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   OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 3 WF 11/15   

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https://dejure.org/2015,6685
OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 3 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,6685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2015 - 3 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,6685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 3 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,6685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 115 Abs 3 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe: Unmaßgeblichkeit der Vermögensverhältnisse des gesetzlichen Vertreters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenskostenhilfe: Unmaßgeblichkeit der Vermögensverhältnisse des gesetzlichen Vertreters

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO 115 Abs. 3
    Verfahrenskostenhilfe; Einkommens- und Vermögensverhältnisse; Verfahrenskostenvorschuss; gesetzlicher Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 3
    Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Beantragung der Verfahrenskostenhilfe durch den gesetzlichen Vertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 402
  • FamRZ 2015, 1918
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 6 WF 53/11

    Prozesskostenhilfe bei Unterlassen der Geltendmachung eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 3 WF 11/15
    Den Antragstellern kann die fehlende rechtzeitige Geltendmachung des Verfahrenskostenhilfeanspruchs auch nicht als Herbeiführung ihrer Bedürftigkeit und damit rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen werden, da vor Abschluss des Verfahrens keinerlei Hinweis auf die Erforderlichkeit der Geltendmachung eines Verfahrenskostenvorschusses erfolgte (zum dann bejahten Rechtsmissbrauch vgl. OLG Zweibrücken, 6 WF 53/11, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2019 - 4 W 6/19

    PKH-Voraussetzungen bei Prozessstandschaft

    Dann ist allein auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Prozessstandschafters abzustellen (OLG Celle NJW 1987, 783; OLG Frankfurt a. M. MDR 2015, 402; MünchKomm-ZPO/Wache, aaO Rn. 44; Fischer in Musielak/Voit, ZPO 16. Aufl. § 114 Rn. 5).
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