Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10   

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BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10 (https://dejure.org/2011,3939)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2011 - X ZR 77/10 (https://dejure.org/2011,3939)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10 (https://dejure.org/2011,3939)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Treppenlift

    § 531 Abs 2 S 1 Nr 3 ZPO
    Verspätetes Vorbringen im Berufungsverfahren: Nachlässigkeit bei Einwendungen gegen den Klageanspruch auf Grund Abtretung - Treppenlift

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachlässigkeit gemäß § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO bei Entstehen eines neuen Angriffsmittels und Verteidigungsmittels nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung; Berücksichtigung einer im Wege der Abtretung erlangten Rechtsposition des Beklagten; Entstehen ...

  • rewis.io

    Verspätetes Vorbringen im Berufungsverfahren: Nachlässigkeit bei Einwendungen gegen den Klageanspruch auf Grund Abtretung - Treppenlift

  • ra.de
  • rewis.io

    Verspätetes Vorbringen im Berufungsverfahren: Nachlässigkeit bei Einwendungen gegen den Klageanspruch auf Grund Abtretung - Treppenlift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Nachlässigkeit gemäß § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO bei Entstehen eines neuen Angriffsmittels und Verteidigungsmittels nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung; Berücksichtigung einer im Wege der Abtretung erlangten Rechtsposition des Beklagten; Entstehen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Verspätung bei neu erworbener Rechtsposition!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abtretung einer Gegenforderung und der Verspätungseinwand

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren (hier: eine durch Abtretung erworbene Rechtsposition)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren (hier: eine durch Abtretung erworbene Rechtsposition)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Neues Vorbringen im Berufungsrechtszug

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verspätung bei neu erworbener Rechtsposition! (IBR 2011, 556)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 110
  • MDR 2011, 1254
  • GRUR 2011, 853
  • BauR 2011, 1851
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Aus demselben Grund ist es einem Schuldner, der nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen die Aufrechnung erklärt hat, verwehrt, ein rechtskräftiges Urteil mit der Vollstreckungsgegenklage anzugreifen, wenn schon vor dem genannten Zeitpunkt eine Aufrechnungslage bestanden hat (BGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - VII ZR 351/03, BGHZ 163, 339, 342 mwN).

    Der Beklagte ist deshalb nicht gehalten, vorzeitig von einem ihm für einen bestimmten Zeitraum eingeräumten Optionsrecht Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII ZR 116/84, BGHZ 94, 29, 35) oder ein Leistungsverweigerungsrecht aufzugeben, um eine Aufrechnungslage herbeizuführen (BGHZ 163, 339, 343).

  • BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung;

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Ob bei Gestaltungsrechten auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung abzustellen ist, kann im vorliegenden Zusammenhang jedoch dahingestellt bleiben (ebenfalls offen gelassen in BGH, Beschluss vom 30. Juni 2010 - IV ZR 229/07, r+s 2010, 420 Rn. 10; obiter bejaht in BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, MDR 2011, 754 Rn. 18).

    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof die Präklusion eines Verteidigungsmittels abgelehnt, das der Beklagte erst aufgrund eines von ihm während des Rechtsstreits erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geltend machen konnte (BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10; MDR 2011, 754 Rn. 18).

  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Der Beklagte ist deshalb nicht gehalten, vorzeitig von einem ihm für einen bestimmten Zeitraum eingeräumten Optionsrecht Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII ZR 116/84, BGHZ 94, 29, 35) oder ein Leistungsverweigerungsrecht aufzugeben, um eine Aufrechnungslage herbeizuführen (BGHZ 163, 339, 343).
  • BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81

    Arglistige Täuschung - Anfechtung - Anfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Allerdings spricht viel dafür, von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen, wenn ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel auf einen abgeschlossenen Lebenssachverhalt gestützt wird und die Möglichkeit, es mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen, nur noch davon abhängt, dass die Partei ein ihr zustehendes materielles Gestaltungsrecht ausübt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 9. November 1983 - 5 AZR 355/81, NZA 1985, 130, 131 sowie Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Auflage, § 296 Rn. 44).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Der Umstand, dass die prozessrechtlichen Präklusionsvorschriften nicht den Zweck verfolgen, auf eine beschleunigte Schaffung der materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen hinzuwirken (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - VII ZR 229/03, NJW-RR 2005, 1687; ebenso Musielak/Ball, 8. Auflage, § 531 ZPO Rn. 19; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 531 Rn. 30), mag zwar nicht ausschließen, die Ausübung eines der Partei bereits zustehenden materiellrechtlichem Gestaltungsrechts im Rechtsstreit der Pflicht zur Prozessförderung zu unterwerfen.
  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 218/04

    Zulässigkeit und Präklusion von Einwendungen gegenüber einer Verurteilung zur

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Entsprechendes gilt für eine Anfechtung (BGH, Urteil vom 19. November 2003 - VIII ZR 60/03, NJW 2004, 1252, 1253 mwN) und für eine Kündigungserklärung (BGH, Urteil vom 16. November 2005 - VIII ZR 218/04, NJW-RR 2006, 229 Rn. 14).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/09

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Einführung eines nach Ende der ersten

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Nach ständiger Rechtsprechung darf eine fehlerhafte Begründung für die Zurückweisung verspäteten Vorbringens vom Rechtsmittelgericht nicht durch eine andere Begründung ersetzt werden (BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - I ZR 17/09, GRUR-RR 2010, 400 Rn. 5 - Simply the Best!).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06

    Aufhebung der Berufungsentscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn eine Zurückweisung von Vorbringen als verspätet im Prozessrecht keine Stütze findet (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Entsprechendes gilt für eine Anfechtung (BGH, Urteil vom 19. November 2003 - VIII ZR 60/03, NJW 2004, 1252, 1253 mwN) und für eine Kündigungserklärung (BGH, Urteil vom 16. November 2005 - VIII ZR 218/04, NJW-RR 2006, 229 Rn. 14).
  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 229/07

    Berufung im Streit um das Bestehen einer Wohngebäudeversicherung: Nichtzulassung

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
    Ob bei Gestaltungsrechten auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung abzustellen ist, kann im vorliegenden Zusammenhang jedoch dahingestellt bleiben (ebenfalls offen gelassen in BGH, Beschluss vom 30. Juni 2010 - IV ZR 229/07, r+s 2010, 420 Rn. 10; obiter bejaht in BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, MDR 2011, 754 Rn. 18).
  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Nachlässigkeit im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist grundsätzlich zu verneinen, wenn ein neues Angriffs- und Verteidigungsmittel erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung entstanden ist (BTDrucks. 14/4722, S. 101; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10, Rn. 12; Rimmelspacher in: MüKo, ZPO , Bd. 2, 4. Aufl. 2012, § 531 Rn. 25; Ball in: Musielak/Voit, ZPO , 13. Aufl. 2016, § 531 Rn. 19; Heßler in: Zöller, ZPO , 31. Aufl. 2016, § 531 Rn. 29).
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

    a) Die - vom Berufungsgericht bejahte - Frage, ob § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO einer Partei abverlangt, ein ihr materiell-rechtlich zustehendes Gestaltungsrecht bis zum Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung auszuüben, wenn sie nicht Gefahr laufen will, mit dem diesem Gestaltungsrecht zugrunde liegenden Tatsachenvorbringen prozessrechtlich ausgeschlossen zu werden, ist höchstrichterlich nicht abschließend entschieden; der Bundesgerichtshof hat sich bislang mit ihr nur im Wege eines obiter dictum befasst oder sie ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, WM 2011, 993 Rn. 18; Beschlüsse vom 30. Juni 2010 - IV ZR 229/07, VersR 2011, 414 Rn. 10; vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10, NJW-RR 2012, 110 Rn. 14).

    Aber genauso wie eine Nachlässigkeit stets zu verneinen ist, soweit das in Frage stehende neue Angriffs- und Verteidigungsmittel erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung entstanden ist (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 101; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10, aaO Rn. 12 mwN), kann es einer Partei auch nicht als Verstoß gegen ihre Prozessförderungspflicht angelastet werden, dass sie in erster Instanz zu einem bis dahin noch gar nicht ausgeübten Gestaltungsrecht nicht näher vorgetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - VII ZR 229/03, NJW-RR 2005, 1687 unter 2 b cc).

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

    Zwar ist der Mitberechtigte materiell an einer eigenen Nutzung nicht gehindert, denn er kann den auf die formale Rechtsposition gestützten Ansprüchen des Patentinhabers den Einwand der widerrechtlichen Entnahme entgegensetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10, GRUR 2011, 853 Rn. 11 - Treppenlift; Melullis in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 8 Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Mit schriftlicher Vereinbarung vom 10.07.2017 (Anlage B18), die erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zustande gekommen und damit entsprechend § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu berücksichtigen ist (BGH GRUR 2011, 853 - Treppenlift), übertrug der Zeuge A gem. §§ 413, 398 BGB seine Miterfinderanteile an die Beklagte.
  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    Ein trading-down-Effekt liegt vor, wenn es auf Grund der Verdrängung des traditionellen Einzelhandels und eines Rückgangs der gewachsenen Angebots- und Nutzungsvielfalt durch Spielhallen zu einem Qualitätsverlust von Einkaufsstraßen und Einkaufszonen kommen (vgl. BayVGH vom 15.10.2010 Az. 2 B 09.2419 BauR 2011, 1143; vom 24.3. 2011 Az. 2 B 11.59 BauR 2011, 1785; Brandenburg/Brunner, BauR 2011, 1851/1857; Stühler, BauR 2009, 54/58; Kaldewei BauR 2009, 1227/1228).
  • OLG Köln, 19.05.2017 - 1 U 25/16

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Gebäuderäume zum Betrieb

    Allerdings ist von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen, wenn ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel auf einen abgeschlossenen Lebenssachverhalt gestützt wird und die Möglichkeit, es mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen, nur noch davon abhängt, dass die Partei ein ihr zustehendes materielles Gestaltungsrecht ausübt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10 -, Rn. 13, juris; vgl. dazu BAG, Urteil vom 9. November 1983 - 5 AZR 355/81 - NZA 1985, 130, 131 sowie Leipold in: Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage, § 296 Rn. 44; Rimmelspacher a.a.O.).

    Entsprechendes gilt für eine Anfechtung (BGH, Urteil vom 19. November 2003 - VIII ZR 60/03 - juris mwN) und für eine Kündigungserklärung (BGH, Urteil vom 16. November 2005 - VIII ZR 218/04 -juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2013 - 20 U 5/13

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages durch eine GmbH:

    aa) Nachlässigkeit im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist zwar grundsätzlich zu verneinen, wenn ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung entstanden ist (s. BGH, NJW-RR 2012, 110 - Tz. 12 m. w. N.).

    Wenn der Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge nur noch vom Willen des Schuldners abhängt, erscheint es verfehlt, die Rechtzeitigkeit eines auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gestützten Angriffs- oder Verteidigungsmittels anhand des Zeitpunktes zu bestimmen, zu dem die Partei von dem ihr zustehenden Gestaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (s. BGH, NJW-RR 2012, 110 - Tz. 13 m. w. N.; ebenso wohl BGH, NJW 2011, 2649 - Tz. 18; offen BGH, r+s 2010, 420 - Tz. 10).

    cc) Dementsprechend wäre es, stützt sich eine Partei erstmals in zweiter Instanz auf die von ihr nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz im Wege der Abtretung erworbenen Rechte, verfehlt, Nachlässigkeit schon deshalb zu bejahen, weil sich die Partei nicht rechtzeitig um den Erwerb einer bestimmten Rechtsposition im Wege der Abtretung bemüht hat; denn in solchen Konstellationen hängt es regelmäßig nicht vom Willen der Partei selbst ab, ob es zur Abtretung kommt, sondern bedarf es dazu der Mitwirklung eines Dritten; folglich kann es grundsätzlich nicht als nachlässig im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO angesehen werden, wenn eine Partei von der Möglichkeit, eine zur erfolgversprechenden Geltendmachung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels erforderliche Rechtsposition durch Abtretung zu erwerben, nicht unverzüglich Gebrauch gemacht hat (s. BGH, NJW-RR 2012, 110 - Tz. 14).

  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 2 B 11.59

    Erweiterung einer kerngebietstypischen Spielhalle im Gewerbegebiet;

    Ein "trading-down-Effekt" liegt im Allgemeinen vor, wenn es auf Grund der Verdrängung des traditionellen Einzelhandels und eines Rückgangs der gewachsenen Angebots- und Nutzungsvielfalt durch Spielhallen zu einem Qualitätsverlust von Einkaufsstraßen und -zonen kommt (vgl. Brandenburg/Brunner, BauR 2011, 1851/1857; Kaldewei, BauR 2009, 1227/1228).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 4 U 53/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Pkw

    In der Berufungsinstanz zu berücksichtigen sind alle Tatsachen, die erst nach der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz entstanden sind (Musielak/Voit/Ball, ZPO, 16. Aufl., § 531 Rn. 19; BGH, Urteil vom 17.05.2011 - X ZR 77/10, NJW-RR 2012, 110 Rn. 12, 14).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Dies gilt selbst dann, wenn eine Partei von der Möglichkeit, eine zur erfolgversprechenden Geltendmachung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels erforderliche Rechtsposition durch Abtretung zu erwerben, nicht unverzüglich Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ZR 77/10 -, juris Rn. 12 und Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 2 B 09.2419

    In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die

  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 110/17

    Unterlassungsansprüche wegen unrichtiger Presseberichterstattung

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 5/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

  • BGH, 20.03.2019 - VII ZR 182/18

    Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer angeblich zweckwidrigen

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 15 U 69/15

    Begriff des Anbietens i.S. von § 9 Abs. 2 Nr. 1 PatG

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05

    Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige

  • OLG Köln, 28.05.2014 - 2 U 107/13

    Rechte des Verkäufers einer Photovoltaikanlage

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 106/22

    Beweis der Mitbewerbereigenschaft durch Zeugen hinsichtlich Gehörsverletzung

  • VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977

    Fortsetzungsfeststellungsklage; faktisches Gewerbegebiet, Entertainment-Center;

  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 8 U 42/18

    Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung

  • VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544

    Bauvorbescheid für eine Spielhalle

  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2014 - 19 U 23/12

    Mangel arglistig verschwiegen? Auch Poliere gelten als Bauleiter!

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 6 Sa 414/12

    Aufrechnung des Arbeitgebers gegen eine Bruttolohnforderung des Arbeitnehmers -

  • OLG Nürnberg, 10.12.2020 - 13 U 2087/18

    Baugenehmigung, Leistungen, Berufung, Frist, Mieter, Bauvertrag, Verletzung,

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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5289
BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11 (https://dejure.org/2011,5289)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11 (https://dejure.org/2011,5289)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11 (https://dejure.org/2011,5289)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 ZPO, § 281 Abs 2 ZPO
    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlendem Vortrag zum Erfüllungsort oder Wohnsitz des Beklagten

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  • Wolters Kluwer

    Verweisungsbeschluss wird nicht automatisch unwirksam im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch das verweisende Gericht; Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch ...

  • rewis.io

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlendem Vortrag zum Erfüllungsort oder Wohnsitz des Beklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlendem Vortrag zum Erfüllungsort oder Wohnsitz des Beklagten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 281 Abs. 2
    Verweisungsbeschluss wird nicht automatisch unwirksam im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch das verweisende Gericht; Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch ...

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  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verweisungsbeschluss und örtliche Zuständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verweisungsbeschluss des vielleicht doch zuständigen Gerichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1364
  • MDR 2011, 1254
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
    Der Senat hat dies für den Fall bejaht, dass schon mehrere Jahre vor dem Verweisungsbeschluss eine Gesetzesänderung erfolgt ist, die Verweisungen der in Rede stehenden Art gerade verhindern soll (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634, 3635).
  • OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07

    Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
    Es sieht sich an einer entsprechenden Bestimmung des Gerichtsstandes durch Entscheidungen von vier anderen Oberlandesgerichten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2001 - 21 AR 65/2001, NJW 2001, 3792; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 W 98/05, OLGR Braunschweig 2006, 652; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278; KG, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 AR 37/07, KGR 2008, 248) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11, juris).
  • KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
    Es sieht sich an einer entsprechenden Bestimmung des Gerichtsstandes durch Entscheidungen von vier anderen Oberlandesgerichten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2001 - 21 AR 65/2001, NJW 2001, 3792; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 W 98/05, OLGR Braunschweig 2006, 652; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278; KG, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 AR 37/07, KGR 2008, 248) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2001 - 21 AR 65/01

    Bindungswirkung des Beweisbeschlusses; Zulässigkeit der Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
    Es sieht sich an einer entsprechenden Bestimmung des Gerichtsstandes durch Entscheidungen von vier anderen Oberlandesgerichten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2001 - 21 AR 65/2001, NJW 2001, 3792; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 W 98/05, OLGR Braunschweig 2006, 652; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278; KG, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 AR 37/07, KGR 2008, 248) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11, juris).
  • OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 1 W 98/05

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung;

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
    Es sieht sich an einer entsprechenden Bestimmung des Gerichtsstandes durch Entscheidungen von vier anderen Oberlandesgerichten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2001 - 21 AR 65/2001, NJW 2001, 3792; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 W 98/05, OLGR Braunschweig 2006, 652; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278; KG, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 AR 37/07, KGR 2008, 248) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11, juris).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11

    Amtsgerichtlicher Zuständigkeitsstreit im Hauptsacheverfahren um die Vergütung

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
    Es sieht sich an einer entsprechenden Bestimmung des Gerichtsstandes durch Entscheidungen von vier anderen Oberlandesgerichten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2001 - 21 AR 65/2001, NJW 2001, 3792; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 W 98/05, OLGR Braunschweig 2006, 652; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278; KG, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 AR 37/07, KGR 2008, 248) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11, juris).
  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nicht schon dann, wenn das Gericht eine seine örtliche Zuständigkeit begründende Norm, auf die sich der Kläger nicht berufen hat, übersieht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364).

    Es möchte das Landgericht Lüneburg für zuständig erklären, sieht sich hieran jedoch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2011 (X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364) und den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2010 (1 AR 25/10, juris) gehindert.

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 7; Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9).

    Er hat dies im damaligen Streitfall damit begründet, dass eine Befassung mit diesem Gerichtsstand sich nach den Umständen, insbesondere da die Parteien die Frage des Erfüllungsorts nicht thematisiert hatten, nicht derart aufgedrängt habe, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als schlechterdings nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden könne (BGH, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 12).

  • OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18

    Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Hierfür genügt allerdings nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19; stRspr).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, a.a.O., Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn. 14 ff; Senat, Beschluss vom 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris; Schultzky , in: Zöller, a.a.O., § 281, Rn. 17 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 46/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines vom sog.

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist ( BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr).
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