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   KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12   

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https://dejure.org/2013,25582
KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12 (https://dejure.org/2013,25582)
KG, Entscheidung vom 11.07.2013 - 8 U 243/12 (https://dejure.org/2013,25582)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 8 U 243/12 (https://dejure.org/2013,25582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Verpflichtung eines Mieters zur Hinterlegung eines geltend gemachten Mietminderungsbetrages

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausschluss des Mietminderungsrechts im Geschäftsraummietvertrag zulässig; §§ 307 Abs. 1 S. 1, 366 Abs. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 536 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters zur Hinterlegung eines geltend gemachten Mietminderungsbetrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter darf nur gegen Hinterlegung mindern: Zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung nur gegen Hinterlegung: Zulässig! (IMR 2013, 460)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    Dem Mieter wird dadurch nichts Unbilliges zugemutet und eine alsbaldige Klärung der Mängelfrage wird ebenfalls gefördert (vgl. Senatsurteil vom 16.03.2009 - 8 U 112/08 - GE 2009, 1555; BGH NJW-RR 1993, 519 ).

    Zwar ist die Klausel des § 15 Satz 1, wonach der Mieter gegenüber Forderungen des Vermieters aus diesem Vertrag keine Aufrechnung und kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, unwirksam, weil sie unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen nicht ausnimmt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 519 ).

  • KG, 24.04.2003 - 12 U 275/01

    Gewerberaummiete: Wahrung von Konditionen des vertraglichen

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    So ist es zulässig, dem Mieter das Recht auf die Durchsetzung der Minderung durch Abzug von der Miete zu versagen, weil ihm insoweit Ansprüche aus § 812 BGB verbleiben (BGH NJW 1984, 2404; OLG Düsseldorf GE 2005; KG GE 2003, 952; Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Auflage, § 536 BGB , Rdnr. 427 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 10 U 159/05

    Zur Wirksamkeit einer Mietminderungs- und einer Aufrechnungsklausel in einem

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    Denn das schützenswerte Interesse des Vermieters an pünktlicher Liquiditätserzielung wird durch diese Umstände nicht berührt und zudem würde ein Wegfall der Minderungsbeschränkung den vertragsuntreuen Mieter, der etwa Miete in Kenntnis der anstehenden Nutzungsaufgabe unberechtigt mindert, privilegieren (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 08.06.2006 - 10 U 159/05 - nach juris; Urteil des Senats vom 25.01.2010 - 8 U 139/09 - Urteil des Senats vom 15.11.2010 - 8 U 80/10 -).
  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    So ist es zulässig, dem Mieter das Recht auf die Durchsetzung der Minderung durch Abzug von der Miete zu versagen, weil ihm insoweit Ansprüche aus § 812 BGB verbleiben (BGH NJW 1984, 2404; OLG Düsseldorf GE 2005; KG GE 2003, 952; Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Auflage, § 536 BGB , Rdnr. 427 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99

    Aufrechnungsbeschränkung in Gewerberaummietvertrag

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    Selbst nach Beendigung des Mietvertrages und Rückgabe der Mietsache bleibt die Klausel, die den Mieter auf einen Rückforderungsprozess gemäß § 812 BGB verweist, anwendbar (BGH, NJW-RR 2000, 530 ; Sternel, aaO., Rn. II, 112).
  • KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08

    Gewerbemietvertrag: Wirksamkeit einer das Minderungsrecht des Mieters

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    Dem Mieter wird dadurch nichts Unbilliges zugemutet und eine alsbaldige Klärung der Mängelfrage wird ebenfalls gefördert (vgl. Senatsurteil vom 16.03.2009 - 8 U 112/08 - GE 2009, 1555; BGH NJW-RR 1993, 519 ).
  • BGH, 17.02.2000 - VII ZR 51/98

    Verjährung des Anspruchs auf Freigabe von hinterlegtem Geld

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    Die Vertragspartner können mit der Hinterlegung beim Notar ein eigenständiges Recht des Gläubigers begründen, sich aus dem hinterlegten Betrag bei Bestehen des gesicherten Anspruchs unabhängig von dessen Verjährung zu befriedigen (BGH, MDR 2000, 691 ).
  • BGH, 09.03.1999 - XI ZR 155/98

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Verrechnungsvereinbarung von Zahlungen auf eine

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    Die in § 14 des Mietvertrages enthaltene Klausel, wonach die Vermieterin bestimmt, auf welche Verbindlichkeiten die Teilzahlung angerechnet werden soll, wenn der Mieter Teilzahlungen auf fällige Verbindlichkeiten leistet, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam(Palandt/Grüneberg, BGB , 72. Auflage, § 366 , Rdnr.8; BGH, NJW 1999, 2043 ).
  • BGH, 10.10.2001 - XII ZR 307/98

    Wahrung der Schriftform

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    Wenn ein Mieter - wie hier - bei Überweisung einer Mietzahlung keine Leistungsbestimmung vornimmt, wird nach § 366 Abs. 2 BGB die älteste Mietschuld getilgt (OLG Düsseldorf, WuM 2000, 209; OLG Düsseldorf, GuT 2011, 154; BGH, NZM 2002, 20 ).
  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 31/88

    Formularmäßige Zulassung der Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen;

    Auszug aus KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12
    Die Regelungen sind voneinander trennbar und einzeln aus sich heraus verständlich und damit einer gesonderten AGB- rechtlichen Beurteilung zugänglich (vgl. BGHZ 107, 185 = NJW 1989, 3215 für Ausschluss von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung in einem Satz).
  • KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme: Wegfall des Klageanlasses vor

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 10 U 42/09

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Pacht und Nutzungsentschädigung bei

  • KG, 20.08.2019 - 21 W 17/19

    Vorläufige Herausgabe einer Eigentumswohnung

    Der vom Senat im vorliegenden Fall angenommenen Verstoß gegen das Klauselverbot gem. 309 Nr. 2 Buchst. a) BGB gerät auch nicht in Konflikt mit einer Entscheidung des Kammergerichts (Urteil vom 11.07.2013, 8 U 243/12, BeckRS 2013, 18788) zur Zulässigkeit einer Hinterlegungsklausel für Minderungsbeträge in Gewerbemietverträgen.
  • KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung der Beschränkung

    Nicht anders als ein Aufrechnungsverbot (dazu BGH NJW-RR 2000, 530; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn II 112) entfällt auch die Minderungsbeschränkung nicht mit Mietvertragsende und Herausgabe, da das schützenswerte Interesse des Vermieters an pünktlicher Liquiditätserzielung (s. BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 Tz 19) durch diese Umstände nicht berührt wird und zudem ein Wegfall der Minderungsbeschränkung den vertragsuntreuen Mieter, der etwa Miete in Kenntnis der anstehenden Nutzungsaufgabe unberechtigt mindert, privilegieren würde (s. Senat, MDR 2013, 1338; Urt. v. 25.01.2010 -8 U 139/09; OLG Hamm ZMR 1998, 342, 343 f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2006 -10 U 159/05, Juris Tz 20).
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