Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.05.2015

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14   

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https://dejure.org/2015,12039
BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,12039)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,12039)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,12039)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2303 Abs 1 S 2 BGB, § 2311 Abs 1 S 1 BGB
    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • IWW

    § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2311 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 Abs. 1 S. 1
    Pflichtteilsrecht: Wert eines Miteigentumsanteils an Hausgrundstück

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichtteilsrechtliche Einordnung des im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmenden Wertes einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wert einer Miteigentumshälfte am Hausgrundstück für Pflichtteilsberechnung

  • rewis.io

    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2301 Abs. 1 S. 2; BGB § 2311 Abs. 1 S. 1
    Pflichtteilsrechtliche Einordnung des im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmenden Wertes einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Miteigentum am Eigenheim - und seine Bewertung beim Pflichtteilsanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück und der Pflichtteil

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Wertes einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Hälftiger Hausanteil im Nachlass - Wie berechnet sich der Pflichtteil?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Pflichtteilsanspruch: Wertbestimmung einer Miteigentumshälfte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung des Wertes einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Was ist eine Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück wert?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück im Rahmen des Pflichtteilsrechts

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der von der Erbfolge ausgeschlossene Pflichtteilsberechtigte

  • trappeplottek.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsanspruch und Nachlassbewertung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grundstück: hat ein halber Miteigentumsanteil wirklich einen Wert von 50 % des Ganzen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Wohneigentum von Eheleuten in der Pflichtteilsberechnung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Wohneigentum von Eheleuten in der Pflichtteilsberechnung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewertung einer Immobilienhälfte bei der Berechnung des Pflichtteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn der Erblasser nur Miteigentum vererbt?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Wohneigentum von Eheleuten in der Pflichtteilsberechnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Bewertung eines "halben Grundstücks" im Pflichtteilsrecht

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einer Immobilie zur Bemessung eines Pflichtteilsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2336
  • MDR 2015, 775
  • DNotZ 2015, 939
  • NZM 2015, 756
  • FamRZ 2015, 1284
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 43/54

    Pflichtteil und Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a; vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).

    Zu berücksichtigen sind daher alle naheliegenden und wirtschaftlich fassbaren zum Stichtag im Keim angelegten Entwicklungen (Staudinger/Herzog, Neub. [2015] § 2311 Rn. 100 m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54 aaO).

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a; vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 114/70
    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Eine bestimmte Wertberechnungsmethode für die Ermittlung des Nachlasswerts ist nicht vorgeschrieben (Senatsurteil vom 26. April 1972 - IV ZR 114/70, NJW 1972, 1269 Rn. 8).
  • BFH, 02.07.2008 - II B 46/07

    Bewertung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück - Würdigung der

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    b) Demgegenüber vertritt das Berufungsgericht die Auffassung, dass der Wert des hälftigen Miteigentumsanteils jedenfalls dann dem hälftigen Wert der Immobilie insgesamt entspreche, wenn der bisherige Eigentümer der einen ideellen Hälfte mit dem Erbfall auch die andere Hälfte des Eigentums erlangt (so bereits mit Urteil vom 12. Oktober 1999, SchlHA 2000, 175, 176; ähnlich auch BFH, Beschluss vom 2. Juli 2008 - II B 46/07, juris Rn. 12 f.; vgl. auch Bißmaier in einer Anmerkung zu Schopp (s.o.), nach dem es sich um eine Frage der Beweislast handele, ZMR 1995, 106, 107).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 150/14

    Pflichtteilsrechtliche Bewertung eines Nachlassgrundstücks; mehrere sich

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Bei der Berechnung des Pflichtteils ist zu ermitteln, welchen Verkaufserlös der Nachlass am Tag des Erbfalles tatsächlich erbracht hätte; dabei ist grundsätzlich der Verkaufserlös, den die Erben inzwischen bereits erzielt haben, zu berücksichtigen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. April 2015 - IV ZR 150/14, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09

    Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a; vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • AG Andernach, 01.03.2007 - 6 C 1189/06

    Einordnung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Wohnung

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Es sei daher ein deutlicher Abschlag vorzunehmen (Schopp, ZMR 1994, 552; Staudinger/Haas, BGB [2006] § 2311 Rn. 79; Staudinger/Herzog, [2015] § 2311 Rn. 118; J. Mayer in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB Stand: 1.02.15 § 2311 Rn. 20; Riedel in Mayer/Süß/Tanck/Bittler/Wälzholz, Handbuch Pflichtteilsrecht 3. Aufl. § 5 Rn. 154; Riedel in Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht 3. Aufl. § 2311 Rn. 129; Rösler in Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 2. Aufl. C VI Rn. 88; Horn in Scherer, Anwaltshandbuch Erbrecht 4. Aufl. § 46 Rn. 91; und so auch AG Andernach, FamRZ 2008, 190, 192).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a; vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a; vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • BGH, 24.02.2016 - IV ZR 342/15

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen

    Bei der Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 Satz 3 BGB ist beim Erwerb eines in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Testamentsvollstrecker persönlich kein Wertabschlag vorzunehmen, wenn sich durch den Vertrag sämtliche Miteigentumsanteile an dem Grundstück in seiner Hand vereinigen sollen (Fortführung von Senatsurteil vom 13. Mai 2015, IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482).

    Auf dieser Grundlage hat der Senat mit Urteil vom 13. Mai 2015 entschieden, der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück gemäß § 2311 BGB entspreche dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte sei (IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482 Rn. 8, 14 m. Anm. Peters, NotBZ 2015, 344, 346; kritisch Lange, ZEV 2015, 483, 484).

    Insoweit gilt das, was der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 2015 (IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482) ausgeführt hat, in gleicher Weise.

  • ArbG Köln, 14.09.2018 - 18 Ca 1286/18

    Einzelfallentscheidung zur Mitarbeit im elterlichen Gewerbebetrieb -

    Da das Gesetz keine Bewertungsmethode vorschreibt, obliegt die sachgerechte Auswahl dem Tatrichter (BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14 -, Rn. 9 - 10, juris).
  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines

    Ausdrücklich hat er einen Wertabschlag bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs für den Fall abgelehnt, dass der Alleinerbe eines hälftigen Miteigentumsanteils bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14, NJW 2015, 2336 Rn. 11 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14

    Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück

    Nicht gegen einen Abschlag vom rechnerisch hälftigen Verkehrswert der gesamten Immobilie für einen ½ Anteil stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Mai 2015 (IV ZR 138/14 - BeckRS 2015, 09893): § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB stelle für die Bemessung des Anspruchs auf den Bestand und den Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls ab.

    Der Beklagte ist der Erbengemeinschaft in Bezug auf den Kaufpreis entgegen gekommen, indem er den von ihm für richtig gehaltenen und von den übrigen Erben akzeptierten Verkehrswert halbiert und um 5 % erhöht hat; der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464) einen Abschlag toleriert und zwar ohne Berücksichtigung der Intensität des Kaufinteresses mit Blick auf das Zusammenführen des Alleineigentums in einer Hand; dies entsprach und entspricht der h.M. in der Literatur (vgl. BGH BeckRS 2015, 09893, Rdz. 12).

    Die Zulassung der Revision erscheint wegen der abweichenden Meinung des erkennenden Senats von der des 21. Zivilsenats in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (I-21 U 166/14) hinsichtlich der entscheidungserheblichen Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages vom 14. Mai 2008 unter dem Gesichtspunkt der Teilunentgeltlichkeit, die wiederum von der Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464), 08. April 2015 (ZEV 2015, 349) und 13. Mai 2015 (BeckRS 2015, 09893) abhängt, geboten, § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO.

  • OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 4 U 21/12

    Berechnung des Werts des Pflichtteils

    Der Pflichtteilsberechtigte ist danach so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers von dem Erben in Geld umgesetzt worden (siehe nur BGH, Urteil vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 mwN).

    Infolgedessen handelt es sich bei der Frage, welches Wertermittlungsverfahren unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes zu einem sachgerechten Ergebnis bei der Verkehrswertermittlung führt, gerade auch um eine rechtliche Bewertung und nicht ausschließlich um eine - dem Sachverständigenbeweis zugängliche - Tatsachenfrage (BGH, Urteile vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 32, vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 und vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14, BGHZ 212, 286 Rn. 31; ebenso Senat, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 16/11, juris Rn. 33).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 21 U 166/14

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers wegen teilweiser

    Diese Fallgestaltung ist auch vergleichbar mit dem der Entscheidung des BGH vom 13.05.2015, AZ: IV ZR 138/14 zit. nach juris) zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 4 U 21/12

    Geltendmachung des Pflichtteils nach Erbausschlagung

    Der Pflichtteilsberechtigte ist danach so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers von dem Erben in Geld umgesetzt worden (siehe nur BGH, Urteil vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 mwN).

    Infolgedessen handelt es sich bei der Frage, welches Wertermittlungsverfahren unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes zu einem sachgerechten Ergebnis bei der Verkehrswertermittlung führt, gerade auch um eine rechtliche Bewertung und nicht ausschließlich um eine - dem Sachverständigenbeweis zugängliche - Tatsachenfrage (BGH, Urteile vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 32, vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 und vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14, BGHZ 212, 286 Rn. 31; ebenso Senat, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 16/11, juris Rn. 33).

  • SG Osnabrück, 28.07.2020 - S 16 AS 508/17

    Verwertbarkeit des Miteigentumsanteils als Vermögen hinsichtlich Gewährung von

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Abschlag dann verneint, wenn der Erbe vor dem Erbfall bereits Eigentümer der anderen Hälfte war, sich also mit dem Erbfall Alleineigentum einstellt (BGH, Urteil vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14).
  • LG Flensburg, 29.09.2017 - 5 T 150/17

    Zwangsvollstreckung: Beschwerdebefugnis des Schuldners gegen die Festsetzung des

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH in dem Beschluss vom 13.05.2015, IV ZR 138/14, entgegen.
  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22
    Dem stehen - worauf auch das Landgericht schon zutreffend hingewiesen hatte, die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Mai 12015 (IV ZR 138/14) nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10461
OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15 (https://dejure.org/2015,10461)
OLG München, Entscheidung vom 12.05.2015 - 31 Wx 81/15 (https://dejure.org/2015,10461)
OLG München, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 (https://dejure.org/2015,10461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksame Errichtung eines Nottestaments

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Todkranker Erblasser errichtet im Krankenhaus Nottestament zugunsten seines Hausarztes - Ist das Testament wirksam?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Errichtung eines Nottestaments

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung eines Nottestaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1034
  • MDR 2015, 775
  • FGPrax 2015, 178
  • FamRZ 2016, 87
  • Rpfleger 2015, 708
  • Rpfleger 2016, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach der Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (BGHZ 3, 372, 377 f. zu § 24 TestG; MüKoBGB/Hagena 6. Aufl. § 2250 Rn. 7 f.; Staudinger/ Baumann BGB Bearbeitungstand 2011 § 2250 Rn. 20; Voit in: Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2250 Rn. 4).

    Die Besorgnis muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Zeugen auch angesichts der objektiven Sachlage als gerechtfertigt angesehen werden können (BGHZ 3, 372/373; Staudinger/Baumann a.a.O. § 2250 Rn. 18).

    Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nicht an (BGHZ 3, 372, 378).

    dd) Entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin war die Besorgnis der Testamentszeugen, dass angesichts der von ihnen gewonnenen Vorstellung der Todesgefahr für den Erblasser die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht mehr möglich sei, gerechtfertigt (vgl. BGHZ 3, 372, 376; Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 20).

  • BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    a) Die Grenzen für die Zulässigkeit einer Zuwendung von Todes wegen zugunsten einer Person, die vom Erblasser umfassende Vorsorgevollmacht erhalten hat, sind anhand der allgemeinen Vorschriften, insbesondere des § 138 Abs. 1 BGB, zu bestimmen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 713, 715).

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch die Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BayObLG FamRZ 2003, 713, 715).

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    cc) Ein gültiges Nottestament nach § 2250 Abs. 2 BGB liegt allerdings immer nur dann vor, wenn die schriftliche Aufzeichnung des vor drei Zeugen erklärten letzten Willens bis zum Todes des Erblassers wenigstens von einem Beteiligten unterschrieben ist (vgl. BayObLGZ 1979, 232, 240).

    Die Unterschriften hingegen gehören - abgesehen von einer Unterschrift, die aus den in ihrer Anwesenheit vorgelesenen und genehmigten Aufzeichnungen begrifflich eine Niederschrift macht - nicht mehr zum Errichtungsakt selbst, sondern zur Abfassung der Niederschrift, so dass ihr Fehlen zu den heilbaren Formfehlern im Sinne des § 2249 Abs. 6 BGB zählt (BayObLGZ 1979, 232, 241).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    aa) Der letzte Wille ist auch dann im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB mündlich erklärt, wenn ein Testamentsentwurf von einem Testamentszeugen auf der Basis früherer Äußerungen des Erblassers zuvor schriftlich formuliert wird und der Erblasser zustimmt, so dass die mündliche Erklärung des letzten Willens mit der Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Vorgang zusammengefasst werden (BGHZ 37, 79, 84, 85).

    bb) Bezüglich der Niederschrift hat das Nachlassgericht zutreffend beanstandet, dass die vom Erblasser unterschriebene Testamentsurkunde nichts über den Vorgang der Erklärungsabgabe als solchen besagt (vgl. dazu BGH 37, 79, 85, 86), die mitwirkenden Testamentszeugen nicht bezeichnet (vgl. §§ 9, 10 BeurkG), keine Angaben zur Testierfähigkeit des Erblassers oder der nahen Todesgefahr enthält (vgl. § 11 BeurkG).

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Die bloße Anwesenheit des durch das Testament bedachten Beschwerdegegners bei der Errichtung des Nottestaments führt nicht per se zur Unwirksamkeit des Nottestaments (§ 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 7 Nr. 1, § 27 BeurkG), da die Beteiligung der Testamentszeugen K., P. und B. rechtlich unbedenklich ist (BGH NJW 1991, 3210, 3212).

    Haben neben dem Erblasser nur ein oder zwei Zeugen unterschrieben, ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass das Testament die Erklärung zuverlässig wiedergibt (BGH NJW 1991, 3210, 3212 m.w. N.).

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    ee) Soweit die Beschwerdeführerin aus der von ihr zitierten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 14.07.2009 - 31 Wx 141/08) grundsätzlich die Pflicht zu einer telefonischen Anfrage bei einem Notar als Beleg der "Nichterreichbarkeit" im Sinne des §§ 2250 Abs. 2, 2249 BGB ableitet, trifft dies nicht zu.

    Im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Sachverhalt wurde in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung das Nottestament nicht nach Büroschluss, sondern am Nachmittag errichtet, so dass aus Sicht der Testamentszeugen grundsätzlich die Möglichkeit für eine Beiziehung eines Notars bestand wie auch keine konkrete Gefahr gegeben war, dass die Testatorin am Tag der Errichtung des Nottestaments versterben würde (OLG München NJW 2010, 684, 685).

  • BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01

    Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Besteht die Urkunde aus mehreren Blättern oder Texten, muss aber deren Zusammengehörigkeit erkennbar gemacht werden (BGHZ 136, 357, 368 ff.; NJW 2003, 1248, 1249).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Besteht die Urkunde aus mehreren Blättern oder Texten, muss aber deren Zusammengehörigkeit erkennbar gemacht werden (BGHZ 136, 357, 368 ff.; NJW 2003, 1248, 1249).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Grundsätzlich ist es unschädlich, wenn eine Niederschrift auf mehreren, miteinander nicht verbundenen Blättern erfolgt, sofern diese inhaltlich zusammenhängen (vgl. MüKoBGB/Hagena a.a.O. § 2247 Rn. 34; Staudinger/Baumann a.a.O. § 2247 Rn 54; OLG Köln NJW-RR 2014, 1035, 1036).
  • BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91

    Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament;

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit einer letztwilligen Verfügung kann daher nur in besonders hervorstechenden Ausnahmefällen angenommen werden (BayObLG FamRZ 1992, 226, 227 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen

  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01

    Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit

  • OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 8/93

    Nottestament; Niederschrift; Beurkundungsgesetz; Formfehler; Zeugen; Erblasser;

  • BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Eine jederzeit drohende Testierunfähigkeit steht der Todesgefahr gleich, wenn sie voraussichtlich durchgängig bis zum Tode fortdauert (OLG München FamRZ 2016, 87 f; FamRZ 2009, 1945; Weidlich in Palandt, BGB, 75. Auflage, 2016, § 2250, Rdn. 3).

    Die derart nahe Gefahr des Todes bzw. der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (OLG München FamRZ 2016, 87 f; FamRZ 2009, 1945; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München, FamRZ 2016, 87 f; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 05. Januar 2016 - 5 W 25/15 -, juris; OLG München FamRZ 2009, 1945; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).

    Zwar ist das Nachlassgericht vom Ansatz her zutreffend davon ausgegangen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Todesgefahr der Zeitpunkt der Testierung ist (OLG München FamRZ 2016, 87 f; LG Freiburg (Breisgau), Rpfleger 2003, 507-508).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von §

    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).

    Das Eintreten einer Endphase des Lebens kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass die Erblasserin am Abend des 23. Januar 2016 gegen 22.00 Uhr gegenüber der Zeugin K. nach deren Bekundungen geäußert hat: "Glaubst du, dass ich verrecke?" Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nämlich für die Beurteilung der Todesgefahr nicht an (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29 m.w.N).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird beim Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 Abs. 2 BGB nicht erfüllt (OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29. unter Hinweis auf Hagena, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 2250, Rz. 9).

  • KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21

    Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments

    Dass ein vierter Zeuge bei der Testamentserrichtung mitgewirkt hat, in dessen Person - wie hier wegen dessen eigener Begünstigung - ein Ausschlussgrund vorliegt, ist auch dann unschädlich, wenn dessen Anwesenheit die Testamentserrichtung beeinflussen könnte; denn es ist anzunehmen, dass die Anwesenheit von drei unbefangenen Zeugen eine ordnungsgemäße Testamentserrichtung gewährleistet (vergl. Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 33; auch OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 39, juris m.w.N.)).

    Die vorgenannten fehlenden Angaben in der Niederschrift bedingen jedoch nicht zwingend die Unwirksamkeit der Beurkundung (§ 2249 Abs. 6 BGB i.V.m. § 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB) (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 40, juris).

    Der letzte Wille ist jedoch auch dann im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB mündlich erklärt, wenn ein Testamentsentwurf von einem Testamentszeugen auf der Basis früherer Äußerungen des Erblassers zuvor schriftlich formuliert wird und der Erblasser zustimmt, so dass die mündliche Erklärung des letzten Willens mit der Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Vorgang zusammengefasst werden (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - a.a.O., Rn. 38, juris m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22

    Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen

    Die vorgenannten fehlenden Angaben in der Niederschrift bedingen jedoch nicht zwingend die Unwirksamkeit der Beurkundung (§ 2249 Abs. 6 BGB i.V.m. § 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB) (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 40, juris).
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