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   OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13   

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OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13 (https://dejure.org/2013,26659)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.09.2013 - 5 W 72/13 (https://dejure.org/2013,26659)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. September 2013 - 5 W 72/13 (https://dejure.org/2013,26659)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden durch tagsüber unbeaufsichtigte Katzen

  • rewis.io
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 103
    Erhebliche Substanzschäden durch mehrere in der gemieteten Wohnung gehaltene Katzen stellen eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar

  • RA Kotz

    Privathaftpflichtversicherung: Übermäßige Beanspruchung einer Mietsache durch Haltung mehrerer Katzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB Nr. 7.6
    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden durch tagsüber unbeaufsichtigte Katzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Katzen beschädigen Parkett: Kein Versicherungsschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Katzeklo, Katzeklo - ja das macht den Vermieter froh

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übermäßige Beanspruchung einer Mietsache beim unbeaufsichtigten Halten mehrerer Katzen möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Privathaftpflichtversicherung: Keine Leistung bei übermäßiger Beanspruchung einer Mietwohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Risikoausschluss in der Privathaftpflichtversicherung: Übermäßige Beanspruchung einer Mietsache durch Haltung mehrerer Katzen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Privathaftpflichtversicherung - Entfall des Versicherungsschutzes bei übermäßiger Beanspruchung der Mietwohnung durch die Haltung mehreren Tieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übermäßige Beanspruchung einer Mietsache beim unbeaufsichtigten Halten mehrerer Katzen möglich

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Weltkatzentag: Die Katze vor Gericht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übermäßige Beanspruchung der Wohnung durch zu viele Haustiere

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parkettbeschädigung durch Katzenurin: Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch drei in Mietwohnung gehaltene Katzen - Ausschluss des Versicherungsschutzes aufgrund übermäßiger Benutzung der Mietsache

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Substanzschäden durch drei unbeaufsichtigte Katzen: Kein Haftpflichtversicherungsschutz! (IMR 2013, 479)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1277
  • ZMR 2014, 357
  • VersR 2014, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB gehört - mithin im obigen Sinne den "allgemein üblichen Vorstellungen entspricht" -, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie etwaiger weiterer Beteiligter, welche insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, berücksichtigt (BGH, Urt. v. 14.11.2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218 zur Haltung zweier "reiner Wohnungskatzen" durch den Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus).
  • OLG Köln, 16.02.2010 - 9 U 179/09

    Umfang des Leistungsausschlusses für Haftpflichtansprüche aus dem Halten von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
    Allerdings kann eine übermäßige Beanspruchung nicht stets schon aus dem Entstehen gravierender Substanzschäden geschlossen werden, welche sich - so die Argumentation des Landgerichts - nicht im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs hielten, weil sie der vertraglich vorausgesetzten Abnutzung nicht entsprechen (unklar OLG Köln, VersR 2010, 902: Bejahung einer übermäßigen Beanspruchung bei Substanzschäden, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen).
  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05

    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
    Nach Ziff. 5 der Besonderen Bedingungen des "KomfortPlus-Schutzes" ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von zahmen Haustieren mitversichert, welche nicht lediglich den Tatbestand des § 833 BGB erfüllende Schadensfälle umfasst, sondern alle Schäden, die - wie hier - vom Versicherten gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter verursacht werden (vgl. BGH, Urt. v. 25.4.2007 - IV ZR 85/05 - VersR 2007, 939 zur Auslegung einer die "Haftung als Tierhalter und Tierhüter" ausschließenden Klausel).
  • OLG Oldenburg, 12.05.2004 - 3 U 26/04

    Ersatz des Aufwandes für die Treppenreparatur; Ausschluss der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
    Eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache wird in Rechtsprechung und Literatur dann angenommen, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß (§ 538 BGB) quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem erhöhten Schadensrisiko führt, wie etwa beim Halten zahlreicher Haustiere (vgl. AG Biberach, Urt. v. 23.3.1993 - 3 C 86/93: grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch; ebenso LG Ravensburg, VersR 1994, 340; LG Trier, zfs 1985, 248; wohl auch OLG Oldenburg, Urt. v. 12.5.2004 - 3 U 26/04 - ZfSch 2004, 374 - nur mit red. Leitsatz veröffentlicht; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 5 BesBed PHV Rdn. 8).
  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10

    Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
    Nach dem Wortlaut der Klausel - "Beanspruchung" -, an welchem sich deren Auslegung in erster Linie zu orientieren hat (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.2012 - IV ZR 212/10 - NJW 2012, 3238), ist allein an die Nutzung der Mietsache anzuknüpfen.
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
    Sie schränkt insbesondere nicht wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers in einer die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden Weise ein (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), indem sie den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Urt. v. 25.7.2012 - IV ZR 201/10 - VersR 2012, 1149 m.w.N.).
  • AG Biberach, 23.03.1993 - 3 C 86/93

    Ausschluss von Haftpflichtansprüchen wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
    Eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache wird in Rechtsprechung und Literatur dann angenommen, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß (§ 538 BGB) quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem erhöhten Schadensrisiko führt, wie etwa beim Halten zahlreicher Haustiere (vgl. AG Biberach, Urt. v. 23.3.1993 - 3 C 86/93: grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch; ebenso LG Ravensburg, VersR 1994, 340; LG Trier, zfs 1985, 248; wohl auch OLG Oldenburg, Urt. v. 12.5.2004 - 3 U 26/04 - ZfSch 2004, 374 - nur mit red. Leitsatz veröffentlicht; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 5 BesBed PHV Rdn. 8).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 7 U 229/03

    Verkehrsmittelunfallversicherung für einen Kreditkarteninhaber: Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13
    Eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache wird in Rechtsprechung und Literatur dann angenommen, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß (§ 538 BGB) quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem erhöhten Schadensrisiko führt, wie etwa beim Halten zahlreicher Haustiere (vgl. AG Biberach, Urt. v. 23.3.1993 - 3 C 86/93: grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch; ebenso LG Ravensburg, VersR 1994, 340; LG Trier, zfs 1985, 248; wohl auch OLG Oldenburg, Urt. v. 12.5.2004 - 3 U 26/04 - ZfSch 2004, 374 - nur mit red. Leitsatz veröffentlicht; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 5 BesBed PHV Rdn. 8).
  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 20 U 106/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Beschädigung einer

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Annahme des Landgerichts, dass nur ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache dem Rückausschluss in Ziff. 3.5 Buchstabe b) RBE-Privat unterfällt, nicht eine schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtliche oder falsche Behandlung der Mietsache (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.09.2013, 5 W 72/13, juris, Rn. 15, VersR 2014, 325; LG Dortmund, Beschl. v. 01.03.2010, 2 T 5/10, juris; LG Ravensburg, Urt. v. 24.06.1993, 5 S 85/93, VersR 1994, 340; Lücke, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Nr. 5 BesBed PHV Rn. 8; Koch, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2013, AHB 2012 Ziff. 7 Rn. 182).
  • OLG Hamm, 22.05.2017 - 6 U 51/17

    Privat-Haftpflichtversicherung; Beschädigung von Wohnräumen; übermäßige

    Da der Mieter für die Abnutzung und den Verschleiß der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch gem. § 538 BGB ohnehin nicht haftet, dienen diese ersten beiden Ausschlusstatbestände gerade dem Ausschluss des Versicherungsschutzes für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche des Vermieters (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2013, 5 W 72/13, BeckRS 2013, 56207, II.1.a)).
  • AG Offenbach, 07.05.2015 - 33 C 291/14

    Tierhaltung in der Mietwohnung als übermäßige Beanspruchung im Sinne der

    Der Fall liegt auch anders als der vom OLG Saarbrücken entschiedene (MDR 2013, 1277).
  • AG Kassel, 31.01.2019 - 435 C 3646/18

    Wer ein eingestelltes Pferd über ein Jahr lang in einer gemieteten Pferdebox

    Geht diese Benutzung jedoch für den konkreten Raum über das vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinaus mit der Folge, dass - wie in § 12 Nr. 3 der Besonderen Bedingungen genannt - Abnutzung oder Verschleiß oder ein vergleichbares Phänomen eintritt mit der Folge, dass insoweit unter dem Blickwinkel der Versicherung des Risikos ein erhöhtes Schadensrisiko besteht, ist von einer übermäßigen Beanspruchung auszugehen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2013 - 5 W 72/13, zit. n. juris).
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