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   BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13   

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https://dejure.org/2016,21683
BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13 (https://dejure.org/2016,21683)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - VII ZR 188/13 (https://dejure.org/2016,21683)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 (https://dejure.org/2016,21683)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 634 Nr 1 BGB, § 635 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter regelnden Klausel; Mängelhaftung bei unwirksamer Abnahmeklausel

  • IWW

    § 634 Nr. 1 BGB, §§ ... 633 ff. BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 634 Nr. 1, § 635 BGB, § 242 BGB, § 286 ZPO, § 564 Satz 1 ZPO, § 635 Abs. 3 BGB, § 634a Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 13 Nr. 4 VOB/B, § 13 Nr. 4 VOB/B (2002, § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B, § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B (2002, § 167 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 305c Abs. 2, 307 Abs. 1, 634 Nr. 1, 635; VOB/B 2016 § 13 Nr. 4 u. 5
    Nichtigkeit einer AGB-Klausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst erfolgt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer Klausel im Erwerbsvertrag durch einen Bauträger; Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter; Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 242, 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1; VOB/B § 13 Nr. 4, 5
    Werkvertragliche Mängelansprüche des Erwebers von Wohnungseigentum bei fehlender Abnahme von Gemeinschafts- und Sondereigentum infolge unwirksamer Bauträger-AGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Klausel über Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch zum Erstverwalter bestimmten Bauträger, Mängelhaftung des Bauträgers

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter regelnden Klausel; Mängelhaftung bei unwirksamer Abnahmeklausel

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 307; BGB § 634 Nr. 1; BGB § 634 a; BGB § 635; VOB/B § 13 Nr. 4; VOB/B § 13 Nr. 5
    Unwirksamkeit einer Abnahmeklausel im Bauträgervertrag zugunsten eines vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalters

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Abnahme durch Bauträger als Erstverwalter und Folge der Unwirksamkeit der Abnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung einer Klausel im Erwerbsvertrag durch einen Bauträger; Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter; Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers

  • rechtsportal.de

    Verwendung einer Klausel im Erwerbsvertrag durch einen Bauträger; Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter; Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers

  • datenbank.nwb.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter regelnden Klausel; Mängelhaftung bei unwirksamer Abnahmeklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger als Erstverwalter!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer Bauträger-AGB in Erwerbsvertrag über Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger als Erstverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums - welche Mängelrechte hat der Erwerber?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    AGB: Bauträger als Erstverwalter unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksame Abnahmeklausel im Erwerbsvertrag mit einem Bauträger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums - welche Mängelrechte hat der Erwerber?

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Abnahme durch Bauträger als Erstverwalter und Folge der Unwirksamkeit der Abnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger als Erstverwalter! (IBR 2016, 521)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3097
  • NJW-RR 2016, 1143
  • ZIP 2017, 87
  • MDR 2016, 1013
  • DNotZ 2017, 171
  • NZBau 2016, 629
  • NZM 2016, 649
  • ZMR 2016, 790
  • VersR 2017, 565
  • WM 2017, 2120
  • BauR 2016, 1771
  • ZfBR 2016, 772
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum:

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13
    Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers, der sich als Verwender nach Treu und Glauben auf eine etwaige Unwirksamkeit dieser Klausel nicht berufen kann (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Mai 2016, VII ZR 171/15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 25. Februar 2016, VII ZR 49/15, BauR 2016, 1013).

    Die Inhaltskontrolle von Formularklauseln dient ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung berufen und darf aus einer solchen Unwirksamkeit keine Vorteile ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15, BauR 2016, 1013 Rn. 42, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 58, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13
    Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. September 2013, VII ZR 308/12, BauR 2013, 2020).

    Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, BauR 2013, 2020 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13
    Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers, der sich als Verwender nach Treu und Glauben auf eine etwaige Unwirksamkeit dieser Klausel nicht berufen kann (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Mai 2016, VII ZR 171/15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 25. Februar 2016, VII ZR 49/15, BauR 2016, 1013).

    Die Inhaltskontrolle von Formularklauseln dient ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung berufen und darf aus einer solchen Unwirksamkeit keine Vorteile ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15, BauR 2016, 1013 Rn. 42, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 58, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12

    Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in MittBayNot 2014, 434 sowie in juris veröffentlicht ist, ist der Auffassung, der Kläger habe gegen die Beklagte hinsichtlich der bestehenden Mängel am Gemeinschafts- und Sondereigentum einen Nacherfüllungs- bzw. Mangelbeseitigungsanspruch gemäß § 634 Nr. 1 BGB.
  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81

    Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13
    Die Beklagte hat mit der genannten Klausel den Eindruck erweckt, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet sei (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81, BauR 1983, 573, 575, juris Rn. 20 zur Teilabnahmefähigkeit des Gemeinschaftseigentums).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13
    Der Unternehmer trägt vor Abnahme seiner Werkleistung die Beweislast für deren Mangelfreiheit; dies gilt auch dann, wenn der Besteller vor der Abnahme Mängelansprüche geltend macht (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 64/07, BauR 2009, 237 Rn. 14 = NZBau 2009, 117, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Der Erfüllungsanspruch verjährt in der Regelfrist, also kenntnisabhängig grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende; §§ 195, 199 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. April 2018 - 8 U 19/14 - zitiert nach juris; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 6.Teil Rn. 24, 105; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2018, § 634a BGB Rn. 12; Inhuber, in: Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen, 3. Auflage 2018, § 7 Rn. 51, 52; Raab-Gaudin, in: beck-online.Großkommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.11.2018, § 634a BGB Rn. 329.3; Werner, NZBau 2014, 80 (83)), während die Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs gemäß § 634a Abs. 2 BGB erst mit der Abnahme beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 - NZBau 2016, 629; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 - NZBau 2016, 551; BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 - NJW 2016, 1572).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2024 - 10 U 13/23

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

    Es ist daher im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zugunsten der Klägerin zu unterstellen, da derjenige, der eine Abnahmeklausel verwendet und damit den Eindruck erweckt, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet sei, als Verwender nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Nachteil tragen muss, dass er trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelansprüchen konfrontiert wird (BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 -, juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 35).

    Dennoch geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Frage der Abnahme in Fällen der vorliegenden Art innerhalb eines Mangelanspruchs nicht gleichbehandelt wird, sondern der Bauträger sich als Verwender der unwirksamen Abnahmeklausel nicht auf die fehlende Abnahme berufen kann, während im Hinblick auf den Beginn der Verjährung die fehlende Abnahme durchschlägt (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 BGHZ 209, 128-139, Rn. 49; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, Rn. 61; Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 -, Rn. 29).

  • OLG München, 06.12.2016 - 28 U 2388/16

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums beim Bauträgervertrag

    Im Urteil vom 30.6.2016 (VII ZR 188/13) hat der BGH diese Auffassung noch einmal bekräftigt:.
  • OLG Hamm, 02.07.2020 - 5 U 81/19
    Der Verwender kann sich entgegen der von der Klägerin in dem nachgelassenen Schriftsatz vom 04.06.2020 geäußerten Ansicht nicht auf die etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte der Klausel berufen, um die übrigen Regelungen in ihrem Bestand zu "retten" (so Fuchs, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Auflage 2016, § 307 BGB Rn. 155; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.06.2016 - VII ZR 188/13, NJW-RR 2016, 1143 Rn. 25 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22

    Unwirksamkeit einer von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Macht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Prozessstandschafterin der Erwerber Mängelansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums gegen den Bauträger geltend, so ist es diesem als Verwender der genannten unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde, weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15, BGHZ 210, 206; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15, BGHZ 209, 128).

    Auch die ebenfalls unangegriffene Annahme des Berufungsgerichts, die von der Beklagten gestellte formularmäßige Regelung bezüglich der Abnahme des Gemeinschaftseigentums in § 7 Abs. 5 der Erwerbsverträge (Anlage K 2) sei ebenso wie die auf dieser Grundlage erfolgte Abnahme unwirksam, lässt keine Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12 Rn. 7 ff., BauR 2013, 2020, zu einer formularmäßigen Abnahmeklausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen mit dem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Erstverwalter ermöglicht; Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 22, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629).

    Entsprechendes gilt für die Annahme des Berufungsgerichts, der Beklagten sei es als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 20 ff., Rn. 24 ff., BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 57 ff., BGHZ 210, 206; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 Rn. 41 ff., BGHZ 209, 128), weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zugunsten der Klägerin zu unterstellen sei.

  • OLG Celle, 13.05.2020 - 14 U 71/19

    Wirksamkeit einer mündlich geschlossenen Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen der

    aa) Vor bzw. ohne Abnahme trägt allerdings der Unternehmer die Beweislast dafür, seine Leistungen mangelfrei erbracht zu haben (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt Urteil vom 30.06.2016, VII ZR 188/13, Rn. 27 = NJW-RR 2016, 1143ff.).
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 24 U 194/20

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für die Errichtung eines Bungalows; Einrede

    Indes ist es der Klägerin als Verwenderin der von ihr gestellten, unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 - NJW-RR 2016, 1143; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 - NJW 2016, 2878; BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 - NJW 2016, 1572; BGH, Urteil vom 04. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 - NJW 1987, 837; OLG Nürnberg, Urteil vom 26. April 2018 - 13 U 1908/16 - zitiert nach juris).

    Die Inhaltskontrolle von Formularklauseln dient ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung berufen und darf aus einer solchen Unwirksamkeit keine Vorteile ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 - NJW-RR 2016, 1143; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 - NJW 2016, 2878; BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 - NJW 2016, 1572; BGH, Urteil vom 04. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 - NJW 1987, 837).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 185/17

    Risse am Nachbarhaus sind kein Indiz für schlecht ausgeführte

    Vor der Abnahme hat der Auftragnehmer die Mängelfreiheit seiner Leistung zu beweisen, auch wenn der Besteller Mängelrechte vor der Abnahme geltend macht (BGH, Urteil vom 23.10.2009, VII ZR 64/07, BauR 2009, 237 f; BGH MDR 2016, 1013 ff).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16

    Unwirksame Abnahmeklausel in Bauträgerverträgen

    Wäre ein Hinweis erfolgt, hätte die Beklagte vorgetragen, dass sich die Klausel vor derjenigen, die der Entscheidung der BGH vom 30.06.2016 - VII ZR 188/13 zugrunde lag, wesentlich unterscheide, weil dort eine Abnahme durch den Bauträger selbst ermöglicht worden sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung aber weder ausdrücklich noch konkludent seine gefestigte Rechtsprechung aufgegeben, wonach es einem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1143 Rdnr. 24; NJW 2016, 1572; NJW 1987, 837; NJW-RR 2006, 740).

    Der Unternehmer kann sich auf das Fehlen der Abnahme nicht berufen, wenn er diese selbst verhindert hat, z.B. weil er durch die Verwendung unwirksamer AGB den Anschein einer Abnahme erweckt hat (BGH, NJW-RR 2016, 1143 Rdnr. 26).

  • LG Hamburg, 25.01.2019 - 317 S 29/17

    Partnervermittlungsvertrag: Wertersatzanspruch bei Widerruf

    Auch die insoweit richtige Argumentation der Klägerin, wonach der Verwender von unwirksamen AGB aus deren Verwendung keine Vorteile ziehen darf (vgl. BGH in MDR 2016, 1013), führt hier nicht zur Unwirksamkeit der nach § 357 Abs. 8 Satz 2 BGB erforderlichen Belehrung.
  • OLG Hamm, 11.11.2021 - 24 U 194/20

    Schlussrechnungsreife eingetreten: Abschlagsforderungen verjähren selbstständig!

  • OLG Brandenburg, 06.02.2018 - 12 U 197/16

    Trotz fehlender Abnahme: Bauträger muss Baumängel beseitigen!

  • OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22

    Ansprüche des Bestellers auf Rückzahlung einer Abschlagszahlung nach vorzeitiger

  • LG Berlin, 23.12.2021 - 39 O 276/21

    Wohnungseigentum: Mängelstreitigkeit mit Bauträger nach Heranziehungsbeschluss;

  • OLG Celle, 01.02.2023 - 3 U 60/22

    Feststellung der Haftung aus notarieller Amtspflichtverletzung; Unwirksamkeit

  • OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 29 U 163/17

    Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums wegen unangemessener

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21

    Rechtliche Einordnung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung mit

  • LG München I, 20.02.2020 - 8 O 16867/16

    Kostenvorschuss für die Dachsanierung eines Wohngebäudes

  • ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 832/22

    Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel - Rückzahlungsklausel in einer

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