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   OLG Stuttgart, 18.07.2011 - I - 13 W 34/11   

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https://dejure.org/2011,10915
OLG Stuttgart, 18.07.2011 - I - 13 W 34/11 (https://dejure.org/2011,10915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.07.2011 - I - 13 W 34/11 (https://dejure.org/2011,10915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - I - 13 W 34/11 (https://dejure.org/2011,10915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kostenverteilung: Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kann Vorstellungen der Parteien berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1439
  • MDR 2011, 1066
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11
    Das veranlasste eine richterliche Kostenentscheidung nach dieser Vorschrift (vgl. nur BGH, NJW 2007, 835; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 98 Rn. 13; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 98 Rn. 4).

    Das gilt grundsätzlich auch, wenn die Parteien, wie hier, in einem Vergleich eine negative Kostenvereinbarung treffen, die eine richterliche Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO veranlasst (vgl. etwa BGH, NJW 2007, 835; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 98 Rn. 4).

    Allerdings können die in dem Vergleich zum Ausdruck gekommenen Vorstellungen der Parteien über die Kostenverteilung unter Umständen im Rahmen des dem Gericht nach § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO eröffneten billigen Ermessens Berücksichtigung finden (vgl. BGH, NJW 2007, 835, 837; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 98 Rn. 4).

    Anlass für die Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht; die hier getroffene Entscheidung wirft jedenfalls keine die Zulassung rechtfertigenden Fragen auf, die durch BGH, NJW 2007, 835 nicht bereits geklärt wären.

  • OLG Bremen, 12.09.1988 - 2 W 88/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11
    Jedenfalls ist die gerichtliche Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nicht ohne Weiteres auch dann nach dem Inhalt des Vergleichs zu treffen, wenn Anhaltspunkte für einen dahingehenden übereinstimmenden Willen der Parteien nicht vorliegen oder die Parteien die Kostenverteilung, ohne irgendeine eigene Festlegung über die Kostenverteilung zu treffen, vollständig in die Hand des Gerichts gegeben haben (a. A. OLG Bremen, OLGZ 1989, 100, 102 ff.; offen OLG Köln, NJW-RR 1995, 509).
  • OLG Oldenburg, 11.06.1992 - 5 W 52/92

    Vergleich; Kostenentscheidung; Vergleichsinhalt; Unterlegene Partei; Ausmaß des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11
    Insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; vgl. z. B. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 f.; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; für eine weitergehende Berücksichtigung des Vergleichsinhalts dagegen wohl etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68).
  • OLG Köln, 05.12.1994 - 2 W 173/94

    Ergänzung eines Vergleichs bei unvollständiger Kostenregelung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11
    Jedenfalls ist die gerichtliche Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nicht ohne Weiteres auch dann nach dem Inhalt des Vergleichs zu treffen, wenn Anhaltspunkte für einen dahingehenden übereinstimmenden Willen der Parteien nicht vorliegen oder die Parteien die Kostenverteilung, ohne irgendeine eigene Festlegung über die Kostenverteilung zu treffen, vollständig in die Hand des Gerichts gegeben haben (a. A. OLG Bremen, OLGZ 1989, 100, 102 ff.; offen OLG Köln, NJW-RR 1995, 509).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 10 WF 215/05

    Streitwert und Kostentragung im Unterhaltsprozess: Wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11
    Insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; vgl. z. B. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 f.; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; für eine weitergehende Berücksichtigung des Vergleichsinhalts dagegen wohl etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68).
  • OLG Stuttgart, 17.03.1998 - 2 W 17/98

    Anspruch auf Entgegennahme provisionspflichtiger Vermittlungsleistungen für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11
    Insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; vgl. z. B. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 f.; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; für eine weitergehende Berücksichtigung des Vergleichsinhalts dagegen wohl etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01

    Kostenentscheidung bei Unterhaltsvergleich - Orientierung am Vergleichsinhalt im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11
    Insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; vgl. z. B. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 f.; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; für eine weitergehende Berücksichtigung des Vergleichsinhalts dagegen wohl etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Jedenfalls ist die gerichtliche Kostenentscheidung nach § 91a ZPO nicht ohne Weiteres auch dann nach dem Inhalt des Vergleichs zu treffen, wenn Anhaltspunkte für einen dahingehenden übereinstimmenden Willen der Parteien nicht vorliegen oder die Parteien die Kostenverteilung, ohne irgendeine eigene Festlegung über die Kostenverteilung zu treffen, vollständig in die Hand des Gerichts gegeben haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.7.2011 - 13 W 34/11, bei Juris Rn. 10).
  • KG, 19.04.2018 - 8 U 169/15

    Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Vermieterkündigung wegen

    Ausschlaggebend für die zu treffende Kostenentscheidung ist in Ermangelung anderweitiger Kriterien allgemein der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang (BGH NJW-RR 2011, 1439, 1440).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 U 53/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Filesharing

    In einem solchen Fall sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO. 28. Aufl., § 91a Rd. 26; OLG Stuttgart MDR 2011, 1066, 1067).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 14 W 15/13

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Auflösungsklage in der zweigliedrigen OHG

    Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben, weil der Verfahrensausgang offen war (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. von 18.07.2011 - 13 W 34/11 - Tz. 17 [juris]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 91 a Rn. 26).
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