Weitere Entscheidung unten: BAG, 08.09.2011

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2081
BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,2081)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,2081)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,2081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 3 ZPO
    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Annahme der Besorgnis der Befangenheit ohne weiteres bzgl. eines Richters bei Zugrundelegung einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung

  • rewis.io

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

  • ra.de
  • rewis.io

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 44 Abs. 3
    Zulässigkeit der Annahme der Besorgnis der Befangenheit ohne weiteres bzgl. eines Richters bei Zugrundelegung einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine richterl. Befangenheit bei ungünstiger Rechtauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterablehnung wegen einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Äußerung einer für eine Partei ungünstigen Rechtsauffassung: Keine Befangenheit! (IBR 2012, 1056)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 61
  • MDR 2012, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
    Diese Bezeichnung sei auch unter Berücksichtigung des Gebots, dass "Ablehnungsgesuche vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74)" seien, nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.

    Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund kommt die Annahme einer solchen Besorgnis in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite dieser Verfassungsgarantie in grundlegender Weise verkennt (vgl. auch BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411aaO; NJW-RR 2008, 72, 74; jeweils mwN).

    Dem das erste Ablehnungsgesuch als unzulässig zurückweisenden Senatsbeschluss liegt die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, dass die abgelehnten Richter auch im Zivilprozess in bestimmten Fallgruppen ausnahmsweise über unzulässige Ablehnungsgesuche selbst entscheiden dürfen, dass hierzu nicht nur rechtsmissbräuchliche Gesuche zählen, sondern auch solche, mit denen ein Spruchkörper als solcher abgelehnt wird (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772), und dass bei der Frage, ob Letzteres der Fall ist, das Gesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen ist (BVerfG, aaO, S. 3773; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2008, 72, 74).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
    Das gilt auch dann, wenn ein Gericht rechtsfehlerhaft über ein Ablehnungsgesuch selbst entschieden hat (BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411).

    Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund kommt die Annahme einer solchen Besorgnis in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite dieser Verfassungsgarantie in grundlegender Weise verkennt (vgl. auch BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411aaO; NJW-RR 2008, 72, 74; jeweils mwN).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
    Diese Bezeichnung sei auch unter Berücksichtigung des Gebots, dass "Ablehnungsgesuche vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74)" seien, nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.

    Dem das erste Ablehnungsgesuch als unzulässig zurückweisenden Senatsbeschluss liegt die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, dass die abgelehnten Richter auch im Zivilprozess in bestimmten Fallgruppen ausnahmsweise über unzulässige Ablehnungsgesuche selbst entscheiden dürfen, dass hierzu nicht nur rechtsmissbräuchliche Gesuche zählen, sondern auch solche, mit denen ein Spruchkörper als solcher abgelehnt wird (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772), und dass bei der Frage, ob Letzteres der Fall ist, das Gesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen ist (BVerfG, aaO, S. 3773; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2008, 72, 74).

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
    Darüber hinaus wird in der Entscheidung in den Blick genommen, dass ein Ablehnungsgesuch auch dann hinreichend individualisiert sein kann, wenn es sich unterschiedslos gegen alle Angehörigen eines Spruchkörpers richtet, und dass dies in Betracht kommt, wenn die Befangenheit aus konkreten in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird (vgl. auch BVerwGE 50, 36, 37 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - Kart 3/16

    Übernahme Kaiser's durch Edeka: Beschwerde gegen Ministererlaubnis

    Entscheidend ist deshalb allein, ob aus der Sicht eines vernünftig und besonnen denkenden Beteiligten unter den gegebenen Umständen des konkreten Falles objektive Gründe bestehen, an der Unvoreingenommenheit des Amtswalters zu zweifeln (Kopp/Ramsauer, a.a.O. § 21 Rn. 16; Schmitz , a.a.O. § 21 Rn. 10; Ritgen, a.a.O. § 21 Rn. 2, 13; vgl. auch BVerfG, NJW 2014, 1465; BGH, NJW-RR 2012, 61).
  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15

    A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des

    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um deren (Un-)Parteilichkeit und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines

    Die Einholung ergänzender dienstlicher Stellungnahmen zu den auf die - nach Ansicht des Antragstellers unvollständigen und fehlerhaften - dienstlichen Stellungnahmen gestützten zusätzlichen Ablehnungsgründen konnte unterbleiben, weil es hierzu keiner weiteren Tatsachenfeststellung bedarf (vgl. BGH Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - NJW-RR 2012, 61 Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1421
BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10 (https://dejure.org/2011,1421)
BAG, Entscheidung vom 08.09.2011 - 3 AZB 46/10 (https://dejure.org/2011,1421)
BAG, Entscheidung vom 08. September 2011 - 3 AZB 46/10 (https://dejure.org/2011,1421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11a Abs 3 ArbGG, § 64 Abs 2 ArbGG, § 114 S 2 ZPO, § 127 Abs 2 S 2 ZPO, § 511 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11a Abs 3 ArbGG, § 64 Abs 2 ArbGG, § 114 S 2 ZPO, § 127 Abs 2 S 2 ZPO, § 511 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe durch das Arbeitsgericht; Mutwilligkeit bei Neuerhebung einer Klage anstelle der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe; Anfechtung der Ablehnung der Gewährung durch das Arbeitsgericht [sofortige Beschwerde bei Statthaftigkeit der Berufung]; Mutwilligkeit bei Neuerhebung einer Klage anstelle der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe ? Ablehnung wegen mutwilliger Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    PKH-Beschwerde in Kündigungsschutzsachen immer möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Prozesskostenhilfe - auch im Arbeitsrecht - keine Extratouren ohne sachlichen Grund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 138
  • NJW 2011, 3260
  • MDR 2012, 49
  • NZA 2011, 1382
  • DB 2012, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10
    Eine Mutwilligkeit in diesem Sinne liegt deshalb regelmäßig vor, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie ihre Ansprüche nicht in einer Klage, sondern im Wege die Kosten der Rechtsverfolgung erhöhender Teilklagen geltend macht oder nicht plausibel erklärt, aus welchen Gründen sie einen neuen Prozess anstrengt, obwohl sie das gleiche Klageziel wegen der degressiven Kosten- und Gebührentabellen kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage hätte erreichen können (vgl. BAG 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 - Rn. 9 mwN, NZA 2011, 422) .

    Vielmehr begründet ein solcher Verstoß die Mutwilligkeit iSv. § 114 Satz 1 ZPO (BAG 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 - Rn. 11 ff., NZA 2011, 422) .

    Eine Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Kosten, die bei der Erweiterung der Zahlungsklage um die Kündigungsschutzklage entstanden wären, ist nicht möglich (BAG 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 - Rn. 12, NZA 2011, 422) .

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10
    Beschlüsse über die Zurückweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe sind nicht der Rechtskraft fähig (BGH 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - zu II 1 der Gründe, NJW 2004, 1805) .
  • BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verweigerung der

    Auszug aus BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10
    Jedoch muss der Unbemittelte einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und die möglichen Kostenfolgen berücksichtigt (vgl. BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - zu II 2 a der Gründe, ZInsO 2003, 653) .
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10
    Diese Regelungen sind deshalb ihrem Sinn nach auf das arbeitsgerichtliche Verfahren zu übertragen, soweit eine unmittelbare Anwendung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03 - zu II 2 a aa der Gründe, AP ZPO § 121 Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 1) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 Ta 140/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Rechtsverfolgung weiterer Ansprüche durch

    Auszug aus BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10
    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. Oktober 2010 - 2 Ta 140/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Auszug aus BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10
    b) Zwar ist nach § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 1 ZPO eine Antragsänderung in der Rechtsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. zur Revision BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 12, AP BetrAVG § 5 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 35) .
  • LAG Nürnberg, 22.10.2015 - 2 Ta 118/15

    Kostenfestsetzung - Bindung an PKH-Beschluss - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Dies ist Teil der Prüfung der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung (BAG vom 17.02.2011 - 6 AZB 3/11; vom 08.09.2011 - 3 AZB 46/10; BGH vom 21.11.2013 - III ZA 28/13).

    Die Mutwilligkeit erfasst in erster Linie die verfahrensmäßige Geltendmachung eines Anspruchs (BAG 08.09.2011 - 3 AZB 46/10 - Rn 15).

    Hätte eine bemittelte Partei, die vernünftig abwägt und die möglichen Kostenfolgen berücksichtigt, begründeten Anlass gehabt, eine gesondertes Verfahren anhängig zu machen, statt eine bereits anhängige Klage zu erweitern oder in gleich gelagerten Parallelfällen gemeinsam mit anderen Personen als Streitgenossen Klage zu erheben, wäre die Rechtsverfolgung nicht mutwillig (BAG vom 17.02.2011 - 6 AZB 3/11 - Rn 9 mwN; vom 08.09.2011 - 3 AZB 46/10; BGH vom 21.11.2013 - III ZA 28/13 mwN; GK-ArbGG/ Bader § 11a ArbGG, Rn 114, Stand April 2014 mwN; Zöller/ Geimer , ZPO, 30. Aufl., 2014, § 114 ZPO, Rn 34 u. 35).

    Der Antragsteller hat die Gründe darzulegen, die ihn zur gesonderten Klageerhebung veranlasst haben (BAG vom 08.09.2011 - 3 AZB 46/10 - Rn 18).

    Es ist allerdings richtig, dass es als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein kann, wenn der Kläger die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat (BGH vom 11.09.2012 - VI ZB 60/11 - Rn 10 im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO; BAG vom 17.02.2011 - 6 AZB 3/11 - Rn 9 und vom 08.09.2011 - 3 AZB 46/10, jeweils im PKH-Bewilligungsverfahren).

    Ähnliche Maßstäbe hat auch der Richter für die Beurteilung der Mutwilligkeit im PKH-Verfahren anzulegen (vgl. BAG 17.02.2011 - 6 AZB 3/11 - Rn 9; vom 08.09.2011 - 3 AZB 46/10 - Rn 16).

  • LAG Hessen, 14.11.2011 - 13 Ta 372/11

    Kostenerstattung - Mutwilligkeit - Prozesskostenhilfe

    (Aufgabe der bisherigen Kammerrechtsprechung im Anschluss an die Entscheidungen des BAG vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 - und vom 08. September 2011 - 3 AZB 46/10 -).

    Sie schließt sich jetzt im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts aus dessen Beschlüssen vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 -, NZA 2011, 422 und vom 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 -, NJW 2011, 3160 an (vergl. dazu auch Mayer, FD-RVG 2011, 316014).

    In jedem Fall hat der Antragsteller die Gründe darzulegen, die ihn zur Erhebung einer gesonderten Klage veranlasst haben (BAG vom 8. September 2011, a.a.O.).

    Vielmehr begründet ein solcher Verstoß die Mutwilligkeit im Sinne des § 114 S. 1 ZPO (BAG vom 17. Februar 2011 und vom 8. September 2011, a.a.O.; vergl. auch Mayer, FD-RVG 2011, 323440).

  • LAG Hessen, 02.11.2011 - 13 Ta 369/11

    Kostenerstattung - Mutwilligkeit - Prozesskostenhilfe

    Aufgabe der bisherigen Kammerrechtsprechung im Anschluss an die Entscheidungen des BAG vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 - und vom 08. September 2011 - 3 AZB 46/10 -).

    Sie schließt sich jetzt im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts aus dessen Beschlüssen vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 -, NZA 2011, 422 und vom 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 -, NJW 2011, 3160 an (vergl. dazu auch Mayer, FD-RVG 2011, 316014).

    In jedem Fall hat der Antragsteller die Gründe darzulegen, die ihn zur Erhebung einer gesonderten Klage veranlasst haben (BAG vom 8. September 2011, a.a.O.).

    Vielmehr begründet ein solcher Verstoß die Mutwilligkeit im Sinne des § 114 S. 1 ZPO (BAG vom 17. Februar 2011 und vom 8. September 2011, a.a.O.; vergl. auch Mayer, FD-RVG 2011, 323440).

  • LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13

    Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe

    b) Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. BAG, 17. Februar 2011, 6 AZB 3/11, NZA 2011, 422, Rn. 9; 8. September 2011, 3 AZB 46/10, NZA 2011, 1382 , Rn. 16; LAG Hamm, 12. Juni 2009, 14 Ta 834/08, ArbR 2009, 147 = juris, Rn. 4; 22. Oktober 2009, 14 Ta 85/09, juris, Rn. 6; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 447; Zöller/Geimer, a. a. O., § 114 ZPO Rn. 30).

    Ihr ist es lediglich versagt, von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen den teureren zu wählen (vgl. BAG 17. Februar 2011, 6 AZB 3/11, NZA 2011, 422, Rn. 9, 12; 8. September 2011, 3AZB 46/10, NZA 2011, 1382 , Rn.16; BGH, 10. März 2005, XII ZB 20/04, NJW 2005, 1497, II 2. b) der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 26 Ta 535/12

    Offensichtlich mutwillige Prozessführung durch Stellung eines Hauptantrags statt

    Eine Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Kosten, die bei der Erweiterung der Zahlungsklage um Hilfsanträge im Falle eines Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag entstanden wären, ist nicht möglich (vgl. dazu BAG 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 - NZA 2011, 1382 = NJW 2011, 3260 = EzA § 114 ZPO 2002 Nr. 2, Rn. 21).(Rn.17).

    Während die hinreichende Aussicht auf Erfolg die materielle Begründetheit des Anspruchs betrifft, wird von der Frage der Mutwilligkeit in erster Linie die verfahrensmäßige Geltendmachung des Anspruchs erfasst (vgl. BAG 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 - NZA 2011, 1382 = NJW 2011, 3260 = EzA § 114 ZPO 2002 Nr. 2, Rn. 15).

    Eine Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Kosten, die bei der Erweiterung der Zahlungsklage um Hilfsanträge im Falle eines Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag entstanden wären, ist nicht möglich (vgl. dazu BAG 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 - NZA 2011, 1382 = NJW 2011, 3260 = EzA § 114 ZPO 2002 Nr. 2, Rn. 21).

  • LAG Hessen, 15.10.2012 - 13 Ta 303/12

    Kostenfestsetzung - Mutwilligkeit - Prozesskostenhilfe; Kostenfestsetzung -

    Sie hat sich im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts aus dessen Beschlüssen vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 -, NZA 2011, 422 und vom 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 -, NJW 2011, 3160 angeschlossen (vergl. dazu auch Mayer, FD-RVG 2011, 316014).

    In jedem Fall hat der Antragsteller die Gründe darzulegen, die ihn zur Erhebung einer gesonderten Klage veranlasst haben (BAG vom 8. September 2011, a.a.O.).

    Vielmehr begründet ein solcher Verstoß die Mutwilligkeit im Sinne des § 114 S. 1 ZPO (BAG vom 17. Februar 2011 und vom 8. September 2011, a.a.O.; vergl. auch Mayer, FD-RVG 2011, 323440).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2016 - 2 Ta 21/15

    Honoraranspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts -

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinen Beschlüssen vom 17. Februar 2011 (6 AZB 3/11 - BAGE 137, 145 = NJW 2011, 1161 = AP Nr. 14 zu § 114 ZPO) und vom 8. September 2011 (3 AZB 46/10 - BAGE 139, 138 = NJW 2011, 3260 = AP Nr. 6 zu § 11a ArbGG 1979) entschieden, dass Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit im Sinne von § 114 ZPO zu versagen ist, wenn statt der Erhebung einer zweiten Klage auch die Erweiterung einer bereits anhängigen Klage in Betracht gekommen wäre, da dies wegen der degressiven Ausgestaltung der Anwaltshonorare in aller Regel kostengünstiger wäre.

    Die gesonderte Erhebung einer Kündigungsschutzklage wird daher "zumeist angebracht erscheinen" (BAG 8. September 2011 aaO Rz. 18 am Ende; Hessisches LAG 15. Oktober 2012 aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag

    Die Kostenregelung des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG will diejenige Partei privilegieren, die dem Gericht ein unökonomisches Zweitverfahren erspart (zur Mutwilligkeit eines solchen Vorgehens iRd. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO: BAG 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 - Rn. 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 26 Ta 223/24

    Keine Zurückweisung eines PKH-Antrags - beendetes Arbeitsverhältnis - Entfernung

    Während die hinreichende Aussicht auf Erfolg die materielle Begründetheit des Anspruchs betrifft, wird von der Frage der Mutwilligkeit in erster Linie die verfahrensmäßige Geltendmachung des Anspruchs erfasst (vgl. BAG 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 - NZA 2011, 1382 = NJW 2011, 3260 = EzA § 114 ZPO 2002 Nr. 2, Rn. 15).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2013 - 3 Ta 576/13

    Zurückweisung seines Prozesskostenhilfeantrags

    Ausnahmsweise ist Mutwilligkeit dann nicht anzunehmen, wenn für die Erhebung einer zusätzlichen Klage nachvollziehbare sachliche Gründe bestehen (vgl. BGH v. 10.03.2005 - XII ZB 20/04, NJW 2005, 1497; BAG vom 08.09.2011 - 3 AZB 46/10 -, NZA 2011, 1382; BAG vom 17.02.2011 - 6 AZB 3/11, NZA 2011, 422; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2008 - 3 Ta 619/08, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.1989 - 14 Ta 52/89 -, LAGE § 114 ZPO Nr. 16 m. w. N.; Beschluss vom 22.11.2006 - 3 Ta 590/06; LAG Köln NJW-RR 2001, 869; Zöller/Geimer, ZPO, 29 Aufl., § 114 Rz. 34 m. w. N.; Schoreit/Groß, BerH u. PKH, 11. Aufl., § 114 Rz. 81; LAG Berlin, Beschluss vom 29.11.2005, NZA-RR 2006, 214).

    Solche können sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Rechtsverfolgung ergeben (vgl. BAG vom 08.09.2011 - 3 AZB 46/10 -, NZA 2011, 1382).

  • LAG Hessen, 16.08.2016 - 3 Ta 92/16

    Wird ein Weiterbeschäftigungsanspruch neben der Kündigungsschutzklage nicht im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall

  • LAG Köln, 08.01.2020 - 9 Ta 203/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Trennung eines arbeitsgerichtlichen

  • LAG Hessen, 16.10.2014 - 2 Ta 483/14

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Erhebung einer separaten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - 26 Ta 1537/20

    Isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Prozessvergleich

  • VGH Bayern, 20.09.2019 - 10 C 19.1760

    Untätigkeitsklage für erledigt erklärt, nachdem ablehnender Bescheid ergangen ist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 1743/21

    Prozesskostenhilfe für Eilverfahren eines Wahlbewerbers wegen Beschäftigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 7 AS 111/15
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12

    Bewilligungsreife - Entscheidungsreife - Prozesskostenhilfe bei Anspruchsübergang

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 7 AS 170/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 7 AS 169/15
  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 2 Ta 22/15

    § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 ZPO

  • LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12

    Überprüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung im Rahmen der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.03.2021 - 6 Ta 11/21

    Prozesskostenhilfe, teilweise Versagung, Zahlungsantrag, Verzugslohn,

  • LAG Nürnberg, 18.10.2013 - 2 Ta 136/13

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - erneute Klage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht