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   BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14   

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https://dejure.org/2014,45696
BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14 (https://dejure.org/2014,45696)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2014 - V ZR 53/14 (https://dejure.org/2014,45696)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14 (https://dejure.org/2014,45696)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 WoEigG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von Klageanträgen

  • IWW

    § 16 Abs. 3, 4 WEG, § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 16 Abs. 3 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 556 Abs. 1 BGB, § 16 Abs. 4 WEG, § 139 BGB, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Rechtsschutzziels eines Wohnungseigentümers bezüglich einer Beschlussfassung der WEG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlussanfechtungsklage unterliegt der Auslegung; §§ 46 WEG, 133, 157 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine am Buchstaben haftende Auslegung des Klageantrags im Beschlussanfechtungsverfahren; Quorum; Öffnungsklausel; Mehrheitsbeschluss; Beschlusskompetenz für Änderung der Kostenverteilung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 46
    Zur Auslegung eines Klageantrags bei Anfechtung eines auf Grundlage einer Öffnungsklausel gefassten Eigentümerbeschlusses

  • rewis.io

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von Klageanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46
    Auslegung des Rechtsschutzziels eines Wohnungseigentümers bezüglich einer Beschlussfassung der WEG

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Rechtsschutzziels eines Wohnungseigentümers bezüglich einer Beschlussfassung der WEG

  • datenbank.nwb.de

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von Klageanträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtung: Klageantrag muss ausgelegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft - die Beschlussanfechtungsklage und ihre Auslegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umlageschlüssel in der Wohnungseigentümergemeinschaft - und seine Änderung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    InsO § 15a
    Anfechtungsfrist, Auslegung Klageantrag, Präklusion von Anfechtungsgründen nach Ablauf der Anfechtungsfrist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Klageantrags bei einer Beschlussanfechtungsklage hat wirklichen Willen der Partei zu erforschen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Klageantrags bei einer Beschlussanfechtungsklage

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beschlussanfechtungsklage: Auslegung des Klageantrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung des Klageantrags bei einer Beschlussanfechtungsklage

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Anfechtungsklage: Klageantrag kann durch Gericht ausgelegt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung: Gebot der sinnvollen Auslegung des Klageantrags! (IMR 2015, 126)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 583
  • MDR 2015, 329
  • NZM 2015, 218
  • ZMR 2015, 252
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Zwar ist die Einhaltung der Klage- und der Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage; ihre Versäumung führt vielmehr zu einem materiell-rechtlichen Ausschluss von Anfechtungsgründen (Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Das ändert aber nichts daran, dass die Klage und ihre Begründung Prozesshandlungen darstellen, deren Auslegung das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs uneingeschränkt nachprüfen kann (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08

    Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Da Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage denselben Streitgegenstand haben (vgl. nur Senat, Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 8 mwN), kann die Revision nämlich nicht auf die Nachprüfung von Nichtigkeitsgründen begrenzt werden; die Zulassung kann nur auf einen tatsächlich und rechtlich abgrenzbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teil- oder Grundurteils sein kann oder auf den der Rechtsmittelkläger selbst sein Rechtsmittel beschränken könnte (BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08, NJW 2009, 2450 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Einer Klärung der umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage nach der Nichtigkeit eines solchen Beschlusses, die das Berufungsgericht von seinem Standpunkt aus zu Recht zu der Zulassung der Revision veranlasst hat, bedarf es nicht; denn in Fallkonstellationen wie der vorliegenden kann das Gericht den Beschluss ohne weiteres für ungültig erklären (näher Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 21 f.).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    b) Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, dass der Kläger zwecks Wahrung der Klagefrist mitteilen muss, gegen welchen Beschluss aus welcher Eigentümerversammlung er sich wenden will (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 15), und dass die Auslegung eine Beschränkung auf einzelne Beschlüsse oder abtrennbare Punkte ergeben kann.
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Über ihren Wortlaut hinaus gilt sie zwar auch für die Änderung eines - wie hier - durch Vereinbarung festgelegten Verteilungsschlüssels (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 9 mwN), aber stets nur im Hinblick auf die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums im Sinne des § 556 Abs. 1 BGB und die Kosten der Verwaltung.
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2012 - V ZR 233/11, ZWE 2013, 47 Rn. 11 f. mwN).
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Da Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage denselben Streitgegenstand haben (vgl. nur Senat, Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 8 mwN), kann die Revision nämlich nicht auf die Nachprüfung von Nichtigkeitsgründen begrenzt werden; die Zulassung kann nur auf einen tatsächlich und rechtlich abgrenzbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teil- oder Grundurteils sein kann oder auf den der Rechtsmittelkläger selbst sein Rechtsmittel beschränken könnte (BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08, NJW 2009, 2450 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Nach dem hypothetischen Parteiwillen kann schon deshalb nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass der Beschluss auch als Teilregelung beschlossen worden wäre (zu diesem Erfordernis näher Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13 Rn. 21, juris, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), weil dies zur Folge hätte, dass Betriebs- und Instandhaltungskosten nach unterschiedlichen Verteilungsschlüsseln abzurechnen wären.
  • OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Fehlen

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
    Nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten (Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 63; missverständlich insoweit Suilmann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 46 Rn. 85; zum früheren Verfahren nach dem FGG OLG Celle, OLGZ 1989, 183 ff.; OLGR 1994, 195; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 80, 81; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1995, 397 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2004 - 20 W 428/01

    Wohnungseigentum: Anforderungen an den Beschlussanfechtungsantrag;

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94
  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten

    Der Klageantrag, dessen Auslegung als Prozesshandlung vollen Umfangs der revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, NJW-RR 2015, 583 Rn. 8; vom 18. Dezember 2015 - V ZR 160/14, NJW 2016, 863 Rn. 8; vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04, NJW 2008, 1384 Rn. 11 je mwN; BeckOK-ZPO/Bacher, 2017, § 253 Rn. 58), richtet sich - wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat - allein auf Freistellung von den vorgerichtlichen Anwaltskosten.
  • BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des

    Nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten (näher Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, NZM 2015, 218 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, NJW-RR 2015, 583 Rn. 9; BGH, GRUR 2016, 395 Rn. 40 - Smartphone-Werbung).
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