren - Insolvenzverfahren über das Vermögen einer

  • OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 13 E 883/13

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Löschung der das Klageverfahren führenden

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 U 99/12

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines verpfändeten Guthabens

  • VG Ansbach, 04.08.2023 - AN 1 K 22.02577

    Keine Unterbrechung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, das die

  • LG Dessau-Roßlau, 19.08.2011 - 2 O 44/07

    Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.12.2009 - 5 U 122/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23531
OLG Jena, 22.12.2009 - 5 U 122/09 (https://dejure.org/2009,23531)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.12.2009 - 5 U 122/09 (https://dejure.org/2009,23531)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 5 U 122/09 (https://dejure.org/2009,23531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Urteil nach Lage der Akten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Abtretung von Eigentümergrundschulden an einen Gläubiger

  • rechtsportal.de

    AnfG § 3 Abs. 1; AnfG § 11 Abs. 1 S. 1
    Anfechtbarkeit der Abtretung von Eigentümergrundschulden an einen Gläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 836
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05

    Begriff der schuldhaften Säumnis; Mitteilung der Verhinderung durch den

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2009 - 5 U 122/09
    Eine solche schuldhafte Säumnis liegt nämlich auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen, wobei dies sogar dann gilt, wenn die Hinderung an der Terminswahrnehmung kurzfristig und nicht vorhersehbar eintritt (vgl. z.B. BGH NJW 06, 448).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12

    Anforderungen an die Setzung einer Nachfrist gem. § 648a BGB a.F.

    Der Umstand, dass das Landgericht unter Bezugnahme auf die zitierten Entscheidungen des Kammergerichts Berlin (KG MDR 2008, 998) und des OLG Jena (MDR 2010, 836) davon ausgehe, der erkrankte Prozessbevollmächtigte müsse einen Vertreter bzw. Untervertreter bestellen, trage nicht.

    Erforderlich ist demnach, dass der Termin trotz aller sonstigen Maßnahmen, die der Rechtsanwalt auch für den Fall einer etwaigen Verhinderung durch Erkrankung treffen muss und getroffen hat, nicht eingehalten werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 687; KG Beschluss vom 18.03.2008 - 12 U 27/08, BeckRS 2008, 13194; siehe auch OLG Rostock BeckRS 2010, 27438 und OLG Jena BeckRS 2010, 08870).

  • LG München I, 05.10.2021 - 31 O 16817/19

    Krankenversicherung, Arzt, Buchauszug, Widerklage, Provision, Zustellung, Attest,

    Bereits in diesem Zuwarten der Information des Gerichts liegt ein schuldhaftes Versäumnis im Sinne der oben genannten Rechtsprechung (vergleiche zu einem parallelen Fall OLG Jena, Urteil vom 22. Dezember 2009, 5 U 122/09, BeckRS 2010, 8870 zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Woche vor dem Termin und Arbeitunfähigkeit bis nach dem Terminstage).
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