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   BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08   

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https://dejure.org/2010,3328
BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08 (https://dejure.org/2010,3328)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2010 - VII ZR 189/08 (https://dejure.org/2010,3328)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - VII ZR 189/08 (https://dejure.org/2010,3328)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 134 BGB, § 157 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 3 S 2 WährG
    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme auf einen nicht existenten "Gesamttarifstundenlohn eines Spezialbaufacharbeiters" im Vertrag über einen Autobahnbau in den neuen Bundesländern

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Lohngleitklausel bei Bezugnahme auf einen nicht existenten "Gesamttarifstundenlohn eines Spezialbaufacharbeiters gem. der Berufsgruppe III 2"; Kostenelementeklausel als genehmigungsfreie Wertsicherungsklausel i.S.d. § 3 Abs. 2 Währungsgesetz (WährG)

  • rewis.io

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme auf einen nicht existenten "Gesamttarifstundenlohn eines Spezialbaufacharbeiters" im Vertrag über einen Autobahnbau in den neuen Bundesländern

  • ra.de
  • rewis.io

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme auf einen nicht existenten "Gesamttarifstundenlohn eines Spezialbaufacharbeiters" im Vertrag über einen Autobahnbau in den neuen Bundesländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Lohngleitklausel bei Bezugnahme auf einen nicht existenten "Gesamttarifstundenlohn eines Spezialbaufacharbeiters gem. der Berufsgruppe III 2"; Kostenelementeklausel als genehmigungsfreie Wertsicherungsklausel i.S.d. § 3 Abs. 2 WährG

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Lohngleitklausel bei Bezugnahme auf einen nicht existenten "Gesamttarifstundenlohn eines Spezialbaufacharbeiters gem. der Berufsgruppe III 2"; Kostenelementeklausel als genehmigungsfreie Wertsicherungsklausel i.S.d. § 3 Abs. 2 WährG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Lohngleitklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung von Lohngleitklauseln: Nach Tarifgebiet "West" oder "Ost"? (IBR 2011, 125)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 309
  • MDR 2011, 221
  • NZBau 2011, 158
  • WM 2011, 951
  • BauR 2011, 680
  • ZfBR 2011, 248
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08
    Die Lohngleitklausel unterfalle dem Anwendungsbereich des § 3 Satz 2 WährG; ihre Genehmigungsbedürftigkeit hänge davon ab, ob sie als sog. "Kostenelementeklausel" die bei dem Kostenelement "Lohn" auftretenden Kostenveränderungen lediglich in effektiver Höhe und in richtiger Gewichtung auf den Auftraggeber abwälze (Bezug auf BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05, BGHZ 168, 96).

    Das ist der Fall, wenn eine Partei nach dem 31. Dezember 1998 wegen der Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel in einem zuvor geschlossenen und abgewickelten Vertrag auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird, ohne dass bis zur letzten mündlichen Verhandlung ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist (BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05, BGHZ 168, 96, 98).

    Im Ansatz korrekt hat das Berufungsgericht die vereinbarte Lohngleitklausel als Kostenelementeklausel beurteilt und dahin überprüft, ob sie genehmigungsfrei ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05, aaO).

  • BGH, 17.12.2009 - VII ZR 172/08

    Erstreckung eines zwischen einem Auftraggeber und Tiefbauunternehmer vereinbarten

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08
    Bei der Auslegung dürfen nur solche Umstände herangezogen werden, die bei Zugang der Erklärung dem Empfänger bekannt waren oder für ihn erkennbar waren (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - VII ZR 172/08, BauR 2010, 622 = NZBau 2010, 309 = ZfBR 2010, 259).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08
    b) Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteile vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280; vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60, BGHZ 36, 30, 33).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08
    b) Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteile vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280; vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60, BGHZ 36, 30, 33).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2007 - 11 U 177/05

    Formularmäßiger Bauvertrag: Folgen einer mehrdeutigen Lohngleitklausel

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08
    Beide für diese Tarifgebiete geltenden Tarifbestimmungen nannten zwar den "Gesamttarifstundenlohn (Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) des Spezialbaufacharbeiters gemäß der Berufsgruppe III", eine weitergehende Untergliederung dieser Berufsgruppe existierte jedoch in beiden Tarifverträgen nicht (vgl. dazu auch OLG Brandenburg, BauR 2009, 825).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12

    Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in

    Dass die Rechtsänderung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf bereits endgültig abgeschlossene Sachverhalte wirkt (vgl. BGH Urteile vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 189/08 - NJW-RR 2011, 309 und BGHZ 168, 96, 98 = NJW 2006, 2978), kann dahinstehen.
  • OLG Köln, 12.04.2019 - 1 U 82/18

    Kündigung nur durch eingeschriebenen Brief ist unverbindlich

    Bei dieser Sachlage ist dem genannten Zurückweisungsschreiben auch aus verobjektivierter Empfängersicht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 189/08, NJW-RR 2011, 309, Rn. 17; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 133 Rn. 9; jeweils m.w.N.) eine Zurückweisung gerade wegen des Fehlens der Vollmacht nicht zu entnehmen.

    Seine freiwillige und ohne Vollstreckungsdruck erfolgte Zahlung ist aus verobjektivierter Empfängersicht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 189/08, NJW-RR 2011, 309, Rn. 17; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 133 Rn. 9; jeweils m.w.N.) nur so zu verstehen, dass er sich gegen die mögliche Deutung seines Verhaltens dahin wehren wolle, er wolle an den Kläger auch ohne Bestehen einer entsprechenden Verpflichtung leisten.

  • OLG Schleswig, 09.12.2021 - 54 Verg 8/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Offenes Verfahren

    Entscheidend ist der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert des Verhaltens des Erklärenden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 189/08, Rn. 17).

    Entscheidend ist der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert des Verhaltens des Erklärenden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 189/08, Rn. 17).

  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11

    Pachtvertrag über eine zwangsverwaltete Immobilie: Aktivlegitimation des

    Die für diese Auffassung angeführte Entscheidung des BGH (NJW-RR 2011, 309) ist aber nicht einschlägig.

    Der zweite Leitsatz jener Entscheidung lautet, dass § 3 Satz 2 WährG auf vor 1998 geschlossene Verträge anwendbar bleibt, wenn ein endgültig abgeschlossener Sachverhalt zu beurteilen ist, was dann der Fall ist, wenn eine Partei nach dem 31.12.1998 wegen der Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel in einem zuvor geschlossenen abgewickelten Vertrag auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird, ohne dass bis zur letzten mündlichen Verhandlung ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist (BGH, NJW-RR 2011, 309, 310 Tz. 13).

  • OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11

    Umfang der Erstattung von Sachverständigenkosten bei teilweiser Mithaftung des

    Einem Geschädigten, der mitverantwortlich für ein Unfallereignis ist und daher gem. §§ 7, 17 StVG nur Anspruch auf Ersatz eines Teils seines Schadens hat, steht auch nur ein Anspruch auf Ersatz eines entsprechenden Teils der ihm entstandenen Sachverständigenkosten zu (entgegen OLG Rostock, MDR 2011, 221).

    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung des OLG Rostock (vgl. OLG Rostock, MDR 2011, 221), das die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nicht quoteln will.

  • FG Düsseldorf, 12.04.2011 - 13 K 3413/07

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit des Ausweisens von Gewinn durch

    Dabei sind die Umstände des Einzelfalls, Treu und Glauben und die Verkehrssitte zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH-Urteil vom 9.12.2010 VII ZR 189/08, MDR 2011, 221).
  • OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16

    Kündigung eines Darlehens aus wichtigem Grund

    Die damit erklärte "Kündigung des Darlehens" kann aus verobjektivierter Empfängersicht (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 189/08, juris, Rn. 17; Palandt/Ellenberger, BGB, § 133 Rn. 9, jerweils mwN) nur so ausgelegt werden, dass die Klägerin an der sie mit dem Beklagten verbindenden Vertragsbeziehung insgesamt nicht länger festhalten will.
  • LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11

    Werklohnforderung aufgrund eines Bauvertrages: Rechnungskürzung aufgrund

    cc) Wenn es in so einem Fall keine ausdrücklichen Festlegung auf einen anderen Regelungsinhalt, also auf den von der Beklagten zugrunde gelegten alternativen Index gibt, führt eine derartige Konstellation regelmäßig zur Mehrdeutigkeit einer Vereinbarung und damit zur Auslegungsbedürftigkeit der Willenserklärung (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 309 für den Fall einer Lohngleitklausel bei einem tatsächlich nicht existierender Gesamttariflohn).
  • OLG Köln, 02.03.2023 - 19 U 55/22

    Verjährung der Mängelansprüche bei Wertung des Einzugs als Abnahme

    Auf Seiten des Empfängers ist indes ebenfalls nicht das tatsächliche Verständnis maßgeblich, vielmehr ist auf den objektivierten Empfängerhorizont abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1993, VII ZR 47/93, juris, Rn. 11; Versäumnisurteil vom 25.09.2020, V ZR 80/19, juris, Rn. 11), d. h. auf den durch normative Auslegung zu ermittelnden objektiven Erklärungswert (BGH, Urteil vom 09.12.2010, VII ZR 189/08, juris, Rn. 17).
  • LG München I, 18.11.2020 - 21 O 5274/20

    Verletzung eines Gebrauchsmusters betreffend einen

    Zu berücksichtigen sind der mit der Absprache verfolgte Zweck, die Interessenlage und das Gesamtverhalten der Parteien, ihre rechtlichen Beziehungen zueinander und zu Dritten sowie sämtliche Nebenumstände einschließlich der Vorgeschichte der getroffenen Vereinbarung, wobei nur solche Umstände Berücksichtigung finden dürfen, die bei Zugang der Erklärung dem Empfänger bekannt waren oder für ihn erkennbar waren (vgl. Wendtland in Hau/Poseck, BeckOK BGB, 56. Edition, Stand: 01.11.2020, § 133 BGB, Rn. 23, 25; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2018, § 133 BGB, Rn. 28 sowie § 157 BGB, Rn. 3; BGH, GRUR 2011, 946, 947, Rn. 18; BGH, NZBau 2011, 158, 160).
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