Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 22.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.02.2012 - I-5 U 113/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4728
OLG Hamm, 13.02.2012 - I-5 U 113/11 (https://dejure.org/2012,4728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2012 - I-5 U 113/11 (https://dejure.org/2012,4728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - I-5 U 113/11 (https://dejure.org/2012,4728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufrechnung mit verjährter Forderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 215 BGB
    Aufrechnung mit verjährter Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Schadensersatzforderung gegen den Anspruch auf Darlehensrückzahlung gem. § 215 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 215; BGB § 387
    Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Schadensersatzforderung gegen den Anspruch auf Darlehensrückzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Die Bank darf grundsätzlich davon ausgehen, dass sich der Kunde, soweit er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die gewählte Anlageform beurteilen zu können, der Hilfe von Fachleuten bedient hat (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Tz. 41; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 274/05 - Tz. 17, jeweils zitiert nach juris).

    Hierzu bildet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vier Fallgruppen (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Tz. 41; Urt. v. 19.09.2006 - XI ZR 204/04; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 274/05, jeweils zitiert nach juris m.w.N.):.

    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird vermutet, wenn die Bank mit dem Verkäufer/Vermittler in institutionalisierter Weise zusammenwirkt, die Finanzierung vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wird und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermittlers nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (ständige Rechtsprechung des BGH seit dem Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - zitiert nach juris, Tz. 51 f.).

    Insbesondere ist für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist nicht auf das Urteil des BGH vom 16.5.2006 (BGHZ 168, Seite 1 = NJW 2006, Seite 2099 = NZM 2006, Seite 550) abzustellen.

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Eine Haftung wegen unterbliebener Aufklärung über eine ggf. unzureichende Konstruktion des Mietpools trifft die Beklagte nicht unter dem Gesichtspunkt der Begründung eines besonderen Gefährdungstatbestands (vgl. oben zu 2.), da nicht einmal festzustellen ist, dass sie den Beitritt zum Mietpool zur Bedingung der Darlehensauszahlung gemacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NZM 2007, 540, Tz. 19).

    Eine arglistige Täuschung unter Vorspiegelung evident unrichtiger Tatsachen setzt voraus, dass dem Kunden eine Mietpoolausschüttung in bestimmter Höhe versprochen wird, ohne dass auf die systematische Unterdeckung des Mietpools hingewiesen wird (BGH, Urt. v. 27.05.2008 - XI ZR 132/07 - zitiert nach juris, Tz. 25; Urt. v. 20.03.2007 XI ZR 414/04 - NZM 2007, 540, 542).

    Denn die der Rechtsprechung hierfür zu entnehmende Schwelle einer Abweichung beträgt ca. 30 % (vgl. Schoppmeyer , WM 2009, 10, 16; BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NZM 2005, 540, Tz. 55: Evidenz bei 40 %-iger Überhöhung; Urt. v. 18.03.2008 -XI ZR 241/06 - zitiert nach juris, Tz. 42: Keine Evidenz bei um 11, 1 % oder 13, 4 % überhöhter Kalkulation der Nettomiete) und ist bei einer Abweichung von 60 % deutlich überschritten.

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Der Gläubiger muss also von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis oder diese nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt haben (BGH, Urt. V. 03.06.2008, XI ZR 319/06, WM 2008, 1346; Urt. V. 25.10.2007, VII ZR 205/06, WM 2008, 40).

    Es muss dem Geschädigten lediglich zumutbar sein, auf Grund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit dem verbleibenden Prozessrisiko, insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit von Schadensersatz auslösenden Umständen (BGH, Urteil vom 03.06.2008, XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576 unter Zusammenfassung und Benennung der bisherigen Rechtsprechung).

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Dies wird angenommen, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen muss und er davor die Augen verschließt (BGH, Urt. v. 29.04.2008 - XI ZR 221/07 - zitiert nach juris, Tz. 20).

    Schließlich wird allein wegen einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises die Kenntnis der Bank hiervon auch im Fall des institutionalisierten Zusammenwirkens nicht vermutet (BGH, Urt. v. 23.10.2007 - XI ZR 167/05 - WM 2008, 154, 156/157, Tz. 16; 04.03.2008 - XI ZR 288/06 - zitiert nach juris; Tz. 43; 29.04.2008 - XI ZR 221/07 - zitiert nach juris, Tz. 17; 21.10.2008 - XI ZR 256/07 - zitiert nach juris, Tz. 12).

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 256/07

    Anforderungen an die Eingehung eines Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Selbst wenn die Beklagte ggf. im Rahmen der Ermittlung des Beleihungswerts grob fahrlässig vorgegangen sein sollte, kann hieraus nicht auf eine positive Kenntnis der Bank von einem sittenwidrig überhöhten Kaufpreis geschlossen werden (BGH, Urt. v. 21.10.2008 - XI ZR 256/07 - zitiert nach juris, Tz. 12).

    Schließlich wird allein wegen einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises die Kenntnis der Bank hiervon auch im Fall des institutionalisierten Zusammenwirkens nicht vermutet (BGH, Urt. v. 23.10.2007 - XI ZR 167/05 - WM 2008, 154, 156/157, Tz. 16; 04.03.2008 - XI ZR 288/06 - zitiert nach juris; Tz. 43; 29.04.2008 - XI ZR 221/07 - zitiert nach juris, Tz. 17; 21.10.2008 - XI ZR 256/07 - zitiert nach juris, Tz. 12).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Die Bank darf grundsätzlich davon ausgehen, dass sich der Kunde, soweit er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die gewählte Anlageform beurteilen zu können, der Hilfe von Fachleuten bedient hat (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Tz. 41; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 274/05 - Tz. 17, jeweils zitiert nach juris).

    Hierzu bildet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vier Fallgruppen (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Tz. 41; Urt. v. 19.09.2006 - XI ZR 204/04; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 274/05, jeweils zitiert nach juris m.w.N.):.

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Die Bank traf keine sekundäre Darlegungslast zu ihrem Kenntnisstand hinsichtlich des Verkehrswerts der finanzierten Wohnung (BGH, Urt. v. 26.06.2007 - XI ZR 277/05 - NJW 2007, 2989, Tz. 16).

    Von einer Anordnung der Urkundenvorlage gem. § 142 Abs. 1 ZPO hat der Senat im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2007, XI ZR 277/05, Tz. 22, zitiert nach juris) abgesehen.

  • OLG Frankfurt, 10.05.2005 - 9 U 73/05

    Finanzierter Immobilienkauf: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Diese von der Rechtsprechung zwischen den unmittelbar am Erwerbsgeschäft Beteiligten aufgestellte Vermutung kann nicht auf die finanzierende Bank übertragen werden, da sich diese - wie bereits oben zur Beleihwertfeststellung ausgeführt - zur Rentabilität des Erwerbs keine Gedanken machen muss (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 10.05.2006 - 9 U 73/05 - WM 2006, 2207, 2209; Nobbe , WM-Sonderbeilage 1 aus 2007, S. 29).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Der Gläubiger muss also von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis oder diese nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt haben (BGH, Urt. V. 03.06.2008, XI ZR 319/06, WM 2008, 1346; Urt. V. 25.10.2007, VII ZR 205/06, WM 2008, 40).
  • OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03

    Gewerberaummiete: Fälligkeit und Verjährung von Nebenkostenforderungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Denn die der Rechtsprechung hierfür zu entnehmende Schwelle einer Abweichung beträgt ca. 30 % (vgl. Schoppmeyer , WM 2009, 10, 16; BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NZM 2005, 540, Tz. 55: Evidenz bei 40 %-iger Überhöhung; Urt. v. 18.03.2008 -XI ZR 241/06 - zitiert nach juris, Tz. 42: Keine Evidenz bei um 11, 1 % oder 13, 4 % überhöhter Kalkulation der Nettomiete) und ist bei einer Abweichung von 60 % deutlich überschritten.
  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

  • BGH, 04.03.2008 - XI ZR 288/06

    Beratungspflichten einer Bank bei der Finanzierung eines Immobilienerwerbs

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

  • BGH, 08.11.2011 - XI ZR 341/10

    Darlehensvertrag: Aufrechnung des Darlehensnehmers mit einer verjährten

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 246/06

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Risiken des Beitritts zum

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07

    Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

  • LG Mönchengladbach, 04.06.2014 - 2 S 115/13

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr

    Denn bei einem ungekündigten verzinslichen Darlehen ohne Sondertilgungsrecht - wie hier - ist die in § 271 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene jederzeitige Erfüllbarkeit nicht gegeben (BGH NJW 2012, 445 f., Rn. 10 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2012 - I-5 U 113/11 -, juris Rn. 80; Jauernig, aaO, § 387 BGB Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.11.2011 - I-19 U 51/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4116
OLG Hamm, 22.11.2011 - I-19 U 51/11 (https://dejure.org/2011,4116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2011 - I-19 U 51/11 (https://dejure.org/2011,4116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2011 - I-19 U 51/11 (https://dejure.org/2011,4116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Energielieferungsverträge, Preisänderung, Bekanntgabe, Bekanntmachung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 UKlaG, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, 5 Abs. 2 GVV Gas, 5 Abs. 2 GVV Strom, 148 ZPO
    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Energielieferungsverträge, Preisänderung, Bekanntgabe, Bekanntmachung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Inhaltskontrolle von Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gas- und Stromversorgers

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ankündigung von Preiserhöhungen für Strom- und Gas-Grundversorgung per E-Mail unwirksam - OLG Hamm kippt vage Strom- und Gaspreisklauseln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Die Übernahme dieser Pflichten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist indessen ebenfalls Voraussetzung für eine unveränderte Übernahme im oben genannten Sinne (BGH NJW 2011, 50 (53 f.); 2011, 1342 ).

    Bevor die Beklagte (ab 18.2.2010) § 3 II der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahin ergänzt hat, dass die 'individuelle Bekanntgabe' mindestens sechs Woche vor der beabsichtigten Preisänderung erfolgen muss, war die Klausel zudem schon deshalb zu beanstanden, weil sie abweichend von dieser Frist des § 5 II 1 der GVV und bei kundenfeindlichster Auslegung die Möglichkeit einer Bekanntgabe der Preisänderung auch erst einen Monat und einen Tag vor dem Wirksamwerden eröffnete; dem Verbraucher verbleibt dann nicht mehr die ihm gemäß den GVV Strom bzw. Gas zugebilligte Überlegungsfrist zwischen Bekanntgabe und Wirksamwerden der Preisänderung für einen Marktvergleich und für die Entscheidung, ob er am Vertrag festhalten oder kündigen will (BGH NJW 2011, 50 (54).

  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 25/11

    Erdgaslieferungsvertrag mit Normsonderkunden: Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Durch die Rechtsprechung des BGH ist namentlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei einem Normsonderkundenvertrag wie hier von einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung eines Preisänderungsrechts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgegangen werden kann (BGH BeckRS 2011, 25195 und 25611).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

    Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Bei gebotener kundenfeindlichster Auslegung (BGH NJW-RR 2010, 1205) könnte hiernach eine Preiserhöhung schon nach einer mündlichen oder telefonischen Mitteilung wirksam werden.
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Für die Wirksamkeitsprüfung im vorliegenden Verbandsprozess kommt es demgegenüber nicht darauf an, wie die Bekanntmachung tatsächlich gehandhabt wird (BGH NJW 2003, 1237) - nach Darstellung der Beklagten stets per e-mail.
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Die Übernahme dieser Pflichten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist indessen ebenfalls Voraussetzung für eine unveränderte Übernahme im oben genannten Sinne (BGH NJW 2011, 50 (53 f.); 2011, 1342 ).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 162/09

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Eine Aussetzung dieses Verfahrens nach § 148 ZPO ist namentlich nicht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den EuGH (NJW 2011, 1392) veranlasst.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht