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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14   

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https://dejure.org/2015,813
BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14 (https://dejure.org/2015,813)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - XII ZB 470/14 (https://dejure.org/2015,813)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 (https://dejure.org/2015,813)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 Abs 2 FamFG
    Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • IWW

    § 62 FamFG, § 312 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 323 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 312 S. 1 Nr. 1; FamFG § 323 Abs. 2
    Anforderungen an die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärztliche Zwangsmaßnahmen - formale Anforderungen an ihre Anordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienrecht im Februar 2015

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Formale Anforderungen an die Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Beschlussformel bei Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an Beschlussformel bei Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beschlussformel bei Genehmigung oder Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 11.02.2015)

    Zwangsbehandlung: Maßgebliche Rolle des Arztes unterstrichen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine psychiatrische Zwangsbehandlung ohne Arzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1019
  • MDR 2015, 608
  • FGPrax 2015, 79
  • FamRZ 2015, 573
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14
    Enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung die Beschlussformel keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, FamRZ 2014, 1358).

    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 4 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7).

    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht zur ärztlichen Zwangsmaßnahme haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 5 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8) festzustellen ist.

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 22; vgl. auch Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 323 Rn. 8).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 4 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7).

    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht zur ärztlichen Zwangsmaßnahme haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 5 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8) festzustellen ist.

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14
    Gemäß § 323 Abs. 2 FamFG muss die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung Angaben darüber enthalten, dass die Zwangsmaßnahme unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen und zu dokumentieren ist (BT-Drucks. 17/11513 S. 8; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366 Rn. 40).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    Dies ergibt eine Auslegung der Tenorierung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den vergleichbaren Tenorierungsanforderungen gemäß § 323 Abs. 2 FamFG bei der Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme (vgl. BGH, Beschluss vom 14.1.2015, XII ZB 470/14, NJW 2015, 1019, juris Rn. 7).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

    Zu den Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015, XII ZB 470/14, FamRZ 2015, 573; vom 30. Juli 2014, XII ZB 169/14, FamRZ 2014, 1694 und vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358).

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 22).

  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 57/20

    Angaben zur Durchführung und Dokumentation einer ärztlichen Zwangsmaßnahme in der

    Enthält die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573).

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 mwN).

  • LG Bonn, 18.03.2015 - 4 T 79/15

    Zwangsmedikation im Heim

    Die konkrete ärztliche Überwachung und Dokumentation ist unerlässlicher Bestandteil der zwangsweisen Medikamentengabe (vgl. BGH XII ZB 470/14).
  • LG Berlin, 11.02.2022 - 17 O 420/21

    Passivlegitimation bei nicht gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer

    Dieser Vertrag ist ohne weiteres als zivilrechtlich zu qualifizieren, wie auch der Bundesgerichtshof wiederholt festgestellt hat (BGH XII ZB 470/14, Beschluss vom 14. Januar 2015, zitiert nach juris, dort Rn. 7 m. w. N.; BGH XII ZB 57/20, Beschluss vom 30. September 2020, zitiert nach juris, dort Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2014 - BLw 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40863
BGH, 24.11.2014 - BLw 2/14 (https://dejure.org/2014,40863)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2014 - BLw 2/14 (https://dejure.org/2014,40863)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2014 - BLw 2/14 (https://dejure.org/2014,40863)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 S 1 FamFG, § 42 Abs 1 S 1 ZPO, § 48 ZPO, § 93 Abs 1 S 2 AktG, § 116 S 1 AktG
    Richterablehnung: Interessenkonflikt aufgrund der Stellung als Aufsichtsratsmitglied

  • IWW

    § 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 48 ZPO, § 42 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 44 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Selbstablehnung eines ehrenamtlichen Richters

  • rewis.io

    Richterablehnung: Interessenkonflikt aufgrund der Stellung als Aufsichtsratsmitglied

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 6 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Selbstablehnung eines ehrenamtlichen Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 608
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 24.11.2014 - BLw 2/14
    a) Eine solche Besorgnis ist begründet, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 10. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 24.11.2014 - BLw 2/14
    a) Eine solche Besorgnis ist begründet, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 10. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6).
  • BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19

    Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 605 Rn. 3).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 1/15

    Besorgnis der Befangenheit im dienstgerichtlichen Verfahren: Persönliche

    Die Besorgnis der Befangenheit führt zur Ablehnung, wenn aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; Beschluss vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
  • BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18

    Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private

    Bei einem eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesse am Ausgang des Rechtsstreits kann zwar Anlass zu der Befürchtung bestehen, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2014 - X ZR 148/11, juris Rn. 4 f; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3 und RGZ 7, 311, 312 f jeweils zur Richterablehnung).
  • BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9; vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 2/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

    Die Besorgnis der Befangenheit führt zur Ablehnung, wenn aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; Beschluss vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
  • LG Stuttgart, 26.04.2019 - 22 O 205/16

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund des

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass der Richter auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (BGH, Beschluss vom 24.11.2014 - BLw 2/14, juris-Rn. 3 = MDR 2015, 608; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.02.2019 - 4 U 5/19, vorgelegt als Anlage V./18 und AG 22).
  • BGH, 28.07.2020 - VI ZB 95/19

    Zwar nicht beteiligt, aber betroffen: Richter befangen!

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9; vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 3/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

    Die Besorgnis der Befangenheit führt zur Ablehnung, wenn aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; Beschluss vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
  • BGH, 28.07.2020 - VI ZB 93/19

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Gleich gelagerte

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9; vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2018 - 6 W 79/18

    Befangenheitsablehnung eines Handelsrichters

    Dementsprechend ist der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2014, BLW 2/14, BeckRS 2014, 23520 zur Befangenheit eines Aufsichtsratsmitgliedes einer Aktiengesellschaft auch kein anders gelagerter, sondern in den rechtlichen Wertungen identischer Fall.
  • LG Stuttgart, 26.04.2019 - 22 O 44/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund des

  • LG Ingolstadt, 30.06.2022 - 64 O 3216/21

    Keine Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung als Staatsanwalt im

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