Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 09.10.2013

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27370
OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13 (https://dejure.org/2013,27370)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.10.2013 - 14 U 55/13 (https://dejure.org/2013,27370)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 14 U 55/13 (https://dejure.org/2013,27370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; BGB § 823 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung nach Totalschaden eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattung der Umsatzsteuer für die Ersatzbeschaffung eines sicherungsübereigneten totalbeschädigten Unfallfahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; BGB § 823 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung nach Totalschaden eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Totalschaden eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs - und die Umsatzsteuer bei der Ersatzbeschaffung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer kann zu erstatten sein, wenn berechtigter Besitzer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anschafft

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei einem sicherungsübereigneten Fahrzeug

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Totalschaden: Umsatzsteuererstattung auch bei sicherungsübereignetem Unfallwagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer kann zu erstatten sein, wenn berechtigter Besitzer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anschafft

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuererstattung bei sicherungsübereignetem Fahrzeug - Tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs miteintscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 6
  • MDR 2013, 1340
  • NZV 2014, 4
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 30.11.2011 - 14 U 92/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs für ein

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13
    Abgesehen davon ist auch beim Finanzierungsleasingvertrag nach zutreffender Auffassung in Bezug auf die auf den Wiederbeschaffungsaufwand anfallende Mehrwertsteuer auf die Verhältnisse beim Leasingnehmer abzustellen, wenn er die Ersatzbeschaffung durchführt (vgl. Geigel, a. a. O., Rdnr. 124 m. w. N.; Riedmeyer, a. a. O., S. 747 f. m. w. N.; ebenso auch OLG Celle - 14. Zivilsenat - NJW-RR 2012, 423 - juris Rdnrn. 9 bis 13).
  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13
    Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1980 (NJW 1980, 2728 - juris Rdnr. 13 ff.) kommt es zu einem umsatzsteuerpflichtigen Lieferungsvorgang im Rahmen eines Sicherungsübereignungsgeschäftes nur und erst dann, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut nach Eintritt der Verwertungsreife an Dritte veräußert.
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13
    Dieser Nutzungsschaden besteht - in gleicher Weise wie bei der Eigentumsverletzung - in den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eines dem beschädigten Fahrzeug gleichwertigen Ersatzes (vgl. dazu z. B. Geigel, der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 124; Nugel, ZfS 2008, 4/4; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249 Rdnr. 236; Riedmeyer, DAR-Extra 2012, 742/743; BGH, BGHZ 116, 22 - juris Rdnr. 17: Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes bei Entziehung der Sachnutzung).
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 1620/14

    Ersatzfähiger Schaden des Leasingnehmers bei der Beschädigung des

    Ein Ausnahmefall, nachdem der geschädigte Leasingnehmer vertraglich zu Wiederherstellung und Reparatur verpflichtet ist, und diese selbst für sich in Auftrag gibt (OLG Hamm VersR 2002, 858; OLG Celle, NJOZ 2014, 850; BGH NJW 1992, 553 = VersR 1992, 194), liegt unstreitig nicht vor.
  • LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13

    Verkehrsunfall, Einsatzfahrt, Polizei, Haftungsverteilung

    Das beklagte Land war schon als Leasingnehmer berechtigt, neben dem Eigentümer die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eins gleichwertigen Ersatzfahrzeugs geltend zu machen, vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, 14 U 55/13.
  • OLG Frankfurt, 29.04.2016 - 13 U 106/13

    Berechtigter mittelbarer Besitz als geschütztes Recht iSv § 823 Abs. 1 BGB;

    Soll der berechtigte Besitz dazu dienen, eine bestimmte Nutzung der Sache zu ermöglichen, stellt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Rechtsgutsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, wenn der Besitzer an eben dieser Nutzung durch rechtswidrigen Eingriff gehindert wird (BGH, Urt. v. 09.12.2014, VI ZR 155/14, juris Rn. 17; OLG Celle, Urt. v. 09.10.2013, 14 U 55/13, juris Rn. 27; OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.05.2011, 4 U 261/10, juris Rn. 46).

    Da ihr die Nutzung des Krans als Sicherheit und Leasingobjekt entzogen worden ist, ist ihr der Schaden zu ersetzen, der in den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Krans besteht (OLG Celle, Urt. v. 09.10.2013, 14 U 55/13, juris Rn. 27).

  • AG Deggendorf, 27.06.2018 - 3 C 259/17

    Verkehrsunfall - Erstattung Abschleppkosten

    Dabei trifft den Geschädigten schon aufgrund der Not- und Eilsituation keine Verpflichtung, nach einem möglichst preisgünstigen Abschleppunternehmer zu forschen (MünchKommStVR/Almeroth, 8 249 BGB Rn. 291 unter Verweis auf OLG Celle 9.10.2013 - 14 U 55/13, BeckRS 2013, 17538; AG Neuss 12.9.2012 - 85 C 3163/12, BeckRS 2012, 20490; AG Stade 10.1.2012 - 61 C 946/11, BeckRS 2012, 05620).
  • OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Auf eine mögliche Vorsteuerabzugsberechtigung der die Ersatzbeschaffung finanzierenden Bank, der das beschädigte Fahrzeug sicherungsübereignet war, kommt es nicht entscheidend an- Abzustellen ist vielmehr auf die Verhältnisse der Klägerin als Eigenbesitzerin, an die auch die Rechnung für das Ersatzfahrzeug gerichtet ist (vgl. u.a. OLG Celle MDR 2013, 1340; LG  Kaiserslautern DAR 2013, 517 - nach Juris).
  • AG Leipzig, 19.10.2023 - 110 C 2198/23
    Solange für den Laien nicht erkennbar ist, dass der Abschleppunternehmer eine die (mangels konkreter vorheriger Vergütungsvereinbarung) geschuldete übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB) deutlich übersteigende Rechnung gestellt hat, kann der Geschädigte vom Schädiger Ausgleich aller tatsächlich gezahlten Aufwendungen verlangen (OLG Celle, Entscheidung vom 9. Oktober 2013, 14 U 55/13, zitiert nach Juris, Rz 24).
  • AG Stuttgart, 21.11.2017 - 43 C 723/17
    Sind die von der Abschleppfirma berechneten Preise tatsächlich nicht angemessen, so steht es der Beklagten frei, sich eventuelle Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Äbschlappfirma abtreten zu lassen und diese dann gegenüber der Abschleppfirma geltend zu machen, Dar Kläger ist als Unfallgeschädigter jedenfalls zu schützen und hat Anspruch auf Erstattung der vollständigen Abschleppkosten (vgl. AG Schwandorf, Urteil vom 02. Juni 2016 - 1 C 716 -, Rn. 19; OLG Calle, Untell vom 09. Oktober 2013 - 14 U 55/13, Fin.
  • AG Schwandorf, 21.08.2017 - 1 C 187/17
    Solange für ihn als Laien aber nicht erkennbar ist, dass der Abschleppunternehmer eine die (mangels konkreter vorheriger Vergütungsvereinbarung) geschuldete übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB) deutlich übersteigende Rechnung gestellt hat, kann der Geschädigte vom Schädiger Ausgleich aller tatsächlich gezahlten Aufwendungen verlangen (OLG Celle, Urteil vom 9. Oktober 2013 - Az. 14 U 55/13).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27369
OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13 (https://dejure.org/2013,27369)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.10.2013 - 14 U 51/13 (https://dejure.org/2013,27369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2; ZPO § 287 Abs. 1 S. 2
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall; Schätzung der Mietwagenkosten nach arithmetischem Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle; Entbehrlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bestimmung des Unfall-Normaltarifs aus Schwacke-Liste und Fraunhofer- Mietpreisspiegel

  • Wolters Kluwer
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die angemessen Höhe der ach einem Verkehrsunfall anfallenden Mietwagenkosten können vom Gericht geschätzt werden; §§ 249, 254 Abs. 2 BGB; 287 Abs. 1 S. 2 ZPO

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer; einer Beweiserhebung bedarf es daher nicht... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Mietwagendauer; Haftungsreduzierung/Versicherung; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2; ZPO § 287 Abs. 1 S. 2
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall - Schätzung der Mietwagenkosten nach arithmetischem Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle; Entbehrlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung der Mietwagenkosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schätzung der Mietwagenkosten mit Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schätzung des erstattungsfähigen Normaltarifs durch Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach dem arithemtischen Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer Tabelle

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietwagenkosten: Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schätzung des erstattungsfähigen Normaltarifs durch Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1340
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
    Das lediglich pauschale Bestreiten dieser Umstände durch die Beklagte reicht vor diesem Hintergrund nicht aus (Festhaltung an den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11 - juris Rdnr. 19).

    Die vereinbarte Selbstbeteiligung liegt bei 600 EUR, sodass Mehrkosten für eine weitergehende Haftungsreduzierung nicht in Abzug zu bringen sind (vgl. Senatsurteil 14 U 49/11 - juris Rdnrn. 56 bis 59).

  • KG, 11.04.2014 - 14 U 49/12
    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
    Der Senat hält in diesem Zusammenhang weiterhin an seiner bereits in dem Urteil vom 29. Februar 2012 (14 U 49/12 - juris Rdnr. 26 ff.) näher begründeten Einschätzung fest, dass sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht als geeignetes Beweismittel für die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgelegten Internet-Angebote in realen - zurückliegenden - Anmietzeiträumen darstellt.
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
    Die von der Beklagten insoweit im ersten Rechtszug erhobenen Bedenken im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Rechtsberatungs- bzw. Rechtsdienstleistungsgesetz erweisen sich vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend das Urteil vom 31. Januar 2012 - VI ZR 143/11 mit nachfolgender mehrfacher Bestätigung) als unbegründet, weil in allen zugrunde liegenden Fällen die Haftung der Beklagten dem Grunde nach unstreitig ist und die Parteien allein über die Höhe der Mietwagenkosten streiten.
  • OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12

    Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
    Dass die in den Internet-Ausdrucken genannten Preise auch gewährt werden, wenn zunächst das Ende der Anmietung offen bleibt, ist weder von der Beklagten vortragen worden noch sonst ersichtlich (ebenso OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2013 - 3 U 141/12 - juris Rdnr. 5 m. w. N. und OLG Koblenz, MRW 2012, 33 - juris Rdnr. 7; so im Ergebnis ferner auch OLG Stuttgart, MRW 2013, 28, Leitsätze 3 und 4).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
    Insgesamt sieht der Senat deshalb nach wie vor keine Anknüpfungspunkte dafür, dass die einem Sachverständigen üblicherweise zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel den Erhebungsmethoden, die den bei der Schätzung herangezogenen Listen von Fraunhofer und Schwacke zugrunde liegen, grundsätzlich überlegen wären und zu genaueren Ergebnissen führen könnten (ebenso auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2013 - 1 U 130/12 - juris Rdnr. 74).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
    b) Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2012 (VI ZR 316/11 - VersR 2013, 330) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
    Denn die Abtretungserklärung des Geschädigten T. vom 17. März 2008 (Anlage K 72, Bl. 224 d. A.), aus der die Klägerin insoweit ihre Anspruchsberechtigung herleitet, ist nach den von der Beklagten zutreffend angeführten Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2011 (VI ZR 260/10) wegen Unbestimmtheit unwirksam.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Aufgrund der diskutierten Vor- und Nachteile beider Erhebungen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch eine Schadensschätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen (sogenannte "Fracke-Lösung") befürwortet, um auf diese Weise die Schwächen der beiden Erhebungsmethoden auszugleichen (z.B.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013, Az. 1 U 130/12; OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, Az. 14 U 51/13; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az. 13 U 108/10; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 9/12; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014, Az. 1 U 165/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, Az. 1 U 165/11 - jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    b) Zur Berechnung der Eigenersparnis ist umstritten, ob ihr lediglich der nicht durch Zusatzleistungen erhöhte Grundmietpreis (OLG Hamm, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris: Rz. 23 u. 25; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, juris: Rz. 83) oder der unter Einschluss von Zusatzleistungen ermittelte Normalpreis (OLG Köln, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris: Rz. 45; OLG Celle, Urteil vom 09. Oktober 2013 - 14 U 51/13, MDR 2013, 1340, juris: Rz. 29; OLG Jena, Urteil vom 26. April 2007 - 1 U 216/06, OLGR Jena 2007, 985, juris: Rz. 31; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Juni 2010 - 12 U 16/10, Schaden-Praxis 2010, 368, juris: Rz. 22) zugrunde zu legen ist.
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von

    Nach einer im Vordringen befindlichen Ansicht können die Vor- und Nachteile aber auch durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke- und Frauenhofer-Liste ermittelten Werte angemessen ausgeglichen werden (OLG Karlsruhe aaO.; OLG Saarbrücken NJW-RR 2010 1251 mit Anm. Nugel, juris-PR-VerkR 7/2010; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 und MDR 2013, 1340; OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12, juris Rn. 30, sowie Urt. vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris Rn. 35; so wohl auch Woitkewitsch aaO.: "sachgerecht erscheinend"; zur Zulässigkeit einer solchen Berechnung: BGH NJW-RR 2010, 1251).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 102/20
    Der Kläger ist bereits in der Senatssitzung vom 23. Juni 2015 in den ebenfalls von ihm geführten Untätigkeitsklagen zu den Verfahren L 14 U 49/13, L 14 U 50/13 und L 14 U 51/13 umfassend zur Unzulässigkeit seiner Untätigkeitsklagen aufgeklärt worden, woraufhin er die jeweiligen Berufungen zurückgenommen hat.

    In Anbetracht der Tatsache, dass der Senat den Kläger bereits in den von ihm geführten Untätigkeitsklagen zu den Verfahren L 14 U 49/13, L 14 U 50/13 und L 14 U 51/13 umfassend zur Unzulässigkeit seiner Untätigkeitsklagen aufgeklärt hat und dieser daraufhin die jeweiligen Berufungen zurückgenommen hat, in diesem Verfahren jedoch die Berufung fortführt, ist eine Fortführung des Rechtsstreits missbräuchlich.

  • LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    Das Pfälzische Oberlandesgericht schließt sich in dieser Entscheidung einer im Vordringen befindlichen Ansicht an, nach der die bekannten Vor- und Nachteile von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke-Liste und Frauenhofef-Liste ermittelten Werte angemessen ausgeglichen werden können (OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 1251; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 und MDR 2013, 1340; OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12).
  • AG Essen, 26.02.2016 - 20 C 322/15

    Grundsätze zur Festellung des Umfangs der Erstattungsfähigkeit geltend gemachter

    Nur so können die Schwächen der beiden Erhebungen ausgeglichen werden, um so zu einem der tatsächlichen Anmietsituation eines Normalkunden am ehesten vergleichbarem Ergebnis zu kommen (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2010, Az. VI ZR 293/08; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014, Az. 1 U 165/11; OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, Az. 14 U 51/13; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 9/12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013, Az. 1 U 130/12; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az. 13 U 108/10; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, Az. 1 U 165/11).
  • LG Halle, 27.03.2017 - 1 S 228/16
    2013, 14 U 51/13, beide zit. nach Juris; OLG Köln, Urt. v. 10. Nov.
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2013 - 1 U 165/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Nach einer im Vordringen befindlichen Ansicht können die Vor- und Nachteile aber auch durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke- und Frauenhofer-Liste ermittelten Werte angemessen ausgeglichen werden (OLG Karlsruhe a.a.O..; OLG Saarbrücken NJW-RR 2010 1251 mit Anm. Nugel, [...]PR-VerkR 7/2010; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 und MDR 2013, 1340; OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12, [...] Rn. 30, sowie Urt. vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, [...] Rn. 35; so wohl auch Woitkewitsch a.a.O..: "sachgerecht erscheinend"; zur Zulässigkeit einer solchen Berechnung: BGH NJW-RR 2010, 1251 ).
  • AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17

    Unfallregulierung

    Dass die in den Internet-Ausdrucken genannten Preise auch gewährt werden, wenn zunächst das Ende der Anmietung offen bleibt, ist weder von der Beklagten vortragen worden noch sonst ersichtlich (vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013 - 14 U 51/13).
  • AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Die von ihr vorgelegten Internetangebote betreffen schließlich nicht den streitgegenständlichen, sondern einen willkürlich festgelegten Mietzeitraum (vgl. auch LG Köln, Urteil vom 13.06.2012, Az. 13 S 340/11, Rn. 12; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, Az. 14 U 51/13, Rn. 15 f.; zit. jeweils nach Juris).
  • AG Hannover, 10.12.2015 - 430 C 7532/15
  • AG Düsseldorf, 13.07.2015 - 58 C 18581/14
  • LG Landshut, 06.04.2020 - 15 S 669/20
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