Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2013

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12   

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https://dejure.org/2013,18947
BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12 (https://dejure.org/2013,18947)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - III ZR 208/12 (https://dejure.org/2013,18947)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - III ZR 208/12 (https://dejure.org/2013,18947)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 314 S 1 ZPO, § 314 S 2 ZPO, § 528 ZPO
    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren Entkräftung durch das Sitzungsprotokoll; nicht beschiedene Hilfsanträge erster Instanz als Verfahrensgegenstand

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzweideutiger Widerspruch des Sitzungsprotokolls zum Tatbestand als Voraussetzung für die Entkräftung des nach § 314 S. 1 ZPO erbrachten Beweis; Notwendigkeit der Rechtsmitteleinlegung des Beklagten als alleinige Möglichkeit zum Angriff des wegen Zuerkennung des ...

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren Entkräftung durch das Sitzungsprotokoll; nicht beschiedene Hilfsanträge erster Instanz als Verfahrensgegenstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 314 S. 1; ZPO § 528
    Unzweideutiger Widerspruch des Sitzungsprotokolls zum Tatbestand als Voraussetzung für die Entkräftung des nach § 314 S. 1 ZPO erbrachten Beweis; Notwendigkeit der Rechtsmitteleinlegung des Beklagten als alleinige Möglichkeit zum Angriff des wegen Zuerkennung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was wird von der Beweiskraft des Tatbestands erfasst?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hilfsantrag in der Berufung des Beklagten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilstatbestand vs. Sitzungsprotokoll

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was wird von der Beweiskraft des Tatbestands erfasst? (IBR 2013, 1241)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bleibt ein nicht beschiedener Hilfsantrag in der Berufungsinstanz anhängig? (IBR 2013, 1240)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1334
  • MDR 2013, 1115
  • NJ 2013, 435
  • FamRZ 2013, 1573
  • BauR 2013, 1916
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12
    Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wird allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. September 2004, II ZR 264/02, NJW-RR 2005, 220).

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass im Berufungsverfahren der Hilfsantrag, der, wie hier, im ersten Rechtszug nicht beschieden wurde, weil der Hauptantrag zuerkannt wurde, allein infolge der Einlegung des Rechtsmittels durch den Beklagten zur Entscheidung anfällt (z.B. BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 264/02, NJW-RR 2005, 220 m.umfangr. N.; Musielak/Ball, aaO § 528 Rn. 7; Zöller/Heßler aaO § 528 Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 6 U 215/89
    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12
    Lücken des Protokolls oder sein Schweigen über bestimmte Vorgänge reichen hierfür nicht (Musielak und Saenger jew aaO; siehe auch OLG Düsseldorf NJW 1991, 1492, 1493).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 160/17

    Makleralleinauftrag: Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit Langem anerkannt, dass im Berufungsverfahren der Hilfsantrag, der, wie hier, im ersten Rechtszug nicht beschieden wurde, weil der Hauptantrag zuerkannt wurde, allein infolge der Einlegung des Rechtsmittels durch den Beklagten beim Berufungsgericht zur Entscheidung anfällt (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - III ZR 208/12, NJW-RR 2013, 1334 Rn. 9).

    Es besteht keine Veranlassung, von dem Kläger, der in erster Instanz voll obsiegt hat, die Einlegung eines Rechtsmittels, auch nicht im Wege einer Eventual-Anschließung, gegen ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil zu verlangen, um die volle Überprüfung seines unveränderten Klagebegehrens im Rechtsmittelzug sicherzustellen (BGH, NJW-RR 2013, 1334 Rn. 9).

  • BGH, 26.02.2019 - VI ZR 272/18

    Gestaltung einer Grabstätte von Totenfürsorgerecht umfasst

    Dies würde voraussetzen, dass die Feststellungen in der Sitzungsniederschrift ausdrücklich oder doch unzweideutig dem Tatbestand widersprechen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - III ZR 208/12, NJW-RR 2013, 1334 Rn. 8).
  • BGH, 05.03.2019 - VIII ZR 190/18

    Antragstellung durch Bezugnahme auf die Klageschrift; Urteilsergänzung bei

    Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags in erster Instanz nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wurde allein durch die Rechtsmitteleinlegung der Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 1964 - V ZR 23/63, BGHZ 41, 38, 39 ff.; vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518 unter I 2 a; vom 24. September 1991 - XI ZR 245/90, NJW 1992, 117 unter III; vom 20. September 2004 - II ZR 264/02, NJW-RR 2005, 220 unter II; vom 18. Juli 2013 - III ZR 208/12, NJW-RR 2013, 1334 Rn. 9; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19837
BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13 (https://dejure.org/2013,19837)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2013 - XII ZB 40/13 (https://dejure.org/2013,19837)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13 (https://dejure.org/2013,19837)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 3 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
    Beschwerde gegen Betreuerbestellung: Richterliche Hinweispflicht vor Verwerfung der Beschwerde wegen Beschwerdefristversäumung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Gewährung dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • Anwaltsblatt

    § 70 FamFG, Art 103 GG
    Partei muss sich zur Fristversäumnis äußern dürfen

  • rewis.io

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung: Richterliche Hinweispflicht vor Verwerfung der Beschwerde wegen Beschwerdefristversäumung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Gewährung dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Versäumung der Beschwerdefrist: Keine Verwerfung ohne Hinweis!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör bei versäumter Beschwerdefrist

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 70 FamFG, Art 103 GG
    Partei muss sich zur Fristversäumnis äußern dürfen

  • haerlein.de (Leitsatz)

    Verfahrensrecht - Ohne rechtliches Gehör keine Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1281
  • MDR 2013, 1115
  • FGPrax 2013, 286
  • FamRZ 2013, 1569
  • AnwBl 2013, 829
  • AnwBl Online 2013, 402
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZB 168/08

    Rechtliches Gehör: Erfordernis eines richterlichen Hinweises vor der

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13
    Vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010, XII ZB 168/08, FamRZ 2010, 882).

    Diese Norm gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt (hier: zu der vom Landgericht angenommenen Fristversäumung) zu äußern (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08 - FamRZ 2010, 882 Rn. 7 mwN) und ggf. auch einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen.

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16

    Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im

    Nachdem es gemäß § 65 Abs. 1 FamFG nicht zwingend einer Beschwerdebegründung bedarf, kann der Beschwerdeführer derartige Gesichtspunkte zudem in einer Stellungnahme auf den Hinweis darlegen, den das Beschwerdegericht vor der Verwerfungsentscheidung zu erteilen hat (vgl. zur Hinweispflicht etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13 - FamRZ 2013, 1569 Rn. 6 und vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - FamRZ 2007, 1725 Rn. 7 f.).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13

    Familiensache: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die

    Hat das Beschwerdegericht im Anschluss an diese Prüfung eine Beschwerde in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 68 Abs. 2 Satz 2 FamFG als unzulässig verworfen, beurteilt sich die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfungsentscheidung allein nach § 70 Abs. 1 FamFG, so dass die Rechtsbeschwerde nur für den Fall der Zulassung gegeben ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13 - FamRZ 2013, 1569 Rn. 4).
  • BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der

    Dem Erfordernis, vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08, NJW-RR 2010, 1075 [juris Rn. 7]; zur Verwerfung einer Beschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13, NJW-RR 2013, 1281 [juris Rn. 6]), ist im Streitfall durch den Hinweis des Berufungsgerichts vom 14. Januar 2022 Genüge getan.
  • KG, 20.02.2019 - 22 W 43/18

    Handelsregistersache: Voraussetzungen für die Begründetheit einer Gehörsrüge

    So war in der Entscheidung BGH NJW-RR 2013, 1281 ein vorheriger Hinweis zu erteilen, damit der Beschwerdeführer die Möglichkeit erhielt, sich zur - möglicherweise unverschuldeten - Fristversäumnis zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.
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