Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.03.2014

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12 - 68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32191
OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12 - 68 (https://dejure.org/2013,32191)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.10.2013 - 1 U 225/12 - 68 (https://dejure.org/2013,32191)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 1 U 225/12 - 68 (https://dejure.org/2013,32191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Beginns der Verjährung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die unwahre Behauptung einer Beauftragung durch die IHK ist wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unwahre Behauptung einer Beauftragung durch die IHK

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche mit Kenntnisnahme von Verstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verjährung trotz Kenntnis (durch Dritten)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einer Beauftragung durch die IHK

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung trotz Kenntnis durch Dritten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung trotz Kenntnis durch Dritten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Werbung durch falsche Angaben und durch unzulässige Telefonanrufe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 609
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht auch festgestellt, dass der Beklagte gemäß §§ 8 Abs. 1, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG verpflichtet ist, die telefonische Kontaktaufnahme, wie im Tenor Ziffer 2) festgehalten, zu unterlassen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 01. Juni 2006 - I ZR 167/03 - Telefax-Werbung II, NJW 2006, 3781 f., zit. nach juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09

    BIO TABAK

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 04. November 2010 (I ZR 139/09, WRP 2011, 858, hier zit. nach juris), denn dort ging es allein um eine Wissenszurechnung nach § 166 Abs. 2 BGB im Anwendungsbereich des § 7 EG-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes (VSchDG), der einen innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend begangenen Rechtsverstoß voraussetzt (BGH aaO., juris Rn. 39).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht ausgeführt, dass es nach dem Anerkenntnis des Beklagten auch im Rahmen der Kostenentscheidung die Begründetheit des anerkannten Anspruchs nicht mehr überprüfen muss, weil es dem Beklagten frei steht, über den sachlich-rechtlichen Anspruch zu disponieren (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - XI ZB 15/09 - NJW-RR 2010, 275, 276 Tz. 15; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 307 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2007 - 9 UF 49/07

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12
    Eine solche Veranlassung zur Klageerhebung besteht dann, wenn der Kläger annehmen muss, ohne Klageerhebung sein Ziel nicht erreichen zu können (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03. April 2007 - 9 UF 49/07 -, NJW-RR 2007, 1657, zit. nach juris Rn. 2).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. Rn. 9; BGHZ 158, 295 ff. Rn. 16; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. Rn. 9; BGHZ 158, 295 ff. Rn. 16; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich aber auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGHZ 162, 313 ff. Rn. 7, zitiert nach juris), sowie daraus, dass aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer eigenen Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH BGHReport 2006, 192, 193).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2013 - 1 U 225/12
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich aber auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGHZ 162, 313 ff. Rn. 7, zitiert nach juris), sowie daraus, dass aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer eigenen Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH BGHReport 2006, 192, 193).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

    Der Senat hat bei einer Kollision zwischen einem Grundstücksabbieger und einem mit um 30 % überhöhter Geschwindigkeit Entgegenkommenden eine Haftungsverteilung von 75./.25 zu Lasten des Grundstücksabbiegers angenommen (Senat, Urteil vom 12.01.2013, I-1 U 225/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2014 - ARNot 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6865
BGH, 17.03.2014 - ARNot 1/13 (https://dejure.org/2014,6865)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2014 - ARNot 1/13 (https://dejure.org/2014,6865)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2014 - ARNot 1/13 (https://dejure.org/2014,6865)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 111a BNotO, § 111b Abs 1 S 1 BNotO
    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Bestimmung des zuständigen Oberlandesgerichts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstandbestimmung in verwaltungsrechtlichen Notarsachen i.R.e. Rückabwicklung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Bestimmung des zuständigen Oberlandesgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Bestimmung des zuständigen Oberlandesgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 609
  • DNotZ 2014, 545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1955 - II ARZ 1/55

    Gerichtsstandsbestimmung

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - ARNot 1/13
    In diesem Zusammenhang ist allerdings - ohne dass es hierauf für die vorliegende Entscheidung ankommt, da die Prozessvoraussetzungen der beabsichtigten Klage im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts grundsätzlich nicht zu prüfen sind (Kraft in Eyermann/Fröhler, VwGO, 13. Aufl., § 53 Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1987 - I ARZ 650/86, BGHR ZPO § 37 Prozessfähigkeit 1 und vom 21. November 1955 - II ARZ 1/55, BGHZ 19, 102, 106 jeweils zu § 36 ZPO) - anzumerken, dass Amtshaftungsansprüche nicht in die vom Antragsteller in Anspruch genommene Rechtswegezuständigkeit für verwaltungsrechtliche Notarsachen (§ 111 Abs. 1 BNotO) fallen.
  • BGH, 12.02.1987 - I ARZ 650/86

    Überprüfung der Prozeßfähigkeit des Antragstellers in Verfahren der

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - ARNot 1/13
    In diesem Zusammenhang ist allerdings - ohne dass es hierauf für die vorliegende Entscheidung ankommt, da die Prozessvoraussetzungen der beabsichtigten Klage im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts grundsätzlich nicht zu prüfen sind (Kraft in Eyermann/Fröhler, VwGO, 13. Aufl., § 53 Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1987 - I ARZ 650/86, BGHR ZPO § 37 Prozessfähigkeit 1 und vom 21. November 1955 - II ARZ 1/55, BGHZ 19, 102, 106 jeweils zu § 36 ZPO) - anzumerken, dass Amtshaftungsansprüche nicht in die vom Antragsteller in Anspruch genommene Rechtswegezuständigkeit für verwaltungsrechtliche Notarsachen (§ 111 Abs. 1 BNotO) fallen.
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 7/13

    Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen ungeordneter Wirtschaftsführung; Rüge

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - ARNot 1/13
    Die Besetzung des Notarsenats mit Richtern des Oberlandesgerichts, dessen Präsident die von dem Spruchkörper nachzuprüfenden Maßnahmen als Justizverwaltungsbehörde getroffen hat, ist von §§ 101 f i.V.m. § 111 Abs. 4 BNotO vorgegeben und führt, ohne dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, nicht zu Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit der Richter (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 7/13 und vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 7/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 7/10

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - ARNot 1/13
    Die Besetzung des Notarsenats mit Richtern des Oberlandesgerichts, dessen Präsident die von dem Spruchkörper nachzuprüfenden Maßnahmen als Justizverwaltungsbehörde getroffen hat, ist von §§ 101 f i.V.m. § 111 Abs. 4 BNotO vorgegeben und führt, ohne dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, nicht zu Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit der Richter (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 7/13 und vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 7/10, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2018 - 9 AR 3/18

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für die Klage eines Autokäufers

    Im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung ist keine Prüfung der Klage auf Zulässigkeit und Schlüssigkeit durchzuführen (BGHZ 19, 102, 106; BGH NJW-RR 1987, 757 ; BGH MDR 2014, 609 ), jedoch ist im Hinblick auf die Voraussetzungen von §§ 59, 60 ZPO auf das Vorbringen des Klägers abzustellen (BayObLG NJW-RR 2006, 210, 211; Zöller/Vollkommer § 36 ZPO Rn. 18 mwN).
  • OLG Hamburg, 17.01.2019 - 6 AR 24/18

    Funktionelle Zuständigkeit einer Zivilkammer für das Sachgebiet

    Ob die Klage zulässig ist (es wird von Beklagtenseite gerügt, dass ein rechtlich unbestimmtes Rechtsgebilde verklagt worden sei), ist im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nicht zu prüfen (vgl. BGH MDR 2014, 609, 610; Zöller/Schultzky, a.a.O., § 37, Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2018 - 9 AR 37/18

    Gerichtsstandsbestimmung: Vorlage an den BGH; Verkäufer und Hersteller eines vom

    Im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung ist keine Prüfung der Klage auf Zulässigkeit und Schlüssigkeit durchzuführen (BGHZ 19, 102, 106; BGH NJW-RR 1987, 757; BGH MDR 2014, 609), jedoch ist im Hinblick auf die Voraussetzungen von §§ 59, 60 ZPO auf das Vorbringen des Klägers abzustellen (BayObLG NJW-RR 2006, 210, 211; Zöller/Vollkommer § 36 ZPO Rn. 18 mwN).
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