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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,84
BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09 (https://dejure.org/2010,84)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09 (https://dejure.org/2010,84)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - VIII ZR 294/09 (https://dejure.org/2010,84)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 535 BGB, § 545 ZPO
    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel zu behandelnden Schönheitsreparaturklausel

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 305c, 307, 535
    Unwirksamkeit einer Fachhandwerkerklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltenen Klausel über die Mieterpflicht zur Ausführung von Schönheitsreparturen bei einem möglichen Verständnis als Fachhandwerkerklausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Klausel im Mietervertrag, wonach es dem Mieter obliegt, Reparaturen "ausführen zu lassen", ist unwirksam, §§ 305c, 307, 535 BGB; 545 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung über Schönheitsreparaturen ohne Möglichkeit der Ausführung in kostensparender Eigenleistung; Fachhandwerkerklausel; kundenfeindlichste Auslegung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel zu behandelnden Schönheitsreparaturklausel

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel zu behandelnden Schönheitsreparaturklausel

  • RA Kotz

    Schönheitsreparaturen und Eigenleistungsmöglichkeit

  • kanzleibeier.eu

    Schönheitsreparaturen Teil 5: Fachhandwerker - Klausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c; BGB § 307; BGB § 535; ZPO § 545
    Wirksamkeit einer in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltenen Klausel über die Mieterpflicht zur Ausführung von Schönheitsreparturen bei einem möglichen Verständnis als Fachhandwerkerklausel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter hat Recht auf Selbstvornahme der Schonheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: kein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - ein Ende des Schreckens ist nicht in Sicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zehn Dinge, die ein Mieter beim Auszug beachten sollte

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen auch in Eigenleistung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen - Der Mieter muss die Möglichkeit bekommen, selbst zu renovieren

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Fachhandwerkerklausel zur Ausführung von Schönheitsreparaturen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Schönheitsreparaturen selbst durchführen dürfen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klausel "Mieter hat Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen" ist unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unwirksamkeit von Fachhandwerkerklauseln

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Wohnungsmieter darf sie in Eigenleistung durchführen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Laut BGH darf der Vermieter nicht auf Handwerker bestehen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Darf der Mieter selbst ran?

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Wohnungsmieter dürfen Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchführen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mieter darf Schönheitsreparaturen selber machen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - der Vermieter darf Eigenleistung nicht verbieten

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Für die Renovierung muss Mieter keine Fachfirma beauftragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss selbst streichen dürfen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Mieter muss selbst streichen dürfen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Renovierungen und Schönheitsreparaturen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter darf Schönheitsreparaturen in Eigenleistung erbringen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Müssen für Mieter in Eigenleistung möglich sein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.6.2010)

    Mieter können Schönheitsreparaturen auch selbst erbringen // Forderung nach Fachfirma im Mietvertrag ist unzulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mieter hat ein Recht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mieter muss selbst renovieren dürfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen // Rechte des Mieters

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen durch Eigenleistung durchführbar!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    AGB-Klausel "Mieter hat Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen" unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Klausel "Mieter hat Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen" ist unwirksam

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 13, 305c, 307, 535 BGB; § 545 ZPO
    Schönheitsreparaturklausel in Formularmietvertrag (Prof. Dr. Markus Artz; ZJS 4/2010, S. 538-539)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Fachhandwerkerklausel

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungsmieter kann Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchführen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit der Fachhandwerkerklausel! (IMR 2010, 317)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2877
  • MDR 2010, 916
  • NZM 2010, 615
  • ZMR 2011, 190
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    bb) Der Senat hat bislang die Frage offen lassen können, ob die in Rechtsprechung und Schrifttum erhobenen Bedenken gegen die Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses von Eigenleistungen des Mieters durchgreifen (BGHZ 105, 71, 82).

    Dieser Gesichtspunkt ist für die Beurteilung der Angemessenheit nicht zuletzt deshalb bedeutsam, weil auf diese Weise die übernommenen Pflichten für den Mieter überschaubar und in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen vorauskalkulierbar werden und er durch Ansparen Vorsorge treffen sowie sich durch Eigenleistungen Kosten ersparen kann (BGHZ 105, 71, 81).

    Das gilt umso mehr, als Schönheitsreparaturen ihrer Natur nach nicht zwingend die Ausführung durch eine Fachfirma bedingen und deshalb auch ein Vermieter nicht verpflichtet wäre, im Rahmen seiner Instandhaltungspflichten die Schönheitsreparaturen durch Vergabe an Dritte ausführen zu lassen, sondern nur ein bestimmtes Arbeitsergebnis, nämlich eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB), schuldet (vgl. BGHZ 105, 71, 78; Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 77/03, WuM 2004, 466, unter II 2 a cc).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Diese Billigung trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass sich eine vertragliche Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter seit langem als Verkehrssitte herausgebildet hat und die Vertragsparteien eines Wohnraummietvertrages es deshalb als selbstverständlich ansehen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03, WuM 2004, 529, unter II 1 b m.w.N.).

    Allerdings hat der Senat zugleich darauf hingewiesen, dass die zur Verkehrssitte gewordene Praxis einer Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter auch dadurch geprägt ist, dass der Mieter die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen in Eigenleistung ausführen kann (Senatsurteil vom 14. Juli 2004, aaO).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Das Berufungsgericht ist bei seiner Auslegung des im Jahre 1963 geschlossenen Mietvertrages mit Recht vom Grundsatz der "mieterfeindlichsten Auslegung" ausgegangen, der auch im Individualprozess anwendbar ist, wenn er - wie hier - zu einer dem Mieter günstigen Unwirksamkeit der Klausel führt (vgl. BGHZ 176, 244, Tz. 19).

    Das hat zur Folge, dass die nicht behebbaren Zweifel zu Lasten der Klägerin gehen und der Prüfung, ob die Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt, die den Beklagten günstigste Auslegungsalternative - das heißt diejenige, die zu einer Unwirksamkeit der Klausel führen würde - zugrunde zu legen ist (BGHZ 176, 244, Tz. 19; vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1977 - VIII ZR 197/75, WM 1978, 10, unter II 3; vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, WM 2007, 1142, Tz. 23; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Das gilt umso mehr, als Schönheitsreparaturen ihrer Natur nach nicht zwingend die Ausführung durch eine Fachfirma bedingen und deshalb auch ein Vermieter nicht verpflichtet wäre, im Rahmen seiner Instandhaltungspflichten die Schönheitsreparaturen durch Vergabe an Dritte ausführen zu lassen, sondern nur ein bestimmtes Arbeitsergebnis, nämlich eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB), schuldet (vgl. BGHZ 105, 71, 78; Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 77/03, WuM 2004, 466, unter II 2 a cc).
  • BGH, 26.10.1977 - VIII ZR 197/75

    Bürgschaft zwischen einer GmbH & Co. KG und einer Sparkasse - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Das hat zur Folge, dass die nicht behebbaren Zweifel zu Lasten der Klägerin gehen und der Prüfung, ob die Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt, die den Beklagten günstigste Auslegungsalternative - das heißt diejenige, die zu einer Unwirksamkeit der Klausel führen würde - zugrunde zu legen ist (BGHZ 176, 244, Tz. 19; vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1977 - VIII ZR 197/75, WM 1978, 10, unter II 3; vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, WM 2007, 1142, Tz. 23; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

    Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Gleichwohl hält der Senat auch vor dem Hintergrund von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine formularvertragliche Überwälzung entsprechender Vornahmepflichten auf den Mieter in ständiger Rechtsprechung für grundsätzlich zulässig (Senatsurteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 316/06, NJW 2007, 3776, Tz. 7 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89

    Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter während der Mietzeit die

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Zudem tragen Schönheitsreparaturen nicht nur dem Interesse des Mieters an einer gebrauchsfähigen Mietsache, sondern auch seinem nicht selten noch darüber hinausgehenden Interesse an einem entsprechenden äußeren Erscheinungsbild der Mietsache Rechnung und kommen ihm als demjenigen, dem der Gebrauch der Mietsache zusteht, dadurch in besonderer Weise zugute (vgl. BGHZ 111, 301, 305).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Das hat zur Folge, dass die nicht behebbaren Zweifel zu Lasten der Klägerin gehen und der Prüfung, ob die Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt, die den Beklagten günstigste Auslegungsalternative - das heißt diejenige, die zu einer Unwirksamkeit der Klausel führen würde - zugrunde zu legen ist (BGHZ 176, 244, Tz. 19; vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1977 - VIII ZR 197/75, WM 1978, 10, unter II 3; vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, WM 2007, 1142, Tz. 23; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 545 Abs. 1 ZPO angeknüpft hat (BT-Drs. 16/9733, S. 302), sind AGB aber wie revisible Rechtsnormen zu behandeln und infolgedessen vom Revisionsgericht frei auszulegen, da bei ihnen ungeachtet der Frage, ob sie über den räumlichen Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung finden, ein Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung besteht (vgl. BGHZ 163, 321, 323 f.; 176, 191, Tz. 10 m.w.N.; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06, WM 2008, 313, Tz. 7; ferner Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 180/08, WuM 2009, 463, Tz.11).
  • BGH, 10.01.1974 - VII ZR 28/72

    Geschäftsbedingungen: Ausschluß von Schadensersatz und Rücktritt bei Fehlschlagen

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Auch schon bei Abschluss des Mietvertrages der Parteien galt deshalb, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen an Hand des Verständnisses eines Durchschnittskunden grundsätzlich eng auszulegen sind und Unklarheiten zu Lasten dessen gehen, der sie aufgestellt hat (BGHZ 60, 174, 177; 62, 83, 88 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 180/08

    Regelung zur Begrenzung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB in einem Fördervertrag

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

  • LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 47/71

    Grundschuldverpfändung

  • OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 4 U 74/06

    Verfahrensrecht; Haftung des Geschäftsführers bzw. geschäftsführenden

  • LG Köln, 18.10.1990 - 1 S 196/90
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

  • OLG Stuttgart, 19.08.1993 - 8 REMiet 2/92

    Anspruch eines Mieters auf Rückgabe der Mietkaution; Unwirksamkeit einer

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    (2) Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 Rn. 11; Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 15).
  • LG Berlin, 09.03.2017 - 67 S 7/17

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen uneingeschränkten Abwälzung

    Denn dem Mieter wird bei einer Kostenklausel unter Zugrundelegung der "kundenfeindlichsten" Auslegung die Möglichkeit zur Vornahme der Schönheitsreparaturen in Eigenleistung genommen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877, juris Tz. 21); damit aber verliert die Überwälzung dieser Arbeiten am Maßstab des § 9 Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) gemessen ihre innere Rechtfertigung.
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, AP GewO § 106 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18; auch st. Rspr. des BGH, vgl. zB 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08 - Rn. 41, BGHZ 186, 180; 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09 - Rn. 16, NJW 2010, 2877) .
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,379
BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09 (https://dejure.org/2010,379)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - VIII ZR 256/09 (https://dejure.org/2010,379)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 256/09 (https://dejure.org/2010,379)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 536 BGB
    Wohnraummiete: Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 157, 535
    Anforderungen an eine konkludente Wohnflächenvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags unter Verwendung eines Vertragsformulars ohne Angaben zur Größe der Wohnfläche

  • grundeigentum-verlag.de

    Konkludente Wohnflächenvereinbarung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung

  • RA Kotz

    Wohnflächenvereinbarung (konkludente) - Mietvertrag

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnfläche: Vereinbarung ist durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses möglich

  • rechtsportal.de

    BGB § 313; BGB § 536 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
    Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags unter Verwendung eines Vertragsformulars ohne Angaben zur Größe der Wohnfläche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung: Vereinbarung der Wohnfläche durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Flächenabweichung, Wohnfläche kann konkludent vereinbart werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Flächenabweichung ohne Angabe im Vertrag

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mietminderung bei falscher Wohnflächenangabe in einer Annonce

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mietminderung - Wohnflächenvereinbarung kann auch mündlich geschlossen werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung: Vereinbarung der Wohnfläche durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietvertrag enthält keine Angabe zur Wohnfläche - Trotzdem kann eine Mieterin wegen zu geringer Wohnfläche Miete zurückfordern

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Wohnungsgröße kann auch außerhalb des Mietvertrages "konkludent" vereinbart werden

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohnfläche - fehlende Angaben im Mietvertrag

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Konkludente Vereinbarung einer Wohnungsgröße

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Falsche Praxisfläche - Vermieter-Schummel sorgt für kleinere Miete

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnfläche muss für Vereinbarung nicht im Mietvertrag stehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stillschweigende Vereinbarung der Wohngröße

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Nicht nur die Angabe im Mietvertrag ist maßgeblich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Wohnfläche kann auch vereinbart werden, wenn im Mietvertrag dazu nichts steht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Wohnflächenangabe in Annonce führt zu Mietminderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flächenabweichung als Mietmangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei falscher Wohnflächenangabe in Annonce

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abweichende Wohnflächenangabe in Maklerannonce

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.6.2010)

    Mietminderung auch bei falscher Wohnungsgröße in Annonce möglich // Wohnfläche muss nicht im Mietvertrag angegeben sein

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung

Besprechungen u.ä. (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Flächenabweichung, Wohnfläche kann konkludent vereinbart werden

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für die Vereinbarung einer bestimmten Wohnfläche; Folgen einer Abweichung von mehr als 10 %

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an eine konkludente Vereinbarung über die Wohnungsgröße

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Angaben im Mietvertrag, dennoch Wohnungsgröße stillschweigend vereinbart! (IMR 2010, 361)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2648
  • MDR 2010, 916
  • NZM 2010, 614
  • ZMR 2010, 938
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.02.2008 - III ZR 200/07

    Rechte des Pächters eines Hochwildreviers bei Fehlen von Rotwild als Standwild

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Bei Sachmängeln erfolgt der Lückenschluss durch die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (vgl. BGHZ 98, 100, 103; 146, 250, 261; BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - III ZR 200/07, NZM 2008, 462, Tz. 11 m.w.N.).

    Der Vertragsinhalt im Übrigen bleibt davon unberührt (BGH, Urteil vom 21. Februar 2008, aaO; vgl. auch Bamberger/Roth/Unberath, BGB, § 313 Rdnr. 21; Medicus in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl., § 313 Rdnr. 15).

  • BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 231/06

    Berücksichtigung von Nutzflächen bei der Berechnung der Wohnfläche

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Die Klägerin hat einen Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, da die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht und damit ein zur Minderung führender Mangel im Sinne von § 536 BGB gegeben ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 12; vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 c; VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230, unter II 1; VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, unter II).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Die Klägerin hat einen Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, da die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht und damit ein zur Minderung führender Mangel im Sinne von § 536 BGB gegeben ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 12; vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 c; VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230, unter II 1; VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, unter II).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 347/04

    Mietminderung bei Abweichung der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Es entspricht der Senatsrechtsprechung, dass auch für Fälle der Flächenabweichung die Bemessungsgrundlage der Minderung grundsätzlich die Bruttomiete ist, da als Gegenleistung für die vom Vermieter geschuldete Gesamtleistung sämtliche vom Mieter zu erbringenden Leistungsentgelte (Nettomiete und Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlungen auf die Nebenkosten) anzusehen und daher von der Minderung betroffen sind (Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773, unter II 1 b; vgl. BGHZ 163, 1, 6 ff.).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Die Klägerin hat einen Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, da die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht und damit ein zur Minderung führender Mangel im Sinne von § 536 BGB gegeben ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 12; vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 c; VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230, unter II 1; VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, unter II).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Bei Sachmängeln erfolgt der Lückenschluss durch die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (vgl. BGHZ 98, 100, 103; 146, 250, 261; BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - III ZR 200/07, NZM 2008, 462, Tz. 11 m.w.N.).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Bei Sachmängeln erfolgt der Lückenschluss durch die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (vgl. BGHZ 98, 100, 103; 146, 250, 261; BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - III ZR 200/07, NZM 2008, 462, Tz. 11 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09

    Berücksichtigung der Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Der Senat hat - nach Erlass des Ausgangsurteils - wiederholt entschieden, dass Flächen von Räumen, die nach dem Vertrag zu Wohnzwecken vermietet sind, bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen sind, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen als Wohnraum anzurechnen sind (Senatsurteile vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 39/09, WuM 2010, 150, Tz. 17; vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421, Tz.10; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03

    Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Die Klägerin hat einen Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, da die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht und damit ein zur Minderung führender Mangel im Sinne von § 536 BGB gegeben ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 12; vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 c; VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230, unter II 1; VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, unter II).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
    Es entspricht der Senatsrechtsprechung, dass auch für Fälle der Flächenabweichung die Bemessungsgrundlage der Minderung grundsätzlich die Bruttomiete ist, da als Gegenleistung für die vom Vermieter geschuldete Gesamtleistung sämtliche vom Mieter zu erbringenden Leistungsentgelte (Nettomiete und Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlungen auf die Nebenkosten) anzusehen und daher von der Minderung betroffen sind (Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773, unter II 1 b; vgl. BGHZ 163, 1, 6 ff.).
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

  • BGH, 07.07.2004 - VIII ZR 192/03

    Ansprüche des Mieters bei Unterschreitung der in einem Mieterhöhungsverlangen

  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Somit bleibt trotz der Minderung der Vertragsinhalt und damit auch die vertraglich festgelegte Miethöhe unberührt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 2008 - III ZR 200/07, NZM 2008, 462 Rn. 11; vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 256/09, NJW 2010, 2648 Rn. 22; vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, aaO Rn. 20 und 26; Cramer, NZM 2017, 457, 464).
  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 74/16

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Konkludente Zustimmung zur

    (aa) Ob ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu werten ist, bestimmt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 134; vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 391/12, NJW 2014, 1951 Rn. 14) und ist bei Individualerklärungen - wie sie hier in Frage stehen - in erster Linie dem Tatrichter vorbehalten (Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 256/09, NJW 2010, 2648 Rn. 15).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Damit hat das Berufungsgericht der Prüfung eine Indizwirkung zuerkannt, die sie in der festgestellten Form nicht hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, VersR 1991, 566; vom 24. April 2001 - VI ZR 36/00, VersR 2001, 1298, 1301 insoweit in BGHZ 147, 269 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 256/09, NJW 2010, 2648 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2569
BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09 (https://dejure.org/2010,2569)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2010 - VIII ZR 189/09 (https://dejure.org/2010,2569)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - VIII ZR 189/09 (https://dejure.org/2010,2569)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152 Abs 2 ZVG, § 566 BGB, §§ 566 ff BGB, § 566a BGB
    Anspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter der Mietwohnung auf Rückzahlung der Kaution nach Erwerb der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 152 Abs. 2
    Kein Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution gegen Zwangsverwalter bei Eigentumserwerb des Mieters in der Zwangsversteigerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution bei fehlender Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters im Falle der Aufhebung der Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Zahlungsklage; Voraussetzungen für einen Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 152 Abs. 2
    Kein Anspruch auf Herausgabe geleisteter Mietkaution gegen Zwangsverwalter bei Erlöschen des Mietverhältnisses durch Konfusion (Mieter = Ersteher)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit Zuschlag des versteigerten Objekts endet die Passivlegitimation des Zwangsverwalters für noch nicht anhängige Ansprüche

  • grundeigentum-verlag.de

    Herausgabe der Mietkaution bei Erwerb in Zwangsversteigerung

  • rewis.io

    Anspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter der Mietwohnung auf Rückzahlung der Kaution nach Erwerb der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter der Mietwohnung auf Rückzahlung der Kaution nach Erwerb der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung

  • RA Kotz

    Mietkautionsherausgabe durch Zwangsverwalter

  • rechtsportal.de

    ZVG § 152 Abs. 2; BGB § 566a
    Zulässigkeit einer Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution bei fehlender Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters im Falle der Aufhebung der Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Zahlungsklage; Voraussetzungen für einen Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Ausnahme zur Rückgabepflicht der Kaution durch Zwangsverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mietkaution und der Zwangsverwalter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rückgabe der Kaution beim Erwerb der eigenen Mietwohnung in der Zwangsversteigerung

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Herausgabe geleisteter Mietkaution gegenüber dem Zwangsverwalter bei Erlöschen des Mietverhältnisses durch Konfusion

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kaution: Herausgabeklage gegen Zwangsverwalter nach Verfahrensaufhebung unzulässig! (IMR 2010, 372)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1237
  • MDR 2010, 916
  • NZM 2010, 698
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 13/08

    Eigentumsverschaffungsanspruch bei Eintritt des Mieters in Ausübung seines

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
    Da sich aber mit dem Zuschlag die Parteien des Mietvertrags in der Person der Klägerin vereinigten, erlosch das Mietverhältnis der Klägerin insgesamt durch Konfusion (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 13/08, NJW 2009, 1076, Tz. 16).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
    Das Berufungsgericht (LG Bonn, NZM 2009, 871) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung)

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
    Der Senat hat entschieden, dass ein Zwangsverwalter, der auf Rückgabe einer Mietsicherheit klageweise in Anspruch genommen wird, zur Führung des Prozesses nicht mehr befugt ist, wenn die Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Streitsache aufgehoben worden ist; in diesem Fall ist die Klage als unzulässig abzuweisen (Senatsurteil vom 25. Mai 2005 - VIII ZR 301/03, WuM 2005, 463, unter II 1 und 2).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Dementsprechend kann ein Mietverhältnis nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt (BGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - III ZR 101/90, aaO; BFH, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, aaO), und ein Mietverhältnis erlischt, wenn der Mieter - wie hier der Beklagte zu 2 - nachträglich das Eigentum mit dem daraus fließenden Gebrauchsrecht an der Mietsache erwirbt (Senatsurteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, WuM 2010, 518 Rn. 18 mwN; ebenso schon RGZ 49, 285, 286).
  • BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17

    Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer

    Im Gegenteil ist der Senat (auch) in dieser Entscheidung, wie dort im Einzelnen ausgeführt worden ist, von der seit langem gefestigten Rechtsprechung ausgegangen, dass ein Schuldverhältnis (nur dann) erst gar nicht entstehen kann beziehungsweise in der Regel erlischt, wenn sich die Vertragsparteien und damit die Gläubiger- und Schuldnerstellung - mithin Forderung und Schuld - in einer Person vereinigen (vgl. bereits RGZ 49, 285, 286; Senatsurteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, NZM 2010, 698 Rn. 18 f.; vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, aaO mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Fehlt es vorliegend an der passiven Prozessführungsbefugnis der Beklagten und damit an einer Prozessvoraussetzung, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 2017 - IX ZR 289/14, NJW 2018, 706 Rn. 28; vom 10. September 2015 - IX ZR 304/13, WM 2015, 2248 Rn. 16; vom 21. Februar 2013 - IX ZR 92/12, WM 2013, 574 Rn. 21; vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, NJW-RR 2010, 1237 Rn. 11; vom 25. Mai 2005 - VIII ZR 301/03, NJW-RR 2006, 138 unter II [juris Rn. 7]).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZR 13/10

    Verpflichtung des Erstehers eines vermieteten Grundstücks zur Rückzahlung der

    Ob und unter welchen Voraussetzungen der Ersteher seinerseits anschließend bei dem Voreigentümer Rückgriff nehmen kann (vgl. etwa BGH Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09 - NJW-RR 2010, 1237 Rn. 21), mag dahinstehen.
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14

    Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr

    Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens nicht mehr passivlegitimiert (Keller, EWiR 2014, 721, 722; BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, ZfIR 2010, 652 Rn. 12).
  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    Mit der Beendigung und Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens ist nämlich der Beklagter als Zwangsverwalter zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung weder berechtigt noch verpflichtet, da diese Pflicht nunmehr auf den Erwerber übergegangen ist, der gemäß § 57 ZVG in Verbindung mit § 566 BGB das Mietverhältnis mit dem Mieter fortsetzt (BGH, Urteil vom 9. Juni 2010, VIII ZR 189/09).

    Dies gilt auch dann, wenn die Aufhebung der Zwangsverwaltung im Anschluss an die Versteigerung des Grundstücks erfolgt (so für die Mietkaution BGH NZM 2010, 698; Milger NJW 2011, 1249, 1253; vgl. auch (LG Berlin GE 2004, Schmid, HdB der BK-Abrechnung Rn. 3369 mwN; Langenberg, BetrK, 6. Aufl. H Rn. 206; aA LG Potsdam WuM 2001, 289).

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Erwirbt nämlich der Käufer das Eigentum, so erlischt das Pachtverhältnis insgesamt durch Konfusion (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, NJW-RR 2010, 1237 Rn. 18), weil sich dann alle vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in einer Person vereinigen und "niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, Urteil vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218; Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 222/80, NJW 1982, 2381, 2382).
  • BGH, 27.06.2019 - V ZB 27/18

    Das die Kostenpflicht des Zwangsverwalters aussprechende Urteil wurde dem

    Wird eine gegen den Zwangsverwalter gerichtete Klage angesichts der vor Rechtshängigkeit erfolgten Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen der fehlenden passiven Prozessführungsbefugnis als unzulässig abgewiesen und werden die Kosten deshalb dem Kläger auferlegt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, WuM 2010, 518 Rn. 13), kann der Zwangsverwalter die Kostenfestsetzung beantragen, obwohl seine Prozessführungsbefugnis im Erkenntnisverfahren verneint worden ist.
  • LG Frankenthal, 09.05.2018 - 2 O 10/15

    Gewerberaummiete: Folgen des Wegfalls der Zwangsverwaltung auf die passive

    Nach Ende der Zwangsverwaltung kann der ehemalige Zwangsverwalter als Partei kraft Amtes für Ansprüche des Mieters aus einem Mietvertragsverhältnis, die vom Zwangsverwalter während seiner Amtszeit nicht erfüllt worden sind, nicht mehr in Anspruch genommen werden; die passive Prozessführungsbefugnis fehlt und die Klage ist unzulässig, der Mieter muss sich (wieder) an die vormaligen Vollstreckungsschuldner halten (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2010 zum Az. VIII ZR 189/09, Rnr 9-13; BGH, Urteil vom 25.05.2005 zum Az. VIII ZR 301/03, Rnr 9; zitiert nach Juris).

    Betroffen sind hiervon sowohl die Bereicherungsansprüche wegen überzahlter Miete und Nebenkosten, die § 152 Abs. 2 ZVG unterfallen (Milger, NJW 2011, 1249, 1254, zu IV.), als auch der Anspruch auf Zurückzahlung der Kaution (zu diesem BGH, Urteil vom 09.06.2010, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2014 - L 5 AS 585/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - ernsthafte Mietzinsforderungen -

    Erwirbt der Mieter jedoch nachträglich das Eigentum an der Mietsache, erlischt der Mietvertrag insgesamt durch Konfusion (Vereinigung von Recht und Forderung in einer Hand; vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, juris Rn. 18; Häublein, a. a. O.).
  • LG Potsdam, 20.05.2011 - 1 O 43/11

    Kündigung nach Zwangsversteigerung

  • VG Saarlouis, 17.01.2012 - 3 K 381/10

    Widerruf von Ermesssensentscheidungen wegen Zweckverfehlung im Subventionsrecht

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