Rechtsprechung
BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
- openjur.de
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
- Bundesarbeitsgericht
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 2 BetrVG, § 25 BetrVG, § 33 Abs 1 BetrVG, § 33 Abs 2 BetrVG, § 75 BetrVG
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Wolters Kluwer
Heilung von Mängeln der Einladung zu einer Betriebsratssitzung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Ladung zur BR-Sitzung ohne Tagesordnung - Heilung durch beschlussfähigen Betriebsrat - Wirksame BV über Taschen-Kontrolle
- arbeitsrecht-hessen.de
Ladung zur BR-Sitzung ohne Tagesordnung - Heilung durch beschlussfähigen Betriebsrat - Wirksame BV über Taschen-Kontrolle
- bag-urteil.com
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
- Betriebs-Berater
Mitarbeiterkontrolle mittels Zufallsgenerator - Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
- rewis.io
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heilung von Mängeln der Einladung zu einer Betriebsratssitzung
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschlussfassung des Betriebsrats: Wirksame Änderung/Ergänzung der Tagesordnung durch einstimmigen Beschluss der erschienenen Mitglieder ? Zulässigkeit von Torkontrollen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Taschenkontrolle am Betriebstor
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Heilung einer fehlerhaften Ladung zu Betriebsratssitzung durch einstimmigen Beschluss möglich
- Jurion (Kurzinformation)
Verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann in der Sitzung geheilt werden, wenn der Betriebsrat beschlussfähig ist
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung der Tagesordnung - Zulässigkeit von Torkontrollen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ladung zur Betriebsratssitzung ohne Tagesordnung - Betriebsratsbeschluss unwirksam?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Datenschutz - Betriebsvereinbarung - Kündigung
Besprechungen u.ä.
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Torkontrolle: Besondere Verhältnismäßigkeit bei Betriebsvereinbarungen betreffend Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 24.03.2011 - 10 BV 15/10
- LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13
- BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13
- BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B)
Papierfundstellen
- BAGE 148, 26
- MDR 2014, 906
- NZA 2014, 551
- BB 2014, 1267
- DB 2014, 1208
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (26)
- BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13
Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .Dem hat sich der Siebte Senat auf Anfrage des erkennenden Senats vom 9. Juli 2013 (- 1 ABR 2/13 (A) -) im Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - Rn. 8 ff.) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen.
aa) Die Mitteilung der Tagesordnung bezweckt nicht, einem verhinderten (originären) Betriebsratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (so aber noch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; aufgegeben von BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 9) .
cc) Danach verdient ein Betriebsratsmitglied, das eine bestimmte Tagesordnung für unwichtig erachtet, keinen Schutz davor, dass die anwesenden Betriebsratsmitglieder einen weiteren Tagesordnungspunkt einstimmig auf die Tagesordnung setzen (BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 10) .
Zu Recht hat der Siebte Senat im Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - Rn. 10) darauf hingewiesen, dass damit insbesondere in größeren Betriebsräten, bei denen häufig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder zeitweilig verhindert sind, eine Ergänzung der Tagesordnung weitgehend unmöglich wäre und hierdurch die praktische Betriebsratsarbeit erheblich erschwert würde.
Das Erfordernis der Einstimmigkeit schützt das einzelne Betriebsratsmitglied davor, über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten befinden zu müssen, mit denen es sich aus seiner Sicht noch nicht angemessen befasst und noch keine abschließende Meinung gebildet hat (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 11) .
- BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05
Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .
Die rechtzeitige Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll ihm Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 58, 221) .
Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .
aa) Die Mitteilung der Tagesordnung bezweckt nicht, einem verhinderten (originären) Betriebsratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (so aber noch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; aufgegeben von BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 9) .
- BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
Videoüberwachung im Betrieb
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
aa) Nach dieser Bestimmung haben die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen das aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht zu beachten (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 14, BAGE 127, 276) .Der Gesetzgeber genügt insoweit seiner Pflicht, die Arbeitnehmer als Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren, indem er die Betriebsparteien in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 16 f., aaO) .
bb) Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zugunsten schützenswerter Belange eines anderen Grundrechtsträgers richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 17, BAGE 127, 276) .
- BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92
Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .
Einer solchen Zweckbestimmung steht entgegen, dass im Betriebsverfassungsgesetz eine Differenzierung zwischen wichtigen und unwichtigen Betriebsratssitzungen bei der Prüfung einer Verhinderung durch das einzelne Betriebsratsmitglied nicht vorgesehen ist, da es auch keine wesentlichen oder unwesentlichen Beschlüsse des Betriebsrats gibt (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 c der Gründe) .
- BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines …
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .Die rechtzeitige Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll ihm Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 58, 221) .
Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .
- BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06
Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .
- BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) . - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Diese umfasst Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst (BVerfG 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - zu B I 1 b cc der Gründe, BVerfGE 101, 361) . - BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) . - BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an …
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Die geschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten daher grundsätzlich fort und binden das personell neu zusammengesetzte Betriebsratsgremium (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127) . - BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11
Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds
- BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95
Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85
Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied - …
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74
Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung - …
- LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11
Feststellungsantrag - Mitteilung der Tagesordnung - Wirksamkeit eines …
- BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung
- BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
Umlaufverfahren
- BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 82/06
Mitbestimmung bei Wegfall betrieblicher Leistungsprämien
- BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07
Antragsbefugnis im Beschlussverfahren
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06
Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information
- RG, 23.10.1925 - III 537/24
Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
- BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
- BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
Nicht erforderlich ist, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 32 mwN; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 30, BAGE 148, 26) . - BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO;… 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit) ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ;… BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (…BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .
- LAG Hamm, 08.12.2017 - 13 TaBV 72/17
Unwirksame Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung von …
b) Liegt ein solcher Interessenkonflikt zwischen Amts- und Arbeitspflicht vor, hat das betroffene Betriebsratsmitglied unter Wahrung der von ihm eingegangenen Verpflichtung zur gewissenhaften Amtsführung darüber zu entscheiden, welchen Pflichten es den Vorrang einräumt ( BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B) - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 9). - BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung
Solche Kontrollen berühren typischerweise die Privatsphäre der hiervon erfassten Arbeitnehmer (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 43, BAGE 148, 26) . - BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht
Damit einhergehende Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen, der die den Betriebsparteien nach § 75 Abs. 2 BetrVG auferlegte Verpflichtung konkretisiert (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 40 mwN, BAGE 148, 26) .Eine Regelung ist verhältnismäßig im engeren Sinn, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 mwN, BAGE 148, 26) .
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung
Lediglich Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, können zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 23 mwN, BAGE 148, 26) .In anderen Fällen überwiegen die durch die Verfahrensregelung geschützten Interessen nicht zwingend das Interesse an der Aufrechterhaltung des Beschlusses (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 24, aaO) .
Anders als im Fall einer fehlenden oder fehlerhaften Tagesordnung bei einer durch den Vorsitzenden erfolgten Einberufung einer Sitzung des Betriebsrats und der Ladung hierzu (vgl. dazu BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 35, BAGE 148, 26) reicht es nicht aus, dass nur die beschlussfähig Erschienenen einen einstimmigen Beschluss fassen.
- LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19
Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung …
Der Gesetzgeber genügt insoweit seiner Pflicht, die Arbeitnehmer als Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch Kollektivvereinbarungen zu bewahren, indem er die Betriebsparteien in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen (…BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 19; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 40).Eine Regelung ist verhältnismäßig im engeren Sinn, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (…BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20;… BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).
Erforderlich ist eine Regelung dann, wenn zur Zielerreichung keine anderen, gleich wirksamen und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer weniger einschränkende Mittel zur Verfügung stehen (…BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20;… BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).
Unverhältnismäßig im engeren Sinne ist eine Regelung, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (…BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20;… BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).
- BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem …
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41, BAGE 148, 26; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .
- BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - …
Eine ordnungsgemäße Sitzung setzt nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG voraus, dass die Betriebsratsmitglieder vom Vorsitzenden rechtzeitig unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Betriebsratssitzung geladen worden sind (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 [B] - Rn. 20) .Ob die Verletzung der durch die Verfahrensvorschrift geschützten Interessen stärker zu gewichten ist als das Interesse an der Aufrechterhaltung des Beschlusses, ist anhand des Regelungszwecks der Norm zu bestimmen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 [B] - Rn. 23 f.) .
- LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13
Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer …
- BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15
Anrechnung von voraussetzungslos zweimal jährlich gezahlten Sonderzahlungen …
- LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer …
- BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum
- VGH Bayern, 16.10.2014 - 17 P 13.91
Ein Personalratsvorsitzender kommt seinen Handlungspflichten nach Art. 34 Abs. 2 …
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 10 Sa 469/18
Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Verdacht einer Straftat - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
Einrichtung einer Einigungsstelle - Mobiles Arbeiten
- LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - 5 TaBV 45/15
Honorar, Vergütungsanspruch, Einigungsstelle, Beisitzer, Bestellungsbeschluss, …
- LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - …
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Beschlussfassung des Betriebsrats - Amtsunfähigkeit - Selbstzusammentrittsrecht - …
- LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
- LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21
Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat
- BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13
Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss
- LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 TaBV 62/16
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Teilnahmerechts des …
- LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung bei Fehlen eines Beschlusses des …
- BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - …
- LAG Thüringen, 24.10.2023 - 1 TaBV 25/21
Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung
- BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - …
- ArbG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 5 BV 19/16
Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch persönliche Überwachung
- LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung
- LAG Köln, 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16
Side-by-Side-Coaching; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 20 A 122/14
Rechtswidrigkeit eines Personalratsbeschlusses im Hinblick auf die Behandlung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
Konzernbetriebsrat - konstituierender Beschluss - Gemeinschaftsunternehmen - …
- BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 610/15
Sonderzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die auf …
- BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift
- LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15
Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem …
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- ArbG Bochum, 27.05.2015 - 5 Ca 24/15
Verweigerung der Teilnahme am RIBAS - System, Busfahrer, Kündigung, Abmahnung.
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung …
- LAG Thüringen, 14.04.2021 - 6 TaBV 35/18
Honorar - Einigungsstellenbeisitzer - ordnungsgemäße Bestellung - Heilung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen - …
- LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Einleitung Beschlussverfahren - Betriebsratsbeschluss - Heilung
- LAG Hamm, 16.01.2015 - 13 Sa 1046/14
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Gutschrift von Arbeitsstunden für die Teilnahme …
- VerfG Hamburg, 06.01.2023 - HVerfG 2/22
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Benennung von …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2016 - 4 TaBV 40/16
Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit, Betriebsrat, …
- LAG Hamm, 24.10.2014 - 13 TaBV 94/13
Ladung; Betriebsratsmitglied; Sitzung; Betriebsrat
- LAG Nürnberg, 10.12.2014 - 2 Sa 379/14
Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Nachteilsausgleich - …
- LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15
Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 2 TaBV 28/18
Gemeinschaftsbetrieb - einheitlicher Leitungsapparat - unternehmerische …
- LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 50/19
Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beschlüsse des Betriebsrats
- LAG Hamm, 08.08.2014 - 13 Sa 1626/13
Änderungskündigung; Anhörung; Betriebsvertretung; zwei Betriebsvertretungen; …
- ArbG München, 15.10.2019 - 26 BV 510/18
Ermessensfehler, Beschlussverfahren, Gesamtbetriebsvereinbarung, Gefahrenabwehr
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 18 Sa 1844/15
Anrechnung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf Mindestlohn
- ArbG Solingen, 11.06.2014 - 4 BVGa 5/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Beschlussverfahren - Einberufungskompetenz zur …
- ArbG Wesel, 06.09.2017 - 5 BV 41/16
- ArbG Wesel, 06.09.2017 - 5 BV 41/17
- LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 71/16
Einleitung Beschlussverfahren - Betriebsratsbeschluss - Heilung