Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.01.2011

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5748
BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10 (https://dejure.org/2011,5748)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - XII ZB 440/10 (https://dejure.org/2011,5748)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 (https://dejure.org/2011,5748)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 S 1 VBVG
    Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn des Abrechnungszeitraums für eine Betreuervergütung nach § 9 S. 1 VBVG nach einem Betreuerwechsel ist die Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers; Beginn des Abrechnungszeitraums für eine Betreuervergütung nach § 9 S. 1 VBVG nach einem Betreuerwechsel

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Betreuerwechsel

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 9 S. 1
    Beginn des Abrechnungszeitraums für eine Betreuervergütung nach § 9 S. 1 VBVG nach einem Betreuerwechsel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung nach Betreuerwechsel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuerwechsel und der Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Abrechnungszeitraum der Betreuervergütung nach einem Betreuerwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1153
  • MDR 2011, 888
  • FGPrax 2011, 230
  • FamRZ 2011, 1220
  • Rpfleger 2011, 501
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06

    Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10
    Daher kann der Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht in kürzeren Abständen geltend gemacht werden (MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 9 VBVG Rn. 9; OLG München BtPrax 2006, 184, 185).
  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 543/12

    Betreuervergütung: Berechnung der zu vergütenden Monate bei Wechsel zu

    Der nach § 5 Abs. 1 und 2 VBVG dem Berufsbetreuer zu vergütende Zeitaufwand wird ab dem Beginn der Betreuung monatsweise berechnet (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

    Durch die Vorschrift soll erreicht werden, dass ein Berufsbetreuer, dem eine Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG zusteht, erstmals nach Ablauf von drei Monaten einen Vergütungsantrag stellen kann und danach nur alle weitere drei Monate (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2013 - XII ZB 26/12 - FamRZ 2013, 871 Rn. 20 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 8, 12).

    Daher kann der Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht in kürzeren Abständen geltend gemacht werden (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12).

  • BGH, 10.08.2022 - XII ZB 471/21

    Abrechnungszeitraum für Betreuervergütung nach Betreuerwechsel

    Nach einem Betreuerwechsel beginnt der Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung des § 9 Satz 1 VBVG (ab 1. Januar 2023 § 15 Abs. 1 Satz 1 VBVG) mit der Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10, FamRZ 2011, 1220).

    Dies bedeutet, dass der Vergütungsanspruch erstmals drei Monate nach der Wirksamkeit der Bestellung des Betreuers und danach nur alle weitere drei Monate geltend gemacht werden kann (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 8 mwN).

    Ein Betreuer muss mithin nicht stets für die vergangenen drei Monate abrechnen, sondern kann auch die Vergütung für mehrere Abrechnungsquartale zusammen beantragen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 11 f. mwN; vgl. auch MünchKommFamFG/Fröschle 8. Aufl. § 5 VBVG Rn. 9).

    Denn durch den von § 9 Satz 1 VBVG festgelegten Abrechnungsrhythmus von drei Monaten soll nur verhindert werden, dass ein Betreuer in kürzeren Abständen abrechnet (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 13 f. mwN).

  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 355/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Berücksichtigung von Schulden oder Verpflichtungen

    Der für die Geltendmachung der Betreuervergütung in § 9 Satz 1 VBVG vorgeschriebene dreimonatige Abrechnungszeitraum ist auch in Bezug auf den Beginn und das Ende der jeweiligen Abrechnungsmonate grundsätzlich strikt einzuhalten (Fortführung von Senatsbeschlüssen vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14, FamRZ 2016, 1759 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10, FamRZ 2011, 1220).

    Denn der in § 9 Satz 1 VBVG vorgeschriebene Abrechnungszeitraum ist nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift grundsätzlich strikt einzuhalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 12 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12; zur Abgrenzung vgl. aber Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 245/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LG Kassel, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Zur Betreuervergütung bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung

    Auch nach einem Betreuerwechsel ist die Frage des maßgeblichen Abrechnungszeitraumes für jeden Betreuer nach Maßgabe der jeweiligen Bestellungsbeschlüsse gesondert zu beurteilen (BGH, Beschluss v. 25.05.2011, Az. XII ZB 440/10 , Rz. 12 f., juris).

    Hierfür spricht, dass die Vergütung für den gesamten Zeitraum der beendeten vorläufigen Betreuung - wie dies vorliegend auch geschehen ist - mit Beendigung der vorläufigen Betreuung fällig ist und abgerechnet werden kann, ohne dass der Ablauf von Quartalen abgewartet werden muss (BGH, Beschluss vom 25.05.2011, Az. XII ZB 440/10 , Rz. 12, juris).

  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ermittlung des für die Vergütung einzusetzenden

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass der in § 9 Satz 1 VBVG vorgesehene Abrechnungszeitraum von drei Monaten, beginnend am Tag nach Wirksamwerden der Betreuerbestellung, nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift grundsätzlich strikt einzuhalten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 12 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12).
  • AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2

    Auch nach einem Betreuerwechsel ist die Frage des maßgeblichen Abrechnungszeitraumes für jeden Betreuer nach Maßgabe der jeweiligen Bestellungsbeschlüsse gesondert zu beurteilen (BGH, Beschluss v. 25.05.2011, Az. XII ZB 440/10, Rz. 12 f., juris).

    Hierfür spricht, dass die Vergütung für den gesamten Zeitraum der beendeten vorläufigen Betreuung - wie dies vorliegend auch geschehen ist - mit Beendigung der vorläufigen Betreuung fällig ist und abgerechnet werden kann, ohne dass der Ablauf von Quartalen abgewartet werden muss (BGH, Beschluss vom 25.05.2011, Az. XII ZB 440/10, Rz. 12, juris).

  • LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17

    Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats

    Für das zweite Abrechnungsquartal (4. - 6. Monat = 16.01.2017 - 15.04.2017), ein Betreuer muss nicht stets für die vergangenen drei Monate abrechnen, sondern kann auch die Vergütung für mehrere Abrechnungsquartale zusammen beantragen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 -, Rn. 12, juris m. w. N.), es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen in Rechnung zu stellen (OLG München, Beschluss vom 04. Juli 2006 - 33 Wx 117/06 -, Rn. 9, juris), ergibt sich rechnerisch eine Vergütung in Höhe von 664, 40 EUR.
  • LG Rostock, 13.08.2014 - 3 T 196/13

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

    Dies bedeutet, dass der Vergütungsanspruch erstmals drei Monate nach der Wirksamkeit der Bestellung des Betreuers und danach nur alle weitere drei Monate geltend gemacht werden kann (BGH, Beschluss vom 25.05.2011, XII ZB 440/10, Textziff. 8).

    Die Wörter "für diesen Zeitraum" in § 9 S. 1 VBVG bedeuten lediglich, dass die Abrechnung jeweils mindestens drei Monate zusammenfassen muss (Götz in Palandt, Kommentar zum BGB 73. Aufl., 2014, § 9 VBVG Rn. 1; BGH, Beschluss vom 25.05.2011, XII ZB 440/10, Textziff. 12 a. E.; Fröschle in Münchner Kommentar zum BGB 6. Aufl. 2012, § 9 VBVG Rn 13).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.2011 - I-17 U 98/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10774
OLG Hamm, 13.01.2011 - I-17 U 98/10 (https://dejure.org/2011,10774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2011 - I-17 U 98/10 (https://dejure.org/2011,10774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I-17 U 98/10 (https://dejure.org/2011,10774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren, Unterbrechung, Berufung, Zurückverweisung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 240, 249, 538 Abs. 2 ZPO
    Insolvenzverfahren, Unterbrechung, Berufung, Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ergangenen Urteils

  • rechtsportal.de

    ZPO § 240
    Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ergangenen Urteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 888
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.01.2009 - XI ZR 519/07

    Aufhebung eines auf eine nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10
    Für solche Fallkonstellationen kann eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden (BGH, NJW 1995, 2563; NJW 1997, 1445; NZI 2009, 783; BAG, ZInsO 2001, 727; NZA 2008, 1204; Zöller/Greger, 28. Auflage, § 249 ZPO, Rn. 10; Erfurter Kommentar, 10. Auflage, Einführung, Rn. 18).

    Er besteht unabhängig davon, ob dem entscheidenden Gericht die den Verfahrensfehler auslösende Tatsache, hier die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bekannt war (BGH, NZI 2009, 783, 784, Tz. 12).

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10
    Für solche Fallkonstellationen kann eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden (BGH, NJW 1995, 2563; NJW 1997, 1445; NZI 2009, 783; BAG, ZInsO 2001, 727; NZA 2008, 1204; Zöller/Greger, 28. Auflage, § 249 ZPO, Rn. 10; Erfurter Kommentar, 10. Auflage, Einführung, Rn. 18).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10
    Für solche Fallkonstellationen kann eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden (BGH, NJW 1995, 2563; NJW 1997, 1445; NZI 2009, 783; BAG, ZInsO 2001, 727; NZA 2008, 1204; Zöller/Greger, 28. Auflage, § 249 ZPO, Rn. 10; Erfurter Kommentar, 10. Auflage, Einführung, Rn. 18).
  • OLG Oldenburg, 22.02.2005 - 2 U 97/04

    Unterbrechung eines Verfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10
    Die Sache war zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht in analoger Anwendung von § 538 II ZPO zurückzuverweisen (LAG München, BeckRS 2009, 61900; OLG Oldenburg, MDR 2005, 836; Thomas/Putzo/Hüßtege, 31. Auflage, § 249 ZPO, Rn. 7; zum Teil a. A., aber ohne Begründung Zöller/Greger, § 249 ZPO, Rn. 10).
  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00

    Berufungsurteil trotz Verfahrensunterbrechung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10
    Für solche Fallkonstellationen kann eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden (BGH, NJW 1995, 2563; NJW 1997, 1445; NZI 2009, 783; BAG, ZInsO 2001, 727; NZA 2008, 1204; Zöller/Greger, 28. Auflage, § 249 ZPO, Rn. 10; Erfurter Kommentar, 10. Auflage, Einführung, Rn. 18).
  • LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 54/07

    Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10
    Die Sache war zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht in analoger Anwendung von § 538 II ZPO zurückzuverweisen (LAG München, BeckRS 2009, 61900; OLG Oldenburg, MDR 2005, 836; Thomas/Putzo/Hüßtege, 31. Auflage, § 249 ZPO, Rn. 7; zum Teil a. A., aber ohne Begründung Zöller/Greger, § 249 ZPO, Rn. 10).
  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

    Verjährung von Ansprüchen aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10
    Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens können der obsiegenden Partei nach § 97 II ZPO auch dann auferlegt werden, wenn nicht sicher feststeht, dass das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen erfolglos gewesen wäre (BGH, NJW-RR 2005, 866).
  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10
    Für solche Fallkonstellationen kann eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden (BGH, NJW 1995, 2563; NJW 1997, 1445; NZI 2009, 783; BAG, ZInsO 2001, 727; NZA 2008, 1204; Zöller/Greger, 28. Auflage, § 249 ZPO, Rn. 10; Erfurter Kommentar, 10. Auflage, Einführung, Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 4 U 137/13

    Nachverteilungsanordnung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Gerichtliche

    Dies war unter der Geltung der Konkursordnung für die Eröffnung des Konkursverfahrens allgemein anerkannt (etwa BGH NJW 1995, 2563 u. NJW 1997, 1445), gilt aber auch unter der Geltung der Insolvenzordnung (BGH NZI 2009, 783 Tz. 6; OLG Hamm MDR 2011, 888 Rn. 16 in Juris; OLG Oldenburg MDR 2005, 836 Rn. 10 Juris; OLG Brandenburg , Urteil vom 18.08.2010, 3 U 149/09 Rn. 19 in Juris).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei

    Für solche Fallkonstellationen kann eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden (OLG Hamm, Urteil vom 13. Januar 2011 - 17 U 98/10 -, juris Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2023 - 18 WF 94/23

    Wirksamkeit einer Kostenentscheidung im unterbrochenen Verfahren nach einer

    Die fehlerhafte Entscheidung ist auf das Rechtsmittel ohne Sachprüfung aufzuheben (OLG Brandenburg vom 10.02.2022 - 12 U 121/20, juris Rn. 3; OLG Hamm vom 13.01.2011 - 17 U 98/10, juris Rn. 19 und 22; Musielak/Voit/Stadler a.a.O., § 249 Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 12 U 121/20

    Verfahrensunterbrechung infolge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Relative

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht könne abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden, wenn mit dem Rechtsmittel die Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO geltend gemacht werden soll (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 13.01.2011 - 17 U 98/10, BeckRS 2011, 5835, beck-online), liegt eine solche Konstellation hier nicht vor, da mit der Berufungseinlegung die Unterbrechung des Verfahrens gerade nicht geltend gemacht wurde.
  • KG, 27.02.2014 - 8 U 52/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsnachfolgers der Gesellschaft:

    Vor diesem Hintergrund ist § 538 Abs. 2 ZPO analog anzuwenden, damit vom Landgericht eine Entscheidung getroffen werden kann, die erstmals eine sachliche Prüfung des Berufungsgerichts ermöglicht (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 22.2.2005 - 2 U 97/04 - MDR 2005, 836, zitiert nach juris Tz. 10; OLG Hamm, Urteil vom 13.1.2011 - 17 U 98/10 - MDR 2011, 888, zitiert nach juris Tz. 22; s. a. LAG München, Urteil vom 15.3.2007 - 4 Sa 54/07 - BeckRS 2009, 61900 zu § 68 ArbGG und OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2013 - 4 U 176/11 - OLG Report Ost 4/2014 Anm. 6 zu fehlender Urteilsunterschrift).
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