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   KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09   

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https://dejure.org/2010,16056
KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09 (https://dejure.org/2010,16056)
KG, Entscheidung vom 01.09.2010 - 12 U 205/09 (https://dejure.org/2010,16056)
KG, Entscheidung vom 01. September 2010 - 12 U 205/09 (https://dejure.org/2010,16056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 5 StVO, § 35 Abs 1 StVO, § 35 Abs 8 StVO, § 398 ZPO, § 525 ZPO
    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel eines Polizeifahrzeugs; Sorgfaltspflichten eines Sonderrechtsfahrers

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei Zusammenstoß in unmittelbar zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit Fahrstreifenwechsel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden, vor ein zum Anhalten aufgefordertes Fahrzeug einscherendes Fahrzeug mit dem zum Anhalten aufgeforderten Fahrzeug; Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von Zeugen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Auffahrunfall bei Fahrstreifenwechsel - Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden, vor ein zum Anhalten aufgefordertes Fahrzeug einscherendes Fahrzeug mit dem zum Anhalten aufgeforderten Fahrzeug; Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen - Teil 2

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 41 O 193/09
  • KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 158
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23, 25; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbar zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 12 U 144/09, BeckRS 2010, 18950; NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 2727, 273).
  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Das Berufungsgericht muss die bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es deren Aussagen anders würdigen will als die Vorinstanz (BGH, NJW-RR 2009, 1291 m. w. Nachw.).
  • KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09

    Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbar zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 12 U 144/09, BeckRS 2010, 18950; NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 2727, 273).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Im Fall eines Auffahrunfalls spricht zwar der Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall sorgfaltswidrig verursacht hat (BGH, NZV 2007, 354, Tz. 5).
  • KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23, 25; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273).
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbar zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 12 U 144/09, BeckRS 2010, 18950; NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 2727, 273).
  • KG, 15.01.2007 - 12 U 145/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung zwischen einem auf der

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist umso größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht (Senat, NZV 2008, 147, 148; KGR 2005, 664).
  • KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten eines Sonderrechtsfahrers;

    Auszug aus KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
    Die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist umso größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht (Senat, NZV 2008, 147, 148; KGR 2005, 664).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2019 - 4 U 18/19

    Haftungsverteilung nach Fahrzeugkollision durch grob verkehrswidrigen

    Dieser Anscheinsbeweis ist ausgeräumt, wenn sich das Auffahren in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (KG MDR 2011, 158, 159; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, aaO).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20

    Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen

    Dies bedeutet, dass die Fahrweise des Rettungswagens zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf (KG v. 01.09.2010 - 12 U 205/09 - MDR 2011, 158; KG v. 25.04.2005 - 12 U 123/04 - NZV 2005, 636).
  • KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21

    Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden

    Diese Voraussetzung liegt insbesondere vor, wenn - wie hier - eine einer Straftat verdächtige Person verfolgt werden soll (vgl. BGH VersR 1967, 580; KG MDR 2011, 158).

    Die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist umso größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht (vgl. z.B. OLG Frankfurt NZV 2016, 426; KG MDR 2011, 158; NZV 2008, 147).

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