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   OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13   

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https://dejure.org/2013,27484
OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13 (https://dejure.org/2013,27484)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2013 - 2 W 217/13 (https://dejure.org/2013,27484)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 2 W 217/13 (https://dejure.org/2013,27484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug für Mandant: RA kriegt Umsatzsteuer nicht zurück!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der beigeordnete Rechtsanwalt und die Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer im Vergütungsfestsetzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1434
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.2006 - II ZB 21/05

    Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2006, II ZB 21/05, = NJW-RR 2007, 285) steht der Geltendmachung der Umsatzsteuer durch den nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 UStG zur Abführung der auf die gesamte Honorarforderung entfallenen Umsatzsteuer verpflichteten Rechtsanwalt die Vorsteuerabzugsberechtigung seines bedürftigen Mandanten entgegen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.1996 - 4 Ta 173/96
    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13
    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Bestimmung des § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO entgegen dem zu weit gefassten Wortlaut des § 55 Abs. 5 Satz 1 RVG bei der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse keine Anwendung finde (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29 f.; Schneider/Wolf-Schnapp/Volpert, RVG, 6. Aufl., § 55 Rn. 18; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., § 55 Rn. 30; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 55 RVG Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 19.06.2013 - 4 W 60/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung der Umsatzsteuer bei

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13
    Der Hinweis der Antragsteller auf die ihre abweichende Rechtsauffassung unterstützende Rechtsprechung (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Juni 2013, 4 W 60/13, = RVGreport 2013, 348) geht fehl.
  • OLG Braunschweig, 07.08.2017 - 2 W 92/17

    Anspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf

    Die hiergegen gerichtete Erinnerung des Antragstellers vom 03.05.2017 (Bl. 31 d. PKH-Heftes) hat das Landgericht durch Beschluss vom 19.05.2017 (Bl. 42 f. d. PKH-Heftes) zurückgewiesen und zur Begründung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 04.10.2013 (2 W 217/13 = NJOZ 2014, 954 ff. = JurBüro 2014, 20) Bezug genommen.

    Das Landgericht schließe sich hinsichtlich der Begründung seiner Auffassung den Erwägungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Beschluss vom 04.10.2013 (2 W 217/13 = NJOZ 2014, 954 ff. = JurBüro 2014, 20) an, welches eine zu den von dem Antragsteller zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (JurBüro 2016, 632) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (JurBüro 2016, 580) gegenteilige Auffassung vertrete.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 04.10.2013, a.a.O.) ist es deshalb durchaus system- und sachgerecht, dass zwar die Landeskasse, nicht aber der unterlegene Gegner im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei zu einer Erstattung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 3; OLG München, a.a.O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013 - 4 W 60/13 = NJOZ 2013, 1616 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.09.1996 - 4 TA 173/96; Seltmann in: BeckOK RVG, 36. Edition Stand 01.06.2017, RVG Nr. 7008, Rn. 18; Hansen, Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 11.08.2016, ZfSch 2017, 227 ff., 229 f.; Mayer, Anmerkung zu OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013, FD-RVG 2013, 348932 sowie Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 11.08.2016, FD-RVG 2016, 381534; Just, Prozesskostenhilfe und Vorsteuerabzug, NJ 2014, 502 ff.).

  • OLG München, 11.08.2016 - 11 W 1281/16

    Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer beigeordneter Rechtsanwälte

    Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Anschluss an OLG Hamburg, Beschluss vom 19.6.2013 - 4 W 60/13 = MDR 2013, 1194; entgegen OLG Celle, Beschluss vom 4.10.2013 - 2 W 217/13 = MDR 2013, 1434).

    c) In dem vom Landgericht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen Beschluss des OLG Celle vom 04.10.2013 - 2 W 217/13 (= JurBüro 2014, 31) wird nicht ausreichend zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte, dem Gebührenanspruch des Anwaltes gegenüber dem Kläger und dem Vergütungsanspruch des PKH-Anwalts gegen die Staatskasse unterschieden (siehe OLG Celle, a. a. O., Tz. 8 und dagegen überzeugend die Anmerkung von Hansens, RVGreport 2014, 20, 21).

  • OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 18 W 188/17

    Prozesskostenhilfe: Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung des

    Entgegen OLG Celle, Beschluss v. 4.10.2013 -2 W 217/13, MDR 2013, 1434 ff.).

    Soweit das Landgericht zur Begründung anführt, es sei kein Grund ersichtlich, dem beigeordneten Rechtsanwalt für die Vertretung der bedürftigen Partei gegen die Landeskasse eine höhere Vergütung zuzubilligen als er ohne eine Beiordnung für die Vertretung einer nicht bedürftigen Partei im Rahmen der Vergütungsfestsetzung von der Gegenseite oder aber im Rahmen der Festsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO beanspruchen könne (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 4.10.2013 - 2 W 217/13, MDR 2013, 1434 ff. [OLG Celle 04.10.2013 - 2 W 217/13] ), überzeugt dies nicht.

  • OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 18 W 187/17

    Prozesskostenhilfe: Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung des

    Entgegen OLG Celle, Beschluss v. 4.10.2013-2 W 217/13, MDR 2013, 1434 ff.).

    Soweit das Landgericht zur Begründung anführt, es sei kein Grund ersichtlich, dem beigeordneten Rechtsanwalt für die Vertretung der bedürftigen Partei gegen die Landeskasse eine höhere Vergütung zuzubilligen als er ohne eine Beiordnung für die Vertretung einer nicht bedürftigen Partei im Rahmen der Vergütungsfestsetzung von der Gegenseite oder aber im Rahmen der Festsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO beanspruchen könne (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 4.10.2013 - 2 W 217/13, MDR 2013, 1434 ff. [OLG Celle 04.10.2013 - 2 W 217/13] ), überzeugt dies nicht.

  • OLG Bamberg, 02.06.2017 - 8 W 60/17

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Umsatzsteuer auch bei

    Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Anschluss OLG München JurBüro 2016, 632; OLG Hamburg MDR 2013, 1194; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 580; entgegen OLG Celle JurBüro 2014, 31).

    Das in Anlehnung an die abweichende Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss vom 04.10.2013, Az.: 2 W 217/13, abgedr. in JurBüro 2014, 31) vertretene Argument des Landgerichts Coburg, es sei kein Grund dafür ersichtlich, dem beigeordneten Rechtsanwalt für die Vertretung der bedürftigen Partei gegen die Staatskasse gemäß § 55 RVG eine höhere Vergütung zuzubilligen als er ohne eine Beiordnung für die Vertretung einer nicht bedürftigen Partei im Rahmen der Vergütungsfestsetzung von der Gegenseite oder aber im Rahmen der Festsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO beanspruchen könnte, ist auch nach Überzeugung des erkennenden Senats nicht tragfähig.

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2016 - 10 W 237/16

    Höhe der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden

    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (MDR 2013, 1434) überzeugt demgegenüber nicht.
  • LG Limburg, 19.10.2017 - 1 O 276/13
    Insoweit schließt sich die zuständige Dezernentin der Auffassung der Rechtspflegerin sowie des Bezirksrevisors und der Auffassung des OLG Celle in dessen Beschluss 04.10.2013 an (Az. 2 W 217/13).
  • LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16

    Kein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Zu Recht weist in diesem Zusammenhang das OLG Celle (2 W 217/13, Beschluss vom 04.10.2013) darauf hin, dass der Gesetzgeber die Regelung des § 55 RVG bei Erlass des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 in Kenntnis der Rechtsprechung und Kommentarliteratur unverändert gelassen hat.
  • VG Minden, 23.12.2015 - 7 K 3472/13
    Vielmehr steht der Geltendmachung der Umsatzsteuer durch den Rechtsanwalt aus den überzeugenden Gründen des bereits von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in Bezug genommenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle, vgl. Beschluss vom 04.10.2013 - 2 W 217/13 -, juris Rn. 8 ff., das sich insbesondere auch mit der vorgenannten Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg auseinandersetzt, die Vorsteuerabzugsberechtigung seines bedürftigen Mandanten entgegen.
  • OLG München, 03.12.2014 - 11 W 1962/14

    Festsetzung des Umsatzsteuerbetrages zugunsten des beigeordneten Anwalts auch bei

    a) Eine solche Begründung ergibt sich nicht aus dem vom Bezirksrevisor herangezogenen Beschluss des OLG Celle vom 04.10.2013 - 2 W 217/13, = JurBüro 14, 31.
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