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   BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14   

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https://dejure.org/2014,32436
BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14 (https://dejure.org/2014,32436)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2014 - III ZR 32/14 (https://dejure.org/2014,32436)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - III ZR 32/14 (https://dejure.org/2014,32436)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 309 Nr 5 Buchst a BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für eine Klausel über ein "Pfand" für die Überlassung der SIM-Karte und für eine Klausel über ein gesondertes Entgelt für eine Papierrechnung

  • webshoprecht.de

    Klausel über ein gesondertes Entgelt für eine Papierrechnung und Pfand für SIM-Karte

  • damm-legal.de

    Pauschalierter Pfand für nicht zurückgegebene SIM-Karte ist unwirksam / AGB

  • IWW

    § 4 Abs. 1 UKlaG, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 309 Nr. 4 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 339 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 1 UKlaG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB

  • JurPC

    Unzulässigkeit eines SIM-Karten-Pfandes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters hinsichtlich der Erhebung eines "Pfands" für die Überlassung der SIM-Karte; Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters hinsichtlich ...

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Klauseln in Mobilfunk-AGB zu SIM-Kartenpfand und Papierrechnungen

  • online-und-recht.de

    Für Papierrechnung dürfen keine Extra-Kosten anfallen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Inhaltskontrolle der AGB eines Mobilfunkanbieters

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Klausel über die Erhebung des Kartenpfands in Mobilfunkvertrag

  • rabüro.de

    SIM-Karten-Pfand-Klausel in AGB des Mobilfunkanbieters unzulässig

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für eine Klausel über ein "Pfand" für die Überlassung der SIM-Karte und für eine Klausel über ein gesondertes Entgelt für eine Papierrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Bm, Cb und CI
    Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters hinsichtlich der Erhebung eines "Pfands" für die Überlassung der SIM-Karte; Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters hinsichtlich ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters hinsichtlich der Erhebung eines "Pfands" für die Überlassung der SIM-Karte; Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters hinsichtlich ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit von AGB-Klauseln zum Pfand für SIM-Karten und zu Kosten für Papierrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusatzentgelt für Übersendung der Rechnung in Papierform: Klausel unwirksam!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Festlegung eines gesonderten Entgelts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zusendung einer Rechnung in Papierform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunk-AGB

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rechnung auf Papier darf nicht extra kosten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Pauschalierter Pfand für nicht zurückgegebene SIM-Karte ist unwirksam / AGB

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    SIM-Karten-Pfand und zusätzliches Entgelt für Rechnungen per Post unzulässig - Klauseln in Mobilfunkanbieter-AGB unwirksam

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    SIM-Karten - Hohes Pfand unzulässig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Kostenpflicht für Papierrechnungen ist unzulässig

  • heise.de (Pressemeldung, 03.11.2014)

    Kein hohes Pfand für SIM-Karte erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    SIM-Karten-Pfand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Extrakosten für die ausgedruckte Rechnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sicherheitseinbehalt für SIM-Karten - Hohes Pfand unzulässig

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 195, 198, 307, 812
    Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Klauseln eines Mobilfunkanbieters u.a. über die Erhebung eines "Pfands" für die SIM-Karte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Vergütung für Mobilfunkrechnung per Post und Erhebung eines SIM-Karten-Pfandes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksame Klausel über die Erhebung des Kartenpfands in Mobilfunkvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Klauseln eines Mobilfunkanbieters u.a. über die Erhebung eines "Pfands" für die SIM-Karte

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Mobilfunkverträge: Unzulässige Klauseln zu Papierrechnungen und SIM-Kartenpfand - Bundesgerichtshof gibt Klage gegen Mobilfunkanbieter statt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Papierrechnung dürfen keine zusätzlichen Entgelte berechnet werden

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Rechnung per Post: Dürfen Mobilfunkanbieter für das Zusenden von Rechnungen Zusatzkosten verlangen?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk: Gebühren für Papierrechnung und Pfand für SIM-Karte sind unzulässig

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    SIM-Karten-Pfand und Kosten für eine Papierrechnung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Rechnungen auf Papier nur gegen Extra-Gebühr

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kunden haben Anspruch auf Papierrechnung

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit zweier Klauseln in Providerverträgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann sind Entgelte für Papierrechnungen wirksam in AGB vereinbar?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Papierrechnungen dürfen keine Extrakosten verursachen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkunternehmen darf kein Pfand für SIM-Karte berechnen - Gebührenerhebung für Zusendung der Rechnung per Post ebenfalls unzulässig

Besprechungen u.ä. (6)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit von Klauseln eines Mobilfunkanbieters über die Erhebung eines "Pfands" für die SIM-Karte

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    SIM-Kartenpfand und kostenpflichtige "Papierrechnung"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pfandgebühr für SIM-Karte und Entgelt für Rechnung in Papierform sind unwirksam

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pfandgebühr für SIM-Karte und Entgelt für Rechnung in Papierform sind unwirksam

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Elektronischer Rechnungsversand: Kein Entgelt für Papierrechnungen

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 82 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    SIM-Karten-Pfand in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sonstiges (2)

  • Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 24.12.2014)

    Telefonanbieter fühlen sich von BGH-Urteil nicht betroffen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Mobilfunkverträge: Unzulässige Klauseln zu Papierrechnungen und SIM-Kartenpfand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 328
  • ZIP 2014, 87
  • ZIP 2015, 833
  • MDR 2014, 1375
  • WM 2015, 295
  • MMR 2014, 12
  • MMR 2015, 240
  • MIR 2014, Dok. 114
  • BB 2014, 2754
  • DB 2014, 2587
  • K&R 2015, 48
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08

    Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Nur wenn dies der Fall wäre, könnte die Beklagte davon ausgehen, die gegenüber allen ihren Vertragspartnern bestehende Pflicht zur Rechnungserteilung vollständig und umfassend durch Bereitstellung der Rechnung in ihrem Internetkundenportal zu erfüllen (zu Bedenken dagegen, Rechnungen lediglich zum Abruf über ein Internetportal bereit zu halten, siehe Senatsurteil vom 16. Juli 2009 - III ZR 299/08, NJW 2009, 3227 Rn. 14 mwN).

    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass die allgemeine Verbreitung der Internetnutzung seit der Senatsentscheidung vom 16. Juli 2009 (aaO Rn. 21) weiter zugenommen haben mag, kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über dieses Medium bereits zum allgemeinen Standard erstarkt ist.

  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 249/08

    Kommanditgesellschaft: Außenhaftung eines atypischen stillen Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Die vorsorglich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten ist gegenstandslos, da das Berufungsgericht die Revision unbeschränkt zugelassen hat (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2010 - II ZR 249/08, WM 2010, 1367 Rn. 1 und vom 24. Juli 2008 - VII ZR 205/07, juris).
  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 205/07

    Rechtsfolgen eines Irrtums des Berufungsgerichts über den Umfang der Zulassung

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Die vorsorglich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten ist gegenstandslos, da das Berufungsgericht die Revision unbeschränkt zugelassen hat (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2010 - II ZR 249/08, WM 2010, 1367 Rn. 1 und vom 24. Juli 2008 - VII ZR 205/07, juris).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 26/13

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Erhebung von Kostenpfand,

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Das Berufungsgericht hat ausgeführt (MMR 2014, 451), Nummer XII 7 Satz 3 bis 5 AGB seien unwirksam.
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Zwar sind nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB solche Bestimmungen von der Inhaltskontrolle ausgenommen, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die hierfür zu zahlende Vergütung unmittelbar regeln (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen); nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie ist es den Vertragsparteien im Allgemeinen freigestellt, Leistung und Gegenleistung zu bestimmen, und mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es insoweit regelmäßig auch an einem Kontrollmaßstab (st. Rechtsprechung, siehe z.B. Senatsurteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 78/10, WM 2011, 1241 Rn. 15 m.umfangr.w.N.).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Ist eine von mehreren Bestimmungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen schon für sich gesehen unwirksam und steht sie mit einer anderen, bei isolierter Betrachtung unbedenklichen Klausel in einem inneren Zusammenhang, kann sich die Unwirksamkeit der Gesamtregelung ergeben (BGH, Urteile vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 f; vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, 2235 und vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 253 f; siehe auch Urteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 316/06, WM 2007, 2336 Rn. 15).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 171/94

    Rechtskraft eines eine altrechtliche Wegedienstbarkeit verneinenden

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Sollte die Beklagte die Wiederverwertung der Karten tatsächlich ernsthaft betreiben, würde sich der der Verurteilung zugrundeliegende, den Streitgegenstand und damit den Umfang der Rechtskraft bestimmende Sachverhalt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253 Rn. 23 ff, 29 f und vom 14. Juli 1995 - V ZR 171/94, NJW 1995, 2993, 2994) ändern, so dass die Rechtslage neu zu prüfen wäre.
  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte (Haupt- oder Neben-)Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und verstößt deshalb gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (z.B. Senatsurteil vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386, 2387; BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377, 380 f jew. mwN).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte (Haupt- oder Neben-)Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und verstößt deshalb gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (z.B. Senatsurteil vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386, 2387; BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377, 380 f jew. mwN).
  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14
    Ist eine von mehreren Bestimmungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen schon für sich gesehen unwirksam und steht sie mit einer anderen, bei isolierter Betrachtung unbedenklichen Klausel in einem inneren Zusammenhang, kann sich die Unwirksamkeit der Gesamtregelung ergeben (BGH, Urteile vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 f; vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, 2235 und vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 253 f; siehe auch Urteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 316/06, WM 2007, 2336 Rn. 15).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 325/12

    Teilbare Klauseln

  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Renovierungspflicht des Mieters

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

    Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten

  • BGH, 14.07.1987 - X ZR 38/86

    Inhaltskontrolle von Kfz-Reparaturbedingungen

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85

    Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten

  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln, welche die Gestellung von Sicherheiten für Forderungen des Verwenders beinhalten, zwar nicht von vornherein zu beanstanden (Senatsurteil vom 9. Oktober 2014 - III ZR 32/14, NJW 2015, 328, 329 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 23.08.2018 - III ZR 192/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets:

    Darunter fallen keine bloß deklaratorischen Klauseln oder solche, die unmittelbar den Preis der vertraglichen Hauptleistung oder das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung bestimmen (st. Rspr., z.B. Senat, Urteile vom 5. Oktober 2017 - III ZR 56/17, NJW 2018, 534, 535 Rn. 15; vom 22. September 2016 - III ZR 264/15, NJW-RR 2016, 1387, 1388 Rn. 12; vom 9. Oktober 2014 - III ZR 32/14, NJW 2015, 328, 331 Rn. 37; vom 13. Januar 2011 - III ZR 78/10, NJW 2011, 1726 f Rn. 15 und vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386; BGH, Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298, 301 Rn. 13).

    Diese zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung gehörenden Abreden sind von den nicht durch § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogenen (Preis-)Nebenabreden zu unterscheiden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber im Falle ihrer Unwirksamkeit dispositives Gesetzesrecht treten kann (z.B. Senat, Urteile vom 9. Oktober 2014, aaO und vom 8. Oktober 1999 - III ZR 278/97, NJW-RR 1999, 125, 126; BGH, Urteil vom 24. März 2010, aaO S. 2790 Rn. 20).

  • BGH, 19.01.2017 - III ZR 296/16

    Wert der Beschwer in Verfahren auf Unterlassung des Gebrauchs bestimmter

    Die wesentliche streitentscheidende Frage, ob eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleisters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform ein gesondertes Entgelt anfällt, unwirksam ist, wenn der Anbieter sein Produkt - wie hier - nicht allein über das Internet vertreibt, ist bereits durch das Urteil des Senats vom 9. Oktober 2014 (III ZR 32/14, NJW 2015, 328 Rn. 39 f) grundsätzlich - zum Nachteil der Telekommunikationsunternehmen - entschieden und hat damit keine Bedeutung für den allgemeinen Rechtsverkehr mehr.
  • BGH, 24.04.2023 - VIa ZR 1517/22

    Zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Abtretung von Ansprüchen des Käufers an die

    Nichts anderes kann bei äußerlich getrennten Klauseln gelten, die inhaltlich aufeinander bezogen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 253 f.; Urteil vom 9. Oktober 2014 - III ZR 32/14, NJW 2015, 328 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 05.10.2017 - III ZR 56/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens:

    Es ist nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie den Vertragsparteien im Allgemeinen freigestellt, Leistung und Gegenleistung zu bestimmen; mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es insoweit regelmäßig auch an einem Kontrollmaßstab (st. Rspr., z.B. Senat, Urteile vom 22. September 2016 - III ZR 264/15, NJW-RR 2016, 1387 Rn. 12; vom 9. Oktober 2014 - III ZR 32/14, NJW 2015, 328 Rn. 37 und vom 13. Januar 2011 - III ZR 78/10, NJW 2011, 1726 Rn. 15; BGH, Urteile vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510 Rn. 10; vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, BGHZ 148, 74, 78; vom 12. Dezember 2000 - XI ZR 138/00, BGHZ 146, 138, 140 und vom 24. März 1999 - IV ZR 90/98, BGHZ 141, 137, 141).
  • BGH, 04.05.2023 - III ZR 88/22

    Zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung

    Die Geltung der Klausel könnte nach dem "blue-pencil-test" (vgl. dazu Senat, Urteile vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14 mwN und vom 9. Oktober 2014 - III ZR 32/14, NJW 2015, 328 Rn. 33) ohnehin nicht auf den Ausschluss von LTE-Routern reduziert werden.
  • OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und

    Der BGH hat in seiner mittlerweile gegenüber einem anderen Mobilfunkanbieter ergangenen Entscheidung zum SIM-Karten-Pfand vom 9. Oktober 2014 (III ZR 32/14, NJW 2015, S. 328 ff.) im Übrigen nicht einmal die Frage aufgeworfen, ob die betroffene Klausel der Inhaltskontrolle unterliege, sondern sogleich Ausführungen zur unangemessenen Benachteiligung des Kunden gemacht.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2014 (a. a. O.) zwar zunächst klargestellt, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Gestellung von Sicherheiten für die Forderungen des Verwenders beinhalten, nicht von vornherein zu beanstanden seien.

    In Bezug auf die Klausel zum SIM-Karten-Pfand sind die grundsätzlichen Fragen durch das Urteil des BGH vom 9. Oktober 2014 (III ZR 32/14) geklärt.

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14

    Formularmäßige Vereinbarung einer separaten Vergütung für die Erstellung und

    Denn abgesehen davon, dass weder der vorgenannten Entscheidung (BGH a.a.O./juris Tz. 21) noch dem Urteil vom 09.10.2014 (III ZR 32/14 - Rn 40) bereits eine Festlegung dahingehend zu entnehmen ist, dass der Bundesgerichtshof eine Klausel wie die vorliegende für wirksam hält, wenn der Anbieter sein Produkt allein über das Internet vertreibt, wendet sich die Beklagte mit ihrem Angebot unstreitig nicht ausschließlich an Kunden, welche die Mobilfunkverträge mit ihr auf elektronischem Weg über das Internet abschließen.

    Die Zulässigkeit von Klauseln der vorliegenden Art ist für den in Rede stehenden Fall durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2014 (III ZR 32/14) geklärt.

  • BGH, 17.11.2016 - VII ZR 6/16

    Handelsvertretervertrag: Kostenfreie Zuverfügungstellung von Unterlagen durch den

    a) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte (Haupt- oder Neben-)Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, eine Abweichung von Rechtsvorschriften darstellt und nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - III ZR 32/14, ZVertriebsR 2014, 400 Rn. 39 m.w.N.), ist im Streitfall nicht einschlägig.
  • OLG München, 05.02.2015 - 29 U 830/14

    Ausschluss des Rechnungsversandes in Papierform durch Allgemeine

    Auch wenn die allgemeine Verbreitung der Internetnutzung seit der in NJW 2009, 3227 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs weiter zugenommen haben mag, kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über dieses Medium bereits zum allgemeinen Standard erstarkt ist; angesichts dessen ist (auch) die Erteilung einer Rechnung in Papierform weiterhin eine Vertragspflicht des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen (vgl. BGH NJW 2015, 328 Tz. 40), deren er sich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen entledigen kann.

    Demgegenüber unterliegen solche (Preisneben-)Abreden der Inhaltskontrolle, die sich zwar mittelbar auf Preis und Leistung auswirken, diese aber nicht ausschließlich festlegen, und bestehende Rechtsvorschriften, insbesondere Regelungen des dispositiven Gesetzesrechts, ergänzen oder von diesen abweichen (vgl. BGH NJW 2015, 328 Tz. 37).

    Das eröffnet die Möglichkeit der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2015, 328 Tz. 38).

    Darüber hinaus indiziert die Unvereinbarkeit einer Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH NJW 2015, 328 Tz. 39 m. w. N.).

  • BGH, 22.09.2016 - III ZR 264/15

    Kapitalanlagegesellschaft: Inhaltskontrolle einer Entgeltklausel in

  • BGH, 28.10.2015 - III ZR 36/15

    Verfahren nach dem UKlaG: Bemessung der Beschwer des im Unterlassungsprozess

  • BGH, 28.10.2015 - III ZR 64/15

    Unterlassungsbegehren gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen bzgl. der

  • BGH, 19.05.2016 - III ZR 399/14

    Kapitalanlagegesellschaft: Wirksamkeit von AGB-Klauseln über zulasten des

  • LG München I, 28.01.2021 - 12 O 6343/20

    Unzulässige Verletztung der Endgerätefreiheit in Telekommunikationsvertrag

  • OLG München, 14.04.2016 - 29 U 4650/15

    Pauschales Entgelt für Rechnungen in Papierform stellt eine unwirksame Allgemeine

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 166/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Zugangsfiktion für elektronisch übermittelte

  • LG München I, 22.06.2021 - 33 O 7985/20

    Anschlusspreis-Klausel beim Abschluss von Mobilfunkverträgen zulässig

  • AG Kassel, 04.03.2015 - 435 C 4822/14

    Kosten für Überweisungen darf ein Telekommunikationsdienstleistungsanbieter dann

  • LG Düsseldorf, 08.05.2019 - 12 O 264/18

    Erstattung des Restguthabens nicht von Rücksendung der SIM-Karte abhängig

  • LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15

    Datenautomatik von Vodafone unzulässig

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 20 U 47/19

    Unwirksamkeit einer Rückgabeklausel für eine SIM-Karte bei Beendigung des

  • OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 71/16

    Kautionsklausel im Pflegevertrag

  • LG München I, 05.07.2022 - 33 O 5241/21

    Begründeter Unterlassungsanspruch und Erstattung von außergerichtlichen

  • KG, 17.03.2022 - 2 U 4/20

    Handelsvertreterprovision im Kraftstoff-Vertrieb an Tankstellen:

  • OLG München, 21.07.2022 - 29 U 1499/20

    Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ankauf von Lebensversicherungsverträgen

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