Rechtsprechung
BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt
- openjur.de
Sonderzahlung; Freiwilligkeitsvorbehalt
- Bundesarbeitsgericht
Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 306 Abs 2 BGB, § 305c Abs 2 BGB
Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch einen vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt bezüglich Sonderzahlung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit eines vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalts für alle zukünftigen Leistungen des Arbeitgebers
- hensche.de
Sonderzahlung, Freiwilligkeitsvorbehalt
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Unwirksamkeit eines vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalts, der alle zukünftigen Leistungen des Arbeitgebers umfasst
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt
- ra.de
- rewis.io
Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch einen vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt bezüglich Sonderzahlung
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts in vorformulierten Vertragsbedingungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Weihnachtsgeld trotz arbeitsvertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeberleistungen: Ganz freiwillig geht es nicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertrag - nicht alles ist freiwillig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kombination von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt in arbeitsvertraglicher Klausel unzulässig - Arbeitsgeber muss zwischen beiden Vorbehalten wählen
Besprechungen u.ä. (4)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kombination Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalt
- wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Vertragsänderung durch bloßen Zeitablauf?" von Dr. Wolf Hunold, original erschienen in: DB 2012, 1096 - 1098.
- wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Rettet den Freiwilligkeitsvorbehalt - oder schafft eine Alternative!" von RA/FAArbR Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer und RA Dr. Andreas von Medem, original erschienen in: NZA 2012, 894 - 895.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
BAG beschränkt Gestaltungsspielraum für arbeitsvertragliche Freiwilligkeitsvorbehalte
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 30.09.2009 - 3 Ca 17/09
- LAG Hessen, 26.07.2010 - 7 Sa 1881/09
- BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Papierfundstellen
- BAGE 139, 156
- ZIP 2012, 385
- MDR 2012, 531
- NZA 2012, 81
- DB 2012, 179
Wird zitiert von ... (200) Neu Zitiert selbst (34)
- BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09
Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt - …
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (st. Rspr., bspw. BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 11, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51; 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - Rn. 16, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13) .Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 15, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51) .
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 15, aaO) .
b) Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Freiwilligkeitsvorbehalt das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf eine künftige Sonderzahlung wirksam verhindern (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 16 mwN, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51) .
Allerdings muss ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt klar und verständlich iSd. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB formuliert worden sein, um den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung eindeutig auszuschließen (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 16, aaO) .
Dem Landesarbeitsgericht ist in der Annahme zu folgen, dass in einer solchen Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt regelmäßig ein zur Unwirksamkeit der Klausel führender Verstoß gegen das Transparenzgebot liegt, sodass der Arbeitgeber sich auf den Freiwilligkeitsvorbehalt nicht berufen kann (noch offengelassen in BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 20, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51) .
In den entschiedenen Fällen ging es jeweils um Ansprüche auf Leistungen, die als "Weihnachtsgeld" oder "Weihnachtsgratifikation" bezeichnet waren, auch wenn die Vertragsklauseln teilweise auch andere Leistungen erfassten (zB BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51; 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 14, AP BGB § 305c Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 18; 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - Rn. 14 f., BAGE 129, 164 und - 10 AZR 221/08 - Rn. 14 f.; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 12, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 39, BAGE 127, 185) .
- BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08
Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle - …
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Allerdings ist für jährlich an die gesamte Belegschaft geleistete Gratifikationen die Regel aufgestellt worden, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - Rn. 13, BAGE 129, 164) .Einen solchen Vorbehalt hat der Senat als ausreichend angesehen, um einen Anspruch auf eine zukünftige Leistung auszuschließen (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 43 [Vorbehalt bei Zahlung]; 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - BAGE 129, 164 [Vorbehalt im Formulararbeitsvertrag]) .
In den entschiedenen Fällen ging es jeweils um Ansprüche auf Leistungen, die als "Weihnachtsgeld" oder "Weihnachtsgratifikation" bezeichnet waren, auch wenn die Vertragsklauseln teilweise auch andere Leistungen erfassten (zB BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51; 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 14, AP BGB § 305c Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 18; 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - Rn. 14 f., BAGE 129, 164 und - 10 AZR 221/08 - Rn. 14 f.; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 12, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 39, BAGE 127, 185) .
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt entsteht schon kein Anspruch auf die Leistung, bei einem Widerrufsvorbehalt hingegen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, der Arbeitgeber behält sich aber vor, die versprochene Leistung einseitig zu ändern (vgl. bspw. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 191/10 - Rn. 10, EzA BGB 2002 § 308 Nr. 12; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 113, 140) .Jeder Vertrag und die sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen sind für jede Seite bindend (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 34, BAGE 116, 267; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 113, 140) .
- BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Er darf insbesondere nicht in Widerspruch zu anderen Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien stehen (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 39, BAGE 127, 185; vgl. 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 18, BAGE 124, 259; Preis NZA 2009, 281, 285) .In den entschiedenen Fällen ging es jeweils um Ansprüche auf Leistungen, die als "Weihnachtsgeld" oder "Weihnachtsgratifikation" bezeichnet waren, auch wenn die Vertragsklauseln teilweise auch andere Leistungen erfassten (zB BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51; 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 14, AP BGB § 305c Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 18; 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - Rn. 14 f., BAGE 129, 164 und - 10 AZR 221/08 - Rn. 14 f.; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 12, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 39, BAGE 127, 185) .
- BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06
Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Er darf insbesondere nicht in Widerspruch zu anderen Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien stehen (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 39, BAGE 127, 185; vgl. 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 18, BAGE 124, 259; Preis NZA 2009, 281, 285) .Eine solche Bestimmung ist im Zweifel nur als Hinweis zu verstehen, dass der Arbeitgeber Leistungen erbringt, ohne dazu durch andere Regelungen gezwungen zu sein (vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 17, BAGE 124, 259; 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 24 f., BAGE 117, 155) .
- BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08
Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog. …
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 29, ZTR 2011, 547; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40) .In den entschiedenen Fällen ging es jeweils um Ansprüche auf Leistungen, die als "Weihnachtsgeld" oder "Weihnachtsgratifikation" bezeichnet waren, auch wenn die Vertragsklauseln teilweise auch andere Leistungen erfassten (zB BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51; 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 14, AP BGB § 305c Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 18; 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - Rn. 14 f., BAGE 129, 164 und - 10 AZR 221/08 - Rn. 14 f.; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 12, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 39, BAGE 127, 185) .
- BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06
Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Der Arbeitgeber kann - außer bei laufendem Arbeitsentgelt (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - BAGE 122, 182) - einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ausschließen und sich eine Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er zukünftig Sonderzahlungen gewährt.Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den unter einem Vorbehalt stehenden Leistungen nicht um die eigentliche Grundvergütung, sondern um eine zusätzliche Abgeltung der Arbeitsleistung in Form einer Zulage oder sonstiger laufender Leistungen handelt (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 20, BAGE 122, 182; Schaub/Linck § 35 Rn. 70 f.) .
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Das ist sogar dann möglich, wenn die Vertragsparteien bei ihrer mündlichen Abrede an die Schriftform überhaupt nicht gedacht haben (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 17, BAGE 126, 364 [betriebliche Übung]; vgl. 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 25, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17 [konkludente Vertragsänderung]) .Mit diesem Vorrang der Individualabrede ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht zu vereinbaren, der so ausgelegt werden kann, dass er Rechtsansprüche aus späteren Individualabreden ausschließt (vgl. auch zur doppelten Schriftformklausel: BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 39, BAGE 126, 364) .
- BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05
Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, AP GewO § 106 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18; auch st. Rspr. des BGH, vgl. zB 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08 - Rn. 41, BGHZ 186, 180; 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09 - Rn. 16, NJW 2010, 2877) . - BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt
Auszug aus BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, AP GewO § 106 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18; auch st. Rspr. des BGH, vgl. zB 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08 - Rn. 41, BGHZ 186, 180; 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09 - Rn. 16, NJW 2010, 2877) . - BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08
Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen
- BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung …
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07
Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
- BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08
Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung - …
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
- BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09
Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05
AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
- BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 221/08
Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle - …
- BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08
Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung
- BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08
Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
- BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09
Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle
- BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84
Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente …
- BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05
Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle
- BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02
Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in …
- BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08
Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung
- BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10
Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung
- BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06
Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht
- BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten
- BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung
- BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09
Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung
- LAG Hessen, 26.07.2010 - 7 Sa 1881/09
Sonderzahlung - betriebliche Übung - Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und …
- BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
Sonderzahlung - "Mischcharakter"
Die Teilbarkeit einer Klausel ist durch Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 27, BAGE 139, 156) .Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt bezieht unzulässigerweise laufende Leistungen ein und verstößt sowohl gegen den in § 305b BGB bestimmten Vorrang der Individualabrede als auch gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass vertragliche Regelungen einzuhalten sind (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 36 - 41, BAGE 139, 156; 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - Rn. 22; zustimmend Worzalla SAE 2012, 92; Preis/Sagan NZA 2012, 1077; kritisch Bauer/von Medem NZA 2012, 894; Niebling NJW 2013, 3011) .
- BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10
Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis
Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22, NZA 2012, 81; 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 29, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40) .Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 33, NZA 2012, 81; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 27, AP GewO § 106 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49; 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 39 f., AP BGB § 307 Nr. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 33 f., BAGE 118, 22) .
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - …
a) Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich zu dem vereinbarten monatlichen Gehalt eine einmalige Sonderzahlung, ist zunächst durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln, ob er sich nur zu der konkreten Leistung oder darüber hinaus auch für die Zukunft verpflichtet hat (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 11, BAGE 139, 156) .Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus einem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf ein Angebot schließen konnte, das er gemäß § 151 BGB durch schlüssiges Verhalten angenommen hat (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 12 f. mwN, aaO) .
Hinzu kommt, dass eine Leistung nicht - wie von der Beklagten behauptet - zugleich freiwillig und widerruflich sein kann (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 21 f., BAGE 139, 156) .
- BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16
Vorrang der Individualabrede
Sie können sowohl ausdrücklich als auch konkludent getroffen werden (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 39, BAGE 139, 156) .Die gestellten Vertragsbedingungen können und sollen nur insoweit Geltung beanspruchen, wie die von den Parteien getroffene Individualabrede dafür Raum lässt (zu § 305b BGB vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 39, BAGE 139, 156) .
- BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 19, BAGE 139, 156) .Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 20, BAGE 139, 156) .
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
Ist die verbleibende Regelung weiterhin verständlich, bleibt sie bestehen ( BGH 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80 - zu II 3 e der Gründe, NJW 1982, 178; 25. Juni 2003 - VIII ZR 344/02 - zu II 2 der Gründe, NJW 2003, 2899; BAG 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 - zu II 3 e der Gründe, AP BGB § 307 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 309 Nr. 3; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 26 ff., EzA BGB 2002 § 307 Nr. 54; Uffmann RdA 2012, 113, 118; Preis RdA 2012, 101, 106) . - BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12
Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 19, AP BGB § 307 Nr. 56 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 54) .Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22, AP BGB § 307 Nr. 56 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 54) .
- BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung
Selbst wenn die Klausel nur darauf zielte, die Entstehung einer betrieblichen Übung zu verhindern (was im Hinblick auf die gesonderte Regelung in § 9 des Arbeitsvertrags zweifelhaft erscheint), wäre ihr Sinn die Festlegung der Bedeutung eines späteren Erklärungsverhaltens bereits im Vertrag (vgl. dazu BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 31, BAGE 139, 156) .Vielmehr wurden entsprechende Vertragsklauseln stets einer Prüfung am Maßstab des § 305 ff. BGB unterzogen (vgl. zB BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - BAGE 129, 164; 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - BAGE 136, 294; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - aaO; 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 -) .
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 19, BAGE 139, 156) .
Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 33, BAGE 139, 156; 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 39 f.; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 33 f., BAGE 118, 22) .
Der Vorbehalt kann schon deshalb keinen Bestand haben (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 38 f., BAGE 139, 156) .
- BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14
Provisionsvorschüsse - Rückzahlung
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 19, BAGE 139, 156) .Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22, BAGE 139, 156) .
- BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22
Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher …
b) Bei Zahlung einer über das arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt hinausgehenden Vergütung ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob sich der Arbeitgeber nur zu der konkreten Leistung (bspw. Gratifikation im Kalenderjahr) oder darüber hinaus auch für die Zukunft verpflichtet hat (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 11; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 11, BAGE 139, 156) .Eine vertragliche Bindung wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 12, aaO) .
Für jährlich an die gesamte Belegschaft geleistete Gratifikationen ist insoweit die Regel aufgestellt worden, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 12 mwN, aaO) .
Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 35 mwN, BAGE 139, 156) .
Durch den Begriff "Sonderzuwendungen" wird hinreichend deutlich, dass von dieser Klausel alle Zahlungen erfasst sein sollen, welche keine laufenden arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungen (vgl. dazu BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 36 f., BAGE 139, 156) sind.
Mit diesem Vorrang der Individualabrede ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht zu vereinbaren, der so ausgelegt werden kann, dass er Rechtsansprüche aus späteren Individualabreden ausschließt (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 51, BAGE 147, 322; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 39 mwN, BAGE 139, 156) .
Bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrags der Parteien im Jahr 2015 hat der Senat eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers auch darin gesehen, dass ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt spätere Individualabreden iSv. § 305b BGB erfasst (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 38 ff., BAGE 139, 156) .
Die Vertragsparteien können das für eine Vertragsänderung vereinbarte Schriftformerfordernis jederzeit schlüssig und formlos aufheben (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 17, BAGE 139, 156; 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 17, BAGE 126, 364 [betriebliche Übung]) .
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14
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- LAG Düsseldorf, 15.02.2017 - 7 Sa 397/16
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Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze
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Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"
- LAG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 9 Sa 13/20
Sonderzahlung - Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - langandauernde Erkrankung - …
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- BAG, 19.09.2023 - 1 AZR 281/22
Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17
Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung
- LAG Düsseldorf, 06.09.2016 - 9 Sa 1385/15
Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen
- LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
Die Abrede in einer Änderungsvereinbarung, mit der Ansprüche auf Zahlung eines …
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11
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- OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
Bestimmung einer Bonuszahlung aus Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds gemäß § …
- BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 880/11
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch …
- LAG Baden-Württemberg, 09.09.2022 - 9 Sa 28/22
Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für Jahressonderzahlung - AGB-Kontrolle - …
- BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem …
- LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld; …
- BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung
- ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
Urlaubsanspruch, Übertragung, Folgejahr
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 289/16
Kündigungsfrist - ordentliche Kündigung - befristeter Formulararbeitsvertrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 70/16
Funktionszulage als Gehaltsbestandteil - einseitiger Entzug einer Zulage
- LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung - …
- LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 993/21
Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
- LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im …
- BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15
Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der …
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des …
- ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
Zahlung von Weihnachtsgeld als Bestandteil der Grundvergütung i.R.e. …
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18
- LAG Niedersachsen, 23.02.2022 - 8 Sa 229/21
Fortbildungsvereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Transparenzgebot in …
- LAG Düsseldorf, 14.07.2015 - 3 Sa 7/15
Ansprüche einer Gebäudereinigungskraft auf Zahlung der Feiertagsvergütung in den …
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
- LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
- LAG Hamm, 11.02.2022 - 1 Sa 648/21
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten; keine ausreichende Differenzierung …
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
- LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12
Höhe einer Gratifikation /des Weihnachtsgelds; Betriebliche Übung
- LAG Köln, 09.01.2020 - 8 Sa 787/18
Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im …
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
- LAG Hamm, 12.09.2017 - 9 Sa 705/17
Spätehenklausel; Altersdiskriminierung; Hinterbliebenenversorgung; Auslegung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
Altersgrenze durch Betriebsvereinbarung - Günstigkeitsprinzip
- LAG Hamm, 28.04.2022 - 18 Sa 1269/21
Betriebliche Übung; ablösende Gesamtzusage; Beihilfeleistungen
- LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
Versicherungsvertreter - Provisionsvorschüsse - Stornoabwendungsmaßnahmen
- LAG Köln, 27.08.2015 - 7 Sa 143/15
Variable Vergütung; Betriebsübergang; Niederlassungsleiter; Zielvereinbarung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 235/20
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung und blue-pencil-Test
- LAG Hamm, 21.04.2016 - 15 Sa 1780/15
Vertragliche Weihnachtsgratifikation; Freiwilligkeitsvorbehalt, der gegen …
- LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
- LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung, …
- LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
Wirksamkeit von anteiligen Rückzahlungsklauseln; AGB-Wirksamkeitskontrolle von …
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - 9 Sa 22/20
Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Leistungsbestimmung durch das Gericht - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - Kürzung wegen …
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 519/10
Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle
- LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15
Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ
- LAG Düsseldorf, 07.07.2017 - 6 Sa 172/17
Freie Fahrt für Ehepartner von Beschäftigten eines Verkehrsbetriebs?
- LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13
Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 13.04.2021 - 3 Ca 242/20
Betriebliche Übung - Aufhebung durch Freiwilligkeitsvorbehalt - Sonderzahlung - …
- BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15
Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der …
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch …
- LAG Hessen, 19.04.2012 - 7 Sa 1232/11
Gratifikationsanspruch - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung
- LAG Hessen, 11.05.2015 - 7 Sa 279/13
Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
Aufhebungsvertrag - Verzichtsklausel - Equal-pay-Ansprüche
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
Auslegung eines befristeten Formulararbeitsvertrags - Vereinbarung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
Keine Aussetzung nach § 97 Abs 5 ArbGG - Rechtsunwirksamkeit einer …
- LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 1004/21
Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17
Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen …
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 175/17
Gesamtzusage als arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage; Betriebliche Übung als …
- LAG Hamm, 13.05.2016 - 16 Sa 1652/15
Betriebliche Übung; doppelte Schriftformklausel; Widerrufsvorbehalt
- ArbG Essen, 25.04.2013 - 3 Ca 2940/12
Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin
- LAG Sachsen, 30.12.2022 - 1 Sa 87/22
Arbeitsentgelt - betriebliche Übung
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 703/18
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug einer unwirksamen …
- OLG Düsseldorf, 04.03.2013 - 14 U 144/12
Bindung des Dienstherrn durch die Gewährung von Prämien und leistungsbezogenen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 6 Sa 190/19
Provisionsanspruch - Rückforderung von Provisionsvorschüssen - Allgemeine …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17
Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der …
- LAG Hamm, 14.01.2016 - 18 Sa 1279/15
Umfang des Anspruchs auf Zahlung des Mindestlohns
- LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 17 Sa 542/12
Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten …
- LAG Hamburg, 12.12.2016 - 8 Sa 43/15
Weihnachtsgratifikation - Leistungsbestimmung - Freiwilligkeitsvorbehalt
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2016 - 4 Sa 147/15
Kündigung wegen Unpünktlichkeit
- LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15
Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und …
- LAG Baden-Württemberg, 14.01.2013 - 1 Sa 27/12
Variable Vergütung - Bonus - Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen - Kürzung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2015 - 3 Sa 1915/14
Unwirksame Vertragsklausel zur Abverkaufsprovision eines Verkaufsberaters im …
- LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge …
- LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Equal-pay - Beginn einer vereinbarten Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich …
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Haftungsbescheid - Gesamtschuld - …
- LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 668/16
Jahresfestgehalt, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsvertrag, Auslegung, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2021 - 2 Sa 20/21
Funktionszulage - vertraglicher Anspruch - Ablösung durch Einführung einer …
- ArbG Paderborn, 08.07.2021 - 1 Ca 1591/20
Nachträgliche Abänderung einer Gesamtzusage
- ArbG Paderborn, 05.07.2021 - 2 Ca 1557/20
Urlaubsgeld, Gesamtzusage, AGB-Kontrolle, Freiwilligeitsvorbehalt
- LAG Sachsen, 26.02.2020 - 2 Sa 223/19
Arbeitszeitverlängerung nach § 15 Abs. 2 BAT-O ; Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17
Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung …
- LAG Hamm, 23.11.2022 - 9 Sa 682/22
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Betriebsvereinbarungsoffenheit; Provisionen
- BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 350/20
Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu …
- BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15
Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der …
- LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12
Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers
- ArbG Düsseldorf, 12.04.2017 - 12 Ca 974/17
Jahressonderzahlung - Anspruch auf Zahlung
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 10 Sa 112/20
Beschäftigungsangebot - Vertragsauslegung - Eingruppierung - Vergütungsdifferenz …
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 757/15
Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Erteilung einer …
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 391/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Antrag des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das …
- ArbG Stuttgart, 10.03.2016 - 11 Ca 6834/15
Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn - Urlaubsgeld - …
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 760/15
AGB zum Einverständnis der Einstellung von Direktzusagen (Versorgungsrecht)
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 761/15
Anspruch auf Abschluss einer Versorgungszusage - Unterschrift bei …
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 767/15
Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 416/15
Rechtmäßigkeit der vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung des Arbeitnehmers, …
- ArbG Karlsruhe, 15.03.2012 - 6 Ca 250/11
Rechtsanspruch auf Sonderzahlung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 764/15
Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage
- ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
Vertragsänderung durch Schweigen im Rechtsverkehr - Verwirkung - …
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 766/15
Erteilung einer Versorgungszusage
- ArbG Hamburg, 03.02.2016 - 27 Ca 594/14
Ende des Sonderurlaubs als Grund für die Kündigung eines abgestellten …
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 418/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
Jahressonderzahlung - arbeitsvertragliche Regelung - Begründung eines …
- LAG Niedersachsen, 05.06.2012 - 1 Sa 5/12
Formularmäßige Vereinbarung eines als Provision ins Verdienen zu bringenden …
- LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1205/11
Arbeitsentgelt
- LAG Hamm, 20.10.2022 - 18 Sa 138/22
Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebsübergang; …
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 421/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG Hamm, 08.12.2011 - 15 Sa 1038/11
Arbeitsentgelt; Anspruch auf Weihnachtsgratifikation infolge betrieblicher Übung; …
- LAG Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 12 Sa 55/15
Allgemeine Geschäftsbedingung - Auslandseinsatz - Steuer im Einsatzland
- LAG Baden-Württemberg, 22.08.2016 - 9 Sa 42/16
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Überschussanteile
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2014 - 7 Sa 244/14
Betriebliche Übung hinsichtlich Leistungszulage - Auslegung einer tariflichen …
- ArbG Rheine, 22.05.2014 - 2 Ca 1372/13
- LAG Hamm, 02.02.2012 - 15 Sa 1038/11
Arbeitsentgelt
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 433/17
Weihnachtsgratifikation - Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2018 - 8 Sa 160/17
Weihnachtsgratifikation - Zulässigkeit der Anknüpfung an den Bestand des …
- ArbG Essen, 29.09.2016 - 5 Ca 1537/16
Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines "Firmenfreifahrtickets" an die …
- LAG München, 17.09.2015 - 3 Sa 316/15
Anspruchsgeltendmachung der Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht) …
- LAG Hamm, 08.12.2011 - 15 Sa 1501/11
Arbeitsentgelt
- LAG Köln, 17.09.2012 - 2 Sa 877/11
Zulässigkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts bei Auslobung einer Leistungsprämie
- LAG München, 04.04.2012 - 11 Sa 100/12
Anspruch auf beamtenähnliche Versorgung, betrieblicher Übung, Gesamtzusage, …
- LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2020 - 1 Sa 219/19
Jahressonderzahlung, Tarifvertrag, Notfallklausel, Wirksamkeit, konkludente …
- LAG Düsseldorf, 13.09.2017 - 4 Sa 353/17
Auslegung einer Freiwilligkeitsklausel hinsichtlich der Gewährung einer …
- LAG Sachsen, 16.01.2023 - 1 Ta 212/21
Hinreichende Erfolgsaussicht i.S.d. § 114 Abs. 1 ZPO ; Bezugnahmeklausel als …
- LAG Köln, 27.06.2019 - 7 Sa 118/19
Ausbildungskostenrückzahlung; AGB-Kontrolle; Reisekosten; Intransparenz; …
- ArbG Essen, 22.12.2016 - 5 Ca 2137/16
Überlassung eines Firmenfreifahrticket an Familienangehörige
- LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 829/12
Equal-pay-Anspruch und pauschalierter Aufwendungsersatz
- LAG Hamm, 03.05.2012 - 15 Sa 1826/11
Entstehung eines Anspruchs auf jährliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 6 Sa 106/22
Vergütung (erfolgsabhängige), Zielfestlegung, Dotierung, Leistungsgrad, …
- ArbG Essen, 29.09.2016 - 5 Ca 1972/16
- LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 115/22
Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung, …
- ArbG Paderborn, 05.07.2021 - 2 Ca 1587/20
Urlaubsgeld, Gesamtzusage, AGB-Kontrolle, Freiwilligeitsvorbehalt
- ArbG Essen, 21.10.2016 - 3 Ca 1630/16
- ArbG Hamburg, 24.02.2016 - 27 Ca 435/15
Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede - Abgrenzung Neuvertrag Altvertrag
- LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 101/22
Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 84/22
Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 107/22
Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 6 Sa 83/22
Elementenfeststellungsklage, Vergütung (erfolgsabhängige), Provision, …
- ArbG Hannover, 03.03.2016 - 2 Ca 177/15
Leistungsbestimmung eines Bonusanspruchs
- LAG Hamburg, 16.10.2013 - 3 Sa 51/13
Sonderzahlung - konkludente Vertragsänderung
- LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2012 - 6 Sa 329/11
Sonderzahlung, Gratifikation, Freiwilligkeitsvorbehalt, Betriebliche Übung, …
- LAG Nürnberg, 10.12.2014 - 2 Sa 336/14
Betriebsrente - Altersteilzeit - Aufstockungsbeträge - ruhegehaltsfähige …
- LAG Nürnberg, 24.01.2013 - 6 Sa 331/12
Gratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB - Transparenz
- LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2015 - 6 Sa 223/15
Vergütung, Jahresabschlussvergütung, erfolgsorientiert, Allgemeine …
Rechtsprechung
EuGH, 26.01.2012 - C-586/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Sozialpolitik Richtlinie 1999/70/EG Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge - Sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen können - Nationale Regelung, ...
- Europäischer Gerichtshof
Kücük
Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge - Sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen können - Nationale Regelung, ...
- EU-Kommission
Bianca Kücük gegen Land Nordrhein-Westfalen.
- EU-Kommission
Kücük
Sozialpolitik − Richtlinie 1999/70/EG − Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge - Sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen können - ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Befristete Arbeitsverträge zur ständigen oder wiederkehrender Vertretung bei Anknüpfung an vorübergehenden Beschäftigungsbedarf in nationalen Rechtsvorschriften; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts
- zip-online.de
Zulässigkeit wiederholter Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auch bei ständigem Vertretungsbedarf ("Kücük")
- Betriebs-Berater
Kettenbefristung bei dauernder Vertretung möglich
- RA Kotz
Arbeitsverträge (befristete) - aufeinanderfolgende Verlängerung
- hensche.de
Befristung: Vertretung, Befristung: Sachgrund, Kettenbefristung
- Techniker Krankenkasse
- hensche.de
- rechtsportal.de
Befristete Arbeitsverträge zur ständigen oder wiederkehrender Vertretung bei Anknüpfung an vorübergehenden Beschäftigungsbedarf in nationalen Rechtsvorschriften; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts
- datenbank.nwb.de
Mehrfach befristete Arbeitsverträge bei ständigem Vertretungsbedarf zulässig
- Der Betrieb
Kettenbefristungen in Vertretungsfällen kein Verstoß gegen EU-Befristungsrecht ? Jedoch Missbrauchskontrolle durch nationale Gerichte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (36)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Sozialpolitik - Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist
- beck-blog (Kurzinformation)
Wiederholte Befristung auch bei ständigem Vertretungsbedarf zulässig
- beck-blog (Kurzinformation)
Nach 88 Zeitverträgen endlich unbefristet
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Kettenbefristungen können zulässig sein
- heise.de (Pressebericht, 30.01.2012)
Häufige Befristung von Arbeitsverträgen erlaubt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ständige Verlängerung befristeter Arbeitsverträgen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Urteil Arbeitsverträge - Wann ist eine Befristung erlaubt?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Zur Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
- lto.de (Kurzinformation)
Deutsche Arbeitsverträge bestehen Europatest
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mehrfach befristete Arbeitsverträge können zulässig sein!
- zbb-online.com (Leitsatz)
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3
Zulässigkeit von mehrfacher Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auch bei ständigem Vertretungsbedarf - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Auch ständiger Vertretungsbedarf kann Befristung rechtfertigen - Aber Missbrauchskontrolle erforderlich
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Vereinbarkeit mit EU-Recht einer wiederholten Befristung eines Arbeitsvertrages
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Auch ein ständiger Vertretungsbedarf kann befristete Arbeitsverträge rechtfertigen
- baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vertretungsbefristung - unionsrechtskonforme Auslegung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Befristungsverlängerung auch bei ständigem Vertretungsbedarf
- kanzleimitte.de (Kurzinformation)
Befristung im Arbeitsrecht: mehrfache Befristung von Arbeitsverträgen möglich?
- haufe.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Befristung (hier: 13 mal) bei ständigem Vertretungsbedarf
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Befristete Arbeitsverträge
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Befristete Arbeitsverträge
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen als Kettenarbeitsvertrag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befristung auch bei dauerhaftem Vertretungsbedarf
- juve.de (Kurzinformation)
Mehrere Zeitverträge in Folge: Land NRW erfolgreich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kettenarbeitsverträge aus sachlichem Grund sind zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dauerhafte Befristung im Arbeitsverhältnis wegen ständiger Vertretung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Grenzenlos befristet beschäftigt
- wordpress.com (Kurzinformation)
Kücük- Kettenbefristungen bei Arbeitsverträgen wegen Vertretungsbedarf
- fgvw.de (Kurzinformation)
Urteil zu befristeten Jobs: Zulässigkeit von Kettenverträgen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zulässige vielfach befristete Kettenarbeitsverträge bei Schwangerschaftsvertretung
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH erklärt mehrfache Befristung von Arbeitsverträgen für zulässig - Mehrfach befristeter Einsatz kann im Einzelfall im Hinblick auf Anzahl und Gesamtdauer der Befristung Missbrauchskontrolle unterzogen werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kettenarbeitsverträge grundsätzlich erlaubt // Bundesarbeitsgericht muss neu entscheiden
Besprechungen u.ä. (10)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Deutsche Arbeitsverträge bestehen Europatest: Mehrfachbefristung auch bei dauernder Vertretung möglich
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Zur Zulässigkeit wiederholter Befristung von Arbeitsverträgen
- derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)
13 befristete Arbeitsverträge hintereinander können zulässig sein
- wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Zulässigkeit von Kettenbefristungen" von RA Dr. Thomas Drosdeck und RA Dr. Christian Bitsch, original erschienen in: NJW 2012, 977 - 980.
- wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Dauervertretung oder Kettenbefristung - Zu den Auswirkungen der Entscheidung des EuGH im Fall "Kücük"" von RAin Dr. Barbara Reinhard, original erschienen in: ArbRB 2012, 120 - 123.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
EuGH segnet immer erneute ("Ketten"-)Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer ab
- channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Befristung von Arbeitsverträgen - "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Dreizehn Verträge, elf Jahre, ein Arbeitgeber: Kettenbefristungen können zulässig sein, bleiben aber riskant
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Kettenbefristungen bleiben zulässig
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Befristung ohne Grenzen?
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Deutschland) eingereicht am 15. Dezember 2010 - Bianca Kücük gegen Land Nordrhein-Westfalen
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Bundesarbeitsgericht - Auslegung von Paragraph 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18. März 1999, die sich im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.05.2008 - 12 Ca 571/08
- LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
- ArbG Koblenz, 03.03.2010 - 6 Ca 2168/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2010 - 5 Sa 196/10
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2010 - 4 Ca 5638/10
- BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09
- EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
- LAG Düsseldorf, 11.04.2013 - 7 Sa 1820/10
- LAG Düsseldorf, 17.07.2013 - 7 Sa 450/13
- BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13
Papierfundstellen
- NJW 2012, 989
- ZIP 2012, 289
- MDR 2012, 531
- EuZW 2012, 143
- NZA 2012, 135
- NJ 2012, 215
- DVBl 2012, 292
- BB 2012, 1093
- DB 2012, 290
Wird zitiert von ... (151) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Es ist darauf hinzuweisen, dass Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge zur Umsetzung eines ihrer Ziele dient, nämlich den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer gesehen wird, einzugrenzen, indem eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorgesehen werden, die die Prekarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern sollen (vgl. Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 63, und vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 73).Die hierfür in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a bis c aufgeführten drei Maßnahmen betreffen sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigen, die insgesamt maximal zulässige Dauer aufeinanderfolgender Arbeitsverträge oder -verhältnisse und die zulässige Zahl ihrer Verlängerungen (vgl. Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 74, und Beschluss vom 1. Oktober 2010, Affatato, C-3/10, Randnrn.
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung die Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Hingegen entspräche eine innerstaatliche Vorschrift, die sich darauf beschränken würde, den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge allgemein und abstrakt durch Gesetz oder Verordnung zuzulassen, nicht den in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils dargelegten Erfordernissen (Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Eine solche Vorschrift birgt somit die konkrete Gefahr eines missbräuchlichen Rückgriffs auf derartige Verträge und ist daher mit dem Ziel und der praktischen Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge unvereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteil Angelidaki u. a., Randnrn.
Die vorübergehende Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, um im Wesentlichen einen zeitweiligen Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken, kann nämlich grundsätzlich einen sachlichen Grund im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung bilden (vgl. in diesem Sinne Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 102).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass - wie der Gerichtshof bereits entschieden hat - die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse zur Deckung eines Bedarfs, der faktisch kein zeitweiliger, sondern im Gegenteil ein ständiger und dauerhafter ist, nicht im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 103).
Es ist Sache aller Stellen des betreffenden Mitgliedstaats, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die Beachtung von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge zu sorgen, indem sie konkret prüfen, ob die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs dient und ob eine Vorschrift wie § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG nicht in Wirklichkeit eingesetzt wird, um einen ständigen und dauerhaften Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken (vgl. entsprechend Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 106).
Wie die Kommission geltend gemacht hat, obliegt es den genannten Stellen, stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Juni 2008, Vassilakis u. a., C-364/07, Randnr. 116, und Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 157).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Rahmenvereinbarung, wie sich aus Nr. 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen ergibt, es den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern überlässt, die einzelnen Anwendungsmodalitäten der von ihr aufgestellten Grundsätze und Vorschriften zu definieren, um ihre Übereinstimmung mit dem nationalen Recht und/oder der nationalen Praxis sicherzustellen und zu gewährleisten, dass den Besonderheiten der konkreten Sachverhalte angemessen Rechnung getragen wird (Urteile Adeneler u. a., Randnr. 68, und Angelidaki u. a., Randnr. 71).
Wie die deutsche und die polnische Regierung geltend gemacht haben, verfügen die Mitgliedstaaten nach Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge folglich über einen Wertungsspielraum in Bezug auf die Erreichung des mit dieser Vorschrift angestrebten Ziels, auch wenn dieser Spielraum unter der Bedingung steht, dass die Mitgliedstaaten das unionsrechtlich vorgegebene Ergebnis gewährleisten, wie nicht nur aus Art. 288 Abs. 3 AEUV, sondern auch aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 1999/70 im Licht ihres 17. Erwägungsgrundes hervorgeht (Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Außerdem hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge keine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten aufstellt, die Umwandlung befristeter in unbefristete Arbeitsverträge vorzusehen, wie er auch nicht im Einzelnen vorschreibt, unter welchen Bedingungen befristete Verträge geschlossen werden können, und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich einen gewissen Spielraum belässt (Urteile Adeneler u. a., Randnr. 91, Marrosu und Sardino, Randnr. 47, sowie Angelidaki u. a., Randnrn.
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Es ist darauf hinzuweisen, dass Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge zur Umsetzung eines ihrer Ziele dient, nämlich den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer gesehen wird, einzugrenzen, indem eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorgesehen werden, die die Prekarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern sollen (vgl. Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 63, und vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 73).Ein solcher Einsatz befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse liefe nämlich der Prämisse der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge, dass unbefristete Arbeitsverträge die übliche Form der Beschäftigungsverhältnisse sind, auch wenn befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sind, unmittelbar zuwider (vgl. Urteil Adeneler u. a., Randnr. 61).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Rahmenvereinbarung, wie sich aus Nr. 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen ergibt, es den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern überlässt, die einzelnen Anwendungsmodalitäten der von ihr aufgestellten Grundsätze und Vorschriften zu definieren, um ihre Übereinstimmung mit dem nationalen Recht und/oder der nationalen Praxis sicherzustellen und zu gewährleisten, dass den Besonderheiten der konkreten Sachverhalte angemessen Rechnung getragen wird (Urteile Adeneler u. a., Randnr. 68, und Angelidaki u. a., Randnr. 71).
Außerdem hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge keine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten aufstellt, die Umwandlung befristeter in unbefristete Arbeitsverträge vorzusehen, wie er auch nicht im Einzelnen vorschreibt, unter welchen Bedingungen befristete Verträge geschlossen werden können, und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich einen gewissen Spielraum belässt (Urteile Adeneler u. a., Randnr. 91, Marrosu und Sardino, Randnr. 47, sowie Angelidaki u. a., Randnrn.
- EuGH, 07.09.2006 - C-53/04
Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Dieser Wertungsspielraum ergibt sich auch aus Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge, da er den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die besonderen Anforderungen bestimmter Branchen und/oder der betroffenen Kategorien von Arbeitnehmern zu berücksichtigen, sofern dies objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino, C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 45).Außerdem hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge keine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten aufstellt, die Umwandlung befristeter in unbefristete Arbeitsverträge vorzusehen, wie er auch nicht im Einzelnen vorschreibt, unter welchen Bedingungen befristete Verträge geschlossen werden können, und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich einen gewissen Spielraum belässt (Urteile Adeneler u. a., Randnr. 91, Marrosu und Sardino, Randnr. 47, sowie Angelidaki u. a., Randnrn.
- EuGH, 12.06.2008 - C-364/07
Vassilakis u.a.
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Wie die Kommission geltend gemacht hat, obliegt es den genannten Stellen, stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Juni 2008, Vassilakis u. a., C-364/07, Randnr. 116, und Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 157). - EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Da Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge nur dann zur Anwendung gelangt, wenn aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnrn. - EuGH, 01.10.2010 - C-3/10
Affatato
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Die hierfür in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a bis c aufgeführten drei Maßnahmen betreffen sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigen, die insgesamt maximal zulässige Dauer aufeinanderfolgender Arbeitsverträge oder -verhältnisse und die zulässige Zahl ihrer Verlängerungen (vgl. Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 74, und Beschluss vom 1. Oktober 2010, Affatato, C-3/10, Randnrn. - EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Hill und Stapleton
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs werden mit Maßnahmen, die dem Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft dienen und es Männern und Frauen ermöglichen sollen, ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen gleichermaßen nachzukommen, legitime sozialpolitische Ziele verfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juni 1998, Hill und Stapleton, C-243/95, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 42, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Randnrn. - EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs werden mit Maßnahmen, die dem Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft dienen und es Männern und Frauen ermöglichen sollen, ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen gleichermaßen nachzukommen, legitime sozialpolitische Ziele verfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juni 1998, Hill und Stapleton, C-243/95, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 42, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Randnrn.
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof oder EuGH) in der Vorabentscheidung vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] Rn. 27 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) die nationalen Gerichte nach § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung zu der Missbrauchskontrolle auch einer Sachgrundbefristung anhalte, habe die Klägerin keine besonderen Umstände für die Annahme eines dem beklagten Land anzulastenden Rechtsmissbrauchs vorgetragen.Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) erkannt:.
Der Senat hält nach erneuter Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Vorabentscheidung des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) an den zum Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG entwickelten Grundsätzen fest.
Der Senat hält insoweit auch nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) uneingeschränkt an den von ihm zum Sachgrund der Vertretung entwickelten Grundsätzen fest.
Der Senat hält auch nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) an den zur Vertretungsbefristung entwickelten Grundsätzen fest.
Die Vorabentscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung aufzugeben.
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung die Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN, Slg. 2009, I-3071) .
Die nationalen Normen, welche die Umstände der Vertretung bezeichnen, müssen sich dazu objektiver und transparenter Prüfungskriterien bedienen, um zu gewährleisten, dass die Verlängerung befristeter Verträge tatsächlich einem echten Bedarf entspricht sowie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 29, 34, aaO;… 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 98, 100 mwN, aaO) .
b) Der Senat hält nach der Entscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54, 56 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) an seiner Rechtsprechung fest, wonach selbst ein beim Arbeitgeber tatsächlich vorhandener ständiger Vertretungsbedarf dem Vorliegen eines Sachgrunds nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nicht entgegensteht.
Er verlangt vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht, einen ständigen Vertretungsbedarf durch eine Personalreserve aus unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern auszugleichen (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54, 56, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 80 ) .
Unter diesen Umständen könne die vorübergehende Vertretung von Arbeitnehmern einen sachlichen Grund im Sinne von § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung bilden, der sowohl die Befristung der mit den Vertretungskräften geschlossenen Verträge als auch, bei Bedarf, deren Verlängerung rechtfertige, sofern die insoweit in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Anforderungen beachtet würden (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 31, aaO ) .
Dies gelte umso mehr, wenn mit der nationalen Regelung zur Vertretungsbefristung - wie § 21 Abs. 1 BEEG - Ziele verfolgt würden, die als legitime sozialpolitische Ziele anerkannt seien (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 32, aaO ) .
Aus dem bloßen Umstand, dass ein Bedarf an Vertretungskräften durch den Abschluss unbefristeter Verträge gedeckt werden könne, folge deshalb nicht, dass ein Arbeitgeber missbräuchlich handele und damit sowohl gegen § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung als auch gegen die nationale Regelung zu ihrer Umsetzung verstoße, wenn er beschließe, auf befristete Verträge zurückzugreifen, um auf einen vorübergehenden Mangel an Arbeitskräften zu reagieren, selbst wenn dieser wiederholt oder sogar dauerhaft auftrete (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50 , aaO ) .
Der Bedarf an Vertretungskräften bleibe ein vorübergehender, weil der vertretene Arbeitnehmer nach Beendigung seines Urlaubs, der den Grund für die zeitweilige Verhinderung an der Wahrnehmung der Aufgaben darstelle, seine Tätigkeit wieder aufnehmen werde (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 38 , aaO ) .
c) Die Vorabentscheidung des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) zwingt auch nicht dazu, die Sachgrundprüfung bei Vertretungsbefristungen mit zunehmender Anzahl und Dauer der befristeten Verträge zu intensivieren oder an die Rückkehrprognose erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. auch Bauer/von Medem SAE 2012, 25, 27; Gooren ZESAR 2012, 225, 229; aA Preis/Loth Anm. zu EzA TzBfG § 14 Nr. 80 unter VII; Temming ELR 2012, 43, 47; Wendeling-Schröder AuR 2012, 92, 96) .
Allerdings führt der Gerichtshof - auch in Abgrenzung zu der im Vorabentscheidungsverfahren von der deutschen Bundesregierung vertretenen Auffassung (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 42, aaO) - im Urteil ua. aus, "der Umstand, dass die Zahl oder die Dauer der befristeten Verträge Gegenstand der in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. b und c der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge vorgesehenen Präventivmaßnahmen ist", bedeute nicht, "dass diese Kriterien keine Auswirkung auf die Beurteilung der in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a angesprochenen sachlichen Gründe haben können" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 41, aaO ) .
Auch der EuGH sieht es für die Sachgrundprüfung als entscheidend an, dass bei einer Mehrzahl aufeinanderfolgender Verträge jeder der befristeten Verträge für sich genommen geschlossen wird, um eine vorübergehende Vertretung sicherzustellen (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 38 , aaO) .
Vielmehr ist es seiner Auffassung nach "notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder -verhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den diese Bestimmung verhindern soll" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 43 , vgl. auch Rn. 51, aaO) .
Wie sich aus dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) zweifelsfrei ergibt, dürfen sich die nationalen Gerichte bei der Befristungskontrolle nicht nur auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds der Vertretung beschränken.
Vielmehr obliegt es den Gerichten, "stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein" (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, aaO, unter Verweis auf EuGH 12. Juni 2008 - C-364/07 - [Vassilakis ua.] Rn. 116 und auf EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 157, Slg. 2009, I-3071) .
Zwar "schließt das Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge einen Missbrauch" nach Auffassung des Gerichtshofs "grundsätzlich aus" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 51, aaO) .
Dennoch ist es nach dem Urteil des EuGH "in Anbetracht des Ziels, das mit allen nach Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge ergriffenen Maßnahmen verfolgt wird, notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder -verhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den diese Bestimmung verhindern soll" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 43, aaO) .
Der Gerichtshof hat damit ausdrücklich (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 21, aaO) an die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens vom Senat gestellte Frage angeknüpft, ob und in welcher Weise die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 36, BAGE 136, 168 ) .
Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (so auch EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
Auch ist zu berücksichtigen, dass nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs selbst ein dauerhafter Vertretungsbedarf dem Abschluss von Vertretungsbefristungen nicht grundsätzlich entgegensteht (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
Der Gerichtshof hat in der Vorabentscheidung die Bedeutung dieser beiden Faktoren besonders hervorgehoben (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 41, 55, AP Richtlinie 99/70/EG = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
Der wiederholte Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zu Lasten der Arbeitnehmer gesehen wird, soll eingegrenzt werden, um die "Prekarisierung der Lage der Beschäftigten" zu verhindern ( vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 25, aaO) .
Von Bedeutung kann bei der Beurteilung ferner sein, ob der Arbeitnehmer stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wird oder ob es sich um wechselnde, ganz unterschiedliche Aufgaben handelt ( vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
- BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15
Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch
Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (vgl. EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 44; 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 31; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 77; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 62; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) .Hierzu sind stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch angeblich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein (EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 65 f.; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 101 f.; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 39 f., 43, 51, 55) .
Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Personalreserve in Form unbefristet beschäftigter Vertretungskräfte vorzuhalten, um Vertretungsfälle abzudecken (EuGH 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 55 f.; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 54; BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 26; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 15; 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 33; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 15, BAGE 142, 308) , darf die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse nicht eingesetzt werden, um in Wirklichkeit einen ständigen und dauerhaften Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken.
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof oder EuGH) in der Sache Kücük vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) müsse geprüft werden, ob bei wiederholten Vertretungsbefristungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG das Beschäftigungsrisiko in rechtsmissbräuchlicher Weise auf die Arbeitnehmerin abgewälzt worden sei.Diese Rechtsprechung des Senats habe der EuGH in dem Urteil vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] Rn. 50 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) bestätigt.
Der Senat hält nach erneuter Prüfung sowie unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) an den zum Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG entwickelten Grundsätzen fest.
Der Senat hält unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) uneingeschränkt an den von ihm zum Sachgrund der Vertretung entwickelten Grundsätzen fest.
Der Senat hält nach dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) an den zur Vertretungsbefristung entwickelten Grundsätzen fest.
Das Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung aufzugeben.
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung die Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN, Slg. 2009, I-3071) .
Die nationalen Normen, welche die Umstände der Vertretung bezeichnen, müssen sich dazu objektiver und transparenter Prüfungskriterien bedienen, um zu gewährleisten, dass die Verlängerung befristeter Verträge tatsächlich einem echten Bedarf entspricht sowie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 29, 34, aaO;… 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 98, 100 mwN, aaO) .
b) Der Senat hält nach der Entscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54, 56 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) an seiner Rechtsprechung fest, wonach selbst ein beim Arbeitgeber tatsächlich vorhandener ständiger Vertretungsbedarf dem Vorliegen eines Sachgrunds nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nicht entgegensteht.
Er verlangt vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht, einen ständigen Vertretungsbedarf durch eine Personalreserve aus unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern auszugleichen (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54, 56, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) .
Unter diesen Umständen könne die vorübergehende Vertretung von Arbeitnehmern einen sachlichen Grund im Sinne von § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung bilden, der sowohl die Befristung der mit den Vertretungskräften geschlossenen Verträge als auch, bei Bedarf, deren Verlängerung rechtfertige, sofern die insoweit in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Anforderungen beachtet würden (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 31, aaO ) .
Dies gelte umso mehr, wenn mit der nationalen Regelung zur Vertretungsbefristung - wie § 21 Abs. 1 BEEG - Ziele verfolgt würden, die als legitime sozialpolitische Ziele anerkannt seien (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 32, aaO ) .
Aus dem bloßen Umstand, dass ein Bedarf an Vertretungskräften durch den Abschluss unbefristeter Verträge gedeckt werden könne, folge deshalb nicht, dass ein Arbeitgeber missbräuchlich handele und damit sowohl gegen § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung als auch gegen die nationale Regelung zu ihrer Umsetzung verstoße, wenn er beschließe, auf befristete Verträge zurückzugreifen, um auf einen vorübergehenden Mangel an Arbeitskräften zu reagieren, selbst wenn dieser wiederholt oder sogar dauerhaft auftrete (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50 , aaO ) .
Der Bedarf an Vertretungskräften bleibe ein vorübergehender, weil der vertretene Arbeitnehmer nach Beendigung seines Urlaubs, der den Grund für die zeitweilige Verhinderung an der Wahrnehmung der Aufgaben darstelle, seine Tätigkeit wieder aufnehmen werde (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 38 , aaO ) .
c) Die Entscheidung des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) zwingt auch nicht dazu, die Sachgrundprüfung bei Vertretungsbefristungen mit zunehmender Anzahl und Dauer der befristeten Verträge zu intensivieren oder an die Rückkehrprognose erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. auch Bauer/von Medem SAE 2012, 25, 27; Gooren ZESAR 2012, 225, 229; aA Preis/Loth Anm. zu EzA TzBfG § 14 Nr. 80 unter VII; Temming ELR 2012, 43, 47; Wendeling-Schröder AuR 2012, 92, 96) .
Allerdings führt der Gerichtshof - auch in Abgrenzung zu der im Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache Kücük vertretenen Auffassung (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - Rn. 42, aaO) - im Urteil ua. aus, "der Umstand, dass die Zahl oder die Dauer der befristeten Verträge Gegenstand der in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. b und c der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge vorgesehenen Präventivmaßnahmen ist", bedeute nicht, "dass diese Kriterien keine Auswirkung auf die Beurteilung der in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a angesprochenen sachlichen Gründe haben können" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 41, aaO ).
Auch der EuGH sieht es für die Sachgrundprüfung als entscheidend an, dass bei einer Mehrzahl aufeinanderfolgender Verträge jeder der befristeten Verträge für sich genommen geschlossen wird, um eine vorübergehende Vertretung sicherzustellen (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 38 , aaO) .
Vielmehr ist es seiner Auffassung nach "notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder -verhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den diese Bestimmung verhindern soll" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 43 , vgl. auch Rn. 51, aaO) .
Wie sich aus dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) zweifelsfrei ergibt, dürfen sich die nationalen Gerichte bei der Befristungskontrolle nicht nur auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds der Vertretung beschränken.
Vielmehr obliegt es den Gerichten, "stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein" (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, aaO unter Verweis auf EuGH 12. Juni 2008 - C-364/07 - [Vassilakis ua.] Rn 116 und auf EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 157, Slg. 2009, I-3071) .
Zwar "schließt das Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge einen Missbrauch" nach Auffassung des Gerichtshofs "grundsätzlich aus" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 51, aaO) .
Dennoch ist es nach dem Urteil des EuGH "in Anbetracht des Ziels, das mit allen nach Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge ergriffenen Maßnahmen verfolgt wird, notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge und -verhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den diese Bestimmung verhindern soll" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 43, aaO) .
Der Gerichtshof hat damit ausdrücklich (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 21, aaO) an die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens vom Senat gestellte Frage angeknüpft, ob und in welcher Weise die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 36, BAGE 136, 168) .
Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (so auch EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
Auch ist zu berücksichtigen, dass nach dem Urteil des Gerichtshofs selbst ein dauerhafter Vertretungsbedarf dem Abschluss von Vertretungsbefristungen nicht grundsätzlich entgegensteht (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
Der Gerichtshof hat die Bedeutung dieser beiden Faktoren besonders hervorgehoben (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 41, 55, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ).
Der wiederholte Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zu Lasten der Arbeitnehmer gesehen wird, soll eingegrenzt werden, um die "Prekarisierung der Lage der Beschäftigten" zu verhindern ( vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 25, aaO) .
Von Bedeutung kann bei der Beurteilung ferner sein, ob der Arbeitnehmer stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wird oder ob es sich um wechselnde, ganz unterschiedliche Aufgaben handelt ( vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
- EuGH, 28.02.2018 - C-46/17
Die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die …
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (Urteil vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 27). - BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag
Entschließt sich ein Mitgliedstaat zu einer dieser Maßnahmen oder zu mehreren, hat er das unionsrechtlich vorgegebene Ziel der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen zu gewährleisten (EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 74; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 25 f. mwN; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 94 f. mwN, Slg. 2009, I-3071; BAG 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 29; 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 30, BAGE 143, 10) .Sie sind vielmehr auch bei Bestehen eines Sachgrundes für die Befristung aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 102 ff.; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) .
- BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14
Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch
Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, auch bei Vorliegen eines Sachgrunds für die Befristung durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 102 ff.; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) .aa) Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (st. Rspr. seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308; vgl. auch EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 102; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55) .
- EuGH, 14.09.2016 - C-16/15
Der Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines …
Zur Auslegung von Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung ist darauf hinzuweisen, dass er zur Umsetzung eines ihre Ziele dient, nämlich den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer gesehen wird, einzugrenzen, indem eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorgesehen wird, die die Prekarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern (…Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 63…, vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 73, vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 25…, vom 13. März 2014, Márquez Samohano, C-190/13, EU:C:2014:146, Rn. 41…, vom 3. Juli 2014, Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 54, …sowie vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13, C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 72).Die hierfür in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a bis c aufgeführten drei Maßnahmen betreffen sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigen, die insgesamt maximal zulässige Dauer aufeinanderfolgender Arbeitsverträge oder -verhältnisse und die zulässige Zahl ihrer Verlängerungen (…vgl. insbesondere Urteile vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 74, vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 26…, vom 13. März 2014, Márquez Samohano, C-190/13, EU:C:2014:146, Rn. 42…, vom 3. Juli 2014, Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 56, …sowie vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13, C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 74).
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (…Urteile vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 27, …und vom 13. März 2014, Márquez Samohano, C-190/13, EU:C:2014:146, Rn. 45).
Hingegen entspräche eine innerstaatliche Vorschrift, die sich darauf beschränken würde, den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge allgemein und abstrakt durch Gesetz oder Verordnung zuzulassen, nicht den in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils dargelegten Erfordernissen (…Urteile vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 28, …und vom 13. März 2014, Márquez Samohano, C-190/13, EU:C:2014:146, Rn. 46).
Diese Vorschrift birgt somit die konkrete Gefahr eines missbräuchlichen Rückgriffs auf derartige Verträge in sich und ist daher mit dem Ziel und der praktischen Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung unvereinbar (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 98 und 100 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 29, …und vom 13. März 2014, Márquez Samohano, C-190/13, EU:C:2014:146, Rn. 47).
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die vorübergehende Vertretung eines Arbeitnehmers, um einen zeitweiligen Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken, einen "sachlichen Grund" im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung darstellen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 101 und 102, vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 30, …und vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13, C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 91).
Unter diesen Umständen kann die vorübergehende Vertretung von Arbeitnehmern einen sachlichen Grund im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung bilden, der sowohl die Befristung der mit den Vertretungskräften geschlossenen Verträge als auch, bei erneutem Bedarf, deren Verlängerung rechtfertigt, sofern die insoweit in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Anforderungen beachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 31, …und vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13, C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 92).
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse zur Deckung eines Bedarfs, der in Wirklichkeit kein zeitweiliger, sondern ein ständiger und dauerhafter ist, ist nämlich nicht im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung gerechtfertigt, da ein solcher Einsatz befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse der Prämisse der Rahmenvereinbarung, dass unbefristete Arbeitsverträge die übliche Form der Beschäftigungsverhältnisse sind, auch wenn befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder für bestimmte Berufe und Tätigkeiten charakteristisch sind, unmittelbar zuwiderläuft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 36 und 37, …sowie vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13, C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 100).
Zur Beachtung von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung ist es somit erforderlich, dass konkret geprüft wird, ob die Verlängerung aufeinanderfolgender Arbeitsverträge oder -verhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs dient und ob eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht in Wirklichkeit eingesetzt wird, um einen ständigen und dauerhaften Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13, C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 101).
Auch wenn eine nationale Regelung, die die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge zum Zweck der Vertretung von Personal bis zur Besetzung der geschaffenen Planstellen zulässt, grundsätzlich durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein kann, muss die konkrete Anwendung dieses Grundes unter Berücksichtigung der betreffenden Tätigkeit und der Bedingungen ihrer Ausübung allerdings der Rahmenvereinbarung entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13, C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 99).
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15
Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch
Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (vgl. EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 44 f., 66; 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 31;… 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 77, 102;… 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 62, 72; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) .Hierzu sind stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch angeblich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein (EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 65 f.; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 101 f.; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 39 f., 43, 51, 55) .
- EuGH, 26.11.2014 - C-22/13
Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich …
Es ist darauf hinzuweisen, dass Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung eines ihrer Ziele dient, nämlich den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse, die als Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer angesehen werden, einzugrenzen, indem eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorgesehen wird, die die Prekarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern sollen (vgl. insbesondere Urteile Adeneler u. a., C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 63, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39, Rn. 25, sowie Fiamingo u. a., EU:C:2014:2044, Rn. 54).Die hierfür in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a bis c aufgeführten drei Maßnahmen betreffen im Einzelnen sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigen, die insgesamt maximal zulässige Dauer dieser aufeinanderfolgenden Arbeitsverträge oder -verhältnisse und die zulässige Zahl ihrer Verlängerungen (vgl. insbesondere Urteile Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 26, sowie Fiamingo u. a., EU:C:2014:2044, Rn. 56).
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung die Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Eine solche Vorschrift birgt somit die konkrete Gefahr eines missbräuchlichen Rückgriffs auf derartige Verträge und ist daher mit dem Ziel und der praktischen Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung unvereinbar (Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Die vorübergehende Vertretung eines Arbeitnehmers, um im Wesentlichen einen zeitweiligen Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken, kann nämlich grundsätzlich einen "sachlichen Grund" im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 101 und 102, sowie Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 30).
Unter diesen Umständen kann die vorübergehende Vertretung von Arbeitnehmern einen sachlichen Grund im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung bilden, der sowohl die Befristung der mit den Vertretungskräften geschlossenen Verträge als auch, bei Bedarf, deren Verlängerung rechtfertigt, sofern die insoweit in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Anforderungen beachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 31).
Mit Maßnahmen, die etwa dem Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft dienen und es Männern und Frauen ermöglichen sollen, ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen gleichermaßen nachzukommen, werden aber legitime sozialpolitische Ziele verfolgt (vgl. Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Bei der Anwendung der betreffenden nationalen Bestimmung müssen die zuständigen Stellen deshalb in der Lage sein, objektive und transparente Kriterien für die Prüfung herauszuarbeiten, ob die Verlängerung derartiger Verträge tatsächlich einem echten Bedarf entspricht und ob sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein solcher Einsatz befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse läuft nämlich der Prämisse der Rahmenvereinbarung unmittelbar zuwider, dass unbefristete Arbeitsverträge die übliche Form der Beschäftigungsverhältnisse sind, auch wenn befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder für bestimmte Berufe und Tätigkeiten charakteristisch sind (Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Zur Beachtung von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung ist es somit erforderlich, dass konkret geprüft wird, ob die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs dient und ob eine nationale Bestimmung wie Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 124/1999 in Verbindung mit Art. 1 des Dekrets Nr. 131/2007 nicht in Wirklichkeit eingesetzt wird, um einen ständigen und dauerhaften Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken (vgl. in diesem Sinne Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dazu sind stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch dem Anschein nach zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen eines "sachlichen Grundes" im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung schließt daher einen Missbrauch grundsätzlich aus, es sei denn, eine umfassende Prüfung der mit der Verlängerung der betreffenden befristeten Arbeitsverträge oder -verhältnisse verbundenen Umstände zeigt, dass die vom Arbeitnehmer zu erbringenden Leistungen einem nicht nur vorübergehenden Bedarf entsprechen (Urteil Kücük, EU:C:2012:39, Rn. 51).
- BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13
Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch
Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) .(1) Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308) .
Das steht der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs entgegen (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 34; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 71; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 45, BAGE 142, 308) .
Der bloße Umstand, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Arbeitsverträge zurückzugreifen, begründet noch nicht das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50) .
- BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie
- BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
Befristung - Vertretung - Elternzeit
- BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13
Befristung - Sachgrund der Vertretung - Schule - Rechtsmissbrauch
- BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15
Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 218/16
Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts eines auf das Erreichen der …
- LAG Bremen, 23.11.2016 - 3 Sa 78/16
Vorabentscheidungsersuchen zum Hinausschieben der vereinbarten Beendigung des …
- EuGH, 13.03.2014 - C-190/13
Márquez Samohano - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
- BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 234/17
Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt
- BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23
Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung
- BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre
- BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17
Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch
- LAG Hamm, 14.02.2013 - 11 Sa 1168/12
Vorgeschobener Befristungsgrund der Vertretung bei Mehrarbeit einer …
- BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11
Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete …
- BAG, 12.11.2014 - 7 AZR 891/12
Befristung - Gerichtlicher Vergleich
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15
Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-22/13
Nach Auffassung des Generalanwalts Maciej Szpunar ist die italienische Regelung …
- BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19
Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer
- BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16
Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin
- BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11
Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags
- BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12
Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch
- BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20
Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene …
- BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14
Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung
- BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15
Befristung - Vertretung - Abordnung
- EuGH, 03.07.2014 - C-362/13
Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete …
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch
- ArbG Köln, 24.04.2020 - 19 Ha 6/18
Solosänger - Vereinbarung Nichtanrechnung von Spielzeiten
- LAG Hessen, 05.08.2015 - 2 Sa 1210/14
Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger …
- BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch
- BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 688/14
Befristung - Vorübergehender Bedarf
- BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 765/16
Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch
- ArbG Trier, 12.02.2014 - 5 Ca 913/13
Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Mehrfachbefristung eines Lehrers
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
Kettenbefristung - Steuerschaden - Verzugsschaden
- BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14
Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs
- BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 360/12
Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern
- BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16
Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang
- BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11
Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …
- BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter
- BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 272/13
Befristung - Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge - tarifliche Regelung
- BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung
- EuG, 10.11.2021 - T-602/15
Jenkinson / Rat u.a.
- EuGH, 19.03.2020 - C-103/18
Die Mitgliedstaaten dürfen den Fall eines Arbeitnehmers, der aufgrund mehrerer …
- BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie
- LAG Hamm, 25.02.2015 - 5 Sa 1315/14
Missbräuchlichkeit der wiederholten Befristung des Arbeitsverhältnisses einer …
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.08.2014 - 3 Sa 277/13
Befristung - Vertretungsbedarf
- LAG Düsseldorf, 17.07.2013 - 7 Sa 450/13
Nicht vorhersehbarer Vertretungsbedarf
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 991/15
Doppelbefristung - Elternzeit
- BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
Befristung - Hochschulprofessoren
- EuG, 10.11.2021 - T-602/18
- ArbG Trier, 18.09.2014 - 3 Ca 237/14
Kettenbefristung - vorübergehender Vertretungsbedarf - institutioneller …
- BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 311/18
Befristung - Erprobung - Führungsposition
- BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
Befristung - Hochschule - Drittmittel
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 3 Sa 318/13
Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch gerichtlichen Vergleich
- LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen …
- BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
Befristung - Vertretung
- EuGH, 18.01.2024 - C-46/22
Jenkinson / Rat u.a.
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 88/19
Missbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Gesamtbefristungsdauer von 5 …
- LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen - …
- BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - …
- LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum
- LAG Köln, 05.09.2013 - 13 Sa 659/10
Befristung der Arbeitsverträge einer Lehrerin
- LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 7/17
Befristungsgrund - befristeter Bezug einer Erwerbsminderungsrente - …
- LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 57/12
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22
Jenkinson / Rat u.a.
- EuGH, 07.03.2018 - C-494/16
Santoro
- LAG Bremen, 14.12.2017 - 2 Sa 40/17
Wirksamkeit Befristung; Weiterbeschäftigungsanspruch
- ArbG Stuttgart, 26.10.2016 - 30 Ca 5994/15
Befristung einer Arbeitszeiterhöhung im erheblichem Umfang - Sachgrunderfordernis …
- LAG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 Sa 526/23
Befristung nach WissZeitVG - Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat
- LAG Düsseldorf, 09.12.2014 - 17 Sa 892/14
Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags
- LAG Hessen, 09.12.2016 - 3 Sa 294/16
Auch wenn der Zweck einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft im …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20
Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.12.2015 - 6 Sa 135/14
Befristungskontrolle - Rechtsmissbrauch
- EuGH, 26.02.2015 - C-238/14
Luxemburg hat seine Pflicht verletzt, in Bezug auf die Kurzzeit-Beschäftigten des …
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter
- LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 59/12
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG …
- LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20
Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern; …
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
Befristung zur Vertretung
- ArbG Köln, 01.12.2017 - 9 Ca 4675/17
Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien aufgrund der Befristung
- LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
Haushaltsbefristung
- BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 474/13
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Sachgrund, nicht genannter Sachgrund, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 10 Sa 359/12
Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Missbrauchskontrolle - …
- EuGH, 22.01.2020 - C-177/18
Baldonedo Martín
- LAG Hamm, 28.11.2012 - 5 Sa 263/12
Befristung des Arbeitsverhältnisses; Mittelbare Befristung von zwei …
- LAG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - 1 Sa 26/11
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehendem betrieblichen Bedarf …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-494/17
Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 389/11
Befristetes Arbeitsverhältnis einer Lehrkraft - Sachgrund der Vertretung - …
- ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über …
- LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
Befristungskontrollklage und Klagefrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 6 Sa 244/14
Befristungskontrolle - Kettenbefristung
- LAG Nürnberg, 11.07.2012 - 4 Sa 82/12
Mehrfache Befristung - kein Missbrauch bei drei Verträgen über insgesamt 11 Jahre …
- LAG Köln, 09.01.2014 - 6 Sa 640/13
Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung
- EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Huet - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.01.2016 - 23 Ca 6088/15
Befristung
- ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
Befristungskontrolle: Rechtsfolgen der Angabe eines Befristungsgrunds im …
- ArbG Gießen, 08.07.2016 - 9 Ca 111/16
Eine Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht …
- LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22
Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19
GILDA-UNAMS u.a.
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 2 Sa 683/18
Befristung zur Vertretung - mittelbare Vertretung - Rechtsmissbrauch
- LAG Hessen, 16.12.2016 - 14 Sa 978/15
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen nur …
- LAG Köln, 04.12.2014 - 13 Sa 448/14
Befristung; Schuldienst; Vertretung; Missbrauch; Kettenbefristung
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18
Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
Befristung; Sachgrund; unmittelbare Vertretung; institutioneller Rechtsmissbrauch
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 360/14
Wirksamkeit der Befristung bei Vertretung - missbräuchliche Ausnutzung der …
- ArbG Bonn, 07.05.2014 - 4 Ca 2979/13
Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers durch Befristung
- LAG Köln, 14.04.2016 - 7 Sa 1010/15
Befristung; Sachgrund; Elternzeitvertretung; tarifvertragliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 1947/14
Befristung - Rechtsmissbrauch
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2013 - 6 Sa 20/13
Befristungskontrollklage - Vertretung - Darlegungslast des Arbeitgebers- …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
Bewachungsgewerbe - Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Entzug der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Wirksamkeit einer Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- LAG Köln, 10.12.2020 - 3 Sa 420/20
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 573/14
Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten …
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 572/14
Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich, …
- ArbG Köln, 24.03.2015 - 14 Ca 6837/14
Projektbefristung als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags
- ArbG Bonn, 23.05.2013 - 3 Ca 144/13
Befristung, Sachgrund, Projektarbeit, Darlegungslast
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 783/14
Anspruch eines Aushilfslehrers auf vorläufige Weiterbeschäftigung
- LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2013 - 6 Sa 237/13
Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Vertretung - gedankliche Zuordnung
- LAG Hamburg, 16.11.2016 - 5 Sa 35/16
Befristungskontrollklage - Projektbefristung - missbräuchliche Ausnutzung der …
- LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 95/16
Entfristung - Arbeitsvertrag - Elternzeit - Rechtsmissbrauch
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - 3 Sa 582/14
Wirksamkeit einer Befristung - unmittelbare Vertretung - Elternzeit - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 2033/14
Befristung - vorübergehender Personalbedarf - kein Rechtsmissbrauch
- LAG Hessen, 01.10.2014 - 2 Sa 287/14
Berücksichtigung von allen zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossenen …
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.09.2013 - 6 Sa 242/11
Übliche Vergütung eines Lehrers an privater Ersatzschule mit Lehrbefähigung der …
- ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
Befristete Funktionsübertragung als pädagogische Schulleitung - Befristung …
- VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748
Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort …
- LAG München, 04.10.2012 - 4 Sa 422/12
Befristung
- LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit; Inhaltskontrolle; Rechtsmissbrauch
- LAG Köln, 18.01.2012 - 9 Sa 800/11
Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachgrund der Vertretung
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
Rechtswirksame Elternzeitvertretung im Schulbereich und abgelehnter …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2013 - 5 Sa 130/13
Fall des institutionellen Rechtsmissbrauchs bei der Befristung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12
Befristungskontrolle - Vertretung - Kausalzusammenhang
- ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch - mehrere Vertragsarbeitgeber
- ArbG Bonn, 28.07.2016 - 3 Ca 128/16
Projektbedingter Personalbedarf als Befristungsgrund - Daueraufgabe
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 794/14
Wirksamkeit einer unmittelbaren Vertretungsbefristung im Schulbereich im Rahmen …
- ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
Keine
- ArbG Gießen, 06.06.2014 - 10 Ca 257/13
Rechtsmissbräuchliche Befristung
- ArbG Köln, 28.01.2014 - 11 Ca 6500/13
Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages eines Sportlehrers ohne Lehramt
Rechtsprechung
BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
- openjur.de
Kündigung; Vollmacht; unverzügliche Zurückweisung; Ausbildungsverhältnis
- Bundesarbeitsgericht
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 BBiG 2005, § 174 S 1 BGB
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Wann ist das Zurückweisen einseitiger Rechtsgeschäfte im Falle einer fehlenden Vollmachtsurkunde noch unverzüglich?
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden; Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung - Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht
- bag-urteil.com
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
- Betriebs-Berater
Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung bei fehlender Vollmacht
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 106; BGB § 131 Abs. 2; BGB § 174 S. 1
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden; Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb
Kündigung ohne Vorlage einer Vollmacht ? Zurückweisungsrecht grundsätzlich eine Woche ab tatsächlicher Kenntnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (25)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung ohne Vollmacht
- lto.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Minderjährigen - Einwurf des Schreibens in Briefkasten der Eltern ausreichend
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zugang einer Kündigung gegenüber Minderjährigem
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Probezeit und Kündigung
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung bei fehlender Vollmacht
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kündigung muss auch an die Eltern gehen
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Kündigung eines Minderjährigen
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Zur Kündigung eines minderjährigen Azubi
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Zugang einer Kündigung gegenüber Minderjährigen
- kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)
Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses Minderjähriger
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Bei Minderjährigen muss der Arbeitgeber die Kündigung an die Eltern schicken
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung minderjähriger Azubis muss auch an Eltern gehen
- juve.de (Kurzinformation)
Kündigung rechtens: Wehrbereichsverwaltung Süd siegt gegen minderjährigen Arbeitnehmer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung: Bei einem minderjährigen Azubi an die Eltern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung eines minderjährigen Azubis - Adressierung der Kündigung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung ist unverzüglich zurückzuweisen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden durch Bevollmächtigten des Ausbilders gegenüber den Eltern des Auszubildenden - Bundesarbeitsgericht entscheidet zu § 174 BGB
- 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)
Kündigung des Ausbildungsvertrags eines Minderjährigen
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung mit Vollmacht gegenüber Minderjährigen: Zurückweisung innerhalb einer Woche notwendig!
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 10.09.2009 - 2 Ca 70/09
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 13 Sa 68/09
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Papierfundstellen
- BAGE 140, 64
- NJW 2012, 2539
- MDR 2012, 15
- MDR 2012, 531
- NZA 2012, 495
- BB 2012, 960
- DB 2012, 579
- JR 2013, 84
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09
Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Es erscheint aber bereits nicht unproblematisch, ob eine derart komplizierte, zutiefst ausdifferenzierte Regelung wie der Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. September 1996 noch den Anforderungen des Inkenntnissetzens nach § 174 Satz 2 BGB genügt, das ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vollmachtsurkunde sein muss (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6; zweifelnd bereits für umfangreiche Geschäftsverteilungspläne von Behörden Schmiegel/Yalçin ZTR 2011, 395, 403) .Derartige Nachforschungen soll § 174 BGB gerade vermeiden (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 -aaO) .
Dafür reicht es aus, diesen aufzufordern, sich über die Organisationsstruktur aus den ihm übergebenen Unterlagen oder dem ihm zugänglichen Intranet zu informieren, sofern sich aus diesen Quellen ergibt, wer die mit der Vertretungsmacht verbundene Funktion konkret bekleidet (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 26, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6) .
bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich; vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33; KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344) .
- BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage …
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (st. Rspr. seit BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2) .bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich; vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33; KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344) .
- BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
Ersatzkasse - Freiwillige Mitglieder - Beitragserhöhung - Kündigung
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
(2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (…vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789; BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision) .
- BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06
Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Entspricht diese den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung und wird auf sie innerhalb der Zweimonatsfrist des § 72a Abs. 6 Satz 3 iVm. § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG Bezug genommen, ist die Revision ausreichend begründet (st. Rspr. seit BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6 ff., BAGE 126, 339) . - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
(a) Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Landesarbeitsgericht habe den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil es der Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO nicht nachgekommen sei, muss der Revisionskläger konkret darlegen, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte (st. Rspr. zuletzt BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 186 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165) . - BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99
Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
(2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789;… BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision) . - BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich; vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33; KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344) . - OLG München, 04.08.1995 - 21 U 5934/94
Unwirksamkeit einer Kündigung eines Mietverhältnisses; Zurückweisung einer …
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung der Vollmachtsurkunde (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; OLG München 4. August 1995 - 21 U 5934/94 - NJW-RR 1997, 904) . - BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83
Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision - …
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
(2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (…vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789;… BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision) . - BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Die Kündigungsgründe müssen nicht einmal mit der Berufsausbildung zusammenhängen (BAG 8. März 1977 - 4 AZR 700/75 - EzB BBiG § 15 Abs. 1 Nr. 5) . - BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08
Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge
- BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
Anforderungen an Revisionsbegründung
- BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem
- BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09
Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
- BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06
Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 13 Sa 68/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen …
Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG v. 08.12.2011 - 6 AZR 354/10, Rz. 32).Nachforschungen oder schwierige Abwägungsprozesse sind bei der rein formal und routinemäßig lediglich an das Fehlen der Vollmachtsurkunde knüpfenden Rüge nach § 174 BGB nicht erforderlich (BAG v. 08.12.2011 - 6 AZR 354/10, Rz. 33).
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich
b) Die Zurückweisung der Kündigung gemäß § 174 Satz 1 BGB ging - unabhängig von der Frage ihrer Rechtzeitigkeit (vgl. dazu BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 126; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64) - ins Leere. - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19
Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32, BAGE 140, 64) .Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung einer Vollmachtsurkunde (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO) .
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Maßgeblich dafür, ob sie unverzüglich erfolgte, ist ihr Zugang beim Erklärungsempfänger (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64; 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - zu B II 2 b der Gründe) .Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (…BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 147/19 - aaO; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32, BAGE 140, 64) .
Da die Zurückweisung keinerlei Nachforschungen über die wirklichen Vertretungs- und Vollmachtsverhältnisse und keinen schwierigen Abwägungsprozess erfordert, sondern lediglich an das Fehlen der Vollmachtsurkunde knüpft, ist unter normalen Umständen eine Zeitspanne von einer Woche ausreichend (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO) .
Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung einer Vollmachtsurkunde (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 9 Sa 445/18
Kündigung - Organschaftliche Stellvertretung - BGB-Gesellschaft - Vollmacht - …
a) Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass die Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche nicht als unverzüglich iSv. § 174 Satz 1 BGB anzusehen ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 -, BAGE 140, 64-75, Rn. 33; BAG…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 -, Rn. 67, juris) . - BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 238/15
Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unwirksamer …
Insoweit kann dahinstehen, ob die erst zehn Tage nach Kündigungszugang in eher "verschwommener" Form ausgesprochene Beanstandung der Kündigung den nach §§ 174, 180 BGB an eine Beanstandung oder Zurückweisung zu stellenden Anforderungen, und zwar auch an die in beiden Fällen gebotene Unverzüglichkeit, genügt (vgl. dazu BAG, NJW 1981, 2374, 2375; NZA 2012, 495 Rn. 31 f.; ferner BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12, WM 2013, 2331 Rn. 9, 14 f.). - BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten …
Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (zu § 174 BGB vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64) . - BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11
Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung
Eine Zeitspanne von einer Woche reicht daher unter gewöhnlichen Umständen aus, um die Entscheidung über die Rüge zu treffen (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, AP BGB § 174 Nr. 22 = EzA BGB 2002 § 174 Nr. 7) . - BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
Eine Zeitspanne von einer Woche ist deshalb unter gewöhnlichen Umständen ausreichend, um die Entscheidung über die Rüge zu treffen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 - Rn. 67; für § 174 Satz 1 BGB 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33) . - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
Zudem fehlt es an Darlegungen zur Entscheidungserheblichkeit des behaupteten Verfahrensfehlers (zu den Anforderungen an die Verfahrensrüge vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 39, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 7) . - BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
- LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20
Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht …
- LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht
- BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer Frist
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
- LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 310/13
Vertretungsmacht bei Unterzeichnung einer Kündigung durch Prokurist und weiteren …
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
- OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
Auftreten als Bevollmächtigter
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20
Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende …
- ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21
Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis
- KG, 23.10.2017 - 8 U 91/17
Gewerberaummiete: Option zur Verlängerung des Mietverhältnisses; Formerfordernis …
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 112/15
Widerruf von Vertragserklärungen eines Auftrags zur Wärmedämmung aufgrund …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2020 - 13 A 11315/19
Asylverfahren; Rechtsmittelbelehrung: Abfassung der Klage "in deutscher Sprache"; …
- ArbG Aachen, 01.10.2020 - 3 Ca 824/20
- LG Berlin, 18.10.2016 - 29 O 407/15
Verurteilung zu Räumung im Rechtsstreit gegen Theater und Komödie am …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 311/19
Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage
- BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13
Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung
- ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2013 - 6 Sa 529/12
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtsvorlage
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr - …
- LAG Nürnberg, 11.12.2023 - 1 Sa 164/23
Kündigung - Vollmachtsvorlage - Zurückweisung - Datenschutzverstoß - …
- LAG Saarland, 22.02.2017 - 2 Sa 38/16
1. § 174 Satz 2 BGB schränkt die Möglichkeit der Zurückweisung einer …
- LAG Köln, 02.03.2018 - 6 Sa 958/17
Anforderungen an die Zurückweisung einer Kündigungserklärung gem. § 174 BGB
- AG Berlin-Mitte, 04.09.2019 - 9 C 104/19
Keine Kündigung wegen Mietrückstands unter 2.000 Euro?
- OLG München, 03.05.2023 - 7 U 2865/21
Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags - sofortige Zurückweisung
- LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22
Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
Betriebsbedingte Kündigung - Angebot anderweitiger Beschäftigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
Betriebsbedingte Kündigung - Vollmachtsvorlage durch einen Hoteldirektor - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11
Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von …
- AG München, 10.03.2023 - 461 C 1702/21
Beendigung des Mietverhältnisses, Fortsetzung des Mietverhältnisses, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter …
- LAG Hamm, 19.04.2012 - 15 Sa 248/12
Außerordentliche Kündigung; Unwirksamkeit bei Versäumung der Frist des § 91 Abs. …
- LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2015 - 1 Sa 164/15
Rechtmäßigkeit einer Kündigung - fehlende Vollmachtsvorlage
- ArbG Köln, 14.10.2020 - 9 Ca 1130/20
Fristlose Kündigung wegen unwahrer Kollegenbeeinflussung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 85/12
Verhaltensbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats - Zurückweisung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 05.02.2013 - 1 Sa 299/12
Kündigung, betriebsbedingt, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Vollmachtsurkunde, …
- VGH Bayern, 10.10.2022 - 24 ZB 22.1806
Elektronischer Rechtsverkehr und Anforderungen an eine Ersatzeinreichung
- LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 127/12
Annahmeverzug - betriebsbedingte Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - …
- LAG Schleswig-Holstein, 10.12.2014 - 6 Ta 168/14
Prozesskostenhilfe, teilweise Versagung, Kündigungsschutzklage, keine …