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   OLG Hamm, 09.07.2013 - I-9 U 191/12   

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https://dejure.org/2013,28067
OLG Hamm, 09.07.2013 - I-9 U 191/12 (https://dejure.org/2013,28067)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2013 - I-9 U 191/12 (https://dejure.org/2013,28067)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - I-9 U 191/12 (https://dejure.org/2013,28067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abbiegen und Kollision mit überholenden Motorradfahrer - Haftungsabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Pkw mit einem überholenden Motorroller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - Abbiegerzusammenstoß - 75 : 25

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Überholen einer Fahrzeugkolonne

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Motorrad überholt Fahrzeugkolonne - Unfall mit Linksabbieger - Mithaftung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überholer einer Fahrzeugkolonne und die Haftungsverteilung

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Gefährliche Eile - Verschulden des Überholers einer Fahrzeugkolonne

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sorgfältig linksabbiegender Kolonnenführer haftet lediglich mit Betriebsgefahr für Kollision mit überholendem Motorroller

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überholer von Fahrzeugkolonnen können bei Unfällen nicht unerheblich mitverantwortlich sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfältig linksabbiegender Kolonnenführer haftet lediglich mit Betriebsgefahr für Kollision mit überholendem Motorroller

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Haftung nach eiligem Überholen einer Fahrzeugkolonne

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Eigenverschulden bei Verkehrsunfall - Eile kann gefährlich sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Aufgepasst beim Überholen von Fahrzeugkolonnen - Bei Unfall kann Mithaftung drohen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Wer bei unübersichtlicher Verkehrslage überholt, kann für einen Unfall mitverantwortlich sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Achtung beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugschaden nach verbotswidrigem Überholen bei unklarer Verkehrslage muss größtenteils selbst getragen werden - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Überholen: Wer hat Schuld?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 290
  • MDR 2014, 28
  • NZV 2014, 125
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12
    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn - wie hier - der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 77, zustimmend OLG Stuttgart, B. v. 08.04.2011 - 13 U 2/11 -, juris).

    Erst wenn die konkrete Typizität feststeht, kann der exakte Nachweis des Unfallhergangs durch die Anwendung der Anscheinsbeweisgrund-sätze ersetzt werden (OLG Hamm NZV 2007, 77).

    Die plausiblen und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dr. C4 stimmen inhaltlich mit den technischen Ausführungen des in dem Verfahren OLG Hamm NZV 2007, 77 beauftragten Sachverständigen Prof. T überein.

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12
    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn - wie hier - der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 77, zustimmend OLG Stuttgart, B. v. 08.04.2011 - 13 U 2/11 -, juris).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12
    Insoweit reicht es aus, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH, NJW 2001, 3414; BGH, NJW-RR 1989, 1367; Greger, in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 256 Rdn. 8a).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise angenommen, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine solche Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn er im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (KG NZV 2003, 89).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    In diesem Fall fehlt es an einem für ein (alleiniges) Verschulden des Linksabbiegers sprechenden typischen Geschehensablauf (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 08.04.2011 - 13 U 2/11, VRS 121, 16 - 20, juris Rdn. 9; OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2013, NJW-RR 2014, 290 - 292, juris Rdn. 27).
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Diese Feststellungen des Erstgerichts sind rechtsfehlerfrei und stehen in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (Senat, Urt. v. 25.04.2014 - 10 U 1886/13 [juris 4]; OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2013 - 9 U 191/12 [BeckRS 2013, 18082]; KG, Beschl. v. 12.07.2010 - 12 U 177/09 [BeckRS 2010, 22692]; KG, Urteil vom 09.09.2002 - 12 U 26/01 [BeckRS 2002, 07774]; BGH NJW-RR 1986, 384: "für einen Zusammenstoß des wendenden Fahrzeugs mit dem Gegenverkehr"; Senat, Urt. v. 25.10.2013 - 10 U 964/13 [juris]; v. 13.12.2013 - 10 U 2372/13 [juris]; v. 14.02.2014 - 10 U 3074/13 [juris], je für einen Auffahrunfall).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 9 U 114/14

    Pflaumenkirmes in Kamen - Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte

    Insoweit reicht es aus, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH, NJW 2001, 3414; BGH, NJW-RR 1989, 1367; Senat, NJW-RR 2014, 290; Greger, in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 256 Rdn. 8a).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Unklar ist die Verkehrslage aber dann, wenn nach allen Umständen nicht mit einem gefahrlosen Überholen gerechnet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.1995 - 5 Ss (OWi) 345/95, juris), insbesondere dann, wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende jetzt sogleich tun wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013 - 9 U 191/12, juris, Rn. 31).

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn der Überholer dem Linksabbieger bzw. selbst Überholenden nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm, Urteile vom 23.02.2006 - 6 U 126/05, juris Rn. 12, 13 und vom 09.07.2013 - 9 U 191/12, juris Rn. 27, zustimmend OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, juris Rn. 9).

    Erst wenn die konkrete Typizität feststeht, kann der exakte Nachweis des Unfallhergangs durch die Anwendung der Anscheinsbeweisgrundsätze ersetzt werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013 - 9 U 191/12, juris Rn. 27).

    In solchen Fallgestaltungen kann hinzutreten, dass der Überholer den gesetzten Fahrtrichtungsanzeiger des Spitzenfahrzeugs nicht wahrnehmen kann, weil dieser durch die nachfolgenden Fahrzeuge verdeckt wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013 - 9 U 191/12, juris Rn. 29).

  • OLG Dresden, 18.02.2015 - 7 U 1047/14

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

    Insoweit fehlt es bereits an einem typischen Geschehensablauf; hinzu tritt vorliegend, dass auch kein "ordnungsgemäßer Überholvorgang" des Kradfahrers festzustellen war, welcher regelmäßig Voraussetzung für die Anwendung des Anscheins gegen den Linksabbieger ist (vgl. hierzu Hentschel-König, a.a.O., § 9 StVO, Rn. 55; KG NZV 2005, 413; OLG Hamm, MDR 2014, 28).
  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 ff., und vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772, jew. mwN.; zum Anscheinsbeweis beim Abbiegen auch OLG Hamm VersR 2010, 1238 f; OLG Hamm MDR 2014, 28 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge an einer Wegekreuzung im

    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Gegenmeinung kommt es hingegen für die Einordnung als Feld- oder Waldweg maßgeblich auf die Verkehrsbedeutung an (BGH NJW 1976, 1317, 1318 linke Spalte; OLG Hamm NZV 2014, 125, 126 linke Spalte, OLG Rostock MDR 2007, 1129, 1130; LG Dessau-Roßlau NZV 2013, 131; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Hentschel/König/Dauer a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 12 U 61/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Begriff der Unabwendbarkeit

    Dieser Grundsatz findet jedoch keine Anwendung, wenn der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 77; NZV 2014, 125, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, NZV 2016, 82, juris Rn. 57).
  • LG Berlin, 11.10.2023 - 46 O 442/21
    Nach dem Gesagten muss auch die Frage nicht vertieft werden, ob ein Anscheinsbeweis gegen den Kläger bereits deshalb erschüttert ist, weil der Beklagte zu 2 hinter einer kurzen Kolonne von Fahrzeugen den Fahrstreifen nach links gewechselt hat (zu dieser Problematik bei einem Zusammenstoß zwischen einem Linksüberholer und einem Linksabbieger siehe etwa KG, Urteil vom 20.02.2017 - 22 U 229/13 - n.v.; OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78; OLG Hamm, NZV 2014, 125, 126; OLG Hamm, r+s 2022, 105 Rn. 22f.; OLG Karlsruhe, r+s 2019, 405, 407; OLG Saarbrücken, NZV 2016, 82 Rn. 58; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11 - BeckRS 2011, 14283).
  • LG Essen, 01.07.2020 - 11 O 22/18

    Überholen

    Die Verkehrslage ist unklar, wenn nach allen Umständen nicht mit einem gefahrlosen Überholen gerechnet werden kann (OLG Hamm Urteil vom 07.09.2013 Az: I-9 U 191/12 Rn. 31).
  • LG Berlin, 28.06.2023 - 46 O 155/22
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