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   BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12   

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https://dejure.org/2013,4319
BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 (https://dejure.org/2013,4319)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 (https://dejure.org/2013,4319)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 (https://dejure.org/2013,4319)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 535 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Unangemessene Benachteiligung durch generelles Hunde- und Katzenhaltungsverbot im formularmäßigen Mietvertrag

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unwirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag bei generellem Verbot des Mieters zum Halten von Hunden und Katzen in der Wohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung der BGH-Rechtsprechung: Generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen im Mietvertrag verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1, 535 Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularvertragliches Tierhaltungsverbot; Hundehaltung; Katzenhaltung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Unangemessene Benachteiligung durch generelles Hunde- und Katzenhaltungsverbot im formularmäßigen Mietvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 535 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag bei generellem Verbot des Mieters zum Halten von Hunden und Katzen in der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein generelles Hunde- und Katzenverbot durch AGB!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (51)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Tierhaltungsklausel, Verbot der Hundehaltung erfordert umfassende Abwägung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tierhaltung ohne Ende

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Richter haben ein Herz für Tiere

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BGH untersagt generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hundehaltung und Katzenhaltung in der Mietwohnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung?

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Hundehaltung in Haus und Garten

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    Zum Wohnraummietvertrag - Vermieter darf Hunde- und Katzenhaltung nicht generell verbieten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Minihund" in der Mietwohnung - Vermieter dürfen Hundehaltung nicht generell per Formularklausel im Mietvertrag verbieten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch AGB des Vermieters unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH untersagt generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Formularmäßige Verpflichtung des Mieters, keine Hunde und Katzen zu halten, ist unwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch AGB

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Generelles Tierhalteverbot in Mietvertrag in unwirksam

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • stern.de (Pressebericht, 20.03.2013)

    BGH kippt Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in einer Mietwohnung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Hunde- oder Katzenverbot

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Formularklausel

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Muss der Vermieter der Hundehaltung zustimmen?

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Weltkatzentag: Die Katze vor Gericht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch Vermieter-AGB unzulässig

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Kein generelles Verbot von Hunden in Mietwohnungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot von Hunde- und Katzenhaltung unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot von Hunde- und Katzenhaltung unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGB §§ 307, 535 Unwirksame Mietvertragsklausel, "keine Hunde und Katzen zu halten"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Haustiere nicht generell verbieten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Haustiere nicht generell verbieten

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Mietvertragsklausel "keine Hunde und Katzen” unwirksam

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Haustierhaltung im Mietrecht - Das ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hundehaltung erleichtert und Kündigung wegen Eigenbedarfs geklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnungen nicht generell verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Hunde- und Katzenhaltung: Keine generelles Verbot durch AGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Katzen und Hunde in Mietwohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hund und Katze in der Mietwohnung - darf der Vermieter das verbieten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Haustiere dürfen nicht pauschal verboten werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Generelles Haltungsverbot für Hunde oder Katzen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tierhaltung: Generelles Verbot der Haltung von Hunden & Katzen durch Vermieter unwirksam?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Tierhaltung in Mietwohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Haustiere nicht generell verbieten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    AGB im Mietvertrag die Hunde und Katzen verbieten sind unwirksam

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

Besprechungen u.ä. (5)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Tierhaltungsklausel, Verbot der Hundehaltung erfordert umfassende Abwägung

  • proeigentum.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Tierhaltung in Mietwohnung

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haustiere dürfen nicht pauschal verboten werden

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Generelles Haltungsverbot für Hunde oder Katzen unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hunde- und Katzenhaltungsverbot: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam! (IMR 2013, 231)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1526
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2013, 580
  • NZM 2013, 378
  • ZMR 2013, 618
  • NJ 2014, 222
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    b) Der Revision ist zwar zuzugeben, dass bei einer Hunde- und Katzenhaltung, anders als bei Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 15), eine Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 19).

    Die Revision übersieht, dass beim Fehlen einer wirksamen mietvertraglichen Regelung die Zulässigkeit einer solchen Tierhaltung gemäß § 535 Abs. 1 BGB von dem Ergebnis einer umfassenden Abwägung der jeweiligen Einzelfallumstände abhängt (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO).

    Es trifft zwar zu, dass die Zulässigkeit der Hunde- und Katzenhaltung in Anbetracht der Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Formularklausel von einer an den Umständen des Einzelfalls ausgerichteten Interessenabwägung abhängt, deren rechtliche Grundlage allerdings nicht in § 241 Abs. 2 BGB, sondern in der mietrechtlichen Regelung des § 535 Abs. 1 BGB zu suchen ist (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO).

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Dabei hat es zu Recht der Klägerin die Beweislast für den rechtsvernichtenden Einwand eines treuwidrigen Verhaltens des Beklagten auferlegt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 160; vom 31. Juni 1975 - IV ZR 18/74, NJW 1975, 827, 829).
  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Dabei hat es zu Recht der Klägerin die Beweislast für den rechtsvernichtenden Einwand eines treuwidrigen Verhaltens des Beklagten auferlegt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 160; vom 31. Juni 1975 - IV ZR 18/74, NJW 1975, 827, 829).
  • BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Hierbei handelt es sich um eine dem Tatrichter übertragene Würdigung, die vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Wertungsgrenzen erkannt, die tatsächliche Wertungsgrundlage ausgeschöpft und die Denk- und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, BGHZ 179, 289 Rn. 15; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 226/09, NJW-RR 2011, 1517 Rn. 12; jeweils zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 226/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Hierbei handelt es sich um eine dem Tatrichter übertragene Würdigung, die vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Wertungsgrenzen erkannt, die tatsächliche Wertungsgrundlage ausgeschöpft und die Denk- und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, BGHZ 179, 289 Rn. 15; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 226/09, NJW-RR 2011, 1517 Rn. 12; jeweils zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
  • BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 329/11

    Wohnraummiete: Haltung eines Bearded Collie in der Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist schon für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar und eine entsprechende Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam (Hinweisbeschluss des Senats vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).
  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZR 329/11

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßigen Tierhaltungsverbots mit

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist schon für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar und eine entsprechende Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam (Hinweisbeschluss des Senats vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).
  • AG Hannover, 28.04.2016 - 541 C 3858/15

    Darf Toby bleiben?

    Die Klausel hat eine Katzen- und Hundehaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen untersagt (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, Rn. 16, juris).

    Weiter ergebe sich eine unangemessene Benachteiligung des Mieters auch daraus, dass das Hunde- und Katzenhaltungsverbot uneingeschränkt sogar in den Fällen gilt, in denen auf Seiten des Vermieters kein berechtigtes Interesse an einem solchen Verbot erkennbar ist, etwa weil von den gehaltenen Tieren keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen anderer Hausbewohner oder sonstiger Nachbarn ausgehen (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, Rn. 18, juris).

    Zu berücksichtigen seien insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener

    Diese Gewichtung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die zu berücksichtigenden Umstände individuell und vielgestaltig sind, so dass sich jede schematische Lösung verbietet (Fortentwicklung der Senatsurteile vom 14. November 2007, VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 19; vom 20. März 2013, VIII ZR 168/12, NJW 2013, 1526 Rn. 19).

    Insbesondere weicht das Urteil des Amtsgerichts nicht von der Rechtsprechung des Senats zur Wirksamkeit eines formularmäßigen Tierhaltungsverbots in einem Wohnraummietvertrag ab (Senatsurteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 14 ff.; vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12, NJW 2013, 1526 Rn. 15 ff.).

    Die Beurteilung des Werts des Beschwerdegegenstandes lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände individuell und vielgestaltig sind, so dass sich jede schematische Lösung verbietet (vgl. Senatsurteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 19; vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12, aaO Rn. 19).

  • AG Paderborn, 28.10.2019 - 51 C 112/19

    Zustimmung Vermieter zur Haltung eines großen Hundes in Mietswohnung

    Die hier verwendete Klausel ist aus Sicht des Gerichts auch wirksam, da es sich vorliegend nicht um einen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt handelt, sondern aus der Bestimmung selbst ersichtlich wird, dass die Versagung nur aus einem triftigen Grund zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12).
  • AG Bremen, 01.06.2017 - 6 C 32/15

    Frei widerrufbare Genehmigung zur Haltung von Hunden und Katzen zulässig?

    Die Regelung verstößt gegen das mietvertragliche Leitbild gem. §§ 535 Abs. 1, 538, 541 BGB, indem sie die zustimmungsfreie Katzen- und Hundehaltung auf ein einzelnes Großtier beschränkt und die weitere Großtierhaltung von der jederzeit widerruflichen Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ohne eine Einzelabwägung zu ermöglichen (vgl. z.B. AG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 222 C 205/12) oder auf berechtigte Vermieterinteressen abzustellen, wie etwa Beeinträchtigungen der Mietsache oder Störungen anderer Hausbewohner oder sonstiger Nachbarn (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11, Rn. 5; Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 18; AG Waiblingen, Urteil vom 14. Juni - - 9 C 327/13, Rn. 39; AG Wiesbaden, Urteil vom 19. März - - 91 C 3026/12; AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006 - 7 C 240/2005).

    Vielmehr müssen konkrete Beeinträchtigungen vorliegen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Januar - - VIII ZR 329/11, Rn. 4), wobei im Einzelfall eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 17 ff.; so i.E. bereits AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006 - 7 C 240/2005).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH, Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 19; Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06; AG Wiesbaden, Urteil vom 19. März - - 91 C 3026/12).

    Einem Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 BGB steht entgegen, dass die Klägerin gem. § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung des vorstehend festgestellten vertragsgemäßen Gebrauchs verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 28).

  • LG Berlin, 24.01.2020 - 66 S 310/19

    Genehmigung der Haltung eines zweiten Hundes in einer Mietwohnung

    Zwar sind Klauseln in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter allgemein verpflichten, "keine Hunde und Katzen zu halten" wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris, Rn. 15).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris Rn. 19).

    Eine entsprechende Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner kann bei einer Hundehaltung (anders als z. B. bei Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können) zumindest nicht grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris, Rn. 17).

    Im Rahmen der Abwägung hat das Amtsgericht darüber hinaus - in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung - auch die konkrete Größe der klägerischen Wohnung von ca. 50 m² berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, juris Rn. 19).

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2017 - 7 S 8871/16

    Hund darf in Mietwohnung bleiben

    Dies entspricht herrschender Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt (BGH, Urt. v. 20.3.2013 - VIII ZR 168/12 (LG Essen mit weiteren Nachweisen.
  • AG Köln, 07.07.2021 - 210 C 208/20

    Hundehaltung in Mietwohnung zulässig!

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH, NJW 2013, 1526; BGH, VIII ZR 340/06, NZM 2008, 78; BGH ,VIII ZB 57/16, NZM 2018, 462; BGH, VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).

    In der Regel ist eine umfassende Abwägung der Einzelfallumstände erforderlich, vgl. BGH, NJW 2013, 1526.

  • LG Berlin I, 24.01.2020 - 66 S 310/19

    Untersagung der Haltung eines zweiten Hundes in einer Mietwohnung

    Zwar sind Klauseln in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter allgemein verpflichten, "keine Hunde und Katzen zu halten" wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris, Rn. 15).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris Rn. 19).

    Eine entsprechende Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner kann bei einer Hundehaltung (anders als z. B. bei Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können) zumindest nicht grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris, Rn. 17).

    Im Rahmen der Abwägung hat das Amtsgericht darüber hinaus - in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung - auch die konkrete Größe der klägerischen Wohnung von ca. 50 m² berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, juris Rn. 19).

  • AG Nürnberg, 18.11.2016 - 30 C 5357/16

    Unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung im Wohnungsmietvertrag zur Tierhaltung

    Während wohnungseigentumsrechtlich ein pauschales Hundehaltungsverbot durchaus wirksam sein kann, ist die Übernahme einer solchen pauschalen Verbotsklausel im Mietvertrag hingegen in aller Regel unwirksam (Häublein, "Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht", NZM 2014, 97 (114); siehe auch BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12).

    Mit der Unterschrift unter einen Mietvertrag, der eine unwirksame Klausel enthält, erklärt der Vertragspartner des Klauselverwenders aber nicht zugleich, dass er sich auf die Unwirksamkeit der Klausel nicht berufen werde, nur weil er nicht auf die Streichung der Klausel gedrängt habe (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12).

  • AG Berlin-Köpenick, 13.09.2022 - 7 C 36/22

    Zusatzkaution für Hundehaltung?

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 20. März 2012 zum Geschäftszeichen VIII ZR 168/12 zutreffend und nachvollziehbar erläutert:.
  • AG Reinbek, 04.06.2014 - 11 C 15/14

    Darf man in einer Mietwohnung zwei Labrador-Retriever halten?

  • LG Berlin, 02.07.2013 - 63 S 493/12

    Mietvertrag - Wirksamkeit einer Tierhaltungsklausel

  • AG Bonn, 10.01.2019 - 27 C 95/18

    Tierhaltung nur nach Genehmigung?

  • AG Hamburg-Harburg, 07.03.2014 - 641 C 377/13

    Bienenhaltung auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses

  • LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber

  • AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13

    Hundehaltung in der Mietwohnung ist grundsätzlich zulässig!

  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.02.2015 - 225 C 121/14

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Formularklausel zur Hundehaltung;

  • AG Berlin-Neukölln, 01.04.2015 - 20 C 255/14

    Wirksamkeit einer Klausel zur Hundehaltung im Mietvertrag

  • LG Berlin, 19.12.2022 - 64 S 151/22

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit eines Zustimmungserfordernisses zur

  • LG Hanau, 22.05.2013 - 2 S 26/13

    Untersagung der gewerblichen Nutzung einer Wohnung

  • AG Freiburg, 18.04.2013 - 56 C 2496/12

    "Keine Tiere im Aufzug": WEG-Beschluss wirksam?

  • LG Berlin, 07.12.2022 - 64 S 151/22

    Hundehaltung: Zustimmungsvorbehalt nur bei sachlichen Kriterien wirksam

  • LG Köln, 28.11.2013 - 1 S 300/12

    Zulässigkeit einer Mietklausel über die generelle Untersagung der Haltung eines

  • AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 531 C 19/19

    AGB: Wirksame Tierhaltungsklausel

  • LG Berlin, 09.09.2020 - 65 S 255/19

    Erlaubnis zur Hundehaltung, Unwirksamkeit des Widerrufs durch den Vermieter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2023 - 7 Sa 334/22

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines sog. Systemfahrers

  • AG Berlin-Mitte, 30.10.2019 - 124 C 212/18

    Mietvertragsklausel über Tierhaltungsverbot mit Entziehungsmöglichkeit für

  • AG Gießen, 14.09.2021 - 50 C 3/21

    Haustierhaltung als Regelungsgegenstand von WEG-Beschlüssen

  • AG Berlin-Schöneberg, 14.03.2019 - 771 C 91/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen der Wahl

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 31.10.2019 - 23 C 158/19

    Genehmigung der Haltung eines zweiten Hundes in einer Mietwohnung

  • AG Würzburg, 16.12.2014 - 30 C 1598/14

    Beschlusskompetenz für eine Gebrauchsregelung zur Hundehaltung in einer WEG

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Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,251
BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
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Volltextveröffentlichungen (20)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Traineeprogramm darf nicht nur Berufsanfänger ansprechen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - 36-Jähriger kann sich auf Berufsanfänger-Stelle bewerben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung einer Trainee-Stelle für Berufsanfänger kann eine Diskriminierung älterer Bewerber indizieren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Young Professionells - altersbedingte Benachteiligung eines Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Young Professionells - altersbedingte Benachteiligung eines Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • poko.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung durch Stellenanzeige, die sich nur an Berufsanfänger wendet

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schlechte Noten oder Lebensalter ausschlaggebend? - Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Stellenausschreibung für Berufsanfänger - diskriminierend!?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Berufserfahrung darf nicht zu Benachteiligung führen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Vorsicht beim Verfassen einer Stellenausschreibung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung eines Bewerbers

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    "Young Professionell": Indiz für Diskriminierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Altersdiskriminierung: Werden ältere Stellenbewerber durch Trainee-Programme diskriminiert?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Bewerbern: Junge Bewerber vor erfahrenen Bewerbern (AGG-Verstoß)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsanfänger erwünscht

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Diskriminierung ältere Stellenbewerber durch Trainee-Programme?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Obacht bei der Wortwahl in Stellenausschreibungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierende Stellenanzeige - Schadenersatz bei Altersdiskriminierung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Berufserfahrung darf nicht zu Benachteiligung führen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung im öffentlichen Dienst

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Formulierung in einer Stellenanzeige "Hochschulabsolventen/Young Professionals" - Bestenauslese gerechtfertigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur altersbedingten Diskriminierung eines Stellenbewerbers - Arbeitgeber muss Bevorzugung anderer Bewerber wegen besserer Examensnoten nachweisen können

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Diskriminierung aufgrund des Alters // Wird ein Bewerber aufgrund des Alters benachteiligt, kann er Entschädigung fordern

Besprechungen u.ä. (3)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Bundesarbeitsgericht verschärft Maßstab für AGG-konforme Stellenanzeigen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richtet sich eine Stellenausschreibung an "Hochschulabsolventen / Young Professionals", begründet das die Vermutung einer Altersdiskriminierung älterer Bewerber

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Altersbedingte Diskriminierung durch Stellenausschreibung für "Hochschulabsolventen/Young Professionells" und "Berufsanfänger"

Sonstiges

  • arbrb.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Das AGG kratzt an die Pforte von Anwaltskanzleien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2055
  • MDR 2013, 15
  • NZA 2013, 498
  • BB 2013, 1013
  • BB 2014, 1274
  • DB 2013, 2092
  • NZA-RR 2013, 346
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    § 10 Satz 3 AGG zählt dann, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, Beispielsfälle auf, ohne dass es sich um einen abschließenden Katalog handelt (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 40, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Unter einem "legitimen Ziel" iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG sind nicht nur im Interesse der Allgemeinheit liegende Ziele zu verstehen, sondern auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen, wobei es sich nicht um gesetzlich anerkannte Interessen handeln muss (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 53, aaO) .

    Nach § 10 Satz 2 AGG ist ferner zu prüfen, ob auch die eingesetzten Mittel zur Erreichung des Ziels verhältnismäßig sind (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Wenn, wie hier, der Arbeitgeber einem drohenden Überalterungsprozess in seiner Belegschaft entgegenwirken will, indem er nur noch jüngere Arbeitnehmer einstellt, lässt sich dies jedenfalls nicht mit dem Rechtsgedanken aus § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG begründen (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 57, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Andernfalls kann nicht überprüft werden, ob die Ungleichbehandlung durch das verfolgte Ziel gerechtfertigt ist (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 59, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Es kommt demnach darauf an, ob das verfolgte Interesse auf tatsächlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht und ob die Ungleichbehandlung nicht nur aufgrund von bloßen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen vorgenommen wird (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Erforderlich ist allein, dass der Kläger Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 16, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Dabei spielt es keine Rolle, ob er für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 18, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 19, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Die Benachteiligung liegt bereits in der Versagung einer Chance (st. Rspr., vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Die objektive Eignung ist keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 26, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    den Rechtsmissbrauch, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet, wobei der Arbeitgeber Indizien vortragen muss, die geeignet sind, den Schluss auf die fehlende Ernsthaftigkeit zuzulassen (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Sofern die Beklagte mutmaßt, der Kläger habe eine Vielzahl von Bewerbungen verschickt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt, spricht auch dies nicht zwingend gegen die Ernsthaftigkeit der Bewerbung (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Zwar ist der Begriff "jung" nicht eindeutig zu definieren (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 59, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) , jedoch bringt die Zusammenschau der Kriterien "Hochschulabsolvent" und "Berufsanfänger" sowie "Young Professionells" aus Sicht eines objektiven Lesers des Stellenprofils die Erwartungshaltung der Beklagten zum Ausdruck, dass die Bewerber nicht älter als 30, maximal 35 Jahre alt sein sollten.

    Eine Ausschreibung verstößt gegen § 7 Abs. 1 AGG, wenn Menschen, die ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausgeschlossen werden (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 57, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) .

    Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten verbotenen Merkmals erfolgt (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 59, aaO) .

    Wenn sich die Behauptung der Beklagten nach Überzeugung des Berufungsgerichts (§ 286 ZPO) als wahr erweist, wird dieses im Rahmen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 56, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) zu entscheiden haben, ob der Beklagten der Beweis gelungen ist, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat, dh.

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Das Fehlen einer solchen würde allenfalls zum Einwand treuwidrigen Verhaltens des Bewerbers führen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    § 15 Abs. 2 AGG enthält nur eine Rechtsfolgenregelung, für die Anspruchsvoraussetzungen ist auf § 15 Abs. 1 AGG zurückzugreifen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Damit muss er Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als das Alter, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Der Arbeitgeber darf zwar grundsätzlich über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich und die dafür geforderten Qualifikationen des Stelleninhabers frei entscheiden, er darf aber nicht durch willkürlich gewählte Anforderungen den Schutz des AGG faktisch beseitigen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 38, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist verpflichtet, für die zu besetzende Stelle ein Anforderungsprofil festzulegen und nachvollziehbar zu dokumentieren, weil nur so seine Auswahlentscheidung nach den Kriterien der Bestenauslese gerichtlich überprüft werden kann (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 43, aaO) .

    Die Festlegung des Anforderungsprofils muss aber dem Grundsatz der "Bestenauslese" Rechnung tragen und muss im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 45, aaO) .

    Eine bestimmte Mindestnote hat sie in dem Stellenprofil nicht gefordert, obwohl sie dazu grundsätzlich berechtigt gewesen wäre (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 48, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Allenfalls verringert sich die Lerngeschwindigkeit mit zunehmendem Alter (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 68, BAGE 132, 210 = AP AGG § 7 Nr. 1 = EzA AGG § 10 Nr. 2) .

    Nicht anerkannt ist aber, dass die Mobilität oder Flexibilität mit zunehmendem Alter sinkt (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 63 ff., aaO) .

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Auch der deutsche Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG beim Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im Betrieb grundsätzlich als legitimes Ziel anerkannt (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 52 ff., AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) .

    Anerkannt ist bislang allenfalls, dass bei typisierender Betrachtungsweise die Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt sinken (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) und dass die körperliche und psychische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter sinkt (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 67, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22; BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21, BAGE 131, 113 = AP TzBfG § 14 Nr. 64 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12) .

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 520/08

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung - ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (st. Rspr., BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 520/08 - Rn. 19, AP ZPO § 551 Nr. 67) .

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 520/08 - aaO) .

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Denn es gehe regelmäßig auch darum, zum Erfahrungsaustausch zwischen Beschäftigten verschiedener Generationen beizutragen und die Einstellung jüngerer Arbeitnehmer zu ermöglichen (vgl. EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 49 f., AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20) .
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Anerkannt ist bislang allenfalls, dass bei typisierender Betrachtungsweise die Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt sinken (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) und dass die körperliche und psychische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter sinkt (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 67, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22; BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21, BAGE 131, 113 = AP TzBfG § 14 Nr. 64 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12) .
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09

    Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    (a) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232) .

    Die Frage, ob eine Bewerbung "nicht ernsthaft" war, weil eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern um eine Entschädigung geltend zu machen, betrifft vielmehr die Frage, ob diese sich unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG verschafft und damit für sich den persönlichen Anwendungsbereich des AGG treuwidrig eröffnet hat, weshalb der Ausnutzung dieser Rechtsposition der durchgreifende Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen könnte (vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 25; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24) .

    § 10 Satz 3 AGG enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Tatbeständen, nach denen unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG insbesondere gerechtfertigt sein können (vgl. etwa BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 45; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 35, BAGE 133, 265; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07  - Rn. 40 , BAGE 129, 181 ) .

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

    Dies kann allerdings nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und - wie der Kläger - mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat (ua. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Bloße Behauptungen, Befürchtungen und Vermutungen des Arbeitgebers können eine AGG-widrige Ungleichbehandlung indes nicht rechtfertigen (vgl. ua. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 46; 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 17; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 98/09 - Rn. 62, BAGE 136, 237; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181) .

    Allgemein wird es als Vorteil angesehen, wenn Bewerber bereits über Berufserfahrung verfügen, da sie diese Kenntnisse dem neuen Arbeitgeber zur Verfügung stellen können (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 58) .

    § 10 Satz 3 AGG enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Tatbeständen, nach denen unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG insbesondere gerechtfertigt sein können (vgl. etwa BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 45; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 35, BAGE 133, 265; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07  - Rn. 40 , BAGE 129, 181 ) .

    (1) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232) .

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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7913
BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • openjur.de

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • Bundesarbeitsgericht

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 2 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • bag-urteil.com

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • hensche.de

    Diskriminierung: Beweislast, Diskriminierung: Alter, Diskriminierung: Geschlecht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers über Personalauswahl

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch zum Schutz vor einer nach dem AGG verbotenen Benachteiligung

  • rewis.io

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Kein Anspruch des abgelehnten Stellenbewerbers auf Auskunft über die eingestellte Person und die Einstellungskriterien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Bewerbers nach einer erfolglosen Bewerbung

  • heise.de (Pressebericht, 17.05.2013)

    Abgelehnte Bewerber haben keinen Auskunftsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 22 AGG
    BAG zur Diskriminierung bei der Jobsuche - Ohne Indizien keine Entschädigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die abgelehnte Bewerberin - Wer nicht eingestellt wird, kann keine Auskunft über bevorzugte Bewerber verlangen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber gegen Arbeitgeber - Auskunftsverweigerung auch nicht ohne Weiteres Indiz für AGG-Verstoß ("Meister")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Abgelehnter Stellenbewerber hat keinen Anspruch auf Auskunft, ob Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers wegen des Verdachts auf Diskriminierung

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch bezüglich der Ablehnungsgründe einer Stellenbewerberin

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Schon wieder: Neues vom BAG zum AGG

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Auskunftsanspruch - Keine Einsicht in Bewerbungsunterlagen anderer

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Bewerberin

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Bewerberin

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Abgelehnte Stellenbewerberin hat keinen Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss keine Auskunft über Einstellungskriterien erteilen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsansprüche im Einstellungsverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht des Arbeitgebers beim Einstellungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgelehnter Stellenbewerber hat keinen Auskunftsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsverweigerung (k)eine Diskriminierung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber für abgelehnte Stellenbewerberin

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch des abgelehnten Stellenbewerbers auf Auskunft über anderweitige Besetzung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Auskunftsanspruch bei Ablehnung der Bewerbung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Auskunftsanspruch bei Ablehnung der Bewerbung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin - Verweigerung jeglicher Auskunft durch Arbeitgeber begründet nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung des Bewerbers

Besprechungen u.ä. (5)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt der Arbeitgeber dem abgelehnten Bewerber keine Auskunft über seine Auswahlentscheidung, lässt das noch keine Diskriminierung vermuten

  • dreher-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGG: Neues zum Auskunftsanspruch

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber müssen abgelehnten Stellenbewerbern keine Auskunft über die erfolgte Stellungbesetzung erteilen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 15
  • NZA 2014, 224
  • BB 2013, 2227
  • DB 2013, 2509
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Sei die Benachteiligung aus geschlechtsbezogenen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, müsse nunmehr der Arbeitgeber den vollen Beweis führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgt sei (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25 mwN, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Es widerspräche dem Sinn und Zweck des § 286 Abs. 1 ZPO dessen Anwendbarkeit auf die Fälle des so genannten "Vollbeweises" zu beschränken, dem Tatsachengericht die freie Beweiswürdigung nach § 286 ZPO aber zu versagen, wenn es nur darüber zu entscheiden hat, ob dargelegte (und gegebenenfalls bewiesene) Tatsachen das Vorliegen einer anderen Tatsache "nur" vermuten lassen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Eine vom Berufungsgericht nach § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 28, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Damit begründet die Stellenausschreibung für sich betrachtet keine Vermutung für eine gesetzwidrige Benachteiligung der Klägerin (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 34, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Der Begriff "Bewerberinnen und Bewerber" iSd. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG setzt außer dem formalen Erfordernis einer Bewerbung weder das Vorliegen einer subjektiven Ernsthaftigkeit der Bewerbung noch die objektive Eignung für die in Aussicht genommene Stelle voraus (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Bedeutung, dass die Beklagte als nicht-öffentliche Arbeitgeberin nicht dem aus Art. 33 Abs. 2 GG hergeleiteten Prinzip der "Bestenauslese" (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 36, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) unterliegt.

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Mit Urteil vom 19. April 2012 (- C-415/10 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24 = EzA AGG § 22 Nr. 5) hat der Gerichtshof entschieden:.

    Dass dies nicht europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht, hat auf die entsprechende Vorlage des Senats der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. April 2012 (C-415/10 - [Meister] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24 = EzA AGG § 22 Nr. 5) im Grundsatz bestätigt, jedoch einschränkend festgestellt:.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Für Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 begangen wurden, gelten die §§ 1 bis 18 AGG ohne Einschränkung (vgl. § 33 AGG) (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 25, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Dies wird zwar in § 15 Abs. 2 AGG nicht ausdrücklich benannt, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 28, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2000 (- C-158/97 - [Badeck ua.] Slg. 2000, I-1875) betraf die Vorlagefrage, ob Art. 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG einer nationalen Regelung entgegensteht, die in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern sicherstellt, dass qualifizierte Frauen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Erst nach einem solchen Vortrag muss der Arbeitgeber gemäß § 138 Abs. 2 ZPO darlegen, wie groß der begünstigte Personenkreis ist, wie er sich zusammensetzt, wie er abgegrenzt ist und warum der klagende Arbeitnehmer nicht dazugehört (vgl. BAG 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - zu II 3 a und b der Gründe, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52) .
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Es bedarf hier keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob und unter welchen Umständen statistischen Daten eine Vermutungswirkung für eine Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG zukommen kann (vgl. dazu: BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 68 f., AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2) .
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Als unverschuldete Verhinderung ist die Bedürftigkeit der Partei anzusehen, wenn die Partei innerhalb der Notfrist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag stellt sowie alle für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und das anzufechtende Urteil dem zuständigen Gericht vorlegt (BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 - zu A der Gründe mwN, BAGE 111, 229 = AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 54) .
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Dagegen setzt eine Benachteiligung weder ein schuldhaftes Handeln noch eine Benachteiligungsabsicht voraus (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 28, AP AGG § 22 Nr. 3 = EzA AGG § 22 Nr. 3) .
  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Bereits die Ablehnung, die Klägerin zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, stellt eine weniger günstige Behandlung iSd. § 3 Abs. 1 AGG dar, weil ihr damit die Chance auf Einstellung versagt worden ist (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 35, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .
  • LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07

    Stellenbewerbung, Benachteiligung, Entschädigung

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Für einen solchen genügt es nicht, wenn eine Partei lediglich Mutmaßungen aufstellt, ohne dass sie tatsächliche Anhaltspunkte für ihre Behauptung darlegt (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 36) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Dies gilt aber auch dann, wenn vor dem Hintergrund, dass dem/der Bewerber/in in der Regel nicht bekannt ist, wer sich außer ihm/ihr mit welcher Qualifikation/Eignung auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat und für welchen Bewerber/welche Bewerberin der potentielle Arbeitgeber sich entschieden hat und er/sie gegen diesen auch keinen dahingehenden Auskunftsanspruch hat (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 56 unter Hinweis auf EuGH 19. April 2012 -  C-415/10  - [Meister]) , von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast auszugehen wäre, wonach es ausreichen würde, wenn der/die Bewerber/in die objektive Eignung anderer Bewerber/innen oder des/der letztlich eingestellten Bewerbers/Bewerberin bestreitet mit der Folge, dass der Arbeitgeber dann jedenfalls zur objektiven Eignung dieser Personen substantiiert vorzutragen hätte.
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Dies gilt aber auch dann, wenn vor dem Hintergrund, dass dem/der Bewerber/in in der Regel nicht bekannt ist, wer sich außer ihm/ihr mit welcher Qualifikation/Eignung auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat und für welchen Bewerber/welche Bewerberin der potentielle Arbeitgeber sich entschieden hat und er/sie gegen diesen auch keinen dahingehenden Auskunftsanspruch hat (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 56 unter Hinweis auf EuGH 19. April 2012 -  C-415/10  - [Meister] Rn. 46 f.) , von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast auszugehen wäre, wonach es ausreichen würde, wenn der/die Bewerber/in die objektive Eignung anderer Bewerber/innen oder des/der letztlich eingestellten Bewerbers/Bewerberin bestreitet mit der Folge, dass der Arbeitgeber dann jedenfalls zur objektiven Eignung dieser Personen substantiiert vorzutragen hätte.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4320
BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12 (https://dejure.org/2013,4320)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12 (https://dejure.org/2013,4320)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12 (https://dejure.org/2013,4320)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB
    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrages

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242
    Kündigung wegen kurz nach Abschluss des Mietvertrags entstandenem Eigenbedarf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung eines kurz zuvor abgeschlossenen Mietvertrags wegen Eigenbedarfs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigenbedarfskündigung auch kurz Abschluss des Mietvertrages zulässig; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 242 BGB

  • grundeigentum-verlag.de

    Kündigung wegen kurz nach Mietvertragsabschluss entstandenen Eigenbedarfs

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrages

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietrecht: Eigenbedarfskündigung auch bei einem erst kurz zuvor geschlossenen Mietvertrag möglich

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung eines kurz zuvor abgeschlossenen Mietvertrags wegen Eigenbedarfs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Eigenbedarf noch nicht absehbar: Kündigung wirksam!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbaren Eigenbedarfs

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung bei absehbarer Eigennutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbare Eigenbedarf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrages

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits nach 3 Jahren?

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 573 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB
    Zur Eigenbedarfskündigung - Rechtsmissbrauch nur bei Eigennutzungsabsicht schon bei Vertragsschluss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbaren Eigenbedarfs

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbar war, ist eine spätere Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbaren Eigenbedarfs nur drei Jahre nach Einzug nicht rechtsmissbräuchlich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung bei absehbarer Eigennutzung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen bei Vertragsschluss nicht absehbarem Eigenbedarf wirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung: Nicht absehbarer Eigenbedarf bei Vertragsschluss

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung durch Vermieter - Rechtsmissbrauch

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kündigung wegen nicht absehbaren Eigenbedarfs

  • haus-und-grund-leipzig.de (Pressemitteilung)

    Eigenbedarfskündigung und Rechtsmissbrauch

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbaren Eigenbedarfs

  • blog.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Neue Entscheidung des BGH zur Eigenbedarfskündigung

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Rechtsmissbrauch und Vorhersehbarkeit

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlickeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtsmissbräuchlich?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines bei Mietvertragsabschluss noch nicht absehbaren Eigenbedarfs ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei unerwartetem Eigenbedarf gerechtfertigt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf: Unabsehbare Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf: Unabsehbare Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Absehbarkeit der Eigenbedarfskündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbaren Eigenbedarfs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung nach nur dreijähriger Vertragslaufzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hundehaltung erleichtert und Kündigung wegen Eigenbedarfs geklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die kurzfristige Eigenbedarfskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfsanmeldung, obwohl der Mietvertrag erst kürzlich abgeschlossen wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf: Halbdekadensperre nur bei absehbarem Bedarf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Rechtsmissbrauch und Vorhersehbarkeit

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf: Ist eine Eigenbedarfskündigung nach kurzer Zeit zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Mietwohnungen wegen Eigenbedarfs

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbaren Eigenbedarfs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Eigenbedarfskündigung des Vermieters

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kündigung aufgrund nicht absehbaren Eigenbedarfs erlaubt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungswiderspruch bei Mieterinvestition? (IMR 2013, 234)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bedarfssituation entsteht kurz nach Vertragsschluss: Eigenbedarfskündigung? (IMR 2013, 233)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1596
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2013, 641
  • NZM 2013, 419
  • ZMR 2013, 620
  • NJ 2014, 224
  • FamRZ 2013, 1039
  • JR 2013, 570
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 62/08

    Möglichkeit zur einer erneuten Eigenbedarfskündigung trotz Rechtskraft eines

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
    a) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden hat (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 [Zurückweisungsbeschluss] jeweils mwN), setzt sich ein Vermieter zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen.

    Denn für den Mieter ist ein sich abzeichnender Eigenbedarf des Vermieters vor allem für die Entscheidung von Bedeutung, ob er eine Wohnung überhaupt anmieten und damit das Risiko eines Umzugs nach verhältnismäßig kurzer Mietzeit eingehen will (Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO Rn. 17, 19; Senatsbeschluss vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, aaO Rn. 2).

  • BGH, 13.04.2010 - VIII ZR 180/09

    Wohnraummiete: Hinweispflicht auf möglichen Eigenbedarf bei Vertragsschluss;

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
    a) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden hat (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 [Zurückweisungsbeschluss] jeweils mwN), setzt sich ein Vermieter zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen.

    Denn für den Mieter ist ein sich abzeichnender Eigenbedarf des Vermieters vor allem für die Entscheidung von Bedeutung, ob er eine Wohnung überhaupt anmieten und damit das Risiko eines Umzugs nach verhältnismäßig kurzer Mietzeit eingehen will (Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO Rn. 17, 19; Senatsbeschluss vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, aaO Rn. 2).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
    a) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden hat (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 [Zurückweisungsbeschluss] jeweils mwN), setzt sich ein Vermieter zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen.
  • BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
    a) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden hat (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 [Zurückweisungsbeschluss] jeweils mwN), setzt sich ein Vermieter zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen.
  • BGH, 06.07.2010 - VIII ZR 180/09

    Wohnraummiete: Aufklärungspflicht des Vermieters über alsbaldigen Eigenbedarf

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
    a) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden hat (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 [Zurückweisungsbeschluss] jeweils mwN), setzt sich ein Vermieter zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen.
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

    Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters

    Vermietet ein Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit, obwohl er entweder entschlossen ist oder erwägt, ihn alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen und den Mieter hierüber nicht aufklärt, setzt er sich mit einer gleichwohl kurze Zeit später ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung in Widerspruch zu seinem Verhalten bei Vertragsschluss (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14, BGHZ 204, 145 Rn. 17; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 12; vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139 Rn. 17).
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    b) Das Berufungsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die Konsequenzen, die für die Beklagten mit einem Umzug verbunden wären, sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben müssen, um als tauglicher Härtegrund in Betracht zu kommen (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NZM 2013, 824 Rn. 17; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 15).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    aa) Das Berufungsgericht ist trotz seiner etwas missverständlichen Ausführungen zum Vorliegen einer Härte nach § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur solche für die Beklagten mit einem Umzug verbundenen Nachteile als Härtegründe in Betracht kommen, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (vgl. Senatsurteile vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, aaO Rn. 25; vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 17; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 15).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Der Vermieter ist weder verpflichtet, von sich aus vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags unaufgefordert Ermittlungen über einen möglichen künftigen Eigenbedarf anzustellen (sogenannte "Bedarfsvorschau") noch den Mieter ungefragt über mögliche oder konkret vorhersehbare Eigenbedarfssituationen zu unterrichten (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. März 2013, VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596).

    Etwas anderes hat allerdings dann zu gelten, wenn der Vermieter anlässlich des Vertragsabschlusses von sich aus oder auf Fragen des Mieters vorsätzlich unrichtige Angaben über den derzeitigen Stand ihm bekannter, für die Beurteilung einer Eigenbedarfssituation maßgebender Tatsachen gemacht hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. März 2013, VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596).

    Die Frage, ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, unterliegt zwar der tatrichterlichen Würdigung (Senatsurteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 11).

    a) Beizupflichten ist dem Berufungsgericht allerdings im Ausgangspunkt darin, dass eine Eigenbedarfskündigung dann wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) unwirksam ist, wenn sich der Vermieter mit ihrem Ausspruch zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139, Rn. 16 f.; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO Rn. 12).

    Er darf in diesen Fällen dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt (Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO Rn. 17; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO Rn. 12; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 Rn. 2 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 Rn. 3 [Zurückweisungsbeschluss]).

    Für den Mieter ist ein sich abzeichnender Eigenbedarf des Vermieters vor allem für die Entscheidung von Bedeutung, ob er eine Wohnung überhaupt anmieten und damit das Risiko eines Umzugs nach verhältnismäßig kurzer Mietzeit eingehen will (Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO Rn. 19; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO; Senatsbeschluss vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, aaO).

    Abgesehen von diesen Fallgestaltungen kommt ein widersprüchliches Verhalten des Vermieters dann in Betracht, wenn er anlässlich des Vertragsschlusses von sich aus oder auf konkrete Fragen des Mieters vorsätzlich unrichtige Angaben ("Wissenserklärung") über den derzeitigen Stand ihm bekannter, für die Beurteilung einer Eigenbedarfssituation maßgebender Tatsachen macht (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO Rn. 14).

    Soweit im Berufungsurteil anklingt, dem Senatsurteil vom 20. März 2013 (VIII ZR 233/12) könne angesichts der Verwendung des Begriffes "absehbar" entnommen werden, der Senat sehe den Vermieter zu einer vorausschauenden Planung verpflichtet, übersieht das Berufungsgericht hierbei, dass dieser Begriff nicht vom Senat geprägt, sondern von den damaligen Parteien gebraucht worden war.

    Der Senat hat aus den Erklärungen der Vermieterseite zur "Absehbarkeit" eines Eigenbedarfs gerade keine Verpflichtung des Vermieters zur Ermittlung der künftigen Lebensplanung seiner Angehörigen und zur Beurteilung seiner eigenen Lebensplanung abgeleitet, sondern im Gegenteil ausgeführt, die Angaben des Vertreters der Vermieterin bezüglich der "Absehbarkeit" eines Eigenbedarfs hätten sich auf den damaligen Stand bezogen; ein auf künftige Entwicklungen bezogener Vertrauenstatbestand sei dadurch nicht erweckt worden, denn die persönlichen Verhältnisse eines Vermieters und seiner Familienangehörigen könnten sich ändern (Senatsurteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO).

    Soweit dort ausgeführt wird, der Vermieter dürfe dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt, bezieht sich dies ausschließlich auf die Fälle, in denen der Vermieter bei Vertragsabschluss entweder schon entschlossen ist, Eigenbedarf an dem Wohnraum geltend zu machen, oder dies zumindest erwägt (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, aaO [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, aaO [Zurückweisungsbeschluss]; so auch LG Oldenburg, aaO; LG Münster, aaO).

    Das Erfüllungsinteresse (Abschluss eines über längere Zeit nicht wegen Eigenbedarfs kündbaren Mietvertrags) wäre dagegen nicht zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, aaO Rn. 20; zu den Anforderungen hierfür vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - I ZR 176/03, NJW-RR 2007, 32 Rn. 29 f.), denn die Zielsetzung einer aus dem Rücksichtnahmegebot abgeleiteten allgemeinen Aufklärungspflicht über vorhersehbare Eigenbedarfssituationen ginge - so sie denn bestünde - nur dahin, den Mieter in die Lage zu versetzen, aufgrund umfassender Informationen zu entscheiden, ob er den Wohnraum überhaupt anmieten und damit das Risiko eines Umzugs nach verhältnismäßig kurzer Zeit überhaupt eingehen will (vgl. hierzu auch Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO Rn. 19; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO Rn. 12; Senatsbeschluss vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, aaO).

    Will er das Risiko künftiger Entwicklungen nicht auf sich nehmen, kann er vielmehr mit dem Vermieter für einen gewissen Zeitraum einen beiderseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung oder einen einseitigen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung vereinbaren (vgl. auch Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO; vom 11. Dezember 2013 - VIII ZR 235/12, NZM 2014, 235 Rn. 12; vom 13. Juli 2013 - VIII ZR 388/12, NJW 2013, 2820 Rn. 17 [zur Zulässigkeit eines längerfristigen Kündigungsausschluss durch Individualvereinbarung]; AG Hamburg, Urteil vom 5. Juni 2009 - 46 C 21/09, juris Rn. 43).

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen

    a) Noch zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Beklagte sich krankheitsbedingt besonderen Schwierigkeiten ausgesetzt sieht, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben und deshalb als Härtegrund in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 15).
  • LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Erhebliche Gefahr

    Die mit einem Umzug unvermeidlichen Unannehmlichkeiten stellen keine Härtegründe dar (vgl. BGH Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, in: NJW 2013, 1596 = Grundeigentum 2013, 674).
  • AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19

    Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!

    Ein Vermieter setzt sich zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; BGH NZM 2015, 296; NZM 2013, 419; NJW 2009, 1139; WuM 2010, 575; WuM 2010, 512).

    Denn für den Mieter ist ein sich abzeichnender Eigenbedarf des Vermieters vor allem für die Entscheidung von Bedeutung, ob er eine Wohnung überhaupt anmieten und damit das Risiko eines Umzugs nach verhältnismäßig kurzer Mietzeit eingehen will (BGH NZM 2013, 419).

    Die Beklagte hat bewusst davon abgesehen, sich die Möglichkeit einer längerfristigen Nutzung des Mietobjekts durch Vereinbarung eines beiderseitigen befristeten Kündigungsausschlusses zu sichern (BGH NJW 2013, 1596 = DWW 2013, 181 = WuM 2013, 363 = NZM 2013, 419 = ZMR 2013, 620).

  • AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12

    Eigenbedarfskündigung: Wann ist das Mietverhältnis trotzdem fortzusetzen?

    Eine unzumutbare Härte für den Mieter kann dabei nicht mit den mit einem Umzug zwangsläufig einhergehenden Unannehmlichkeiten begründet werden (BGH, Urteil vom 20. März - - VIII ZR 233/12).
  • OLG Hamburg, 05.10.2015 - 4 U 54/15

    Geschäftsraummiete: Formbedürftigkeit eines einseitigen Kündigungsverzichts

    Eine bloß mündliche Vereinbarung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, selbst im Falle einer aufwendigen Sanierung des Mietobjektes, eine Kündigung nicht verhindern (BGH, Urteil vom 05. November 2003 - XII ZR 134/02 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12 -, Rn. 16, juris).

    Insofern ist der Beklagte das Risiko, dass sich finanzielle Investitionen in die Gaststättenräumlichkeiten in der von ihm behaupteten Größenordnung im Falle einer, durch das Gesetz in Folge der Nichteinhaltung der Schriftform vorgesehenen, ordentlichen Kündigung nicht angemessen amortisieren werden, bewusst eingegangen (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12 -, Rn. 16, juris).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Beklagte behauptet, er habe im Vertrauen auf den Bestand der Vereinbarung eine auf den Mietgegenstand konzipierte Kühlanlage verbaut (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12 -, Rn. 16, juris - eine Härte im Sinne von § 574 BGB wurde hinsichtlich einer Kündigung trotz einer speziell den räumlichen Gegebenheiten angepassten Einbauküche abgelehnt).

  • LG München I, 22.03.2019 - 14 S 5271/17

    Eigenbedarfskündigung trotz Vorliegens von Härtegründen

    Die mit einem Umzug unvermeidlichen Unannehmlichkeiten als solche stellen keine Härtegründe dar (BGH NJW 2013, 1596; GE 2013, 674; vgl. BeckOK MietR/Siegmund, 14. Ed. 1.12.2018, BGB § 574 - Rn. 8).
  • AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21

    Die Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus rechtfertigt hier die Kündigung

  • LG München I, 07.01.2015 - 14 S 2367/14

    Eigenbedarf des zum Zurückziehen in frühere Wohnung bereiten Vermieters -

  • LG Freiburg, 30.06.2020 - 9 S 4/20

    Auslegung eines Mietvertragsformulars bei Textlücken und unterschiedlichen

  • LG Berlin, 19.02.2013 - 63 S 232/12
  • AG Hamburg-Wandsbek, 06.01.2016 - 711a C 262/14

    Eigenbedarfskündigung einer Mietwohnung zugunsten der Eltern: Anforderungen an

  • AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21

    Eigenbedarf bereits bei Vertragsschluss erwogen: Kündigung unwirksam

  • AG Köln, 18.12.2014 - 209 C 349/14

    Eigenbedarfskündigung nach Weitervermietung einer freien Alternativwohnung?

  • LG Hannover, 21.03.2023 - 20 S 51/22

    Rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf: Sieben Jahre sind nicht alsbald!

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Rechtsprechung
   BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54984
BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 (https://dejure.org/2013,54984)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 (https://dejure.org/2013,54984)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 (https://dejure.org/2013,54984)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • beck-blog (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    BAG verbietet Streikaufruf von dienstlicher E-mail-Adresse

  • heise.de (Pressebericht, 28.10.2013)

    Kein Streikaufruf über Firmen-Adresse

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich vom dienstlichen E-Mail-Zugang zum Streik aufrufen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streikaufruf im betrieblichen Intranet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streikaufruf per Firmen-E-Mail

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streikaufruf per Firmen-E-Mail

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer dürfen über ihren dienstlichen E-Mail-Account keinen Streikaufruf verbreiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Nutzung eines E-Mail Accounts zum Arbeitskampf nicht dulden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streikaufruf per Betriebs-PC - Unzulässig, wenn der E-Mail-Account nur für die betriebliche Nutzung vorgesehen ist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiger Aufruf zum ver.di-Streik im Firmenintranet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streikaufruf im Intranet

  • spiegel.de (Pressemeldung, 15.10.2013)

    Betriebsräte dürfen nicht per Dienst-E-Mail zu Streiks aufrufen

  • fr-online.de (Pressebericht, 16.10.2013)

    Urteil gegen Verdi: Streik-Aufruf per Dienstmail verboten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Unterlassung verlangen - Kein Streikaufruf im Intranet

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Streikaufruf im Klinik-Intranet

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Darf die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers für einen Streikaufruf genutzt werden?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Arbeitnehmer darf Streikaufruf nicht über Intranet seines Arbeitgebers verbreiten

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Betriebsmitteln

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Streikaufruf über das firmeneigene Intranet unzulässig

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet eines Arbeitgebers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss keine Streikaufrufe über sein Intranet dulden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberrechte: Streikaufruf muss nicht geduldet werden!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberrechte: Streikaufruf muss nicht geduldet werden!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberrechte: Streikaufruf muss nicht geduldet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Verbreitung eines Streikaufrufs im firmeneigenen Intranet

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ein Streikaufruf darf nicht über den dienstlichen E-Mail-Account verbreitet werden

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet nicht dulden

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Firmen-E-Mail-Adresse darf nicht für betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs verwendet werden - Anordnung der Arbeitgeberin sieht Nutzung des Intranets ausschließlich für dienstliche Zwecke vor

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streikaufruf im Intranet durch Betriebsratsmitglied unzulässig!

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber muss Nutzung eines E-Mail Accounts zum Arbeitskampf nicht dulden

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Betriebsräte dürfen zwar als Gewerkschaftsmitglieder zum Streik aufrufen, aber nicht über dienstliche E-Mail-Adressen

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Streikaufruf im Intranet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 189
  • ZIP 2013, 84
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2014, 548
  • NZA 2014, 319
  • MMR 2013, 14
  • MMR 2014, 274
  • BB 2014, 562
  • BB 2014, 829
  • DB 2014, 606
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Es geht damit anders als in dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 20. Januar 2009 (- 1 AZR 515/08 - BAGE 129, 145) zugrunde lag, nicht darum, die unerbetene Versendung von E-Mails durch eine Gewerkschaft von außen an Arbeitnehmer des Betriebs zu untersagen.

    Dass hiervon auch nicht näher bezeichnete Verhaltensweisen erfasst sein können, macht den Antrag nicht unbestimmt (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 13, BAGE 129, 145) .

    Handlungsstörer ist jedenfalls derjenige, der die Beeinträchtigung durch eigenes Handeln unmittelbar bewirkt hat (BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 30, BAGE 129, 145) .

    Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 38 - 40, BAGE 129, 145) .

    dd) Etwas anderes folgt auch nicht aus den richterrechtlichen Grundsätzen zur gewerkschaftlichen Mitgliederwerbung durch E-Mails (vgl. dazu BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - BAGE 129, 145) .

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Die Notwendigkeit gewisser Subsumtionsprozesse im Rahmen einer etwa erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung steht daher der Verwendung ausfüllungsbedürftiger Begriffe in einem Unterlassungstitel und dem darauf gerichteten Antrag nicht generell entgegen (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 25 mwN) .

    Mit dem Begriff "Aufruf" ist eine nach Zeitpunkt, Ort und Teilnehmerkreis näher bezeichnete Aufforderung zu einer konkreten Arbeitskampfmaßnahme gemeint (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 28) .

    Die Wiederholungsgefahr beschränkt sich dabei nicht auf die identische Verletzungsform, sondern umfasst alle im Kern gleichgelagerten Verletzungsformen (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 79) .

    Dieser stellt jedoch einen anderen Streitgegenstand dar (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 80 f.) .

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Dabei wird die Besorgnis künftiger Rechtsverletzungen durch bereits erfolgte Verletzungshandlungen grundsätzlich indiziert (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 79) .

    Zwischen diesen konfligierenden grundrechtlichen Gewährleistungen ist im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ein schonender Ausgleich mit dem Ziel ihrer Optimierung herbeizuführen (BVerfG 7. März 1990 - 1 BvR 266/86 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 81, 278; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 114) .

    Wird ein Unterlassungsbegehren zunächst nur mit einer Wiederholungsgefahr begründet, kann dies in der Rechtsbeschwerde nicht auf eine Erstbegehungsgefahr gestützt werden, weil dort kein neuer Streitgegenstand eingeführt werden kann (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 82) .

  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Die Arbeitgeberin wollte insoweit der Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - BAGE 133, 342) Rechnung tragen.

    Vielmehr begründen grobe Pflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG betriebsverfassungsrechtlich allein das Recht des Arbeitgebers, die Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss eines Mitglieds des Betriebsrats beantragen zu können (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 26 ff., BAGE 133, 342; DKKW/Berg 13. Aufl. § 74 Rn. 89; Lobinger RdA 2011, 76, 80 Fn. 26; Schöne SAE 2011, 184, 186; ebenso bereits Konzen Betriebsverfassungsrechtliche Leistungspflichten des Arbeitgebers, 1984 S. 68; aA Bauer/Willemsen NZA 2010, 1089; Burger/Rein NJW 2010, 3613; ErfK/Kania 13. Aufl. § 74 BetrVG Rn. 37; Reichold RdA 2011, 58) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Hierzu war sie berechtigt, weil sie von ihrem Recht aus § 903 BGB Gebrauch gemacht hat, Art und Umfang der Nutzung ihres Eigentums im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung näher zu bestimmen (vgl. BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 26) .
  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Die Arbeitgeberin berücksichtigt nicht genügend, dass der Betriebsrat auch während eines Arbeitskampfs mit allen Rechten und Pflichten im Amt bleibt (BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 25, BAGE 140, 113) .
  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Dessen Schutzbereich beschränkt sich nicht auf Tätigkeiten, die für die Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Koalition unerlässlich sind, sondern umfasst alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen durch die Koalition und ihre Mitglieder (BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - zu B I 1 und 2 der Gründe, BVerfGE 93, 352) .
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Der Anwendbarkeit von § 1004 BGB steht die betriebsverfassungsrechtliche Konzeption des § 23 BetrVG, die bei groben Amtspflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder lediglich die Möglichkeit der gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss einzelner seiner Mitglieder kennt, nicht entgegen (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 91, 210) .
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Zwischen diesen konfligierenden grundrechtlichen Gewährleistungen ist im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ein schonender Ausgleich mit dem Ziel ihrer Optimierung herbeizuführen (BVerfG 7. März 1990 - 1 BvR 266/86 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 81, 278; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 114) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Die Mobilisierung von Arbeitnehmern zur Streikteilnahme ist Aufgabe der jeweiligen Koalition und ihrer Mitglieder (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 62, BAGE 122, 134) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11

    Neutralitätsgebot des § 74 Abs 2 S 1 BetrVG - Streikaufruf -

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    (a) In seiner Entscheidung zum Unterlassen eines Streikaufrufs unter Nutzung des betrieblichen Intranets (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189) hat der Senat als entscheidungserhebliches Moment in die Abwägung eingestellt, dass die betriebsangehörigen Mitglieder der streikführenden Gewerkschaft zur Wahrnehmung deren aus Art. 9 Abs. 3 GG folgenden Freiheitsrechts nicht auf die Nutzung der arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten betrieblichen Kommunikationsinfrastruktur angewiesen waren (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 37, aaO) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Der Anwendbarkeit von § 1004 BGB steht die betriebsverfassungsrechtliche Konzeption des § 23 BetrVG, die bei groben Amtspflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder lediglich die Möglichkeit der gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss einzelner seiner Mitglieder kennt, nicht entgegen (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 27, BAGE 146, 189) .
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Bei einem Verstoß gegen § 74 Abs. 2 BetrVG ist eine Auflösung des Betriebsrats oder ein Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG möglich (BeckOK ArbR/Werner, 55. Ed. 1.3.2020, BetrVG § 74 Rn. 25; BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08, juris, Rn. 26 ff.; vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12, juris, Rn. 2,6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

    Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - bezogen und ausgeführt, es sei ausgeschlossen, dass die Klägerin als Pächterin des Parkplatzgeländes gezwungen werde, an der eigenen streikbedingten Schädigung durch die Bereitstellung von Betriebsmitteln mitzuwirken.

    Zwischen konfligierenden grundrechtlichen Gewährleistungen ist im Wege einer Güterabwägung ein schonender Ausgleich mit dem Ziel ihrer Optimierung herbeizuführen (BVerfG 7. März 1990 - 1BvR 266/86 - BVerfGE 81, 278 ; BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189 Rn. 36).

    So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189 Rn. 37 f.), dass die Mobilisierung von Arbeitnehmern zur Streikteilnahme Aufgabe der jeweiligen Koalition und ihrer Mitglieder ist und keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, hieran durch Bereitstellung eigener Betriebsmittel mitzuwirken.

    (2) Zwar kann von einem Arbeitgeber nicht verlangt werden, an der eigenen streikbedingten Schädigung durch die Bereitstellung von Betriebsmitteln mitzuwirken (BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - aaO. Rn. 38).

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 12/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    (a) In seiner Entscheidung zum Unterlassen eines Streikaufrufs unter Nutzung des betrieblichen Intranets (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189) hat der Senat als entscheidungserhebliches Moment in die Abwägung eingestellt, dass die betriebsangehörigen Mitglieder der streikführenden Gewerkschaft zur Wahrnehmung deren aus Art. 9 Abs. 3 GG folgenden Freiheitsrechts nicht auf die Nutzung der arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten betrieblichen Kommunikationsinfrastruktur angewiesen waren (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 37, aaO) .
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich im Beschluss vom 15. Oktober 2013 (- 1 ABR 31/12 - Rn. 26) diesen Argumenten auch für die Regelung in § 74 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG angeschlossen, wonach Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig sind.
  • VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13

    Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 -, juris Rn. 20 (= BVerfGE 93, 352-361), vom 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 -, juris Rn. 101 (= BVerfGE 94, 268-297), und vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, juris Rn. 23 (= NZA 2014, 493-496); BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 -, juris Rn. 36 (= NZA 2014, 319-323); Linsenmaier, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2015, GG Art. 9 Rn. 31.
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2018 - 5 TaBV 107/17

    Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im

    Dem Feststellungsantrag komme daher eine erhebliche Bedeutung zu ( BAG vom 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 -, Rn. 187; BAG vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 -, Rn. 26; BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 ).
  • ArbG Berlin, 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15

    Unterlassungsanspruch - Streikmaßnahmen auf Firmenparkplatz

    Derartiges ist aber ausgeschlossen (BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - NZA 2014, 319 - 323 sowie Juris Rn. 36 ff.) und etwas anderes folgt nicht aus dem durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verbürgten Streikrecht der Gewerkschaft im Wege praktischer Konkordanz.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht das Hausrecht der Arbeitgeberin in Abwägung mit Grundrechtspositionen der Gewerkschaft in sog. praktischer Konkurrenz eingeschränkt sieht, handelte es sich stets um koalitionsspezifische Betätigungen der Gewerkschaft (insbesondere Mitgliederwerbung) außerhalb von Arbeitskampfmaßnahmen (vgl. BAG 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 - NZA 2010, 1365 - 1369 sowie Juris Rn. 28 ff; BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - a.a.O. Rn.38).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - 4 Sa 512/15

    Arbeitskampf - Hausrecht des Arbeitgebers

    Vom Arbeitgeber kann nicht verlangt werden, hierzu eigene Betriebsmitteln zur Verfügung zu stellen (BAG v. 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - AP Nr. 181 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22

    Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail

  • LAG Hamm, 10.04.2018 - 7 TaBV 113/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Erfassung der

  • LAG Hamm, 08.08.2017 - 7 TaBV 33/17

    Betriebsvereinbarung; Durchführungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Bestimmtheit

  • OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22

    Einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung des Betretens einer Apotheke;

  • LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16

    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit; Pflicht

  • LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16

    Die sofortige Untersagung der Amtsausübung eines Betriebsratsmitglieds im Wege

  • VG Düsseldorf, 18.02.2019 - 40 K 1965/18

    Bürgermeister der Stadt Ratingen geht ohne Erfolg gegen Videoclip des

  • LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 TaBV 181/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bestellung einer Fachkraft für

  • ArbG Hamburg, 24.03.2021 - 16 Ca 458/20

    Anspruch einer Gewerkschaft auf Anbringung von Informationstafeln im Betrieb

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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38627
BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 556 Abs 3 BGB
    Wohnraummiete: Vorbehalt der Nachberechnung bei der Betriebskostenabrechnung; Beginn der Verjährung der Nachforderung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2
    Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen bei Betriebskostenabrechnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorbehalts einer Nachberechnung einzelner Positionen seitens des Vermieters i.R.d. Betriebskostenabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verjährung von Betriebskosten beginnt erst mit deren Kenntnis durch den Vermieter, § 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung - Nachberechnung

  • grundeigentum-verlag.de

    Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Betriebskosten; rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer; Verjährung von Forderungen aus rückwirkend erhöhten Betriebskosten; Kenntnis des Vermieters

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Vorbehalt der Nachberechnung bei der Betriebskostenabrechnung; Beginn der Verjährung der Nachforderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorbehalts einer Nachberechnung einzelner Positionen seitens des Vermieters i.R.d. Betriebskostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer möglich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist von Betriebskostenabrechnungen unter Vorbehalt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachforderung von Betriebskosten - Verjährungsfrist beginnt erst mit Kenntnis von erhöhter Grundsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt erhöht rückwirkend die Grundsteuer - Das rechtfertigt eine Nebenkostennachforderung der Vermieterin - unter Umständen auch Jahre später

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Betriebskosten nachfordern, wenn er sich eine Nachberechnung vorbehält

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beginn der Verjährungsfrist von Betriebskostenabrechnungen unter Vorbehalt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung durch Vermieter möglich? Wann verjährt sie?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei der Betriebskostenabrechnung kann sich der Vermieter eine Nachberechnung vorbehalten

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Nachberechnung vorbehalten - spätere Betriebskostenabrechnung möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Betriebskostenabrechnung unter Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen möglich?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zum Beginn der Verjährungsfrist, wenn Vermieter sich Nachberechnung vorbehält

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zum Verjährungslauf bei Mietnebenkostenabrechnungen mit Nachtragsvorbehalt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Betriebskosten manchmal lange nachfordern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Betriebskosten manchmal lange nachfordern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Betriebskostennachzahlung auch noch nach Jahren möglich // BGH billigt Vermieter-Abrechnung unter Vorbehalt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung einer Betriebskostennachforderung und ihre Verjährung

Besprechungen u.ä. (3)

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Möglichkeit der Nachberechnung von Betriebskosten

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer möglich! (IMR 2013, 52)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.12.2012)

    Betriebskosten: Alle Jahr wieder zum 31. Dezember

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 456
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2013, 208
  • NZM 2013, 84
  • ZMR 2013, 268
  • NJ 2013, 486
  • NJ 2014, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09

    Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Ohne Erfolg macht die Revision - unter Berufung auf die Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf (NJW 2011, 688) und Rostock (WuM 2009, 232) - geltend, dass die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen des Vermieters stets durch die erstmalige Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Gang gesetzt werde, selbst wenn der Vermieter darin auf eine zu erwartende eigene Nachbelastung mit Betriebskosten hinweise und später die in der ursprünglichen Abrechnung vorbehaltene Korrektur erfolge.
  • LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Nachforderung erhöhter Grundsteuer

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Ohne Erfolg macht die Revision - unter Berufung auf die Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf (NJW 2011, 688) und Rostock (WuM 2009, 232) - geltend, dass die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen des Vermieters stets durch die erstmalige Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Gang gesetzt werde, selbst wenn der Vermieter darin auf eine zu erwartende eigene Nachbelastung mit Betriebskosten hinweise und später die in der ursprünglichen Abrechnung vorbehaltene Korrektur erfolge.
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Betriebskostennachforderung der Klägerin - ungeachtet der gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1, 2 BGB bestehenden Verpflichtung zur Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums - erst mit der Abrechnung vom 30. Januar 2008 im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB "entstanden" ist (für den früheren Rechtszustand vor der gesetzlichen Festlegung einer Abrechnungspflicht und -frist vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90, BGHZ 113, 188, 193 ff.).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Die Nachberechnung wurde von der Klägerin, wie nach der Rechtsprechung des Senats bei nachträglicher Korrektur geboten (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NJW 2006, 3350 Rn. 19), alsbald nach Wegfall des Hindernisses vorgenommen, nämlich innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Erhalt des Grundsteuerbescheides.
  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    (3) Auch in seiner Rechtsprechung zur unverschuldeten verspäteten Geltendmachung von Betriebskosten-Nachforderungen durch den Vermieter (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) wendet der BGH zur Bestimmung des Zeitraums, der dem Vermieter nach Wegfall des Hindernisses für die Nachholung der Geltendmachung zuzubilligen ist, nicht die aus der Rechtsprechung zu § 121 BGB abgeleitete Zwei-Wochen-Frist, sondern eine Drei-Monats-Frist an (vgl. Urteile vom 5. Juli 2006 VIII ZR 220/05, NJW 2006, 3350, unter II.2.b bb, und vom 12. Dezember 2012 VIII ZR 264/12, NJW 2013, 456).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.2013 - II-3 UF 133/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25396
OLG Hamm, 30.08.2013 - II-3 UF 133/13 (https://dejure.org/2013,25396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2013 - II-3 UF 133/13 (https://dejure.org/2013,25396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2013 - II-3 UF 133/13 (https://dejure.org/2013,25396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen des FamFG an den Prüfungsmaßstab in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Sorgerecht; Voraussetzungen für die gerichtliche Regelung der Entscheidungsbefugnis bzgl. der vom sorgeberechtigten Elternteil beabsichtigten und vom anderen Elternteil abgelehnten, ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anforderungen des FamFG an den Prüfungsmaßstab in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Sorge-recht; Voraussetzungen für die gerichtliche Regelung der Entscheidungsbefugnis bzgl. der vom sorgebe-rechtigten Elternteil beabsichtigten und vom anderen Elternteil abgelehnten, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen des FamFG an den Prüfungsmaßstab in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Sorgerecht; Voraussetzungen für die gerichtliche Regelung der Entscheidungsbefugnis bzgl. der vom sorgeberechtigten Elternteil beabsichtigten und vom anderen Elternteil abgelehnten, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631d BGB) konkretisiert

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Beschneidung eines 6-Jährigen - da hat das Jugendamt ein Wörtchen mitzureden

  • beck-blog (Auszüge)

    Erste Entscheidung zur Beschneidung nach Einführung des § 1631 d BGB

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Update zur Beschneidungsdebatte - Wie der Gesetzgeber den Normbruch verhindern kann!

  • zeit.de (Pressebericht, 25.09.2013)

    Eltern müssen vor Beschneidung aufklären

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm - Entscheidung zur neuen Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Untersagte Beschneidung - Eltern müssen Sechsjährigen über Eingriff aufklären

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den gesetzlichen Voraussetzungen des § 1631 d BGB für eine Beschneidung ohne medizinische Indikation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkretisierung der neuen Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch deutlich unter 14-jähriger Junge ist bezüglich seiner Einwilligungsfähigkeit hinsichtlich einer Beschneidung anzuhören

  • taz.de (Pressebericht, 25.09.2013)

    Beschneidung untersagt

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Familienrecht - Zum Umfang der elterlichen Sorge // Beschneidung des Sohnes - Gefährdung des Kindeswohls

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Beschneidung trotz gesetzlicher Regelung doch nicht immer zulässig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einer Mutter wurde die Beschneidung ihres Sohnes untersagt

  • kanzleibeier.eu (Leitsatz)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefährdung des Kindswohls - Kindsmutter darf Sohn nicht beschneiden lassen - Oberlandesgericht Hamm konkretisiert die neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm konkretisiert die neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3662
  • MDR 2013, 1355
  • MDR 2013, 15
  • FamRZ 2013, 1818
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2013 - 3 UF 133/13
    Hintergrund dieser gesetzlichen Neuregelung war eine öffentliche Diskussion auf Grund einer Entscheidung des Landgerichts Köln vom 07.05.2012 (151 Ns 169/11, NJW 2012, S. 2128 f.), welches die fachkundige Beschneidung eines männlichen Kleinkindes auf Wunsch der Eltern durch einen Arzt als Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB angesehen hatte und den behandelnden Arzt lediglich aus rechtlichen Gründen wegen eines angesichts der unklaren Rechtslage unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen hatte (vgl. zu diesen Hintergründen der Entstehung des § 1631 d BGB Hamdan, in: jurisPK-BGB, Band 4, 6. Auflage 2012, Stand 14.02.2013, § 1631 d Rdnr. 1 - 4).
  • LG Frankenthal, 14.09.2004 - 4 O 11/02
    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2013 - 3 UF 133/13
    Im Einzelfall hat die Rechtsprechung zur früheren Rechtslage (vgl. Landgericht Frankenthal, Urteil vom 14.09.2004, 4 O 11/12, recherchiert bei juris, Rdnr. 20, MedR 2005, S. 243 ff.) gut nachvollziehbar - konkret auf die Beschneidung bezogen noch bei einem Neunjährigen - entschieden, dass nicht anzunehmen sei, dass dieser nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung ermessen könne (vgl. auch Hamdan, in jurisPK-BGB, a. a. O., Rn. 10).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2013 - 3 UF 133/13
    Hiervon ist im Ausgangspunkt entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 1666 BGB auszugehen, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr vorliegt oder unmittelbar bevorsteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BGH, Entscheidung vom 25.11.2011, XII ZB 247/11, recherchiert bei juris, Rn. 25, NJW 2012, S. 151 ff. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Hamm, 16.07.1998 - 15 W 274/98
    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2013 - 3 UF 133/13
    (1) Dabei geht der Senat nicht davon aus, dass für die Einwilligungsfähigkeit - wie von älterer Rechtsprechung im Hause bei einer Heilbehandlung angenommen - Volljährigkeit erforderlich ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.1998, 15 W 274/98, recherchiert bei juris, Rdnr. 12, NJW 1998, S. 3424 f.).
  • OLG Hamm, 21.11.2017 - 5 RVs 125/17

    Folgen einer strafbaren Beschneidung müssen aufgeklärt werden

    Es ist in kindgerechter Weise zu versuchen, mit ihm Einvernehmen herzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2013, II-3 UF 133/13).
  • AG Mainz, 04.05.2021 - 34 F 126/21

    Sorgerecht: Wer entscheidet über Mund-Nasen-Schutz und Corona-Tests zum

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist im Rahmen des einstweiligen Verfahrens, dass aufgrund freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2013 - 3 UF 133/13, FamRZ 2013, 1818 ff., juris Rn. 14).
  • AG Siegburg, 24.02.2021 - 322 F 12/21

    Auswahl der weiterführenden Schule: wer entscheidet? - Corona-Virus

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist im Rahmen des einstweiligen Verfahrens, dass aufgrund freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2013 - 3 UF 133/13, FamRZ 2013, 1818 ff., juris Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 6 UF 217/21

    Zurückweisung Eilantrag in Gewaltschutzantrag bei non liquet

    Für alle Antragsverfahren gilt, dass zur ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung es nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung bedarf, sondern ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung genügt, der bereits vorliegt, wenn bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (OLG Hamm, FamRZ 2013, 1818; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.07.2015 - 10 UF 53/15 -, BeckRS 2016, 8357).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.2013 - I-14 U 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,897
OLG Hamm, 06.02.2013 - I-14 U 7/12 (https://dejure.org/2013,897)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2013 - I-14 U 7/12 (https://dejure.org/2013,897)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - I-14 U 7/12 (https://dejure.org/2013,897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 328 Abs. 1, 242, 362 Abs. 1 BGB; § 203 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Auskunftspflicht, Arzt, Samenspender, Geheimhaltung der Spenderdaten, heterologe Insemination, genetische Abstammung, Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht, Kenntnis der eigenen Abstammung, Unmöglichkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art 2 Abs. 1; BGB § 242
    Rechtsstellung eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes; Auskunftsansprüche gegen den behandelnden Arzt auf Auskunft über die genetische Abstammung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Samenspender haben kein Recht auf Anonymität

  • faz.net (Pressebericht, 06.02.2013)

    Anonyme Samenspende: Urteil macht "Spenderkindern" Hoffnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auskunftspflicht der Samenbank

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Namen von Samenspender muss Kindern bekannt gegeben werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arzt muss Kind Auskunft über Samenspender erteilen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Offenbarung der genetischen Abstammung eines durch eine künstliche Befruchtung gezeugten Kindes

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kind darf Namen des Samenspenders erfahren

  • taz.de (Pressebericht, 06.02.2013)

    Samenspenden: Der Name des Vaters

  • taz.de (Pressebericht, 06.02.2013)

    Samenspenderprozess: Anonymität wird aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kind hat Auskunft gegen Arzt bei anonymer Samenspende

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Anonymität Fehlanzeige! Anspruch des Kindes auf Nennung des Samenspenders

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Arzt hat Auskunftspflicht über anonyme Samenspender

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Spermaspender darf nicht anonym bleiben

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 10.08.2015)

    Suche nach der eigenen Herkunft: Spenderkinder müssen weiter warten

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Donogene Insemination - Ungeahnte Tragweite deutlicher Lücken im Gesetz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Geheimhaltung der Daten eines Samenspenders

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des Arztes über den Samenspender bei heterologer Insemination

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung: Arzt soll Auskunft zu anonymem Samenspender geben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kinder dürfen ihren Vater kennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anonyme Samenspende und künstliche Befruchtung: Arzt muss Tochter Namen des Samenspenders (Vaters) nennen - Zur Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination / Auskunftsbegehren des Kindes höher zu bewerten als ...

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.2013)

    Sarah P. will Identität ihres leiblichen Vaters per Gericht erfahren

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 242 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Auskunftspflicht des Arztes gegenüber dem Kind über den anonymen Samenspender

  • fr-online.de (Pressekommentar, 06.02.2013)

    Samenspende: Kein Recht auf Anonymität

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arzt muss anonymen Samenspender nennen

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fremdsamenspende vor dem Aus?

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 23.11.2014)

    Samenspender: Bist du mein Vater?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1167
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2013, 467
  • FamRZ 2013, 637
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit seinem Beschluss vom 18.01.1988 (BVerfG 1 BvR 1589/87, NJW 1988, 3010) und mit seinem Urteil vom 31.01.1989 (BVerfG 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891f) festgestellt.

    Der in Frage stehende Auskunftsanspruch der Klägerin beinhaltet nicht das Recht auf Verschaffung von noch nicht erlangten Kenntnissen über die eigene Abstammung (vgl. BVerfG 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891 (892)).

    Kommen mehrere Samenspender als Erzeuger in Betracht, ist er nicht gehalten aufzuklären, welcher der tatsächliche Erzeuger ist, weil er nur die bereits vorhandenen Informationen preiszugeben und keine neuen Sachverhalte zu ermitteln hat (vgl. BVerfG, 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891 (892)).

  • LG Essen, 07.02.2012 - 2 O 260/11

    Anspruch der Mutter gegen den Arzt auf Auskunft über die Identität des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Nach im Senatstermin vom 12.12.2012 erteilten Hinweisen beantragt die Klägerin nunmehr, das am 07.02.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Essen zum Geschäftszeichen 2 O 260/11 abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, Auskunft über die Identität des genetischen Vaters der Klägerin zu erteilen.
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Erst wenn hiernach feststeht, dass er die Auskunft nicht erteilen kann, ist sie unmöglich, wobei der Einwand der Unmöglichkeit auch (noch) im Vollstreckungsverfahren erhoben werden kann (vgl. BGH XII ZB 465/11, zit. nach Juris, Tz. 21).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Zu beurteilen ist das Recht aufgrund einer umfassenden und konkreten Abwägung, in die die Rechtspositionen der von der Auskunftserteilung Betroffenen einzubeziehen sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 409/90, NJW 1997, 1769f).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    § 533 ZPO ist insoweit nicht anzuwenden (vgl. BGH IX ZR 160/09, NJW-RR 2010, 1286 (1287) Tz. 6).
  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87

    Nichteheliches Kind - Abstammung - Auskunftsanspruch - Mutter

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit seinem Beschluss vom 18.01.1988 (BVerfG 1 BvR 1589/87, NJW 1988, 3010) und mit seinem Urteil vom 31.01.1989 (BVerfG 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891f) festgestellt.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes ist diese Unsicherheit in der Bezeichnung der Unterlagen hinzunehmen (vgl. BGH I ZR 168/00, NJW 2003, 668 (669)).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Im Privatrechtsverkehr entfalten die Grundrechte ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfG, 1 BvR 792/03, NJW 2003, 2815 m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Bestimmte der den Behandler treffenden Vertragspflichten wie etwa die Pflicht zur gesundheitlichen Überprüfung des Samenspenders (OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 638; Fink/Grün NJW 2013, 1913, 1914; vgl. auch Staudinger/Rauscher BGB [2011] Anh. zu § 1592 Rn. 16) oder die Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Insemination dienen jedenfalls auch dem Schutz des zu zeugenden Kindes.

    Demgegenüber wird es sich bei einem derartigen Behandlungsvertrag allenfalls in seltenen Ausnahmefällen um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 Abs. 1 BGB handeln, weil sich für das zu zeugende Kind aus dem Vertrag regelmäßig kein Leistungsforderungsrecht im Sinn dieser Vorschrift ergeben soll (vgl. Leeb/Weber ZKJ 2013, 277, 279; Schröder ZD 2013, 188 f.; Spickhoff MedR 2013, 677; a.A. wohl OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 638 f.; jurisPK-BGB/Nickel [Stand: 1. Oktober 2014] § 1591 Rn. 21).

    Nichts anderes gilt insoweit für den - hier nicht gegebenen - Sonderfall, dass bei der Behandlung der Mutter das Sperma verschiedener Spender Verwendung gefunden hat (vgl. etwa die Fallgestaltung bei OLG Hamm FamRZ 2013, 637 und LG Essen Urteil vom 7. Februar 2012 - 2 O 260/11 - juris).

    Soweit demgegenüber behauptet wird, ein entsprechender Auskunftsanspruch sei erst durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2013 (FamRZ 2013, 637) begründet worden und das Bestehen eines solchen daher vorher nicht erkennbar gewesen (so Fink/Grün NJW 2013, 1913, 1915), lässt dies die zitierten Richtlinien außer Betracht.

    Denn aus dem zivilrechtlichen Anspruch des Kindes folgt grundsätzlich eine Offenbarungsbefugnis und auch -pflicht des Behandlers (vgl. dazu MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. Vor § 1591 Rn. 33; allgemein Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele StGB 29. Aufl. § 203 Rn. 29; a.A. Schröder ZD 2013, 188, 189: keine gesetzliche Offenbarungspflicht), so dass der Arzt nicht unbefugt i.S.d. § 203 Abs. 1 StGB und daher jedenfalls gerechtfertigt handelt (BeckOK StGB/Weidemann [Stand: 10. November 2014] § 203 Rn. 33; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele StGB 29. Aufl. § 203 Rn. 29; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 640; Staudinger/Rauscher BGB [2011] Anh. zu § 1592 Rn. 15) und die strafrechtliche Relevanz der Auskunftserteilung an das Kind als - bezogen auf die Behandlungsverträge - Dritten entfällt.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Aus diesem Grund kann dahinstehen, ob einem Kind, das im Wege der künstlichen Befruchtung mit einer anonymen Samenspende aus dem Ausland gezeugt wurde - und so auch dem Sohn der Klägerin - in der Regel ein (durchsetzbarer) Auskunftsanspruch gegen die ausländische Samenbank auf Namensnennung des leiblichen Vaters zusteht (vgl. zum Anspruch gegen eine inländische Samenbank OLG Hamm, Urteil vom 6. Februar 2013 - I-14 U 7/12 - NJW 2013, 1167).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Da dieser nach wie vor ungewiss ist, stellt die Mitteilung der Mutter noch keine Erfüllung des Auskunftsanspruchs dar (ebenso OLG Köln FamRZ 1994, 1197 für den Anspruch des Kindes gegen die Mutter und - im Ergebnis - auch OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 640 f. für den Auskunftsanspruch des durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den behandelnden Arzt).
  • OLG Hamm, 19.02.2018 - 3 U 66/16

    Kind mit "falschem" Sperma gezeugt - Schmerzensgeld für die Mutter

    Hier kann zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden, auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 06.02.2013 - 14 U 7/12) und die Entscheidung des BGH (Urteil vom 20.01.2015 - XII ZR 201/13) gestützten Ausführungen im angefochtenen Urteil verwiesen werden.
  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14

    Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den

    Bei der Abwicklung eines Schuldverhältnisses können jedoch Situationen entstehen, in denen der Gläubiger zur Informationsbeschaffung auf die Mithilfe des Schuldners angewiesen ist (vgl aus der neueren Rechtsprechung etwa OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2013 - I-14 U 7/12, 14 U 7/12 -, NJW 2013, 1167; OLG Dresden; Beschluss vom 23. August 1999 - 2 U 1731/99 -, BauR 2000, 103; Staudinger/Olzen (2015) BGB § 241; Rdn. 168, 427 ff).

    Umstritten ist im Einzelnen, ob Ansprüche auf Auskunft und Rechenschaft dogmatisch auch nach der Neufassung des § 241 BGB am 1.1.2002 auf dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben, also § 242 fußen (so etwa BGH, Teilurteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04 -, NJW-RR 2006, 496; OLG Hamm NJW 2013, 1167) oder bereits Gewohnheitsrecht geworden sind (Staudinger/Schmidt (1995), BGB, § 242 Rdn. 829 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14

    Kindesunterhalt: Übernahme der Unterhaltspflicht durch einen nicht verheirateten

    Damit kommt es nicht darauf an, dass die Klägerin mit ihrem Begehren auf Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts gegen den Beklagten wegen Nichtbenennung des Samenspenders, auch wenn ihr ein entsprechender Auskunftsanspruch zustehen würde (BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 201/13 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2013, 637), keinen Erfolg haben kann, weil sie hätte, um den Schadensersatzanspruch schlüssig zu begründen, darlegen müssen, in welcher Höhe sie bei ihrem tatsächlichen Vater hätte Unterhalt erlangen können (BGHZ 196, 207).
  • LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des

    Höchstrichterliche Rechtsprechung zu der im Ausgangspunkt vergleichbaren Frage, ob die Nichterfüllung des Anspruchs eines Kindes, Kenntnis von der eigenen Abstammung zu erlangen, eine Entschädigungspflicht nach sich zieht, existiert - soweit ersichtlich - nicht (vgl. den nur erstinstanzlich gestellten Antrag bei OLG Hamm, Urt. v. 06.02.2013 - I-14 U 7/12, juris).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 17 UF 52/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Inhalt des Anspruchs auf Auskunftserteilung nicht nur die Verpflichtung zur Weitergabe von Kenntnissen ist, die sich im präsenten Wissen des Schuldners befinden, sondern auch die Verpflichtung, alles Zumutbare zu tun, um die erforderlichen Informationen zu erhalten (Staudinger/Caspers, BGB-Kom., Neubearbeitung 2019, § 275 Rn. 73 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2013, 637 ff. Rn. 74 f.).

    Erst wenn der Auskunftsschuldner alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat und er keine Kenntnis von den für den Gläubiger wesentlichen Umständen erlangen konnte, kann er sich auf eine den Anspruch ausschließende Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB berufen (vgl. BGH FamRZ 2014, 1440 ff. Rn. 19 sowie OLG Hamm FamRZ 2013, 637 ff. Rn. 74 f.).

  • LG Essen, 19.11.2015 - 1 O 58/15

    Anspruch auf Auskunft über die genetische Abstammung nach einer heterologen

    Bei einer anonymen Samenspende besteht ein Anspruch des sog. Spenderkindes die Identität des Samenspenders, dessen Samen bei der heterologischen Inseminationsbehandlung der Mutter verwendet wurde, zu erfahren (zuletzt BGH 28.01.2015 - XII ZR 201/13; OLG Hamm 06.02.2013 - 14 U 7/12).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die die Unmöglichkeit als Einwendung begründenden Tatsachen tragen die Beklagten als Auskunftsschuldner (OLG Hamm 06.02.2013 - 14 U 7/12, Rz. 76; Palandt/ Grüneberg § 275 Rn. 34).

  • AG Essen, 17.09.2014 - 17 C 288/13

    Anspruch auf Mitteilung des Namens des biologischen Vaters nach einer

    Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 06.02.2013 - Aktz.: 14 U 7/12 - haben die damaligen Mitarbeiterinnen des Beklagten eine umfassende Recherche nach Spenderdaten und Behandlungsunterlagen vorgenommen und insbesondere sämtliche Praxisräume sowie den Archivkeller der Gemeinschaftspraxis erfolglos nach Unterlagen für den hier streitgegenständlichen Zeitraum durchsucht.

    Soweit das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 06.02.2013, Aktz.: 14 U 7/12, ausgeführt hat, die Recherche verlange "nicht nur eine umfassende Suche nach den aussagekräftigen schriftlichen Unterlagen, sondern auch eine umfassende Befragung aller Mitarbeiter, die etwas zum Verbleib oder Inhalt der fraglichen Unterlagen sagen könnten" war auch dies vorliegend unstreitig erfolglos.

  • AG Hannover, 17.10.2016 - 432 C 7640/15

    Klinik muss Namen von Samenspender herausgeben

  • AG Essen, 27.08.2014 - 17 C 288/13
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
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Rechtsprechung
   BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4919
BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11 (https://dejure.org/2013,4919)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2013 - 1 AZR 813/11 (https://dejure.org/2013,4919)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 (https://dejure.org/2013,4919)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ungleichbehandlung wegen des Alters bei der Aufstellung eines Sozialplans

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAG zur Bemessung von Sozialplanleistungen - Vorgezogene gesetzliche Altersrente darf berücksichtigt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung: Bei Sozialplanabfindungen darf zwischen rentenfernen und -nahen Arbeitnehmern differenziert werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Standardformel und Altersrente - Abfindungsberechnung beim Sozialplan

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Sozialplangestaltung darf Möglichkeit zu vorgezogenem Altersrentenbezug berücksichtigen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abfindung kann bei vorzeitiger Rente gekürzt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rentennahe Arbeitnehmer benötigen bei Kündigung keine hohe Abfindung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rentennahe Arbeitnehmer benötigen bei Kündigung keine hohe Abfindung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer demnächst eine vorgezogene Altersrente beziehen könnte, darf bei Sozialplanleistungen benachteiligt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Altersrenten im Sozialplan / Weniger Abfindung für ältere Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung vom Lebensalter bei Sozialplanabfindung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Abfindung kann bei vorzeitigem Rentenbezug gekürzt werden

  • juve.de (Kurzinformation)

    Weniger Abfindung für ältere Mitarbeiter: Cassidian vor BAG erfolgreich

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Sozialplan - Unionsrechtsmäßigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialplangestaltung darf möglichen Bezug von vorgezogener gesetzlicher Altersrente berücksichtigen - BAG verneint Verstöße gegen betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und Verbot der Altersdiskriminierung

Besprechungen u.ä. (3)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Rentennahe Mitarbeiter ziehen bei Sozialplanabfindungen den Kürzeren

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Können vorgezogene Rentenansprüche auch dann bei Sozialplan-Abfindungen berücksichtigt werden, wenn sie mit Rentenabschlägen verbunden sind?

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Signifikante Reduzierung von Sozialplanansprüchen älterer Arbeitnehmer zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 378
  • NJW 2013, 3052
  • ZIP 2013, 1349
  • MDR 2013, 1107
  • MDR 2013, 15
  • NZA 2013, 921
  • BB 2013, 1715
  • BB 2013, 2558
  • DB 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    b) Die Vereinbarkeit der Senatsrechtsprechung mit Unionsrecht wird überdies durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Dezember 2012 (- C-152/11 - [Odar]) vollumfänglich bestätigt.

    Auch der Gerichtshof geht davon aus, dass eine Ungleichbehandlung von älteren Arbeitnehmern bei der Berechnung der Sozialplanabfindung durch ein legitimes Ziel iSv. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt sein kann, wenn der Sozialplan die Gewährung eines Ausgleichs für die Zukunft, den Schutz der jüngeren Arbeitnehmer sowie die Unterstützung bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung und eine gerechte Verteilung der begrenzten finanziellen Mittel bezweckt (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 42 f., 45) .

    Eine in Abhängigkeit von Lebensalter und Betriebszugehörigkeit berechnete Abfindung könne bei Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt der Entlassung durch den möglichen Bezug einer vorgezogenen gesetzlichen Altersrente wirtschaftlich abgesichert sind, gemindert werden (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 48) .

    aa) Das Arbeitsgericht München hat den Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV ua. nach der Vereinbarkeit der im Ausgangsrechtsstreit maßgeblichen Regelung einer als "Vorsorglicher Sozialplan" bezeichneten Vereinbarung mit den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG gefragt (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 30) .

    bb) Der Gerichtshof hat zwar die im "Vorsorglichen Sozialplan" vorgenommene Berechnung der Abfindung auf der Grundlage des frühestmöglichen Rentenbeginns als mit Unionsrecht für vereinbar gehalten (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 54) .

  • BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zu Gunsten der jüngeren Arbeitnehmer begrenzt werden (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 17) .

    Die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer sind dann wirtschaftlich so gestellt, als wäre das Arbeitsverhältnis bis zu dem Zeitpunkt fortgesetzt worden, in dem sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I nahtlos eine Altersrente beziehen können (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 19) .

    Dazu können sie die übermäßige Begünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus ihrer Sicht verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zu Gunsten der jüngeren Arbeitnehmer zu ermöglichen (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 29) .

    a) Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. März 2010 (- 1 AZR 832/08 - Rn. 18) und vom 26. Mai 2009 (- 1 AZR 198/08 - Rn. 41, BAGE 131, 61) eingehend begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Slg. 2009, I-1569; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981) als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist.

  • EuGH, 15.04.2010 - C-433/05

    Sandström - Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    Sie enthalten lediglich einen Hinweis des Gerichtshofs an das vorlegende Gericht, mit dem diesem eine sachdienliche Antwort auf seine Vorlagefrage gegeben werden sollte (vgl. EuGH 15. April 2010 - C-433/05 - [Sandström], Rn. 35, Slg. 2010, I-2885) .
  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    a) Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. März 2010 (- 1 AZR 832/08 - Rn. 18) und vom 26. Mai 2009 (- 1 AZR 198/08 - Rn. 41, BAGE 131, 61) eingehend begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Slg. 2009, I-1569; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981) als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist.
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 15, BAGE 135, 13) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 31, BAGE 138, 107) .
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 613/11

    Sozialplanabfindung für rentennahe Jahrgänge; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. September 2011 - 6 Sa 613/11 - aufgehoben soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. April 2011 - 12 Ca 5887/10 - entsprochen hat.
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    a) Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. März 2010 (- 1 AZR 832/08 - Rn. 18) und vom 26. Mai 2009 (- 1 AZR 198/08 - Rn. 41, BAGE 131, 61) eingehend begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Slg. 2009, I-1569; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981) als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    a) Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. März 2010 (- 1 AZR 832/08 - Rn. 18) und vom 26. Mai 2009 (- 1 AZR 198/08 - Rn. 41, BAGE 131, 61) eingehend begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Slg. 2009, I-1569; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981) als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist.
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
    a) Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. März 2010 (- 1 AZR 832/08 - Rn. 18) und vom 26. Mai 2009 (- 1 AZR 198/08 - Rn. 41, BAGE 131, 61) eingehend begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Slg. 2009, I-1569; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981) als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist.
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auf Grund dieser zukunftsgerichteten Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion (zu diesem Zweck bei betrieblichen Sozialplänen s. nur BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 33, BAGE 144, 378) stellen Abfindungszahlungen kein zusätzliches Entgelt für in der Vergangenheit erbrachte Dienste dar.

    § 75 Abs. 1 BetrVG enthält nicht nur ein Überwachungsgebot, sondern verbietet zugleich Vereinbarungen, durch die Arbeitnehmer aufgrund der dort aufgeführten Merkmale benachteiligt werden (st. Rspr., etwa BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 20, BAGE 144, 378; 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 20, BAGE 138, 107; 12. April 2011 - 1 AZR 764/09 - Rn. 10 f.) .

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

    Die unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen aus einem in § 1 AGG genannten Grund ist daher nur unter den im AGG normierten Voraussetzungen zulässig (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; zit. nach juris).

    § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG gestatten die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters, wenn diese objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; zit. nach juris).

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber den Betriebsparteien einen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum eröffnet, der es ihnen unter den in der Vorschrift bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, das Lebensalter als Bemessungskriterium für die Sozialplanabfindung heranzuziehen (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; zit. nach juris).

    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zu Gunsten der jüngeren Arbeitnehmer begrenzt werden (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; 23.3.2010, 1 AZR 832/08; zit. nach juris).

    Die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer sind dann wirtschaftlich so gestellt, als wäre das Arbeitsverhältnis bis zu dem Zeitpunkt fortgesetzt worden, in dem sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I nahtlos eine Altersrente beziehen können (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; 23.3.2010, 1 AZR 832/08; zit. nach juris).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; 7.6.2011, 1 AZR 34/10; zit. nach juris).

    Dazu können sie die übermäßige Begünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus ihrer Sicht verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zu Gunsten der jüngeren Arbeitnehmer zu ermöglichen (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; 23.3.2010, 1 AZR 832/08; zit. nach juris).

    Überdies können sie regelmäßig bei der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses nicht ihr bisheriges Arbeitsentgelt erzielen, was, ebenso wie die vorangehenden Zeiten einer Arbeitslosigkeit, zu Nachteilen in ihrer Rentenbiografie führt (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; zit. nach juris).

    Der dauerhafte Verlust von knapp 10 % der Rente erscheint auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nachteile, die den jüngeren Mitarbeitern durch längere Arbeitslosigkeit und/oder eine Anschlussbeschäftigung zu schlechteren Konditionen entstehen können, derart erheblich, dass ein vollständiger Ausschluss von jeglicher Sozialplanleistung unangemessen ist (anders aber: BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; zit. nach juris).

    Der Beklagten ist in diesem Zusammenhang zwar zuzugestehen, dass das Bundesarbeitsgericht auch den Ausschluss solcher rentennaher Jahrgänge von Abfindungsleistungen für gerechtfertigt gehalten hat, die nur eine vorgezogene Altersrente beziehen konnten (BAG, 26.3.2013, 1 AZR 813/11; zit. nach juris).

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zugunsten der jüngeren Arbeitnehmer begrenzt werden (BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 24, BAGE 144, 378) .

    Dazu können sie die übermäßige Begünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus ihrer Sicht verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zugunsten der jüngeren Arbeitnehmer zu ermöglichen (BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 33, BAGE 144, 378) .

    Das Landesarbeitsgericht hat dem Kläger nicht ein "Weniger", sondern etwas Anderes zugesprochen und damit gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO verstoßen (vgl. BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 16 ff., BAGE 144, 378) .

    Der Senat hat zuletzt in seiner Entscheidung vom 26. März 2013 ausführlich begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig oder durch die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist (BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 36 ff., BAGE 144, 378) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 3 Sa 271/13

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung rentennaher Arbeitnehmer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - NZA 2013, 921, 922 f.) haben Arbeitgeber und Betriebsrat nach § 75 Abs. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass jede Benachteiligung von Personen aus den in der Vorschrift genannten Gründen unterbleibt.

    Die Vorschrift ist gleichermaßen anwendbar, wenn die betroffenen Arbeitnehmer zwar nicht unmittelbar nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt sind, die Abfindung aber ausreichend bemessen ist, um die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, die sie in der Zeit nach der Erfüllung ihres Arbeitslosengeldanspruchs bis zum frühestmöglichen Bezug einer Altersrente erleiden (BAG, Urteil vom 23. April 2013 - 1 AZR 916/11 - BeckRS 2013, 71029 Rz. 13 ff.; vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - NZA 2013, 921, 922 f.).

    Die von den Betriebsparteien gewählte Sozialplangestaltung muss geeignet sein, das mit § 10 S. 3 Nr. 6 Alt. 2 AGG verfolgte Ziel tatsächlich zu fördern und darf die Interessen der benachteiligten (Alters-)Gruppe nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigen (BAG, Urteil vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - NZA 2013, 921, 923 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 23. April 2013 - 1 AZR 916/11 - BeckRS 2013, 71029 Rz. 28; vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - NZA 2013, 921, 923 Rz. 33; vom 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - NZA 2010, 774, 776 Rz. 29; vom 21. Juli 2009 - 1 AZR 566/08 - NZA 2009, 1107, 1108 Rz. 13 f. jeweils m. w. N.) haben Sozialpläne eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion.

    Einen darüber hinausgehenden Ausgleich der Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente mussten die Betriebsparteien angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden Sozialplanmittel und der den anderen Arbeitnehmern voraussichtlich entstehenden Nachteile nicht vorsehen (vgl. nur BAG, Urteil vom 23. April 2013 - 1 AZR 916/11 - BeckRS 2013, 71029 Rz. 30; vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - NZA 2013, 921, 923 Rz. 35).

    Wie der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 23. April 2013 (1 AZR 916/11 - BeckRS 2013, 71029 Rz. 37 ff.) sowie vom 26. März 2013 (1 AZR 813/11 - NZA 2013, 921, 924 Rz. 39 ff.) ausgeführt hat, lassen die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Odar (EuGH [2. Kammer], Urteil vom 6. Dezember 2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435) ein solches Verständnis von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG nicht zu.

    Durch Unionsrecht ist auch nicht vorgegeben, dass rentennahen Arbeitnehmern stets eine Abfindung in Höhe von mindestens der Hälfte der nach der Standardformel berechneten Abfindung gewährt werden muss (BAG, Urteil vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - NZA 2013, 921, 924 Rz. 42).

    Eine solche pauschale Abfindungsberechnung widerspräche der Überbrückungsfunktion von Sozialplänen (BAG, Urteil vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - NZA 2013, 921, 924 Rz. 42).

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

    Einen darüber hinausgehenden Ausgleich der Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente musste die Einigungsstelle angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden Sozialplanmittel und der den anderen Arbeitnehmern voraussichtlich entstehenden Nachteile nicht vorsehen (vgl. BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 35, BAGE 144, 378) .
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 408/14

    Gleichbehandlung, beurlaubte Beamte, Sozialplan, Abfindung

    Die in ihnen vorgesehenen Leistungen sollen gem. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die künftigen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die dem Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung entstehen können, die Sozialplanleistungen stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09, Urteil v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08).

    (b) Die zukunftsbezogene Ausgleichsfunktion von Sozialplänen eröffnet den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume (BAG, Urteil vom 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 960/06).

    Dieser gestattet eine pauschalisierende und typisierende Betrachtung (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Beschluss v. 24.08.2004 - 1 ABR 23/03).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1686/13

    Ausschluss der beurlaubten Beamten aus Sozialplan

    Die in ihnen vorgesehenen Leistungen sollen gem. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die künftigen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die dem Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung entstehen können, die Sozialplanleistungen stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09, Urteil v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08).

    (b) Die zukunftsbezogene Ausgleichsfunktion von Sozialplänen eröffnet den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume (BAG, Urteil vom 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 960/06).

    Dieser gestattet eine pauschalisierende und typisierende Betrachtung (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Beschluss v. 24.08.2004 - 1 ABR 23/03).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 336/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Die in ihnen vorgesehenen Leistungen sollen gem. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die künftigen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die dem Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung entstehen können, die Sozialplanleistungen stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09, Urteil v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08).

    (2) Die zukunftsbezogene Ausgleichsfunktion von Sozialplänen eröffnet den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume (BAG, Urteil vom 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 960/06).

    Dieser gestattet eine pauschalisierende und typisierende Betrachtung (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Beschluss v. 24.08.2004 - 1 ABR 23/03).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1700/13

    Ausschluss von beurlaubten Beamten von Sozialplan

    Die in ihnen vorgesehenen Leistungen sollen gem. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die künftigen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die dem Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung entstehen können, die Sozialplanleistungen stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09, Urteil v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08).

    (b) Die zukunftsbezogene Ausgleichsfunktion von Sozialplänen eröffnet den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume (BAG, Urteil vom 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 960/06).

    Dieser gestattet eine pauschalisierende und typisierende Betrachtung (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Beschluss v. 24.08.2004 - 1 ABR 23/03).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 335/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Die in ihnen vorgesehenen Leistungen sollen gem. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die künftigen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die dem Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung entstehen können, die Sozialplanleistungen stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09, Urteil v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08).

    (2) Die zukunftsbezogene Ausgleichsfunktion von Sozialplänen eröffnet den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume (BAG, Urteil vom 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 960/06).

    Dieser gestattet eine pauschalisierende und typisierende Betrachtung (BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 1 AZR 813/11, Urteil v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, Urteil v. 11.11.2008 - 1 AZR 475/07, Beschluss v. 24.08.2004 - 1 ABR 23/03).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11

    Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem -

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 Sa 19/16

    Abfindung wegen Rentenkürzung

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 39/15

    Haftung bei Eisenbahnunfall: Zusammenstoß einer ferngesteuerten Rangierabteilung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14

    Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter -

  • ArbG Hamburg, 12.07.2017 - 27 Ca 525/16

    Konsultationsverfahren bei anzeigepflichtigen Entlassungen - Verkürzung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18

    Sozialplan - Ausschluss rentenberechtigter Arbeitnehmer - keine unzulässige

  • ArbG München, 23.06.2015 - 40 Ca 6952/14

    Kein Sozialplananspruch nach Betriebsvereinbarung mangels Zusammenhang mit der

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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38299
BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,38299)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2012 - I ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,38299)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - I ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,38299)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    CEPS-Pipeline

    Art 107 Abs 1 AEUV, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, § 134 BGB
    Gemeinschaftsrechtliches Beihilferecht: Objektive Wertermittlung bei Veräußerung eines Unikats; Gesamtnichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit des Kaufvertrages mit Erhaltens- bzw. Ersetzensklausel bei Beihilfegewährung durch Vereinbarung eines zu niedrigen Kaufpreises - ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zu niedriger Kaufpreis als Beihilfeelement bei einer Pipeline-Veräußerung durch die öffentliche Hand (CEPS-Teilstück)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfecharakter eines Kaufvertrags über ein Pipeline Systhem bei Verzicht auf ein bedingungsfreies Bieterverfahren unter Beteiligung der öffentlichen Hand

  • kanzlei.biz

    CEPS-Pipeline

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Gemeinschaftsrechtliches Beihilferecht: Objektive Wertermittlung bei Veräußerung eines Unikats; Gesamtnichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit des Kaufvertrages mit Erhaltens- bzw. Ersetzensklausel bei Beihilfegewährung durch Vereinbarung eines zu niedrigen Kaufpreises - ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 107 Abs. 1; AEUV Art. 108 Abs. 3 S. 3
    Beihilfecharakter eines Kaufvertrags über ein Pipeline Systhem bei Verzicht auf ein bedingungsfreies Bieterverfahren unter Beteiligung der öffentlichen Hand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verstoß gegen Beihilferecht: Vertrag insgesamt nichtig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen beihilferechtliches Durchführungsverbot? -

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkauf von Staatseigentum als Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerung eines Unikats durch die öffentliche Hand

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot durch den Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot durch den Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen beihilferechtliches Durchführungsverbot?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zu niedriger Kaufpreis bei einer Beihilfemaßnahme gebietet keine Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrages

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gas-Pipeline-Verkauf weiter auf dem Prüfstand

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zu niedriger Kaufpreis als Beihilfeelement bei einer Pipeline-Veräußerung durch die öffentliche Hand (CEPS-Teilstück)

  • mwe.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Vermeidung der aus dem Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot folgenden Nichtigkeit von Verträgen zwischen der öffentlichen Hand und Unternehmen (RA'in Martina Maier, RA Robert Bäuerie; Kommunalwirtschaft 2013, 500-504)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beihilferechtswidriger Kaufvertrag ist nicht zwingend nichtig! (VPR 2013, 8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 196, 254
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2013, 897
  • EuZW 2013, 753
  • NZBau 2013, 591
  • WM 2013, 2185
  • DÖV 2013, 824
  • ZfBR 2013, 592
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    Ist Beihilfeelement ein zu niedriger Kaufpreis, reicht es zur Beseitigung des rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteils aus, wenn vom Beihilfeempfänger die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem höheren beihilfefreien Preis zuzüglich des bis zur Rückforderung entstandenen Zinsvorteils verlangt wird (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 4. April 2003, V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 20. Januar 2004, XI ZR 53/03, EuZW 2004, 252, 253; Urteil vom 5. Juli 2007, IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 3; Beschluss vom 13. September 2012, III ZB 3/12, WM 2012, 2024 Rn. 19).

    Davon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass ein Vertrag, durch den unter Verletzung des beihilferechtlichen Durchführungsverbots eine Beihilfe gewährt worden ist, gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und daher gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03, EuZW 2004, 252, 253; Urteil vom 5. Juli 2007 - IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 33; Beschluss vom 13. September 2012 - III ZB 3/12, WM 2012, 2024 Rn. 19).

    Wie sich insbesondere aus der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt, gebietet der Zweck des unionsrechtlichen Durchführungsverbots aber keine Gesamtnichtigkeit von Kaufverträgen, in denen das Beihilfeelement ein zu niedriger Kaufpreis ist (in diesem Sinne auch BGH, WM 2012, 2024 Rn. 16).

    In der Sache III ZB 3/12 wurde auf Rückzahlung einer Beihilfe geklagt, die in einem Zinsvorteil bestand (WM 2012, 2024).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann das jeweilige nationale Recht also die Möglichkeit vorsehen, eine unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährte Beihilfe ("formell rechtswidrige Beihilfe") auch nach einer positiven Entscheidung der Kommission zurückzufordern; ein Zwang dazu besteht nach Unionsrecht aber nicht (vgl. auch bereits EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - C368/04, Slg. 2006, I9957 = EuZW 2006, 725 Rn. 56 - Transalpine Ölleitung; ebenso BGH, WM 2012, 2024 Rn. 16).

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung einer Beihilfe in der Insolvenz des Empfängers

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    Ist Beihilfeelement ein zu niedriger Kaufpreis, reicht es zur Beseitigung des rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteils aus, wenn vom Beihilfeempfänger die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem höheren beihilfefreien Preis zuzüglich des bis zur Rückforderung entstandenen Zinsvorteils verlangt wird (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 4. April 2003, V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 20. Januar 2004, XI ZR 53/03, EuZW 2004, 252, 253; Urteil vom 5. Juli 2007, IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 3; Beschluss vom 13. September 2012, III ZB 3/12, WM 2012, 2024 Rn. 19).

    Davon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass ein Vertrag, durch den unter Verletzung des beihilferechtlichen Durchführungsverbots eine Beihilfe gewährt worden ist, gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und daher gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03, EuZW 2004, 252, 253; Urteil vom 5. Juli 2007 - IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 33; Beschluss vom 13. September 2012 - III ZB 3/12, WM 2012, 2024 Rn. 19).

    Unter Bezug auf die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Fällen FNCE (EuZW 1993, 62 Rn. 16, 17) und SFEI (EuZW 1996, 564 Rn. 67) hat der Bundesgerichtshof angenommen, dieser Zweck des Durchführungsverbots lasse sich nur durch Annullierung der rechtsgeschäftlichen Regelung erreichen, die es verletzt (BGHZ 173, 129 Rn. 34).

    Der IX. Zivilsenat hatte sich mit einem Darlehen zu befassen, das in vollem Umfang eine Beihilfe darstellte, weil sich das begünstigte Unternehmen am Markt nicht mehr finanzieren konnte (BGHZ 173, 129).

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94

    Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    aa) Eine Gesamtnichtigkeit trotz salvatorischer Klausel kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrags verändert würde (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1995 - VIII ZR 25/94, NJW 1996, 773; Urteil vom 4. Dezember 1996 - VIII ZR 360/95, NJW 1997, 933, 935).

    Ist sie unwirksam und bliebe der übrige Vertragsinhalt dennoch gültig, würde der Vertrag seinen Charakter als Austauschvertrag verlieren und allein als einseitige Verpflichtung des Käufers fortbestehen (vgl. BGH, NJW 1996, 773, 774).

    Solange von den Vertragsparteien keine Ersatzvereinbarung getroffen worden ist, kann der Eintritt der Gesamtnichtigkeit unter diesen Umständen dann nicht durch eine Ersetzungsklausel verhindert werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1995 - VIII ZR 25/94, NJW 1996, 773, 774).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    Das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 AEUV, dessen Verletzung die Klägerin rügt, begründet für sie als Konkurrentin der Streithelferin subjektive Rechte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09, BGHZ 188, 326 Rn. 19 ff. - Flughafen Frankfurt-Hahn).

    Dabei obliegt es im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot den nationalen Gerichten, den Begriff der Beihilfe auszulegen, solange die Kommission keine verfahrensabschließende Entscheidung nach Art. 108 Abs. 2 AEUV getroffen hat (EuGH, EuZW 1993, 62 Rn. 10 - FNCE, BGHZ 188, 326 Rn. 25).

    Das Durchführungsverbot hat die Funktion zu verhindern, dass durch unangemeldete Beihilfen Benachteiligungen im Wettbewerb entstehen, die sanktionslos bleiben (vgl. BGHZ 188, 326 Rn. 19 - Flughafen Frankfurt-Hahn, mwN).

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    Ist Beihilfeelement ein zu niedriger Kaufpreis, reicht es zur Beseitigung des rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteils aus, wenn vom Beihilfeempfänger die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem höheren beihilfefreien Preis zuzüglich des bis zur Rückforderung entstandenen Zinsvorteils verlangt wird (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 4. April 2003, V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 20. Januar 2004, XI ZR 53/03, EuZW 2004, 252, 253; Urteil vom 5. Juli 2007, IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 3; Beschluss vom 13. September 2012, III ZB 3/12, WM 2012, 2024 Rn. 19).

    Davon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass ein Vertrag, durch den unter Verletzung des beihilferechtlichen Durchführungsverbots eine Beihilfe gewährt worden ist, gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und daher gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03, EuZW 2004, 252, 253; Urteil vom 5. Juli 2007 - IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 33; Beschluss vom 13. September 2012 - III ZB 3/12, WM 2012, 2024 Rn. 19).

    Einen Abschreckungseffekt, der sich effizient durch eine Gesamtnichtigkeit erreichen ließe, bezweckt das Durchführungsverbot nicht (vgl. Verse/Wurmnest, AcP 204 (2004), S. 855, 860; aA Kühling, ZWeR 2003, 498, 504 ff.).

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 53/03

    Unwirksamkeit der Gewährung einer Beihilfe; Verzinsung des

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    Ist Beihilfeelement ein zu niedriger Kaufpreis, reicht es zur Beseitigung des rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteils aus, wenn vom Beihilfeempfänger die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem höheren beihilfefreien Preis zuzüglich des bis zur Rückforderung entstandenen Zinsvorteils verlangt wird (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 4. April 2003, V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 20. Januar 2004, XI ZR 53/03, EuZW 2004, 252, 253; Urteil vom 5. Juli 2007, IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 3; Beschluss vom 13. September 2012, III ZB 3/12, WM 2012, 2024 Rn. 19).

    Davon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass ein Vertrag, durch den unter Verletzung des beihilferechtlichen Durchführungsverbots eine Beihilfe gewährt worden ist, gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und daher gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03, EuZW 2004, 252, 253; Urteil vom 5. Juli 2007 - IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 33; Beschluss vom 13. September 2012 - III ZB 3/12, WM 2012, 2024 Rn. 19).

    So ging es in dem vom XI. Zivilsenat entschiedenen Fall um einen Investitionszuschuss, der insgesamt als Beihilfe zu qualifizieren war (BGH, EuZW 2004, 252).

  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 14/08

    Voraussetzungen für die Aufspaltung einer sitttenwidrigen Vertragsklausel

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    Weder anderen Rechtsbeziehungen der Parteien des Kaufvertrags noch einer gesetzlichen Regelung lassen sich konkrete Anhaltspunkte dafür entnehmen, worauf sich die Parteien des Kaufvertrags bei - unterstellter - Nichtigkeit der Kaufpreisvereinbarung verständigt hätten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2008 - V ZR 14/08, NJW 2009, 1135 Rn. 17).

    Ist aber nicht eindeutig, welche Bestimmung die Parteien an die Stelle einer nichtigen Regelung gesetzt hätten, so ist es dem Gericht verwehrt, in Anwendung der Ersetzungsklausel eine bestimmte, ihm interessengerecht erscheinende Klausel zum Vertragsinhalt zu machen (vgl. BGH, NJW 2009, 1135 Rn. 16).

  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    Wäre der Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot nichtig, müsste die Beklagte daher die Beihilfe zurückfordern (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - C-199/06, Slg. 2008, I-469 = EuZW 2008, 145 Rn. 38 - CELF I), ohne dass die Streithelferin noch einwenden könnte, dass tatsächlich keine Beihilfe vorliegt.

    Außerdem kann es gegebenenfalls die Rückzahlung der rechtswidrigen Beihilfe anordnen, unbeschadet des Rechts des Mitgliedstaats, diese später erneut zu gewähren (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - C199/06, Slg. 2008, I469 = EuZW 2008, 145 Rn. 55 - CELF I; Urteil vom 18. Dezember 2008 - C-384/07, Slg. 2008, I10393 = EWS 2009, 81 Rn. 28 - Wienstrom).

  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    aa) Eine Gesamtnichtigkeit trotz salvatorischer Klausel kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrags verändert würde (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1995 - VIII ZR 25/94, NJW 1996, 773; Urteil vom 4. Dezember 1996 - VIII ZR 360/95, NJW 1997, 933, 935).
  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96

    Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
    Denn es geht hier nicht um die Aufklärung eines - nicht festgestellten - tatsächlichen Parteiwillens, sondern um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219, 1220).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

  • BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09

    Salvatorische Erhaltungsklausel: Umkehrung der gesetzlichen Vermutung der

  • EuGH, 18.12.1986 - 10/86

    VAG France / Magne

  • EuGH, 05.10.2006 - C-368/04

    Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3

  • EuGH, 18.12.2008 - C-384/07

    Wienstrom - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Für mit dem Gemeinsamen

  • EuGH, 04.04.1968 - 34/67

    Lück / Hauptzollamt Köln

  • BGH, 13.10.2009 - KZR 34/06

    Teilnehmerdaten I

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 278/94

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BGH, 05.12.2005 - II ZR 291/03

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Unwirksamkeit der Entsendung eines

  • BGH, 01.07.2011 - V ZR 84/10

    Schadensrecht - Kauf von Waldgrundstücken und Rücktritt

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Dies ist bei den europäischen Beihilfevorschriften, deren Zweck im Schutz des Binnenmarktes vor Wettbewerbsverzerrungen liegt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 92/11, EuZW 2013, 753, 755, 757; G/H/N/von Wallenberg/Schütte, 57. EL, AEUV, Art. 107 Rn. 10; Koenig/Meyer, NJW 2014, 3547, 3550 f.), nicht der Fall.

    Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass gegen das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV verstoßende Rechtsgeschäfte gemäß § 134 BGB unwirksam sein können (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 92/11, EuZW 2013, 753, 755 ff. mwN), wird zu prüfen sein, inwieweit bewusst Leistungen rechtsgrundlos oder ohne rechtswirksame Absicherung erbracht wurden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 591/11, NJW 2013, 401, 403).

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14

    Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan:

    Hierbei handelt es sich um eine im allgemeinen Vertragsrecht bekannte und im Grundsatz wirksame Erhaltungs- und Ersetzungsklausel (vgl. zu der Klausel BGH, Urteil vom 25. Juli 2007 - XII ZR 143/05, NJW 2007, 3202 Rn. 26 f; vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 30; vom 5. Dezember 2012 - I ZR 92/11, BGHZ 196, 254 Rn. 52 f).
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 U 131/18

    Holzlieferverträge verstoßen gegen europäisches Beihilferecht

    Der BGH geht in seiner älteren Rechtsprechung davon aus, dass ein privatrechtlicher Vertrag, durch den eine Beihilfe entgegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV - also ohne das vorgesehene Prüfungsverfahren unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot - gewährt wird, von Anfang an nach § 134 BGB nichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2012 - III ZB 3/12, NVwZ-RR 2012, 960 - Tz. 19; Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 Tz. 34 m.w.N.; Vossler in BeckOGK, BGB, Stand 01.10.2019, § 134 Rdn. 245).

    Aus Sinn und Zweck des Durchführungsverbots ergibt sich vielmehr, dass ein Kaufvertrag, der Beihilfeelemente enthält, wegen des Verstoßes gegen dieses Verbot nur insoweit nichtig ist, wie durch ihn eine Beihilfe gewährt wird (Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 Tz. 48).

    Bei Zuwiderhandlungen gegen ein einseitiges gesetzliches Verbot gebietet es bereits der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Nichtigkeitsfolge auf den nach Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes erforderlichen Umfang zu beschränken, was nach der Rechtsprechung des BGH gerade auch bei Verstößen gegen das Durchführungsverbot Bedeutung erlangt (Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 Tz. 50 m.w.N.).

    Auch wenn die Parteien in Ziffer 9 des Rahmenkaufvertrages vom 17.04.2007 eine Ersetzungsklausel des Inhalts vereinbart haben, dass anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung diejenige wirksame Bestimmung tritt, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, und damit zu erkennen gegeben haben, dass im Fall der Unwirksamkeit der Vertrag im Übrigen erhalten bleiben soll, bewirkt die Vereinbarung einer Ersetzungsklausel umgekehrt nicht zwangsläufig, dass die vom Nichtigkeitsgrund nicht unmittelbar erfassten Teile unter allen Umständen als wirksam behandelt werden sollen (Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 Tz. 53).

    Sie führt vielmehr zu einer Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil, d.h. dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten, denjenigen trifft, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzes für unwirksam hält (Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 Tz. 53), hier also das beklagte Land.

  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

    Das fortwirkende Feststellungsinteresse und die erforderliche Klagebefugnis ergeben sich im vorliegenden Fall daraus, dass die Klägerin als gewerbliche Betreiberin einer Kletterhalle in der räumlichen Nähe des Projekts mit dem Beigeladenen im Dienstleistungswettbewerb steht und dass Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV potentiellen Wettbewerbern im Falle einer Beihilfe ein subjektives Recht darauf vermittelt, dass die nationalen Gerichte aus der Verletzung des Durchführungsverbots die erforderlichen Konsequenzen ziehen (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 3 C 44.09 - BVerwGE 138, 322 Rn. 13; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 92/11 - BGHZ 196, 254 Rn. 14 m.w.N.).
  • LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12

    Nichtigkeit von Verträgen über den Ankauf von Holz aufgrund Verstoßes gegen ein

    Außerdem sollen Wettbewerbsvorteile des Einzelnen verhindert werden, die sich daraus ergeben können, dass ihm auf einem nicht vorgesehenen Weg eine Beihilfe gewährt wird (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, III ZB 3/12, juris; BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, juris; OVG Berlin, Urteil vom 18.12.2017, OVG 6 B 3.17, juris).

    In derartigen Fällen soll es genügen, nur den beihilferechtswidrig erlangten Vorteil abzuschöpfen (vergleiche BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, Rn. 35, 39, juris).

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Die Gesamtnichtigkeit kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrages verändert würde (vgl. BGH, 15. März 2010, a. a. O.; 5. Dezember 2012, I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 , Rn. 55).

    Auch sie bewirkt nicht, dass die vom Nichtigkeitsgrund nicht unmittelbar erfassten Teile des Geschäfts unter allen Umständen als wirksam behandelt werden sollen, insbesondere wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, worauf sich die Parteien des Vertrags bei Nichtigkeit der Bestimmung verständigt hätten (vgl. BGH, 5. Dezember 2012, I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 , Rn. 53, 59).

  • LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12

    Staatliche Beihilfe durch vertragliche Meistbegünstigungsklausel

    Zwar lässt sich der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnehmen, dass die effektive Durchsetzung des Beihilfenrechts nicht gebietet, den gesamten die Beihilfe gewährenden Vertrag rückabzuwickeln, sondern dass nur der beihilfenrechtswidrig erlangte Vorteil abgeschöpft werden muss (BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 92/11 mit weiteren Nachweisen).

    Anstelle der Gesamtnichtigkeit kommt auch eine Vertragsanpassung in Betracht (BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 92/11).

    Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass es nicht um den tatsächlichen Parteiwillen, sondern um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung dessen, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, geht (BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 92/11).

  • LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne

    Das kann z.B. der Fall sein, wenn eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrages verändert würde (vgl. BGH, 15. März 2010, a. a. O.; 5. Dezember 2012, I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 ff., Rn. 55) oder wenn die Aufrechterhaltung oder Ersetzung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

    Auch soweit die Klägerin an unionsrechtliche Beihilfegrundsätze anknüpft (I 42 und 43, insbes. Trute/Broemel a.a.O. 22 f), führt diese Sicht, dass die Gebührenfinanzierung der Rundfunkanstalten als Beihilfe, weil strukturelle Koppelung von unabhängiger Finanzierung und Erfüllung des Gemeinwohlauftrages, eine Technologieneutralität bedinge, mit der Verpflichtung, die Kabelnetzbetreiber gegenüber anderen Betreibern von Übertragungsinfrastrukturen nicht zu benachteiligen, in der langen argumentativen Verknüpfungskette schon daran vorbei, dass das Beihilferecht zwar einem Konkurrenten subjektive Rechte einräumt (BGHZ 196, 254 [Tz. 14] - CEPS-Pipeline ; Z 188, 326 [Tz. 19 f] - Flughafen Hahn ), nicht aber gegenüber jedermann, der von dem Einsatz der Beihilfe betroffen sein könnte, eine Schutzwirkung entfaltet (Rennert EuZW 2011, 576, 582; vgl. auch Ladeur a.a.O. 942).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    So kann sich aus der Verletzung von Rechtsnormen - etwa drittschützender Bestimmungen - entweder die Unwirksamkeit des Vertrags im Sinne von § 58 Abs. 1 VwVfG (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 177/17, juris Rn. 47; VG Arnsberg, Urteil vom 11. Februar 2019 - 8 K 3527/17, juris Rn. 133 ff.; noch weitergehend offenbar BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - KZR 84/20, juris Rn. 40 ff. [Herleitung des Eingriffs bereits aus § 42 Abs. 2 VwGO]) oder aber dessen Nichtigkeit gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 59 Abs. 1 VwVfG ergeben (vgl. jeweils zu Art. 108 Abs. 3 AEUV BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 10 C 3/15, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2015 - OVG 6 B 24/14, juris Rn. 18 und 21 f.; ebenfalls für Anwendung des § 134 BGB BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 92/11, juris Rn. 34 m.w.N.; siehe ferner Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 9. Auflage § 59 Rn. 73 ff. [zur alternativ in Betracht kommenden Unwirksamkeit gemäß § 58 Abs. 2 VwVfG] und § 60 Rn. 55 [zum vereinzelt erwogenen Lösungsrecht]).

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat in seinem Beschluss vom 26. Mai 2021 (VI-3 Kart 845/19 (V), juris) nicht entschieden, ob es sich bei dem rechtskräftig für nichtig erklärten Beschluss der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2016 um eine Genehmigung handelte, deren Nichtigkeit zur (schwebenden) Unwirksamkeit des Vergleichsvertrags etwa gemäß § 58 Abs. 2 VwVfG oder gar zu dessen Nichtigkeit im Sinne von § 59 Abs. 1 VwVfG, § 134 BGB führt (vgl. zu Art. 108 AEUV BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 92/11, juris Rn. 34 m.w.N.; zum dortigen Streitstand Stelkens in Stelkens/Bonk//Sachs, VwVfG 9. Auflage § 59 Rn. 73 ff.), sondern angenommen (aaO Rn. 76 ff.), dass zumindest ein Umsetzungshindernis bestehe.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - 6 B 24.14

    Feststellungsklage; berechtigtes Feststellungsinteresse; Subsidiarität;

  • VG Mainz, 21.02.2024 - 3 K 149/23

    Raumordnungsentscheidung keine EU-Beihilfe

  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 4 U 207/17

    Voraussetzungen einer unzulässigen staatlichen Beihilfe nach Art. 107, 108 AEUV

  • BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21

    (Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags

  • VG Trier, 10.09.2020 - 2 K 4848/19

    Schnelles Internet für die Eifel - Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21

    Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe;

  • LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17

    Der Antrag eines pharmazeutischen Unternehmens an das Sozialgericht, die

  • OVG Bremen, 20.11.2018 - 2 B 266/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße /

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2016 - 6 S 54.15

    Anspruch des Konkurrenten eines Beihilfeempfängers auf Einhaltung des

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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13434
BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,13434)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2013 - VII ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,13434)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,13434)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 1 BGB, § 633 Abs 1 BGB vom 06.12.1976, § 635 aF BGB, § 15 Abs 1 Nr 1 AIHonO vom 21.09.1995, § 15 Abs 2 Nr 1 AIHonO vom 21.09.1995
    Haftung des mit der Grundlagenermittlung beauftragten Architekten und des Tragwerkplaners: Unterlassene Erörterung der risikoreichen Bodenverhältnisse mit dem Auftraggeber; Beweislast; Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der Gefahrenlage

  • IWW
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Architekt muss bei risikoreichen Bodenverhältnissen mit Auftraggeber erörtern, ob am Bauvorhaben festgehalten werden soll

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erörterungspflicht eines mit der Grundlagenermittlung beauftragten Architekten bei unzureichender Standsicherheit des Bauvorhabens wegen der Lage an einem abbruchgefährdeten Steilhang

  • grundeigentum-verlag.de

    Haftung des Architekten und des Statikers bei Mitverschulden des Bauherrn durch Kenntnis der Gefahrenlage; Steilküstenabbruch auf Rügen; Grundlagenermittlung; Standsicherheit; Bau am Steilhang; Schadensminderung; Mitverschulden

  • rabüro.de

    Zur Aufklärungspflicht des Architekten hinsichtlich der Standsicherheit des Bauvorhabens

  • rewis.io

    Haftung des mit der Grundlagenermittlung beauftragten Architekten und des Tragwerkplaners: Unterlassene Erörterung der risikoreichen Bodenverhältnisse mit dem Auftraggeber; Beweislast; Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der Gefahrenlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erörterungspflicht eines mit der Grundlagenermittlung beauftragten Architekten bei unzureichender Standsicherheit des Bauvorhabens wegen der Lage an einem abbruchgefährdeten Steilhang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Riskante Bodenverhältnisse sind zu erörtern!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Steilküstenabbruch auf Rügen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Architektenhaftung und der Steilküstenabbruch auf Rügen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Steilküstenabbruch auf Rügen - Auftraggeber kann bei Architektenfehler mithaften

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Mitverschulden des Auftraggebers - Steilküstenabbruch auf Rügen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Steilküstenabbruch auf Rügen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auftraggeber kann Mitverschulden treffen, wenn er die Baumaßnahme auf der Grundlage offenkundiger Risiken vornehmen lässt

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Steile Küste, harte Haftung - Steilküstenabbruch auf Rügen und Architektenhaftung

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber darf Baumaßnahme nicht bei offenkundigen Risiken vornehmen lassen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steilküstenabbruch auf Rügen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Risikoaufklärung über Bauvorhaben durch Architekten und Statiker

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Aufklärung - Haftung von Architekt und Statiker

Besprechungen u.ä. (4)

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekten und Statiker müssen die Risiken eines Bauvorhabens mit ihrem Auftraggeber erörtern

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss risikoreiche Bodenverhältnisse mit dem Bauherrn erörtern! (IBR 2013, 544)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Tragwerksplaner muss Bodenverhältnisse zusammen mit Auftraggeber klären! (IBR 2013, 545)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr darf die Augen vor Baugrundrisiken nicht verschließen! (IBR 2013, 546)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3442
  • MDR 2013, 1158
  • MDR 2013, 15
  • NZBau 2013, 515
  • BauR 2013, 1472
  • ZfBR 2013, 662
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69

    Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    Sofern der Tragwerksplaner dem nicht selbst nachkommt, musste er jedenfalls für eine sachgerechte Beratung des Auftraggebers durch andere Beteiligte, insbesondere den Architekten, sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265 unter III 1 b; OLG Karlsruhe, BauR 2002, 1884).

    Der Statiker ist aber nur dann in der Lage, eine statische Berechnung anzufertigen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt, wenn er sich Klarheit über die Bodenverhältnisse verschafft (BGH, Urteil vom 4. März 1971 - VII ZR 204/69, aaO, unter III 1 a).

    Dies hat die Beklagte zu 1 nicht beachtet, obwohl es Aufgabe des Architekten ist, gründliche Bodenuntersuchungen herbeizuführen (BGH, Urteil vom 4. März 1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265 unter II 5).

    Auch der Beklagte zu 2 musste deren Notwendigkeit erkennen und realisieren, dass die Beklagte zu 1 insoweit nichts unternahm (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1969 - VII ZR 64/67, JurionRS 1969, 12032 unter III 1 a; vom 4. März 1971 - VII ZR 204/69, BeckRS 2009, 87566, unter III 1 a; Locher in: Locher/Koeble/Frik, aaO, 11. Aufl., Einleitung Rn. 351).

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10

    Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    Muss sich dem Auftraggeber aufgrund eigener Kenntnis tatsächlicher Umstände aufdrängen, dass die Planung des Architekten sowie die Statik des Tragwerksplaners eine bestimmte Gefahrenlage in Kauf nehmen, verstößt der Auftraggeber regelmäßig gegen die in seinem eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schaden zu bewahren, wenn er die Augen vor der Gefahrenlage verschließt und das Bauvorhaben durchführt (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, VII ZR 8/10, BauR 2011, 869 = NZBau 2011, 360).

    Die Erörterung eines standortbezogenen Risikos für den Bestand des Objekts sowie die Beratung über Handlungsmöglichkeiten sind nur dann entbehrlich, wenn der Auftraggeber erkennbar mit den möglichen Auswirkungen der Gefahrenlage in zuverlässiger Weise hinreichend vertraut ist und das Risiko auch bei einer Belehrung auf sich nehmen würde (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 8/10, BauR 2011, 869 Rn. 33 = NZBau 2011, 360).

    a) Die Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB kann im Revisionsverfahren darauf überprüft werden, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 8/10, aaO, Rn. 40 m.w.N.).

    Der Auftraggeber darf die Baumaßnahme nicht ohne Weiteres auf der Grundlage offenkundiger Risiken vornehmen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - VII ZR 209/11, BauR 2013, 624 = NZBau 2013, 244 Rn. 27 f.; vom 19. Mai 2011 - VII ZR 24/08, BauR 2011, 1494 = NZBau 2011, 483 Rn. 30; vom 10. Februar 2011 - VII ZR 8/10 aaO, Rn. 43).

  • BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11

    Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    Eine Fallgestaltung, in der der Bauherr dem Tragwerksplaner durch den Architekten fehlerhafte bzw. unvollständige Unterlagen aushändigen lässt (siehe BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, für BGHZ bestimmt), ist hier nicht gegeben.

    Die Untersuchung der Baugrundverhältnisse ist zwar in aller Regel vom Architekten zu veranlassen (BGH, Urteile vom 15. Dezember 1966 - VII ZR 151/64, VersR 1967, 260; vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, aaO unter II 1 c).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der Kausalität der

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    Es handelt sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne des Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH, Urteile vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, aaO; vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 144/73, BGHZ 64, 46, 51; vom 10. Juli 1975 - VII ZR 243/73, BauR 1975, 420 unter B I 2 c; vom 22. Mai 1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356, 363; vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858 Rn. 18; vom 22. März 2010 - II ZR 66/08, NJW-RR 2010, 952 Rn. 23; vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 40; vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, BGHZ 189, 299 Rn. 44; vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 29; vom 1. Februar 2013 - V ZR 72/11, juris, Rn. 19; vom 26. Februar 2013 - XI ZR 183/11, juris, Rn. 17; vgl. auch BVerfG, NJW 2012, 443 Rn. 20).

    Die 1997 und 1998 eingeholten Baugrundgutachten und die 1999 abgelehnte Bauvoranfrage stellen gleichzeitig gewichtige objektive Indizien dafür dar, dass die Klägerin auch die Tragweite der Gefahrenlage subjektiv ermessen konnte (zur Möglichkeit, die Kausalitätsvermutung durch relevante Indizien zu widerlegen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 183/11, juris, Rn. 21 ff.).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    Die Erfüllung der Aufklärungspflicht soll die Beweisnot beseitigen, die darin besteht, dass sich nachträglich nur schwer mit der erforderlichen Zuverlässigkeit beurteilen lässt, wie der Betroffene bei rechtzeitiger Kenntnis von schadendrohenden Umständen und des Umfangs von Schadensrisiken gehandelt hätte (grundlegend: BGH, Urteil vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118, 121 ff.).

    Es handelt sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne des Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH, Urteile vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, aaO; vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 144/73, BGHZ 64, 46, 51; vom 10. Juli 1975 - VII ZR 243/73, BauR 1975, 420 unter B I 2 c; vom 22. Mai 1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356, 363; vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858 Rn. 18; vom 22. März 2010 - II ZR 66/08, NJW-RR 2010, 952 Rn. 23; vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 40; vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, BGHZ 189, 299 Rn. 44; vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 29; vom 1. Februar 2013 - V ZR 72/11, juris, Rn. 19; vom 26. Februar 2013 - XI ZR 183/11, juris, Rn. 17; vgl. auch BVerfG, NJW 2012, 443 Rn. 20).

  • BGH, 15.12.1966 - VII ZR 151/64

    Untersuchung der Baugrunds: Aufgabe des Architekten

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    Die Untersuchung der Baugrundverhältnisse ist zwar in aller Regel vom Architekten zu veranlassen (BGH, Urteile vom 15. Dezember 1966 - VII ZR 151/64, VersR 1967, 260; vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, aaO unter II 1 c).
  • BGH, 16.06.1969 - VII ZR 64/67

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Schadensersatzpflicht - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    Auch der Beklagte zu 2 musste deren Notwendigkeit erkennen und realisieren, dass die Beklagte zu 1 insoweit nichts unternahm (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1969 - VII ZR 64/67, JurionRS 1969, 12032 unter III 1 a; vom 4. März 1971 - VII ZR 204/69, BeckRS 2009, 87566, unter III 1 a; Locher in: Locher/Koeble/Frik, aaO, 11. Aufl., Einleitung Rn. 351).
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 66/01

    Rechtsfolgen selbständiger Beauftragung des Architekten und des Statikers

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    b) Fremdes Verschulden ist der Klägerin hingegen im Streitfall nicht gemäß §§ 278, 254 BGB zurechenbar (zur begrenzten Mitverantwortung des Auftraggebers gegenüber Planern siehe BGH, Urteile vom 4. Juli 2002 - VII ZR 66/01, BauR 2002, 1719 = NZBau 2002, 616; vom 10. Juli 2003 - VII ZR 329/02, BauR 2003, 1918 = NZBau 2003, 567; Kniffka in: Kniffka/Koeble, aaO, Teil 6 Rn. 59).
  • BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02

    Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    b) Fremdes Verschulden ist der Klägerin hingegen im Streitfall nicht gemäß §§ 278, 254 BGB zurechenbar (zur begrenzten Mitverantwortung des Auftraggebers gegenüber Planern siehe BGH, Urteile vom 4. Juli 2002 - VII ZR 66/01, BauR 2002, 1719 = NZBau 2002, 616; vom 10. Juli 2003 - VII ZR 329/02, BauR 2003, 1918 = NZBau 2003, 567; Kniffka in: Kniffka/Koeble, aaO, Teil 6 Rn. 59).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
    Soweit es bei der Frage, ob der Klägerin das Risiko in seiner ganzen Tragweite bewusst war, auf innere Einschätzungen ankommt, wird zu beachten sein, dass dem Prozessgegner eine so genannte sekundäre Darlegungslast obliegt, wenn die primär darlegungsbelastete Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner zumutbar nähere Angaben machen kann (zur sekundären Darlegungslast bei inneren Tatsachen siehe BGH, Urteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 3 b cc; BeckOK ZPO/Bacher, Stand: 1. April 2013, § 284 Rn. 76, 87; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 286 Rn. 92 f.).
  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

  • BGH, 05.12.2012 - VIII ZR 74/12

    Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast des Vermieters für ein Verletzung der

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 7 U 134/00

    Fehlerhafte Tragwerksplanung: Erkundigungspflichten des Tragwerksplaners; Haftung

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

  • BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

  • BGH, 19.05.2011 - VII ZR 24/08

    Bauvertrag: Haftung des Auftragnehmers bei unterlassener Aufklärung des

  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

  • BGH, 20.12.2012 - VII ZR 209/11

    Architektenvertrag: Mangelhafte Planung für einen Bauträger bei nur einschaliger

  • BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11

    Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines

  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für

  • BGH, 25.01.2018 - VII ZR 74/15

    Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des

    Von der Verletzung einer Obliegenheit kann nur ausgegangen werden, wenn der Geschädigte unter Verstoß gegen Treu und Glauben diejenigen zumutbaren Maßnahmen unterlässt, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach Lage der Dinge ergreifen würde, um Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern (vgl. BGH, Urteile vom 12. März 2015 - VII ZR 173/13, BauR 2015, 1202 Rn. 43 = NZBau 2015, 368; vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472 Rn. 29 = NZBau 2013, 515; vom 20. Dezember 2012 - VII ZR 209/11, BauR 2013, 624 Rn. 27 f. = NZBau 2013, 244; vom 22. Dezember 2005 - VII ZR 71/04, BauR 2006, 522, 523, juris Rn. 10 = NZBau 2006, 995).
  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 55/13

    Architektenhaftung: Schadensersatz wegen Planungsfehlern und Errichtung eines

    Zu einem solchen Schadensersatzanspruch kann auch eine fehlerhafte Grundlagenermittlung führen (BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472 Rn. 16 = NZBau 2013, 515; Korbion in: Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 8. Aufl., § 33 Rn. 75).

    Dazu gehört das Abfragen und Besprechen der Wünsche, Vorstellungen und Forderungen des Bestellers (BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12, aaO Rn. 16; Koeble in: Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 15 Rn. 15; Koeble in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., Teil 12 Rn. 404; Neuenfeld, NZBau 2000, 405, 406; zu § 33 HOAI 2009 i.V.m. Anlage 11 siehe Koeble in: Locher/Koeble/Frik, HOAI, 11. Aufl., § 33 Rn. 28 f.).

  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 255/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei steuerlicher Beratung einer GbR und

    a) Grundsätzlich kann die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB im Revisionsverfahren nur dahingehend überprüft werden, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zu Grunde gelegt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12, NJW 2013, 3442 Rn. 28; vom 17. Juni 2014 - VI ZR 281/13, NJW 2014, 2493 Rn. 6; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15

    Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede";

    Die Erfüllung der Aufklärungspflicht soll die Beweisnot beseitigen, die darin besteht, dass sich nachträglich nur schwer mit der erforderlichen Zuverlässigkeit beurteilen lässt, wie der Betroffene bei rechtzeitiger Kenntnis von schadendrohenden Umständen und des Umfangs von Schadensrisiken gehandelt hätte (BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der

    Ist eine solche Wahrscheinlichkeit festzustellen, bedarf es im Rahmen eines Grundurteils keiner Feststellungen zu einzelnen Schadenspositionen (vgl. BGH, Urteil v. 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12 , NJW 2013, 3442 Rz. 30).
  • BGH, 12.03.2015 - VII ZR 173/13

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts:

    Nach der Rechtsprechung des Senats darf der Auftraggeber die Baumaßnahme nicht ohne Weiteres auf der Grundlage offenkundiger Risiken vornehmen lassen, denn der Auftraggeber, dem sich aufgrund der Kenntnis tatsächlicher Umstände eine bestimmte Gefahrenlage aufdrängen muss, verstößt regelmäßig gegen die in seinem eigenen Interesse gemäß § 254 Abs. 1 BGB bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schaden zu bewahren, wenn er die Augen vor der Gefahrenlage verschließt und das Bauvorhaben ohne Weiteres durchführt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472 Rn. 29 = NZBau 2013, 515; Urteil vom 20. Dezember 2012 - VII ZR 209/11, BauR 2013, 624 Rn. 27 f. = NZBau 2013, 244; Urteil vom 19. Mai 2011 - VII ZR 24/08, BauR 2011, 1494 Rn. 30 = NZBau 2011, 483; Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 8/10, BauR 2011, 869 Rn. 43 ff. = NZBau 2011, 360).

    Dies steht nicht im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Senats zur begrenzten Mitverantwortung des Auftraggebers gegenüber Planern (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472 Rn. 27 ff.; vom 4. Juli 2002 - VII ZR 66/01, BauR 2002, 1719, 1720 = NZBau 2002, 616; vom 10. Juli 2003 - VII ZR 329/02, BauR 2003, 1918, 1920 f. = NZBau 2003, 567; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 12 Rn. 749 f.).

    Dass den Auftraggeber im Verhältnis zu seinem planenden Architekten oder Ingenieur ein Mitverschulden treffen kann, wenn sich ihm aufgrund der Kenntnis tatsächlicher Umstände eine bestimmte Gefahrenlage aufdrängen muss, er hiervor aber die Augen verschließt und das Bauvorhaben ohne Weiteres durchführt, hat der Senat mehrfach entschieden (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472 Rn. 29 = NZBau 2013, 515; vom 20. Dezember 2012 - VII ZR 209/11, BauR 2013, 624 Rn. 27 f. = NZBau 2013, 244; vom 10. Februar 2011 - VII ZR 8/10, BauR 2011, 869 Rn. 43 ff. = NZBau 2011, 360).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen

    Ein Eigenverschulden des Bauherrn kann zwar im Einzelfall in Betracht kommen, wenn er trotz entsprechender Hinweise möglichen Gefährdungen nicht nachgeht, gebotene Erkundigungen nicht einholt oder für das Gelingen des Bauwerks wichtige Informationen zurück- bzw. für sich behält (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 62-66 ff. mwN; Kniffka, a.a.O., § 634, Rn 88 ff. mwN; BGH, Urteil vom 20.06.2013, VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472).

    Andererseits hat die Rechtsprechung in ihren bisherigen Entscheidungen stets hervorgehoben, dass die Planer ihre Leistungen in engem Zusammenwirken erbringen müssen (vgl. OLG Celle vom 06.03.2014, 5 U 40/13, BauR 2015, 1196, OLG Celle, Urteil vom 19.08.2009, 7 U 257/08, BauR 2010, 487; OLG Celle, Urteil vom 28.03.2006, 14 U 168/05, MDR 2005, 1402), wobei dieser Gesichtspunkt bei der Frage, ob der Schutzzweck der Obliegenheitsverletzung eine Mitverantwortung des Auftraggebers gebietet, zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2010, 19 U 43/10, BauR 2011, 1687; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.06.2013, VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2012, 5 U 226/11, IBR 2014, 289).

  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    In einem solchen Fall findet die tatsächliche Vermutung eines beratungskonformen Verhaltens Anwendung, so dass davon auszugehen ist, dass der Kläger von dem Vorhaben Abstand genommen hätte, wenn er schon in der Leistungsphase 3 durch die Kostenberechnung zutreffend über die zu erwartenden Kosten informiert oder jedenfalls vor Beauftragung der ausführenden Unternehmen mittels ordnungsgemäßen Kostenanschlags zur Kostenkontrolle in die Lage versetzt worden wäre (BGH NZBau 2013, 515, 517; Retzlaff, a.a.O., S. 1731).

    Die widerlegliche Vermutung des beratungsgerechten Verhaltens des Auftraggebers gilt nämlich auch, wenn der Planer im Rahmen der Grundlagenermittlung eine gebotene Erörterung und Beratung über Risiken unterlässt, die im Grundsatz bekannt sein mögen, er aber nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber diese Risiken bei seiner Bauentscheidung ausreichend bedacht hat (BGH NZBau 2013, 515, 517).

  • BGH, 23.04.2015 - VII ZR 131/13

    Architektenvertrag: Folgen einer teilweisen Unbestimmtheit eines Vertrages über

    Dazu gehören das Abfragen und Besprechen der Wünsche, Vorstellungen und Forderungen des Auftraggebers (BGH, Urteile vom 10. Juli 2014 - VII ZR 55/13, BauR 2014, 1801 Rn. 10 = NZBau 2014, 568; vom 20. Juni 2013 - VII ZR 4/12, BauR 2013, 1472 Rn. 16 = NZBau 2013, 515).
  • OLG Köln, 19.08.2014 - 22 U 12/13

    Planen im Bestand: Architekt trifft intensive Bauwerkserkundigungspflicht!

    Die Kläger verweisen schließlich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.6.2013 - VII ZR 4/12 (MDR 2013, 1158).

    Die sachgerechte Erörterung des Auftraggebers schließt die Erörterung standortbezogener Gefahren ein ( BGH MDR 2013, 1158).

    Er hätte diese Problematik mit ihnen erörtern müssen, um so die eigenverantwortliche Entscheidung der Kläger über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. BGH VII ZR 4/12 Rdnr. 16 ff.).

    Hier handelt es sich möglicherweise lediglich um eine Bewertung der Kläger aus heutiger Sicht, auf die es aber für die Bewertung des mit der Klage und Berufung geltend gemachten Schadensersatzanspruches allerdings nicht ankommen kann (vgl. BGH VII ZR 4/12 Rdnr. 24).

    Gleiches gilt für die Frage, ob hier die Grundsätze über die Beweislastverteilung bei Aufklärungspflichtverletzungen und der Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens überhaupt anwendbar sind (hierzu einerseits BGH MDR 2013, 1158; aber OLG Hamm BauR 2005, 130).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - U (Kart) 7/13

    Ansprüche eines regionalen Telekommunikationsfestnetzbetreibers gegen die

  • OLG Hamburg, 01.10.2015 - 5 U 146/10

    Bauvertrag: Fristlose Kündigung auf Grund schwer wiegender und umfangreicher

  • OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 135/20

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zur Verhinderung eines

  • OLG Dresden, 29.06.2022 - 22 U 1689/20

    Ansprüche aus einem gekündigten Vertrag über eine Fassadenreinigung Vergütung für

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
  • OLG Oldenburg, 07.08.2018 - 2 U 30/18

    Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Überschreitung des

  • OLG Celle, 11.03.2020 - 14 U 32/16

    Grund und Höhe der Haftung für das Auftreten und die Sanierung von

  • OLG Hamm, 24.05.2016 - 24 U 10/14

    Pflichten des planenden Architekten

  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 7/21

    Grund und Folgen eines gescheiterten Hausbauvertrags Verzug des Auftragnehmers

  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 12 U 111/15

    Architektenhaftung - Nachweis für Planungsfehler, Beratungs- und

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
  • OLG Stuttgart, 28.03.2023 - 10 U 29/22

    Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem mangelhaften Dachaufbau (sog.

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 53/13

    Haftung des Architekten für Planungsfehler hinsichtlich der

  • KG, 29.12.2017 - 21 U 120/15

    Haftung des Bauunternehmers: Mangelhaftigkeit von Fensterfassadenelementen in

  • LG München I, 25.02.2015 - 24 O 24494/09

    Der Architekten ist verpflichtet, Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei der

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 188/14

    Entwurfsplanung muss genehmigungsfähig sein!

  • OLG Nürnberg, 06.08.2015 - 13 U 577/12

    Architekt darf sich nicht auf DIN-Normen verlassen!

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15

    Pflichten eines Architekten bei der Planung eines Bauvorhabens

  • OLG Hamm, 25.06.2019 - 21 U 21/17

    Bauherr wird "erpresst": Rechnungsprüfungsfehler rächt sich nicht!

  • OLG Frankfurt, 31.01.2014 - 2 U 85/12

    Haftung für fehlerhaftes Bodengrund- und Gründungsgutachten und hierdurch

  • OLG Stuttgart, 11.05.2021 - 12 U 293/20

    Feuchtigkeitsisolierung ist bis ins kleinste Detail zu planen!

  • OLG Nürnberg, 12.11.2015 - 13 U 577/12

    Haftung des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmens für die

  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 12 U 28/21

    Ingenieurhonorar für die Planung einer Abwasseranlage; Kostenvorschussanspruch

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2019 - 23 U 142/18

    Planung und Objektüberwachung für den Umbau und die Instandsetzung eines

  • OLG Köln, 23.03.2022 - 11 U 7/21
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2019 - 19 U 86/19

    Architektenhaftung: Zulässigkeit der Feststellungsklage zur Reichweite eines

  • KG, 25.09.2013 - 21 U 105/12

    Pflichtverletzungen aus einem Ingenieurvertrag: Rechtsnatur eines

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.10.2013 - 11 U 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29120
OLG Schleswig, 08.10.2013 - 11 U 16/13 (https://dejure.org/2013,29120)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.10.2013 - 11 U 16/13 (https://dejure.org/2013,29120)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 11 U 16/13 (https://dejure.org/2013,29120)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Klinik hinsichtlich der Zuwegung vom Parkplatz zum Eingang bei herbstlichem Laubanfall

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht auf Klinikgelände bei Laubfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    §§ 823, 254 BGB
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Klinik hinsichtlich der Zuwegung vom Parkplatz zum Eingang bei herbstlichem Laubanfall

  • ibr-online

    Krankenhauszuwegung ist zwei Mal täglich zu reinigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Laubreinigung auf Gehwegen - Räumintervalle

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Laub vom Nachbargrundstück - Wer muss es entfernen, gibt es Schadensersatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Laub auf Gehwegen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    OLG Schleswig - Zugang zum Krankenhaus muss regelmäßig von Laub befreit werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Laubreinigung auf Gehwegen - Räumintervalle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klinikbetreiber haftet nicht für Sturz auf einer Zuwegung bei Einhaltung eines ausreichenden Reinigungsintervalls

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Laubreinigung auf Gehwegen - Räumintervalle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Glitschiges Laub vor der Klinik - Klinikträger haftet nicht für Sturz eines Patienten, wenn er die Wege zwei Mal täglich reinigen lässt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine ständige Pflicht zur Beseitigung von Herbstlaub

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht auf Klinikgelände bei Laubfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klinikbetreiber haftet nicht für Sturz auf einer Zuwegung bei Einhaltung eines ausreichenden Reinigungsintervalls

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Glitschiges Laub - Klinik muss Eingang nicht ständig kehren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Klinikbetreiber ist zur Laubreinigung auf Gehwegen verpflichtet - Räumintervalle

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Laub auf Gehwegen muss entfernt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Klinik haftet nicht für Sturz eines Besuchers am laubverschmutzten Haupteingang

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Gehwegreinigung: Wie weit reicht die Verkehrssicherungspflicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nasses Laub entfernen - wer und wann?

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht einer Klinik wegen Schnee, Glatteis oder Laub

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klinik muss nicht mehrmals täglich Laubkehren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenhausbetreiber muss Wege in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz zu reinigen - Klinik haftet nicht für Sturz auf laubverschmutzem Weg zwei Stunden nach letzter Säuberung

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 343
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2014, 31
  • NZM 2014, 325
  • NZV 2014, 353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Sturzes auf einem schnee- und

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.10.2013 - 11 U 16/13
    Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (OLG Stuttgart, Urt. v. 6. Mai 2009 - 3 U 239/07 -, juris, Rn. 74).
  • OLG Hamm, 09.12.2005 - 9 U 170/04

    Verkehrssicherungspflicht, Laub, Glätte, Rad-/Gehweg

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.10.2013 - 11 U 16/13
    Mag dabei auch nicht solche Eile geboten sein, wie beim Winterdienst, so kann ein Liegenlassen von Laubmassen über einen Zeitraum, der zur Bildung einer stärkeren Laubdecke mit tiefliegendem, vermoderten und deshalb glitschigen Schichten führt nicht hingenommen werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 9. Dez. 2005 - 9 U 170/04 -, juris, Rn. 29).
  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12

    Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.10.2013 - 11 U 16/13
    Die haftungsrechtliche Gesamtverantwortung für das Unfallereignis würde auf den Geschädigten verlagert, obwohl der Verkehrssicherungspflichtige eine maßgebliche Ursache für das Schadensereignis gesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20. Juni 2013 - III ZR 326/12 - BeckRS 2013, 11828, Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 4 U 45/19

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

    Die hiermit verbundene Rutschgefahr ist für jeden Benutzer eines Weges offenkundig (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Oktober 2013 - 11 U 16/13 -, Rn. 23, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1997 - 1 U 75/95 -, Rn. 11 - 12, juris; siehe auch KG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 9 U 134/04 -, Rn. 13, juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28578
BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 (https://dejure.org/2013,28578)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 (https://dejure.org/2013,28578)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 (https://dejure.org/2013,28578)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

  • openjur.de

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie; Wirksamkeit eines Punktesystems einer Auswahlrichtlinie

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie - Wirksamkeit eines Punktesystems einer Auswahlrichtlinie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 Abs 1 S 1 Nr 2 InsO, § 1 Abs 4 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 S 2 KSchG
    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie - Wirksamkeit eines Punktesystems einer Auswahlrichtlinie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Betriebsparteien zur Änderung der Auswahlrichtlinien im Rahmen des Interessenausgleichs

  • zip-online.de

    Änderung einer Auswahlrichtlinie durch Interessenausgleich mit Namensliste

  • bag-urteil.com

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Namensliste schlägt Auswahlrichtlinie

  • Betriebs-Berater

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Namensliste schlägt Auswahlrichtlinie

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt, Interessenausgleich, Auswahlrichtlinie, Sozialauswahl, Betriebsänderung

  • rewis.io

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie - Wirksamkeit eines Punktesystems einer Auswahlrichtlinie

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    InsO § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; KSchG § 1 Abs. 4
    Befugnis der Betriebsparteien zur Änderung der Auswahlrichtlinien im Rahmen des Interessenausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Auswahlrichtlinie: Die Betriebsparteien können in einem Interessenausgleich mit Namensliste davon abweichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Kündigung mit Namensliste

  • heise.de (Pressebericht, 09.04.2014)

    Kündigungen: Sozialauswahlkriterien nicht immer bindend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigungen bei Firmeninsolvenz - Sozialauswahl nicht zwingend

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswahlrichtlinie darf nachträglich geändert werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

  • Jurion (Kurzinformation)

    Setzen sich Betriebsparteien gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt existierende Namensliste

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auswahlrichtlinie kann durch einen Interessenausgleich mit Namensliste geändert werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Abweichung der Namensliste von einer im Interessenausgleich vereinbarten Auswahlrichtlinie?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Auswahlrichtlinie durch Interessenausgleich - Betriebsrat und Namensliste

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Änderung der Auswahlrichtlinie nach § 1 Abs. 4 KSchG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste ist möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderung einer Auswahlrichtlinie zur Kündigung von Arbeitnehmern

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Interessenausgleich bei betriebsbedingter Kündigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Kündigungsauswahl kann nachgebessert werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mit dem Betriebsrat vereinbarte Auswahlrichtlinien für betriebsbedingte Kündigungen können durch einen Interessenausgleich mit Namensliste geändert werden

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Namensliste hat Vorrang vor Auswahlrichtlinie

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr Punkte bei der Sozialauswahl und trotzdem auf der Namensliste. Wie kommt das?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 234
  • ZIP 2013, 2476
  • ZIP 2013, 86
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2014, 98
  • NZA 2014, 46
  • NJ 2014, 170
  • BB 2013, 3059
  • DB 2013, 26
  • DB 2014, 66
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    Die Vermutung, dass die Kündigung betriebsbedingt ist, ist erst dann widerlegt, wenn der Arbeitnehmer substantiiert darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass der nach dem Interessenausgleich in Betracht kommende betriebliche Grund in Wirklichkeit nicht besteht (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 520/11 - Rn. 25; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 17, BAGE 140, 169) .

    Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr., vgl. für § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 38 f., BAGE 140, 169; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 21; s. auch BT-Drucks. 15/1204 S. 12) .

    Nicht entscheidend ist, ob das Auswahlverfahren zu beanstanden ist (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 39 mwN, aaO) .

    Die damit verbundene Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG ist unionsrechtskonform (vgl. näher BAG 27. September 2012 - 2 AZR 520/11 - Rn. 52 mwN; 28. Juni 2012 -  6 AZR 682/10  - Rn. 24 ; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 48 ff. mwN, BAGE 140, 169) .

    Setzen sie sich in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, ist die Namensliste zumindest dann maßgeblich, wenn Interessenausgleich und Auswahlrichtlinie - wie hier - von denselben Betriebsparteien herrühren (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 45, BAGE 140, 169; Lingemann/Rolf NZA 2005, 264, 268) .

    Die in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstößt auch nicht gegen § 7 Abs. 1 und 2 iVm. §§ 1, 3 AGG sowie das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und seine Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 (vgl. etwa BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 25; 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10  - Rn. 28  ff.; 15. Dezember 2011 -  2 AZR 42/10  - Rn. 46 ff., BAGE 140, 169) .

    Das kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der wegen seines höheren Lebensalters in eine höhere Altersgruppe fällt, zu kündigen ist, während ein jüngerer Arbeitnehmer mit im Übrigen gleichen Sozialdaten allein durch die Zuordnung zu einer anderen Altersgruppe seinen Arbeitsplatz behält (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 60 mwN, BAGE 140, 169; s. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 30; Krieger/Reinecke DB 2013, 1906, 1910) .

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen und möglichen Nachteile der Gruppenbildung deswegen im Einzelnen darlegen, wenn er sich auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, BAGE 140, 169; 18. März 2010 - 2 AZR 468/08  - Rn. 23 ) .

    In diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn.  28; 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 30; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10  - Rn. 65, BAGE 140, 169; 6. November 2008 -  2 AZR 523/07  - Rn. 54 , BAGE 128, 238 ) .

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    Der Begriff des Betriebs in § 17 KSchG entspricht dem der §§ 14 BetrVG (st. Rspr., vgl. zB BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 17; 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 17) .

    Die in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstößt auch nicht gegen § 7 Abs. 1 und 2 iVm. §§ 1, 3 AGG sowie das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und seine Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 (vgl. etwa BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 25; 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10  - Rn. 28  ff.; 15. Dezember 2011 -  2 AZR 42/10  - Rn. 46 ff., BAGE 140, 169) .

    Ein berechtigtes betriebliches Interesse ist nur anzunehmen, wenn die im konkreten Fall vorgenommene Altersgruppenbildung tatsächlich geeignet ist, eine ausgewogene Personalstruktur zu sichern (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 26; 22. März 2012 - 2 AZR 167/11  - Rn. 29 ) .

    Die Altersstruktur verschob sich in dieser Vergleichsgruppe, weil die unterste und die höchste Altersgruppe nicht von Kündigungen betroffen waren (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 32) .

    In diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn.  28; 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 30; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10  - Rn. 65, BAGE 140, 169; 6. November 2008 -  2 AZR 523/07  - Rn. 54 , BAGE 128, 238 ) .

    Die Altersgruppenbildung war hier jedenfalls nicht geeignet, eine ausgewogene Altersstruktur herbeizuführen (vgl. für die Sicherung der Altersstruktur BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 31; s. auch 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn.  29) .

    Ein mangelhaftes Auswahlverfahren kann zu einem richtigen - nicht grob fehlerhaften - Auswahlergebnis führen (vgl. zB BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn.  34; 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09  - Rn. 19 ) .

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    Ein berechtigtes betriebliches Interesse ist nur anzunehmen, wenn die im konkreten Fall vorgenommene Altersgruppenbildung tatsächlich geeignet ist, eine ausgewogene Personalstruktur zu sichern (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 26; 22. März 2012 - 2 AZR 167/11  - Rn. 29 ) .

    In diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn.  28; 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 30; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10  - Rn. 65, BAGE 140, 169; 6. November 2008 -  2 AZR 523/07  - Rn. 54 , BAGE 128, 238 ) .

    Die Vergleichsgruppe weist weniger Kündigungen (vier) als Altersgruppen (fünf) auf (vgl. BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 35) .

    Die Altersgruppenbildung war hier jedenfalls nicht geeignet, eine ausgewogene Altersstruktur herbeizuführen (vgl. für die Sicherung der Altersstruktur BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 31; s. auch 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn.  29) .

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    Die damit verbundene Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG ist unionsrechtskonform (vgl. näher BAG 27. September 2012 - 2 AZR 520/11 - Rn. 52 mwN; 28. Juni 2012 -  6 AZR 682/10  - Rn. 24 ; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 48 ff. mwN, BAGE 140, 169) .

    Die in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstößt auch nicht gegen § 7 Abs. 1 und 2 iVm. §§ 1, 3 AGG sowie das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und seine Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 (vgl. etwa BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 25; 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10  - Rn. 28  ff.; 15. Dezember 2011 -  2 AZR 42/10  - Rn. 46 ff., BAGE 140, 169) .

    Das kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der wegen seines höheren Lebensalters in eine höhere Altersgruppe fällt, zu kündigen ist, während ein jüngerer Arbeitnehmer mit im Übrigen gleichen Sozialdaten allein durch die Zuordnung zu einer anderen Altersgruppe seinen Arbeitsplatz behält (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 60 mwN, BAGE 140, 169; s. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 30; Krieger/Reinecke DB 2013, 1906, 1910) .

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    Darüber hinaus bindet sich der Arbeitgeber selbst an die in der Auswahlrichtlinie getroffene Bewertung (vgl. BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 13; 5. Juni 2008 -  2 AZR 907/06  - Rn. 19) .

    Das Gesetz räumt den Betriebsparteien sowohl in § 1 Abs. 4 Var. 2 KSchG als auch in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO einen weiten Spielraum bei der Gewichtung der Sozialkriterien ein (vgl. für § 1 Abs. 4 Var. 2 KSchG BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 13; für § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32) .

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen und möglichen Nachteile der Gruppenbildung deswegen im Einzelnen darlegen, wenn er sich auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, BAGE 140, 169; 18. März 2010 - 2 AZR 468/08  - Rn. 23 ) .

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    (c) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Betriebsparteien vereinbaren können, die Altersstruktur zu verbessern (bejahend LAG Rheinland-Pfalz 11. März 2010 - 10 Sa 581/09 - zu II der Gründe; in dem anderen Zusammenhang des legitimen Ziels iSv. § 10 Satz 1 und 2 AGG offengelassen von BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 49 f.) .

    Sonst kann nicht überprüft werden, ob die Ungleichbehandlung durch das verfolgte Ziel gerechtfertigt ist (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 50) .

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    Solche geringfügigen Unterschiede können eine grobe Fehlerhaftigkeit des Auswahlergebnisses iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO jedenfalls für sich genommen nicht begründen (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 49; 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 28) .

    Ein mangelhaftes Auswahlverfahren kann zu einem richtigen - nicht grob fehlerhaften - Auswahlergebnis führen (vgl. zB BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn.  34; 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09  - Rn. 19 ) .

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    Das ist zu bejahen, wenn nicht ernsthaft bezweifelt werden kann, dass beide Betriebsparteien oder eine von ihnen den Interessenausgleich in Kenntnis der späteren Änderung nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 38; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 32) .

    Solche geringfügigen Unterschiede können eine grobe Fehlerhaftigkeit des Auswahlergebnisses iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO jedenfalls für sich genommen nicht begründen (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 49; 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 28) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 520/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    Die Vermutung, dass die Kündigung betriebsbedingt ist, ist erst dann widerlegt, wenn der Arbeitnehmer substantiiert darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass der nach dem Interessenausgleich in Betracht kommende betriebliche Grund in Wirklichkeit nicht besteht (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 520/11 - Rn. 25; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 17, BAGE 140, 169) .

    Die damit verbundene Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG ist unionsrechtskonform (vgl. näher BAG 27. September 2012 - 2 AZR 520/11 - Rn. 52 mwN; 28. Juni 2012 -  6 AZR 682/10  - Rn. 24 ; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 48 ff. mwN, BAGE 140, 169) .

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
    (aa) Die Betriebsparteien können einen Interessenausgleich einschließlich einer darin enthaltenen Auswahlrichtlinie auch als Betriebsvereinbarung schließen (vgl. zu einem solchen Fall BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 4, BAGE 128, 238; Lingemann/Beck NZA 2009, 577, 578) .

    In diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn.  28; 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 30; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10  - Rn. 65, BAGE 140, 169; 6. November 2008 -  2 AZR 523/07  - Rn. 54 , BAGE 128, 238 ) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2010 - 10 Sa 581/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von Altersgruppen -

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04

    Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 1975/10

    Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei vorsätzlicher Abweichung von Auswahlrichtlinie

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Das setzt voraus, dass die im konkreten Fall vorgenommene Altersgruppenbildung und die daraus abgeleiteten Kündigungsentscheidungen zur Sicherung der bestehenden Personalstruktur tatsächlich geeignet sind (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 49, BAGE 146, 234; 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 26, BAGE 142, 339) .

    Zumindest dann, wenn - wie hier - die Anzahl der Entlassungen innerhalb der Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer im Verhältnis zur Anzahl aller Arbeitnehmer des Betriebs die Schwellenwerte des § 17 KSchG erreicht, kommen ihm dabei Erleichterungen zugute; ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur wird unter dieser Voraussetzung - widerlegbar - indiziert (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 54, BAGE 146, 234; 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 28, BAGE 142, 339) .

    innerhalb der Vergleichsgruppe - nach sachlichen Kriterien Altersgruppen gebildet (Schritt 1), die prozentuale Verteilung der Belegschaft auf die Altersgruppen festgestellt (Schritt 2) und die Gesamtzahl der auszusprechenden Kündigungen diesem Proporz entsprechend auf die einzelnen Altersgruppen verteilt werden (Schritt 3; BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 49, BAGE 146, 234; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 60, BAGE 140, 169) .

    (2) In der Forderung nach einer streng proportionalen Beteiligung der Altersgruppen am Personalabbau - sei es nach "Köpfen" oder nach "Arbeitszeitanteilen" - liegt kein Widerspruch zu den Grundsätzen für die Annahme grober Fehlerhaftigkeit bei der Bildung der auswahlrelevanten Arbeitnehmergruppen (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 26, BAGE 146, 234; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 38, BAGE 140, 169) und bei der Herausnahme einzelner Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 29) .

    Dementsprechend besteht bei der Sozialauswahl nach Altersgruppen im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG ein Gestaltungsraum lediglich bei der Festlegung der Gruppen (Schritt 1; vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, aaO; 20. April 2005 - 2 AZR 201/04 - Rn. 17; zu § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO: BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 50; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 53, aaO) .

    a) Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn eine evidente, ins Auge springende erhebliche Abweichung von den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr., BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 26, BAGE 146, 234; 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 34, BAGE 142, 339) .

    aa) Es kann dahinstehen, ob die Regelung im Sozialplan eine nicht abgeänderte und damit die Beklagte bindende (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 40, BAGE 146, 234) Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 Abs. 1 BetrVG darstellt.

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn einzelne Sozialdaten überhaupt nicht, eindeutig unzureichend oder mit eindeutig überhöhter Bedeutung berücksichtigt worden sind (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 40, BAGE 146, 234; 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - zu II 1 c bb der Gründe, BAGE 115, 225; APS/Künzl 6. Aufl. InsO § 125 Rn. 25 mit weiteren Beispielen) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr., vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 26; für § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 38 f., BAGE 140, 169; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 21 ; s. auch BT-Drucks. 15/1204 S. 12) .

    d) Bei beabsichtigter Schaffung einer neuen Struktur gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG iVm. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 InsO muss der Insolvenzverwalter demgegenüber vortragen, welche konkrete Altersstruktur die Betriebsparteien schaffen wollten und aus welchem Grund dies erforderlich war (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 57) .

    Es ist zu prüfen, ob die soziale Auswahl dennoch im Auswahlergebnis bezogen auf den klagenden Arbeitnehmer nicht grob fehlerhaft iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO ist (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 59) .

  • BAG, 17.08.2023 - 6 AZR 56/23

    Vermutungswirkung - § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO

    Das ist zu bejahen, wenn nicht ernsthaft bezweifelt werden kann, dass beide Betriebsparteien oder eine von ihnen den Interessenausgleich in Kenntnis der späteren Änderung nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten bzw. hätte (vgl. zB BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 146, 234) .
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15

    Zulässigkeit einer dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen aufgrund eines

    Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 24.10.2013 (6 AZR 854/11), wonach bei gleichzeitiger Vereinbarung eines Punkteschemas und einer Namensliste durch die selben Betriebsparteien die Namenliste maßgeblich sei, sei nicht haltbar, solange - wie im vorliegenden Fall - eine Vereinbarung über eine Möglichkeit der Abweichung von der Richtlinie bewusst von den Parteien nicht getroffen worden sei.

    Soweit die Namensliste von den "Sozialbetrachtungen" abweichen sollte, ist zur Vermeidung eines Widerspruchs davon auszugehen, dass die Namensliste als speziellere und inhaltlich verbindliche Regelung der bloßen "Betrachtung" vorgeht (ebenso im Ergebnis BAG 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 -, BAGE 146, 234).

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

    Das setzt voraus, dass die im konkreten Fall vorgenommene Altersgruppenbildung und die daraus abgeleiteten Kündigungsentscheidungen zur Sicherung der bestehenden Personalstruktur tatsächlich geeignet sind (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 478/13 - Rn. 13, aaO; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 49, BAGE 146, 234; 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 26, BAGE 142, 339) .

    Daran fehlt es vorliegend, auch wenn hier vom berechtigten betrieblichen Interesse an einer Abweichung von der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auszugehen ist, weil eine die Schwellenwerte des § 17 KSchG (innerhalb der Auswahlgruppe im Verhältnis aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer) überschreitende Massenkündigung gegeben ist (vgl. dazu: BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 54, aaO) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15

    Kündigungsschutz für Organmitglieder

    Infolge entsprechender Anwendung dieser Vorschriften kommt sie in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch einer Kündigung und nach Rechtshängigkeit der hiergegen gerichteten Kündigungsschutzklage auf einen anderen Arbeitgeber übergeht (BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 306/98; BAG v. 24.10.2013 - 6 AZR 854/11, Rz. 14).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 14 mwN) bleibt der seinen Betrieb veräußernde Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, für die gerichtliche Klärung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung auch nach dem Betriebsübergang passiv legitimiert; §§ 265, 325 ZPO sind in einem solchen Fall entsprechend anzuwenden.
  • LAG Hamm, 03.09.2021 - 16 Sa 152/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Kündigungsschutzgesetz und

    Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (vgl. nur Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 26 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 390/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Unterhaltspflichten

    Eine individuelle Abschlussprüfung, die nach der Rechtsprechung nicht mehr erforderlich ist (vgl. BAG 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 39 mwN, NZA 2014, 46) sieht das Punktesystem der Beklagten nicht vor.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17

    Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 486/14

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung -

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 459/14

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 389/14

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 430/14

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung -

  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Namensliste; nicht grob fehlerhafte

  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

  • LAG Hamm, 10.09.2021 - 16 Sa 143/21

    Etappenweise Betriebsstilllegung; Sozialauswahl; Vergleichsgruppen; Dominoeffekt

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2014 - 2 Sa 123/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • ArbG Dortmund, 16.12.2020 - 10 Ca 1400/20
  • LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14

    Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei der Kündigung des

  • ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
  • ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1447/20
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35622
BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11 (https://dejure.org/2012,35622)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - VII ZR 146/11 (https://dejure.org/2012,35622)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11 (https://dejure.org/2012,35622)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 275 BGB
    Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG; Erfüllungsverpflichtung nach sukzessivem Abschluss mehrerer Domainverträge

  • IWW
  • stroemer.de

    Gewinn.de

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines autorisierten Auftrags des Domaininhabers als Voraussetzung für einen Providerwechsel nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004

  • rewis.io

    Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG; Erfüllungsverpflichtung nach sukzessivem Abschluss mehrerer Domainverträge

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 275 Abs. 1
    Bestehen eines autorisierten Auftrags des Domaininhabers als Voraussetzung für einen Providerwechsel nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schweigen des Providers auf DENIC-Anfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Bedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bei mehreren Verträgen über dieselbe Domain muss DENIC den zeitlich ersten Vertrag erfüllen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schweigen des Providers auf Anfrage der DENIC bedeutet keine Zustimmung zum Providerwechsel des Domainhabers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schweigen des Providers auf Anfrage der DENIC bedeutet keine Zustimmung zum Providerwechsel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schweigen zum Domain-Providerwechsel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Domaininhaber muss auch bei Providerwechsel zwischen DENIC-Mitgliedern Auftrag erteilen

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Domainrecht: Keine Aufgabe der Domain-Registrierung durch Schweigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Domainverlust durch Schweigen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 195, 195
  • NJW 2013, 152
  • MDR 2013, 15
  • GRUR 2013, 309
  • WM 2013, 2004
  • MMR 2013, 30
  • K&R 2013, 46
  • JR 2013, 563
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11
    a) In der Revision ist entsprechend dem Vorbringen der Beklagten davon auszugehen, dass der Streithelfer zu 1 mit der Beklagten einen wirksamen Domainvertrag hinsichtlich der Domain "gewinn.de" abgeschlossen und damit ein relativ wirkendes vertragliches Nutzungsrecht an diesem Domainnamen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10, BGHZ 192, 204 Rn. 23 - gewinn.de) erworben hat.

    Da ein Domainname aus technischen Gründen nur einmal vergeben werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10, BGHZ 192, 204 Rn. 23 - gewinn.de; Heckmann in jurisPK-Internetrecht, 3. Aufl., Kap. 2.1 Rn. 6), kann die Beklagte nicht beide Verträge gleichzeitig erfüllen.

  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11
    In derartigen Fällen ist die Leistung gemäß dem anderen Vertrag unmöglich, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht über diesen Gegenstand nicht mehr erlangen kann, etwa weil die erforderliche Zustimmung von demjenigen, der den Gegenstand erworben hat, endgültig verweigert wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 182 m.w.N.; Staudinger/Löwisch/Caspers aaO § 275 Rn. 69 f.; MünchKommBGB/Ernst, 6. Aufl., § 275 Rn. 52).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11
    Denn bei der Vergabe von Domains durch die Beklagte, der zentralen Registrierungsstelle für Domains unter der Top-Level-Domain ".de", hat das Prioritätsprinzip, dem Gerechtigkeitsgehalt zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99, BGHZ 149, 191, 200 - shell.de), Gewicht.
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 5/05

    Pfändung von Domains

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11
    Aufgrund dessen schuldet die Beklagte nach erfolgter Konnektierung der Domain insbesondere die Aufrechterhaltung der Eintragung im Nameserver (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353, 3354 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2010 - Xa ZR 175/07

    Abschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften: Wirksamkeit eines Vertrages über die

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11
    Rechtliche Unmöglichkeit ist gegeben, wenn ein geschuldeter Erfolg aus Rechtsgründen nicht herbeigeführt werden kann oder nicht herbeigeführt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, NZG 2010, 310 Rn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21

    Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios

    Rechtliche Unmöglichkeit ist gegeben, wenn ein geschuldeter Erfolg aus Rechtsgründen nicht herbeigeführt werden kann oder nicht herbeigeführt werden darf (BGHZ 195, 195 = NJW 2013, 152 Rn. 33 mwN).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Der Beklagten ist aufgrund dieser Bestimmung die Herbeiführung des geschuldeten Erfolges rechtlich unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB, vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195 Rn. 33; vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, WM 2010, 410 Rn. 23; zur fehlenden Befugnis zur Auskunftserteilung vgl. auch BGH, Urteil vom 4. April 1979 - VIII ZR 118/78, NJW 1979, 2351, 2353).
  • BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13

    Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei

    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (BGH, Versäumnisurteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.; Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33).
  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2017 - 24 O 37/17

    Klage eines israelischen Staatsbürgers gegen kuwaitische Fluggesellschaft

    Rechtliche Unmöglichkeit ist gegeben, wenn ein geschuldeter Erfolg aus Rechtsgründen nicht herbeigeführt werden kann oder nicht herbeigeführt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, NZG 2010, 310 Rn. 23; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11 -, BGHZ 195, 195-207, Rn. 33).
  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer

    Darlegungs- und beweispflichtig für sein Unvermögen ist in diesem Fall der Schuldner, hier also die Klägerin; die fehlende Verfügungsmacht indiziert die Unmöglichkeit nicht (eingehend Senat, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 ff.; zuletzt etwa noch BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, NJW 2013, 152 Rn. 33).
  • LG Freiburg, 27.04.2021 - 9 S 41/20

    Fitnessstudiovertrag: Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung wegen der

    Das Verbot der Leistungserbringung aus rechtlichen Gründen führte nach 275 Abs. 1 BGB zum Ausschluss der Leistungspflicht (vgl. BGH, NJW 2013, 152 Rn. 33; speziell zu den Verordnungen im Rahmen des Lockdowns (vgl. Lorenz, in: Schmidt, COVID-19, 2. Aufl. 2020, § 1 Rn. 22, beck-online).
  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und

    Unvermögen liegt danach vielmehr nur und erst dann vor, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs auch nicht auf die Sache einwirken kann, etwa, weil der Erwerber, der das beschränkte dingliche Recht an dem erworbenen Grundstück einräumen könnte, sich aller Voraussicht nach dieser Mitwirkung verweigern wird (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juni 1974 - V ZR 164/72, BGHZ 62, 388, 393 f., vom 20. November 1981 - V ZR 155/80, WM 1982, 206, 208, vom 7. Oktober 1983 - V ZR 261/81, NJW 1984, 479 und vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 182; BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534, 1535, vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33, vom 4. Dezember 2012 - II ZR 159/10, WM 2013, 320 Rn. 41 und vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, WM 2015, 687 Rn. 25).
  • OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14

    Rechtsfolgen des Handelns unter Nutzung eines fremden Accounts bei der

    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, juris Rn. 33).
  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der

    Verpflichtet sich ein Schuldner gegenüber zwei Gläubigern zu einer Leistung, die er nur einmal erbringen kann, führt dies nicht ohne Weiteres zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Leistung aus beiden Verträgen oder auch nur aus einem der Verträge (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33; Staudinger/Caspers, BGB [2014], § 275 Rn. 67).

    Verpflichtet sich ein Schuldner zwei Gläubigern zur Verschaffung eines Gegenstands, ist ihm die aus dem einen Vertrag geschuldete Leistung erst unmöglich, wenn er den anderen Vertrag erfüllt hat und die Verfügungsmacht über den Gegenstand nicht mehr erlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.; BGHZ 195, 195 Rn. 33 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

    Es reicht allerdings nicht alleine der Hinweis hierauf aus, sondern es muss dargelegt und gegebenenfalls bewiesen werden, dass der Dritte die Mitwirkung verweigert oder grob unverhältnismäßige Forderungen stellt (vgl. BGH 26.03.1999 - V ZR 368/97, juris Rn. 11; BGH 25.10.2012 - VII ZR 146/11, juris Rn. 33).
  • OLG Celle, 14.11.2014 - 2 U 111/14

    Vermieter erwirbt kein Eigentum: Vertragsstrafe auch ohne vereinbarte Obergrenze

  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 21 Sa 1374/20

    Kündigung aus wichtigem Grund - Kündigungserklärungsfrist - Bestellung einer

  • LG Mönchengladbach, 12.11.2018 - 1 O 79/18

    Abriss Nachbarwand Schadenersatz

  • LG Frankfurt/Main, 27.07.2010 - 7 O 33/09

    Reagiert ein Provider auf Providerwechsel-Antrag nicht und zieht die Domain um,

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Rechtsprechung
   BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7505
BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11 (https://dejure.org/2013,7505)
BAG, Entscheidung vom 23.04.2013 - 3 AZR 475/11 (https://dejure.org/2013,7505)
BAG, Entscheidung vom 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 (https://dejure.org/2013,7505)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung; Störung der Geschäftsgrundlage

  • hensche.de

    Betriebsrente, Betriebliche Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Rechtsprechungsänderung bei der Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • Betriebs-Berater

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel - Änderung der Rechtsprechung

  • rewis.io

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung; Störung der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der betrieblichen Versorgungsordnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze führt nicht automatisch zu einer höheren Betriebsrente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versorgungsordnung - außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemes-sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Gespaltene Rentenformel bei außerplanmäßiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geringere Betriebsrente wegen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Besprechungen u.ä. (4)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrentner mit gespaltener Rentenformel erhalten keinen Ausgleich für die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2003

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2003 berechtigt Betriebsrentner mit gespaltener Rentenformel grundsätzlich nicht zu einem Ausgleich

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    BAG korrigiert seine Rechtsprechung zur Beitragsbemessungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersversorgung: Kehrtwende des BAG zur gespaltenen Rentenformel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 43
  • MDR 2013, 1287
  • MDR 2013, 15
  • NZA 2013, 1275
  • BB 2013, 2291
  • BB 2013, 2747
  • DB 2013, 2157
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    An der gegenteiligen Rechtsprechung aus den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 471/07 - und - 3 AZR 695/08 -) hält der Senat nicht fest.

    Mit der am 16. November 2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage hat sich der Kläger unter Berufung auf die in den Urteilen des Senats vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1) aufgestellten Grundsätze gegen die von der Beklagten vorgenommene Berechnung seiner vorzeitigen Altersleistung gewandt und die Auffassung vertreten, seine Altersrente sei ohne Berücksichtigung der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 zu berechnen.

    Der Senat hat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1; zur Kritik an diesen Entscheidungen vgl. etwa Böhm/Ulbrich BB 2010, 1341, 1342; Bormann BetrAV 2011, 596, 597 ff.; Cisch/Bleeck BB 2010, 1215, 1219 f.; Diller NZA 2012, 22, 23 ff.; Höfer BetrAVG Stand August 2012 ART Rn. 816.4 f.; Hölscher/Janker BetrAV 2010, 141, 142 f.; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. Anh § 1 Rn. 224a ff.; Weber DB 2010, 1642, 1643 f.) angenommen, Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Versorgungsleistungen vorsehen als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel) , seien durch die "außerplanmäßige" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 500, 00 Euro monatlich nach § 275c SGB VI zum 1. Januar 2003 regelmäßig lückenhaft geworden.

    Sinn und Zweck einer "gespaltenen Rentenformel" wie derjenigen in §§ 5 und 6 VO 95 ist es, den im Einkommensbereich über der Beitragsbemessungsgrenze bestehenden erhöhten Versorgungsbedarf über die hierfür vorgesehene höhere Leistung abzudecken, da dieser Teil der Bezüge nicht durch die gesetzliche Altersrente abgesichert ist (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 23, BAGE 130, 214).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    An der gegenteiligen Rechtsprechung aus den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 471/07 - und - 3 AZR 695/08 -) hält der Senat nicht fest.

    Mit der am 16. November 2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage hat sich der Kläger unter Berufung auf die in den Urteilen des Senats vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1) aufgestellten Grundsätze gegen die von der Beklagten vorgenommene Berechnung seiner vorzeitigen Altersleistung gewandt und die Auffassung vertreten, seine Altersrente sei ohne Berücksichtigung der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 zu berechnen.

    Der Senat hat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1; zur Kritik an diesen Entscheidungen vgl. etwa Böhm/Ulbrich BB 2010, 1341, 1342; Bormann BetrAV 2011, 596, 597 ff.; Cisch/Bleeck BB 2010, 1215, 1219 f.; Diller NZA 2012, 22, 23 ff.; Höfer BetrAVG Stand August 2012 ART Rn. 816.4 f.; Hölscher/Janker BetrAV 2010, 141, 142 f.; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. Anh § 1 Rn. 224a ff.; Weber DB 2010, 1642, 1643 f.) angenommen, Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Versorgungsleistungen vorsehen als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel) , seien durch die "außerplanmäßige" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 500, 00 Euro monatlich nach § 275c SGB VI zum 1. Januar 2003 regelmäßig lückenhaft geworden.

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Vertragsbedingung diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des Vertrags bekannt gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08  - Rn. 31 , BAGE 134, 283 ; 25. April 2007 -  5 AZR 627/06  - Rn. 26 , BAGE 122, 182 ) .

    Die Vertragsergänzung muss für den betroffenen Vertragstyp als allgemeine Lösung eines immer wiederkehrenden Interessengegensatzes angemessen sein (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 5 AZR 651/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 45; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; BGH 6. November 2009 - V ZR 63/09 - Rn. 43, NVwZ 2010, 531; 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - Rn. 47, BGHZ 164, 297) .

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 24 mwN; BGH 15. November 2012 - VII ZR 99/10 - Rn. 15 mwN, NJW 2013, 678).

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 31 mwN).

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Dabei kann offenbleiben, ob die vom Kläger hinzunehmende Versorgungseinbuße entsprechend den Erwägungen des Senats in dem Urteil vom 30. März 1973 (- 3 AZR 26/72 - BAGE 25, 146) bis zu 40 % beträgt.
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob die Schwelle zur Unzumutbarkeit ("Opfergrenze") bereits früher überschritten und ggf. in Anlehnung an die Rechtsprechung des Fünften Senats des BAG (11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 23 mwN, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 c bb der Gründe, BAGE 113, 140) zur Wirksamkeit der Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts zu bestimmen sein könnte.
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob die Schwelle zur Unzumutbarkeit ("Opfergrenze") bereits früher überschritten und ggf. in Anlehnung an die Rechtsprechung des Fünften Senats des BAG (11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 23 mwN, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 c bb der Gründe, BAGE 113, 140) zur Wirksamkeit der Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts zu bestimmen sein könnte.
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN, NJW 2012, 1718) .
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Ebenso wäre eine Lückenschließung dergestalt in Betracht gekommen, dass die Betriebszugehörigkeit bis zum 31. Dezember 2002 und die Betriebszugehörigkeit danach bei der Berechnung des Altersruhegeldes entsprechend der Berechnungsweise aus der "Barber-Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofs (17. Mai 1990 - C-262/88 - Slg. 1990, I-1889; vgl. auch BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79) unterschiedlich behandelt werden (so etwa Weber DB 2010, 1642) .
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (BGH 10. Februar 2009 - VI ZR 28/08 - Rn. 24 mwN, NJW 2009, 1482; 20. Juli 2005 - VIII ZR 397/03 - zu II 3 b der Gründe, MDR 2006, 163; vgl. auch BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 651/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 12/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

  • BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10

    Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 43) .
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14

    Arbeitnehmerwunsch nach zeitlich begrenzter Beschäftigung - Arbeitgeberangebot -

    Diese Vergrößerung der Versorgungslücke von ca. 11, 1 % erreicht bei Weitem nicht die Größenordnungen, bei denen die Rechtsprechung eine Unzumutbarkeit am Festhalten der ursprünglichen Vereinbarung annimmt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - juris Rn. 23).
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 209/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    An dieser Rechtsprechung, die ua. die VO 95 betraf (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 -) , hält der Senat fest.

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der in den §§ 5 und 6 VO 95 getroffenen Regelungen bestehen vielmehr weitere rechtlich zulässige und interessengerechte Möglichkeiten zur Schließung einer etwaigen nachträglich eingetretenen Regelungslücke (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 16) .

    Sinn und Zweck einer "gespaltenen Rentenformel" wie derjenigen in §§ 5 und 6 VO 95 ist es, den im Einkommensbereich über der Beitragsbemessungsgrenze bestehenden erhöhten Versorgungsbedarf über die hierfür vorgesehene höhere Leistung abzudecken, da dieser Teil der Bezüge nicht durch die gesetzliche Altersrente abgesichert ist (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO; 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 23, BAGE 130, 214) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN).

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Die Regelungen des PP 82 sind demnach Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren ergänzende Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN) .

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    bb) Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. die Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN).

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 826/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Die Regelungen des PP 82 enthalten in beiden Fällen Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren ergänzende Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN) .

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 244/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Die Regelungen des PP 82 enthalten in beiden Fällen Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren ergänzende Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN) .

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 852/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Die Regelungen des PP 82 sind demnach Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren ergänzende Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN) .

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung -

    b) Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse es sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. die Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12

    Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60.

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 43) .
  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16

    Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 4 Sa 976/17

    Betriebsrente - Erhöhung - Anwartschaft

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 936/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 939/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 937/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 938/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 941/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 940/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 942/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • LAG Hessen, 22.05.2023 - 17 Sa 644/22

    Analoge Gesetzesanwendung bei planwidriger Regelungslücke; Unverzinslicher

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 491/12

    Berechnung einer Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 Sa 156/15

    Haftung für Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 11 Sa 134/12

    Rentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Konzerneinbindung

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 295/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 690/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 305/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 313/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 689/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 688/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 293/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 687/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 294/14

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2017 - 7 Sa 121/16

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Auslegung Allgemeiner

  • LAG Köln, 03.02.2016 - 11 Sa 794/15

    ATZ-Vertrag; AGB; Auslegung; Wegfall Geschäftsgrundlage; Einzelfall

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 353/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 312/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 326/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 342/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 349/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 316/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 338/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 347/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 296/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 319/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 309/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 333/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 344/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 350/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 299/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 317/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 335/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 330/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 311/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 348/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 343/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 346/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 355/14

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 322/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 315/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 345/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 332/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 323/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 337/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 303/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 334/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 329/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 357/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 297/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 321/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 336/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 328/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 310/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 102/11

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Anhebung der

  • ArbG München, 02.10.2014 - 27 Ca 15785/13

    Versorgungszusage, ergänzende Vertragsauslegung, Wegfall der Geschäftsgrundlage,

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.07.2013 - I-15 W 248/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21058
OLG Hamm, 26.07.2013 - I-15 W 248/13 (https://dejure.org/2013,21058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.2013 - I-15 W 248/13 (https://dejure.org/2013,21058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - I-15 W 248/13 (https://dejure.org/2013,21058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2102 GBO § 35
    Pflicht des Grundbuchamtes zur Erbvertragsauslegung anstelle des Verlangens nach einem Erbschein

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Grundbuchamts zur Auslegung eines Erbvertrages und eines Testaments

  • rechtsportal.de

    GBO § 35 Abs. 1 S. 2; BGB § 2102 Abs. 1
    Pflicht des Grundbuchamts zur Auslegung eines Erbvertrages und eines Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grundbuchberichtigung ohne Erbschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Grundbuchberichtigung kann beim Erbfall auch ohne Erbschein erfolgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Grundbuch kann auch ohne Erbschein berichtigt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Grundbuchberichtigung auch ohne Erbschein?

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Grundbuchberichtigung ohne Erbschein möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grundbuchberichtigung kann im Erbfall auch ohne Erbschein erfolgen - Erbrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbschein nicht zwingend für Grundbuchberichtigung erforderlich - Erbrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt - nicht immer muss es ein Erbschein sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grundbuch-Änderung auch ohne Erbschein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden - In öffentlicher Urkunde enthaltenes Testament kann Grundlage einer Grundbuchberichtigung sein

Verfahrensgang

  • AG Warendorf - FH - 1016
  • OLG Hamm, 26.07.2013 - I-15 W 248/13

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 15
  • FamRZ 2014, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1998 - IV ZR 275/97

    Einsetzung eines Nacherben als Ersatzerbe

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13
    Dieser Wertungszusammenhang kommt nach gefestigter Rechtsprechung auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament (hier einem Erbvertrag) zum Tragen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben berufen, ohne die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausdrücklich zu regeln (BGH FamRZ 1987, 475; ZEV 1999, 26; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; Senat FGPrax 2005, 74).
  • BayObLG, 08.09.1999 - 3Z BR 260/99

    Einschreiten des Vormundschaftsgerichts in die Betrueung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13
    Dieser Wertungszusammenhang kommt nach gefestigter Rechtsprechung auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament (hier einem Erbvertrag) zum Tragen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben berufen, ohne die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausdrücklich zu regeln (BGH FamRZ 1987, 475; ZEV 1999, 26; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; Senat FGPrax 2005, 74).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13
    Dieser Wertungszusammenhang kommt nach gefestigter Rechtsprechung auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament (hier einem Erbvertrag) zum Tragen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben berufen, ohne die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausdrücklich zu regeln (BGH FamRZ 1987, 475; ZEV 1999, 26; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; Senat FGPrax 2005, 74).
  • KG, 17.10.1986 - 1 W 732/85

    Anwendung der gesetzlichen Auslegungsregelung in Bezug auf den Einsatz als

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13
    Dieser Wertungszusammenhang kommt nach gefestigter Rechtsprechung auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament (hier einem Erbvertrag) zum Tragen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben berufen, ohne die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausdrücklich zu regeln (BGH FamRZ 1987, 475; ZEV 1999, 26; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; Senat FGPrax 2005, 74).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13
    Dieser Wertungszusammenhang kommt nach gefestigter Rechtsprechung auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament (hier einem Erbvertrag) zum Tragen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben berufen, ohne die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausdrücklich zu regeln (BGH FamRZ 1987, 475; ZEV 1999, 26; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; Senat FGPrax 2005, 74).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13
    Dieser Wertungszusammenhang kommt nach gefestigter Rechtsprechung auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament (hier einem Erbvertrag) zum Tragen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben berufen, ohne die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausdrücklich zu regeln (BGH FamRZ 1987, 475; ZEV 1999, 26; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; Senat FGPrax 2005, 74).
  • OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 320/11

    Erbengemeinschaft: Anforderungen an eine Überführung von Grundbesitz in

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13
    Der Senat legt den Grundbuchberichtigungsantrag der Beteiligten vom 02.05.2013 dahin aus, dass sie als Eigentümer in Erbengengemeinschaft zu je ½ Anteil eingetragen werden wollen; denn eine Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft (§§ 1008 ff. BGB) ist noch nicht in der Form der §§ 873, 925 BGB und auf grundbuchrechtlicher Ebene der Bewilligung (§ 19 GBO) und des Nachweises der erforderlichen Einigung (§§ 20, 29 GBO) erfolgt (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 154 = ZEV 2012, 415).
  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13
    Denn erforderliche tatsächliche Ermittlungen (§ 26 FamFG) können nicht im Grundbucheintragungsverfahren durchgeführt werden, sondern sind dem Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins vorbehalten (vgl. etwa Senat Rpfleger 2001, 71; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 35 Rdnr. 39 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 VA 43/20

    Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren

    Andererseits obliegt es dem Grundbuchamt nach herrschender Meinung, die formgerecht vorgelegte letztwillige Verfügung selbständig auszulegen und rechtlich zu würdigen (OLG München, Beschluss vom 29. Januar 2016, 34 Wx 50/15, juris Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2013, I-15 W 248/13 juris Rn. 15; kritisch Egerland in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, § 35 GBO Rn. 12, der die Entscheidung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung der letztwilligen Verfügung vorrangig dem Nachlassgericht und dem Erbscheinsverfahren zuweist).
  • OLG Saarbrücken, 21.10.2019 - 5 W 62/19

    Zu den Voraussetzungen, unter denen im Grundbuchverfahren die Vorlage eines

    Nur wenn Zweifel tatsächlicher Art auftreten, die weitere Ermittlungen gebieten würden, darf es auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, weil solche Ermittlungen nur dem Nachlassgericht möglich wären, dem Grundbuchamt wegen der Beschränkung des § 29 Abs. 1 GBO indessen untersagt sind (OLG Hamm, FamRZ 2014, 341; OLG München, FamRZ 2016, 1400; OLG Köln, FGPrax 2000, 89; Demharter, GBO, 31. Auflage 2018, § 35 Rdn. 39, 40, 43).

    Zum selben Ergebnis würde man bei Anwendung der auch im grundbuchrechtlichen Eintragungsverfahren zu beachtenden gesetzlichen Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB gelangen (siehe dazu OLG Hamm, FamRZ 2014, 341; OLG Köln, FG Praxis 2000, 89; Demharter, GBO, 31. Auflage 2018, § 35 Rdn. 43).

    Dieser Gedanke kommt insbesondere auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament oder einem Erbvertrag zum Tragen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben berufen haben, ohne die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausdrücklich zu regeln (OLG Hamm, FamRZ 2014, 341), und gerade dann, wenn - wie hier - der Tod des Vorerben als Nacherbfall bestimmt wurde, was nahelegt, dass die gewählte Konstruktion nur der Sicherung des Vorerben diente (vgl. Grunsky in: MünchKommBGB, 7. Auflage 2017, § 2102 Rdn. 3 und 4).

    Nach alldem hätte das Grundbuchamt schon aus dem vorgelegten Erbvertrag und der zur Akte gereichten Niederschrift über seine Eröffnung (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO) den Schluss ziehen können, dass die vormals den Eheleuten G. gehörenden Grundstücke aufgrund der Nacherbfolge nach dem erstverstorbenen Ehemann und der Schlusserbfolge nach der letztverstorbenen Ehefrau in das Gesamthandseigentum der aus den beiden Beteiligten bestehenden Erbengemeinschaft fielen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation OLG Hamm, FamRZ 2014, 341).

  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Altenteils aufgrund einer

    Die dadurch verursachten Probleme können nicht kurzerhand im Grundbucheintragungsverfahren im Wege einer Umdeutung ohne eine sachlich erforderliche weitergehende Sachaufklärung behoben werden (vgl. Senat FamRZ 2014, 341 zur Auslegung eines notariellen Testaments im Rahmen des § 35 Abs. 1 S. 2 GBO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.02.2013 - I-10 U 109/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5466
OLG Hamm, 21.02.2013 - I-10 U 109/12 (https://dejure.org/2013,5466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2013 - I-10 U 109/12 (https://dejure.org/2013,5466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - I-10 U 109/12 (https://dejure.org/2013,5466)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 432; 566; 585; 596; 593 b
    Keine "Teilung" eines Miet-oder Pachtvertrages bei Teilung und Weiterveräußerung von vermietetem Grundeigentum an verschiedene Erwerber

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verpächterstellung nach Verkauf von Grundstücken aus einem einheitlichen Pachtvertrag

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen eines Grundstücks an unterschiedliche Erwerber i.R. eines Pachtverhältnisses

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 596, 585 Abs. 2, 593 b, 566, 432
    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen eines Grundstücks an unterschiedliche Erwerber hinsichtlich eines Pachtverhältnisses

  • ibr-online

    Verpachtetes Grundeigentum geteilt: Erwerber werden Mitgläubiger!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verpächterstellung nach Verkauf von Grundstücken aus einem einheitlichen Pachtvertrag

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Verpachtetes Grundstück wird geteilt, einheitlicher Pachtvertrag bleibt bestehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die nachträgliche Aufspaltung der Verpächterstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einheitlicher Pachtvertrag bleibt auch nach Teilung eines verpachteten Grundstücks bestehen - Einzelne Erwerber als gemeinsam berechtigte Verpächter in Pachtvertrag ein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerung an mehrere Erwerber: Wie erfolgt Kündigung? (IMR 2013, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Die Akten 13a Lw 1/10 - AG Kamen = 10 U 5/11 - OLG Hamm, 13a Lw 48/09 und 13a Lw 12/09 - jeweils AG Kamen-, 13a Lw 2/10 - AG Kamen = 10 U 108/12 - OLG Hamm sowie die Grundakten des Amtsgerichts Lünen von G1 Blatt ####, ####, ####, ####, ####, ####, #### und #### haben zur Information des Senats vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    In dem beigezogenen Parallelverfahren 10 U 108/12 - dessen Akten Gegenstand der mündlichen Berufungsverhandlung waren - sind abschriftlich die entsprechenden Vollmachten des Vorstandsvorsitzenden des Klägers zu 1) und die Genehmigung des Landrates des Klägers zu 2) vorgelegt worden, wonach die die "Ermächtigungserklärung" von September/Oktober 2011 unterzeichnenden Personen zur Vertretung des Verbandes bzw. Kreises befugt sind.

  • OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 59/99

    Fortbestand eines Pachtvertrages bei Veräußerung des Pachtobjekts in Teilen an

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Wird ein vermietetes oder - wie hier - verpachtetes Grundeigentum geteilt und werden die Teile sodann (zur Gänze oder teilweise) an verschiedene Erwerber veräußert, tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach gefestigter Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrerer auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f.; BGH, NJW 1973, 455; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37; OLG Rostock, OLG-Report 2001, 283 f.; OLG Hamm, Info M 2011, 380; RGZ 124, 195, 197).

    Grundsätzlich kann die rechtsgestaltende Kündigung eines auf mehrere Grundstücke bezogenen einheitlichen Miet- oder Pachtverhältnisses nach Veräußerung der Miet- oder Pachtsache an mehrere Erwerber wegen der entstandenen Mitgläubigerstellung auf Vermieter- bzw. Verpächterseite allerdings nur von allen Vermietern/Verpächtern zusammen oder mit Zustimmung aller ausgeübt werden (vgl. OLG Rostock, OLG-Report 2001, 283 f. - Juris - Rz. 134).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 532/01

    Kündigung und Zustimmungsvorbehalt für vorläufigen Insolvenzverwalter -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Jedoch erfordert das - ebenso wie § 174 Satz 1 BGB bei einseitigen Rechtsgeschäften eines Bevollmächtigten - eine Zurückweisung des Rechtsgeschäfts "aus diesem Grunde" - mithin wegen fehlender Vorlage der Einwilligung des oder der Berechtigten in schriftlicher Form (vgl. BAG, ZIP 2003, 1161 f. - Juris - Rz. 32).
  • BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96

    Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Eine solche Ermächtigung des Berechtigten zur Kündigung kann sogar konkludent oder im Wege der Umdeutung anderweitigen Erklärungen des Berechtigten entnommen werden (vgl. BGH, MDR 1998, 271; OLG Celle, OLG-Report 1999, 281 f. - Juris - Rz. 40).
  • BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12

    Beanstandung der mangelnden Vertretungsmacht und Zurückweisung des einseitigen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Ebenso, wie im Rahmen von § 174 Satz 1 BGB anerkannt ist, dass die Beanstandung eindeutig erkennen lassen muss, dass die Gestaltungserklärung gerade wegen der fehlenden Vorlage der Vollmachtsurkunde zurückgewiesen werde (BAG, a.a.O. m.w.N.; BGH, NJW 2013, 297 f. - Juris - Rz. 9 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2010 - 9 U 37/10 - Juris - Rz. 45), muss bei einer Beanstandung der nicht schriftlich nachgewiesenen Ermächtigung des Kündigenden gemäß §§ 182 Abs. 3, 111 Satz 2 BGB aus Sicht des verständigen Empfängers dieser Beanstandung nach den Umständen eindeutig zu erkennen sein, dass die Zurückweisung gerade deshalb erfolgt, will die Einwilligung des Rechtsinhabers nicht urkundlich nachgewiesen ist (BAG, a.a.O., Juris - Rz. 32/33).
  • OLG Celle, 18.02.1998 - 2 U 29/97
    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Dies gilt deshalb, weil nach § 185 Abs. 1 BGB Verfügungen eines Nichtberechtigten über einen Gegenstand wirksam sind, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgen, wobei diese Vorschrift anerkanntermaßen auf einseitige Gestaltungsrechte - wie die Kündigung (vgl. BGH, MDR 1998, 896 - Juris - Rz. 8) - entsprechend anzuwenden ist (Palandt, a.a.O., § 185 BGB, Rz. 2; Juris-PK BGB, a.a.O., § 185 BGB, Rz. 5).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Ebenso, wie im Rahmen von § 174 Satz 1 BGB anerkannt ist, dass die Beanstandung eindeutig erkennen lassen muss, dass die Gestaltungserklärung gerade wegen der fehlenden Vorlage der Vollmachtsurkunde zurückgewiesen werde (BAG, a.a.O. m.w.N.; BGH, NJW 2013, 297 f. - Juris - Rz. 9 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2010 - 9 U 37/10 - Juris - Rz. 45), muss bei einer Beanstandung der nicht schriftlich nachgewiesenen Ermächtigung des Kündigenden gemäß §§ 182 Abs. 3, 111 Satz 2 BGB aus Sicht des verständigen Empfängers dieser Beanstandung nach den Umständen eindeutig zu erkennen sein, dass die Zurückweisung gerade deshalb erfolgt, will die Einwilligung des Rechtsinhabers nicht urkundlich nachgewiesen ist (BAG, a.a.O., Juris - Rz. 32/33).
  • BayObLG, 12.12.1990 - REMiet 2/90

    Voraussetzungen für einen Rechtsentscheid über eine Vorlage in einer Mietsache;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Wird ein vermietetes oder - wie hier - verpachtetes Grundeigentum geteilt und werden die Teile sodann (zur Gänze oder teilweise) an verschiedene Erwerber veräußert, tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach gefestigter Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrerer auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f.; BGH, NJW 1973, 455; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37; OLG Rostock, OLG-Report 2001, 283 f.; OLG Hamm, Info M 2011, 380; RGZ 124, 195, 197).
  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 163/71

    Auslegung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - Rechtsnachfolge in

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Wird ein vermietetes oder - wie hier - verpachtetes Grundeigentum geteilt und werden die Teile sodann (zur Gänze oder teilweise) an verschiedene Erwerber veräußert, tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach gefestigter Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrerer auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f.; BGH, NJW 1973, 455; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37; OLG Rostock, OLG-Report 2001, 283 f.; OLG Hamm, Info M 2011, 380; RGZ 124, 195, 197).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
    Gesamtwirkung kam dem Handeln eines Mitgläubigers/Verpächters - abgesehen von den übrigen in § 432 Abs. 1 BGB genannten Ereignissen - dann zu, wenn er kraft Gesetzes oder Rechtsgeschäfts mit Wirkung für die anderen handeln konnte (vgl. Prütting/Wegen/Weinreich, a.a.O., § 432 BGB, Rz. 10 mit Hinweis auf BGHZ 94, 117, 120 ff).
  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

  • OLG Celle, 11.10.1995 - 2 U 124/94

    Nutzungsrechte bei durch Umwandlung des Mietwohnhauses in eine

  • OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 169/97

    Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Gericht des ersten Rechtszugs;

  • OLG Hamburg, 01.06.2001 - 11 U 47/01

    Zustimmung der Miteigentümer zur Kündigung des Mietvertrages betreffend die

  • RG, 29.04.1929 - VIII 96/29

    Wird durch die Erwerbung eines realen Teils von einem einheitlich verpachteten

  • OLG Naumburg, 12.11.2015 - 2 U 42/15

    Landpachtvertrag: Teilung des Pachtgrundstücks und Veräußerung an verschiedene

    Für eine geringere Schutzbedürftigkeit des Landpächters im Vergleich zum Wohnraummieter, wie sie der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung nochmals geltend gemacht hat, bieten die gesetzlichen Regelungen ebenfalls keinen konkreten Anhaltspunkt (gegen die Aufspaltung eines einheitlichen Landpachtvertrages bei einer Teilveräußerung landwirtschaftlicher Flächen auch OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2013, 10 U 109/12, zitiert nach juris, Rn. 63).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8064
BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11 (A) (https://dejure.org/2013,8064)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2013 - 7 AZR 930/11 (A) (https://dejure.org/2013,8064)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) (https://dejure.org/2013,8064)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Europäische Schule - Deutsche Gerichtsbarkeit

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vorlagebeschluss - Frage nach Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristungskontrollklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, § 20 GVG, Art 27 Abs 2 S 1 GII962558, Art 27 Abs 7 GII962558
    Vorlagebeschluss - Frage nach Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristungskontrollklage

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Befristungskontrollklagen von Lehrbeauftragten an der Europäischen Schule in München

  • Betriebs-Berater

    Vorlagebeschluss zur deutschen Gerichtsbarkeit für Europäische Schulen

  • rewis.io

    Vorlagebeschluss - Frage nach Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristungskontrollklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Befristungskontrollklagen von Lehrbeauftragten an der Europäischen Schule in München

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäische Schulen und deutsche Gerichtsbarkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH: Sind deutsche Arbeitsgerichte für Lehrbeauftragte an Europäischen Schulen zuständig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorlagebeschluss zur deutschen Gerichtsbarkeit für Europäische Schulen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Europäische Schulen und deutsche Gerichtsbarkeit

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Europäische Schulen und deutsche Gerichtsbarkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steht Unionsrecht der Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Streitigkeiten zwischen Europäischen Schulen und dort angestellten Lehrern entgegen? - BAG erbittet Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 15
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11
    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10; vgl. auch schon BVerwG 29. Oktober 1992 - 2 C 2.90 - BVerwGE 91, 126; BFH 15. Dezember 1999 - I R 80/98 - Rn. 16) .

    Die Befreiung einer internationalen Organisation und ihrer Untergliederungen von der nationalen Gerichtsbarkeit des Sitzstaates wird regelmäßig im Rahmen der Gründungsabkommen oder gesonderter Privilegienabkommen geregelt (BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 26 mwN, aaO).

    "Andere" Streitigkeiten iSv. Art. 27 Abs. 7 Satz 1 SES, die der Zuständigkeit der nationalen Gerichte unterliegen, sind danach diejenigen, die nicht zu den von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 SES erfassten Streitigkeiten gehören (so auch BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 33, aaO) .

  • EuGH, 14.06.2011 - C-196/09

    Miles u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats"

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11
    "Anders als die ursprünglichen Rechtsinstrumente, an denen nur die Mitgliedstaaten beteiligt waren, wurde die Vereinbarung über die Europäischen Schulen auch von den Europäischen Gemeinschaften abgeschlossen, die hierzu durch den Beschluss 94/557/EG, Euratom des Rates vom 17. Juni 1994 betreffend die Ermächtigung der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft zur Unterzeichnung und zum Abschluss der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen (ABl. L 212, S. 1) ermächtigt worden waren" (so ausdrücklich EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - [Paul Miles ua.] Rn. 4, Slg. 2011, I-5105) .

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der EuGH auch im Urteil vom 14. Juni 2011 (- C-196/09 - [Paul Miles ua.] aaO) als für die Beantwortung des Vorabentscheidungsersuchens unzuständig erachtet hat.

    Diese Entscheidung beruhte vielmehr darauf, dass der EuGH die anfragende Beschwerdekammer der Europäischen Schulen nicht als vorlageberechtigtes "Gericht eines Mitgliedstaats" iSv. Art. 267 AEUV ansah (vgl. EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - [Paul Miles ua.] Rn. 37 bis 43, aaO).

  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 600/92

    Leiharbeitnehmer - Internationale Organisationen - Befreiung von deutscher

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11
    Nach § 20 Abs. 2 GVG erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit nicht auf zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvorschriften von ihr befreit sind (BAG 10. November 1993 - 7 AZR 600/92 - zu II 1 der Gründe) .
  • BFH, 15.12.1999 - I R 80/98

    Zulagen an Lehrer bei den Europäischen Schulen im Ausland unterliegen nicht dem

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11
    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10; vgl. auch schon BVerwG 29. Oktober 1992 - 2 C 2.90 - BVerwGE 91, 126; BFH 15. Dezember 1999 - I R 80/98 - Rn. 16) .
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 2.90

    Rechtsweg - Dienstrechtliche Sreitigkeiten - Europäische Schule

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11
    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10; vgl. auch schon BVerwG 29. Oktober 1992 - 2 C 2.90 - BVerwGE 91, 126; BFH 15. Dezember 1999 - I R 80/98 - Rn. 16) .
  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11
    Da somit das nunmehr maßgebliche Gründungsabkommen auch von den Europäischen Gemeinschaften abgeschlossen ist, stellt es sich als Handlung eines Gemeinschaftsorgans iSv. Art. 267 AEUV und damit als Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung dar, für deren Auslegung der EuGH zuständig ist (vgl. noch zu Art. 177 Abs. 1 EWG-Vertrag EuGH 30. April 1974 - Rs. 181/73 - [Haegeman] Rn. 2/6, Slg. 1974, 449; vgl. auch EuGH 30. September 2010 - C-132/09 - [Kommission/Belgien] Rn. 43, Slg. 2010, I-8695).
  • EuGH, 15.01.1986 - 44/84

    Hurd / Jones

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11
    Mit Urteil vom 15. Januar 1986 (- Rs. 44/84 - [Hurd] Slg. 1986, 29) hatte der Gerichtshof allerdings entschieden, "dass die Gründung der Europäischen Schulen weder auf den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften noch auf Handlungen der Gemeinschaftsorgane beruht, sondern auf völkerrechtlichen Übereinkommen der Mitgliedstaaten, nämlich auf der Satzung der Europäischen Schule und dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen" und dass "diese Übereinkommen (...) ebensowenig wie die auf ihrer Grundlage getroffenen Rechtsakte und Beschlüsse der Organe der Europäischen Schulen unter eine Gruppe von Handlungen (fallen), die in Artikel 177 EWG-Vertrag oder in Artikel 150 EAG-Vertrag genannt sind" (EuGH 15. Januar 1986 - Rs. 44/84 - [Hurd] Rn. 20, aaO).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-132/09

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11
    Da somit das nunmehr maßgebliche Gründungsabkommen auch von den Europäischen Gemeinschaften abgeschlossen ist, stellt es sich als Handlung eines Gemeinschaftsorgans iSv. Art. 267 AEUV und damit als Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung dar, für deren Auslegung der EuGH zuständig ist (vgl. noch zu Art. 177 Abs. 1 EWG-Vertrag EuGH 30. April 1974 - Rs. 181/73 - [Haegeman] Rn. 2/6, Slg. 1974, 449; vgl. auch EuGH 30. September 2010 - C-132/09 - [Kommission/Belgien] Rn. 43, Slg. 2010, I-8695).
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 141/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Durch Beschluss vom 24. April 2013 (- 7 AZR 930/11 (A) - BAGE 145, 76 und - 7 AZR 931/11 (A) -) hat der Senat in zwei gleich gelagerten Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) ersucht.

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 925/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Durch Beschluss vom 24. April 2013 (- 7 AZR 930/11 (A) - BAGE 145, 76 und - 7 AZR 931/11 (A) -) hat der Senat in zwei gleich gelagerten Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) ersucht.

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 927/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Durch Beschluss vom 24. April 2013 (- 7 AZR 930/11 (A) - BAGE 145, 76 und - 7 AZR 931/11 (A) -) hat der Senat in zwei gleich gelagerten Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) ersucht.

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 928/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Durch Beschluss vom 24. April 2013 (- 7 AZR 930/11 (A) - BAGE 145, 76 und - 7 AZR 931/11 (A) -) hat der Senat in zwei gleich gelagerten Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) ersucht.

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 929/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Durch Beschluss vom 24. April 2013 (- 7 AZR 930/11 (A) - BAGE 145, 76 und - 7 AZR 931/11 (A) -) hat der Senat in zwei gleich gelagerten Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) ersucht.

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 143/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Durch Beschluss vom 24. April 2013 (- 7 AZR 930/11 (A) - BAGE 145, 76 und - 7 AZR 931/11 (A) -) hat der Senat in zwei gleich gelagerten Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) ersucht.

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 142/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Durch Beschluss vom 24. April 2013 (- 7 AZR 930/11 (A) - BAGE 145, 76 und - 7 AZR 931/11 (A) -) hat der Senat in zwei gleich gelagerten Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) ersucht.

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 931/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 926/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Durch Beschluss vom 24. April 2013 (- 7 AZR 930/11 (A) - BAGE 145, 76 und - 7 AZR 931/11 (A) -) hat der Senat in zwei gleich gelagerten Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) ersucht.

    Die Institution der "Europäischen Schulen" ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 76; BGH 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 25 mwN, BGHZ 182, 10) .

    a) Über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 31; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 930/11 (A) - Rn. 17, BAGE 145, 76) .

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.06.2013 - I-5 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12473
OLG Köln, 12.06.2013 - I-5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,12473)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2013 - I-5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,12473)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - I-5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,12473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel, nach welcher Prämien aus dem Miles & More-Programm nicht entgeltlich übertragen werden dürfen, ist unwirksam

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erlaubte Übertragung der "Meilen" aus Vielfliegerprogramm

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    OLG Köln zu Lufthansa - Kunde durfte Ticket aus Bonusmeilen verkaufen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein - Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lufthansa unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    AGB des "Miles & More"-Programms hinsichtlich Einschränkung der Übertragbarkeit von Meilen und Prämien teilweise unwirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Miles & More"-Programm - Prämien der Lufthansa im Rahmen dieses Programms müssen frei übertragbar sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Übertragungs- und Veräußerungsverbote für Prämien und Meilen in Vielflieger-AGB unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Lufthansa verliert vor Gericht - Meilen und Prämien können übertragen werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 12.06.2013)

    Urteil gegen Lufthansa: Kunde darf Bonusmeilen-Ticket verkaufen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Prämien des Miles and More-Programms müssen frei übertragbar sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lufthansa-Bonusmeilen sollen frei übertragbar sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein - OLG Köln hält Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lufthansa für unwirksam

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Vielflieger darf Miles&More-Bonusflug verkaufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 65
  • MDR 2013, 15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2010 - Xa ZR 37/09

    Zum Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 1.2.2005 - X ZR 10/04, iuris Rdn. 21, abgedruckt in NJW 2005, 1774 f., und vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, iuris Rdn. 13, abgedruckt in NJW 2010, 2046 ff. jeweils m.w.Nachw.).

    Sie wird vom Kläger allein unter dem Gesichtspunkt angegriffen, dass die Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von zwei Wochen und die in Ziff. 3.2 S. 1 der Teilnahmebedingungen für den Fall der ordentlichen Kündigung festgelegte Verfallsfrist für gesammelte Meilen von sechs Monaten ab Zugang in ihrer Gesamtwirkung eine unangemessene Benachteiligung herbeiführten, weil dem Kunden - entsprechend der Red Points-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, iuris Rdn. 13, abgedruckt in NJW 2010, 2046 ff.) keine ausreichend lange Frist für die Inanspruchnahme des in Aussicht gestellten Rabatts und für einen werthaltigen Einsatz der gesammelten Punkte bleibe.

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Soweit es um die einem Teilnehmer nach Ziff. 2.4.8 S. 1 der Teilnahmebedingungen obliegenden Pflichten einerseits und die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung andererseits geht, kommen ein unzulässiger Summierungseffekt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14.5.2003 - VIII ZR 308/02, iuris Rdn. 20 f., abgedruckt in NJW 2003, 2234 f. und vom 30.6.2004 - VIII ZR 243/03, iuris 27 f., abgedruckt in NJW 2004, 3045 ff.) und eine unzulässige Gesamtwirkung der Klauseln nicht in Betracht.
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Soweit es um die einem Teilnehmer nach Ziff. 2.4.8 S. 1 der Teilnahmebedingungen obliegenden Pflichten einerseits und die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung andererseits geht, kommen ein unzulässiger Summierungseffekt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14.5.2003 - VIII ZR 308/02, iuris Rdn. 20 f., abgedruckt in NJW 2003, 2234 f. und vom 30.6.2004 - VIII ZR 243/03, iuris 27 f., abgedruckt in NJW 2004, 3045 ff.) und eine unzulässige Gesamtwirkung der Klauseln nicht in Betracht.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 1.2.2005 - X ZR 10/04, iuris Rdn. 21, abgedruckt in NJW 2005, 1774 f., und vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, iuris Rdn. 13, abgedruckt in NJW 2010, 2046 ff. jeweils m.w.Nachw.).
  • LG Köln, 23.02.2012 - 14 O 245/11

    Ausgestaltung eines Vertrages über die Teilnahme an einem Vielfliegervertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Februar 2012 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 245/11 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2013 - I-4 U 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31257
OLG Hamm, 10.09.2013 - I-4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2013 - I-4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2013 - I-4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Irreführung des Wettbewerbs durch Bewerbung von E-Zigaretten

  • rechtsportal.de

    §§ 3 ,5,8 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von E-Zigaretten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigaretten - Muss wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    E-Zigarette darf nicht als "1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" beworben werden

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Werbung im Bereich des Gesundheitswesens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    E-Zigarette darf nicht als "1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" beworben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    E-Zigarette nicht 1.000mal weniger schädlich

  • internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für E-Zigaretten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung von E-Zigaretten

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    E-Zigaretten: Werbung mit geringer Schädlichkeit kann unzulässig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 28.05.2013 - 3 U 2161/12

    Bewerbung der E-Zigarette "Clever Smoke" mit der Aussage "die gesündere Art zu

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 91/13
    2) Die von der Beklagten In Bezug genommene Entscheidung des OLG Nürnberg vom 28. Mai 2013 - 3 U 2161/12 beschäftigt sich entgegen der Einschätzung der Beklagten gerade nicht mit völlig identischen Werbeaussagen.
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