Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 15.04.2013

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.04.2013 - 6 WF 65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10096
OLG Saarbrücken, 19.04.2013 - 6 WF 65/13 (https://dejure.org/2013,10096)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.04.2013 - 6 WF 65/13 (https://dejure.org/2013,10096)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. April 2013 - 6 WF 65/13 (https://dejure.org/2013,10096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vollstreckbarkeit einer Umgangsregelung ohne kalendermäßige Festlegung des Anfangstermins der Besuche

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 89; BGB § 1684
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsregelung muss konkret sein!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umgangsregelung "alle 14 Tage" ohne Festlegung des Anfangstermins ist nicht vollstreckbar

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Unbestimmte Umgangsregelungen sind nicht vollstreckbar

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Umgangsregelung durch das Gericht muss konkret sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auch RichterInnen machen Fehler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch RichterInnen machen Fehler

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckbarkeit einer Umgangsregelung ohne Anfangstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 855
  • FamRZ 2013, 1760
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.04.2013 - 6 WF 65/13
    Dies erfordert, dass die gerichtliche Umgangsregelung genaue und erschöpfende Bestimmungen über Art, Ort und Zeit des Umgangs mit dem Kind enthalten muss (BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 306, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 06.11.1996 - 7 WF 122/96

    Vereinbarung der Umgangsregelung eines ehelichen Kinders; Anforderungen für eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.04.2013 - 6 WF 65/13
    Dies erfordert, dass die gerichtliche Umgangsregelung genaue und erschöpfende Bestimmungen über Art, Ort und Zeit des Umgangs mit dem Kind enthalten muss (BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 306, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2013 - 6 UF 128/13

    Umgangsverfahren: Anforderungen an die Konkretisierung einer Umgangsregelung;

    Soweit das Familiengericht in den Ziffern 3. bis 5. seines Beschlusses eine periodische Umgangsregelung getroffen hat, ist bereits fraglich, ob diese Regelung hinsichtlich der Umgangstermine vollstreckungsfähig ist, nachdem im Beschluss der erste Umgangstermin kalendermäßig nicht genannt ist (dazu Senatsbeschluss vom 19. April 2013 - 6 WF 65/13 -, MDR 2013, 855).
  • OLG Hamm, 16.05.2014 - 2 UF 51/14

    Rechtsstellung des Umgangspflegers

    Soweit das Familiengericht eine periodische Umgangsregelung getroffen hat, ist diese Regelung nicht vollstreckungsfähig, nachdem im Beschluss der erste Umgangstermin kalendermäßig nicht genannt ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 6 UF 128/13 - ZKJ 2014, 75; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. April 2013 - 6 WF 65/13 - MDR 2013, 855).

    Eine Umgangsregelung, in der zeitlich näher bestimmte Besuchstermine "alle 14 Tage" ohne eine kalendermäßige Festlegung des Anfangstermins vorgesehen sind, ist nicht vollstreckbar (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. April 2013 - 6 WF 65/13 - MDR 2013, 855).

  • AG Detmold, 26.10.2016 - 33 F 219/15

    Auslegung eines Umgangsvergleichs im Vollstreckungsverfahren

    Nicht ausreichend ist eine Bestimmung "alle 14 Tage" ohne Bestimmung eines kalendermäßig festliegenden Anfangstermins (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2013, 855; OLG Bamberg FamRZ 1998, 306) oder "Diese Besuche sind mit der Kindesmutter mit einer Anmeldungsfrist von 3 Tagen im Voraus zu vereinbaren" (vgl. OLG Braunschweig MDR 1999, 102).
  • OLG Köln, 27.08.2019 - 14 WF 74/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Auferlegung eines Ordnungsgeldes; Vollstreckbare

    Wie das Amtsgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 06.05.2019 zu Recht ausführt, ist eine vollstreckungsfähige Regelung über die Umgangszeiten am Wochenende getroffen worden, indem der erste Wochenendumgangskontakt festgelegt wurde (vgl. hierzu etwa auch OLG Saarbrücken, Beschl. v. 19.04.2013 - 6 WF 65/13 - zit. nach juris; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 86 FamFG Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.04.2013 - 7 UF 399/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11138
OLG Nürnberg, 15.04.2013 - 7 UF 399/13 (https://dejure.org/2013,11138)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.04.2013 - 7 UF 399/13 (https://dejure.org/2013,11138)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. April 2013 - 7 UF 399/13 (https://dejure.org/2013,11138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Kindeswohlgefährdung ist über gegensätzliche Sorgeanträge der Elternteile in einheitlichem Verfahren zu entscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 855
  • FamRZ 2013, 1993
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 22.07.2022 - 1 UF 180/20

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Eltern; Übertragung einer

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die elterliche Sorge insgesamt ein einheitlicher, unteilbarer Verfahrensgegenstand ist, unabhängig davon, ob Maßnahmen nach § 1666 BGB oder nach § 1671 BGB zu prüfen sind (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1993, Rn. 32; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011, 4 UF 158/10, Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 19.01.2018, 4 WF 1674/17, Rn. 17 ff. - jeweils über juris).

    Die Entziehung des Sorgerechts nach § 1666 BGB ist jedoch nicht erforderlich, wenn einer Gefährdung des Kindeswohls bereits durch eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge im Verhältnis der Eltern untereinander begegnet werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011, 4 UF 158/10, LS 2, Rn. 16; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1993, Rn. 32; Brandenburgisches OLG FamRZ 2019, 1252, LS 1, Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 19.01.2018, 4 WF 1674/14 LS 1, Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2017, 2 UF 184/16, Rn. 43; Grüneberg/Götz, BGB, 81. Aufl., § 1666 Rn. 2).

  • OLG München, 19.01.2018 - 4 WF 1674/17

    Vorrang der Sorgezuordnung vor der Sorgeentziehung

    Über die Frage der angeregten Abänderung der gerichtlichen Entscheidung des Amtsgerichts Baden-Baden vom 28.01.2014 dahingehend, dass die Vermögenssorge für die minderjährigen Kinder dem Antragsteller zur alleinigen Ausübung übertragen wird, und diejenige des Teilentzugs der elterlichen Sorge, ist in einem einheitlichen Verfahren und in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden (Palandt/Götz, BGB, § 1671, Rn. 53, 77. Aufl.; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1993).
  • KG, 28.11.2022 - 16 UF 129/22

    Einheitliches Sorgerechtsverfahren bei einer Sorgerechtsregelung aufgrund des

    Das ist unabweisbar erforderlich: Denn bei der elterlichen Sorge handelt es sich um einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der nicht auf zwei unterschiedliche Verfahren - Sorgerechtsregelung bei Getrenntleben der Eltern und bei Kindeswohlgefährdung - aufgeteilt werden kann, weil damit - der vorliegende Fall zeigt das sehr deutlich - die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen entstünde und es insbesondere dann, wenn die Verfahren - wie hier - in unterschiedlichen Instanzen anhängig sind, auch nicht möglich ist, sie zu koordinieren (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. April 2013 - 7 UF 399/13 sowie Grüneberg/Götz, BGB [81. Aufl. 2022], § 1671 Rn. 53):.
  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 5 UF 22/20

    Beschwerde gegen die Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fehlendes

    (OLG Brandenburg FuR 2018, 87, zit. nach Juris; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1993; Palandt-Götz, 79. Aufl., § 1671, Rn. 53; JurisPK-Thormeyer, BGB, 9. Aufl., § 1671, Rn. 117).
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