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   OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13   

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https://dejure.org/2013,24947
OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13 (https://dejure.org/2013,24947)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.08.2013 - 1 UH 1/13 (https://dejure.org/2013,24947)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. August 2013 - 1 UH 1/13 (https://dejure.org/2013,24947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für einen Antrag auf Unterlassung künftiger tätlicher Angriffe

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1; GewSchG § 2
    Gerichtliche Zuständigkeit für einen Antrag auf Unterlassung künftiger tätlicher Angriffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1485
  • FamRZ 2014, 11
  • FamRZ 2014, 951
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 5 W 436/12

    Streitwertbemessung bei Unterlassungsklagen wegen einer Körperverletzung,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13
    Somit ist im Ergebnis bei einmaligen Vorgängen sorgfältig zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wiederholung entsprechender Rechtsgutsverletzungen bestehen (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 -, juris, Absatz-Nr. 7).

    Auch wenn eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund ihrer repressiven Wirkung die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1957 - I ZR 19/56 -, GRUR 1957, S. 558, 560), ist es nicht naheliegend, dass sich entsprechende Rechtsverstöße wiederholen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 - juris, Absatz-Nr. 7).

    Der Streitwert derartiger Unterlassungsbegehren, dessen Interesse bereits durch die Sanktionsdrohung des Strafgesetzbuchs geschützt ist, kann jedoch mit maximal 1.500 Euro angenommen werden (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 -, juris, Absatz-Nr. 9; auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 5 W 56/13 -, juris, Absatz-Nr. 7).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13
    Daher kann der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -, NJW 1994, S. 1281, 1283).

    Dieser Grundsatz gilt jedoch für den deliktischen Bereich nicht mit gleicher Strenge (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -, NJW 1994, S. 1281, 1283).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13
    Sie ist schon dann erfüllt, wenn der von einer Partei vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92 -, NJW 1994, S. 1161, 1162).
  • BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13
    Auch wenn eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund ihrer repressiven Wirkung die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1957 - I ZR 19/56 -, GRUR 1957, S. 558, 560), ist es nicht naheliegend, dass sich entsprechende Rechtsverstöße wiederholen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 - juris, Absatz-Nr. 7).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2005 - 9 UF 27/05

    Freiheitsverletzung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes - Räumungsfrist -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13
    Es ist dann Aufgabe des Täters, diese Vermutung zu wiederlegen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2005 - 9 UF 27/05 -, NJW-RR 2006, S. 220; Keidel-Giers, FamFG, 17. Aufl. Rn. 3 zu § 214; Zöller, a.a.O. Rn. 7 zu § 210 FamFG mwN).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2013 - 5 W 56/13

    Streitwertbemessung bei Unterlassungsklagen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13
    Der Streitwert derartiger Unterlassungsbegehren, dessen Interesse bereits durch die Sanktionsdrohung des Strafgesetzbuchs geschützt ist, kann jedoch mit maximal 1.500 Euro angenommen werden (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 -, juris, Absatz-Nr. 9; auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 5 W 56/13 -, juris, Absatz-Nr. 7).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2006 - 1 U 137/05

    Gewaltschutzgesetz: Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen im außerhäuslichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13
    Daher müssen bei singulären Verletzungshandlungen außerhalb des sozialen Nähebereichs im Verhältnis Täter - Opfer über die Anlasstat hinaus, Umstände vorliegen, die Grund zu der Annahme geben, dass weitere Übergriffe ernsthaft zu besorgen sind (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.Januar 2006 - 1 U 137/05 -, NJW-RR 2006, S. 747, 748).
  • LG Schweinfurt, 12.04.2021 - 23 O 899/20

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Unfall, Reparaturkosten, Nutzungsausfall,

    Zwar indiziert eine stattgehabte rechtswidrige Beeinträchtigung grundsätzlich die Vermutung ihrer Wiederholung (vgl. BGHZ 140, 1 [10] bzgl. Eigentumsverletzungen; Spohnheimer, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann [Gesamt-Hrsg.], Beck-Online Großkommentar, Stand: 01.02.2021, § 1004 Rdnr. 269.1), allerdings entfällt diese Vermutung, wenn die Störung auf einer einmaligen Sondersituation beruht (BGH, NJW 1994, 1281 [1283]; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 1 UH 1/13, BeckRS 2013, 16419) oder die Umstände sich grundlegend geändert haben (OLG Schleswig, Urteil vom 28.02.2012, Az. 11 U 64/10, BeckRS 2013, 3123).
  • LG Oldenburg, 07.03.2017 - 5 O 1595/15

    Ersatzfähigkeit Verbringungskosten & UPE-Aufschläge fiktiver

    Diese Vermutung ist aber dann als widerlegt anzusehen, wenn die Beeinträchtigung durch eine einmalige Sondersituation veranlasst ist und eine Wiederholung deshalb nicht naheliegt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. August 2013 - 1 UH 1/13, MDR 2013, 1485, zitiert nach juris, Rn. 22; BeckOK BGB/Fritzsche, § 1004 Rn. 83 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 23.12.2014 - 13 U 66/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Übermittlung persönlicher

    Diese Vermutung ist aber dann als widerlegt anzusehen, wenn die Beeinträchtigung durch eine einmalige Sondersituation veranlasst ist und eine Wiederholung deshalb nicht naheliegt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. August 2013 - 1 UH 1/13, MDR 2013, 1485, zitiert nach juris, Rn. 22; BeckOK BGB/Fritzsche, § 1004 Rn. 83 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20

    Beschwerde des Notars gegen seine Beauftragung mit der Inventarerrichtung durch

    Hieran hat sich durch das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom 26.6.2013 nichts geändert (Zimmermann, FamRZ 2014, 11, 14).
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